253158-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
N-Vorlage zum Bürgerantrag: Umweltmedizinisches Gutachten zu den negativen Folgen der nebeneinanderliegenden Großprojekte "Ausbau der A565" und "Universitäts-Campus-Endenich" auf die Gesundheit der Bevölkerung in den Stadtteilen Endenich, Weststadt, Nordstadt u. a.
Kerndaten
- Nummer
- 253158-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 29.07.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Nordstadt Hauptort
- Endenich
- Weststadt
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.596 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253158-02 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III N-Vorlage zum Bürgerantrag: Umweltmedizinisches Gutachten zu den negativen Folgen der nebeneinanderliegenden Großprojekte "Ausbau der A565" und "Universitäts-Campus- Endenich" auf die Gesundheit der Bevölkerung in den Stadtteilen Endenich, Weststadt, Nordstadt u. a. Beratungsfolge Hauptausschuss 17.09.2026 Kenntnisnahme Rat 24.09.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Im Nachgang der Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am 15.05.2025 wurde der Bürgerantrag mit Schreiben vom 23.06.2025 an die Bezirksregierung Köln übermittelt. Dabei wurde die Bezirksregierung Köln gebeten, das Schreiben als Einwendung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens „6-streifiger Ausbau der A 565 zwischen den Anschlussstellen Bonn -Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord in Bonn von Bau -km 10+ 108 – km 11 + 900 einschließlich Brückenneubauten und Stütz- und Lärmschutzwänden sowie Entwässerungseinrichtungen“ zu werten und dem Antragsteller ein entsprechendes Antwortschreiben zuzusenden. Eine Rückmeldung an die Stadt Bonn erfolgte bislang nicht. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum 6-streifigen Ausbau der A 565 ist die Stadt Bonn lediglich ein Träger öffentlicher Belange. Die Entscheidung, ob im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ein umweltmedizinisches Gutachten erstellt werden soll, trifft die Autobahn GmbH und die Bezirksregierung Köln als Genehmigungsbehörde. Zwischenzeitlich wurde das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6421-1 zusammen mit der Universität Bonn, dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) und einem beauftragten Planungsbüro weitergeführt. Als Grundlage zur Erstellung des Bebauungsplanentwurfes sowie der hierzu gehörigen Begründung und des Umweltberichtes wurden bereits mehrere Fachgutachten beauftragt bzw. sollen noch zeitnah beauftragt werden.Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Allen Gutachten ist gemein, dass sie verschiedene Umweltbelange prüfen und bewerten. Die Ergebnisse der Gutachten finden nachfolgend gemäß § 2a BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 7 BauGB und Anlage 1 zum BauGB Eingang in den Umweltbericht, der u.a. Ausführungen zu jedem Schutzgut gemäß § 1 Abs. 7 a BauGB selbst und zu den Wechselwirkungen der verschiedenen Schutzgüter untereinander enthalten wird. Insofern werden die verschiedenen Auswirkungen, die die Planung des neuen Uni-Campus Endenich auf das Schutzgut Mensch haben werden, im weiteren Planverfahren intensiv beleuchtet werden. Hierzu gehören zum Beispiel die Teilaspekte Lärm, Luftschadstoffe sowie Altlasten, die in Teilen des Plangebietes vorliegen. Nachfolgend finden die gutachterlichen Ergebnisse Eingang in den Umweltbericht. Im Kapitel Schutzgut Mensch werden dabei alle, die Gesundheit des Menschen betreffenden Aspekte beleuchtet. Ziel der Planung muss es sein, dass gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse für die in dem Uni-Campus Endenich später Wohnenden und Arbeitenden geschaffen werden. Vor dem Hintergrund der intensiven Prüfung aller Umweltbelange und Schutzgüter einzeln und untereinander und der späteren Zusammenfassung im Umweltbericht bedarf es nach Auffassung der Verwaltung und der Vorhabenträgerinnen BLB und Universität Bonn keines separaten umweltmedizinischen Gutachtens. Dem Aspekt Gesundheit / Auswirkung der Planung auf den Menschen wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ausreichend Rechnung getragen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de