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253146 · Beschlussvorlage

Beschluss zur Einleitung des Planverfahrens sowie zur Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6522-3, „ehem. Post-Areal Kaiser-Karl-Ring“, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt

Nummer
253146
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
24.06.2025
Letzte Änderung
31.10.2026
  • Im Krausfeld Straße· Nordstadt, Bonn Hauptort
  • Kaiser-Karl-Ring Straße· Castell, Bonn
  • Dorotheenstraße Straße· Castell, Bonn
  • Vorgebirgsstraße Straße· Castell, Bonn
  • Stadthaus Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Berliner Platz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Georgstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Heerstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Adolfstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Hochstadenring Straße· Weststadt, Bonn
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Maxstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Saarstraße Straße· Plittersdorf, Bad Godesberg
  • Chlodwigplatz Straße· Castell, Bonn
  • Ellerstraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Nordstadt Ortsteil· Bonn
  • Südstadt Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Anhörung
  3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 10.07.2025 Anhörung
  4. Sitzung des Rates 04.09.2025 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 253146-01 ST Beschluss zur Einleitung des Planverfahrens sowie zur Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6522-3, „ehem. Post-Areal Kaiser-Karl-Ring“, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt
  2. 253146-02 AA SPD-Änderungsantrag: Beschluss zur Einleitung des Planverfahrens sowie zur Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6522-3, „ehem. Post-Areal Kaiser-Karl-Ring“, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt Antrag zur Vorlage 253146

