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253201 · Beschlussvorlage

Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7213-2 „Schloßallee“, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem

Nummer
253201
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
23.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Viktor-Schnitzler-Straße Straße· Mehlem, Bad Godesberg Hauptort
  • Schloßallee Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  • Rüdigerstraße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Utestraße Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  • Mainzer Straße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Stadthalle Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Stadthaus Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Lindenallee Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Drachenburgstraße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Marktplatz Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Gunterstraße Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  • Hagenstraße Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  • Konstantinstraße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Gernotstraße Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  • Deichmanns Aue Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Severinsweg Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  • Dreholzstraße Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Theaterplatz Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Kriemhildstraße Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  • Rheinufer Straße· Mehlem, Bad Godesberg
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  • Ellesdorfer Straße Straße· Lannesdorf, Bad Godesberg
  • Ria-Maternus-Platz Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
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  • Bodenstaffstraße Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  • Meckenheimer Straße Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  • Reuterstraße Straße· Südstadt, Bonn
  • Friedrichstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
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  • Mehlemer Dorfplatz Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  • Nibelungenstraße Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  • Brunhildstraße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Austraße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Schloßstraße Straße· Südstadt, Bonn
  • Dietrich-Glauner-Straße Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  • Remagener Straße Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  • Honnefer Straße Straße· Lannesdorf, Bad Godesberg
  • Bachaue Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Breiter Weg Straße· Heiderhof, Bad Godesberg
  • Gartenweg Straße· Holzlar, Beuel
  • Mehlem Ortsteil· Bad Godesberg
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Lannesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Auerberg Ortsteil· Bonn
  • Rüngsdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Tannenbusch Ortsteil· Bonn
  • Plittersdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Godesberg-Villenviertel Ortsteil· Bad Godesberg
  • Buschdorf Ortsteil· Bonn
  • Duisdorf Ortsteil· Hardtberg
  • Dottendorf Ortsteil· Bonn
  • Heiderhof Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Mehlem-Rheinaue siedlung· Mehlem, Bad Godesberg
  • Obermehlem siedlung· Mehlem, Bad Godesberg
  • Kottenforst siedlung· Röttgen, Bonn
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.08.2025 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 04.09.2025 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 253201-02 Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7213-2 „Schloßallee“, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem
  2. 253201-04 ST BBB-Anfrage: Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7213-2 „Schloßallee“, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem Drucksachenfolge 253201
  3. 253201-06 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7213-2 „Schloßallee“, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem, hier: Befreiung zur Errichtung von gefördertem Wohnungsbau
  4. 253201-01 AA FDP-Änderungsantrag als Ergänzungsantrag zu 253201: Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7213-2 „Schloßallee“, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem
  5. 253201-07 BBB-Anfrage: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7213-2 „Schloßallee“, Errichtung von gefördertem Wohnraum und Bonner Baulandmodell Drucksachengruppen 253201, 1613742EB5 und 260169
  6. 253201-03 BBB-Anfrage: Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7213-2 „Schloßallee“, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem Drucksachenfolge 253201
  7. 253201-09 BBB-Anfrage: Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7213-2 „Schloßallee“, Errichtung von gefördertem Wohnraum und Bonner Baulandmodell Drucksachengruppen 253201, 1613742EB5 und 260169
  8. 253201-08 ST Stellungnahme zur BBB-Anfrage: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7213-2 „Schloßallee“, Errichtung von gefördertem Wohnraum und Bonner Baulandmodell Drucksachengruppen 253201, 1613742EB5 und 260169
  9. 253201-05 ST BBB-Anfrage: Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7213-2 „Schloßallee“, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem Drucksachenfolge 253201

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Beschlussvorlage
öffentlich
253201
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7213-2
„Schloßallee“, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil
Mehlem
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.08.2025 Empfehlung
Rat 04.09.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
I. Beschlüsse
Der Rat beschließt
1. über die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB am Planverfahren vorgetragenen Stellungnahmen
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7213-2
entsprechend dem Beschluss des Rates vom 20. März 2025 (DS-
Nr. 242080; Anlage „Auswertung frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung“).
2. über die im Rahmen der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 und
§ 4 Abs. 2 BauGB zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplanentwurf Nr. 7213-2 abgegebenen
Stellungnahmen gemäß den Anlagen A-C.
3. über die Änderungen der Planzeichnung des Entwurfs des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7213-2 in der
Fassung des Beschlusses zur Veröffentlichung vom 20. März
2025. Die Änderungen sind farblich in magenta in die
Planurkunde eingetragen.
4. den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7213-2 im
Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem, zwischen der
Schloßallee, Rüdigerstraße, Utestraße und Mainzer Straße
gemäß § 10 BauGB als Satzung mit der in der Anlage
beigefügten Begründung.Seite 1 von 330
Seite 2
II. Hinweise
Zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde ein
Durchführungsvertrag abgeschlossen.
Begründung
Plangebiet
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke der Gemarkung Mehlem, Flur 2,
Flurstücke 736, 737, 595 und teilweise die Flurstücke 131/1 und 735. Das
Plangebiet ist ca. 7.000 m² groß und befindet sich im Stadtbezirk Bad
Godesberg, Ortsteil Mehlem, an der Schloßallee zwischen einer öffentlichen
Grünfläche im Westen, der Utestraße im Norden und der Rüdigerstraße im
Osten. Das eigentliche Vorhabengebiet ist ca. 5.500 m² groß und besteht aus
dem Flurstücken 736 und 737 (im Eigentum der Vorhabenträgerin), sowie einer
ca. 80 m² großen Teilfläche des städtischen Flurstücks 131/1 (öffentliche
Grünfläche), welches der Vorhabenträgerin im Rahmen der
Bebauungsplanaufstellung veräußert wird. Das Grundstück Schloßallee 6 und
ein Teil der öffentlichen Verkehrsfläche der Schloßallee (Flurstücke 595 und
teilweise 735) werden als Anpassungsbereich (ca. 1.500 m²) gemäß § 12 Abs.
4 BauGB in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgenommen. Die
Flurstücke im Eigentum der Vorhabenträgerin sind derzeit unbebaut. Das
ehemals auf dem westlichen Flurstück 737 vorhandene Gebäude wurde gegen
Ende der 1970er Jahre abgerissen, mittlerweile hat sich im Laufe der Zeit eine
aufkommende Pioniervegetation auf der Fläche gebildet. Auf dem östlichen
Flurstück 736 stand das Mitte der 1970er Jahre errichtete Botschaftsgebäude
der ehemaligen Republik Jugoslawien. Das Botschaftsgebäude wurde
zwischen 2020 und 2021 abgerissen und heute verbleibt auf dem Grundstück
lediglich eine Baugrube, die mit der Entfernung des Untergeschosses der
ehemaligen Botschaft entstand.
Die Umgebungsbebauung kann als heterogen klassifiziert werden. Entlang des
Rheins finden sich mehrere zwei- bis dreigeschossige Ein- und
Mehrfamilienhäuser, die zum Teil einen Villencharakter aufweisen. Die
Schloßallee wird durch eine zwei- bis viergeschossige Bebauung geprägt, die
zur Mainzer Straße hin auch gewerbliche Nutzungen aufweist. Die Mainzer
Straße selber wird in der Nähe des Plangebietes durch überwiegend
gewerbliche Nutzungen, hier insbesondere Einkaufsmöglichkeiten geprägt.
Bestehendes Planungsrecht
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Bonn/Rhein-
Sieg weist für das Plangebiet und seine Umgebung einen Allgemeinen
Siedlungsbereich aus. Innerhalb der Allgemeinen Siedlungsbereiche sollen
unter anderem Flächen für den Wohnungsbau und zentralörtliche Einrichtungen
ausgewiesen werden. Da mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan eine
Bebauung mit Wohngebäuden und einem Discounter ermöglicht werden soll,
werden die Zielsetzungen des Regionalplanes eingehalten.
Der Flächennutzungsplan der Bundesstadt Bonn stellt den westlichen Bereich
des Plangebiets als gemischte Baufläche und den Rest des Plangebiets als
Wohnbaufläche dar. Da mit dem Bebauungsplan u.a. Planungsrecht für einenSeite 2 von 330
Seite 3
großflächigen Discounter geschaffen soll, welche gemäß § 11 Abs. 3 der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) nur in Kerngebieten oder für sie
festgesetzten Sondergebieten zulässig sind, wird parallel zur
Bebauungsplanaufstellung auch der Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3
BauGB geändert.
Verbindliches Planungsrecht besteht durch die Bebauungspläne Nr. 8414-27
für die öffentliche Grünfläche und dem westlichen Teil des Flurstücks 676, Nr.
8414-28 für den östlichen Teil, sowie Nr. 8414-30 für die öffentliche
Verkehrsfläche und das Grundstück Schloßallee 6.
Der Bebauungsplan Nr. 8414-27 mit Rechtskraft vom 9. Juli 1971 weist für das
Plangebiet die überbaubare Grundstückfläche für das Ende der 1970er Jahre
abgerissene Gästehaus des Gebäudes Mainzer Straße 143 (Villa Friede) in
Form von Baulinien und Baugrenzen aus. Die Festsetzungen des
Bebauungsplans sehen ein Allgemeines Wohngebiet mit einer zulässigen
viergeschossigen Bebauung und einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 sowie
einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,0 in geschlossener Bauweise vor. Im
Plangebiet ist ebenfalls eine Fläche für Tiefgaragen festgesetzt, die Möglichkeit
hierzu wurde jedoch nicht beansprucht. Das westlich angrenzende Grundstück
ist als eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Park“ festgesetzt.
Zudem beinhaltet der Bebauungsplan eine festgesetzte öffentliche
Verkehrsfläche als Verlängerung der Utestraße an die Schloßallee, welche
jedoch nie realisiert wurde.
Der Bebauungsplan Nr. 8414-28 mit Rechtskraft vom 19. April 1974 weist für
das Plangebiet ein Allgemeines Wohngebiet aus. Die überbaubare
Grundstücksfläche wird durch Baugrenzen entlang der Rüdigerstraße,
Schloßallee und der nicht hergestellten Verlängerung der Utestraße
festgesetzt. Der Bebauungsplan setzt eine zweigeschossige Bebauung mit
einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 0,8 in offener Bauweise fest. Zulässig
sind ausschließlich Satteldächer mit einer Dachneigung von 22-25°.
Der Bebauungsplan Nr. 8414-30 mit Rechtskraft vom 16. März 1984 setzt für
das Plangebiet ein Reines Wohngebiet mit einer GRZ von 0,4 und einer GFZ
von 0,8 mit zweigeschossiger Bebauung in offener Bauweise fest. Es sind nur
Sattel- oder Walmdächer zulässig. Zusätzlich wird ein Teil der Schloßallee als
öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt.
Da die zukünftigen Planungsziele weder in Art noch Maß der baulichen
Nutzung den Festsetzungen der rechtskräftigen Bebauungspläne entsprechen,
ist die Änderung des vorhandenen Planungsrechts erforderlich.
Vorhabenbeschreibung
Das aus mehreren Baukörpern bestehende Vorhaben fügt sich in die
vorhandene Lücke zwischen der öffentlichen Grünfläche an der Mainzer Straße
und dem Grundstück Schloßallee 9 ein, die durch den Abriss der ehemaligen
Bestandsgebäude entstanden ist. Im Plangebiet ist Wohnfläche von rd. 7.600
m² in ca. 64 Wohneinheiten geplant. Mit der Planung wird ein Beitrag dazu
geleistet, Wohnraum für die wachsende Bevölkerung Bonns bereitzustellen.
Außerdem entspricht das Bauvorhaben den im Baugesetzbuch definierten Ziel
einer behutsamen Innenentwicklung, indem bereits erschlossene GrundstückeSeite 3 von 330
Seite 4
und bebaute Stadtbereiche bevorzugt zu entwickeln sind und damit der
weiteren Zersiedlung der Landschaft entgegengewirkt wird (§§ 1 Abs. 5 S. 3, 1a
Abs. 2 BauGB).
Mit der Ansiedlung eines Discounters wird zusätzlich den im Bonner
Einzelhandels- und Zentrenkonzept verfolgten Ziel entsprochen, das C-Zentrum
Mehlem zu erhalten und zu stärken.
Die vier dreigeschossigen Gebäude auf dem Gelände der ehemaligen
jugoslawischen Botschaft im östlichen Plangebiet dienen als Wohngebäude.
Das Gebiet wird dementsprechend als ein Allgemeines Wohngebiet (WA)
ausgewiesen. Die Gebäude liegen über der anzulegenden Tiefgarage, welche
von der Utestraße her erschlossen wird. Die Wohngebäude werden über den
Binnenraum erschlossen. Um den Beitrag zur Schaffung von Wohnraum in
Bonn durch das Vorhaben zu erhöhen, werden alle Gebäude im
Vorhabengebiet mit einem zusätzlichen Staffelgeschoss errichtet.
Im westlichen Baufeld ist im Erdgeschoss der Discounter mit einer
Verkaufsfläche von ca. 920 m² geplant (planungsrechtlich zulässig ist eine
Verkaufsfläche bis zu 950 m²). Über dem Discounter befinden sich vier
Gebäude mit jeweils drei bis vier weiteren Geschossen, die der Wohnnutzung
dienen. Da großflächige Einzelhandelsbetriebe nur in Kerngebieten oder
Sondergebieten zulässig sind, wird das östliche Plangebiet als Sondergebiet
(SO) „Einzelhandel + Wohnen“ ausgewiesen.
Der Eingang des Discounters, dessen Anlieferung sowie die Zufahrt zur
Tiefgarage liegen an der Schloßallee. Die darüber liegenden Wohngebäude
werden durch zwei Treppenhäuser an der West- und Ostseite des Discounters
erschlossen.
Alle Wohngebäude im Vorhabengebiet erhalten eine Photovoltaikanlage in
Kombination mit extensiver Dachbegrünung.
Eine ca. 80 m² große Teilfläche der öffentlichen Grünfläche (Flurstück 131/1)
wird der Vorhabenträgerin veräußert. Die Veräußerung ist notwendig, da
aufgrund der Grundrissanforderungen des geplanten Discounters der
Hauszugang der darüber liegenden Wohnungen nicht über die Schloßallee
erfolgen kann. Durch die Veräußerung kann die Eigentumssituation eindeutig
definiert und eine Eintragung von Dienstbarkeiten auf städtischen Flächen im
Grundbuch vermieden werden. Die Fällung von zwei Parkbäumen ist hiermit
unvermeidlich.
Die auf dem Flurstück 131/1 vorhandene Trafostation wird in Absprache mit der
Bonn-Netz GmbH in das Untergeschoss des Discounters verlegt, um einen
besseren Zugang zum westlichen Treppenhaus der Wohngebäude zu erhalten.
Anstelle der seinerzeit geplanten Straßenanbindung ist zwischen den beiden
Baufeldern ein Freiraum in der Verlängerung der Utestraße mit einer
öffentlichen Wegeverbindung für den nicht-motorisierten Verkehr geplant, die
eine Verbindung von der Utestraße zur Schloßallee schafft. Somit entsteht
zwischen den Gebäuden ein autofreier Bereich. Eine Durchfahrt für
Versorgungs- und Rettungsfahrzeuge bleibt jedoch möglich. Begleitet wird
diese Wegeverbindung mit einer neu anzupflanzenden Baumreihe als ErsatzSeite 4 von 330
Seite 5
für den zu fällenden Baumbestand.
