253201 · Beschlussvorlage
Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7213-2 „Schloßallee“, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem
Kerndaten
- Nummer
- 253201
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 23.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Viktor-Schnitzler-Straße Hauptort
- Schloßallee
- Rüdigerstraße
- Utestraße
- Mainzer Straße
- Stadthalle
- Stadthaus
- Lindenallee
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- Marktplatz
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- F
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- Godesberg-Villenviertel
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- Mehlem-Rheinaue
- Obermehlem
- Kottenforst
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 253201 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7213-2 „Schloßallee“, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Empfehlung Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.08.2025 Empfehlung Rat 04.09.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag I. Beschlüsse Der Rat beschließt 1. über die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB am Planverfahren vorgetragenen Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7213-2 entsprechend dem Beschluss des Rates vom 20. März 2025 (DS- Nr. 242080; Anlage „Auswertung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung“). 2. über die im Rahmen der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf Nr. 7213-2 abgegebenen Stellungnahmen gemäß den Anlagen A-C. 3. über die Änderungen der Planzeichnung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7213-2 in der Fassung des Beschlusses zur Veröffentlichung vom 20. März 2025. Die Änderungen sind farblich in magenta in die Planurkunde eingetragen. 4. den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7213-2 im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem, zwischen der Schloßallee, Rüdigerstraße, Utestraße und Mainzer Straße gemäß § 10 BauGB als Satzung mit der in der Anlage beigefügten Begründung.Seite 1 von 330 Seite 2 II. Hinweise Zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde ein Durchführungsvertrag abgeschlossen. Begründung Plangebiet Das Plangebiet umfasst die Flurstücke der Gemarkung Mehlem, Flur 2, Flurstücke 736, 737, 595 und teilweise die Flurstücke 131/1 und 735. Das Plangebiet ist ca. 7.000 m² groß und befindet sich im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem, an der Schloßallee zwischen einer öffentlichen Grünfläche im Westen, der Utestraße im Norden und der Rüdigerstraße im Osten. Das eigentliche Vorhabengebiet ist ca. 5.500 m² groß und besteht aus dem Flurstücken 736 und 737 (im Eigentum der Vorhabenträgerin), sowie einer ca. 80 m² großen Teilfläche des städtischen Flurstücks 131/1 (öffentliche Grünfläche), welches der Vorhabenträgerin im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung veräußert wird. Das Grundstück Schloßallee 6 und ein Teil der öffentlichen Verkehrsfläche der Schloßallee (Flurstücke 595 und teilweise 735) werden als Anpassungsbereich (ca. 1.500 m²) gemäß § 12 Abs. 4 BauGB in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgenommen. Die Flurstücke im Eigentum der Vorhabenträgerin sind derzeit unbebaut. Das ehemals auf dem westlichen Flurstück 737 vorhandene Gebäude wurde gegen Ende der 1970er Jahre abgerissen, mittlerweile hat sich im Laufe der Zeit eine aufkommende Pioniervegetation auf der Fläche gebildet. Auf dem östlichen Flurstück 736 stand das Mitte der 1970er Jahre errichtete Botschaftsgebäude der ehemaligen Republik Jugoslawien. Das Botschaftsgebäude wurde zwischen 2020 und 2021 abgerissen und heute verbleibt auf dem Grundstück lediglich eine Baugrube, die mit der Entfernung des Untergeschosses der ehemaligen Botschaft entstand. Die Umgebungsbebauung kann als heterogen klassifiziert werden. Entlang des Rheins finden sich mehrere zwei- bis dreigeschossige Ein- und Mehrfamilienhäuser, die zum Teil einen Villencharakter aufweisen. Die Schloßallee wird durch eine zwei- bis viergeschossige Bebauung geprägt, die zur Mainzer Straße hin auch gewerbliche Nutzungen aufweist. Die Mainzer Straße selber wird in der Nähe des Plangebietes durch überwiegend gewerbliche Nutzungen, hier insbesondere Einkaufsmöglichkeiten geprägt. Bestehendes Planungsrecht Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Bonn/Rhein- Sieg weist für das Plangebiet und seine Umgebung einen Allgemeinen Siedlungsbereich aus. Innerhalb der Allgemeinen Siedlungsbereiche sollen unter anderem Flächen für den Wohnungsbau und zentralörtliche Einrichtungen ausgewiesen werden. Da mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan eine Bebauung mit Wohngebäuden und einem Discounter ermöglicht werden soll, werden die Zielsetzungen des Regionalplanes eingehalten. Der Flächennutzungsplan der Bundesstadt Bonn stellt den westlichen Bereich des Plangebiets als gemischte Baufläche und den Rest des Plangebiets als Wohnbaufläche dar. Da mit dem Bebauungsplan u.a. Planungsrecht für einenSeite 2 von 330 Seite 3 großflächigen Discounter geschaffen soll, welche gemäß § 11 Abs. 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) nur in Kerngebieten oder für sie festgesetzten Sondergebieten zulässig sind, wird parallel zur Bebauungsplanaufstellung auch der Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert. Verbindliches Planungsrecht besteht durch die Bebauungspläne Nr. 8414-27 für die öffentliche Grünfläche und dem westlichen Teil des Flurstücks 676, Nr. 8414-28 für den östlichen Teil, sowie Nr. 8414-30 für die öffentliche Verkehrsfläche und das Grundstück Schloßallee 6. Der Bebauungsplan Nr. 8414-27 mit Rechtskraft vom 9. Juli 1971 weist für das Plangebiet die überbaubare Grundstückfläche für das Ende der 1970er Jahre abgerissene Gästehaus des Gebäudes Mainzer Straße 143 (Villa Friede) in Form von Baulinien und Baugrenzen aus. Die Festsetzungen des Bebauungsplans sehen ein Allgemeines Wohngebiet mit einer zulässigen viergeschossigen Bebauung und einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 sowie einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,0 in geschlossener Bauweise vor. Im Plangebiet ist ebenfalls eine Fläche für Tiefgaragen festgesetzt, die Möglichkeit hierzu wurde jedoch nicht beansprucht. Das westlich angrenzende Grundstück ist als eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Park“ festgesetzt. Zudem beinhaltet der Bebauungsplan eine festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche als Verlängerung der Utestraße an die Schloßallee, welche jedoch nie realisiert wurde. Der Bebauungsplan Nr. 8414-28 mit Rechtskraft vom 19. April 1974 weist für das Plangebiet ein Allgemeines Wohngebiet aus. Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baugrenzen entlang der Rüdigerstraße, Schloßallee und der nicht hergestellten Verlängerung der Utestraße festgesetzt. Der Bebauungsplan setzt eine zweigeschossige Bebauung mit einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 0,8 in offener Bauweise fest. Zulässig sind ausschließlich Satteldächer mit einer Dachneigung von 22-25°. Der Bebauungsplan Nr. 8414-30 mit Rechtskraft vom 16. März 1984 setzt für das Plangebiet ein Reines Wohngebiet mit einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 0,8 mit zweigeschossiger Bebauung in offener Bauweise fest. Es sind nur Sattel- oder Walmdächer zulässig. Zusätzlich wird ein Teil der Schloßallee als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Da die zukünftigen Planungsziele weder in Art noch Maß der baulichen Nutzung den Festsetzungen der rechtskräftigen Bebauungspläne entsprechen, ist die Änderung des vorhandenen Planungsrechts erforderlich. Vorhabenbeschreibung Das aus mehreren Baukörpern bestehende Vorhaben fügt sich in die vorhandene Lücke zwischen der öffentlichen Grünfläche an der Mainzer Straße und dem Grundstück Schloßallee 9 ein, die durch den Abriss der ehemaligen Bestandsgebäude entstanden ist. Im Plangebiet ist Wohnfläche von rd. 7.600 m² in ca. 64 Wohneinheiten geplant. Mit der Planung wird ein Beitrag dazu geleistet, Wohnraum für die wachsende Bevölkerung Bonns bereitzustellen. Außerdem entspricht das Bauvorhaben den im Baugesetzbuch definierten Ziel einer behutsamen Innenentwicklung, indem bereits erschlossene GrundstückeSeite 3 von 330 Seite 4 und bebaute Stadtbereiche bevorzugt zu entwickeln sind und damit der weiteren Zersiedlung der Landschaft entgegengewirkt wird (§§ 1 Abs. 5 S. 3, 1a Abs. 2 BauGB). Mit der Ansiedlung eines Discounters wird zusätzlich den im Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept verfolgten Ziel entsprochen, das C-Zentrum Mehlem zu erhalten und zu stärken. Die vier dreigeschossigen Gebäude auf dem Gelände der ehemaligen jugoslawischen Botschaft im östlichen Plangebiet dienen als Wohngebäude. Das Gebiet wird dementsprechend als ein Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen. Die Gebäude liegen über der anzulegenden Tiefgarage, welche von der Utestraße her erschlossen wird. Die Wohngebäude werden über den Binnenraum erschlossen. Um den Beitrag zur Schaffung von Wohnraum in Bonn durch das Vorhaben zu erhöhen, werden alle Gebäude im Vorhabengebiet mit einem zusätzlichen Staffelgeschoss errichtet. Im westlichen Baufeld ist im Erdgeschoss der Discounter mit einer Verkaufsfläche von ca. 920 m² geplant (planungsrechtlich zulässig ist eine Verkaufsfläche bis zu 950 m²). Über dem Discounter befinden sich vier Gebäude mit jeweils drei bis vier weiteren Geschossen, die der Wohnnutzung dienen. Da großflächige Einzelhandelsbetriebe nur in Kerngebieten oder Sondergebieten zulässig sind, wird das östliche Plangebiet als Sondergebiet (SO) „Einzelhandel + Wohnen“ ausgewiesen. Der Eingang des Discounters, dessen Anlieferung sowie die Zufahrt zur Tiefgarage liegen an der Schloßallee. Die darüber liegenden Wohngebäude werden durch zwei Treppenhäuser an der West- und Ostseite des Discounters erschlossen. Alle Wohngebäude im Vorhabengebiet erhalten eine Photovoltaikanlage in Kombination mit extensiver Dachbegrünung. Eine ca. 80 m² große Teilfläche der öffentlichen Grünfläche (Flurstück 131/1) wird der Vorhabenträgerin veräußert. Die Veräußerung ist notwendig, da aufgrund der Grundrissanforderungen des geplanten Discounters der Hauszugang der darüber liegenden Wohnungen nicht über die Schloßallee erfolgen kann. Durch die Veräußerung kann die Eigentumssituation eindeutig definiert und eine Eintragung von Dienstbarkeiten auf städtischen Flächen im Grundbuch vermieden werden. Die Fällung von zwei Parkbäumen ist hiermit unvermeidlich. Die auf dem Flurstück 131/1 vorhandene Trafostation wird in Absprache mit der Bonn-Netz GmbH in das Untergeschoss des Discounters verlegt, um einen besseren Zugang zum westlichen Treppenhaus der Wohngebäude zu erhalten. Anstelle der seinerzeit geplanten Straßenanbindung ist zwischen den beiden Baufeldern ein Freiraum in der Verlängerung der Utestraße mit einer öffentlichen Wegeverbindung für den nicht-motorisierten Verkehr geplant, die eine Verbindung von der Utestraße zur Schloßallee schafft. Somit entsteht zwischen den Gebäuden ein autofreier Bereich. Eine Durchfahrt für Versorgungs- und Rettungsfahrzeuge bleibt jedoch möglich. Begleitet wird diese Wegeverbindung mit einer neu anzupflanzenden Baumreihe als ErsatzSeite 4 von 330 Seite 5 für den zu fällenden Baumbestand. Die bauordnungsrechtlich notwendigen Kfz-Stellplätze für das Bauvorhaben wurden gemäß der Stellplatzsatzung der Bundesstadt Bonn berechnet und sind in zwei Tiefgaragen jeweils unter den Baukörpern im SO und WA vorgesehen. In den Tiefgaragen wird auch ein Großteil der notwendigen Fahrradstellplätze untergebracht; die übrigen oberirdisch an geeigneten Standorten. Die Umsetzung des bauordnungsrechtlich notwendigen Spielplatzes erfolgt im nordöstlichen Teilbereich des Plangebiets an der Grenze zur Rüdigerstraße. Darüber hinaus wird das Grundstück Schloßallee 6 in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Anpassungsbereich miteinbezogen. Das Grundstück ist im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 8414-30 als ein Reines Wohngebiet ausgewiesen, wo gemäß der für den Bebauungsplan anzuwendenden BauNVO 1977 nur Wohngebäude allgemein zulässig sind. Aus städtebaulicher Sichtweise entsteht in Anbetracht der in angrenzenden Bebauungsplänen ausgewiesenen Allgemeinen Wohngebiete und eines Mischgebietes entlang der Schloßallee eine unverhältnismäßige Nutzungseinschränkung des Grundstücks. Mit der beabsichtigten Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet kann dieser Unverhältnismäßigkeit entgegengekommen werden, sodass entlang der Schloßallee eine geordnete städtebauliche Entwicklung entsteht. Gleichzeitig kann mit dieser Gebietsausweisung auch das durch die Bundesstadt Bonn verfolgte städtebauliche Ziel der Stabilisierung einer Nahversorgung innerhalb des Versorgungsbereiches Mehlem durch einen zeitgemäßen Discounter konfliktfrei unterstützt werden. Planungsablauf Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz hat in seiner Sitzung am 20. Juni 2018 nach vorheriger Beratung in der Bezirksvertretung Bad Godesberg beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 7213-2 gemäß § 2 BauGB aufzustellen (DS-Nr. 1811316). Grund dafür war die Einbeziehung des Standorts der ehemaligen jugoslawischen Botschaft in das C-Zentrum Mehlem und dessen Ausweisung als Potenzialfläche für einen Vollsortimenter in der vom Rat der Bundesstadt Bonn am 13. Dezember 2012 beschlossenen Fortschreibung des Bonner Einzelhandel- und Zentrenkonzeptes (DS-Nr. 1113540). Die Fläche wurde ins C-Zentrum aufgenommen, da sie sich als zentrumsnaher Standort zur Sicherung und Entwicklung des Ortsteilzentrums von Mehlem für einen großflächigen Handelsbetrieb anbietet. