253201-02 · Mitteilungsvorlage
Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7213-2 „Schloßallee“, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem
Kerndaten
- Nummer
- 253201-02
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 27.02.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Schloßallee Hauptort
- Mainzer Straße
- Mehlem
- Bad Godesberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 253201-02 Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7213-2 „Schloßallee“, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem Beratungsfolge Rat 07.05.2026 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Bebauungsplan Nr. 7213-2 der Bundesstadt Bonn wurde vom Rat in seiner Sitzung am 4. September 2025 mit folgender Maßgabe als Satzung beschlos- sen: „Die Verwaltung strebt an, in einem städtebaulichen Vertrag den Spatzen- brunnenpark Ecke Schlossallee/Mainzer Straße zu jeder Zeit von jeglicher Bautätigkeit sowie baubegleitenden Tätigkeiten, Zuwegungen zur Baustelle, Baustellencontainer, Dixie-Klos, Materiallagerungen etc. freizuhalten, zu re- geln. Des Weiteren stellt die Verwaltung sicher, dass die im Park liegende Tra- fostation, so, wie in der ursprünglichen Planung vorgesehen, in den neu errich- teten Gebäudekomplex verlegt wird sowie alle hierfür errichteten Anschlüsse und Fundamente im Park zurückgebaut werden. Die Verwaltung stellt die Ein- haltung dieser Maßgaben durch regelmäßige Überprüfungen sowie geeignete Absperrmaßnahmen sicher.“ Die geforderten Maßnahmen müssen jedoch nicht in einem städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt und der Vorhabenträgerin des Bauprojektes Schloßallee vereinbart werden, da sich der sogenannte Spatzenbrunnenpark im städtischen Eigentum befindet. Auch ist der Spatzenbrunnenpark nicht Be- standteil des Bebauungsplans Nr. 7213-2. Die Umsetzung bzw. Sicherstellung der geforderten Maßnahmen im Park liegt daher allein bei der Stadt. Hinsichtlich der Trafostation wurde zwischen dem Versorgungsträger und der Vorhabenträgerin ein Gestattungsvertrag abgeschlossen, der u. a. auch die Herstellung einer provisorischen Transformationsstation auf dem Gelände des Spatzenbrunnenparks beinhaltet. Der Gestattungsvertrag sieht vor, dass die derzeit vorhandene Transformationsstation in das Untergeschoss des geplan- ten Gebäudes verlegt wird. Um während der Bauarbeiten weiterhin eine Strom- versorgung zu gewährleisten, ist in unmittelbarer Nähe ein Provisorium errichtet worden. Dieses wird nach Abschluss der Bauarbeiten wieder abgebaut und der ursprüngliche Zustand des Parks wiederhergestellt. Der Schutz der Grünfläche ist in ganz Bonn im Rahmen der BaugenehmigungSeite 1 von 2 Seite 2 als Standardauflage geregelt. Üblicherweise wird dieser als ortsfester Zaun gefordert. Gleiches allgemeines Verwaltungshandeln ist auch beim Spatzen- brunnenpark vorgesehen und ist damit nicht Bestandteil des Bebauungsplan- verfahrens. Darüber hinaus ist der Spatzenbrunnenpark bei der Verwaltung bereits zur Aufwertung vorgesehen. Es ist eine Wiederinbetriebnahme des Brunnens so- wie eine Ausweitung und Anpassung der Pflanzung an den Klimawandel unter Kriterien zur Steigerung der Biodiversität vorgesehen. Zudem sollen gemäß des einstimmig in der Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 3. Dezem- ber 2025 angenommenen politischen Antrags zur Aufwertung des Spatzen- brunnenparks u.a. Nachpflanzungen bei den Beeten rund um den Brunnen und weitere Verschönerungsmaßnahmen im Park vorgenommen werden. Nach Auffassung der Verwaltung wird damit der beschlossenen Maßgabe des Sat- zungsbeschlusses bereits entsprochen (vgl. DS-Nrn. 252791 und 252791-01 ST). Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Vorhabenträgerin nicht zur Aufwertung des angrenzenden Parks durch einen städtebaulichen Vertrag ver- pflichtet werden kann, da dies gegen das Koppelungsverbot gemäß § 11 Abs. 2 S. 2 des Baugesetzbuches verstoßen würde. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de