Die bauordnungsrechtlich notwendigen Kfz-Stellplätze für das Bauvorhaben
wurden gemäß der Stellplatzsatzung der Bundesstadt Bonn berechnet und sind
in zwei Tiefgaragen jeweils unter den Baukörpern im SO und WA vorgesehen.
In den Tiefgaragen wird auch ein Großteil der notwendigen Fahrradstellplätze
untergebracht; die übrigen oberirdisch an geeigneten Standorten.
Die Umsetzung des bauordnungsrechtlich notwendigen Spielplatzes erfolgt im
nordöstlichen Teilbereich des Plangebiets an der Grenze zur Rüdigerstraße.
Darüber hinaus wird das Grundstück Schloßallee 6 in den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan als Anpassungsbereich miteinbezogen. Das Grundstück ist im
rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 8414-30 als ein Reines Wohngebiet
ausgewiesen, wo gemäß der für den Bebauungsplan anzuwendenden BauNVO
1977 nur Wohngebäude allgemein zulässig sind. Aus städtebaulicher
Sichtweise entsteht in Anbetracht der in angrenzenden Bebauungsplänen
ausgewiesenen Allgemeinen Wohngebiete und eines Mischgebietes entlang
der Schloßallee eine unverhältnismäßige Nutzungseinschränkung des
Grundstücks. Mit der beabsichtigten Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet
kann dieser Unverhältnismäßigkeit entgegengekommen werden, sodass
entlang der Schloßallee eine geordnete städtebauliche Entwicklung entsteht.
Gleichzeitig kann mit dieser Gebietsausweisung auch das durch die
Bundesstadt Bonn verfolgte städtebauliche Ziel der Stabilisierung einer
Nahversorgung innerhalb des Versorgungsbereiches Mehlem durch einen
zeitgemäßen Discounter konfliktfrei unterstützt werden.
Planungsablauf
Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz hat in seiner Sitzung
am 20. Juni 2018 nach vorheriger Beratung in der Bezirksvertretung Bad
Godesberg beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 7213-2 gemäß § 2 BauGB
aufzustellen (DS-Nr. 1811316). Grund dafür war die Einbeziehung des
Standorts der ehemaligen jugoslawischen Botschaft in das C-Zentrum Mehlem
und dessen Ausweisung als Potenzialfläche für einen Vollsortimenter in der
vom Rat der Bundesstadt Bonn am 13. Dezember 2012 beschlossenen
Fortschreibung des Bonner Einzelhandel- und Zentrenkonzeptes (DS-Nr.
1113540). Die Fläche wurde ins C-Zentrum aufgenommen, da sie sich als
zentrumsnaher Standort zur Sicherung und Entwicklung des Ortsteilzentrums
von Mehlem für einen großflächigen Handelsbetrieb anbietet. Die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines
Lebensmittelmarktes waren jedoch nicht gegeben, sodass der
Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Planungsrechts gefasst wurde. Der
Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt Nr. 35 am 11. Juli 2018 öffentlich
bekannt gemacht.
Auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses stellte die
Grundstückseigentümerin als Erwerberin der Vorhabenfläche einen Antrag auf
Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Errichtung einer Wohn- und
Geschäftsbebauung.
Die Vorhabenträgerin hat gemeinsam mit der Bundesstadt Bonn einen
städtebaulichen Wettbewerb mit fünf ausgewählten PlanungsbürosSeite 5 von 330
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durchgeführt, um eine städtebauliche Lösung für das Plangebiet in einem
konkurrierenden Verfahren zu ermitteln. In der Sitzung des Preisgerichts am
31. Januar 2020 hat die Empfehlungskommission einstimmig den Entwurf des
Büros Raumplan aus Aachen zur Umsetzung empfohlen.
Auf der Grundlage dieses Wettbewerbsentwurfs hat die Vorhabenträgerin mit
dem Büro Bauwerkstadt Bonn die Architektur des Vorhabens weiterentwickelt
und für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
vorbereitet.
Der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch die
Bezirksvertretung Bad Godesberg am 10. November 2021 (DS-Nr. 211220).
Der Beschluss erfolgte unter den folgenden Maßgaben:
1. Die Einzelhandelsfläche wird auf 800-1.000 qm begrenzt.
2. Der Abstand zur Villa Friede wird vergrößert.
3. Es wird geprüft, die Gebäude BTW4 und BTO1 an der Schloßallee auf
vier Vollgeschosse mit Staffelgeschossen aufzustocken, um mehr
Wohnraum zu schaffen.
4. Es wird geprüft, wie durch eine Umplanung mehr Bestandsbäume
erhalten werden können.
5. Die Gebäude sollen mindestens im Energiestandard KFW-Effizienzhaus
40 errichtet werden.
6. Der Beschluss ergeht unter Maßgabe, dass der Beschluss der
Bezirksvertretung vom 17. März 2021 (DS-Nr. 201060-2) umgesetzt
wird.
Die o. g. Maßgaben wurden im weiteren Planungsverlauf berücksichtigt und die
Ergebnisse anhand der Mitteilungsvorlage DS-Nr. 211220-03 den politischen
Gremien vorgestellt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in einem Zeitraum von vier
Wochen vom 15. Mai 2023 bis zum 9. Juni 2023. Zusätzlich fand am 16. Mai
2023 eine öffentliche Beteiligungsveranstaltung in der Stadthalle Bad
Godesberg statt. Die Planentwürfe wurden im Stadthaus, im Rathaus Bad
Godesberg, auf bonn.de und bonn-macht-mit.de veröffentlicht. Die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 5. Juli 2023 um
Stellungnahme gebeten.
Insgesamt sind im Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung 155 Stellungnahmen
der Öffentlichkeit sowie 14 Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange bei der Verwaltung eingegangen. Im Ergebnis wurden im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung im Wesentlichen die Belange Ansiedlung
eines Discounters, Dichte des Plangebiets, Baumerhalt sowie Klima- und
Verkehrsauswirkungen des Vorhabens thematisiert.
Nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurde der Planentwurf
nochmals weiterentwickelt und für die Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB
vorbereitet.
In seiner Sitzung am 20. März 2025 fasste der Rat den Beschluss zur
Veröffentlichung der Planunterlagen nach vorheriger Beratung im AusschussSeite 6 von 330
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für Wohnen, Planung und Bauen am 19. Februar 2025, im Ausschuss für
Umwelt, Klima und Lokale Agenda am 5. März 2025 sowie in der
Bezirksvertretung Bad Godesberg am 12. März 2025 (DS-Nr. 242080). Der
Beschluss erfolgte mit der Maßgabe, dass die Nutzungsmöglichkeit
„Beherbergungsbetrieb“ im Plangebiet nicht zulässig ist. Zusätzlich wurde die
Verwaltung beauftragt, den Erhalt der zwischen den Baufeldern verlaufenden
Lindenallee im Rahmen der Freiraumqualifizierung zu prüfen.
Nach erneuter Prüfung wurde an der Option einer einreihigen Baumreihe und
Fällung der Bestandsbäume festgehalten. Eine Baumreihe in der Mitte der
Verlängerung der Utestraße bietet im Hinblick auf den Flächenbedarf für den
Fuß- und Radverkehr die beste Entwicklungsmöglichkeit für die Bäume. Zudem
würde eine Beibehaltung der vorhandenen Lindenallee zu erheblichen
Änderungsbedarf an dem westlichen Bauteil führen und darüber hinaus wären
brandschutztechnische Belange berührt, da die geplante
Feuerwehraufstellfläche im östlichen Bereich nicht möglich wäre.
Der Zeitraum der Veröffentlichung wurde im Amtsblatt Nr. 14 der Bundesstadt
Bonn am 9. April 2025 öffentlich bekanntgemacht und der
Bebauungsplanentwurf nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2
BauGB im Zeitraum vom 10. April 2025 bis 11. Mai 2025 veröffentlicht sowie
die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
durchgeführt. Zusätzlich wurden die Planunterlagen im Stadthaus in diesem
Zeitraum öffentlich ausgelegt.
Im Rahmen dessen wurden 32 Stellungnahmen von der Öffentlichkeit sowie
von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegeben. Die
Bürgeranträge DS-Nr. 253130 und DS-Nr. 253130-02 wurden zusätzlich als
Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf gewertet. Somit sind im Rahmen
des Zeitraums der Veröffentlichung insgesamt 34 Stellungnahmen
eingegangen. Die wörtliche Wiedergabe aller Stellungnahmen ist der Anlage A
zu entnehmen. Die Tabelle Anlage B enthält die Auflistung der eingegangenen
Stellungnahmen, die Benennung der in den Stellungnahmen vorgetragenen
Aspekte als Schlagworte sowie das Ergebnis der Abwägung zu den einzelnen
Aspekten. Die Gesamtabwägung ist der Anlage C zu entnehmen.
Nach der Veröffentlichung wurden die Geh- und Fahrrechte in der Verlänge-
rung der Utestraße geändert, um eine verkehrliche Erschließung der Tiefgarage
des Allgemeinen Wohngebiets zu garantieren. Die Änderungen sind in der
Planzeichnung in magenta dargestellt.
Planverfahren
Aufgrund der Verfügbarkeit der Vorhabenträgerin über das Grundstück wird der
Bebauungsplan als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB
aufgestellt. Entgegen den Ausführungen des Aufstellungsbeschlusses wird der
Bebauungsplan nicht im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB
aufgestellt. Der Wechsel der Verfahrensart auf ein Vollverfahren wurde
notwendig, weil hier mit dem geplanten Discounter Planungsrecht für
großflächigen Einzelhandel gemäß § 11 BauNVO festgesetzt wird. Die
Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß §13a BauGB ist aufgrund
der Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei
großflächigen Einzelhandelsvorhaben (ab 800 m² Verkaufsfläche) nicht
möglich.Seite 7 von 330
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Städtebauliche Ziele
Den Zielen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes zur Stärkung und zum
Erhalt des Ortsteilzentrums folgend, sieht die Planung der Vorhabenträgerin die
Ansiedlung eines tragfähigen Lebensmitteldiscounters an der Schloßallee mit
bis zu 950 m² Verkaufsfläche vor.
Die Planung entspricht damit den im Bonner Einzelhandels- und
Zentrenkonzept formulierten städtebaulichen Zielsetzungen der Bundesstadt
Bonn für diesen Bereich und kann dazu beitragen, das C-Zentrum Mehlem als
solches zu stärken und zu erhalten.
Das C-Zentrum Mehlem wird trotz einiger Leerstände derzeit als stabil
eingestuft. Allerdings ist seit mehreren Jahren, seit der Schließung des früheren
Edeka-Marktes an der Mainzer Straße 187 im Jahr 2010, die geringe
Verkaufsfläche und die geringe Angebotsbreite im Lebensmittelsektor
problematisch. Das Angebot im mittel- und langfristigen Bedarfsbereich ist
insbesondere ausbaufähig. Ein verbessertes Angebot in Form eines
Einzelhandelsbetriebes als Frequenzbringer für das Zentrum ermöglicht eine
weitere Kundenbindung auch für die darauf aufbauenden Angebote anderer
Sortimente. Ohne ein solches Angebot ist zweifelhaft, ob die Einstufung als
zentraler Versorgungsbereich, der die wohnortnahe und fußläufige Versorgung
der in Mehlem lebenden Menschen sicherstellen soll, auch in der anstehenden
Überarbeitung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes beibehalten werden
kann. Mit der Ansiedlung eines Lebensmitteleinzelhandels an der Schloßallee
kann dem Rückgang der Gesamtverkaufsfläche als auch der Anzahl der
Einzelhandelsbetriebe im Nahversorgungsstandort Mehlem entgegengewirkt
werden.
In den Obergeschossen des Marktgebäudes und den Gebäuden im östlichen
Plangebietsteil sind insgesamt ca. 64 Wohnungen geplant. Damit soll dem
hohen Wohnraumbedarf in der Bundesstadt Bonn allgemein und dem Bedarf
an gefördertem Wohnraum im Besonderen Rechnung getragen werden.
Baumschutz / Fassadenbegrünung
Die Bäume entlang der Schloßallee bilden eine annähernd durchgängige Allee
mit überwiegend geschlossenem Kronendach. Als Ersatz für die notwendige
Fällung eines Alleebaumes im Bereich der Tiefgaragenzufahrt bzw. Anlieferung
an der Schloßallee ist die Neupflanzung von zwei Bäumen im Bereich der
ehemaligen Zufahrt der Botschaft sowie auf der gegenüberliegenden
Straßenseite (Schloßallee 10-12) vorgesehen.
An der Westgrenze des Vorhabengrundstücks befindet sich eine Kastanie
sowie eine mehrstämmige Eibe auf der Teilfläche der öffentlichen Grünfläche,
welche der Vorhabenträgerin veräußert wird. Diese Bäume ragen teils erheblich
auf das Baugrundstück über und können bei einer Neubebauung nicht erhalten
werden. Für diese öffentlichen Bäume ist die Ersatzpflanzung von zwei
Parkbäumen entlang der nördlichen Grenze des Parks zum Grundstück
Mainzer Straße 145 vorgesehen. Durch eine freiraumplanerische Gestaltung
soll der Park hier in Abstimmung mit der Verwaltung zusätzlich einen
räumlichen Abschluss finden.
In der Verlängerung der Utestraße befindet sich auf dem Privatgrundstück eine
lückenhafte (nicht nach dem Landesnaturschutzgesetz geschützte) Baumallee,Seite 8 von 330
Seite 9
die grundsätzlich erhaltungswürdig ist. Mit Blick auf eine Bebauung der
unmittelbar angrenzenden Flächen sowie der geplanten Radwegeverbindung
empfiehlt sich hier jedoch die Neupflanzung einer Baumreihe. Aufgrund des
größeren Entwicklungsraumes je Baum können hier günstige
Wuchsbedingungen für großkronige Bäume erwartet werden. Auch der
Belichtung der Innenräume kann die Neuanlage der Einzelbaumreihe zuträglich
sein; eine dennoch ausreichende Beschattung des Außenbereichs während der
Sommermonate dient im Zusammenhang mit unversiegelter und begrünter
Fläche der Funktion als Klimaanpassungszone mit erhöhter Aufenthaltsqualität.
Die übrigen Bäume auf dem Vorhabengrundstück können bei Umsetzung der
Planung nicht erhalten werden. Diese Baumfällungen werden überwiegend
durch Baumanpflanzungen im nordöstlichen Teil des Vorhabengebietes
kompensiert.
Um einen Beitrag zur Klimaanpassung zu leisten und um die Aufenthaltsqualität
in den Innenbereichen der Gebäude zu erhöhen, werden zusätzlich sechs
weitere Bäume auf dem Dach des Marktgebäudes und dem Tiefgaragendach
des Allgemeinen Wohngebietes gepflanzt.