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes waren jedoch nicht gegeben, sodass der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Planungsrechts gefasst wurde. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt Nr. 35 am 11. Juli 2018 öffentlich bekannt gemacht. Auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses stellte die Grundstückseigentümerin als Erwerberin der Vorhabenfläche einen Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Errichtung einer Wohn- und Geschäftsbebauung. Die Vorhabenträgerin hat gemeinsam mit der Bundesstadt Bonn einen städtebaulichen Wettbewerb mit fünf ausgewählten PlanungsbürosSeite 5 von 330 Seite 6 durchgeführt, um eine städtebauliche Lösung für das Plangebiet in einem konkurrierenden Verfahren zu ermitteln. In der Sitzung des Preisgerichts am 31. Januar 2020 hat die Empfehlungskommission einstimmig den Entwurf des Büros Raumplan aus Aachen zur Umsetzung empfohlen. Auf der Grundlage dieses Wettbewerbsentwurfs hat die Vorhabenträgerin mit dem Büro Bauwerkstadt Bonn die Architektur des Vorhabens weiterentwickelt und für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB vorbereitet. Der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch die Bezirksvertretung Bad Godesberg am 10. November 2021 (DS-Nr. 211220). Der Beschluss erfolgte unter den folgenden Maßgaben: 1. Die Einzelhandelsfläche wird auf 800-1.000 qm begrenzt. 2. Der Abstand zur Villa Friede wird vergrößert. 3. Es wird geprüft, die Gebäude BTW4 und BTO1 an der Schloßallee auf vier Vollgeschosse mit Staffelgeschossen aufzustocken, um mehr Wohnraum zu schaffen. 4. Es wird geprüft, wie durch eine Umplanung mehr Bestandsbäume erhalten werden können. 5. Die Gebäude sollen mindestens im Energiestandard KFW-Effizienzhaus 40 errichtet werden. 6. Der Beschluss ergeht unter Maßgabe, dass der Beschluss der Bezirksvertretung vom 17. März 2021 (DS-Nr. 201060-2) umgesetzt wird. Die o. g. Maßgaben wurden im weiteren Planungsverlauf berücksichtigt und die Ergebnisse anhand der Mitteilungsvorlage DS-Nr. 211220-03 den politischen Gremien vorgestellt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in einem Zeitraum von vier Wochen vom 15. Mai 2023 bis zum 9. Juni 2023. Zusätzlich fand am 16. Mai 2023 eine öffentliche Beteiligungsveranstaltung in der Stadthalle Bad Godesberg statt. Die Planentwürfe wurden im Stadthaus, im Rathaus Bad Godesberg, auf bonn.de und bonn-macht-mit.de veröffentlicht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 5. Juli 2023 um Stellungnahme gebeten. Insgesamt sind im Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung 155 Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie 14 Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bei der Verwaltung eingegangen. Im Ergebnis wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung im Wesentlichen die Belange Ansiedlung eines Discounters, Dichte des Plangebiets, Baumerhalt sowie Klima- und Verkehrsauswirkungen des Vorhabens thematisiert. Nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurde der Planentwurf nochmals weiterentwickelt und für die Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorbereitet. In seiner Sitzung am 20. März 2025 fasste der Rat den Beschluss zur Veröffentlichung der Planunterlagen nach vorheriger Beratung im AusschussSeite 6 von 330 Seite 7 für Wohnen, Planung und Bauen am 19. Februar 2025, im Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda am 5. März 2025 sowie in der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 12. März 2025 (DS-Nr. 242080). Der Beschluss erfolgte mit der Maßgabe, dass die Nutzungsmöglichkeit „Beherbergungsbetrieb“ im Plangebiet nicht zulässig ist. Zusätzlich wurde die Verwaltung beauftragt, den Erhalt der zwischen den Baufeldern verlaufenden Lindenallee im Rahmen der Freiraumqualifizierung zu prüfen. Nach erneuter Prüfung wurde an der Option einer einreihigen Baumreihe und Fällung der Bestandsbäume festgehalten. Eine Baumreihe in der Mitte der Verlängerung der Utestraße bietet im Hinblick auf den Flächenbedarf für den Fuß- und Radverkehr die beste Entwicklungsmöglichkeit für die Bäume. Zudem würde eine Beibehaltung der vorhandenen Lindenallee zu erheblichen Änderungsbedarf an dem westlichen Bauteil führen und darüber hinaus wären brandschutztechnische Belange berührt, da die geplante Feuerwehraufstellfläche im östlichen Bereich nicht möglich wäre. Der Zeitraum der Veröffentlichung wurde im Amtsblatt Nr. 14 der Bundesstadt Bonn am 9. April 2025 öffentlich bekanntgemacht und der Bebauungsplanentwurf nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 10. April 2025 bis 11. Mai 2025 veröffentlicht sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Zusätzlich wurden die Planunterlagen im Stadthaus in diesem Zeitraum öffentlich ausgelegt. Im Rahmen dessen wurden 32 Stellungnahmen von der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegeben. Die Bürgeranträge DS-Nr. 253130 und DS-Nr. 253130-02 wurden zusätzlich als Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf gewertet. Somit sind im Rahmen des Zeitraums der Veröffentlichung insgesamt 34 Stellungnahmen eingegangen. Die wörtliche Wiedergabe aller Stellungnahmen ist der Anlage A zu entnehmen. Die Tabelle Anlage B enthält die Auflistung der eingegangenen Stellungnahmen, die Benennung der in den Stellungnahmen vorgetragenen Aspekte als Schlagworte sowie das Ergebnis der Abwägung zu den einzelnen Aspekten. Die Gesamtabwägung ist der Anlage C zu entnehmen. Nach der Veröffentlichung wurden die Geh- und Fahrrechte in der Verlänge- rung der Utestraße geändert, um eine verkehrliche Erschließung der Tiefgarage des Allgemeinen Wohngebiets zu garantieren. Die Änderungen sind in der Planzeichnung in magenta dargestellt. Planverfahren Aufgrund der Verfügbarkeit der Vorhabenträgerin über das Grundstück wird der Bebauungsplan als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt. Entgegen den Ausführungen des Aufstellungsbeschlusses wird der Bebauungsplan nicht im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB aufgestellt. Der Wechsel der Verfahrensart auf ein Vollverfahren wurde notwendig, weil hier mit dem geplanten Discounter Planungsrecht für großflächigen Einzelhandel gemäß § 11 BauNVO festgesetzt wird. Die Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß §13a BauGB ist aufgrund der Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei großflächigen Einzelhandelsvorhaben (ab 800 m² Verkaufsfläche) nicht möglich.Seite 7 von 330 Seite 8 Städtebauliche Ziele Den Zielen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes zur Stärkung und zum Erhalt des Ortsteilzentrums folgend, sieht die Planung der Vorhabenträgerin die Ansiedlung eines tragfähigen Lebensmitteldiscounters an der Schloßallee mit bis zu 950 m² Verkaufsfläche vor. Die Planung entspricht damit den im Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept formulierten städtebaulichen Zielsetzungen der Bundesstadt Bonn für diesen Bereich und kann dazu beitragen, das C-Zentrum Mehlem als solches zu stärken und zu erhalten. Das C-Zentrum Mehlem wird trotz einiger Leerstände derzeit als stabil eingestuft. Allerdings ist seit mehreren Jahren, seit der Schließung des früheren Edeka-Marktes an der Mainzer Straße 187 im Jahr 2010, die geringe Verkaufsfläche und die geringe Angebotsbreite im Lebensmittelsektor problematisch. Das Angebot im mittel- und langfristigen Bedarfsbereich ist insbesondere ausbaufähig. Ein verbessertes Angebot in Form eines Einzelhandelsbetriebes als Frequenzbringer für das Zentrum ermöglicht eine weitere Kundenbindung auch für die darauf aufbauenden Angebote anderer Sortimente. Ohne ein solches Angebot ist zweifelhaft, ob die Einstufung als zentraler Versorgungsbereich, der die wohnortnahe und fußläufige Versorgung der in Mehlem lebenden Menschen sicherstellen soll, auch in der anstehenden Überarbeitung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes beibehalten werden kann. Mit der Ansiedlung eines Lebensmitteleinzelhandels an der Schloßallee kann dem Rückgang der Gesamtverkaufsfläche als auch der Anzahl der Einzelhandelsbetriebe im Nahversorgungsstandort Mehlem entgegengewirkt werden. In den Obergeschossen des Marktgebäudes und den Gebäuden im östlichen Plangebietsteil sind insgesamt ca. 64 Wohnungen geplant. Damit soll dem hohen Wohnraumbedarf in der Bundesstadt Bonn allgemein und dem Bedarf an gefördertem Wohnraum im Besonderen Rechnung getragen werden. Baumschutz / Fassadenbegrünung Die Bäume entlang der Schloßallee bilden eine annähernd durchgängige Allee mit überwiegend geschlossenem Kronendach. Als Ersatz für die notwendige Fällung eines Alleebaumes im Bereich der Tiefgaragenzufahrt bzw. Anlieferung an der Schloßallee ist die Neupflanzung von zwei Bäumen im Bereich der ehemaligen Zufahrt der Botschaft sowie auf der gegenüberliegenden Straßenseite (Schloßallee 10-12) vorgesehen. An der Westgrenze des Vorhabengrundstücks befindet sich eine Kastanie sowie eine mehrstämmige Eibe auf der Teilfläche der öffentlichen Grünfläche, welche der Vorhabenträgerin veräußert wird. Diese Bäume ragen teils erheblich auf das Baugrundstück über und können bei einer Neubebauung nicht erhalten werden. Für diese öffentlichen Bäume ist die Ersatzpflanzung von zwei Parkbäumen entlang der nördlichen Grenze des Parks zum Grundstück Mainzer Straße 145 vorgesehen. Durch eine freiraumplanerische Gestaltung soll der Park hier in Abstimmung mit der Verwaltung zusätzlich einen räumlichen Abschluss finden. In der Verlängerung der Utestraße befindet sich auf dem Privatgrundstück eine lückenhafte (nicht nach dem Landesnaturschutzgesetz geschützte) Baumallee,Seite 8 von 330 Seite 9 die grundsätzlich erhaltungswürdig ist. Mit Blick auf eine Bebauung der unmittelbar angrenzenden Flächen sowie der geplanten Radwegeverbindung empfiehlt sich hier jedoch die Neupflanzung einer Baumreihe. Aufgrund des größeren Entwicklungsraumes je Baum können hier günstige Wuchsbedingungen für großkronige Bäume erwartet werden. Auch der Belichtung der Innenräume kann die Neuanlage der Einzelbaumreihe zuträglich sein; eine dennoch ausreichende Beschattung des Außenbereichs während der Sommermonate dient im Zusammenhang mit unversiegelter und begrünter Fläche der Funktion als Klimaanpassungszone mit erhöhter Aufenthaltsqualität. Die übrigen Bäume auf dem Vorhabengrundstück können bei Umsetzung der Planung nicht erhalten werden. Diese Baumfällungen werden überwiegend durch Baumanpflanzungen im nordöstlichen Teil des Vorhabengebietes kompensiert. Um einen Beitrag zur Klimaanpassung zu leisten und um die Aufenthaltsqualität in den Innenbereichen der Gebäude zu erhöhen, werden zusätzlich sechs weitere Bäume auf dem Dach des Marktgebäudes und dem Tiefgaragendach des Allgemeinen Wohngebietes gepflanzt. Eine Fassadenbegrünung ist für die nordöstliche und südwestliche Fassade des Marktgebäudes vorgesehen und besteht aus Schling- und Kletterpflanzen. Die fensterlosen Abschnitte der südwestlichen Seite der Wohngebäude über dem Marktgeschoss erhalten ebenfalls eine Fassadenbegrünung. Dachbegrünung Die obersten Geschosse aller Wohngebäude erhalten eine extensive Dachbegrünung. Das Dach des Markgebäudes sowie das Tiefgaragendach des Allgemeinen Wohngebietes werden intensiv begrünt. Gemäß dem Ratsbeschluss vom 16. September 2021 werden die Dachflächen für eine Kombination Dachbegrünung + Photovoltaikanlagen vorbereitet (DS-Nr. 210919). Öffentlich geförderter Wohnungsbau / Bonner Baulandmodell Das Vorhaben unterliegt dem Bonner Baulandmodell (BBLM) in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 10. Juli 2018 (DS-Nr. 1811574EB5). Die