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253158 · Beschlussvorlage

N-Vorlage zum Bürgerantrag: Umweltmedizinisches Gutachten zu den negativen Folgen der nebeneinanderliegenden Großprojekte "Ausbau der A565" und "Universitäts-Campus-Endenich" auf die Gesundheit der Bevölkerung in den Stadtteilen Endenich, Weststadt, Nordstadt u. a.

Nummer
253158
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
12.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Nordstadt Ortsteil· Bonn Hauptort
  • Endenich Ortsteil· Bonn
  • Weststadt Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Anhörung
  2. Sitzung des Hauptausschusses 30.06.2026 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 09.07.2026 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 253158-02 ST N-Vorlage zum Bürgerantrag: Umweltmedizinisches Gutachten zu den negativen Folgen der nebeneinanderliegenden Großprojekte "Ausbau der A565" und "Universitäts-Campus-Endenich" auf die Gesundheit der Bevölkerung in den Stadtteilen Endenich, Weststadt, Nordstadt u. a.
  2. 253158-01 AA Volt-Änderungsantrag zu N-Vorlage zum Bürgerantrag: Umweltmedizinisches Gutachten zu den negativen Folgen der nebeneinanderliegenden Großprojekte "Ausbau der A565" und "Universitäts-Campus-Endenich" auf die Gesundheit der Bevölkerung in den Stadtteilen Endenich, Weststadt, Nordstadt u. a. Antrag zur Vorlage 253158
  3. 253158-03 AA Volt-Änderungsantrag zur N-Vorlage zum Bürgerantrag: Umweltmedizinisches Gutachten zu den negativen Folgen der nebeneinanderliegenden Großprojekte "Ausbau der A565" und "Universitäts-Campus-Endenich" auf die Gesundheit der Bevölkerung in den Stadtteilen Endenich, Weststadt, Nordstadt u. a. Antrag zur Vorlage 253158

