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253173 · Beschlussvorlage

Vorübergehende Verkehrsführung auf der Bornheimer Straße und der Guido-Westerwelle-Brücke bis zur Herstellung der Rampe Thomastraße

Nummer
253173
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
02.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Guido-Westerwelle-Brücke Straße· Weststadt, Bonn Hauptort
  • Bornheimer Straße Straße· Weststadt, Bonn
  • Thomastraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Hochstadenring Straße· Weststadt, Bonn
  • Am Alten Friedhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Ellerstraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Berliner Platz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Rabinstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Heinrich-Böll-Ring Straße· Weststadt, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 18.06.2025 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 1,2 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 253173-03 Bürgerantrag: Antrag auf Umsetzung des beschlossenen Änderungsantrages 253173-01 - Vorübergehende Verkehrsführung auf der Bornheimer Straße und der Guido-Westerwelle-Brücke bis zur Herstellung der Rampe Thomastraße
  2. 253173-02 AA Änderungsantrag der Koalition - Vorübergehende Verkehrsführung auf der Bornheimer Straße und der Guido-Westerwelle-Brücke bis zur Herstellung der Rampe Thomastraße Antrag zur Vorlage 253173
  3. 253173-01 AA Rhein.Grün-Änderungsantrag zur vorübergehenden Verkehrsführung auf der Bornheimer Straße und der Guido-Westerwelle-Brücke bis zur Herstellung der Rampe Thomastraße Antrag zur Vorlage 253173
  4. 253173-04 ST Vertagungsbitte zum Bürgerantrag: Antrag auf Umsetzung des beschlossenen Änderungsantrages 253173-01 - Vorübergehende Verkehrsführung auf der Bornheimer Straße und der Guido-Westerwelle-Brücke bis zur Herstellung der Rampe Thomastraße

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Beschlussvorlage
öffentlich
253173
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Vorübergehende Verkehrsführung auf der
Bornheimer Straße und der Guido-Westerwelle-
Brücke bis zur Herstellung der Rampe
Thomastraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Entscheidung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 18.06.2025 Empfehlung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verkehrsführung an der Kreuzung Born-
heimer Straße/Guido-Westerwelle-Brücke/Hochstadenring entsprechend der
angefügten Planung umzusetzen.
Begründung
Derzeit wird die Bornheimer Straße im Rahmen des Masterplans 2.0 („Innere
Stadt“) zwischen der Straße Am Alten Friedhof und der Ellerstraße umgestaltet
(DS-Nr. 201300). Die Bauarbeiten stehen kurz vor dem Abschluss.
Das endgültige Verkehrskonzept sieht vor, dass der Durchgangs-Kfz-Verkehr
nicht mehr über die Bornheimer Straße, sondern über die geplante Rampe Am
Alten Friedhof/Thomastraße auf die Guido-Westerwelle-Brücke geführt wird. Da
die Rampe noch nicht hergestellt ist, wird der Kfz-Verkehr vorerst - zumindest
teilweise - durch die Bornheimer Straße fließen müssen.
Gemäß dem Bundesfernstraßengesetz (FernStrG) müssen beide
Fahrtrichtungen auf der klassifizierten Bundesstraße B56 wiederhergestellt
werden.
Nach § 1 FernStrG sind „Bundesstraßen des Fernverkehrs
(Bundesfernstraßen) […] öffentliche Straßen, die ein zusammenhängendes
Verkehrsnetz bilden und einem weiträumigen Verkehr dienen oder zu dienen
bestimmt sind. In der geschlossenen Ortslage (§ 5 Abs. 4) gehören zum
zusammenhängenden Verkehrsnetz die zur Aufnahme des weiträumigen
Verkehrs notwendigen Straßen. Neben den Gemeindestraßen bilden sie ein
übergeordnetes Netz.“
Eine ersatzlose Herausnahme von Fahrbeziehungen (z.B. durch eineSeite 1 von 5
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Einbahnstraßenregelung, siehe auch Bürgerantrag DS-Nr.241022) widerspricht
aus Sicht der Verwaltung grundlegend dieser Funktion und kann daher nicht
befürwortet werden.
