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253173-01 AA · Änderungsantrag

Rhein.Grün-Änderungsantrag zur vorübergehenden Verkehrsführung auf der Bornheimer Straße und der Guido-Westerwelle-Brücke bis zur Herstellung der Rampe Thomastraße Antrag zur Vorlage 253173

Nummer
253173-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
10.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Guido-Westerwelle-Brücke Straße· Weststadt, Bonn Hauptort
  • Bornheimer Straße Straße· Weststadt, Bonn
  • Thomastraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Am Alten Friedhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Weiherstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Tannenbusch Ortsteil· Bonn
  • Endenich Ortsteil· Bonn
  • Duisdorf Ortsteil· Hardtberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 18.06.2025 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 74,2 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 253173 Vorübergehende Verkehrsführung auf der Bornheimer Straße und der Guido-Westerwelle-Brücke bis zur Herstellung der Rampe Thomastraße

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Änderungsantrag
öffentlich
253173-01 AADokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Antragsteller/in:
Hartwig Lohmeyer
Brigitta Poppe-Reiners
10.06.2025 gez. Reeh-Schall
Rhein.Grün-Änderungsantrag zur
vorübergehenden Verkehrsführung auf der
Bornheimer Straße und der Guido-Westerwelle-
Brücke bis zur Herstellung der Rampe
Thomastraße
Antrag zur Vorlage 253173
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Entscheidung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 18.06.2025 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Beschlussvorlage 253173 wird wie folgt ergänzt:
1. Ein Jahr nach Bestehen wird die neue Verkehrsführung auf
Verkehrsbelastung und Verkehrssicherheit - insbesondere für
den Radverkehr - evaluiert.
2. Die Verwaltung informiert frühzeitig die Anbieter von
Navigationssystemen über die geänderte Verkehrsführung und
die möglichen Verkehrsbeziehungen für den MIV.
3. An der Gabelung am Alten Friedhof wird mit mit einem
großen Hinweisschild auf die möglichen Fahrziele hingewiesen,
um unnötige Fehlfahrten, z.b. von Ortsunkundigen zu
vermeiden. Als Geradeaus-Ziele sollten Autobahn, Köln und die
innerstädtischen Ziele Tannenbusch und Parkhaus Hbf
angegeben sein. Für die Abbiegung in die Bornheimer Straße
Richtung Brücke sollten nur die innerstädtischen Ziele Endenich
und Duisdorf aufgeführt werden.
4. Stadteinwärts wird auf der Bornheimer Straße ab Höhe
Weiherstraße ein Zweiradüberholverbot (Verkehrszeichen
277.1) eingerichtet.
5. Am Alten Friedhof werden vor den Ampeln sowohl an der
Aus- wie der Einfahrt zur Bornheimer Straße Aufstellzonen fürSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Radfahrende jeweils über die gesamte Fahrbahnbreite markiert.
Begründung
erfolgt mündlich
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 11:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de