Eine Fassadenbegrünung ist für die nordöstliche und südwestliche Fassade
des Marktgebäudes vorgesehen und besteht aus Schling- und Kletterpflanzen.
Die fensterlosen Abschnitte der südwestlichen Seite der Wohngebäude über
dem Marktgeschoss erhalten ebenfalls eine Fassadenbegrünung.
Dachbegrünung
Die obersten Geschosse aller Wohngebäude erhalten eine extensive
Dachbegrünung. Das Dach des Markgebäudes sowie das Tiefgaragendach des
Allgemeinen Wohngebietes werden intensiv begrünt. Gemäß dem
Ratsbeschluss vom 16. September 2021 werden die Dachflächen für eine
Kombination Dachbegrünung + Photovoltaikanlagen vorbereitet (DS-Nr.
210919).
Öffentlich geförderter Wohnungsbau / Bonner Baulandmodell
Das Vorhaben unterliegt dem Bonner Baulandmodell (BBLM) in der Fassung
des Ratsbeschlusses vom 10. Juli 2018 (DS-Nr. 1811574EB5). Die
Ratsbeschlüsse zur Modifizierung des BBLM vom 28. Juni 2021 bzw. 27.
Oktober 2022 (DS-Nrn. 201298 und 220278) greifen hier nicht, da die
Planungsvereinbarung zum Verfahren bereits im Jahr 2019 unterschrieben
wurde. Gemäß den Vorgaben des anzuwendenden BBLM sind mindestens
40 % der geplanten Bruttogrundfläche für den öffentlich geförderten
Wohnungsbau vorzusehen. Dies entspricht 3.031 m² Wohnfläche.
Die Errichtung einer Kindertagesstätte wird aufgrund der Größe des
Plangebietes und der Inanspruchnahme durch den geplanten Discounter nicht
gefordert. Daher ist gemäß dem Bonner Baulandmodell ein durch die
abschließende verbindliche Angemessenheitsprüfung zu ermittelnder
Ablösebetrag für soziale Infrastruktur zu entrichten (Ziffer 4, 3. Priorität des
anzuwendenden BBLM).
Durchführungsvertrag
Zwischen der Vorhabenträgerin und der Bundesstadt Bonn wurde einSeite 9 von 330
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Durchführungsvertrag abgeschlossen. In diesem sind die zentralen Elemente
des dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu Grunde liegenden
städtebaulichen Konzepts, welche nicht ohnehin durch Festsetzungen
verbindlich sind, vertraglich vereinbart. Ein wesentlicher Regelungsinhalt ist die
Verpflichtung zur Durchführung des Vorhabens mit der Errichtung von öffentlich
geförderten Wohnraum. Weitere Regelungsinhalte sind Maßnahmen zur
Energieeffizienz und die Erstellung einer Konzeption zur Energieversorgung
sowie die Verpflichtung zur Errichtung von Photovoltaikanlagen. Zusätzlich
wurde im Durchführungsvertrag die Freiraumgestaltung des Anschlusses an die
öffentliche Grünfläche an der Mainzer Straße, der Bereiche zwischen den
einzelnen Gebäuden und der Verlängerung der Utestraße sowie die Installation
von zwei Nistkästen verbindlich vereinbart.
Zu Beginn des Beratungsverlaufs liegt ein Vorentwurf der Freiflächengestaltung
noch nicht vor. Ein qualifiziertes Planungsbüro konnte aufgrund der geringen
Größe der Freianlagen und der derzeitigen Auftragslage erst relativ kurzfristig
beauftragt werden. Ein aussagekräftiger Vorentwurf der Freianlagenplanung
wird spätestens zur Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 27.
August 2025 vorgestellt.
Anlage/n
1 Anlage A: Stellungnahmen der Veröffentlichung (öffentlich)
2 Anlage B: Abwägungstabelle (öffentlich)
3 Anlage C: Gesamtabwägung (öffentlich)
4 Auswertung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentlich)
5 Übersichtsplan (öffentlich)
6 Begründung mit Umweltbericht (öffentlich)
7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7213-2 (öffentlich)
8 Übersicht über die Änderungen am Bebauungsplanentwurf (öffentlich)
9 VEP Teil 1: Lageplan (öffentlich)
10 VEP Teil 2: Ansichten/Grundriss Baufeld West (öffentlich)
11 VEP Teil 3: Ansichten/Grundriss Baufeld Ost (öffentlich)Seite 10 von 330
Bundesstadt Bonn, vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf Nr. 7213-2 „Schloßallee“
Stellungnahmen A
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Die Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs Nr. 7213-2 „Schloßallee“
im Internet sowie die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im
Amtsblatt Nr. 14 (57. Jahrgang) der Bundesstadt Bonn vom 9. April 2025 öffentlich bekannt
gemacht. Die Veröffentlichung und öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgten anschließend vom 10. April 2025 bis einschließlich
11. Mai 2025.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden nummeriert. Dabei wurde nicht differenziert, ob es
sich um ein Schreiben aus der Öffentlichkeit oder eines Trägers öffentlicher Belange handelt. Es
erfolgt eine wörtliche Wiedergabe der Schreiben, an die sich jeweils die Benennung der in der
betroffenen Stellungnahme vorgetragenen Aspekte in Schlagworten anschließt.
Die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den Stellungnahmen kann der Anlage C
„Gesamtabwägung“ entnommen werden, die tabellarische Auflistung und Bewertung der
eingegangenen Stellungnahmen der Anlage B „Abwägungstabelle“.
1. Vodafone West GmbH, Stellungnahme vom 10.04.2025
„Wir weisen darauf hin, dass sich im angefragten Bereich Versorgungsanlagen anderer
Unternehmen befinden könnten und bitten um besondere Vorsicht. Bitte beachten Sie
beiliegendes Kartenmaterial und die Kabelschutzanweisung.“
Vorgetragene Aspekte in Schlagworten:
• 16. Versorgungsanlagen
2. Deutscher Mieterbund Bonn/ Rhein-Sieg/ Ahr e.V. Stellungnahme vom 15.04.2025
„Für die Entwicklung einer Stadt sind das Angebot an Bauland und Wohnraum von ganz
entscheidender Bedeutung - insbesondere wenn diese wie Bonn boomt und in den kommenden
15-20 Jahren 30.000 neue Bewohner*innen erwartet. Die ehemalige Bundeshauptstadt und
jetzige Bundesstadt Bonn mit immer noch zahlreichen Bundesministerien und -behörden, als
deutscher UN-Sitz und Standort großer, hochtechnisierter Unternehmen ist auf das
„Humankapital“ gut ausgebildeter und kreativer Menschen angewiesen, um den Anforderungen
der Wissensgesellschaft zu genügen.
Gleichzeitig muss Bonn Ort bleiben für Menschen aller Bevölkerungsschichten. Wesentliche
Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe ist aber die Möglichkeit, in Bonn angemessenen
Wohnraum zu finden. Daran mangelt es aber seit vielen Jahren in jedem Segment – vor allem
aber bei preiswerten Wohnraumangeboten. Diese müssen in deutlich größerem Umfang und mit
deutlich höherer Geschwindigkeit als in der Vergangenheit geschaffen werden.
Ohne Bauland aber gibt es keinen Wohnungs(neu)bau. Baurecht kann nur die Kommune
schaffen. Steht der induzierten Mehrnachfrage nach Wohnraum kein ausreichendes Angebot
gegenüber, steigen die Mieten. Ein zu geringes Angebot an Bauland bzw. eine bewusste Politik
der Baulandverknappung verhindern die Ausweitung des Wohnraumangebots durch
Neubauinvestitionen, die den Markt entlasten. Somit ist die Politik mitursächlich für die
Verteuerung von Mieten und Immobilienpreisen, für die Verdrängung finanziell schwacher durch
wirtschaftlich leistungsfähige Nachfrager, was zur sozialen Entmischung bzw. einseitigenSeite 11 von 330
Bundesstadt Bonn, vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf Nr. 7213-2 „Schloßallee“
Stellungnahmen A
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Bewohnerstrukturen führen kann. Die Bedeutung der sozialen Mischung als Standortfaktor wird
oft verkannt. Sie bestimmt ganz wesentlich die objektive und subjektive Wohnzufriedenheit und
das Sicherheitsempfinden der Bewohner eines Quartiers.
Leidtragende dieser Entwicklung sind nicht nur die auf den Wohnungsmarkt drängenden
Nachfrager, seien es Zuwanderer, seien es einkommensschwache oder anders benachteiligte
Haushalte als Opfer von marktmäßigen Verdrängungsprozessen. Zunehmend müssen auch
Bezieher mittlerer Einkommen mit steigenden Wohnkostenbelastungen kämpfen und haben - auf
Wohnungssuche - Probleme, eine angemessene und bezahlbare Wohnung zu finden.
Eine zwangsläufige Folge solcher Prozesse ist das Ausweichen der Nachfrager in das Umland
(Rhein-Sieg-Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Rheinland-Pfalz). Das bedeutet für die Stadt Bonn
nicht nur Verlust von Steuereinnahmen, sondern belastet die Stadt und ihre Bewohner mit den
Folgen der täglichen Pendlerströme vor allem im Individualverkehr und konterkariert Maßnahmen
des Klimaschutzes. Eine angemessene Wohnraumversorgung der Bürgerinnen und Bürger zu
sichern, die Rahmenbedingungen für den Wohnungsmarkt so zu setzen, dass er künftigen
Anforderungen genügt, ist eine ständige und anspruchsvolle Aufgabe der Politik. Dieser Aufgabe
muss sich die Stadt Bonn jetzt und in Zukunft stellen.
B-Plan Nr. 7213-2 (Schloßallee) in Mehlem
Der Deutsche Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V. unterstützt insbesondere mit Blick auf die
Ermöglichung von rund 64 Wohneinheiten das B-Plan-Verfahren uneingeschränkt. “
Vorgetragene Aspekte in Schlagworten:
• 2. Wohnraumbedarf
3. Stellungnahme vom 28.04.2025
„hiermit erhebe ich Einspruch gegen das Bauvorhaben aus folgenden Gründen:
• es gibt bereits eine zentren- und wohnortnahe Versorgung im Mehlemer Zentrum! Der
geplante Standort eines Lebensmitteldiscounters in der Schlossallee liegt weniger als 100 m
vom Supermarkt an der Mainzer Straße entfernt; dessen Bestand wird durch den geplanten
Discounter gefährdet. Das Vorhaben fördert daher die Konzentration im Lebensmittelhandel
und dient nicht der Ergänzung des aktuellen Angebotes, sondern verdrängt den bestehenden
Betrieb.
• das viel zu massive Bauvorhaben versiegelt nicht nur vollständig die gesamte Grünfläche des
Baugrundstücks, sondern beansprucht zusätzlich einen Teil des öffentlichen
Spatzenbrunnenparks, der von einer Bürgerin gestiftet worden ist. Wenn auf den Discounter
verzichtet würde, könnte die Baufläche verringert werden, der Spatzenbrunnenpark mit all
seinen bürgerfreundlichen Funktionen bliebe unangetastet und die großen gesunden Bäume
am Nordrand des Baugeländes könnten stehen bleiben, ohne die Zahl der geplanten
Wohnungen zu reduzieren. Damit würde wenigstens ein kleiner Teil des ehemaligen Parks
der Villa Friede erhalten und das Erscheinungsbild der heute als Kunstgalerie dienenden
historischen Villa, die viele auswärtige Besucher*innen anzieht, würde aufgewertet.
• der Erhalt der Bäume ist zudem aus klimatischen Gründen absolut notwendig, denn das
Mehlemer Zentrum ist laut ZURES schon heute ein Hitzespot! In Zukunft ist mit einem immerSeite 12 von 330
Bundesstadt Bonn, vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf Nr. 7213-2 „Schloßallee“
Stellungnahmen A
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höheren Anstieg der Temperaturen zu rechnen. Von der Fällung alter großer Bäume, die
bekanntermaßen eine hitzereduzierende Wirkung haben, Wasser speichern, Sauerstoff
produzieren und die Atemluft verbessern, ist daher dringend abzuraten.“
Vorgetragene Aspekte in Schlagworten:
• 3. Verzicht auf einen Supermarkt
• 12. Bauliche Dichte
• 4. Baumerhalt auf dem Plangrundstück
• 5. Baumerhalt im öffentlichen Park
• 6. Klimaanpassung
4. Stellungnahme vom 28.04.2025
„hiermit erhebe ich Einspruch gegen das Bauvorhaben aus folgenden Gründen:
• es gibt bereits eine zentren- und wohnortnahe Versorgung im Mehlemer Zentrum! Der
geplante Standort eines Lebensmitteldiscounters in der Schlossallee liegt weniger als 100 m
vom Supermarkt an der Mainzer Straße entfernt; dessen Bestand wird durch den geplanten
Discounter gefährdet. Das Vorhaben fördert daher die Konzentration im Lebensmittelhandel
und dient nicht der Ergänzung des aktuellen Angebotes, sondern verdrängt den bestehenden
Betrieb.
• das viel zu massive Bauvorhaben versiegelt nicht nur vollständig die gesamte Grünfläche des
Baugrundstücks, sondern beansprucht zusätzlich einen Teil des öffentlichen
Spatzenbrunnenparks, der von einer Bürgerin gestiftet worden ist. Wenn auf den Discounter
verzichtet würde, könnte die Baufläche verringert werden, der Spatzenbrunnenpark mit all
seinen bürgerfreundlichen Funktionen bliebe unangetastet und die großen gesunden Bäume
am Nordrand des Baugeländes könnten stehen bleiben, ohne die Zahl der geplanten
Wohnungen zu reduzieren. Damit würde wenigstens ein kleiner Teil des ehemaligen Parks
der Villa Friede erhalten und das Erscheinungsbild der heute als Kunstgalerie dienenden
historischen Villa, die viele auswärtige Besucher*innen anzieht, würde aufgewertet.
• der Erhalt der Bäume ist zudem aus klimatischen Gründen absolut notwendig, denn das
Mehlemer Zentrum ist laut ZURES schon heute ein Hitzespot! In Zukunft ist mit einem immer
höheren Anstieg der Temperaturen zu rechnen. Von der Fällung alter großer Bäume, die
bekanntermaßen eine hitzereduzierende Wirkung haben, Wasser speichern, Sauerstoff
produzieren und die Atemluft verbessern, ist daher dringend abzuraten.“
Vorgetragene Aspekte in Schlagworten:
• 3. Verzicht auf einen Supermarkt
• 12. Bauliche Dichte
• 4. Baumerhalt auf dem Plangrundstück
• 5. Baumerhalt im öffentlichen Park
• 6. KlimaanpassungSeite 13 von 330
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Stellungnahmen A
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5. Stellungnahme vom 29.04.2025
„hiermit erhebe ich Einspruch gegen das Bauvorhaben aus folgenden Gründen:
• es gibt bereits eine zentren- und wohnortnahe Versorgung im Mehlemer Zentrum! Der
geplante Standort eines Lebensmitteldiscounters in der Schlossallee liegt weniger als 100 m
vom Supermarkt an der Mainzer Straße entfernt; dessen Bestand wird durch den geplanten
Discounter gefährdet. Das Vorhaben fördert daher die Konzentration im Lebensmittelhandel
und dient nicht der Ergänzung des aktuellen Angebotes, sondern verdrängt den bestehenden
Betrieb.
