253158 · Beschlussvorlage
N-Vorlage zum Bürgerantrag: Umweltmedizinisches Gutachten zu den negativen Folgen der nebeneinanderliegenden Großprojekte "Ausbau der A565" und "Universitäts-Campus-Endenich" auf die Gesundheit der Bevölkerung in den Stadtteilen Endenich, Weststadt, Nordstadt u. a.
Kerndaten
- Nummer
- 253158
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 12.08.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Nordstadt Hauptort
- Endenich
- Weststadt
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Untergeordnet
- N-Vorlage zum Bürgerantrag: Umweltmedizinisches Gutachten zu den negativen Folgen der nebeneinanderliegenden Großprojekte "Ausbau der A565" und "Universitäts-Campus-Endenich" auf die Gesundheit der Bevölkerung in den Stadtteilen Endenich, Weststadt, Nordstadt u. a.
- Volt-Änderungsantrag zu N-Vorlage zum Bürgerantrag: Umweltmedizinisches Gutachten zu den negativen Folgen der nebeneinanderliegenden Großprojekte "Ausbau der A565" und "Universitäts-Campus-Endenich" auf die Gesundheit der Bevölkerung in den Stadtteilen Endenich, Weststadt, Nordstadt u. a. Antrag zur Vorlage 253158
- Volt-Änderungsantrag zur N-Vorlage zum Bürgerantrag: Umweltmedizinisches Gutachten zu den negativen Folgen der nebeneinanderliegenden Großprojekte "Ausbau der A565" und "Universitäts-Campus-Endenich" auf die Gesundheit der Bevölkerung in den Stadtteilen Endenich, Weststadt, Nordstadt u. a. Antrag zur Vorlage 253158
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Beschlussvorlage öffentlich 253158 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III N-Vorlage zum Bürgerantrag: Umweltmedizinisches Gutachten zu den negativen Folgen der nebeneinanderliegenden Großprojekte "Ausbau der A565" und "Universitäts-Campus- Endenich" auf die Gesundheit der Bevölkerung in den Stadtteilen Endenich, Weststadt, Nordstadt u. a. Beratungsfolge Hauptausschuss 28.08.2025 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Anhörung Rat 04.09.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, 1. den Bürgerantrag mit der Bitte um Beachtung im weiteren Planfeststellungsverfahren für den 6-streifigen Ausbau der A 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord sowie mit der Bitte um Fertigung eines Antwortschreibens an die Antragsteller an die Bezirksregierung Köln zu übersenden, und 2. den Bürgerantrag als „vorgezogene“ Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Verfahren der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6421-1 Universitätscampus Endenich zu werten sowie die in der Stellungnahme angesprochenen Umweltbelange im Rahmen dieses Aufstellungsverfahrens zu prüfen und bei Erfordernis gutachterlich untersuchen zu lassen. Begründung Der Ausschuss für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger hat in seiner Sitzung am 15.05.2025 den Bürgerantrag behandelt und angenommen. Daher wird die Thematik dem Rat der Stadt Bonn mit dieser N-Vorlage zur Entscheidung vorgelegt.Seite 1 von 4 Seite 2 Der ursprüngliche Bürgerantrag DS-Nr.: 242261 lautete: "Ich beantrage ein umweltmedizinisches Gutachten zu den Auswirkungen zweier Großbaumaßnahmen auf die Gesundheit der Menschen in Bonn, denn die nachfolgend genannten Baumaßnahmen führen mit großer Wahrscheinlichkeit zu körperlichen und psychischen Schädigungen der Bürger durch Zunahme von Feinstaub, Lärm und Hitze bis hin zu mehr vorzeitigen Todesfällen. Diese Baumaßnamen sind: a) Die geplante Erweiterung der A 565 von 4 auf 8 Streifen gemäß den Planungen im Rahmen der "Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord" b) Die der Stadt vorliegenden Planungen gemäß Bebauungsplan Nr. 6421-1 „UniversitätsCampus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich" (https://www.bonn.sitzungonline.de/public/to020?TOLFDNR=2067141) Beide Bauprojekte liegen unmittelbar nebeneinander und müssen als ein zusammenhängendes Großbauprojekt mitten zwischen mehreren schon heute übermäßig verdichteten Stadtteilen berücksichtigt