253178-04 · Mitteilungsvorlage
Prüfauftrag zur Fassadengestaltung Bauteil A Wilhelmstraße, Bebauungsplan Nr. 6522-7, ehemalige Poliklinik im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum
Kerndaten
- Nummer
- 253178-04
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 25.11.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Wilhelmstraße Hauptort
- Sebastianstraße
- Annagraben
- F
- Markt
- Kanalstraße
- Bonn-Zentrum
- Nordstadt
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz Kenntnisnahme
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (14.868 Zeichen)
Mitteilungsvorlage öffentlich 253178-04 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Prüfauftrag zur Fassadengestaltung Bauteil A Wilhelmstraße, Bebauungsplan Nr. 6522-7, ehemalige Poliklinik im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum Beratungsfolge Rat 11.12.2025 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn 20.01.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 31.12.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: Am 04.09.2025 wurde der Bebauungsplan Nr. 6522-7 für das Grundstück der ehemaligen Poliklinik im Rat als Satzung beschlossen (DS-Nr. 253178). Der Beschluss erfolgte entsprechend dem Votum der Bezirksvertretung Bonn vom 02.09.2025 mit folgender Maßgabe: "Wenn irgend möglich ist abweichend vom Votum des Beirates die Fassade zur Wilhelmstraße zumindest optisch (z. B. farblich) vertikal analog der gegenüberliegenden Straßenseite zu gestalten. Beispiel: Schumanns Höhe, Sebastianstraße". Mit "Beirat" ist hier der Städtebau- und Gestaltungsbeirat gemeint. Zum Bebauungsplan gehört ein städtebaulicher Vertrag mit der Vorhabenträgerin Revitum GmbH, Köln, der von dort bereits im Vorfeld des Satzungsbeschlusses einseitig unterzeichnet wurde. Vertragsbestandteil ist eine Fassadenansicht des Bauteils Wilhelmstraße, welche auch in der Vorlage zum Satzungsbeschluss (DS-Nr. 253178) angehängt war. Die Fassadengestaltung des Bauteils A zur Wilhelmstraße war mehrfach Gegenstand von Diskussionen in den politischen Gremien. Dabei wurde u.a. ein Bezug auf die Kleinteiligkeit der Umgebung mit einer vertikalen Gliederung der Fassade vorgeschlagen. Nach politischer Beratung zum Offenlagebeschluss (DS-Nr. 242193) in der Bezirksvertretung Bonn erklärte Stadtverordneter Beu (GRÜNE) zu Protokoll, dass von seiner Fraktion erwartet wird, dass die Gestaltung der Fassade des ehemaligen Krankenhauses an der Wilhelmstraße der kleinteiligen Bebauung der gegenüberliegenden Straßenseite angepasst werden soll - z. B. über einen Fassadenwettbewerb oder die Einschaltung des Städtebau- und Gestaltungsbeirates. Das von der Vorhabenträgerin beauftragte Büro ASTOC, Köln stellte auch dieSeite 1 von 20 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Prüfung einer kleinteiligeren vertikalen Gliederung des Baukörpers in die Überlegungen zur Fassadengestaltung mit ein. Das Büro kam zum Ergebnis, dass eine horizontale Schichtung des Bestandsbaus und die Kenntlichmachung der hinzuzufügenden Gebäudeteile bevorzugt werden sollte. Im Städtebau- und Gestaltungsbeirat am 21.05.2025 wurden diese Überlegungen in die Diskussion eingebracht, wobei von den Beiratsmitgliedern einstimmig die Haltung vertreten wurde, die horizontale Schichtung des Baukörpers beizubehalten und die Ablesbarkeit der Aufstockungen kenntlich zu machen. Eine vertikale Aufteilung und weitere Untergliederung der Fassade wurde von den Beiratsmitgliedern nicht befürwortet. Die Beiratsmitglieder äußerten sich insgesamt sehr positiv zum ausgearbeiteten Entwurf und der Herleitung durch das Büro ASTOC. Nach der direkt anschließenden Vorstellung des Ergebnisses der Beiratsdiskussion durch die Beiratsvorsitzende Frau Prof. Pape im Ausschuss für Wohnen Planen und Bauen wurden keine kritischen Anmerkungen aus dem Gremium zur Gestaltung mehr vorgebracht. Die Vorlage zum Satzungsbeschluss wurde vom Ausschuss ohne Änderungen