Ratsbeschlüsse zur Modifizierung des BBLM vom 28. Juni 2021 bzw. 27. Oktober 2022 (DS-Nrn. 201298 und 220278) greifen hier nicht, da die Planungsvereinbarung zum Verfahren bereits im Jahr 2019 unterschrieben wurde. Gemäß den Vorgaben des anzuwendenden BBLM sind mindestens 40 % der geplanten Bruttogrundfläche für den öffentlich geförderten Wohnungsbau vorzusehen. Dies entspricht 3.031 m² Wohnfläche. Die Errichtung einer Kindertagesstätte wird aufgrund der Größe des Plangebietes und der Inanspruchnahme durch den geplanten Discounter nicht gefordert. Daher ist gemäß dem Bonner Baulandmodell ein durch die abschließende verbindliche Angemessenheitsprüfung zu ermittelnder Ablösebetrag für soziale Infrastruktur zu entrichten (Ziffer 4, 3. Priorität des anzuwendenden BBLM). Durchführungsvertrag Zwischen der Vorhabenträgerin und der Bundesstadt Bonn wurde einSeite 9 von 330 Seite 10 Durchführungsvertrag abgeschlossen. In diesem sind die zentralen Elemente des dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu Grunde liegenden städtebaulichen Konzepts, welche nicht ohnehin durch Festsetzungen verbindlich sind, vertraglich vereinbart. Ein wesentlicher Regelungsinhalt ist die Verpflichtung zur Durchführung des Vorhabens mit der Errichtung von öffentlich geförderten Wohnraum. Weitere Regelungsinhalte sind Maßnahmen zur Energieeffizienz und die Erstellung einer Konzeption zur Energieversorgung sowie die Verpflichtung zur Errichtung von Photovoltaikanlagen. Zusätzlich wurde im Durchführungsvertrag die Freiraumgestaltung des Anschlusses an die öffentliche Grünfläche an der Mainzer Straße, der Bereiche zwischen den einzelnen Gebäuden und der Verlängerung der Utestraße sowie die Installation von zwei Nistkästen verbindlich vereinbart. Zu Beginn des Beratungsverlaufs liegt ein Vorentwurf der Freiflächengestaltung noch nicht vor. Ein qualifiziertes Planungsbüro konnte aufgrund der geringen Größe der Freianlagen und der derzeitigen Auftragslage erst relativ kurzfristig beauftragt werden. Ein aussagekräftiger Vorentwurf der Freianlagenplanung wird spätestens zur Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 27. August 2025 vorgestellt. Anlage/n 1 Anlage A: Stellungnahmen der Veröffentlichung (öffentlich) 2 Anlage B: Abwägungstabelle (öffentlich) 3 Anlage C: Gesamtabwägung (öffentlich) 4 Auswertung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentlich) 5 Übersichtsplan (öffentlich) 6 Begründung mit Umweltbericht (öffentlich) 7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7213-2 (öffentlich) 8 Übersicht über die Änderungen am Bebauungsplanentwurf (öffentlich) 9 VEP Teil 1: Lageplan (öffentlich) 10 VEP Teil 2: Ansichten/Grundriss Baufeld West (öffentlich) 11 VEP Teil 3: Ansichten/Grundriss Baufeld Ost (öffentlich)Seite 10 von 330 Bundesstadt Bonn, vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf Nr. 7213-2 „Schloßallee“ Stellungnahmen A Seite 1 von 49 Die Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs Nr. 7213-2 „Schloßallee“ im Internet sowie die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Amtsblatt Nr. 14 (57. Jahrgang) der Bundesstadt Bonn vom 9. April 2025 öffentlich bekannt gemacht. Die Veröffentlichung und öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgten anschließend vom 10. April 2025 bis einschließlich 11. Mai 2025. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden nummeriert. Dabei wurde nicht differenziert, ob es sich um ein Schreiben aus der Öffentlichkeit oder eines Trägers öffentlicher Belange handelt. Es erfolgt eine wörtliche Wiedergabe der Schreiben, an die sich jeweils die Benennung der in der betroffenen Stellungnahme vorgetragenen Aspekte in Schlagworten anschließt. Die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den Stellungnahmen kann der Anlage C „Gesamtabwägung“ entnommen werden, die tabellarische Auflistung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen der Anlage B „Abwägungstabelle“. 1. Vodafone West GmbH, Stellungnahme vom 10.04.2025 „Wir weisen darauf hin, dass sich im angefragten Bereich Versorgungsanlagen anderer Unternehmen befinden könnten und bitten um besondere Vorsicht. Bitte beachten Sie beiliegendes Kartenmaterial und die Kabelschutzanweisung.“ Vorgetragene Aspekte in Schlagworten: • 16. Versorgungsanlagen 2. Deutscher Mieterbund Bonn/ Rhein-Sieg/ Ahr e.V. Stellungnahme vom 15.04.2025 „Für die Entwicklung einer Stadt sind das Angebot an Bauland und Wohnraum von ganz entscheidender Bedeutung - insbesondere wenn diese wie Bonn boomt und in den kommenden 15-20 Jahren 30.000 neue Bewohner*innen erwartet. Die ehemalige Bundeshauptstadt und jetzige Bundesstadt Bonn mit immer noch zahlreichen Bundesministerien und -behörden, als deutscher UN-Sitz und Standort großer, hochtechnisierter Unternehmen ist auf das „Humankapital“ gut ausgebildeter und kreativer Menschen angewiesen, um den Anforderungen der Wissensgesellschaft zu genügen. Gleichzeitig muss Bonn Ort bleiben für Menschen aller Bevölkerungsschichten. Wesentliche Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe ist aber die Möglichkeit, in Bonn angemessenen Wohnraum zu finden. Daran mangelt es aber seit vielen Jahren in jedem Segment – vor allem aber bei preiswerten Wohnraumangeboten. Diese müssen in deutlich größerem Umfang und mit deutlich höherer Geschwindigkeit als in der Vergangenheit geschaffen werden. Ohne Bauland aber gibt es keinen Wohnungs(neu)bau. Baurecht kann nur die Kommune schaffen. Steht der induzierten Mehrnachfrage nach Wohnraum kein ausreichendes Angebot gegenüber, steigen die Mieten. Ein zu geringes Angebot an Bauland bzw. eine bewusste Politik der Baulandverknappung verhindern die Ausweitung des Wohnraumangebots durch Neubauinvestitionen, die den Markt entlasten. Somit ist die Politik mitursächlich für die Verteuerung von Mieten und Immobilienpreisen, für die Verdrängung finanziell schwacher durch wirtschaftlich leistungsfähige Nachfrager, was zur sozialen Entmischung bzw. einseitigenSeite 11 von 330 Bundesstadt Bonn, vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf Nr. 7213-2 „Schloßallee“ Stellungnahmen A Seite 2 von 49 Bewohnerstrukturen führen kann. Die Bedeutung der sozialen Mischung als Standortfaktor wird oft verkannt. Sie bestimmt ganz wesentlich die objektive und subjektive Wohnzufriedenheit und das Sicherheitsempfinden der Bewohner eines Quartiers. Leidtragende dieser Entwicklung sind nicht nur die auf den Wohnungsmarkt drängenden Nachfrager, seien es Zuwanderer, seien es einkommensschwache oder anders benachteiligte Haushalte als Opfer von marktmäßigen Verdrängungsprozessen. Zunehmend müssen auch Bezieher mittlerer Einkommen mit steigenden Wohnkostenbelastungen kämpfen und haben - auf Wohnungssuche - Probleme, eine angemessene und bezahlbare Wohnung zu finden. Eine zwangsläufige Folge solcher Prozesse ist das Ausweichen der Nachfrager in das Umland (Rhein-Sieg-Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Rheinland-Pfalz). Das bedeutet für die Stadt Bonn nicht nur Verlust von Steuereinnahmen, sondern belastet die Stadt und ihre Bewohner mit den Folgen der täglichen Pendlerströme vor allem im Individualverkehr und konterkariert Maßnahmen des Klimaschutzes. Eine angemessene Wohnraumversorgung der Bürgerinnen und Bürger zu sichern, die Rahmenbedingungen für den Wohnungsmarkt so zu setzen, dass er künftigen Anforderungen genügt, ist eine ständige und anspruchsvolle Aufgabe der Politik. Dieser Aufgabe muss sich die Stadt Bonn jetzt und in Zukunft stellen. B-Plan Nr. 7213-2 (Schloßallee) in Mehlem Der Deutsche Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V. unterstützt insbesondere mit Blick auf die Ermöglichung von rund 64 Wohneinheiten das B-Plan-Verfahren uneingeschränkt. “ Vorgetragene Aspekte in Schlagworten: • 2. Wohnraumbedarf 3. Stellungnahme vom 28.04.2025 „hiermit erhebe ich Einspruch gegen das Bauvorhaben aus folgenden Gründen: • es gibt bereits eine zentren- und wohnortnahe Versorgung im Mehlemer Zentrum! Der geplante Standort eines Lebensmitteldiscounters in der Schlossallee liegt weniger als 100 m vom Supermarkt an der Mainzer Straße entfernt; dessen Bestand wird durch den geplanten Discounter gefährdet. Das Vorhaben fördert daher die Konzentration im Lebensmittelhandel und dient nicht der Ergänzung des aktuellen Angebotes, sondern verdrängt den bestehenden Betrieb. • das viel zu massive Bauvorhaben versiegelt nicht nur vollständig die gesamte Grünfläche des Baugrundstücks, sondern beansprucht zusätzlich einen Teil des öffentlichen Spatzenbrunnenparks, der von einer Bürgerin gestiftet worden ist. Wenn auf den Discounter verzichtet würde, könnte die Baufläche verringert werden, der Spatzenbrunnenpark mit all seinen bürgerfreundlichen Funktionen bliebe unangetastet und die großen gesunden Bäume am Nordrand des Baugeländes könnten stehen bleiben, ohne die Zahl der geplanten Wohnungen zu reduzieren. Damit würde wenigstens ein kleiner Teil des ehemaligen Parks der Villa Friede erhalten und das Erscheinungsbild der heute als Kunstgalerie dienenden historischen Villa, die viele auswärtige Besucher*innen anzieht, würde aufgewertet. • der Erhalt der Bäume ist zudem aus klimatischen Gründen absolut notwendig, denn das Mehlemer Zentrum ist laut ZURES schon heute ein Hitzespot! In Zukunft ist mit einem immerSeite 12 von 330 Bundesstadt Bonn, vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf Nr. 7213-2 „Schloßallee“ Stellungnahmen A Seite 3 von 49 höheren Anstieg der Temperaturen zu rechnen. Von der Fällung alter großer Bäume, die bekanntermaßen eine hitzereduzierende Wirkung haben, Wasser speichern, Sauerstoff produzieren und die Atemluft verbessern, ist daher dringend abzuraten.“ Vorgetragene Aspekte in Schlagworten: • 3. Verzicht auf einen Supermarkt • 12. Bauliche Dichte • 4. Baumerhalt auf dem Plangrundstück • 5. Baumerhalt im öffentlichen Park • 6. Klimaanpassung 4. Stellungnahme vom 28.04.2025 „hiermit erhebe ich Einspruch gegen das Bauvorhaben aus folgenden Gründen: • es gibt bereits eine zentren- und wohnortnahe Versorgung im Mehlemer Zentrum! Der geplante Standort eines Lebensmitteldiscounters in der Schlossallee liegt weniger als 100 m vom Supermarkt an der Mainzer Straße entfernt; dessen Bestand wird durch den geplanten Discounter gefährdet. Das Vorhaben fördert daher die Konzentration im Lebensmittelhandel und dient nicht der Ergänzung des aktuellen Angebotes, sondern verdrängt den bestehenden Betrieb. • das viel zu massive Bauvorhaben versiegelt nicht nur vollständig die gesamte Grünfläche des Baugrundstücks, sondern beansprucht zusätzlich einen Teil des öffentlichen Spatzenbrunnenparks, der von einer Bürgerin gestiftet worden ist. Wenn auf den Discounter verzichtet würde, könnte die Baufläche verringert werden, der Spatzenbrunnenpark mit all seinen bürgerfreundlichen Funktionen bliebe unangetastet und die großen gesunden Bäume am Nordrand des Baugeländes könnten stehen bleiben, ohne die Zahl der geplanten Wohnungen zu reduzieren. Damit würde wenigstens ein kleiner Teil des ehemaligen Parks der Villa Friede erhalten und das Erscheinungsbild der heute als Kunstgalerie dienenden historischen Villa, die viele auswärtige Besucher*innen anzieht, würde aufgewertet. • der Erhalt der Bäume ist zudem aus klimatischen Gründen absolut notwendig, denn das Mehlemer Zentrum ist laut ZURES schon heute ein Hitzespot! In Zukunft ist mit einem immer höheren Anstieg der Temperaturen zu rechnen. Von der Fällung alter großer Bäume, die bekanntermaßen eine hitzereduzierende Wirkung haben, Wasser speichern, Sauerstoff produzieren und die Atemluft verbessern, ist daher dringend abzuraten.“ Vorgetragene Aspekte in Schlagworten: • 3. Verzicht auf einen Supermarkt • 12. Bauliche Dichte • 4. Baumerhalt auf dem Plangrundstück • 5. Baumerhalt im öffentlichen Park • 6. KlimaanpassungSeite 13 von 330 Bundesstadt Bonn, vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf Nr. 7213-2 „Schloßallee“ Stellungnahmen A Seite 4 von 49 5. Stellungnahme vom 29.04.2025 „hiermit erhebe ich Einspruch gegen das Bauvorhaben aus folgenden Gründen: • es gibt bereits eine zentren- und wohnortnahe Versorgung im Mehlemer Zentrum! Der geplante Standort eines Lebensmitteldiscounters in der Schlossallee liegt weniger als 100 m vom Supermarkt an der Mainzer Straße entfernt; dessen Bestand wird durch den geplanten Discounter gefährdet. Das Vorhaben fördert daher die Konzentration im Lebensmittelhandel und dient nicht der Ergänzung des aktuellen Angebotes, sondern verdrängt den bestehenden Betrieb. • das viel zu massive Bauvorhaben versiegelt nicht nur vollständig die gesamte Grünfläche des Baugrundstücks, sondern beansprucht zusätzlich einen Teil des öffentlichen Spatzenbrunnenparks, der von einer Bürgerin gestiftet worden ist. Wenn auf den Discounter verzichtet würde, könnte die Baufläche verringert werden, der Spatzenbrunnenpark mit all seinen bürgerfreundlichen Funktionen bliebe unangetastet und die großen gesunden Bäume am Nordrand des Baugeländes könnten stehen bleiben, ohne die Zahl der geplanten Wohnungen zu reduzieren. Damit würde wenigstens ein kleiner Teil des ehemaligen Parks der Villa Friede erhalten und das Erscheinungsbild der heute als Kunstgalerie dienenden historischen Villa, die viele auswärtige Besucher*innen anzieht, würde aufgewertet. • der Erhalt der Bäume ist zudem aus klimatischen Gründen absolut notwendig, denn das Mehlemer Zentrum ist laut ZURES schon heute ein Hitzespot! In Zukunft ist mit einem immer höheren Anstieg der Temperaturen zu rechnen. Von der Fällung alter großer Bäume, die bekanntermaßen eine hitzereduzierende Wirkung haben, Wasser speichern, Sauerstoff produzieren und die Atemluft verbessern, ist daher dringend abzuraten.