werden. Diese Betrachtung fehlt sowohl in den Plänen der Autobahn GmbH als auch in den Bebauungsplänen „Universitäts-Campus Endenich“. Nur der jetzige Status der Bebauung wird berücksichtigt, nicht der zukünftige." Hierzu hatte die Verwaltung folgende Stellungnahme abgegeben (DS-Nr. 242261ST2): "Zu dem Bürgerantrag, der die Forderung nach einem umweltmedizinischen Gutachten zum Inhalt hat, wird wie folgt Stellung genommen: a) Die geplante Erweiterung der A 565 von 4 auf 6 Streifen gemäß den Planungen im Rahmen der "Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord" Zu a) Derzeit wird für den geplanten Ausbau der A 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord zur Erlangung des erforderlichen Baurechtes ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Federführend für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens ist dabei die Bezirksregierung Köln. Da der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Autobahn A 565 bislang noch nicht erfolgt ist, wird der Bürgerantrag mit der Bitte um Beachtung im weiteren Planfeststellungsverfahren sowie um Fertigung eines Antwortschreibens an die Bezirksregierung Köln übersandt. Die Stadt Bonn hat sowohl im Rahmen des Anhörungsverfahrens (DS-Seite 2 von 4 Seite 3 Nr. 201923) als auch zu beiden Deckblattverfahren Stellungnahmen abgegeben (DS-Nr. 222341 sowie DS-Nr. 240148) und sich darin jeweils kritisch gegenüber dem geplanten Ausbau positioniert. Konkret wurde gefordert: 'Nach Abwägung der vorgenannten Einwände und Erwartungen präferiert die Stadt Bonn die 4-spurige Erneuerung der A565 inkl. Lärmschutz mit zusätzlichem Radweg. Es sollte geprüft werden, wo auf den Sicherheitsstreifen verzichtet werden kann, um den Flächenverbrauch zu minimieren. Die Stadt regt an, das Projekt nach dem Standard einer Stadtautobahn mit dem entsprechenden reduzierten Regelquerschnitt zu planen. Für den Fall, dass die A565 als Stadtautobahn anerkannt wird, wäre aufgrund des reduzierten Flächenverbrauchs ein 4-spuriger Ausbau mit durchgängigem Sicherheitsstreifen, Lärmschutz und zusätzlichem Radweg denkbar.' (vgl. DS- Nr. 201923). b) Die der Stadt vorliegenden Planungen gemäß Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich" (https://www.bonn.sitzungonline.de/public/to020?TOLFDNR=2067141) Zu b) Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6421-1 wird derzeit der Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB herbeigeführt. Daher soll der vorliegende Bürgerantrag bereits als „vorgezogene“ Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gewertet werden. Nach Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden die in der Stellungnahme angesprochenen Umweltbelange geprüft und bei Erfordernis gutachterlich untersucht. Die Ergebnisse der Prüfung werden Eingang in die weiteren Planungen und die Erstellung des Bebauungsplanentwurfes finden." Im Hinblick auf das Votum des Ausschusses für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger nimmt die Verwaltung ergänzend Stellung: Bei abschließender Annahme des Bürgerantrags entstünde die Situation, dass die Stadt Bonn ein umweltmedizinisches Gutachten in Auftrag geben müsste für eine Maßnahme (Ausbau der A 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn- Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord), welche nicht in der Vorhabenträgerschaft der Stadt Bonn sondern der Autobahn GmbH steht (siehe Beschlusspunkt 1.) bzw. für die Untersuchung von Umweltbelangen, welche bei gegebener Erforderlichkeit sowieso im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 unter Kostentragung durch die Vorhabenträgerin BLB NRW zu untersuchen sind (siehe Beschlusspunkt 2.). Im Hinblick auf die Haushaltslage der Stadt Bonn sowie unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips schlägt die Verwaltung daher vor, entsprechend der o.a. Verwaltungsstellungnahme DS-Nr. 242261ST2 zu verfahren. Anlage/nSeite 3 von 4 Seite 4 KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de