Daher ist es notwendig, die Verkehrsführung nach Beendigung der laufenden
Baustelle anzupassen. Dies ist als Zwischenzustand für den Zeitraum bis zur
Inbetriebnahme der neuen Rampe zur Guido-Westerwelle-Brücke erforderlich.
Mit der Eröffnung der Rampe kann dann die Verkehrsführung wieder
abgeändert und der Verlauf der Bundesstraße B56, die bisher zwischen
Berliner Platz und Hochstadenring über die Bornheimer Straße verläuft, verlegt
und über den Straßenzug Am Alten Friedhof, den Kreisverkehr Rabinstraße
und die neue Rampe geführt werden.
Das endgültige Verkehrskonzept – im Zusammenhang mit dem Masterplan –
sieht allerdings eine weitere Reduktion der Verkehrsbelastung auf der
Bornheimer Straße vor. Neben der o.g. Herausnahme der Verkehre zur Guido-
Westerwelle-Brücke sollen auch die Verkehre vom und zum Heinrich-Böll-Ring
bzw. zur Autobahn verlagert werden.
Letzteres könnte bereits im Zwischenzustand geschehen. Es wird daher
vorgeschlagen, die Fahrbeziehung von und zur Autobahn bzw. dem Heinrich-
Böll-Ring auf der Bornheimer Straße für den allgemeinen Kfz zu unterbinden
und diese Verkehre – wie im Verkehrskonzept auch schon vorgesehen – direkt
über die Thomastraße und Heinrich-Böll-Ring zu führen. Für den ÖPNV und
den Radverkehr würden Ausnahmen gelten (siehe unten).
Ansonsten wäre auf der Bornheimer Straße mit bis zu 17.000 Kfz an
durchschnittlichen Werktagen (wie etwa vor dem Umbau) zu rechnen. Durch
die vorgesehenen Maßnahmen wäre im ersten Schritt (Zwischenzustand)
bereits eine Reduktion auf rund 10.000-12.000 Kfz täglich zu erwarten. Später
– nach Eröffnung der neuen Rampe und der Verlagerung der B56 – kann dann
in einem zweiten Schritt die vorgesehene weitere deutliche Reduktion erreicht
werden.
Neben den Teilverlagerungen können bereits im Zwischenzustand die für den
Endzustand geplanten Fußgängerüberwege (FGÜ) eingerichtet werden. Die
Einrichtung der FGÜ ermöglicht zudem eine Temporeduktion auf 30 km/h im
betroffenen Abschnitt.
Die Wiederherstellung der Verkehrsrelation der B56 und die oben
beschriebenen verkehrsreduzierenden Maßnahmen machen folgende
Anpassungen an der Kreuzung Guido-Westerwelle-Brücke – Bornheimer Str. –
Hochstadenring erforderlich.
Kreuzungsarm Hochstadenring (Norden):
Vom Hochstadenring kommend in Richtung Brücke wird der Radverkehr wie im
Bestand auf einem Fahrradschutzstreifen geführt. Die heutigen Kfz-Spuren für
Geradeausverkehr und Rechtsabbieger werden zu einer überbreiten Spur
zusammengelegt. Die Fahrbeziehungen (Geradeaus und Rechts) und die
entsprechenden Richtungspfeile auf dem Boden bleiben erhalten, Autofahrer
können sich so entsprechend einordnen.
In Gegenrichtung, das heißt von der Brücke in Richtung HochstadenringSeite 2 von 5
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fahrend, bleibt es im nördlichen Ast wie im Bestand bei der Aufteilung in eine
Kfz-Fahrspur mit einem Fahrradschutzstreifen.
