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253201-01 AA · Änderungsantrag

FDP-Änderungsantrag als Ergänzungsantrag zu 253201: Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7213-2 „Schloßallee“, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem

Nummer
253201-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
18.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Schloßallee Straße· Mehlem, Bad Godesberg Hauptort
  • Mainzer Straße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Mehlem Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung des Rates 04.09.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.08.2025 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 253201 Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7213-2 „Schloßallee“, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem

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Änderungsantrag
öffentlich
253201-01 AA
Antragsteller/in:
Wolfgang Heedt
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
18.08.2025, gez. BBM Wenzel
FDP-Änderungsantrag als Ergänzungsantrag zu
253201: Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.
7213-2 „Schloßallee“, Stadtbezirk Bad Godesberg,
Ortsteil Mehlem
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.08.2025 Empfehlung
Rat 04.09.2025 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Beschlusstext wird unter I. Beschlüsse um einen Beschlusspunkt 5.
ergänzt. Inhalt dieses Beschlusspunktes:
Die Verwaltung verpflichtet sich, den Spatzenbrunnenpark Ecke
Schlossallee/Mainzer Straße zu jeder Zeit von jeglicher Bautätigkeit sowie
baubegleitenden Tätigkeiten, Zuwegungen zur Baustelle, Baustellencontainern,
Dixie-Klos, Materiallagerungen etc. freizuhalten. Des Weiteren stellt die
Verwaltung sicher, dass die im Park liegende Trafostation, so, wie in der
ursprünglichen Planung vorgesehen, in den neu errichteten Gebäudekomplex
verlegt wird sowie alle hierfür errichteten Anschlüsse und Fundamente im Park
zurückgebaut werden. Die Verwaltung stellt die Einhaltung dieser Maßgaben
durch regelmäßige Überprüfungen sowie geeignete Absperrmaßnahmen
sicher.
Begründung
Der Park wurde Anfang der 2000er Jahre mit privaten Mitteln der Stifterin
Gisela Lange hergerichtet. Er dient der Erholung der Mehlemer Bevölkerung.
Bereits die durch die Verwaltung eigenmächtige vorgenommene Abtretung
eines 80 m² großen Streifens des Parks an den Vorhabenträger führt zu
großem Unmut in der Mehlemer Bevölkerung. Weitere Einschränkungen der
Aufenthaltsqualität des Parkes durch die Bautätigkeit werden nicht akzeptiert.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 07:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de