oder Maßgaben beschlossen. In der Zwischenzeit wurden, bestärkt durch das eindeutige Votum des Beirats und der Annahme durch den Fachausschuss, von der Vorhabenträgerin und das Büro ASTOC weitere Ausarbeitungen der Fassadenplanung vorgenommen. Bei der erst nach der Sommerpause in einem Abstand von mehr als drei Monaten folgenden Beratung der Beschlussvorlage zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans in der BV Bonn am 02.09.2025 sowie im Rat am 04.09.2025 wurden dagegen erneut kritische Anmerkungen zur Fassadengestaltung geäußert und als Maßgabe beschlossen, eine weitere Überprüfung der Fassadengestaltung vorzunehmen, wobei hier die Option einer zumindest farblichen vertikalen Gliederung angeregt wurde. Die Vorhabenträgerin wurde daraufhin von der Verwaltung gebeten, die Fassadengestaltung nochmals im Sinne der Maßgabe zum Satzungsbeschluss zu überprüfen. Die Vorhabenträgerin teilte nach erneuter Prüfung und Abstimmung mit dem Büro ASTOC mit, dass beabsichtigt wird, am bisherigen vom Städtebau- und Gestaltungsbeirat befürworteten und seitdem weiter verfeinerten und detaillierter ausgearbeiteten Fassadenentwurf festzuhalten. Eine Umplanung der ausgearbeiteten und ins Baugenehmigungsverfahren bereits eingestellten Konstruktion wird als unverhältnismäßig abgelehnt. Eine nur farbliche Unterteilung passe nicht zur bereits ausgearbeiteten baulichen Ausführung und zur horizontalen Bänderung der Fassadenelemente und könne nicht mit den Erdgeschoss- und Dachzonen korrespondieren. Es entstünde ein unharmonisches und unruhiges Fassadenbild, was seitens der Architekten nicht vertreten werden kann. Es wird zudem mit der ehrlichen Ablesbarkeit der historischen Entwicklung argumentiert, die sich zum einen auf den Baukörper an sich bezieht, der ein umgenutztes durchgehendes Klinikgebäude darstellt und zum anderen die Historie des Standorts widerspiegelt, der bereits durch die Vorgängerbauten seit Ende des 19.Jahrhundert. im großformatigen Maßstab genutzt wird. Dies war auch der zentrale Punkt der fachlichen Diskussion im Städtebau- und Gestaltungsbeirat. Auch finden sich in der direkten Umgebung an der Wilhelmstraße bereits großformatige Baukörper wie die Gerichtsgebäude und die alte Volkshochschule, die sich ebenfalls nicht an der Kleinteiligkeit der übrigen Bebauung orientieren. Die GroßformatigkeitSeite 2 von 20 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) korrespondiert zudem mit dem rückwärtigen denkmalgeschützten Bau der ehemaligen Augenklinik am Annagraben. Die nähere Begründung, die Herleitung des Konzepts sowie eine neue, detaillierte und fotorealistische Ansicht der geplanten Fassade können der angehängten Broschüre des Architekturbüros entnommen werden. Die Verwaltung beabsichtigt vor diesem Hintergrund, den bisher noch nicht unterzeichneten städtebaulichen Vertrag ebenfalls zu unterzeichnen und die vom Städtebau- und Gestaltungsbeirat einstimmig befürwortete Fassadengestaltung im Baugenehmigungsverfahren freizugeben. Anlage/n 1 Ausarbeitung Fassade Bauteil A Wilhelmstraße (öffentlich)Seite 3 von 20 BONN KIRSCHBLÜTEN QUARTIER VORSTELLUNG GESTALTUNGSBEIRAT FASSADE BAUTEIL ASeite 4 von 20 Bonn Kirschblüten Quartier Fassade Bauteil A GRUNDLAGEN FASSADENANALYSE GRUNDRISSE FASSADEN FAZITSeite 5 von 20 Bonn Kirschblüten Quartier Fassade Bauteil A Mai 2025Luftbild Quartier 1:2000 Grundlagen BT A AMTS- UND LANDGERICHT FINANZAMT POLIKLINISCHES ZEMTRUM BT B BT C (BT D) BT E (BT F) • Klinikgebäude (Bauteil A) hatte histo- risch nie die Maßstäblickeit wie Wohn- bebauung der umgebenden Altstadt • Das Gebäude nimmt bereits im Bestand Rücksicht auf die kleinteilig parzellierte Bebauung der Nachbarschaft, indem es von der Straßenflucht zurückspringt. • Alte Augenklinik (Bauteil E) aus der Gründerzeit weist bereits Maßstabs- sprung zur Parzellierung der Altstadt auf • Flächennutzungsplan zeigt großformati- ges Klinikgelände • mehrere großmaßstäbliche