• das viel zu massive Bauvorhaben versiegelt nicht nur vollständig die gesamte Grünfläche des
Baugrundstücks, sondern beansprucht zusätzlich einen Teil des öffentlichen
Spatzenbrunnenparks, der von einer Bürgerin gestiftet worden ist. Wenn auf den Discounter
verzichtet würde, könnte die Baufläche verringert werden, der Spatzenbrunnenpark mit all
seinen bürgerfreundlichen Funktionen bliebe unangetastet und die großen gesunden Bäume
am Nordrand des Baugeländes könnten stehen bleiben, ohne die Zahl der geplanten
Wohnungen zu reduzieren. Damit würde wenigstens ein kleiner Teil des ehemaligen Parks
der Villa Friede erhalten und das Erscheinungsbild der heute als Kunstgalerie dienenden
historischen Villa, die viele auswärtige Besucher*innen anzieht, würde aufgewertet.
• der Erhalt der Bäume ist zudem aus klimatischen Gründen absolut notwendig, denn das
Mehlemer Zentrum ist laut ZURES schon heute ein Hitzespot! In Zukunft ist mit einem immer
höheren Anstieg der Temperaturen zu rechnen. Von der Fällung alter großer Bäume, die
bekanntermaßen eine hitzereduzierende Wirkung haben, Wasser speichern, Sauerstoff
produzieren und die Atemluft verbessern, ist daher dringend abzuraten.“
Vorgetragene Aspekte in Schlagworten:
• 3. Verzicht auf einen Supermarkt
• 12. Bauliche Dichte
• 4. Baumerhalt auf dem Plangrundstück
• 5. Baumerhalt im öffentlichen Park
• 6. Klimaanpassung
6. Stellungnahme vom 01.05.2025
„ich freue mich, dass das sehr lang brach liegende Gelände nun bebaut wird.
Dem Stadtteil Mehlem wird mit diesem Zuwachs weiteres Leben eingehaucht werden.
Die Anzahl der Wohneinheiten, der Kfz-Stellplätze und die Größe des Einzelhandels entsprechen
den ortsüblichen Maßen.
Die in der Kritik erwähnten, teilweise geschützten Bäume kann ich als Nachbar hier nicht
erkennen. Nach meiner Einschätzung handelt es sich vorwiegend um selbstgesähte oder
verwilderte Pflanzen.
Ich erwarte durch die neue Bebauung eine angenehme Belebung und Verjüngung des Stadtteils.“
Vorgetragene Aspekte in Schlagworten:
• 1. Innenentwicklung
• 4. Baumerhalt auf dem PlangrundstückSeite 14 von 330
Bundesstadt Bonn, vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf Nr. 7213-2 „Schloßallee“
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7. Stellungnahme vom 01.05.2025
„Ich melde meine Bedenken gegen die o.a. Planung
1. Die vorgesehene Bebauung ist viel zu massiv, zu hoch und wegen der Betonausführung wird
zu viel Hitze gespeichert.
2. Wesentlicher aber ist, dass alter geschützter Baumbestand gefällt werden soll.
Ersatzpflanzungen reichen nicht aus, den entstehenden Schaden auszugleichen.
3. Massiv lehne ich die Einschränkung der Wohnruhe durch neues Ortsrecht der Schlossallee
Nr. 6 ab.“
Vorgetragene Aspekte in Schlagworten:
• 12. Bauliche Dichte
• 6. Klimaanpassung
• 4. Baumerhalt auf dem Plangrundstück
• 8. Anpassungsbereich Schloßallee 6
8. Stellungnahme vom 01.05.2025
„Als Anwohner in der Rüdigerstraße bin ich von dem Bauvorhaben betroffen.
Ein Problem, welches meines Erachtens bisher keine Beachtung gefunden hat, sei hiermit
benannt und Vorschläge zur Lösung ganz im Sinne der Anwohner und auch der Stadt Bonn, die
sich immer wieder für die Priorität des Fahrradverkehrs eingesetzt hat, werden genannt: Für den
Einkauf im Supermarkt sind Fahrräder besonders geeignet und es gibt deren viele. - Lastenräder
-eingeschlossen. Sichere Fahrradwege in Utestraße und Schlossallee und Rüdigerstraße sind
einzurichten. Überdachte und vom Eingang zum Supermarkt leicht zu erreichende Stellplätze sind
einzurichten. Die im Bauplan erwähnten Fahrradplätze in der Tiefgarage sind selbstverständlich
nicht gemeint, so denke ich.
Facit: Bei der enormen Zunahme des Fahrradverkehrs in Bonn und auch in Mehlem ist es sinnvoll
den Automobilverkehr klein zu halten, da Parkplätze für Automobile so oder so kaum zur
Verfügung stehen.“
Vorgetragene Aspekte in Schlagworten:
• 10. Fahrradinfrastruktur
• 11. Autoverkehr
9. Stellungnahme vom 02.05.2025
„gegen das oben genannte Bauprojekt in der Schlossallee in Mehlem erhebe ich Einspruch. Ich
beanstande, dass die Stadt bei diesem Bauvorhaben sich nicht an ihre eigenen Ziele und
Vorgaben hält:
1) Das „im Baugesetzbuch definierte Ziel einer behutsamen Innenentwicklung, indem bereits
erschlossene Grundstücke und bebaute Stadtbereiche bevorzugt zu entwickeln sind
und damit der weiteren Zersiedlung der Landschaft entgegengewirkt wird (§§ 1 Abs. 5 S. 3,
1a Abs. 2 BauGB)“ (S.3; 53 u. ö.) trifft auf das Planungsgebiet nicht zu, weil es sich um einenSeite 15 von 330
Bundesstadt Bonn, vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf Nr. 7213-2 „Schloßallee“
Stellungnahmen A
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früheren Park/Garten (S.31) handelt, an dessen Rand es bisher lediglich zwei inzwischen
abgerissene einzelne Gebäude gab: im Westen das ehemalige Gästehaus der Villa Friede
und später im Osten die jugoslawische Botschaft, der Park aber – mit geringfügigen
Änderungen – vollständig erhalten blieb.
a. Man kann also nicht von einem „bereits erschlossenen Grundstück“ bzw. von einer
„Wiedernutzbarmachung von ehemals bebauten Flächen“ (S.71) reden,
i. denn der bestehende Flächennutzungsplan musste für dieses Vorhaben geändert
werden (S. 3 u. ö.)
ii. und das nicht nur wegen des Parks, sondern auch wegen des umgebenden
Wohngebiets!
Wenn nur die beiden Grundstücke, die früher einmal bebaut gewesen sind (s.o.), neu bebaut
würden, gäbe es kein Problem!
b. Es geht auch nicht um eine „behutsame Innenentwicklung“, denn das Vorhaben führt dazu,
dass
i. der Park/Garten komplett versiegelt wird,
ii. alles Grün samt dem Boden, der voller Leben ist und Wasser speichert und verdunstet,
verschwindet,
iii. sämtliche geschützten Bäume gefällt werden (Was schützt eigentlich die städtische
Baumschutzsatzung?),
iv. sogar ein Teil des öffentlichen Parks gerodet und als Verkehrsraum in Anspruch
genommen wird,
v. die Bauhöhe im Vergleich zur umgebenden Bebauung erheblich überschritten wird
vi. und nicht einmal Versickerungsflächen auf dem Grundstück vorgesehen sind (S.51),
obgleich es im Hochwasserrisikogebiet des Rheins (S.72) liegt und früher ein Bach
durch das Gelände floss (heute verrohrt unter der Schlossallee) und obgleich Mehlem
zwei dramatische Hochwasser-Ereignisse hinter sich hat. Zukünftige Hochwasser-
Ereignisse können durch den neuen Kanal des Mehlemer Baches (S.26) höchstens
verringert, aber nicht verhindert werden, da wegen des Klimawandels mit
zunehmenden Unwettern mit Starkregen gerechnet werden muss.
2) Die Stadt Bonn hat sich dem Klimaschutz verpflichtet: „Wir wollen die hitzebelasteten
Bereiche besser an die Folgen der Klimakrise anpassen. In Zukunft sollen mehr Grün und
mehr Wasser dazu beitragen, das Mikroklima zu verbessern, sagt Oberbürgermeisterin Katja
Dörner.“ Deshalb sollen in der Bad Godesberger Innenstadt neue Bäume gepflanzt und „unter
der Erdoberfläche angeordnete Pufferspeicher“ geschaffen werden, um das „Regenwasser
besser zu speichern und zu verdunsten – eine natürliche Klimaanlage für die City“ (GA,
30.4./1.5.2025). In Mehlemer Zentrum geschieht das genaue Gegenteil: Hier erleben wir den
gleichen Hitzespot wie im Zentrum von Bad Godesberg – aber hier geht die Stadt den
umgekehrten Weg: Statt die vorhandenen Großbäume an der Schlossallee, die für eine
deutliche Abkühlung sorgen, zugunsten des Klimaschutzes zu erhalten, sollen sämtliche
Bäume, obgleich sie geschützt sind, abgeholzt werden und alles Grün soll verschwinden
zugunsten eines überdimensionierten Bauprojekts, wofür das bisherige Grüngebiet total
versiegelt wird, sodass nicht einmal mehr Versickerungsflächen für Regenwasser übrig
bleiben. Wie ist eine solche Ungleichbehandlung zweier Stadtteile zu erklären?Seite 16 von 330
Bundesstadt Bonn, vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf Nr. 7213-2 „Schloßallee“
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3) Die Stadt (nicht der Investor und nicht die Mehlemer Bevölkerung!) besteht auf einem
großflächigen Discounter in der Schlossallee mit darüber gesetzten 4 Wohnblöcken plus
Tiefgarage, die bei Hochwasser unter Wasser steht, die aber den Anlieferverkehr durch 5-
Achser – eine andere Dimension als Müllfahrzeuge! (S.56) – aufnehmen soll. Es wird zwar
zugegeben, „dass der bestehende EDEKA-Supermarkt im Zentralen Versorgungsbereich
Mehlem durch die Ansiedlung des Planvorhabens in seinem Bestand gefährdet werden
könnte“ (S.54), aber das wird billigend in Kauf genommen, denn man orientiert sich an einem
Zentrenkonzept von 2012, das sich längst als nachteilig für den Einzelhandel erwiesen hat
und gerade überarbeitet wird. Warum wartet man nicht das Ergebnis dieser Prüfung ab?
Warum muss in Mehlem unbedingt ein überholtes Konzept durchgesetzt werden, das man
andernorts mühsam versucht, wieder rückgängig zu machen?
4) Beim vorhandenen Frischemarkt an der Mainzer-Straße ist die Infrastruktur komplett
vorhanden. Es muss kein Alleebaum gefällt und keine sehenswerte Gründerzeit-Villa
(Schlossallee 6) abgerissen werden, es rollt kein Schwerlastverkehr durch Wohngebiete und
auch für Kund/innen-Parkplätze ist gesorgt. Das einzige Argument der Stadt für einen zweiten
Supermarkt in direkter Nachbarschaft ist die Größe des Verkaufsraums (S.54). Aber was ist
der Vorteil von einem Discounter, der als großflächiger Lagerraum betrieben wird, gegenüber
einem echten Inhabergeführten Einzelhandelsgeschäft wie in der Mainzer Straße, wo alles
zu bekommen ist, was man für den täglichen Bedarf braucht? Die Stadt gibt selber zu, dass
es um Nahversorgung für „Kundschaft im Nahbereich“ geht und dass der „Kfz gebundene
(Groß-) Einkauf … bereits über die konventionell ausgestatten Märkte in Lannesdorf und
Wachtberg Berkum“ abgedeckt wird (S.55). Warum also soll dem bestehenden Nahversorger
die (angeblich etwas billigere) Konkurrenz direkt vor die Tür gesetzt werden? Ist das fair? Und
was hat das mit freier Marktwirtschaft zu tun?
5) Der zu erwartende Verkehr spielt in der Planung kaum eine Rolle, obgleich er in der
Nachbarschaft große Befürchtungen auslöst. Die Parkplatz-Problematik in Mehlem ist der
Verwaltung bekannt und lässt sich kaum durch weniger Stellplätze für 64 neue Wohnungen
noch durch Förderung des Radverkehrs verbessern. Zudem werden die Belastungen durch
Schwerlast-Lieferverkehr und Einkaufsverkehr in den Unterlagen nicht korrekt dargestellt.
Deshalb sollte aus Rücksicht auf den Ortszentrum Mehlem und auf die direkt betroffene
Anwohnerschaft von der Errichtung des Discounters abgesehen werden. Entgegen dem
Szenario der Nullvariante der Stadt (S.66) ergeben sich aus dem Verzicht auf den Discounter
nur Vorteile: Das Baufeld könnte – bei gleichbleibendem Wohnungsneubau – verkleinert und
die Baugrenzen könnten zurückgesetzt werden: dann würde der öffentliche
Spatzenbrunnenpark samt den bedrohten Großbäumen nicht angetastet und die stattlichen
gesunden Bäume am Nordrand des Baufeldes blieben erhalten als „natürliche Klimaanlage“
für das Mehlemer Zentrum. Wäre das nicht ein von der Stadt gewünschtes, erstrebenswertes
Ziel?
6) Auch das immer wiederholte Mantra von mangelndem bezahlbarem Wohnraum muss
hinterfragt werden, wenn die Stadt den skandalösen Leerstand von hunderten öffentlichen
Wohnungen hinnimmt und sich nicht traut, die BImA (eine Behörde!) zur Wahrnehmung ihrer
Pflichten zu drängen und Abhilfe zu schaffen! Solange hier keine Änderung erfolgt, kann man
das Jammern über zu wenig bezahlbaren Wohnraum nicht ernst nehmen. Aber für den
forcierten Wohnungsbau alles andere zu opfern – Klima-, Umwelt- und Baumschutz, Ortsbild,
Wohnqualität mit Grünflächen zum Aufenthalt im Freien und sozialen Zusammenhalt und
Prävention von Kriminalität im viel zu engen Wohnumfeld – halte ich für verantwortungslos.
Aus diesen Gründen bitte ich darum, den Discounter aus den Plänen zu streichen und die
Baugrenzen so weit zurückzunehmen, dass der Spatzenbrunnenpark sowie die geschütztenSeite 17 von 330
Bundesstadt Bonn, vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf Nr. 7213-2 „Schloßallee“
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Großbäume am Nordrand des Plangebietes erhalten bleiben. Dann kann auch die
Tiefgaragenzufahrt in der Schlossallee auf das Normalmaß reduziert werden und es muss weder
ein Alleebaum gefällt noch die Villa Schlossallee 6 abgerissen werden.
Bitte lassen Sie doch die Mehlemer Bürger/innen entscheiden, ob sie einen zweiten Supermarkt
wollen oder nicht!