“ Vorgetragene Aspekte in Schlagworten: • 3. Verzicht auf einen Supermarkt • 12. Bauliche Dichte • 4. Baumerhalt auf dem Plangrundstück • 5. Baumerhalt im öffentlichen Park • 6. Klimaanpassung 6. Stellungnahme vom 01.05.2025 „ich freue mich, dass das sehr lang brach liegende Gelände nun bebaut wird. Dem Stadtteil Mehlem wird mit diesem Zuwachs weiteres Leben eingehaucht werden. Die Anzahl der Wohneinheiten, der Kfz-Stellplätze und die Größe des Einzelhandels entsprechen den ortsüblichen Maßen. Die in der Kritik erwähnten, teilweise geschützten Bäume kann ich als Nachbar hier nicht erkennen. Nach meiner Einschätzung handelt es sich vorwiegend um selbstgesähte oder verwilderte Pflanzen. Ich erwarte durch die neue Bebauung eine angenehme Belebung und Verjüngung des Stadtteils.“ Vorgetragene Aspekte in Schlagworten: • 1. Innenentwicklung • 4. Baumerhalt auf dem PlangrundstückSeite 14 von 330 Bundesstadt Bonn, vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf Nr. 7213-2 „Schloßallee“ Stellungnahmen A Seite 5 von 49 7. Stellungnahme vom 01.05.2025 „Ich melde meine Bedenken gegen die o.a. Planung 1. Die vorgesehene Bebauung ist viel zu massiv, zu hoch und wegen der Betonausführung wird zu viel Hitze gespeichert. 2. Wesentlicher aber ist, dass alter geschützter Baumbestand gefällt werden soll. Ersatzpflanzungen reichen nicht aus, den entstehenden Schaden auszugleichen. 3. Massiv lehne ich die Einschränkung der Wohnruhe durch neues Ortsrecht der Schlossallee Nr. 6 ab.“ Vorgetragene Aspekte in Schlagworten: • 12. Bauliche Dichte • 6. Klimaanpassung • 4. Baumerhalt auf dem Plangrundstück • 8. Anpassungsbereich Schloßallee 6 8. Stellungnahme vom 01.05.2025 „Als Anwohner in der Rüdigerstraße bin ich von dem Bauvorhaben betroffen. Ein Problem, welches meines Erachtens bisher keine Beachtung gefunden hat, sei hiermit benannt und Vorschläge zur Lösung ganz im Sinne der Anwohner und auch der Stadt Bonn, die sich immer wieder für die Priorität des Fahrradverkehrs eingesetzt hat, werden genannt: Für den Einkauf im Supermarkt sind Fahrräder besonders geeignet und es gibt deren viele. - Lastenräder -eingeschlossen. Sichere Fahrradwege in Utestraße und Schlossallee und Rüdigerstraße sind einzurichten. Überdachte und vom Eingang zum Supermarkt leicht zu erreichende Stellplätze sind einzurichten. Die im Bauplan erwähnten Fahrradplätze in der Tiefgarage sind selbstverständlich nicht gemeint, so denke ich. Facit: Bei der enormen Zunahme des Fahrradverkehrs in Bonn und auch in Mehlem ist es sinnvoll den Automobilverkehr klein zu halten, da Parkplätze für Automobile so oder so kaum zur Verfügung stehen.“ Vorgetragene Aspekte in Schlagworten: • 10. Fahrradinfrastruktur • 11. Autoverkehr 9. Stellungnahme vom 02.05.2025 „gegen das oben genannte Bauprojekt in der Schlossallee in Mehlem erhebe ich Einspruch. Ich beanstande, dass die Stadt bei diesem Bauvorhaben sich nicht an ihre eigenen Ziele und Vorgaben hält: 1) Das „im Baugesetzbuch definierte Ziel einer behutsamen Innenentwicklung, indem bereits erschlossene Grundstücke und bebaute Stadtbereiche bevorzugt zu entwickeln sind und damit der weiteren Zersiedlung der Landschaft entgegengewirkt wird (§§ 1 Abs. 5 S. 3, 1a Abs. 2 BauGB)“ (S.3; 53 u. ö.) trifft auf das Planungsgebiet nicht zu, weil es sich um einenSeite 15 von 330 Bundesstadt Bonn, vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf Nr. 7213-2 „Schloßallee“ Stellungnahmen A Seite 6 von 49 früheren Park/Garten (S.31) handelt, an dessen Rand es bisher lediglich zwei inzwischen abgerissene einzelne Gebäude gab: im Westen das ehemalige Gästehaus der Villa Friede und später im Osten die jugoslawische Botschaft, der Park aber – mit geringfügigen Änderungen – vollständig erhalten blieb. a. Man kann also nicht von einem „bereits erschlossenen Grundstück“ bzw. von einer „Wiedernutzbarmachung von ehemals bebauten Flächen“ (S.71) reden, i. denn der bestehende Flächennutzungsplan musste für dieses Vorhaben geändert werden (S. 3 u. ö.) ii. und das nicht nur wegen des Parks, sondern auch wegen des umgebenden Wohngebiets! Wenn nur die beiden Grundstücke, die früher einmal bebaut gewesen sind (s.o.), neu bebaut würden, gäbe es kein Problem! b. Es geht auch nicht um eine „behutsame Innenentwicklung“, denn das Vorhaben führt dazu, dass i. der Park/Garten komplett versiegelt wird, ii. alles Grün samt dem Boden, der voller Leben ist und Wasser speichert und verdunstet, verschwindet, iii. sämtliche geschützten Bäume gefällt werden (Was schützt eigentlich die städtische Baumschutzsatzung?), iv. sogar ein Teil des öffentlichen Parks gerodet und als Verkehrsraum in Anspruch genommen wird, v. die Bauhöhe im Vergleich zur umgebenden Bebauung erheblich überschritten wird vi. und nicht einmal Versickerungsflächen auf dem Grundstück vorgesehen sind (S.51), obgleich es im Hochwasserrisikogebiet des Rheins (S.72) liegt und früher ein Bach durch das Gelände floss (heute verrohrt unter der Schlossallee) und obgleich Mehlem zwei dramatische Hochwasser-Ereignisse hinter sich hat. Zukünftige Hochwasser- Ereignisse können durch den neuen Kanal des Mehlemer Baches (S.26) höchstens verringert, aber nicht verhindert werden, da wegen des Klimawandels mit zunehmenden Unwettern mit Starkregen gerechnet werden muss. 2) Die Stadt Bonn hat sich dem Klimaschutz verpflichtet: „Wir wollen die hitzebelasteten Bereiche besser an die Folgen der Klimakrise anpassen. In Zukunft sollen mehr Grün und mehr Wasser dazu beitragen, das Mikroklima zu verbessern, sagt Oberbürgermeisterin Katja Dörner.“ Deshalb sollen in der Bad Godesberger Innenstadt neue Bäume gepflanzt und „unter der Erdoberfläche angeordnete Pufferspeicher“ geschaffen werden, um das „Regenwasser besser zu speichern und zu verdunsten – eine natürliche Klimaanlage für die City“ (GA, 30.4./1.5.2025). In Mehlemer Zentrum geschieht das genaue Gegenteil: Hier erleben wir den gleichen Hitzespot wie im Zentrum von Bad Godesberg – aber hier geht die Stadt den umgekehrten Weg: Statt die vorhandenen Großbäume an der Schlossallee, die für eine deutliche Abkühlung sorgen, zugunsten des Klimaschutzes zu erhalten, sollen sämtliche Bäume, obgleich sie geschützt sind, abgeholzt werden und alles Grün soll verschwinden zugunsten eines überdimensionierten Bauprojekts, wofür das bisherige Grüngebiet total versiegelt wird, sodass nicht einmal mehr Versickerungsflächen für Regenwasser übrig bleiben. Wie ist eine solche Ungleichbehandlung zweier Stadtteile zu erklären?Seite 16 von 330 Bundesstadt Bonn, vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf Nr. 7213-2 „Schloßallee“ Stellungnahmen A Seite 7 von 49 3) Die Stadt (nicht der Investor und nicht die Mehlemer Bevölkerung!) besteht auf einem großflächigen Discounter in der Schlossallee mit darüber gesetzten 4 Wohnblöcken plus Tiefgarage, die bei Hochwasser unter Wasser steht, die aber den Anlieferverkehr durch 5- Achser – eine andere Dimension als Müllfahrzeuge! (S.56) – aufnehmen soll. Es wird zwar zugegeben, „dass der bestehende EDEKA-Supermarkt im Zentralen Versorgungsbereich Mehlem durch die Ansiedlung des Planvorhabens in seinem Bestand gefährdet werden könnte“ (S.54), aber das wird billigend in Kauf genommen, denn man orientiert sich an einem Zentrenkonzept von 2012, das sich längst als nachteilig für den Einzelhandel erwiesen hat und gerade überarbeitet wird. Warum wartet man nicht das Ergebnis dieser Prüfung ab? Warum muss in Mehlem unbedingt ein überholtes Konzept durchgesetzt werden, das man andernorts mühsam versucht, wieder rückgängig zu machen? 4) Beim vorhandenen Frischemarkt an der Mainzer-Straße ist die Infrastruktur komplett vorhanden. Es muss kein Alleebaum gefällt und keine sehenswerte Gründerzeit-Villa (Schlossallee 6) abgerissen werden, es rollt kein Schwerlastverkehr durch Wohngebiete und auch für Kund/innen-Parkplätze ist gesorgt. Das einzige Argument der Stadt für einen zweiten Supermarkt in direkter Nachbarschaft ist die Größe des Verkaufsraums (S.54). Aber was ist der Vorteil von einem Discounter, der als großflächiger Lagerraum betrieben wird, gegenüber einem echten Inhabergeführten Einzelhandelsgeschäft wie in der Mainzer Straße, wo alles zu bekommen ist, was man für den täglichen Bedarf braucht? Die Stadt gibt selber zu, dass es um Nahversorgung für „Kundschaft im Nahbereich“ geht und dass der „Kfz gebundene (Groß-) Einkauf … bereits über die konventionell ausgestatten Märkte in Lannesdorf und Wachtberg Berkum“ abgedeckt wird (S.55). Warum also soll dem bestehenden Nahversorger die (angeblich etwas billigere) Konkurrenz direkt vor die Tür gesetzt werden? Ist das fair? Und was hat das mit freier Marktwirtschaft zu tun? 5) Der zu erwartende Verkehr spielt in der Planung kaum eine Rolle, obgleich er in der Nachbarschaft große Befürchtungen auslöst. Die Parkplatz-Problematik in Mehlem ist der Verwaltung bekannt und lässt sich kaum durch weniger Stellplätze für 64 neue Wohnungen noch durch Förderung des Radverkehrs verbessern. Zudem werden die Belastungen durch Schwerlast-Lieferverkehr und Einkaufsverkehr in den Unterlagen nicht korrekt dargestellt. Deshalb sollte aus Rücksicht auf den Ortszentrum Mehlem und auf die direkt betroffene Anwohnerschaft von der Errichtung des Discounters abgesehen werden. Entgegen dem Szenario der Nullvariante der Stadt (S.66) ergeben sich aus dem Verzicht auf den Discounter nur Vorteile: Das Baufeld könnte – bei gleichbleibendem Wohnungsneubau – verkleinert und die Baugrenzen könnten zurückgesetzt werden: dann würde der öffentliche Spatzenbrunnenpark samt den bedrohten Großbäumen nicht angetastet und die stattlichen gesunden Bäume am Nordrand des Baufeldes blieben erhalten als „natürliche Klimaanlage“ für das Mehlemer Zentrum. Wäre das nicht ein von der Stadt gewünschtes, erstrebenswertes Ziel? 6) Auch das immer wiederholte Mantra von mangelndem bezahlbarem Wohnraum muss hinterfragt werden, wenn die Stadt den skandalösen Leerstand von hunderten öffentlichen Wohnungen hinnimmt und sich nicht traut, die BImA (eine Behörde!) zur Wahrnehmung ihrer Pflichten zu drängen und Abhilfe zu schaffen! Solange hier keine Änderung erfolgt, kann man das Jammern über zu wenig bezahlbaren Wohnraum nicht ernst nehmen. Aber für den forcierten Wohnungsbau alles andere zu opfern – Klima-, Umwelt- und Baumschutz, Ortsbild, Wohnqualität mit Grünflächen zum Aufenthalt im Freien und sozialen Zusammenhalt und Prävention von Kriminalität im viel zu engen Wohnumfeld – halte ich für verantwortungslos. Aus diesen Gründen bitte ich darum, den Discounter aus den Plänen zu streichen und die Baugrenzen so weit zurückzunehmen, dass der Spatzenbrunnenpark sowie die geschütztenSeite 17 von 330 Bundesstadt Bonn, vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf Nr. 7213-2 „Schloßallee“ Stellungnahmen A Seite 8 von 49 Großbäume am Nordrand des Plangebietes erhalten bleiben. Dann kann auch die Tiefgaragenzufahrt in der Schlossallee auf das Normalmaß reduziert werden und es muss weder ein Alleebaum gefällt noch die Villa Schlossallee 6 abgerissen werden. Bitte lassen Sie doch die Mehlemer Bürger/innen entscheiden, ob sie einen zweiten Supermarkt wollen oder nicht! P.S.: Die Seitenangaben beziehen sich auf die Beschlussvorlage DS 242080.