Gebäude in direkter Nachbarschaft • Bestandsgebäude Bauteil A mit Baujahr 1962 ist Teil der gewachsenen Stadt© ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS 3Seite 6 von 20 Bonn Kirschblüten Quartier Fassade Bauteil A Mai 2025Univ. Kliniken Grundlagen Auszug Flächennutzungsplan • Klinikgebäude (Bauteil A) hatte histo- risch nie die Maßstäblickeit wie Wohn- bebauung der umgebenden Altstadt • Das Gebäude nimmt bereits im Bestand Rücksicht auf die kleinteilig parzellierte Bebauung der Nachbarschaft, indem es von der Straßenflucht zurückspringt. • Alte Augenklinik (Bauteil E) aus der Gründerzeit weist bereits Maßstabs- sprung zur Parzellierung der Altstadt auf • Flächennutzungsplan zeigt großformati- ges Klinikgelände • mehrere großmaßstäbliche Gebäude in direkter Nachbarschaft • Bestandsgebäude Bauteil A mit Baujahr 1962 ist Teil der gewachsenen Stadt© ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS 4Seite 7 von 20 Seite 8 von 20 Bonn Kirschblüten Quartier Fassade Bauteil A Mai 2025Fassaden Nachbarschaft Bonn Kirschblüten Quartier Fassade Bauteil A Grundlagen© ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS 6Seite 9 von 20 Bonn Kirschblüten Quartier Fassade Bauteil A Mai 2025Fassadenanalyse© ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS 7 Untersuchung der Architektursprache unter folgenden Betrachtungsweisen: • Beibehaltung der horizontalen Gliederung • Ausbildung eines oberen Gebäudeabschlusses • Umstellung von horizontaler Gliederung auf vertikale Gliederung der Fassade • Überformung zu einem Wohngebäude • Unterteilung der langestreckten Gebäudeform in Parzellengrößen ähnlich dem UmfeldSeite 10 von 20 Seite 11 von 20 Seite 12 von 20 Seite 13 von 20 Seite 14 von 20 Seite 15 von 20 Seite 16 von 20 Bonn Kirschblüten Quartier Fassade Bauteil A Mai 2025Bonn Kirschblüten Quartier Fassade Bauteil A Fassade Teilansicht Wilhelmstraße Materialisierung© ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS 14Seite 17 von 20 Fazit Historie: Historisch betrachtet ist das gesamte Areal der ehemaligen Poliklinik als Sonderfläche für Krankenhausnutzung gewachsen. Die Gebäudestrukturen im Planungsgebiet sind bereits seit Ende des 19. Jahrhunderts im großformatigen Maß- stab vorhanden, um den Anforderungen der medizinischen Nutzungen gerecht zu werden. Das 1962 gebaute Bauteil A schreibt diesen Gebäudetypus in der seinerzeitigen Architektursprache fort. Fortschreibung: Bei der vorgesehenen Umnutzung von Klink zu Wohnen wird das Bestandsgebäude weiter genutzt, um den drin- genden Bedarf an günstigem Wohnraum in zentraler Lage zu entsprechen. Dabei spart die Weiternutzung der Be- standssubstanz graue Energie und verkürzt die Bauzeit. Die daraus resultierende Fassadenarchitektur spiegelt sowohl die Historie des Areals als auch die bestehende Gebäudestruktur sowie die vorgesehende Nutzung in ehrlicher, ablesbarer Weise wieder. Gleichzeitig bleibt der ursprüngliche Gestaltungsgedanke von 1962 bestehen. Denkmalschutz und Denkmalpflege: Aufgrund der Lage im Denkmalbereich Bonn Nordstadt wurde die Denkmalbehörde Bonn von den Architekten in den gesamten Prozess eingebunden. Die Herleitung der Fassadengestaltung entspricht nach Auffassung der Denkmalbehörde einem angemessenem Umgang mit der historisch gewachsenen besonderen Stuktur der ver- schiedenen Epochen. Die Fortschreibung der Quartiersarchitektur, auch in Bezug auf das Baudenkmal, wird gut geheißen. Städtebau- und Gestaltungsbeirat der Stadt Bonn: Die Analyse, Herleitung und das Ergebnis der Fassadenuntersuchungen sind dem Städtebau- und Gestaltungs- beirat der Stadt Bonn vorgestellt und erläutert worden. Das Fachgremium vollzieht den Umgang mit dem Bestand dieser innerstädtischen Lage nach und begrüst unisono die Haltung und Formsprache der Architekten.Seite 18 von 20 - 1 - Bundesstadt Bonn Dezernat III Protokoll der 40. Sitzung des Städtebau- und Gestaltungsbeirates (nicht-öffentliche