253173 · Beschlussvorlage
Vorübergehende Verkehrsführung auf der Bornheimer Straße und der Guido-Westerwelle-Brücke bis zur Herstellung der Rampe Thomastraße
Kerndaten
- Nummer
- 253173
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 02.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Guido-Westerwelle-Brücke Hauptort
- Bornheimer Straße
- Thomastraße
- Hochstadenring
- Am Alten Friedhof
- Ellerstraße
- Berliner Platz
- Rabinstraße
- Heinrich-Böll-Ring
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
- Bürgerantrag: Antrag auf Umsetzung des beschlossenen Änderungsantrages 253173-01 - Vorübergehende Verkehrsführung auf der Bornheimer Straße und der Guido-Westerwelle-Brücke bis zur Herstellung der Rampe Thomastraße
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- Vertagungsbitte zum Bürgerantrag: Antrag auf Umsetzung des beschlossenen Änderungsantrages 253173-01 - Vorübergehende Verkehrsführung auf der Bornheimer Straße und der Guido-Westerwelle-Brücke bis zur Herstellung der Rampe Thomastraße
Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 253173 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Vorübergehende Verkehrsführung auf der Bornheimer Straße und der Guido-Westerwelle- Brücke bis zur Herstellung der Rampe Thomastraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Entscheidung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 18.06.2025 Empfehlung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, die Verkehrsführung an der Kreuzung Born- heimer Straße/Guido-Westerwelle-Brücke/Hochstadenring entsprechend der angefügten Planung umzusetzen. Begründung Derzeit wird die Bornheimer Straße im Rahmen des Masterplans 2.0 („Innere Stadt“) zwischen der Straße Am Alten Friedhof und der Ellerstraße umgestaltet (DS-Nr. 201300). Die Bauarbeiten stehen kurz vor dem Abschluss. Das endgültige Verkehrskonzept sieht vor, dass der Durchgangs-Kfz-Verkehr nicht mehr über die Bornheimer Straße, sondern über die geplante Rampe Am Alten Friedhof/Thomastraße auf die Guido-Westerwelle-Brücke geführt wird. Da die Rampe noch nicht hergestellt ist, wird der Kfz-Verkehr vorerst - zumindest teilweise - durch die Bornheimer Straße fließen müssen. Gemäß dem Bundesfernstraßengesetz (FernStrG) müssen beide Fahrtrichtungen auf der klassifizierten Bundesstraße B56 wiederhergestellt werden. Nach § 1 FernStrG sind „Bundesstraßen des Fernverkehrs (Bundesfernstraßen) […] öffentliche Straßen, die ein zusammenhängendes Verkehrsnetz bilden und einem weiträumigen Verkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind. In der geschlossenen Ortslage (§ 5 Abs. 4) gehören zum zusammenhängenden Verkehrsnetz die zur Aufnahme des weiträumigen Verkehrs notwendigen Straßen. Neben den Gemeindestraßen bilden sie ein übergeordnetes Netz.“ Eine ersatzlose Herausnahme von Fahrbeziehungen (z.B. durch eineSeite 1 von 5 Seite 2 Einbahnstraßenregelung, siehe auch Bürgerantrag DS-Nr.241022) widerspricht aus Sicht der Verwaltung grundlegend dieser Funktion und kann daher nicht befürwortet werden. Daher ist es notwendig, die Verkehrsführung nach Beendigung der laufenden Baustelle anzupassen. Dies ist als Zwischenzustand für den Zeitraum bis zur Inbetriebnahme der neuen Rampe zur Guido-Westerwelle-Brücke erforderlich. Mit der Eröffnung der Rampe kann dann die Verkehrsführung wieder abgeändert und der Verlauf der Bundesstraße B56, die bisher zwischen Berliner Platz und Hochstadenring über die Bornheimer Straße verläuft, verlegt und über den Straßenzug Am Alten Friedhof, den Kreisverkehr Rabinstraße und die neue Rampe geführt werden. Das endgültige Verkehrskonzept – im Zusammenhang mit dem Masterplan – sieht allerdings eine weitere Reduktion der Verkehrsbelastung auf der Bornheimer Straße vor. Neben der o.g. Herausnahme der Verkehre zur Guido- Westerwelle-Brücke sollen auch die Verkehre vom und zum Heinrich-Böll-Ring bzw. zur Autobahn verlagert werden. Letzteres könnte bereits im Zwischenzustand geschehen. Es wird daher vorgeschlagen, die Fahrbeziehung von und zur Autobahn bzw. dem Heinrich- Böll-Ring auf der Bornheimer Straße für den allgemeinen Kfz zu unterbinden und diese Verkehre – wie im Verkehrskonzept auch schon vorgesehen – direkt über die Thomastraße und Heinrich-Böll-Ring zu führen. Für den ÖPNV und den Radverkehr würden Ausnahmen gelten (siehe unten). Ansonsten wäre auf der Bornheimer Straße mit bis zu 17.000 Kfz an durchschnittlichen Werktagen (wie etwa vor dem Umbau) zu rechnen. Durch die vorgesehenen Maßnahmen wäre im ersten Schritt (Zwischenzustand) bereits eine Reduktion auf rund 10.000-12.000 Kfz täglich zu erwarten. Später – nach Eröffnung der neuen Rampe und der Verlagerung der B56 – kann dann in einem zweiten Schritt die vorgesehene weitere deutliche Reduktion erreicht werden. Neben den Teilverlagerungen können bereits im Zwischenzustand die für den Endzustand geplanten Fußgängerüberwege (FGÜ) eingerichtet werden. Die Einrichtung der FGÜ ermöglicht zudem eine Temporeduktion auf 30 km/h im betroffenen Abschnitt. Die Wiederherstellung der Verkehrsrelation der B56 und die oben beschriebenen verkehrsreduzierenden Maßnahmen machen folgende Anpassungen an der Kreuzung Guido-Westerwelle-Brücke – Bornheimer Str. – Hochstadenring erforderlich. Kreuzungsarm Hochstadenring (Norden): Vom Hochstadenring kommend in Richtung Brücke wird der Radverkehr wie im Bestand auf einem Fahrradschutzstreifen geführt. Die heutigen Kfz-Spuren für Geradeausverkehr und Rechtsabbieger werden zu einer überbreiten Spur zusammengelegt. Die Fahrbeziehungen (Geradeaus und Rechts) und die entsprechenden Richtungspfeile auf dem Boden bleiben erhalten, Autofahrer können sich so entsprechend einordnen. In Gegenrichtung, das heißt von der Brücke in Richtung HochstadenringSeite 2 von 5 Seite 3 fahrend, bleibt es im nördlichen Ast wie im Bestand bei der Aufteilung in eine Kfz-Fahrspur mit einem Fahrradschutzstreifen. Kreuzungsarm Innere Bornheimer Straße (Osten): Von der Bornheimer Straße in Richtung Autobahn bzw. stadtauswärts sollen zukünftig – wie beschrieben - nur noch ÖPNV und Radverkehr fahren. Der allgemeine Kfz-Verkehr soll an der Kreuzung nur nach links oder nach rechts abbiegen können. Der Buslinienverkehr soll hingegen wieder entlang der Bornheimer Straße in beide Richtungen fahren. Von der Bornheimer Straße nach links auf die Guido-Westerwelle-Brücke ist das Abbiegen für den Kfz- und Radverkehr weiterhin möglich. Dadurch wird die Verkehrsbeziehung der Bundestraße 56 wie oben beschrieben aufrechterhalten. Es wird eine Links- und Rechtsabbiegespur markiert. Der Rad- und Busverkehr wird von dem Abbiegegebot ausgenommen. In Gegenrichtung, also in Richtung Innenstadt, steht eine Fahrspur zur Verfügung. Kreuzungsarm Guido-Westerwelle-Brücke (Süden): Von der Brücke kommend in Richtung Hochstadenring ist der Geradeausverkehr für alle Verkehrsarten möglich. Das Linksabbiegen ist über eine indirekte Linksabbiegefläche dem Radverkehr vorbehalten. Das Rechtsabbiegen ist ebenfalls für alle Verkehrsarten möglich. Dem Kfz-Verkehr steht hierfür eine separate Rechtsabbiegespur zur Verfügung. Der Radverkehr fährt auf einem 2,50 m breiten Radfahrstreifen am rechten Fahrbahnrand. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Vermeidung von Abbiegeunfällen werden Rad- und abbiegender Kfz-Verkehr getrennt voneinander signalisiert. Dies ermöglicht dem Radverkehr ein sicheres Geradeausfahren. In Gegenrichtung, also auf die Brücke fahrend, werden ein 3,00 m Radfahrstreifen und eine 3,50 m breite Kfz-Spur markiert. Kreuzungsarm Äußerer Bornheimer Straße (Westen): Von der Bornheimer Straße West kommend in Richtung Innenstadt sollen künftig nur noch ÖPNV und Radverkehr geradeaus fahren dürfen. Hierfür wird in der Knotenpunktzufahrt eine Umweltspur, also eine Busspur mit Radverkehrsfreigabe, markiert werden. Von der äußeren Bornheimer Straße (West) kommend, wird allen Verkehrsarten das Rechtsabbiegen auf die Guido-Westerwelle-Brücke weiterhin ermöglicht. Zudem ist das Abbiegen in das parallel zur Brücke verlaufende Teilstück des Hochstadenrings weiterhin für alle Verkehrsarten offen. Das Linksabbiegen von der äußeren Bornheimer Straße (West) in den Hochstadenring wird, wie auch in der Vergangenheit, weiterhin nicht erlaubt sein. Allgemein: Die oben beschriebenen Fahrbeziehungen können der angefügten grafischen Darstellung in der Anlage entnommen werden.Seite 3 von 5 Seite 4 Der Fußverkehr kann an allen Ästen des Knotenpunktes auf den bestehenden Gehwegen entlanggehen. Ebenso können alle Äste des Knotenpunktes überquert werden. Die in der Bauzeit bereits eingerichtete Querungsmöglichkeit über den südlichen Ast (also entlang der Bornheimer Straße über das Ende der Brücke) bleibt also dauerhaft erhalten. Die komplette Lichtsignalanlage des Verkehrsknotens wird gemäß der oben beschriebenen Verkehrsbeziehungen ausgebaut. Nach Fertigstellung der Rampe zwischen Am Alten Friedhof und Guido- Westerwelle-Brücke können dann die jeweiligen Abbiegebeziehungen zwischen der Bornheimer Straße und der Guido-Westerwelle-Brücke entfallen und der Knoten entsprechend in der Spuraufteilung angepasst werden. Anlage/n 1 1113_Kreuzung Hochstadenring (öffentlich)Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de