P.S.: Die Seitenangaben beziehen sich auf die Beschlussvorlage DS 242080.“
Vorgetragene Aspekte in Schlagworten:
• 1. Innenentwicklung
• 22. Planverfahren
• 4. Baumerhalt auf dem Baugrundstück
• 5. Baumerhalt im öffentlichen Park
• 12. Bauliche Dichte
• 7. Starkregen- und Hochwasserrisiko
• 6. Klimaanpassung
• 3. Verzicht auf einen Supermarkt
• 11. Autoverkehr
• 2. Wohnraumbedarf
• 8. Anpassungsbereich Schloßallee 6
10. Stellungnahme vom 04.05.2025
„vielen Dank für die Möglichkeit einer Meinungsäußerung zu den Ihren Bauvorhaben!
Ich mache mir zurzeit Sorgen, weil ich den Eindruck habe, dass der Schutz unserer Grünflächen
in Bonn nicht ausreichend berücksichtigt wird. Insbesondere der Erhalt großer Bäume, die mir als
Schattenspender und Landmarken sehr wichtig sind, fehlt mir bei Baumaßnahmen.
Daher erhebe ich folgende Einwände gegen das o.g. Bauvorhaben:
Der geplante Lebensmitteldiscounter ist aus meiner Sicht nicht notwendig und auch nicht
wünschenswert, da es schon eine zentren- und wohnortnahe Versorgung im Mehlemer Zentrum
gibt. Der vorgesehene Standort in der Schlossallee liegt keine 100 m vom Supermarkt an der
Mainzer Straße entfernt. Dessen Bestand wird also durch den geplanten Discounter gefährdet.
Das Vorhaben führt zu einer Konzentration von Geschäften des Lebensmittelhandels und dient
dementsprechend nicht der Ergänzung, sondern der Verdrängung des vorhandenen Angebots.
Das massive Bauvorhaben versiegelt überdies vollständig die gesamte Grünfläche des
Baugrundstücks und nimmt obendrein einen Teil des öffentlichen, soweit mir bekannt ist, von einer
Bürgerin gestifteten Spatzenbrunnenparks ein. Es geht um einen Ort zur Erholung in städtischer
Umgebung. Dieser Ort wird durch das Vorhaben nahezu zerstört!
Wenn auf den Discounter verzichtet würde, könnte die Baufläche kleiner ausfallen, der
Spatzenbrunnenpark mit all seinen bürgerfreundlichen Funktionen bliebe erhalten und die großen
gesunden Bäume am Nordrand des Baugeländes könnten stehen bleiben, ohne die Zahl der
geplanten Wohnungen zu reduzieren.
Dadurch würde wenigstens ein kleiner Teil des ehemaligen Parks der „Villa Friede“ erhalten. Diese
historische Villa, die heute als Kunstgalerie dient und viele auswärtige Gäste anzieht, wäre in eine
passendere Umgebung eingebettet.Seite 18 von 330
Bundesstadt Bonn, vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf Nr. 7213-2 „Schloßallee“
Stellungnahmen A
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Der Erhalt der Bäume liegt mir zudem aus klimatischen Gründen am Herzen, denn das Mehlemer
Zentrum ist laut den ZURES-Tabellen schon heute ein Hitzeschwerpunkt. In Zukunft ist mit einem
weiteren Anstieg der Temperaturen zu rechnen.
Ich wünsche mir sehr, dass Sie von der Fällung großer alter Bäume, die bekanntermaßen eine
hitzereduzierende Wirkung haben, Wasser speichern und durch Sauerstoffproduktion die Atemluft
verbessern, absehen.“
Vorgetragene Aspekte in Schlagworten:
• 3. Verzicht auf einen Supermarkt
• 5. Baumerhalt im öffentlichen Park
• 4. Baumerhalt auf dem Baugrundstück
• 12. Bauliche Dichte
• 6. Klimaanpassung
11. Stellungnahme vom 04.05.2025
„gegen das oben genannte Bauprojekt in der Schlossallee in Mehlem erhebe ich Einspruch:
Mit Entsetzen musste ich im 'Vorhaben bezogenen Bebauungsplan Nr. 7213-2 Schlossallee'
lesen, dass zu dem bisher für die Bebauung geplanten Grundstück der ehemaligen
jugoslawischen Botschaft auch noch ein bebautes Grundstück auf der anderen Seite der
Schlossallee (Hausnr. 6) hinzu gekommen ist. Dieses Grundstück ist bebaut und das gepflegte
Haus und Grundstück sind bewohnt.
Will die Stadt Bonn etwa dieses Gebäude abreißen lassen und dort einen zusätzlichen Parkplatz
der Rangierplatz für den geplanten Aldi-Markt einrichten ? Weshalb will die Stadt Bonn einen
millionenschweren Unternehmer mit einem zusätzlichen Markt unterstützen, und dabei vermutlich
dem jetzigen Lebensmittelmarkt in der Mainzer Straße das Leben schwer machen bzw. diesen
vielleicht sogar zum Aufgeben zwingen ?
Ich halte das für unsozial !
Es wird argumentiert, dass ein „moderner“ Markt in Mehlem benötigt würde. Hat man die
Mehlemer BürgerInnen dazu gefragt ? NEIN! Warum nicht ? Und was verstehen die Stadt oder
die Bauplaner unter einem „modernen“ Lebensmittelmarkt? Die riesigen Discounter wie z.B. HIT
oder ALDI in der Drachenburgstraße verkaufen Obst und Gemüse in standardisierten
Verpackungen, die in diesen Größen meistens nicht benötigt werden und daher zusätzlichen Müll
(vorwiegend Kunststoffe) und Verschwendung von Lebensmitteln erzeugen. Ist das MODERN und
ZEITGEMÄSS ?
Ist es die Absicht der Stadt Bonn mit einer „grünen“ Oberbürgermeisterin, kleine
Unternehmer zum Aufgeben zu zwingen ? Ich vermute, dass die Bauplaner nicht zu den
Menschen gehören, die täglich für sich und ihre Familien einkaufen, richtig ?
Die Menschen hier benötigen keinen ALDI oder ähnliche überdimensionierte Discounter, in denen
man große Entfernungen beim Einkaufen zurücklegen muss. Der jetzige Laden bietet ein
ausreichendes Angebot für die allermeisten MehlemerInnen. Viele sind dankbar, dass fast direkt
vor dem Laden eine Bushaltestelle ist und der Laden selbst nicht so weitläufig bzw. großflächig
ist, wie es die PlanerInnen für notwendig erachten.Seite 19 von 330
Bundesstadt Bonn, vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf Nr. 7213-2 „Schloßallee“
Stellungnahmen A
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Dazu kommen die Verkaufswagen auf dem zentralen Mehlemer Marktplatz, wo frischer Fisch,
Wurst, Käse, Obst und Gemüse angeboten werden. Für alle diese Waren wird kein weiterer
Discounter benötigt.
Die wirklich moderne Lebens- und Wohnqualität steigt mit diesen vielfältigen kleinen
Angeboten, nicht mit zentralen Discountern.
Mit viel Statistik wird im Papier Kaufkraft- und Standortanalyse u.a. betrieben (wie viel Geld wurde
hierfür aus Steuermitteln ausgegeben?) Warum werden die Mehlemer BürgerInnen nicht
gefragt ?
Der geplante Discounter muss die Warenanlieferung durch LKW's organisieren, die durch die
relativ kleine Schlossallee fahren und dort auch rangieren müssen. Es ist absehbar, dass dadurch
die Luftqualität in dem Gebiet in kürzester Zeit weiter abnimmt und schlimmer noch: die alten
großen gesunden Bäume in der Schlossallee werden Schaden nehmen und den Stress
voraussichtlich nicht überleben, weil der Boden durch die schweren LKW verdichtet und der
Wurzelbereich durch die Tiefgarage stark eingeengt wird und nicht mehr genug Wasser speichern
kann, um auch Hitzeperioden zu überstehen. Zudem ist nicht auszuschließen, dass durch das
rangieren vor der engen Zufahrt der eine oder andere Baum angefahren wird und dadurch größere
Wunden in seiner Rinde verursacht werden. Diese wiederum lassen die sowieso schon
gestressten Bäume endgültig absterben.
Es folgt: eine immer stärkere Abnahme der Luft- und Lebensqualität .
Durch mehr Wohnungen in den geplanten Gebäuden anstelle eines Discounters bestünde
diese Gefahr nicht.
Wer wird dann in die zu eng stehenden neuen Hochhäuser einziehen ? Den zu eng stehenden
neuen Wohnblocks mangelt es an Wohnqualität, von „Wohnen im Grünen“, wie ursprünglich für
das Projekt geworben wurde, kann keine Rede sein, der Blick auf das Siebengebirge ist verbaut
und die mangelhafte Luftqualität schadet der Gesundheit der Menschen.
Weiteres Entsetzen erzeugt die Absicht, große gesunde Bäume zu fällen, die nach der
Baumschutzordnung geschützt sind, und die doch bekanntermaßen für Klima und Luftqualität in
ganz Bonn und auch Mehlem unbedingt erforderlich sind ! Diese großen alten Bäume sollen durch
hohe eng stehende Gebäude ersetzt werden, die das Klima weiter aufheizen werden anstatt zu
kühlen. Natürlich wird auch in den Gebäuden die Luft nicht besser sein, die abkühlende Wirkung
der Bäume wird durch Klimaanlagen ersetzt, die wieder zusätzliche Energie erfordern und der
Klimawandel wird weiter angespornt. Ist das die Absicht der Stadt Bonn ?
Weiteres großes Entsetzen entsteht bei mir durch die Absicht, dass der kleine Park mit dem
Spatzenbrunnen, der von einer Mehlemer Bürgerin gestiftet wurde, verkleinert werden soll durch
Fällung weiterer alter gesunder Bäume zugunsten von Verkehrsraum !
Also zusätzlich weitere Aufheizung des Klimas - warum ? Darf eine Stiftung als Eigentum
behandelt und in ihr Gegenteil verdreht werden? Aus einem Erholungspark soll befahrener
Verkehrsraum werden, der Abgase und Staub aufwirbelt ?
Die Villa Friede, die aus privaten Mitteln zu einem Schmuckstück umgewandelt wurde, in der
international anerkannte Künstler regelmäßig ihre Werke ausstellen, wird durch die geplanten
Gebäude mit 4 und mehr Stockwerken in unzumutbarer Nähe des Grundstücks ihrer hohen
Qualität beraubt. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden die jetzigen Besitzer dort ausziehen und
eine andere Wohn- und Ausstellungsmöglichkeit in einer sozialer eingestellten Stadt suchen. Ist
das die Absicht der Stadt Bonn, die doch die Internationalität von Bonn fördern will ?Seite 20 von 330
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Es ist selbstverständlich, dass wegen der in Bonn herrschenden Wohnungsnot auf dem
Grundstück der ehemaligen jugoslawischen Botschaft Wohngebäuden errichtet werden müssen.
Nur sollte das doch maßvoll und vor allem sozial angemessen durchgeführt werden ohne Klima-
und umweltschädigende Maßnahmen, also im Sinne einer wohl verstandenen „behutsamen
Innnenentwicklung“.
Die Bauten sollten dem angrenzenden Wohngebiet vor allem auch in der Höhe angepasst und die
umgebenden Gebäude und Bäume nicht geschädigt oder in ihrem Bestand gefährdet werden.
Falls das Vorhaben wie geplant mit der unangepasste Bebauung, Klimaverschlechterung und
zunehmenden Verkehr durchgeführt werden sollte, wird die heutige hohe Wohnqualität von
Mehlem massiv herabgesetzt
Kann eine grün-rot geführte Stadtregierung das wollen?
Sollte es nicht das Ziel einer sozialen, bürgernahen Wohnungspolitik sein, die Wohn- und
Aufenthaltsqualität in den Stadtbezirken zu erhalten und wenn möglich zu erhöhen?“
Vorgetragene Aspekte in Schlagworten:
• 8. Anpassungsbereich Schloßallee 6
• 3. Verzicht auf einen Supermarkt
• 11. Autoverkehr
• 12. Bauliche Dichte
• 4. Baumerhalt auf dem Plangrundstück
• 5. Baumerhalt im öffentlichen Park
• 6. Klimaanpassung
12. Stellungnahme vom 05.05.2025
„Vorab wollen wir noch einmal deutlich formulieren, dass es unseren Mandanten nicht darum geht,
jedwede Maßnahme zur Revitalisierung dieser Flächen zu verhindern. Es liegt im Interesse
unserer Mandantschaft, dass das lange brachliegende Gelände einer sinnvollen Nutzung
zugeführt wird.
Insbesondere ist es die Höhe des unmittelbar an das Grundstück unserer Mandantschaft
grenzenden Gebäudes am östlichen Teil des Plangebietes. Ausweislich der zur Offenlage
gemachten Planunterlagen soll dort ein Gebäude bis zu einer Höhe von 69,7 m zulässig sein. Zu
dieser Höhe kommt noch die Möglichkeit, die unter Ziffer 2.2.1 in den textlichen Festsetzungen
gegeben ist Aufzugsüberfahrten, Dachaufbauten für Treppenhäuser sowie Anlagen der
technischen Gebäudeausrüstung auf einer Fläche bis zu 30 % der jeweiligen Dachfläche in einer
Höhe bis zu 2,80 m über der in der Planunterlage festgeschriebenen Höhe zuzulassen. Die
Begrenzung der Höhe auf 1,20 m in Ziffer 2.2.2 ist bei dem Bauvorhaben unmittelbar angrenzend
an das Grundstück unserer Mandantschaft nicht vorgesehen.
Die Firsthöhe des Hauses unserer Mandantschaft liegt bei 65,66 m. Hinzu kommt, dass es sich
bei dem Haus unserer Mandanten um ein sehr steiles Satteldach handelt, während hingegen auf
dem Vorhabengrundstück ein Flachdach geplant ist, was die tatsächliche Wahrnehmung der
Höhen noch viel massiver zum Vorschein bringt.
Auch wenn aus den in Augenschein genommenen Ausführungsplänen hervorgeht, dass die
Solarpanelen so angeordnet werden sollen, dass sie nicht eine Höhe von 1,40 m aufweisen, ist
damit nicht sichergestellt, dass im Baugenehmigungsverfahren dies auch genau so beantragtSeite 21 von 330
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wird. Schon alleine die im Bebauungsplan festgesetzte Möglichkeit ist ausreichend, um hier
nachbarliche Belange zu verletzen. Durch eine Abstaffellung der Höhen würde sich die
vorhandene Beeinträchtigung für unsere Mandanten wesentlich verringern.
Bei den in der Offenlage vorhandenen Unterlagen fehlt eine Ansicht, die die Blickrichtung auf das
Grundstück unserer Mandanten berücksichtigt. Uns wurde mitgeteilt, dass im Rahmen des
Bauantrages die Ansicht mit Blickrichtung zum Grundstück unserer Mandanten (Ansicht 04-
Nordost) eingereicht wurde. Unabhängig davon, dass ein größerer Umgebungskreis nach den
Vorschriften der Bauprüfverordnung in den Planunterlagen erkennbar sein muss, fehlen diese
Unterlagen im Rahmen der Offenlage.