Sitzung) Sitzungstag: Mittwoch, 21.05.2025 Uhrzeit: 14.30 Uhr, das Sitzungsende war um ca. 17.15 Uhr. Sitzungsort: Sitzungsraum 303, Altes Rathaus, Am Markt 2, 53111 Bonn anwesende Beiratsmitglieder: Frau Prof. Barbara Ettinger-Brinckmann Frau Prof. Eva-Maria Pape Herr Prof. Xaver Egger Herr Fred Humblé Herr Prof. Daniel Lohmann Gäste: Herr Stadtbaurat Helmut Wiesner (Dezernent) Herr Martin Seelbach (Dezernat III/St) Frau Petra Denny (Amt 61 Amtsleitung) Frau Kerstin Hemminger (Amt 61) Herr Felix Harting (Amt 61) Herr Raschid Jaghou (SGB-Betriebsleiter) zu TOP1 Herr Stefan Sauerborn (Amt 03) Frau Ina Friese (Dezernat III/St), Schriftführerin Frau Anne Mayer (Dezernat III/ St), stellv. Schriftführerin Herr Gabriel Kunze - SPD - Herr Frank Fremerey - Volt - Herr Bert Moll - CDU - bis 15.30 Uhr Herr Frank Thomas - FDP - Frau Julia Nitsche, Drees& Sommer zu TOP 1 Herr Tim Geldmacher, REVITUM zu TOP 2 Herr Michael Steinkrauß, REVITUM zu TOP 2 Herr Andreas Kühn, ASTOC zu TOP 2 Vor der Sitzung erfolgte eine Ortsbesichtigung des Stadthausareals sowie des Quartiers Wilhelmstraße. Es nahmen die Beiratsmitglieder Frau Pape, Frau Ettinger-Brinckmann, Herr Egger und Herr Lohmann teil. Frau Prof. Pape eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. - 3 - TOP 2 Fassadengestaltung des ehemaligen Hauptgebäudes der Klinik an der Wilhelmstraße (Bebauungsplanverfahren Nr. 6522-7) Herr Geldmacher führt in das Thema ein. Er gibt Hinweise zum Bebauungsplanverfahren und einen Überblick über die bereits angestoßenen Baugenehmigungsverfahren zum Bauteil A. Herr Kühn erläutert den Istzustand des Quartiers und des ehemaligen Hauptgebäudes der Klinik. Ausführlich stellt er die „Variante 1“ vor. In der anschließenden Diskussion gibt es Wortbeiträge zur geplanten horizontalen Gliederung des Gebäudes, der vorgesehenen Fassadengestaltung sowie der Gestaltung des Durchganges Wilhelmstraße. Das energetische Konzept, insbesondere die Möglichkeiten des Hitzeschutzes, wird thematisiert. Empfehlung des Beirates (einstimmig) ▪ Der Beirat erklärt sich mit dem jetzt gezeigten Entwurf sehr einverstanden. Alle Punkte des politischen Beschlusses/ Überprüfungsauftrages wurden nach Meinung des Beirates in der Planung gut umgesetzt. Köln, den 17.09.2025 Bonn, den 15.09.2025 gez. Pape gez. Friese Prof. Eva-Maria Pape Ina Friese Vorsitzende ProtokollführerinSeite 19 von 20 Bonn Kirschblüten Quartier Fassade Bauteil A Mai 2025Maria-Hilf-Straße 15 D-50677 Köln 0221 - 271 806-0 Bauherr REVITUM Real Estate GmbH Tim Geldmacher Michael Steinkrauß Planung Bauteil A ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Peter Berner Andreas Kühn Vera Witteck Anja Dick DISCLAIMER Dieses Dokument ist Teil einer Präsentation des Planungsteams und ohne die mündlichen Erläuterungen unvollständig. Es dient ausschließlich dem internen Gebrauch. Jegliche Weitergabe und Vervielfältigung (auch auszugsweise) sind ausschließlich mit schriftlicher Einwilligung von den Verfassern zulässig. Soweit Fotos, Grafiken, Abbildungen u.a., für die keine Nutzungsrechte für einen öffentlichen Gebrauch erteilt worden sind, zu Layoutzwecken oder als Platzhalter verwendet werden, kann jede Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung Ansprüche der Rechteinhaber auslösen. Im Falle einer Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung dieses Dokuments, ganz oder in Teilen, schriftlich, elektronisch oder in sonstiger Weise, trifft denjenigen die uneingeschränkte Haftung gegenüber den Inhabern der Rechte. Zudem ist er verpflichtet, dem Planungsteam von allen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang freizustellen einschließlich der notwendigen Kosten der Abwehr derartiger Ansprüche Dritter durch das Planungsteam. PLANUNGSTEAM . Äußere Kanalstraße 10-12 D-50827 Köln 0221 - 669550-22© ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS 17Seite 20 von 20
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de