“ Vorgetragene Aspekte in Schlagworten: • 1. Innenentwicklung • 22. Planverfahren • 4. Baumerhalt auf dem Baugrundstück • 5. Baumerhalt im öffentlichen Park • 12. Bauliche Dichte • 7. Starkregen- und Hochwasserrisiko • 6. Klimaanpassung • 3. Verzicht auf einen Supermarkt • 11. Autoverkehr • 2. Wohnraumbedarf • 8. Anpassungsbereich Schloßallee 6 10. Stellungnahme vom 04.05.2025 „vielen Dank für die Möglichkeit einer Meinungsäußerung zu den Ihren Bauvorhaben! Ich mache mir zurzeit Sorgen, weil ich den Eindruck habe, dass der Schutz unserer Grünflächen in Bonn nicht ausreichend berücksichtigt wird. Insbesondere der Erhalt großer Bäume, die mir als Schattenspender und Landmarken sehr wichtig sind, fehlt mir bei Baumaßnahmen. Daher erhebe ich folgende Einwände gegen das o.g. Bauvorhaben: Der geplante Lebensmitteldiscounter ist aus meiner Sicht nicht notwendig und auch nicht wünschenswert, da es schon eine zentren- und wohnortnahe Versorgung im Mehlemer Zentrum gibt. Der vorgesehene Standort in der Schlossallee liegt keine 100 m vom Supermarkt an der Mainzer Straße entfernt. Dessen Bestand wird also durch den geplanten Discounter gefährdet. Das Vorhaben führt zu einer Konzentration von Geschäften des Lebensmittelhandels und dient dementsprechend nicht der Ergänzung, sondern der Verdrängung des vorhandenen Angebots. Das massive Bauvorhaben versiegelt überdies vollständig die gesamte Grünfläche des Baugrundstücks und nimmt obendrein einen Teil des öffentlichen, soweit mir bekannt ist, von einer Bürgerin gestifteten Spatzenbrunnenparks ein. Es geht um einen Ort zur Erholung in städtischer Umgebung. Dieser Ort wird durch das Vorhaben nahezu zerstört! Wenn auf den Discounter verzichtet würde, könnte die Baufläche kleiner ausfallen, der Spatzenbrunnenpark mit all seinen bürgerfreundlichen Funktionen bliebe erhalten und die großen gesunden Bäume am Nordrand des Baugeländes könnten stehen bleiben, ohne die Zahl der geplanten Wohnungen zu reduzieren. Dadurch würde wenigstens ein kleiner Teil des ehemaligen Parks der „Villa Friede“ erhalten. Diese historische Villa, die heute als Kunstgalerie dient und viele auswärtige Gäste anzieht, wäre in eine passendere Umgebung eingebettet.Seite 18 von 330 Bundesstadt Bonn, vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf Nr. 7213-2 „Schloßallee“ Stellungnahmen A Seite 9 von 49 Der Erhalt der Bäume liegt mir zudem aus klimatischen Gründen am Herzen, denn das Mehlemer Zentrum ist laut den ZURES-Tabellen schon heute ein Hitzeschwerpunkt. In Zukunft ist mit einem weiteren Anstieg der Temperaturen zu rechnen. Ich wünsche mir sehr, dass Sie von der Fällung großer alter Bäume, die bekanntermaßen eine hitzereduzierende Wirkung haben, Wasser speichern und durch Sauerstoffproduktion die Atemluft verbessern, absehen.“ Vorgetragene Aspekte in Schlagworten: • 3. Verzicht auf einen Supermarkt • 5. Baumerhalt im öffentlichen Park • 4. Baumerhalt auf dem Baugrundstück • 12. Bauliche Dichte • 6. Klimaanpassung 11. Stellungnahme vom 04.05.2025 „gegen das oben genannte Bauprojekt in der Schlossallee in Mehlem erhebe ich Einspruch: Mit Entsetzen musste ich im 'Vorhaben bezogenen Bebauungsplan Nr. 7213-2 Schlossallee' lesen, dass zu dem bisher für die Bebauung geplanten Grundstück der ehemaligen jugoslawischen Botschaft auch noch ein bebautes Grundstück auf der anderen Seite der Schlossallee (Hausnr. 6) hinzu gekommen ist. Dieses Grundstück ist bebaut und das gepflegte Haus und Grundstück sind bewohnt. Will die Stadt Bonn etwa dieses Gebäude abreißen lassen und dort einen zusätzlichen Parkplatz der Rangierplatz für den geplanten Aldi-Markt einrichten ? Weshalb will die Stadt Bonn einen millionenschweren Unternehmer mit einem zusätzlichen Markt unterstützen, und dabei vermutlich dem jetzigen Lebensmittelmarkt in der Mainzer Straße das Leben schwer machen bzw. diesen vielleicht sogar zum Aufgeben zwingen ? Ich halte das für unsozial ! Es wird argumentiert, dass ein „moderner“ Markt in Mehlem benötigt würde. Hat man die Mehlemer BürgerInnen dazu gefragt ? NEIN! Warum nicht ? Und was verstehen die Stadt oder die Bauplaner unter einem „modernen“ Lebensmittelmarkt? Die riesigen Discounter wie z.B. HIT oder ALDI in der Drachenburgstraße verkaufen Obst und Gemüse in standardisierten Verpackungen, die in diesen Größen meistens nicht benötigt werden und daher zusätzlichen Müll (vorwiegend Kunststoffe) und Verschwendung von Lebensmitteln erzeugen. Ist das MODERN und ZEITGEMÄSS ? Ist es die Absicht der Stadt Bonn mit einer „grünen“ Oberbürgermeisterin, kleine Unternehmer zum Aufgeben zu zwingen ? Ich vermute, dass die Bauplaner nicht zu den Menschen gehören, die täglich für sich und ihre Familien einkaufen, richtig ? Die Menschen hier benötigen keinen ALDI oder ähnliche überdimensionierte Discounter, in denen man große Entfernungen beim Einkaufen zurücklegen muss. Der jetzige Laden bietet ein ausreichendes Angebot für die allermeisten MehlemerInnen. Viele sind dankbar, dass fast direkt vor dem Laden eine Bushaltestelle ist und der Laden selbst nicht so weitläufig bzw. großflächig ist, wie es die PlanerInnen für notwendig erachten.Seite 19 von 330 Bundesstadt Bonn, vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf Nr. 7213-2 „Schloßallee“ Stellungnahmen A Seite 10 von 49 Dazu kommen die Verkaufswagen auf dem zentralen Mehlemer Marktplatz, wo frischer Fisch, Wurst, Käse, Obst und Gemüse angeboten werden. Für alle diese Waren wird kein weiterer Discounter benötigt. Die wirklich moderne Lebens- und Wohnqualität steigt mit diesen vielfältigen kleinen Angeboten, nicht mit zentralen Discountern. Mit viel Statistik wird im Papier Kaufkraft- und Standortanalyse u.a. betrieben (wie viel Geld wurde hierfür aus Steuermitteln ausgegeben?) Warum werden die Mehlemer BürgerInnen nicht gefragt ? Der geplante Discounter muss die Warenanlieferung durch LKW's organisieren, die durch die relativ kleine Schlossallee fahren und dort auch rangieren müssen. Es ist absehbar, dass dadurch die Luftqualität in dem Gebiet in kürzester Zeit weiter abnimmt und schlimmer noch: die alten großen gesunden Bäume in der Schlossallee werden Schaden nehmen und den Stress voraussichtlich nicht überleben, weil der Boden durch die schweren LKW verdichtet und der Wurzelbereich durch die Tiefgarage stark eingeengt wird und nicht mehr genug Wasser speichern kann, um auch Hitzeperioden zu überstehen. Zudem ist nicht auszuschließen, dass durch das rangieren vor der engen Zufahrt der eine oder andere Baum angefahren wird und dadurch größere Wunden in seiner Rinde verursacht werden. Diese wiederum lassen die sowieso schon gestressten Bäume endgültig absterben. Es folgt: eine immer stärkere Abnahme der Luft- und Lebensqualität . Durch mehr Wohnungen in den geplanten Gebäuden anstelle eines Discounters bestünde diese Gefahr nicht. Wer wird dann in die zu eng stehenden neuen Hochhäuser einziehen ? Den zu eng stehenden neuen Wohnblocks mangelt es an Wohnqualität, von „Wohnen im Grünen“, wie ursprünglich für das Projekt geworben wurde, kann keine Rede sein, der Blick auf das Siebengebirge ist verbaut und die mangelhafte Luftqualität schadet der Gesundheit der Menschen. Weiteres Entsetzen erzeugt die Absicht, große gesunde Bäume zu fällen, die nach der Baumschutzordnung geschützt sind, und die doch bekanntermaßen für Klima und Luftqualität in ganz Bonn und auch Mehlem unbedingt erforderlich sind ! Diese großen alten Bäume sollen durch hohe eng stehende Gebäude ersetzt werden, die das Klima weiter aufheizen werden anstatt zu kühlen. Natürlich wird auch in den Gebäuden die Luft nicht besser sein, die abkühlende Wirkung der Bäume wird durch Klimaanlagen ersetzt, die wieder zusätzliche Energie erfordern und der Klimawandel wird weiter angespornt. Ist das die Absicht der Stadt Bonn ? Weiteres großes Entsetzen entsteht bei mir durch die Absicht, dass der kleine Park mit dem Spatzenbrunnen, der von einer Mehlemer Bürgerin gestiftet wurde, verkleinert werden soll durch Fällung weiterer alter gesunder Bäume zugunsten von Verkehrsraum ! Also zusätzlich weitere Aufheizung des Klimas - warum ? Darf eine Stiftung als Eigentum behandelt und in ihr Gegenteil verdreht werden? Aus einem Erholungspark soll befahrener Verkehrsraum werden, der Abgase und Staub aufwirbelt ? Die Villa Friede, die aus privaten Mitteln zu einem Schmuckstück umgewandelt wurde, in der international anerkannte Künstler regelmäßig ihre Werke ausstellen, wird durch die geplanten Gebäude mit 4 und mehr Stockwerken in unzumutbarer Nähe des Grundstücks ihrer hohen Qualität beraubt. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden die jetzigen Besitzer dort ausziehen und eine andere Wohn- und Ausstellungsmöglichkeit in einer sozialer eingestellten Stadt suchen. Ist das die Absicht der Stadt Bonn, die doch die Internationalität von Bonn fördern will ?Seite 20 von 330 Bundesstadt Bonn, vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf Nr. 7213-2 „Schloßallee“ Stellungnahmen A Seite 11 von 49 Es ist selbstverständlich, dass wegen der in Bonn herrschenden Wohnungsnot auf dem Grundstück der ehemaligen jugoslawischen Botschaft Wohngebäuden errichtet werden müssen. Nur sollte das doch maßvoll und vor allem sozial angemessen durchgeführt werden ohne Klima- und umweltschädigende Maßnahmen, also im Sinne einer wohl verstandenen „behutsamen Innnenentwicklung“. Die Bauten sollten dem angrenzenden Wohngebiet vor allem auch in der Höhe angepasst und die umgebenden Gebäude und Bäume nicht geschädigt oder in ihrem Bestand gefährdet werden. Falls das Vorhaben wie geplant mit der unangepasste Bebauung, Klimaverschlechterung und zunehmenden Verkehr durchgeführt werden sollte, wird die heutige hohe Wohnqualität von Mehlem massiv herabgesetzt Kann eine grün-rot geführte Stadtregierung das wollen? Sollte es nicht das Ziel einer sozialen, bürgernahen Wohnungspolitik sein, die Wohn- und Aufenthaltsqualität in den Stadtbezirken zu erhalten und wenn möglich zu erhöhen?“ Vorgetragene Aspekte in Schlagworten: • 8. Anpassungsbereich Schloßallee 6 • 3. Verzicht auf einen Supermarkt • 11. Autoverkehr • 12. Bauliche Dichte • 4. Baumerhalt auf dem Plangrundstück • 5. Baumerhalt im öffentlichen Park • 6. Klimaanpassung 12. Stellungnahme vom 05.05.2025 „Vorab wollen wir noch einmal deutlich formulieren, dass es unseren Mandanten nicht darum geht, jedwede Maßnahme zur Revitalisierung dieser Flächen zu verhindern. Es liegt im Interesse unserer Mandantschaft, dass das lange brachliegende Gelände einer sinnvollen Nutzung zugeführt wird. Insbesondere ist es die Höhe des unmittelbar an das Grundstück unserer Mandantschaft grenzenden Gebäudes am östlichen Teil des Plangebietes. Ausweislich der zur Offenlage gemachten Planunterlagen soll dort ein Gebäude bis zu einer Höhe von 69,7 m zulässig sein. Zu dieser Höhe kommt noch die Möglichkeit, die unter Ziffer 2.2.1 in den textlichen Festsetzungen gegeben ist Aufzugsüberfahrten, Dachaufbauten für Treppenhäuser sowie Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung auf einer Fläche bis zu 30 % der jeweiligen Dachfläche in einer Höhe bis zu 2,80 m über der in der Planunterlage festgeschriebenen Höhe zuzulassen. Die Begrenzung der Höhe auf 1,20 m in Ziffer 2.2.2 ist bei dem Bauvorhaben unmittelbar angrenzend an das Grundstück unserer Mandantschaft nicht vorgesehen. Die Firsthöhe des Hauses unserer Mandantschaft liegt bei 65,66 m. Hinzu kommt, dass es sich bei dem Haus unserer Mandanten um ein sehr steiles Satteldach handelt, während hingegen auf dem Vorhabengrundstück ein Flachdach geplant ist, was die tatsächliche Wahrnehmung der Höhen noch viel massiver zum Vorschein bringt. Auch wenn aus den in Augenschein genommenen Ausführungsplänen hervorgeht, dass die Solarpanelen so angeordnet werden sollen, dass sie nicht eine Höhe von 1,40 m aufweisen, ist damit nicht sichergestellt, dass im Baugenehmigungsverfahren dies auch genau so beantragtSeite 21 von 330 Bundesstadt Bonn, vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf Nr. 7213-2 „Schloßallee“ Stellungnahmen A Seite 12 von 49 wird. Schon alleine die im Bebauungsplan festgesetzte Möglichkeit ist ausreichend, um hier nachbarliche Belange zu verletzen. Durch eine Abstaffellung der Höhen würde sich die vorhandene Beeinträchtigung für unsere Mandanten wesentlich verringern. Bei den in der Offenlage vorhandenen Unterlagen fehlt eine Ansicht, die die Blickrichtung auf das Grundstück unserer Mandanten berücksichtigt. Uns wurde mitgeteilt, dass im Rahmen des Bauantrages die Ansicht mit Blickrichtung zum Grundstück unserer Mandanten (Ansicht 04- Nordost) eingereicht wurde. Unabhängig davon, dass ein größerer Umgebungskreis nach den Vorschriften der Bauprüfverordnung in den Planunterlagen erkennbar sein muss, fehlen diese Unterlagen im Rahmen der Offenlage. Durch die geplante Aufschüttung des gesamten Vorhabengeländes soll auch eine Art Hochwasserschutz für die dort geplanten Vorhaben entstehen. Dies führt zu einer wesentlichen Verschlechterung der bereits vorhandenen Situation des Grundstücks unserer Mandantschaft. Des Weiteren ist nach Ihrer Mitteilung im Rahmen des Bauantrages für die Tiefgarage eine weiße Wanne geplant. Die hochwasserangepasste Ausführung