253201-01 AA · Änderungsantrag
FDP-Änderungsantrag als Ergänzungsantrag zu 253201: Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7213-2 „Schloßallee“, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem
Kerndaten
- Nummer
- 253201-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 18.08.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Schloßallee Hauptort
- Mainzer Straße
- Mehlem
- Bonn
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 253201-01 AA Antragsteller/in: Wolfgang Heedt FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 18.08.2025, gez. BBM Wenzel FDP-Änderungsantrag als Ergänzungsantrag zu 253201: Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7213-2 „Schloßallee“, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.08.2025 Empfehlung Rat 04.09.2025 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Der Beschlusstext wird unter I. Beschlüsse um einen Beschlusspunkt 5. ergänzt. Inhalt dieses Beschlusspunktes: Die Verwaltung verpflichtet sich, den Spatzenbrunnenpark Ecke Schlossallee/Mainzer Straße zu jeder Zeit von jeglicher Bautätigkeit sowie baubegleitenden Tätigkeiten, Zuwegungen zur Baustelle, Baustellencontainern, Dixie-Klos, Materiallagerungen etc. freizuhalten. Des Weiteren stellt die Verwaltung sicher, dass die im Park liegende Trafostation, so, wie in der ursprünglichen Planung vorgesehen, in den neu errichteten Gebäudekomplex verlegt wird sowie alle hierfür errichteten Anschlüsse und Fundamente im Park zurückgebaut werden. Die Verwaltung stellt die Einhaltung dieser Maßgaben durch regelmäßige Überprüfungen sowie geeignete Absperrmaßnahmen sicher. Begründung Der Park wurde Anfang der 2000er Jahre mit privaten Mitteln der Stifterin Gisela Lange hergerichtet. Er dient der Erholung der Mehlemer Bevölkerung. Bereits die durch die Verwaltung eigenmächtige vorgenommene Abtretung eines 80 m² großen Streifens des Parks an den Vorhabenträger führt zu großem Unmut in der Mehlemer Bevölkerung. Weitere Einschränkungen der Aufenthaltsqualität des Parkes durch die Bautätigkeit werden nicht akzeptiert. Anlage/n KeineSeite 1 von 2 Seite 2Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de