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Beschlussvorlage
öffentlich
253158
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
N-Vorlage zum Bürgerantrag:
Umweltmedizinisches Gutachten zu den negativen
Folgen der nebeneinanderliegenden Großprojekte
"Ausbau der A565" und "Universitäts-Campus-
Endenich" auf die Gesundheit der Bevölkerung in
den Stadtteilen Endenich, Weststadt, Nordstadt u.
a.
Beratungsfolge
Hauptausschuss 28.08.2025 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Anhörung
Rat 04.09.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. den Bürgerantrag mit der Bitte um Beachtung im weiteren
Planfeststellungsverfahren für den 6-streifigen Ausbau der A 565
zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz
Bonn-Nord sowie mit der Bitte um Fertigung eines Antwortschreibens an
die Antragsteller an die Bezirksregierung Köln zu übersenden, und
2. den Bürgerantrag als „vorgezogene“ Stellungnahme im Rahmen der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im
Verfahren der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6421-1
Universitätscampus Endenich zu werten sowie die in der Stellungnahme
angesprochenen Umweltbelange im Rahmen dieses
Aufstellungsverfahrens zu prüfen und bei Erfordernis gutachterlich
untersuchen zu lassen.
Begründung
Der Ausschuss für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger hat in seiner
Sitzung am 15.05.2025 den Bürgerantrag behandelt und angenommen.
Daher wird die Thematik dem Rat der Stadt Bonn mit dieser N-Vorlage zur
Entscheidung vorgelegt.Seite 1 von 4
Seite 2
Der ursprüngliche Bürgerantrag DS-Nr.: 242261 lautete:
"Ich beantrage ein umweltmedizinisches Gutachten zu den Auswirkungen
zweier Großbaumaßnahmen auf die Gesundheit der Menschen in Bonn, denn
die nachfolgend genannten Baumaßnahmen führen mit großer
Wahrscheinlichkeit zu körperlichen und psychischen Schädigungen der Bürger
durch Zunahme von Feinstaub, Lärm und Hitze bis hin zu mehr vorzeitigen
Todesfällen.
Diese Baumaßnamen sind:
a) Die geplante Erweiterung der A 565 von 4 auf 8 Streifen gemäß den
Planungen im Rahmen der "Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A
565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz
Bonn-Nord"
b) Die der Stadt vorliegenden Planungen gemäß Bebauungsplan Nr. 6421-1
„UniversitätsCampus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich"
(https://www.bonn.sitzungonline.de/public/to020?TOLFDNR=2067141)
Beide Bauprojekte liegen unmittelbar nebeneinander und müssen als ein
zusammenhängendes Großbauprojekt mitten zwischen mehreren schon heute
übermäßig verdichteten Stadtteilen berücksichtigt werden. Diese Betrachtung
fehlt sowohl in den Plänen der Autobahn GmbH als auch in den
Bebauungsplänen „Universitäts-Campus Endenich“. Nur der jetzige Status der
Bebauung wird berücksichtigt, nicht der zukünftige."
Hierzu hatte die Verwaltung folgende Stellungnahme abgegeben (DS-Nr.
242261ST2):
"Zu dem Bürgerantrag, der die Forderung nach einem umweltmedizinischen
Gutachten zum Inhalt hat, wird wie folgt Stellung genommen:
a) Die geplante Erweiterung der A 565 von 4 auf 6 Streifen gemäß den
Planungen im Rahmen der "Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A
565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz
Bonn-Nord"
Zu a)
Derzeit wird für den geplanten Ausbau der A 565 zwischen der Anschlussstelle
Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord zur Erlangung des
erforderlichen Baurechtes ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt.
Federführend für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens ist dabei
die Bezirksregierung Köln.
Da der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Autobahn A 565 bislang
noch nicht erfolgt ist, wird der Bürgerantrag mit der Bitte um Beachtung im
weiteren Planfeststellungsverfahren sowie um Fertigung eines
Antwortschreibens an die Bezirksregierung Köln übersandt.
Die Stadt Bonn hat sowohl im Rahmen des Anhörungsverfahrens (DS-Seite 2 von 4
Seite 3
Nr. 201923) als auch zu beiden Deckblattverfahren Stellungnahmen
abgegeben (DS-Nr. 222341 sowie DS-Nr. 240148) und sich darin jeweils
kritisch gegenüber dem geplanten Ausbau positioniert. Konkret wurde
gefordert: 'Nach Abwägung der vorgenannten Einwände und Erwartungen
präferiert die Stadt Bonn die 4-spurige Erneuerung der A565 inkl. Lärmschutz
mit zusätzlichem Radweg. Es sollte geprüft werden, wo auf den
Sicherheitsstreifen verzichtet werden kann, um den Flächenverbrauch zu
minimieren.
Die Stadt regt an, das Projekt nach dem Standard einer Stadtautobahn mit dem
entsprechenden reduzierten Regelquerschnitt zu planen.
Für den Fall, dass die A565 als Stadtautobahn anerkannt wird, wäre aufgrund
des reduzierten Flächenverbrauchs ein 4-spuriger Ausbau mit durchgängigem
Sicherheitsstreifen, Lärmschutz und zusätzlichem Radweg denkbar.' (vgl. DS-
Nr. 201923).
b) Die der Stadt vorliegenden Planungen gemäß Bebauungsplan Nr. 6421-1
„Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich"
(https://www.bonn.sitzungonline.de/public/to020?TOLFDNR=2067141)
Zu b)
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6421-1 wird derzeit der
Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1
BauGB herbeigeführt. Daher soll der vorliegende Bürgerantrag bereits als
„vorgezogene“ Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gewertet werden. Nach
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden die in der
Stellungnahme angesprochenen Umweltbelange geprüft und bei Erfordernis
gutachterlich untersucht. Die Ergebnisse der Prüfung werden Eingang in die
weiteren Planungen und die Erstellung des Bebauungsplanentwurfes finden."
Im Hinblick auf das Votum des Ausschusses für die Beteiligung der
Bürgerinnen und Bürger nimmt die Verwaltung ergänzend Stellung:
Bei abschließender Annahme des Bürgerantrags entstünde die Situation, dass
die Stadt Bonn ein umweltmedizinisches Gutachten in Auftrag geben müsste
für eine Maßnahme (Ausbau der A 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-
Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord), welche nicht in der
Vorhabenträgerschaft der Stadt Bonn sondern der Autobahn GmbH steht
(siehe Beschlusspunkt 1.) bzw. für die Untersuchung von Umweltbelangen,
welche bei gegebener Erforderlichkeit sowieso im Rahmen des
Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 unter Kostentragung
durch die Vorhabenträgerin BLB NRW zu untersuchen sind (siehe
Beschlusspunkt 2.).
Im Hinblick auf die Haushaltslage der Stadt Bonn sowie unter Berücksichtigung
des Verursacherprinzips schlägt die Verwaltung daher vor, entsprechend der
o.a. Verwaltungsstellungnahme DS-Nr. 242261ST2 zu verfahren.
Anlage/nSeite 3 von 4
Seite 4
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 21:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de