des Vorhabens nach § 78 Abs. 5 Satz 1d WHG wurde im Rahmen des Bauantrages eingereicht. Der im Rahmen der Offenlage vorgelegte Überflutungs-nachweis Stand Juni 2024, also fast über ein Jahr alt, ist der vermeintliche Nachweis geführt worden betreffend des Vorhabengrundstücks. Das Grundstück unserer Mandantschaft und ggf. noch andere direkt angrenzende Grundstückssituationen wurden dabei nicht mitberücksichtigt. Im Ergebnis ist es also so, dass der Hochwasserschutz, insbesondere des Grundstücks unserer Mandantschaft nicht ausreichend mitberücksichtigt wurde. Zum einen ergibt sich durch die Aufschüttung des Geländes im Plangebiet eine wesentliche Verschlechterung. Des Weiteren wird dies noch einmal verstärkt durch die Planung einer weißen Wanne, die eben keine Abflussmöglichkeit zulässt. Des Weiteren wird die ohnehin schon vorhandene Situation des Ansteigens des Grundwassers dadurch noch einmal verstärkt. Aus dem Retentionsraumnachweis, Stand Juli 2024, ergibt sich dass die Entleerung der Tiefgarage über eine fest installierte Pumpenanlage mit zwei Pumpen in einem Pumpenschacht vorgesehen ist. Dadurch soll gewährleistet sein, dass eine kontrolliert ein- geleitete Menge von rund 1.750 m³ innerhalb von 6 Stunden und 45 Minuten aus der Garage gehoben werden kann. Durch diesen Nachweis ist aber nicht der Nachweis geführt, dass keine ganz massiven und erheblichen Hochwasserprobleme im Fall des Hochwassers für das Grundstück unserer Mandanten entstehen. Dieser Nachweis zeigt nach diesseitiger Auffassung nur, dass der durch das Vorhaben vorgenommene Eingriff in den Retentionsraum dadurch angeblich zulässig ist. Es bestehen ganz erhebliche Zweifel daran, dass die vorhandene Hochwasserthematik inklusive des Überschwemmungsgebietes ausreichend berücksichtigt wird. Es sind nach diesseitiger Auffassung nicht alle tatsächlich möglichen Schutz-, Ausgleichs- oder Kompensationsmaßnahmen geplant. Es bestehen erhebliche Bedenken daran, dass die Kanalisation den Umfang der geplanten Gewerbe- und Wohnnutzung aufnehmen kann. Eine aus den Planunterlagen erkennbare Lüftungsanlage hin zum Grundstück unserer Mandanten wird erhebliche Lärmbelästigungen verursachen. Auch hierzu fehlt ein Nachweis, dass dies berücksichtigt wurde bzw. dass entsprechende Schutzvorkehrungen getroffen wurden. Abschließend ist für den Fall, dass es zur Umsetzung des geplanten Vorhabens kommt, eine Aufbringung einer PV-Anlage für unsere Mandantschaft quasi nicht mehr möglich. Durch den extremen Höhenunterschied der beiden Häuser würde dann auf die entsprechenden Paneele keine Sonne mehr kommen, sodass eine solche Anlage nicht mit dem gewünschten Effekt, dort Strom zu generieren, aufgebracht werden könnte.Seite 22 von 330 Bundesstadt Bonn, vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf Nr. 7213-2 „Schloßallee“ Stellungnahmen A Seite 13 von 49 Im Ergebnis sind insbesondere die Themen erhebliche Beeinträchtigung durch die den Höhenunterschied des direkt an das Grundstück unserer Mandantschaft angrenzenden Gebäudehöhe unter Bezugnahme auf das vorhandene Bestandsgebäude auf dem Grundstück unserer Mandantschaft. Des Weiteren sind zwar Gutachten vorgelegt worden die das Vorhabengrundstück betrifft und zum Thema Retentionsflächen und Überschwemmungsproblematik Nachweise bringen sollen. Dies betrifft aber eben nicht das Grundstück unserer Mandantschaft, sondern ausschließlich das Vorhabengrundstück. Unabhängig davon scheint auch die Vorhabenträgerin sich keine Gedanken über die Thematik der vorhandenen und unter Schutz gestellten Bäume zu machen. Dies ist sicherlich im Ergebnis ausschließlich das Problem der Vorhabenträgerin bzw. der Beschwerden der dortigen Bewohner/- innen.“ Ergänzung vom 07.05.2025 : „im Nachgang zu unserer bereits vorgelegten Stellungnahme im Rahmen der Offenlage des oben bezeichneten Bebauungsplanes ergänzen wir unsere Stellungnahme wie folgt: Klarstellend weisen wir darauf hin, dass es sich bei dem Dach auf dem Haus unserer Mandanten nicht um ein Satteldach, sondern um ein Walmdach handelt. Das Haus weist zur Gartenseite lediglich ein Flachdach auf. Der allergrößte Teil des Hauses ist damit deutlich geringer, als die Firsthöhe und entspricht im überwiegenden Teil eher einer Traufhöhe (60,93 m auf der Gartenseite bzw. 61,22 m auf der zur Schlossallee liegenden Seite). Aufgrund der Tatsache, dass auf dem Vorhabengrund-stück Flachdächer geplant sind, überragen die geplanten Gebäude das Haus unserer Mandantschaft zum allergrößten Teil bis zu 8,77 m. Die tatsächliche Fristhöhe würde geringer ausfallen, wenn eine Reduzierung der Geschosshöhen vorgenommen würde. Die lichte Höhe von Aufenthaltsräumen muss mindestens 2,40 m aufweisen (§ 46 BauONRW). Nach diesseitiger Information weist die lichte Raumhöhe der Vollgeschosse 2,65 m auf und die lichte Raumhöhe des Staffelgeschosses 2,80 m. Hier wäre im Rahmen der nachbarlichen Rücksichtnahme sicherlich die Forderung nach einer geringeren Raumhöhe zielführend gewesen. Des Weiteren weisen wir an dieser Stelle darauf hin, dass das Gebäude BT04 offensichtlich nun entlang der Grundstücksgrenze auf der Gartenseite um 1,30 m und um 1,90 m auf der Straßenseite breiter als das Haus unserer Mandanten wir. Auf beiden Seiten sind zusätzliche Balkone mit einer möglichen Tiefe bis zu 2,40 m zulässig. Die genaue festzulegende Tiefe der Balkone soll dann im Baugenehmigungsverfahren geklärt werden. auch am Gebäude BT03 sind in südlicher Richtung Balkone mit einer zulässigen Tiefe bis zu 2,40 m geplant. Dadurch wird die zur westlichen Grundstücksgrenze liegende Gartenseite des Grundstücks unserer Mandanten, um mehr als die Hälfte von Balkonen verdeckt, was zu einer erheblichen Beeinträchtigung in Bezug auf Besonnung und Belichtung führt. Unabhängig davon, wird dadurch die Privatsphäre unserer Mandanten ganz massiv beeinträchtigt. Durch die geplante Anhebung des gesamten Geländes haben ja bereits die Erdgeschosswohnungen direkten Einblick in die Fenster und den Garten unserer Mandantschaft. Würde man die geplanten Balkone in den Gebäuden BT03 und BT04 ersetzen durch eingelassene Loggien, würde dies zu einer erheblichen Verbesserung der Situation für unsere Mandantschaft führen. An dieser Stelle weisen wir noch darauf hin, dass die Balkone in Richtung Schloßallee sicherlich aufgrund der zu erwartenden erheblichen Verschmutzung durch die dort vorhandenen und geschützten Linden sowieso nur eingeschränkt nutzbar sein werden. Die im Nachgang unserer Mandantschaft zugänglich gemachte Ansicht 04-Nordost, die im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens vorgelegt wurde, ist das auf dem Grundstück unserer Mandantschaft befindliche Haus in seinen Maßen, insbesondere im Verhältnis zu dem geplantenSeite 23 von 330 Bundesstadt Bonn, vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf Nr. 7213-2 „Schloßallee“ Stellungnahmen A Seite 14 von 49 Vorhaben, nicht im ausreichenden Maß aus der Planunterlage erkennbar. Dies ist aber erforderlich, um den gesetzlichen Vorgaben zu genügen. Es reicht dabei nicht aus, dass die Ansicht, die nach diesseitiger Auffassung ohnehin nicht aussagekräftig genug ist, im Rahmen des Bauantragsverfahrens vorgelegt wird. Des Weiteren möchten wir noch ergänzend darauf hinweisen, dass das Gebäude 4 des über dem Bestandsgebäude unserer Mandantschaft um 1,90 m vorspringt und zwar ohne Terrassen bzw. Balkone. Das Gebäude unserer Mandantschaft ist etwa 5,50 m von der Straßenfront entfernt. Daraus ergibt sich ein Abstand von maximal 3,60 m vom Objekt des Vorhabenträgers zur Straßenfront. Die Bäume der Schlossallee ragen aber bereits heute deutlich auf das Grundstück. Es ist in keinster Weise nachzuvollziehen, dass eine solche Planung zugelassen werden soll. Im Baumgutachten und in weiteren Gutachten konnten hierzu keine konkreten Aussagen gefunden werden. Lediglich im landschaftspflegerischen Fachbeitrag wird unter Ziffer 1.3.3 auf die Abstände zu den Fassaden hingewiesen. Die verkehrliche Situation wird sich in einer erheblichen Art und Weise noch weiter verschlechtern. Das im Rahmen der Offenlage vorgelegte Verkehrsgutachten geht von 33 frei finanzierten und 33 öffentlich geförderten Wohnungen aus. Dies widerspricht teilweise der Begründung bzw. den anderen im Rahmen der Offenlage vorgelegten Unterlagen. Dort wird von 64 Wohnungen gesprochen (Regionalplan und Umweltbericht). Auf eine Nachfrage bei der Stadt hinsichtlich dieser widersprüchlichen Angaben wurde darauf hingewiesen, dass 36 frei finanzierte Wohnung entstehen und 28 geförderte Wohnungen. Hier sind widersprüchliche Aussage innerhalb der Gutachten vorhanden. Des Weiteren bestehen diesseits Bedenken an der Zugrundelegung der „Hinweise zur Schätzung von Verkehrsaufkommen“ von Gebietstypen aus dem Jahre 2006. Mit Verlaub gesagt, können gerade in Zeiten, in denen es erhebliche Veränderungen der verkehrlichen Abläufe und des Verkehrs-verhaltens gibt, Angaben bzw. Hinweise, die über 19 Jahre alt sind, sicherlich keine Verwendung mehr finden. Insofern ist es dringlich geboten, aktuelle Verkehrsverhalten und auch insbesondere das sich immer wieder ändernde Einkaufsverhalten mit zu berücksichtigen. Dies ist nicht geschehen. Gutachten, die auf völlig veralteten Hinweisen fußen, sind schlicht und ergreifend einfach überholt und daher nicht anzuwenden. Die unter Ziffer 3.6.1 in dem Verkehrsgutachten beschriebene Verkehrserhebung Mainzer Straße/Schloßallee datiert vom 14.01.2021. Dieser Zeitpunkt lag mitten in der Coronazeit. Es dürfte als allgemein bekannt vorausgesetzt werden, dass Verkehrsaufkommen während der Coronazeit niedriger war. Erschwerend kommt noch hinzu, dass zu diesem Zeitpunkt ein Lockdown angeordnet war. Die Personen haben im Wesentlichen im Homeoffice gearbeitet. Es waren teilweise Schule geschlossen u.a. Eine ausführliche Beschreibung der Konsequenzen des Lockdowns sind sicherlich an dieser Stelle entbehrlich. Dies wird zwar im Verkehrsgutachten auch genauso erwähnt. Es hätte eine spätere Verkehrserhebung geben müssen. Des Weiteren wurde eine Verkehrserhebung vom 07.02.2017 unter Ziffer 3.6.2 Mainzer Straße/Gunterstraße/Hagenstraße in dem Verkehrsgutachten mit berücksichtigt. Zwar fand diese Verkehrserhebung vor Corona statt, spiegelt aber vermutlich nicht mehr die aktuelle Verkehrssituation wieder. Entscheidend ist das der sogenannte „Parkplatz-Such-Verkehr“, den es heute schon in der Schloßallee gibt, überhaupt keine Berücksichtigung in dem Gutachten findet. Schon zum jetzigenSeite 24 von 330 Bundesstadt Bonn, vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf Nr. 7213-2 „Schloßallee“ Stellungnahmen A Seite 15 von 49 Zeitpunkt fahren die Fahrzeuge in die Schlossallee, finden da keinen Parkplatz und drehen entweder von der Mainzer Straße kommend in der Rüdigerstraße oder umgekehrt. Diese Situation wird sich massiv verschlechtern. Auch wenn eine Tiefgarage geplant ist, ist erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass insbesondere die Kunden des Lebensmittlers die Tiefgarage nicht gerne nutzen und erst einmal versuchen, ebenerdig auf der Straße eine Parkmöglichkeit zu finden. Es wird dann zu einem sehr „lärmintensiven Kurzzeitparken“ kommen . Die Kunden gehen vermutlich dann mit dem Einkaufswagen zum Auto, laden dort aus, lassen schlimmsten Falls den Wagen dort stehen oder bringen ihn bestenfalls wieder zurück zum Supermarkt. Zumindest hätte diese Situation mitberücksichtigt werden müssen, was nicht erfolgt ist. Wir weisen nochmals darauf hin, dass nach diesseitiger Auffassung ergänzende Gutachten bzw. die Fortschreibung bestehender Gutachten notwendig ist und damit auch zwangsläufig eine weitere Offenlage durchgeführt werden muss.“ Vorgetragene Aspekte in Schlagworten: • 12. Bauliche Dichte • 22. Planverfahren • 7. Starkregen- und Hochwasserrisiko • 13. Lärmschutz • 4. Baumerhalt auf dem Plangrundstück • 11. Autoverkehr 13. Stellungnahme vom 06.05.2025 „Nachdem wir bereits einmal Gelegenheit hatten, unsere Vorschläge, Haltung und Anregung zum Projekt zu äußern, möchte ich die Kernelemente noch einmal aus meiner Sicht zusammenfassen und um Beachtung bitten. 1. die geplante Fällung der Bäume wird zu einer substanziellen Erwärmung im Stadtgebiet führen. 2. ein zusätzlicher Discounter in der zentralen Lage von Mehlem wird den Frischemarkt substanziell schädigen, der aber wesentlich zur Versorgung beiträgt und gestärkt werden sollte. Als Alternative könnte der Discounter am Ortseingang in den dort neu errichteten Gebäuden untergebracht werden. 3. Die Parkplatzsituation und Verkehrsführung ist überhaupt nicht logisch geklärt. schon jetzt kommt es häufig zu Engpässen in der Schlossallee. 