Durch die geplante Aufschüttung des gesamten Vorhabengeländes soll auch eine Art
Hochwasserschutz für die dort geplanten Vorhaben entstehen. Dies führt zu einer wesentlichen
Verschlechterung der bereits vorhandenen Situation des Grundstücks unserer Mandantschaft.
Des Weiteren ist nach Ihrer Mitteilung im Rahmen des Bauantrages für die Tiefgarage eine weiße
Wanne geplant. Die hochwasserangepasste Ausführung des Vorhabens nach § 78 Abs. 5 Satz
1d WHG wurde im Rahmen des Bauantrages eingereicht. Der im Rahmen der Offenlage
vorgelegte Überflutungs-nachweis Stand Juni 2024, also fast über ein Jahr alt, ist der
vermeintliche Nachweis geführt worden betreffend des Vorhabengrundstücks. Das Grundstück
unserer Mandantschaft und ggf. noch andere direkt angrenzende Grundstückssituationen wurden
dabei nicht mitberücksichtigt. Im Ergebnis ist es also so, dass der Hochwasserschutz,
insbesondere des Grundstücks unserer Mandantschaft nicht ausreichend mitberücksichtigt
wurde.
Zum einen ergibt sich durch die Aufschüttung des Geländes im Plangebiet eine wesentliche
Verschlechterung. Des Weiteren wird dies noch einmal verstärkt durch die Planung einer weißen
Wanne, die eben keine Abflussmöglichkeit zulässt.
Des Weiteren wird die ohnehin schon vorhandene Situation des Ansteigens des Grundwassers
dadurch noch einmal verstärkt. Aus dem Retentionsraumnachweis, Stand Juli 2024, ergibt sich
dass die Entleerung der Tiefgarage über eine fest installierte Pumpenanlage mit zwei Pumpen in
einem Pumpenschacht vorgesehen ist. Dadurch soll gewährleistet sein, dass eine kontrolliert ein-
geleitete Menge von rund 1.750 m³ innerhalb von 6 Stunden und 45 Minuten aus der Garage
gehoben werden kann. Durch diesen Nachweis ist aber nicht der Nachweis geführt, dass keine
ganz massiven und erheblichen Hochwasserprobleme im Fall des Hochwassers für das
Grundstück unserer Mandanten entstehen. Dieser Nachweis zeigt nach diesseitiger Auffassung
nur, dass der durch das Vorhaben vorgenommene Eingriff in den Retentionsraum dadurch
angeblich zulässig ist. Es bestehen ganz erhebliche Zweifel daran, dass die vorhandene
Hochwasserthematik inklusive des Überschwemmungsgebietes ausreichend berücksichtigt wird.
Es sind nach diesseitiger Auffassung nicht alle tatsächlich möglichen Schutz-, Ausgleichs- oder
Kompensationsmaßnahmen geplant.
Es bestehen erhebliche Bedenken daran, dass die Kanalisation den Umfang der geplanten
Gewerbe- und Wohnnutzung aufnehmen kann.
Eine aus den Planunterlagen erkennbare Lüftungsanlage hin zum Grundstück unserer Mandanten
wird erhebliche Lärmbelästigungen verursachen. Auch hierzu fehlt ein Nachweis, dass dies
berücksichtigt wurde bzw. dass entsprechende Schutzvorkehrungen getroffen wurden.
Abschließend ist für den Fall, dass es zur Umsetzung des geplanten Vorhabens kommt, eine
Aufbringung einer PV-Anlage für unsere Mandantschaft quasi nicht mehr möglich. Durch den
extremen Höhenunterschied der beiden Häuser würde dann auf die entsprechenden Paneele
keine Sonne mehr kommen, sodass eine solche Anlage nicht mit dem gewünschten Effekt, dort
Strom zu generieren, aufgebracht werden könnte.Seite 22 von 330
Bundesstadt Bonn, vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf Nr. 7213-2 „Schloßallee“
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Im Ergebnis sind insbesondere die Themen erhebliche Beeinträchtigung durch die den
Höhenunterschied des direkt an das Grundstück unserer Mandantschaft angrenzenden
Gebäudehöhe unter Bezugnahme auf das vorhandene Bestandsgebäude auf dem Grundstück
unserer Mandantschaft. Des Weiteren sind zwar Gutachten vorgelegt worden die das
Vorhabengrundstück betrifft und zum Thema Retentionsflächen und
Überschwemmungsproblematik Nachweise bringen sollen. Dies betrifft aber eben nicht das
Grundstück unserer Mandantschaft, sondern ausschließlich das Vorhabengrundstück.
Unabhängig davon scheint auch die Vorhabenträgerin sich keine Gedanken über die Thematik
der vorhandenen und unter Schutz gestellten Bäume zu machen. Dies ist sicherlich im Ergebnis
ausschließlich das Problem der Vorhabenträgerin bzw. der Beschwerden der dortigen Bewohner/-
innen.“
Ergänzung vom 07.05.2025 :
„im Nachgang zu unserer bereits vorgelegten Stellungnahme im Rahmen der Offenlage des oben
bezeichneten Bebauungsplanes ergänzen wir unsere Stellungnahme wie folgt:
Klarstellend weisen wir darauf hin, dass es sich bei dem Dach auf dem Haus unserer Mandanten
nicht um ein Satteldach, sondern um ein Walmdach handelt. Das Haus weist zur Gartenseite
lediglich ein Flachdach auf. Der allergrößte Teil des Hauses ist damit deutlich geringer, als die
Firsthöhe und entspricht im überwiegenden Teil eher einer Traufhöhe (60,93 m auf der Gartenseite
bzw. 61,22 m auf der zur Schlossallee liegenden Seite). Aufgrund der Tatsache, dass auf dem
Vorhabengrund-stück Flachdächer geplant sind, überragen die geplanten Gebäude das Haus
unserer Mandantschaft zum allergrößten Teil bis zu 8,77 m.
Die tatsächliche Fristhöhe würde geringer ausfallen, wenn eine Reduzierung der Geschosshöhen
vorgenommen würde. Die lichte Höhe von Aufenthaltsräumen muss mindestens 2,40 m aufweisen
(§ 46 BauONRW). Nach diesseitiger Information weist die lichte Raumhöhe der Vollgeschosse
2,65 m auf und die lichte Raumhöhe des Staffelgeschosses 2,80 m. Hier wäre im Rahmen der
nachbarlichen Rücksichtnahme sicherlich die Forderung nach einer geringeren Raumhöhe
zielführend gewesen.
Des Weiteren weisen wir an dieser Stelle darauf hin, dass das Gebäude BT04 offensichtlich nun
entlang der Grundstücksgrenze auf der Gartenseite um 1,30 m und um 1,90 m auf der
Straßenseite breiter als das Haus unserer Mandanten wir. Auf beiden Seiten sind zusätzliche
Balkone mit einer möglichen Tiefe bis zu 2,40 m zulässig. Die genaue festzulegende Tiefe der
Balkone soll dann im Baugenehmigungsverfahren geklärt werden. auch am Gebäude BT03 sind
in südlicher Richtung Balkone mit einer zulässigen Tiefe bis zu 2,40 m geplant.
Dadurch wird die zur westlichen Grundstücksgrenze liegende Gartenseite des Grundstücks
unserer Mandanten, um mehr als die Hälfte von Balkonen verdeckt, was zu einer erheblichen
Beeinträchtigung in Bezug auf Besonnung und Belichtung führt. Unabhängig davon, wird dadurch
die Privatsphäre unserer Mandanten ganz massiv beeinträchtigt.
Durch die geplante Anhebung des gesamten Geländes haben ja bereits die
Erdgeschosswohnungen direkten Einblick in die Fenster und den Garten unserer Mandantschaft.
Würde man die geplanten Balkone in den Gebäuden BT03 und BT04 ersetzen durch eingelassene
Loggien, würde dies zu einer erheblichen Verbesserung der Situation für unsere Mandantschaft
führen. An dieser Stelle weisen wir noch darauf hin, dass die Balkone in Richtung Schloßallee
sicherlich aufgrund der zu erwartenden erheblichen Verschmutzung durch die dort vorhandenen
und geschützten Linden sowieso nur eingeschränkt nutzbar sein werden.
Die im Nachgang unserer Mandantschaft zugänglich gemachte Ansicht 04-Nordost, die im
Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens vorgelegt wurde, ist das auf dem Grundstück unserer
Mandantschaft befindliche Haus in seinen Maßen, insbesondere im Verhältnis zu dem geplantenSeite 23 von 330
Bundesstadt Bonn, vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf Nr. 7213-2 „Schloßallee“
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Vorhaben, nicht im ausreichenden Maß aus der Planunterlage erkennbar. Dies ist aber
erforderlich, um den gesetzlichen Vorgaben zu genügen. Es reicht dabei nicht aus, dass die
Ansicht, die nach diesseitiger Auffassung ohnehin nicht aussagekräftig genug ist, im Rahmen des
Bauantragsverfahrens vorgelegt wird.
Des Weiteren möchten wir noch ergänzend darauf hinweisen, dass das Gebäude 4 des über dem
Bestandsgebäude unserer Mandantschaft um 1,90 m vorspringt und zwar ohne Terrassen bzw.
Balkone.
Das Gebäude unserer Mandantschaft ist etwa 5,50 m von der Straßenfront entfernt. Daraus ergibt
sich ein Abstand von maximal 3,60 m vom Objekt des Vorhabenträgers zur Straßenfront. Die
Bäume der Schlossallee ragen aber bereits heute deutlich auf das Grundstück.
Es ist in keinster Weise nachzuvollziehen, dass eine solche Planung zugelassen werden soll. Im
Baumgutachten und in weiteren Gutachten konnten hierzu keine konkreten Aussagen gefunden
werden. Lediglich im landschaftspflegerischen Fachbeitrag wird unter Ziffer 1.3.3 auf die Abstände
zu den Fassaden hingewiesen.
Die verkehrliche Situation wird sich in einer erheblichen Art und Weise noch weiter
verschlechtern. Das im Rahmen der Offenlage vorgelegte Verkehrsgutachten geht von 33 frei
finanzierten und 33 öffentlich geförderten Wohnungen aus. Dies widerspricht teilweise der
Begründung bzw. den anderen im Rahmen der Offenlage vorgelegten Unterlagen. Dort wird von
64 Wohnungen gesprochen (Regionalplan und Umweltbericht). Auf eine Nachfrage bei der Stadt
hinsichtlich dieser widersprüchlichen Angaben wurde darauf hingewiesen, dass 36 frei finanzierte
Wohnung entstehen und 28 geförderte Wohnungen. Hier sind widersprüchliche Aussage
innerhalb der Gutachten vorhanden.
Des Weiteren bestehen diesseits Bedenken an der Zugrundelegung der „Hinweise zur Schätzung
von Verkehrsaufkommen“ von Gebietstypen aus dem Jahre 2006. Mit Verlaub gesagt, können
gerade in Zeiten, in denen es erhebliche Veränderungen der verkehrlichen Abläufe und des
Verkehrs-verhaltens gibt, Angaben bzw. Hinweise, die über 19 Jahre alt sind, sicherlich keine
Verwendung mehr finden. Insofern ist es dringlich geboten, aktuelle Verkehrsverhalten und auch
insbesondere das sich immer wieder ändernde Einkaufsverhalten mit zu berücksichtigen. Dies ist
nicht geschehen.
Gutachten, die auf völlig veralteten Hinweisen fußen, sind schlicht und ergreifend einfach überholt
und daher nicht anzuwenden.
Die unter Ziffer 3.6.1 in dem Verkehrsgutachten beschriebene Verkehrserhebung Mainzer
Straße/Schloßallee datiert vom 14.01.2021. Dieser Zeitpunkt lag mitten in der Coronazeit. Es
dürfte als allgemein bekannt vorausgesetzt werden, dass Verkehrsaufkommen während der
Coronazeit niedriger war. Erschwerend kommt noch hinzu, dass zu diesem Zeitpunkt ein
Lockdown angeordnet war. Die Personen haben im Wesentlichen im Homeoffice gearbeitet. Es
waren teilweise Schule geschlossen u.a. Eine ausführliche Beschreibung der Konsequenzen des
Lockdowns sind sicherlich an dieser Stelle entbehrlich. Dies wird zwar im Verkehrsgutachten auch
genauso erwähnt. Es hätte eine spätere Verkehrserhebung geben müssen.
Des Weiteren wurde eine Verkehrserhebung vom 07.02.2017 unter Ziffer 3.6.2 Mainzer
Straße/Gunterstraße/Hagenstraße in dem Verkehrsgutachten mit berücksichtigt.
Zwar fand diese Verkehrserhebung vor Corona statt, spiegelt aber vermutlich nicht mehr die
aktuelle Verkehrssituation wieder.
Entscheidend ist das der sogenannte „Parkplatz-Such-Verkehr“, den es heute schon in der
Schloßallee gibt, überhaupt keine Berücksichtigung in dem Gutachten findet. Schon zum jetzigenSeite 24 von 330
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Zeitpunkt fahren die Fahrzeuge in die Schlossallee, finden da keinen Parkplatz und drehen
entweder von der Mainzer Straße kommend in der Rüdigerstraße oder umgekehrt. Diese Situation
wird sich massiv verschlechtern. Auch wenn eine Tiefgarage geplant ist, ist erfahrungsgemäß
davon auszugehen, dass insbesondere die Kunden des Lebensmittlers die Tiefgarage nicht gerne
nutzen und erst einmal versuchen, ebenerdig auf der Straße eine Parkmöglichkeit zu finden. Es
wird dann zu einem sehr „lärmintensiven Kurzzeitparken“ kommen . Die Kunden gehen vermutlich
dann mit dem Einkaufswagen zum Auto, laden dort aus, lassen schlimmsten Falls den Wagen
dort stehen oder bringen ihn bestenfalls wieder zurück zum Supermarkt. Zumindest hätte diese
Situation mitberücksichtigt werden müssen, was nicht erfolgt ist.
Wir weisen nochmals darauf hin, dass nach diesseitiger Auffassung ergänzende Gutachten bzw.
die Fortschreibung bestehender Gutachten notwendig ist und damit auch zwangsläufig eine
weitere Offenlage durchgeführt werden muss.“
Vorgetragene Aspekte in Schlagworten:
• 12. Bauliche Dichte
• 22. Planverfahren
• 7. Starkregen- und Hochwasserrisiko
• 13. Lärmschutz
• 4. Baumerhalt auf dem Plangrundstück
• 11. Autoverkehr
13. Stellungnahme vom 06.05.2025
„Nachdem wir bereits einmal Gelegenheit hatten, unsere Vorschläge, Haltung und Anregung zum
Projekt zu äußern, möchte ich die Kernelemente noch einmal aus meiner Sicht zusammenfassen
und um Beachtung bitten.
1. die geplante Fällung der Bäume wird zu einer substanziellen Erwärmung im Stadtgebiet führen.
2. ein zusätzlicher Discounter in der zentralen Lage von Mehlem wird den Frischemarkt
substanziell schädigen, der aber wesentlich zur Versorgung beiträgt und gestärkt werden sollte.
