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253146-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Beschluss zur Einleitung des Planverfahrens sowie zur Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6522-3, „ehem. Post-Areal Kaiser-Karl-Ring“, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt

Nummer
253146-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Arminiusstraße Straße· Nordstadt, Bonn Hauptort
  • Kaiser-Karl-Ring Straße· Castell, Bonn
  • Dorotheenstraße Straße· Castell, Bonn
  • Wilhelmstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Nordstadt Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 04.09.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 253146 Beschluss zur Einleitung des Planverfahrens sowie zur Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6522-3, „ehem. Post-Areal Kaiser-Karl-Ring“, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253146-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Beschluss zur Einleitung des Planverfahrens sowie
zur Veröffentlichung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 6522-3, „ehem. Post-Areal
Kaiser-Karl-Ring“, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil
Nordstadt
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme
Rat 04.09.2025 Kenntnisnahme
Zu DS-Nr. 253146 gibt die Verwaltung folgende Information:
Im Hinblick auf den im letzten Jahrzehnt bestehenden Mangel an
vorschulischen Kinderbetreuungsplätzen und um dem Rechtsanspruch auf
einen Betreuungsplatz gerecht zu werden, sahen und sehen derzeit zahlreiche
Bauprojekte jeweils auch die Realisierung einer Kindertagesstätte vor. Zur
planungsrechtlichen Sicherung treffen die für die Projekte erstellten
Bebauungspläne entsprechende Festsetzungen. So auch der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6522-3. Hier soll im
Kreuzungsbereich Kaiser-Karl-Ring / Dorotheenstraße eine dreigruppige
Kindertagesstätte errichtet werden.
Belastbare Bedarfsaussagen für neue Kindertagesstätten zu treffen, die erst in
ein paar Jahren den Betrieb aufnehmen werden, ist im Rahmen von
Bebauungsplanverfahren zunehmend erschwert. Gründe hierfür sind u.a.
sinkende Kinderzahlen, Veränderungen bei bestehenden Kindertagesstätten,
fehlende kleinräumige Bevölkerungsprognosen und lange Zeiträume bis zur
Realisierung neuer Kindertagesstätten.
Ziel ist nach wie vor die flächendeckende Versorgung wohnortnaher
Betreuungsplätze, ohne jedoch ein Überangebot zu schaffen, das nicht (mehr)
bedarfsgerecht ist.
Seit 2021 sind die Kinderzahlen der unter Sechsjährigen in Bonn um 1.449
Kinder gesunken. Besonders stark ist der Rückgang bei den 0–2-Jährigen. Der
Rückgang ist nicht in allen Bonner Stadtteilen gleich zu verzeichnen.
Der starke Rückgang der Kinderzahlen in einigen Stadtteilen hat jedoch
unmittelbare Auswirkungen auf die sich in Planung befindenden
Kindertageseinrichtungen.
Neben der Kindertagesstätte „Kaiser-Karl-Ring“ ist auch im Bereich des
Projektes „Wohnquartier Arminiusstraße“ eine dreigruppige KindertagesstätteSeite 1 von 2
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geplant. Nach den aktuellen Zahlen sind nach der Inbetriebnahme der
Kindertagesstätten „Poliklinik“ und „Wilhelmstraße“ aus bedarfsplanerischer
Sicht die beiden Planungsräume, in denen die geplanten Kindertagesstätten
„Kaiser-Karl-Ring“ und „Arminiusstraße“ liegen, gut versorgt. Um ein
Überangebot an Kinderbetreuungsplätzen zu vermeiden, muss vor dem
Hintergrund weiter sinkender Kinderzahlen in der Altersklasse bis sechs Jahren
eine Anpassung erfolgen. Es besteht lediglich nur noch für eine der beiden
Einrichtungen in den Neubaugebieten „Kaiser-Karl-Ring“ oder „Arminiusstraße“
ein Bedarf.
Das Grundstück der Kindertagesstätte „Arminiusstraße“ ist - bezogen auf die
Lage im Plangebiet und auf die zur Verfügung stehenden Flächen - aus
fachlicher Sicht als vorteilhafter zu bewerten. Das Quartier Arminiusstraße soll
naturnah gestaltet werden; ein Drittel der Plangebietsfläche wird begrünt. Die
großzügige Außenspielfläche der Kindertagesstätte weist ca. 900 m² (Soll 612
m²) auf. Hieran schließt sich ein Spielplatz mit ca. 1.000 m² Fläche an.
Auch die Zufahrts- und Haltemöglichkeiten stellen sich an der Arminiusstraße
entspannter und großzügiger als am zentrumsnahen Kaiser-Karl-Ring dar. Am
Kaiser-Karl-Ring sollen drei Längsparker im Bereich der geplanten Kita als Hol-
und Bringzone dienen. Die Sicherheit der Kinder während der Hol- und
Bringsituation ist damit an der Arminiusstraße einfacher zu gewährleisten.
Zudem wäre der Kindergarten „Kaiser-Karl-Ring“ einer deutlich höheren
Lärmbelastung ausgesetzt, dem mit entsprechenden
Lärmminderungsmaßnahmen entgegenzuwirken wäre. Weiter ist das
Außengelände der Kindertagesstätte „Kaiser-Karl-Ring“ im Innenblockbereich
einer umgebenden fünf- bis sechsgeschossigen Wohnbebauung vorgesehen
und insofern klar begrenzt.
Im Hinblick auf den derzeit bestehenden Bedarf an Kindergartenplätzen und
unter Berücksichtigung der Vor- und Nachteile der jeweiligen Standorte soll aus
fachlicher Sicht dem Standort Arminiusstraße Vorrang eingeräumt und hier die
Planungen fortgeführt werden. Auf eine Kindertagesstätte am Standort Kaiser-
Karl-Ring soll entsprechend verzichtet werden.
Diese Entscheidung zugunsten des Standortes Arminiusstraße hat keine
negativen Auswirkungen auf das Bebauungsplanverfahren Kaiser-Karl-Ring. So
berücksichtigen die textlichen Festsetzungen des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 6522-3 bereits jetzt den Fall, dass die Kindertagesstätte
nicht (mehr) benötigt wird. In einem solchen Fall lässt der Bebauungsplan auch
alle anderen Nutzungen nach § 6 a Abs 2 BauNVO (Urbanes Gebiet) zu, die für
das übrige Plangebiet festgesetzt sind.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 05:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de