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253201-07 · Große Anfrage

BBB-Anfrage: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7213-2 „Schloßallee“, Errichtung von gefördertem Wohnraum und Bonner Baulandmodell Drucksachengruppen 253201, 1613742EB5 und 260169

Nummer
253201-07
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
24.06.2026
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Schloßallee Straße· Mehlem, Bad Godesberg Hauptort
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz 14.07.2026 Kenntnisnahme
  3. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 62,9 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 253201 Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7213-2 „Schloßallee“, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem

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Große Anfrage
öffentlich
253201-07
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
Jutta Acar
23.06.2026
BBB-Anfrage: Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Nr. 7213-2 „Schloßallee“,
Errichtung von gefördertem Wohnraum und Bonner
Baulandmodell
Drucksachengruppen 253201, 1613742EB5 und
260169
Beratungsfolge
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
14.07.2026 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Kenntnisnahme
Ausschuss für Soziales, Migration,
Gesundheit, Wohnen und Senioren
15.09.2026 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Ist es zutreffend, dass 40% der künftig rund 7.600 m² fassenden
Geschosswohnbauflächen des Bauvorhabens „Schlosshöfe“ vom
Vorhabenträger nicht, wie nach dem Bonner Baulandmodell (BBLM)
vorgesehen, mittels Wohnbauförderung errichtet werden und wenn ja, aus
welchem Grunde?
2. Sollten 25 der 64 geplanten Wohneinheiten in der Schloßallee nicht als
Sozialwohnungen hergestellt werden: Wer hat wann aus welchen Gründen,
welcher Kompetenz und Befugnis entschieden, dass der mit Entscheid vom 4.
September 2025 mit Drucksache 253201 zum Ausdruck gekommene Wille des
Rates, den Vorhabenträger zur Durchführung des o.g. Vorhabens mit der
Errichtung von öffentlich geförderten Wohnraum zu verpflichten, nicht
eingefordert wurde?
3. Hätte die Stadt bei im Jahre 2026 erschöpften Fördertöpfen des Landes dem
Vorhabenträger laut Durchführungsvertrag zum Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 7213-2 „Schloßallee“ nicht vorgeben können, die 25 in
Rede stehenden Sozialwohnungen erst in 2027 und dann mit Fördergeldern zu
errichten?
Begründung
Erklärt sich aus der Fragestellung. Im Übrigen: Dem Vernehmen nach bietetSeite 1 von 2
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der Investor der "Schlosshöfe" die dort vormals vorgesehen 25
Sozialwohnungen mittlerweile ohne Bindung auf dem freien Markt an.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 09:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de