Als Alternative könnte der Discounter am Ortseingang in den dort neu errichteten Gebäuden
untergebracht werden.
3. Die Parkplatzsituation und Verkehrsführung ist überhaupt nicht logisch geklärt. schon jetzt
kommt es häufig zu Engpässen in der Schlossallee.
4. Die geplante Bauhöhe überragt das natürliche Maß mindestens um ein Stockwerk und sollte
daher begrenzt werden.
Ich bitte sehr um Beachtung dieser Vorschläge.“
Vorgetragene Aspekte in Schlagworten:
• 4. Baumerhalt auf dem Plangrundstück
• 6. Klimaanpassung
• 3. Verzicht auf einen Supermarkt
• 11. Autoverkehr
• 12. Bauliche DichteSeite 25 von 330
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14. Stellungnahme vom 06.05.2025
„zum o.g. Bebauungsplan stelle ich folgende Überlegungen an, weshalb ich das Vorhaben - so
wie es geplant ist - aus zwei Hauptgründen kritisch für den Ortsteil Mehlem sehe:
• Von 64 Wohneinheiten sollen 40 % als Sozialwohnungen hergestellt werden. Die Anzahl der
Sozialwohnungen ist in Mehlem bereits heute überdurchschnittlich hoch. Demnach würde die
Planumsetzung die Situation noch verschärfen.
• Insgesamt sollen nur 65 Kfz-Stellplätze gebaut werden. Bei 64 Wohneinheiten wären das
schon zu wenige Stellplätze, wenn man die 950 qm Einzelhandelsfläche außer Acht ließe.
Das würde ja bedeuten, dass pro Haushalt nur ein Auto Platz finden würde. Demnach werden
zahlreiche Kfz auf den Nebenstraßen Platz finden müssen (was ebenfalls schwierig sein
dürfte). Sehr gravierend wird sich aber der Parkplatzmangel auf den Einzelhandel auswirken.
Wer geht denn zum Supermarkt, der nicht vor der Tür parken kann? Die Verbraucher von
Mehlem werden demnach höchstwahrscheinlich in das Einkaufszentrum nach Lannesdorf mit
Hit, Aldi und Lidl fahren, weil dort ausreichend Parkplätze vorhanden sind. Demnach ist die
gesamte Parksituation nicht bis ans Ende durchdacht.
Erwähnenswert sind noch folgende kritische Punkte:
• Neubauten sind zu massiv geplant und höhenmäßig überzeichnet
• Mehr als 40 Bäume müssen gefällt werden, d.h. der Reiz des schönen Viertels verschwindet
• Höheres Verkehrsaufkommen
Schließlich sei noch folgende Frage erlaubt:
Warum ist nicht längst eine für alle Seiten verträgliche Lösung für das Bauvorhaben "Schlossallee"
auf dem Tisch? Schließlich liegt das Gelände seit zig Jahren brach.“
Vorgetragene Aspekte in Schlagworten:
• 2. Wohnraumbedarf
• 11. Autoverkehr
• 12. Bauliche Dichte
• 4. Baumerhalt auf dem Plangrundstück
15. Stellungnahme vom 07.05.2025
„auch ich möchte gerne, wie viele weitere Bürger Mehlems, noch vor Ablauf der Frist am
11.05.2025 meine Bedenken zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7213-2 in der
Schlossallee Mehlem äußern, auch wenn ich befürchte, dass es vergebene Liebesmüh ist. Denn
sämtliche Befürchtungen und Lösungsvorschläge wurden in den letzten Jahren diverse Male
vorgetragen und alle verantwortlichen Politiker von Frau OB Dörner (Grüne) über Herrn Kunze
(SPD) bis zu den Bezirksbürgermeistern von Bad Godesberg Herrn Jansen (CDU) und Herrn
Wenzel (Grüne) waren vor Ort und kennen die Probleme und die breite Ablehnung in der
Mehlemer Bürgerschaft.
Es geht vor allem darum, dass sich die Bebauung von der Höhe und den Abstandsmaßen den
örtlichen Begebenheiten anpasst und auf den Bau eines Discounters verzichtet wird. Bei den
bisher stattgefundenen frühzeitigen Bürgerbeteiligungsveranstaltungen konnte Niemand von
Stadt und Verwaltung erklären, wie das zu erwartendes Verkehrschaos inmitten einesSeite 26 von 330
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Wohngebietes verhindert werden soll, wenn es nur wenige Tiefgaragenstellplätze für einen fast
1.000 qm großen Discounter gibt und die komplette Anlieferung über die schmale Schlossallee
erfolgen soll. Die nun veröffentlichte Beschlussvorlage der Stadt Bonn macht deutlich, dass die
Stadt nicht gewillt ist, den Bürgerinnen und Bürgern auch nur einen Millimeter entgegen zu
kommen. Das hinterlässt viel Frust in Mehlem und lässt zweifeln, ob sich gesellschaftliches
Engagement überhaupt lohnt. Es drängt sich vielmehr der Eindruck auf, dass die „frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung“, mit über 150 Eingaben und diversen Bürgeranträgen, nur ein
Feigenblatt für die Stadt ist. Es aber nie geplant war, auf begründete Sorgen und Einwände
einzugehen und an Verbesserungen für alle zu arbeiten.
Ein Lösungsvorschlag, der fast alle Probleme auf einmal beseitigen würde, ist seit Langem
bekannt. Würde auf den Bau des Discounters verzichtet, könnte die Bebauung von der Höhe und
den Abstandsmaßen angepasst werden. In diesem Fall müsste nicht auf Wohnraum verzichtet
werden, es würde kein Verkehrschaos entstehen, der Spatzenbrunnenpark könnte in seiner
jetzigen Form erhalten bleiben und viele Großbäume auf dem Grundstück und im
Spatzenbrunnenpark müssten nicht gefällt werden. Damit wäre gewährleistet, dass ein wichtiges
Kaltluftentstehungsgebiet und die Kaltluftschneise weitgehend erhalten bleiben und Mehlem viel
resistenter gegen zukünftige Hitzewellen gewappnet wäre. Warum dieser Lösungsvorschlag nicht
/ nie ernsthaft in Erwägung gezogen wurde, obwohl er alle von der Bonner Politik als prioritär
betrachteten Punkte wie Wohnraumschaffung, Eindämmung von Autoverkehren und eine erhöhte
Resilienz gegen klimabedingte Wetterphänomene beinhaltet, bleibt mir ein Rätsel.“
Vorgetragene Aspekte in Schlagworten:
• 12. Bauliche Dichte
• 3. Verzicht auf einen Supermarkt
• 11. Autoverkehr
• 4. Baumerhalt auf dem Baugrundstück
• 5. Baumerhalt im öffentlichen Park
• 6. Klimaanpassung
16. Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (LNU), Kreis Bonn
Stellungnahme vom 07.05.2025
„zum Bebauungsplan 7213-2 "Schlossallee" nehme ich für die Landesgemeinschaft Naturschutz
und Umwelt NRW (LNU), Kreis Bonn, zugleich für den Landesverband, Stellung.
Die LNU hat zu dem Plan bereits am 24.8.2023 vorgetragen. Unsere damals geäußerten
Bedenken halten wir in großen Teilen aufrecht, weil der Plan gegeüber dem Zustand von 2023 in
wesentlichen teilen nicht geändert wurde.
Im einzelnen weisen wir noch einmal bzw. ergänzend auf folgende Probleme hin:
- Es erschließt sich uns nicht, auf welche Weise ein Vorhaben, das vor zwei Jahren noch deutlich
das Ökokonto belastet hätte, jetzt, bei nicht substanziell veränderter Auslegung eine Erhöhung
des Biotopwerts von ca. 700 Punkten gegenüber dem jetztigen Zustand generieren soll. Und das
bei Versiegelung eines kompletten ehemaligen Parks. Der jetztige Zustand als planierte
Brachfläche einschließlich bereits 21 gefällter Bäume darf unseres Ermessens nicht als Nulllinie
für die Berechnung herangezogen werden.
- Als Überflutungsschutz greift ein geregeltes Vollaufen der Tiefgarage bei Hochwasser des
Rheins unserer Meinung nach zu kurz. Es sollten zumindest rheinnah RetentionsräumeSeite 27 von 330
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vorgesehen werden, in denen das Wasser hinterher nicht abgepumpt, sondern in den
Uferfiltratkörper verteilt wird. Es gibt keine umfassende Planung für Schutz gegen
Starkregenereignisse. Das Volumen der Tiefbeete ist nicht klar oder schnell auffindbar
angegeben.
- Die Maßnahmen zur Vermeidung von Vogelschlag und Störungen durch Licht sollten in der
Baugenehmigung verbindlich verankert werden und nicht als Empfehlungen stehen bleiben.
- Die ökologischen und sozialen Schäden durch die Inanspruchnahme von Teilen des
Brunnenparks werden nicht thematisiert und berücksichtigt.
Wir lehnen deshalb den Bebauungsplan auch in der vorliegenden Fassung ab.“
Vorgetragene Aspekte in Schlagworten:
• 18. Naturschutzrechtlicher Ausgleich
• 7. Starkregen- und Hochwasserrisiko
• 5. Baumerhalt im öffentlichen Park
• 14. Artenschutz
17. Bonn Netz GmbH, der Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH und
der Stadtwerke Bonn Verkehrs GmbH, Stellungnahme vom 08.05.2025
„namens und im Auftrag der Bonn Netz GmbH, der Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-
Sieg GmbH und der Stadtwerke Bonn Verkehrs GmbH teilen wir folgendes mit:
Stellungnahme Bereich Strom: Bezüglich der genannten Liegenschaft wurden bereits
Abstimmungen mit den Bauherren über das zukünftige Versorgungskonzept getroffen, unter
Berücksichtigung der bestehenden Netzstation, welche sich derzeit auf dem Flurstück mit der
Kennung 4315-2-131/1 befindet. Der Bereich, auf dem sich die Netzstation befindet, wird nun in
den Geltungsbereich des Bebauungsplans einbezogen.
Stellungnahme Bereich Straßenbeleuchtung: Unsere Stellungnahme aus 2023 ist zu
beachten.
Stellungnahme Bereich Gas/Wasser: Unsere Stellungnahme aus 2023 ist zu beachten.
Stellungnahme Fernwärme: Keine Bedenken.
Stellungnahme Bereich Verkehrsplanung: Keine Bedenken.
Stellungnahme Bereich Fahrwege: Es bestehen keine Bedenken.“
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• 16. VersorgungsanlagenSeite 28 von 330
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18. Stellungnahme vom 08.05.2025
„zu dem oben angeführten Bebauungsplan geben wir gemäss § 3 Abs. 2 BauGB folgende
Stellungnahme ab:
1. Wir bitten um eine Reduzierung der überbauten Fläche und damit verbunden den
Verzicht auf die Einbeziehung des angrenzenden Parks in das Bauprojekt.
2. Wir bitten insbesondere um eine wesentliche Vergrösserung des Abstands der
geplanten Baukörper von der nördlichen und der westlichen Grundstücksgrenze.
3. Wir bitten um eine Änderung der Pläne mit dem Ziel, auf die Fällung der grossen alten
Bäume an der nördlichen und westlichen Grundstücksgrenze sowie im angrenzenden
Spatzenbrunnenpark zu verzichten und durch geeignete Auflagen zu gewährleisten,
dass die auf Nachbargrundstücken wachsenden Bäume nicht durch
Ausschachtungsarbeiten gefährdet werden.
4. Wir bitten darum, das Bauprojekt ausschliesslich für den Bau von Wohnungen zu
genehmigen und auf die Einrichtung einer Einzelhandelsfläche innerhalb des
Bauprojekts zu verzichten .
5. Für den Fall der Genehmigung eines Einzelhandelsgeschäfts in dem Projekt beantragen
wir, durch geeignete Auflagen sicherzustellen, dass keine durch den Betrieb des Geschäfts
verursachten Lärmemissionen (u.a. dessen Kühlaggregate) in die benachbarten
Wohngebiete ausstrahlen.
Begründung:
Das Projekt sieht eine maximale Nutzung des Grundstücks durch die Errichtung hoher, bis an die
Grenzen reichender Gebäude vor. Es lässt sich nicht erkennen, ob bei diesem Plan die Interessen
der Allgemeinheit, eine Harmonie mit der umliegenden Bebauung, Umwelt -, Klima - und
Verkehrsbedürfnisse dieses Viertels von Mehlem in die Planung eingeflossen sind.
Nur um eine maximale Grundstücksnutzung zu ermöglichen, ist geplant, zahlreiche grosse, alte
Bäume nicht nur auf dem Grundstück selbst, sondern darüber hinaus in dem benachbarten
öffentlichen Park abzuholzen. Das beigefügte, am 8. Mai 2025 aufgenommene Foto vermittelt
einen Eindruck, worum es geht: Das öffentliche Eigentum an diesem Teil des Parks und damit an
der grossen, alten und gesunden Kastanie soll an den Projektbetreiber veräussert werden, damit
dieser den Baum beseitigen lassen kann. Für eine Bebauung des Grundstücks in seiner jetzigen
Grösse ist die Fällung dieses Baumes nicht erforderlich.Seite 29 von 330
Bundesstadt Bonn, vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf Nr. 7213-2 „Schloßallee“
Stellungnahmen A
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Auf viele Jahre hinaus würde der Schaden, den der Verlust der alten Bäume für Klima, Umwelt
und Ortsbild anrichtet, nicht ausgeglichen werden können.
Weiterhin ist völlig unverständlich, wieso auf dem Grundstück eine neue Einzelhandelsfläche
geschaffen werden soll, wenn doch in wenigen Metern Entfernung, an der Ecke
Mainzer/Dreholzstrasse ein Einzelhandelsgeschäft besteht. Es ist nicht zu erwarten, dass beide
Geschäfte gleichzeitig wirtschaftlich betrieben werden können. Eine Verwirklichung des Projekts
birgt also das Risiko, dass früher oder später ein Geschäft seine Tätigkeit aufgeben muss.
Angesichts des bereits grossen Leerstands an Geschäftsflächen in Mehlem erscheint das Projekt
insoweit fehl geplant. Auch ist nicht zu erkennen, wie die in der Praxis für die Belieferung von
Einzelhandelsgeschäften üblichen schweren LKW in der schmalen Schlossallee rangieren sollen.
Sollte es trotz dieser Einwände bei der Schaffung der Einzelhandelsfläche inmitten eines
Wohngebietes kommen, ist an der nordwestlichen Grundstücksgrenze die Errichtung "technischer
Anlagen" vorgesehen. Dazu gehört unter anderen ein "Rückkühler" für das
Einzelhandelsgeschäft. Erfahrungsgemäss gehen von derartigen Einrichtungen dauerhafte
Lärmemissionen aus. Diese dürften auf das gesamte benachbarte Wohngebiet und ganz
besonders auf die unmittelbar benachbarten Wohnungen in der Utestrasse und in der Mainzer
Strasse einwirken.