4. Die geplante Bauhöhe überragt das natürliche Maß mindestens um ein Stockwerk und sollte daher begrenzt werden. Ich bitte sehr um Beachtung dieser Vorschläge.“ Vorgetragene Aspekte in Schlagworten: • 4. Baumerhalt auf dem Plangrundstück • 6. Klimaanpassung • 3. Verzicht auf einen Supermarkt • 11. Autoverkehr • 12. Bauliche DichteSeite 25 von 330 Bundesstadt Bonn, vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf Nr. 7213-2 „Schloßallee“ Stellungnahmen A Seite 16 von 49 14. Stellungnahme vom 06.05.2025 „zum o.g. Bebauungsplan stelle ich folgende Überlegungen an, weshalb ich das Vorhaben - so wie es geplant ist - aus zwei Hauptgründen kritisch für den Ortsteil Mehlem sehe: • Von 64 Wohneinheiten sollen 40 % als Sozialwohnungen hergestellt werden. Die Anzahl der Sozialwohnungen ist in Mehlem bereits heute überdurchschnittlich hoch. Demnach würde die Planumsetzung die Situation noch verschärfen. • Insgesamt sollen nur 65 Kfz-Stellplätze gebaut werden. Bei 64 Wohneinheiten wären das schon zu wenige Stellplätze, wenn man die 950 qm Einzelhandelsfläche außer Acht ließe. Das würde ja bedeuten, dass pro Haushalt nur ein Auto Platz finden würde. Demnach werden zahlreiche Kfz auf den Nebenstraßen Platz finden müssen (was ebenfalls schwierig sein dürfte). Sehr gravierend wird sich aber der Parkplatzmangel auf den Einzelhandel auswirken. Wer geht denn zum Supermarkt, der nicht vor der Tür parken kann? Die Verbraucher von Mehlem werden demnach höchstwahrscheinlich in das Einkaufszentrum nach Lannesdorf mit Hit, Aldi und Lidl fahren, weil dort ausreichend Parkplätze vorhanden sind. Demnach ist die gesamte Parksituation nicht bis ans Ende durchdacht. Erwähnenswert sind noch folgende kritische Punkte: • Neubauten sind zu massiv geplant und höhenmäßig überzeichnet • Mehr als 40 Bäume müssen gefällt werden, d.h. der Reiz des schönen Viertels verschwindet • Höheres Verkehrsaufkommen Schließlich sei noch folgende Frage erlaubt: Warum ist nicht längst eine für alle Seiten verträgliche Lösung für das Bauvorhaben "Schlossallee" auf dem Tisch? Schließlich liegt das Gelände seit zig Jahren brach.“ Vorgetragene Aspekte in Schlagworten: • 2. Wohnraumbedarf • 11. Autoverkehr • 12. Bauliche Dichte • 4. Baumerhalt auf dem Plangrundstück 15. Stellungnahme vom 07.05.2025 „auch ich möchte gerne, wie viele weitere Bürger Mehlems, noch vor Ablauf der Frist am 11.05.2025 meine Bedenken zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7213-2 in der Schlossallee Mehlem äußern, auch wenn ich befürchte, dass es vergebene Liebesmüh ist. Denn sämtliche Befürchtungen und Lösungsvorschläge wurden in den letzten Jahren diverse Male vorgetragen und alle verantwortlichen Politiker von Frau OB Dörner (Grüne) über Herrn Kunze (SPD) bis zu den Bezirksbürgermeistern von Bad Godesberg Herrn Jansen (CDU) und Herrn Wenzel (Grüne) waren vor Ort und kennen die Probleme und die breite Ablehnung in der Mehlemer Bürgerschaft. Es geht vor allem darum, dass sich die Bebauung von der Höhe und den Abstandsmaßen den örtlichen Begebenheiten anpasst und auf den Bau eines Discounters verzichtet wird. Bei den bisher stattgefundenen frühzeitigen Bürgerbeteiligungsveranstaltungen konnte Niemand von Stadt und Verwaltung erklären, wie das zu erwartendes Verkehrschaos inmitten einesSeite 26 von 330 Bundesstadt Bonn, vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf Nr. 7213-2 „Schloßallee“ Stellungnahmen A Seite 17 von 49 Wohngebietes verhindert werden soll, wenn es nur wenige Tiefgaragenstellplätze für einen fast 1.000 qm großen Discounter gibt und die komplette Anlieferung über die schmale Schlossallee erfolgen soll. Die nun veröffentlichte Beschlussvorlage der Stadt Bonn macht deutlich, dass die Stadt nicht gewillt ist, den Bürgerinnen und Bürgern auch nur einen Millimeter entgegen zu kommen. Das hinterlässt viel Frust in Mehlem und lässt zweifeln, ob sich gesellschaftliches Engagement überhaupt lohnt. Es drängt sich vielmehr der Eindruck auf, dass die „frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung“, mit über 150 Eingaben und diversen Bürgeranträgen, nur ein Feigenblatt für die Stadt ist. Es aber nie geplant war, auf begründete Sorgen und Einwände einzugehen und an Verbesserungen für alle zu arbeiten. Ein Lösungsvorschlag, der fast alle Probleme auf einmal beseitigen würde, ist seit Langem bekannt. Würde auf den Bau des Discounters verzichtet, könnte die Bebauung von der Höhe und den Abstandsmaßen angepasst werden. In diesem Fall müsste nicht auf Wohnraum verzichtet werden, es würde kein Verkehrschaos entstehen, der Spatzenbrunnenpark könnte in seiner jetzigen Form erhalten bleiben und viele Großbäume auf dem Grundstück und im Spatzenbrunnenpark müssten nicht gefällt werden. Damit wäre gewährleistet, dass ein wichtiges Kaltluftentstehungsgebiet und die Kaltluftschneise weitgehend erhalten bleiben und Mehlem viel resistenter gegen zukünftige Hitzewellen gewappnet wäre. Warum dieser Lösungsvorschlag nicht / nie ernsthaft in Erwägung gezogen wurde, obwohl er alle von der Bonner Politik als prioritär betrachteten Punkte wie Wohnraumschaffung, Eindämmung von Autoverkehren und eine erhöhte Resilienz gegen klimabedingte Wetterphänomene beinhaltet, bleibt mir ein Rätsel.“ Vorgetragene Aspekte in Schlagworten: • 12. Bauliche Dichte • 3. Verzicht auf einen Supermarkt • 11. Autoverkehr • 4. Baumerhalt auf dem Baugrundstück • 5. Baumerhalt im öffentlichen Park • 6. Klimaanpassung 16. Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (LNU), Kreis Bonn Stellungnahme vom 07.05.2025 „zum Bebauungsplan 7213-2 "Schlossallee" nehme ich für die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (LNU), Kreis Bonn, zugleich für den Landesverband, Stellung. Die LNU hat zu dem Plan bereits am 24.8.2023 vorgetragen. Unsere damals geäußerten Bedenken halten wir in großen Teilen aufrecht, weil der Plan gegeüber dem Zustand von 2023 in wesentlichen teilen nicht geändert wurde. Im einzelnen weisen wir noch einmal bzw. ergänzend auf folgende Probleme hin: - Es erschließt sich uns nicht, auf welche Weise ein Vorhaben, das vor zwei Jahren noch deutlich das Ökokonto belastet hätte, jetzt, bei nicht substanziell veränderter Auslegung eine Erhöhung des Biotopwerts von ca. 700 Punkten gegenüber dem jetztigen Zustand generieren soll. Und das bei Versiegelung eines kompletten ehemaligen Parks. Der jetztige Zustand als planierte Brachfläche einschließlich bereits 21 gefällter Bäume darf unseres Ermessens nicht als Nulllinie für die Berechnung herangezogen werden. - Als Überflutungsschutz greift ein geregeltes Vollaufen der Tiefgarage bei Hochwasser des Rheins unserer Meinung nach zu kurz. Es sollten zumindest rheinnah RetentionsräumeSeite 27 von 330 Bundesstadt Bonn, vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf Nr. 7213-2 „Schloßallee“ Stellungnahmen A Seite 18 von 49 vorgesehen werden, in denen das Wasser hinterher nicht abgepumpt, sondern in den Uferfiltratkörper verteilt wird. Es gibt keine umfassende Planung für Schutz gegen Starkregenereignisse. Das Volumen der Tiefbeete ist nicht klar oder schnell auffindbar angegeben. - Die Maßnahmen zur Vermeidung von Vogelschlag und Störungen durch Licht sollten in der Baugenehmigung verbindlich verankert werden und nicht als Empfehlungen stehen bleiben. - Die ökologischen und sozialen Schäden durch die Inanspruchnahme von Teilen des Brunnenparks werden nicht thematisiert und berücksichtigt. Wir lehnen deshalb den Bebauungsplan auch in der vorliegenden Fassung ab.“ Vorgetragene Aspekte in Schlagworten: • 18. Naturschutzrechtlicher Ausgleich • 7. Starkregen- und Hochwasserrisiko • 5. Baumerhalt im öffentlichen Park • 14. Artenschutz 17. Bonn Netz GmbH, der Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH und der Stadtwerke Bonn Verkehrs GmbH, Stellungnahme vom 08.05.2025 „namens und im Auftrag der Bonn Netz GmbH, der Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein- Sieg GmbH und der Stadtwerke Bonn Verkehrs GmbH teilen wir folgendes mit: Stellungnahme Bereich Strom: Bezüglich der genannten Liegenschaft wurden bereits Abstimmungen mit den Bauherren über das zukünftige Versorgungskonzept getroffen, unter Berücksichtigung der bestehenden Netzstation, welche sich derzeit auf dem Flurstück mit der Kennung 4315-2-131/1 befindet. Der Bereich, auf dem sich die Netzstation befindet, wird nun in den Geltungsbereich des Bebauungsplans einbezogen. Stellungnahme Bereich Straßenbeleuchtung: Unsere Stellungnahme aus 2023 ist zu beachten. Stellungnahme Bereich Gas/Wasser: Unsere Stellungnahme aus 2023 ist zu beachten. Stellungnahme Fernwärme: Keine Bedenken. Stellungnahme Bereich Verkehrsplanung: Keine Bedenken. Stellungnahme Bereich Fahrwege: Es bestehen keine Bedenken.“ Vorgetragene Aspekte in Schlagworten: • 16. VersorgungsanlagenSeite 28 von 330 Bundesstadt Bonn, vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf Nr. 7213-2 „Schloßallee“ Stellungnahmen A Seite 19 von 49 18. Stellungnahme vom 08.05.2025 „zu dem oben angeführten Bebauungsplan geben wir gemäss § 3 Abs. 2 BauGB folgende Stellungnahme ab: 1. Wir bitten um eine Reduzierung der überbauten Fläche und damit verbunden den Verzicht auf die Einbeziehung des angrenzenden Parks in das Bauprojekt. 2. Wir bitten insbesondere um eine wesentliche Vergrösserung des Abstands der geplanten Baukörper von der nördlichen und der westlichen Grundstücksgrenze. 3. Wir bitten um eine Änderung der Pläne mit dem Ziel, auf die Fällung der grossen alten Bäume an der nördlichen und westlichen Grundstücksgrenze sowie im angrenzenden Spatzenbrunnenpark zu verzichten und durch geeignete Auflagen zu gewährleisten, dass die auf Nachbargrundstücken wachsenden Bäume nicht durch Ausschachtungsarbeiten gefährdet werden. 4. Wir bitten darum, das Bauprojekt ausschliesslich für den Bau von Wohnungen zu genehmigen und auf die Einrichtung einer Einzelhandelsfläche innerhalb des Bauprojekts zu verzichten . 5. Für den Fall der Genehmigung eines Einzelhandelsgeschäfts in dem Projekt beantragen wir, durch geeignete Auflagen sicherzustellen, dass keine durch den Betrieb des Geschäfts verursachten Lärmemissionen (u.a. dessen Kühlaggregate) in die benachbarten Wohngebiete ausstrahlen. Begründung: Das Projekt sieht eine maximale Nutzung des Grundstücks durch die Errichtung hoher, bis an die Grenzen reichender Gebäude vor. Es lässt sich nicht erkennen, ob bei diesem Plan die Interessen der Allgemeinheit, eine Harmonie mit der umliegenden Bebauung, Umwelt -, Klima - und Verkehrsbedürfnisse dieses Viertels von Mehlem in die Planung eingeflossen sind. Nur um eine maximale Grundstücksnutzung zu ermöglichen, ist geplant, zahlreiche grosse, alte Bäume nicht nur auf dem Grundstück selbst, sondern darüber hinaus in dem benachbarten öffentlichen Park abzuholzen. Das beigefügte, am 8. Mai 2025 aufgenommene Foto vermittelt einen Eindruck, worum es geht: Das öffentliche Eigentum an diesem Teil des Parks und damit an der grossen, alten und gesunden Kastanie soll an den Projektbetreiber veräussert werden, damit dieser den Baum beseitigen lassen kann. Für eine Bebauung des Grundstücks in seiner jetzigen Grösse ist die Fällung dieses Baumes nicht erforderlich.Seite 29 von 330 Bundesstadt Bonn, vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf Nr. 7213-2 „Schloßallee“ Stellungnahmen A Seite 20 von 49 Auf viele Jahre hinaus würde der Schaden, den der Verlust der alten Bäume für Klima, Umwelt und Ortsbild anrichtet, nicht ausgeglichen werden können. Weiterhin ist völlig unverständlich, wieso auf dem Grundstück eine neue Einzelhandelsfläche geschaffen werden soll, wenn doch in wenigen Metern Entfernung, an der Ecke Mainzer/Dreholzstrasse ein Einzelhandelsgeschäft besteht. Es ist nicht zu erwarten, dass beide Geschäfte gleichzeitig wirtschaftlich betrieben werden können. Eine Verwirklichung des Projekts birgt also das Risiko, dass früher oder später ein Geschäft seine Tätigkeit aufgeben muss. Angesichts des bereits grossen Leerstands an Geschäftsflächen in Mehlem erscheint das Projekt insoweit fehl geplant. Auch ist nicht zu erkennen, wie die in der Praxis für die Belieferung von Einzelhandelsgeschäften üblichen schweren LKW in der schmalen Schlossallee rangieren sollen. Sollte es trotz dieser Einwände bei der Schaffung der Einzelhandelsfläche inmitten eines Wohngebietes kommen, ist an der nordwestlichen Grundstücksgrenze die Errichtung "technischer Anlagen" vorgesehen. Dazu gehört unter anderen ein "Rückkühler" für das Einzelhandelsgeschäft. Erfahrungsgemäss gehen von derartigen Einrichtungen dauerhafte Lärmemissionen aus. Diese dürften auf das gesamte benachbarte Wohngebiet und ganz besonders auf die unmittelbar benachbarten Wohnungen in der Utestrasse und in der Mainzer Strasse einwirken. Geeignete Auflagen sollten die Spürbarkeit derartiger Emissionen - auch solcher, die von einer Zwangsentlüftung der Tiefgarage ausgehen - verhindern.