Kreuzungsarm Innere Bornheimer Straße (Osten):
Von der Bornheimer Straße in Richtung Autobahn bzw. stadtauswärts sollen
zukünftig – wie beschrieben - nur noch ÖPNV und Radverkehr fahren. Der
allgemeine Kfz-Verkehr soll an der Kreuzung nur nach links oder nach rechts
abbiegen können. Der Buslinienverkehr soll hingegen wieder entlang der
Bornheimer Straße in beide Richtungen fahren.
Von der Bornheimer Straße nach links auf die Guido-Westerwelle-Brücke ist
das Abbiegen für den Kfz- und Radverkehr weiterhin möglich. Dadurch wird die
Verkehrsbeziehung der Bundestraße 56 wie oben beschrieben
aufrechterhalten. Es wird eine Links- und Rechtsabbiegespur markiert. Der
Rad- und Busverkehr wird von dem Abbiegegebot ausgenommen.
In Gegenrichtung, also in Richtung Innenstadt, steht eine Fahrspur zur
Verfügung.
Kreuzungsarm Guido-Westerwelle-Brücke (Süden):
Von der Brücke kommend in Richtung Hochstadenring ist der
Geradeausverkehr für alle Verkehrsarten möglich. Das Linksabbiegen ist über
eine indirekte Linksabbiegefläche dem Radverkehr vorbehalten. Das
Rechtsabbiegen ist ebenfalls für alle Verkehrsarten möglich. Dem Kfz-Verkehr
steht hierfür eine separate Rechtsabbiegespur zur Verfügung. Der Radverkehr
fährt auf einem 2,50 m breiten Radfahrstreifen am rechten Fahrbahnrand. Zur
Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Vermeidung von
Abbiegeunfällen werden Rad- und abbiegender Kfz-Verkehr getrennt
voneinander signalisiert. Dies ermöglicht dem Radverkehr ein sicheres
Geradeausfahren.
In Gegenrichtung, also auf die Brücke fahrend, werden ein 3,00 m
Radfahrstreifen und eine 3,50 m breite Kfz-Spur markiert.
Kreuzungsarm Äußerer Bornheimer Straße (Westen):
Von der Bornheimer Straße West kommend in Richtung Innenstadt sollen
künftig nur noch ÖPNV und Radverkehr geradeaus fahren dürfen. Hierfür wird
in der Knotenpunktzufahrt eine Umweltspur, also eine Busspur mit
Radverkehrsfreigabe, markiert werden.
Von der äußeren Bornheimer Straße (West) kommend, wird allen
Verkehrsarten das Rechtsabbiegen auf die Guido-Westerwelle-Brücke
weiterhin ermöglicht. Zudem ist das Abbiegen in das parallel zur Brücke
verlaufende Teilstück des Hochstadenrings weiterhin für alle Verkehrsarten
offen.
Das Linksabbiegen von der äußeren Bornheimer Straße (West) in den
Hochstadenring wird, wie auch in der Vergangenheit, weiterhin nicht erlaubt
sein.
Allgemein:
Die oben beschriebenen Fahrbeziehungen können der angefügten grafischen
Darstellung in der Anlage entnommen werden.Seite 3 von 5
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Der Fußverkehr kann an allen Ästen des Knotenpunktes auf den bestehenden
Gehwegen entlanggehen. Ebenso können alle Äste des Knotenpunktes
überquert werden. Die in der Bauzeit bereits eingerichtete Querungsmöglichkeit
über den südlichen Ast (also entlang der Bornheimer Straße über das Ende der
Brücke) bleibt also dauerhaft erhalten.
Die komplette Lichtsignalanlage des Verkehrsknotens wird gemäß der oben
beschriebenen Verkehrsbeziehungen ausgebaut.
Nach Fertigstellung der Rampe zwischen Am Alten Friedhof und Guido-
Westerwelle-Brücke können dann die jeweiligen Abbiegebeziehungen zwischen
der Bornheimer Straße und der Guido-Westerwelle-Brücke entfallen und der
Knoten entsprechend in der Spuraufteilung angepasst werden.
Anlage/n
1 1113_Kreuzung Hochstadenring (öffentlich)Seite 4 von 5
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Datenstand: 02.11.2026, 17:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de