Geeignete Auflagen sollten die Spürbarkeit derartiger Emissionen - auch solcher, die von einer
Zwangsentlüftung der Tiefgarage ausgehen - verhindern.“Seite 30 von 330
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Stellungnahmen A
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Vorgetragene Aspekte in Schlagworten:
• 12. Bauliche Dichte
• 4. Baumerhalt auf dem Plangrundstück
• 3. Verzicht auf einen Supermarkt
• 11. Autoverkehr
• 13. Lärmschutz
19. Stellungnahme des Polizeipräsidiums Bonn vom 09.05.2025
„gerne begleiten wir Ihr Vorhaben im Rahmen der Technischen- und Städtebaulichen
Kriminalprävention.
(Städtebauliche Kriminalprävention, Einbruchschutz nach DIN, AMOK-Beratung nach DIN 0827
(NGRS-Systeme), Vandalismusschutz, u.v.m.)
Bitte informieren Sie den Träger sowie die Fachplaner frühzeitig über das neutrale, unverbindliche
und kostenlose Angebot!
Hierzu möchte ich gleichfalls anregen, einen entsprechenden textlichen Hinweis im
Bebauungsplan zu platzieren.
Dieser könnte wie folgt aussehen:
Städtebauliche – und technische Kriminalprävention:
Wohngebäude (MFH&EFH), Garagenanlagen, Grünanlagen sowie Gewerbe- und
Industrieobjekte sollen zum wirksamen Schutz vor Kriminalität - wie zB. Einbrüchen, Vandalismus
und Sabotage - auf Ihre kriminalitätsfördernden Faktoren und Gegebenheiten durch das KK KP/O
des Polizeipräsidiums Bonn frühzeitig beurteilt und beraten werden. Die Beratung ist kostenlos
und die Umsetzung ist nicht verpflichtend. Die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen kann zu
einer Auszeichnung führen.
Erreichbarkeiten und Informationen:
E-Mail: urbanundsicher.bonn@polizei.nrw.de
Telefon: 0228-15-7621 sowie 0228-15-7676
Link: https://bonn.polizei.nrw/artikel/staedtebauliche-kriminalpraevention-6“
Vorgetragene Aspekte in Schlagworten:
• 17. Kriminalprävention
20. Stellungnahme vom 09.05.2025
„zu dem am 10.04.2025 offen gelegten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 7213-2, Ortsteil Mehlem,
„Schlossallee“ habe ich folgende Kommentare und Begehren:
1. Stadtklima; Stadtklimatologisch Voruntersuchung – Bericht Peutz Consult C 5372-1 vom
06.10.2023:
1.1. Die Simulation der klimatischen Auswirkungen der geplanten Bebauung betrachtet ein
angemessen erscheinendes Rechengebiet von 700 m x 700 m, nutzt aber Winddaten aus
einer 12,5 km entfernten Messstelle (LANUV Auerberg) als Parameter. Es wird nicht
ausgeführt und erschließt sich nicht, warum nicht die Daten der nächstgelegenen Station,
der nur 1,7 km entfernten Station beim Bundesamt für Naturschutz in derSeite 31 von 330
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Konstantinstraße, verwendet werden. Die Simulation könnte dann viel
standortspezifischer sein.
1.2. Die langjährige Beobachtung der Temperatursituation im Bereich Utestraße /
Gernotstraße zeigt im Winter anhaltende Schnee-/ Eislagen im Bereich der Utestraße bis
Gernotstraße und Gernotstraße, während die umliegenden Straßenzüge (Rüdigerstraße,
Schlossallee) bereits schneefrei sind. Besonders lang-dauernd sind die Eislagen im
Bereich Utestraße 57 – 55. Das ist im Gutachten nicht auffindbar und legt daher den
Schluss nahe, dass die Ist-Lage in diesem Bereich wärmer als tatsächlich vorhanden
gewertet wird. Entsprechend ist im Planfall eine größere Veränderung durch das
Bauvorhaben zu erwarten als die Beschriebene.
1.3. Das Gutachten ist widersprüchlich hinsichtlich der bioklimatischen Belastung in der
Utestraße. Die Verschlechterung aufgrund der geplanten Bebauung wird auf Seite 28,
letzter Spiegelstrich, wie folgt beschrieben: „Insbesondere an den ohnehin stark
belasteten Gebäuden Utestraße 51 bis 53 verschärft sich die bioklimatische
Belastungssituation weiter. Hier sollte das Bioklima mit geeigneten Maßnahmen
verbessert werden.“ Anlage 23 weist dagegen für diesen Bereich keine Veränderung aus,
sondern ordnet sie richtigerweise den Gebäuden Ute-straße 55 bis 57 zu. Entsprechend
sind die Maßnahmen auf diese Gebäude auszurichten.
1.4. Aus dem Gutachten ergibt sich, dass durch die geplante Bebauung das Bioklima im
Bereich der Gebäude Utestraße 44 und 57 nachhaltig verschlechtert werden wird. Diese
Zustandsstörung durch das Bauvorhaben muss ausgeglichen wer-den.
2. Schalltechnische Untersuchung, Peutz Bericht C 5372-2 vom 12.08.2024 / Begründung,
Kapitel 2.3.7.2
2.1. Die Schalltechnische Untersuchung der Verkehrslärmsituation adressiert die Reflektionen
im Planfall. Für BTO 2 und BTO 3 wird das für die Punkte V11, V12, V13, V14 (Anlage
3.2, Anlage 8) untersucht und Überschreitungen der Orientierungswerte für WA in der
Nacht festgestellt. Der reflektierte Schall trifft die nördlich an das Plangebiet
angrenzenden Bestandsgebäude im reinen Wohngebiet (WR), insbesondere gegenüber
V12 und V13 sowie östlich V14 in WA. Dies ist zu analysieren und im Überschreitungsfall
ist ausreichende Abhilfe zu schaffen.
2.2. In der Zusammenfassung der Untersuchung, S. 43, wird festgestellt: „Direkt neben dem
Tor der Tiefgarage Utestraße wurden die Immissionswerte für allgemeines Wohngebiet
an der geplanten Bebauung nicht eingehalten.“ In der Begrün-dung des B-Planentwurfs
werden dementsprechend entlastende Maßnahmen beschrieben.
Im Verlauf der Rampe/Zufahrt zur Tiefgarage gibt es zwischen BTO2 und BTO3 offenbar
– soweit die Pläne das erkennen lassen – eine offene, nicht überbaute Fahrstrecke im
Bereich „Pergola“. Diese liegt in unmittelbarer Nähe zum reinen Wohngebiet (WR) und
dem Bestandsgebäude auf Parzelle 617 dort. Da die Werte für WA nicht eingehalten
werden, ist zu erwarten, dass dies am ~ 8m entfernten Immissionsort im WR ebenfalls
zutrifft. Dies ist zu untersuchen und im Überschreitungsfalle auch dort bauliche Abhilfe zu
schaffen.
2.3. Die Auswertung zur Punkt T12 der Untersuchung ist nicht belastbar. Tabelle 7.1 verortet
ihn an der Utestraße 55, Anlage 13 dagegen an der Utestraße 57. Wenn er an der
Utestraße 55 liegt, ist der Planfall für die stärker betroffene Utestraße 57
nachzuuntersuchen und einzubeziehen.
2.4. Das angrenzenden Wohngebäude auf Parzelle 617 liegt in der Hauptwindrichtung
unterhalb des Plangebietes. Im Gebäude sind alle Hauptaufenthaltsbereiche (Wohnen,
Schlafen, Kochen) dem Plangebiet zugewandt. Deshalb bitten wir, darauf zu achten, dass
Lärm emittierende Installationen wie z.B. elektrische Lüfter, Wärmetauscher usw.
besonders leise und möglichst abgewandt/abgeschirmt ausgeführt werden.Seite 32 von 330
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Stellungnahmen A
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3. Verkehr/Verkehrsgutachten VSU 31.102024
3.1. Am Knoten Mainzer Straße/Schlossallee liegt im Endbereich der Schlossallee in der
Fahrbahn ein Unterflurhydrant. Dieser wird wiederkehrend genutzt, um den Wasserverlust
in der nachspeisungslosen Brunnenanlage des Spatzenbrunnen-parks (i.e.
Vogelbrunnenpark in den Planerläuterungen) auszugleichen. Dazu wird von städtischen
Mitarbeitern ein Standrohr in der Fahrbahn gesetzt und ein Schlauch quer über die
Fahrbahn zum Brunnen gelegt. Dieser Prozess ist gefährlich für die Mitarbeiter und für
die Verkehrsteilnehmer auf der Schlossallee. Zur Gefahrenvermeidung sollte vor Beginn
von Bau und Betrieb der geplanten Bebauung, d.h. des intensiveren Verkehrs im Knoten,
unbedingt eine unterirdische Nachspeisung zum Brunnen errichtet werden.
3.2. Reisezeitvergleiche im Verkehrsgutachten: Das Gutachten bündelt für Wegezeit-
vergleiche E-Bikes (Fahrräder mit elektrischer Anfahrhilfe bis 6 km/h) und Pedelecs
(Fahrräder mit Motorunterstützung bis 25 km/h) in einer Fahrzeuggruppe. Die angesetzte
Durchschnittsfahrtgeschwindigkeit von 23 km/h auf den genannten Relationen und
innerstädtisch in Bonn ist mit diesen Fahrzeugen für Normal-nutzer nicht erreichbar. Die
Schlussfolgerungen haben also keine belastbare Grundlage.
4. Dokumente „Begründung mit Umweltbericht“, „Textliche Festsetzungen“ in Teil 1
Vorhabenbezogener B-Plan
4.1. Die öffentliche Grünflache auf Flur 131/1 trägt in Mehlem den Namen „Spatzen-
brunnenpark“. In den Plandokumenten wird sie als „Vogelbrunnenpark“ bezeichnet. Was
ist richtig? Die Stifterplakette vor dem Brunnen bezeichnet diesen als „Spatzenbrunnen“.
4.2. Maß der baulichen Nutzung
In der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden über 50 Kommentare mit
Beanstandung des Umfangs und der baulichen Dichte der geplanten Bebauung
abgegeben. Die Würdigung und Abwägung der städtischen Planer zu diesen
Stellungnahmen wird dem Problem nicht annähernd gerecht, sie besagt lediglich „ist doch
alles nicht so schlimm, denn wir erhöhen zwar die GFZ um 50 % über die geltenden B-
Pläne hinaus, aber wir bleiben innerhalb der Grenzen der BNVO“ (s. Abwägungen B5 und
B6 in der Auswertung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung;
Beschlussvorlage).
Die Bebauung passt sich mit den geplanten Bauhöhen nicht harmonisch in die Umgebung
ein. Alle First- und Flachdachtraufhöhen des umgebenden Baubestandes werden im
Vorhaben überschritten, und das bereits ohne die zusätzlich möglichen 2,8 m Höhe für
Technikaufbauten auf den Dächern der geplanten Bauten. Der First der Villa Friede soll
z.B. um 2,78 m überragt werden, der des in das Vorhaben einbezogenen Bestandshauses
Schlossallee 6 um 3,40 m. Noch dramatischer ist die Höhenüberschreitung an der
Nordseite des Plangebietes. Die Firsthöhe der Häuser an der Westseite der Utestraße
soll um 5,84 m übertroffen werden, die Bebauung an der Ostseite der Utestraße soll sogar
um 10,28 m überragt werden.
Mindestens hier ist eine städtebauliche Angleichung der Gebäudehöhen erforderlich.
Denn anders als in der Schlossallee und an der Westseite des Plangebietes ist die
Massivität der geplanten Bebauung bei Annäherung auf der Utestraße schon aus
mehreren hundert Metern Entfernung zu sehen. Die Angleichung war im Siegerentwurf
des Wettbewerbs bereits angearbeitet. Um den Übergang zur niedrigen Bebauung in der
Utestraße und dem westlichen Plangebiet abzubilden soll BTO3 und BTO2 mit II+StG
ausgeführt werden. Zudem muss der Rücksprung der Staffelgeschosse an BTO2 und
BTO3 von nur 1,50 m so vergrößert werden, dass der Eindruck eines Vollgeschosses
verschwindet. Der Bruttorücksprung von 2,80 m am benachbarten BTW3 gibt dazu eine
Orientierung und Harmonisierungsvorgabe.Seite 33 von 330
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5. Dokumente „Landschaftspflegerischer Fachbeitrag September 2024“, „Textliche
Festsetzungen“ in Teil 1 Vorhabenbezogener B-Plan, Teil 2 – Blatt 1 Lageplan
Vorhabenbezogener B-Plan
5.1. Die Kartierung des Zielbiotops zeigt Baumpflanzungen entlang der nördlichen
Grundstücksgrenze des Plangebietes. Neben der Beachtung der rechtlichen
Abstandsregeln muss auch dauerhaft dafür gesorgt werden, dass Wurzelausbildung und
sonstige Wuchsfolgen keine Schäden an den Bauteilen auf den Nachbargrundstücken
verursachen. Es sind darüber hinaus Bäume zu wählen, deren Kronen durch schlanken
Wuchs möglichst wenig in die Nachbargrundstücke hineinragen werden. Dahingehend ist
der Text des Planentwurfs zu Punkt 7 Pflanzgebote zu ergänzen.“
Ergänzung vom 11.05.2025 :
„dies ist eine Ergänzung meiner Stellungnahme zu dem am 10.04.2025 offen gelegten Entwurf
des Bebauungsplans Nr. 7213-2, Ortsteil Mehlem, „Schlossallee“, die ich Ihnen am 09.05.2025
per E-Mail unter gleicher Mailadresse übermittelt habe:
Ergänzend zu Punkt 4.2 meiner Stellungnahme ein weiteres Argument für die Änderung der
geplanten Bauhöhen:
Nahezu zeitgleich mit dem B-Planvorhaben Schlossallee wird der B-Plan für die Wohnbebauung
an der nur 1 km entfernten Deichmanns Aue erstellt. Es kann also von gleichartigen
städtebaulichen und stadtarchitektonischen Philosophien, gleichem architektonischem Zeitgeist
sowie gleichem politischem Zeitgeist bei den Planentscheidern ausgegangen werden. Beiden
Vorhaben ist das Ziel „Wohnraum schaffen“ vorgegeben. Wir Bürger dürfen somit erwarten, dass
planerische Argumente konsistent über diese benachbarten Projekte angewandt werden.
In der Beschlussvorlage 252403 zur der Deichmanns Aue heißt es auf Seite 2: „Auch die
Höhenentwicklung der Bebauung reagiert auf die umliegende Bestandsbebauung durch eine
angemessene Geschossigkeit zur Deichmanns Aue und dem Denkmal Villa Deichmann.“
Diese umliegende Bestandsbebauung ist mehrgeschossig, durch den Kurvenverlauf der Straße
Deichmanns Aue optisch von der Neubebauung getrennt und im Falle Villa Deichmann über 30 m
entfernt. Sie veranlasst die Planer, bis zu einer Erschließungstiefe von 4 Gebäudeblöcken abseits
der Str

Gekürzt — den vollständigen Text enthält das PDF.

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Datenstand: 02.11.2026, 20:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de