“Seite 30 von 330 Bundesstadt Bonn, vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf Nr. 7213-2 „Schloßallee“ Stellungnahmen A Seite 21 von 49 Vorgetragene Aspekte in Schlagworten: • 12. Bauliche Dichte • 4. Baumerhalt auf dem Plangrundstück • 3. Verzicht auf einen Supermarkt • 11. Autoverkehr • 13. Lärmschutz 19. Stellungnahme des Polizeipräsidiums Bonn vom 09.05.2025 „gerne begleiten wir Ihr Vorhaben im Rahmen der Technischen- und Städtebaulichen Kriminalprävention. (Städtebauliche Kriminalprävention, Einbruchschutz nach DIN, AMOK-Beratung nach DIN 0827 (NGRS-Systeme), Vandalismusschutz, u.v.m.) Bitte informieren Sie den Träger sowie die Fachplaner frühzeitig über das neutrale, unverbindliche und kostenlose Angebot! Hierzu möchte ich gleichfalls anregen, einen entsprechenden textlichen Hinweis im Bebauungsplan zu platzieren. Dieser könnte wie folgt aussehen: Städtebauliche – und technische Kriminalprävention: Wohngebäude (MFH&EFH), Garagenanlagen, Grünanlagen sowie Gewerbe- und Industrieobjekte sollen zum wirksamen Schutz vor Kriminalität - wie zB. Einbrüchen, Vandalismus und Sabotage - auf Ihre kriminalitätsfördernden Faktoren und Gegebenheiten durch das KK KP/O des Polizeipräsidiums Bonn frühzeitig beurteilt und beraten werden. Die Beratung ist kostenlos und die Umsetzung ist nicht verpflichtend. Die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen kann zu einer Auszeichnung führen. Erreichbarkeiten und Informationen: E-Mail: urbanundsicher.bonn@polizei.nrw.de Telefon: 0228-15-7621 sowie 0228-15-7676 Link: https://bonn.polizei.nrw/artikel/staedtebauliche-kriminalpraevention-6“ Vorgetragene Aspekte in Schlagworten: • 17. Kriminalprävention 20. Stellungnahme vom 09.05.2025 „zu dem am 10.04.2025 offen gelegten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 7213-2, Ortsteil Mehlem, „Schlossallee“ habe ich folgende Kommentare und Begehren: 1. Stadtklima; Stadtklimatologisch Voruntersuchung – Bericht Peutz Consult C 5372-1 vom 06.10.2023: 1.1. Die Simulation der klimatischen Auswirkungen der geplanten Bebauung betrachtet ein angemessen erscheinendes Rechengebiet von 700 m x 700 m, nutzt aber Winddaten aus einer 12,5 km entfernten Messstelle (LANUV Auerberg) als Parameter. Es wird nicht ausgeführt und erschließt sich nicht, warum nicht die Daten der nächstgelegenen Station, der nur 1,7 km entfernten Station beim Bundesamt für Naturschutz in derSeite 31 von 330 Bundesstadt Bonn, vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf Nr. 7213-2 „Schloßallee“ Stellungnahmen A Seite 22 von 49 Konstantinstraße, verwendet werden. Die Simulation könnte dann viel standortspezifischer sein. 1.2. Die langjährige Beobachtung der Temperatursituation im Bereich Utestraße / Gernotstraße zeigt im Winter anhaltende Schnee-/ Eislagen im Bereich der Utestraße bis Gernotstraße und Gernotstraße, während die umliegenden Straßenzüge (Rüdigerstraße, Schlossallee) bereits schneefrei sind. Besonders lang-dauernd sind die Eislagen im Bereich Utestraße 57 – 55. Das ist im Gutachten nicht auffindbar und legt daher den Schluss nahe, dass die Ist-Lage in diesem Bereich wärmer als tatsächlich vorhanden gewertet wird. Entsprechend ist im Planfall eine größere Veränderung durch das Bauvorhaben zu erwarten als die Beschriebene. 1.3. Das Gutachten ist widersprüchlich hinsichtlich der bioklimatischen Belastung in der Utestraße. Die Verschlechterung aufgrund der geplanten Bebauung wird auf Seite 28, letzter Spiegelstrich, wie folgt beschrieben: „Insbesondere an den ohnehin stark belasteten Gebäuden Utestraße 51 bis 53 verschärft sich die bioklimatische Belastungssituation weiter. Hier sollte das Bioklima mit geeigneten Maßnahmen verbessert werden.“ Anlage 23 weist dagegen für diesen Bereich keine Veränderung aus, sondern ordnet sie richtigerweise den Gebäuden Ute-straße 55 bis 57 zu. Entsprechend sind die Maßnahmen auf diese Gebäude auszurichten. 1.4. Aus dem Gutachten ergibt sich, dass durch die geplante Bebauung das Bioklima im Bereich der Gebäude Utestraße 44 und 57 nachhaltig verschlechtert werden wird. Diese Zustandsstörung durch das Bauvorhaben muss ausgeglichen wer-den. 2. Schalltechnische Untersuchung, Peutz Bericht C 5372-2 vom 12.08.2024 / Begründung, Kapitel 2.3.7.2 2.1. Die Schalltechnische Untersuchung der Verkehrslärmsituation adressiert die Reflektionen im Planfall. Für BTO 2 und BTO 3 wird das für die Punkte V11, V12, V13, V14 (Anlage 3.2, Anlage 8) untersucht und Überschreitungen der Orientierungswerte für WA in der Nacht festgestellt. Der reflektierte Schall trifft die nördlich an das Plangebiet angrenzenden Bestandsgebäude im reinen Wohngebiet (WR), insbesondere gegenüber V12 und V13 sowie östlich V14 in WA. Dies ist zu analysieren und im Überschreitungsfall ist ausreichende Abhilfe zu schaffen. 2.2. In der Zusammenfassung der Untersuchung, S. 43, wird festgestellt: „Direkt neben dem Tor der Tiefgarage Utestraße wurden die Immissionswerte für allgemeines Wohngebiet an der geplanten Bebauung nicht eingehalten.“ In der Begrün-dung des B-Planentwurfs werden dementsprechend entlastende Maßnahmen beschrieben. Im Verlauf der Rampe/Zufahrt zur Tiefgarage gibt es zwischen BTO2 und BTO3 offenbar – soweit die Pläne das erkennen lassen – eine offene, nicht überbaute Fahrstrecke im Bereich „Pergola“. Diese liegt in unmittelbarer Nähe zum reinen Wohngebiet (WR) und dem Bestandsgebäude auf Parzelle 617 dort. Da die Werte für WA nicht eingehalten werden, ist zu erwarten, dass dies am ~ 8m entfernten Immissionsort im WR ebenfalls zutrifft. Dies ist zu untersuchen und im Überschreitungsfalle auch dort bauliche Abhilfe zu schaffen. 2.3. Die Auswertung zur Punkt T12 der Untersuchung ist nicht belastbar. Tabelle 7.1 verortet ihn an der Utestraße 55, Anlage 13 dagegen an der Utestraße 57. Wenn er an der Utestraße 55 liegt, ist der Planfall für die stärker betroffene Utestraße 57 nachzuuntersuchen und einzubeziehen. 2.4. Das angrenzenden Wohngebäude auf Parzelle 617 liegt in der Hauptwindrichtung unterhalb des Plangebietes. Im Gebäude sind alle Hauptaufenthaltsbereiche (Wohnen, Schlafen, Kochen) dem Plangebiet zugewandt. Deshalb bitten wir, darauf zu achten, dass Lärm emittierende Installationen wie z.B. elektrische Lüfter, Wärmetauscher usw. besonders leise und möglichst abgewandt/abgeschirmt ausgeführt werden.Seite 32 von 330 Bundesstadt Bonn, vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf Nr. 7213-2 „Schloßallee“ Stellungnahmen A Seite 23 von 49 3. Verkehr/Verkehrsgutachten VSU 31.102024 3.1. Am Knoten Mainzer Straße/Schlossallee liegt im Endbereich der Schlossallee in der Fahrbahn ein Unterflurhydrant. Dieser wird wiederkehrend genutzt, um den Wasserverlust in der nachspeisungslosen Brunnenanlage des Spatzenbrunnen-parks (i.e. Vogelbrunnenpark in den Planerläuterungen) auszugleichen. Dazu wird von städtischen Mitarbeitern ein Standrohr in der Fahrbahn gesetzt und ein Schlauch quer über die Fahrbahn zum Brunnen gelegt. Dieser Prozess ist gefährlich für die Mitarbeiter und für die Verkehrsteilnehmer auf der Schlossallee. Zur Gefahrenvermeidung sollte vor Beginn von Bau und Betrieb der geplanten Bebauung, d.h. des intensiveren Verkehrs im Knoten, unbedingt eine unterirdische Nachspeisung zum Brunnen errichtet werden. 3.2. Reisezeitvergleiche im Verkehrsgutachten: Das Gutachten bündelt für Wegezeit- vergleiche E-Bikes (Fahrräder mit elektrischer Anfahrhilfe bis 6 km/h) und Pedelecs (Fahrräder mit Motorunterstützung bis 25 km/h) in einer Fahrzeuggruppe. Die angesetzte Durchschnittsfahrtgeschwindigkeit von 23 km/h auf den genannten Relationen und innerstädtisch in Bonn ist mit diesen Fahrzeugen für Normal-nutzer nicht erreichbar. Die Schlussfolgerungen haben also keine belastbare Grundlage. 4. Dokumente „Begründung mit Umweltbericht“, „Textliche Festsetzungen“ in Teil 1 Vorhabenbezogener B-Plan 4.1. Die öffentliche Grünflache auf Flur 131/1 trägt in Mehlem den Namen „Spatzen- brunnenpark“. In den Plandokumenten wird sie als „Vogelbrunnenpark“ bezeichnet. Was ist richtig? Die Stifterplakette vor dem Brunnen bezeichnet diesen als „Spatzenbrunnen“. 4.2. Maß der baulichen Nutzung In der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden über 50 Kommentare mit Beanstandung des Umfangs und der baulichen Dichte der geplanten Bebauung abgegeben. Die Würdigung und Abwägung der städtischen Planer zu diesen Stellungnahmen wird dem Problem nicht annähernd gerecht, sie besagt lediglich „ist doch alles nicht so schlimm, denn wir erhöhen zwar die GFZ um 50 % über die geltenden B- Pläne hinaus, aber wir bleiben innerhalb der Grenzen der BNVO“ (s. Abwägungen B5 und B6 in der Auswertung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung; Beschlussvorlage). Die Bebauung passt sich mit den geplanten Bauhöhen nicht harmonisch in die Umgebung ein. Alle First- und Flachdachtraufhöhen des umgebenden Baubestandes werden im Vorhaben überschritten, und das bereits ohne die zusätzlich möglichen 2,8 m Höhe für Technikaufbauten auf den Dächern der geplanten Bauten. Der First der Villa Friede soll z.B. um 2,78 m überragt werden, der des in das Vorhaben einbezogenen Bestandshauses Schlossallee 6 um 3,40 m. Noch dramatischer ist die Höhenüberschreitung an der Nordseite des Plangebietes. Die Firsthöhe der Häuser an der Westseite der Utestraße soll um 5,84 m übertroffen werden, die Bebauung an der Ostseite der Utestraße soll sogar um 10,28 m überragt werden. Mindestens hier ist eine städtebauliche Angleichung der Gebäudehöhen erforderlich. Denn anders als in der Schlossallee und an der Westseite des Plangebietes ist die Massivität der geplanten Bebauung bei Annäherung auf der Utestraße schon aus mehreren hundert Metern Entfernung zu sehen. Die Angleichung war im Siegerentwurf des Wettbewerbs bereits angearbeitet. Um den Übergang zur niedrigen Bebauung in der Utestraße und dem westlichen Plangebiet abzubilden soll BTO3 und BTO2 mit II+StG ausgeführt werden. Zudem muss der Rücksprung der Staffelgeschosse an BTO2 und BTO3 von nur 1,50 m so vergrößert werden, dass der Eindruck eines Vollgeschosses verschwindet. Der Bruttorücksprung von 2,80 m am benachbarten BTW3 gibt dazu eine Orientierung und Harmonisierungsvorgabe.Seite 33 von 330 Bundesstadt Bonn, vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf Nr. 7213-2 „Schloßallee“ Stellungnahmen A Seite 24 von 49 5. Dokumente „Landschaftspflegerischer Fachbeitrag September 2024“, „Textliche Festsetzungen“ in Teil 1 Vorhabenbezogener B-Plan, Teil 2 – Blatt 1 Lageplan Vorhabenbezogener B-Plan 5.1. Die Kartierung des Zielbiotops zeigt Baumpflanzungen entlang der nördlichen Grundstücksgrenze des Plangebietes. Neben der Beachtung der rechtlichen Abstandsregeln muss auch dauerhaft dafür gesorgt werden, dass Wurzelausbildung und sonstige Wuchsfolgen keine Schäden an den Bauteilen auf den Nachbargrundstücken verursachen. Es sind darüber hinaus Bäume zu wählen, deren Kronen durch schlanken Wuchs möglichst wenig in die Nachbargrundstücke hineinragen werden. Dahingehend ist der Text des Planentwurfs zu Punkt 7 Pflanzgebote zu ergänzen.“ Ergänzung vom 11.05.2025 : „dies ist eine Ergänzung meiner Stellungnahme zu dem am 10.04.2025 offen gelegten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 7213-2, Ortsteil Mehlem, „Schlossallee“, die ich Ihnen am 09.05.2025 per E-Mail unter gleicher Mailadresse übermittelt habe: Ergänzend zu Punkt 4.2 meiner Stellungnahme ein weiteres Argument für die Änderung der geplanten Bauhöhen: Nahezu zeitgleich mit dem B-Planvorhaben Schlossallee wird der B-Plan für die Wohnbebauung an der nur 1 km entfernten Deichmanns Aue erstellt. Es kann also von gleichartigen städtebaulichen und stadtarchitektonischen Philosophien, gleichem architektonischem Zeitgeist sowie gleichem politischem Zeitgeist bei den Planentscheidern ausgegangen werden. Beiden Vorhaben ist das Ziel „Wohnraum schaffen“ vorgegeben. Wir Bürger dürfen somit erwarten, dass planerische Argumente konsistent über diese benachbarten Projekte angewandt werden. In der Beschlussvorlage 252403 zur der Deichmanns Aue heißt es auf Seite 2: „Auch die Höhenentwicklung der Bebauung reagiert auf die umliegende Bestandsbebauung durch eine angemessene Geschossigkeit zur Deichmanns Aue und dem Denkmal Villa Deichmann.“ Diese umliegende Bestandsbebauung ist mehrgeschossig, durch den Kurvenverlauf der Straße Deichmanns Aue optisch von der Neubebauung getrennt und im Falle Villa Deichmann über 30 m entfernt. Sie veranlasst die Planer, bis zu einer Erschließungstiefe von 4 Gebäudeblöcken abseits der Str
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de