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Beschlussvorlage
öffentlich
253146
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Beschluss zur Einleitung des Planverfahrens sowie
zur Veröffentlichung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 6522-3, „ehem. Post-Areal
Kaiser-Karl-Ring“, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil
Nordstadt
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
10.07.2025 Anhörung
Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Anhörung
Rat 04.09.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Dem Antrag auf Einleitung des Planverfahrens vom 19.06.2020 zur
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6522-3 für ein
Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt, Bereich Kaiser-Karl-Ring
59 – 63 und Dorotheenstraße 103 wird gemäß § 12 Baugesetzbuch
(BauGB) entsprochen.
2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6522-3 ist
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich seiner Begründung im Internet
zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen.
Begründung
Plangebiet:
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt im Stadtbezirk
Bonn, im Ortsteil Nordstadt angrenzend an den Kaiser-Karl-Ring, die
Vorgebirgsstraße sowie die Dorotheenstraße mit den Adressen Kaiser-Karl-
Ring 59 bis 63 sowie Dorotheenstraße 103.
Der Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans umfasst in der
Gemarkung Bonn, Flur 69 das Flurstück 259 mit den Adressen Kaiser-Karl-
Ring 59 bis 61 sowie Dorotheenstraße 103 mit einer Fläche von rd. 6.900 m².
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasstSeite 1 von 82
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zusätzlich in der Gemarkung Bonn, Flur 69 das Flurstück Nr. 260 mit der
Adresse Kaiser-Karl-Ring 63 mit einer Fläche von rd. 320 m².
Ergänzend werden aus planungsrechtlichen Gründen Teilbereiche der
öffentlichen Verkehrsflächen Kaiser-Karl-Ring (Flur 42, Flurstück Nr. 2210 tlw.,
Flur 69, Flurstück Nr. 263 tlw.), Dorotheenstraße (Flur 69, Flurstück Nr. 235
tlw.) und Vorgebirgsstraße (Flur 69, Flurstück Nr. 262 tlw.) in das Gebiet des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit einbezogen.
Das Plangebiet ist gegenwärtig mit einer drei- bis viergeschossigen
Blockrandbebauung, teils mit erhöhten Erdgeschossen, sowie mit niedrig
geschossiger Bebauung im Blockinnenbereich bebaut. Mit Ausnahme
weniger, untergeordneter begrünter Bereiche im Blockinnenbereich
(Baumscheiben) sowie Pflanzstreifen zwischen Hauswand und Gehsteig am
Kaiser-Karl-Ring ist das Plangebiet vollständig versiegelt.
Im Jahre 2018 gab die Deutsche Post AG die Nutzung des Areals als Büro-
und Zustellcenter auf. Der Gebäudebestand des Postareals umfasst:
- einen dreigeschossigen Bauteil A (Grundfläche ca. 1.330 m²) mit
ausgebautem Steildach am Kaiser-Karl-Ring, der sich in drei
Gebäudeabschnitte unterschiedlicher Höhe (Firsthöhen: 17,75 m – 18,70 m
über Straßenniveau) gliedert. Im Bereich der Blockecke Kaiser-Karl-
Ring/Dorotheenstraße existiert eine erhöhte Eingangssituation (Außentreppe
zum Hochparterre).
- einen dreigeschossigen Bauteil B (Grundfläche ca. 135 m²) mit Steildach an
der Dorotheenstraße 103, der an den Gebäudebestand außerhalb des
Plangebietes (Dorotheenstraße Nr. 101) anschließt, zum Plangebiet aber
Fensterflächen aufweist sowie
- ein eingeschossiges Werkstattgebäude (Lager/Garage; Grundfläche 1.330
m²) im rückwärtigen Bereich, das zwischen Bauteil A und B zur
Dorotheenstraße mit einer geschlossenen Fassade in Erscheinung tritt.
Der Blockinnenbereich ist vollständig als Stellplatzanlage genutzt, die über die
Vorgebirgsstraße anfahrbar ist. Zusätzlich existiert eine Durchfahrt nördlich
angrenzend an das Nachbargebäude mit der Adresse Kaiser-Karl-Ring 63.
Das nachbarliche Gebäude an der Ecke Kaiser-Karl-Ring 63 /
Vorgebirgsstraße liegend ist viergeschossig mit einem ausgebauten Steildach,
das den Kreuzungsbereich mit seiner Höhe akzentuiert. Es schließt an die
vorhandene Bebauung am Kaiser-Karl-Ring unmittelbar an. An der
Vorgebirgsstraße bildet das Gebäude eine Brandwand zur Zufahrt in den
Blockinnenbereich aus. Neben einem gastronomischen Betrieb befindet sich
hier auch Wohnnutzung.
Die östliche Grundstücksgrenze ist aktuell beidseitig über die gesamte Länge
hinweg mit ein- bis zweigeschossigen Gewerbebauten bebaut. In der
Vorgebirgs- und Dorotheenstraße fassen überwiegend drei- bis
fünfgeschossigen Wohnhäuser mit Satteldach den Straßenraum. An das
Plangebiet angrenzend befindet sich in der Vorgebirgsstraße ein
viergeschossiges Wohn- und Geschäftshaus mit Satteldach (IV+) und in der
Dorotheenstraße ein dreigeschossiges Wohngebäude mit Satteldach (III+).
Dem Plangebiet südlich gegenüberliegend, befindet sich das unter
Denkmalschutz stehende Frankenbad, das in eine ebenfalls
denkmalgeschützte Außenraumgestaltung mit Grünfläche eingebettet liegt.
Über die Vorgebirgsstraße ist eine zum Hallenbad gehörende, ebenerdigeSeite 2 von 82
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Stellplatzanlage zu erreichen. Südwestlich des Plangebietes, an der
Vorgebirgsstraße gelegen, werden zwei Beherbergungsstätten betrieben. Im
Übrigen dominieren im direkten Umfeld des Plangebietes
Geschosswohnungsbauten mit vereinzelten gewerblichen Nutzungen in den
Erdgeschossen.
Planungsziele:
Im Jahre 2018 gab die Deutsche Post AG die Nutzung des Areals als Büro-
und Zustellcenter auf. Nachfolgend erwarb die Real Estate GmbH das
Gelände mit der Zielsetzung, das Gelände einer gewerblichen Nutzung
ergänzt durch Wohnnutzung und Flächen für Dienstleistung und Kultur
zuzuführen. Im Juli 2021 wurde das Grundstück an die SL AM Development
Residential GmbH weiterveräußert. Diese beabsichtigt, die insgesamt ca.
6.900 m² große Liegenschaft mit Gewerbe- und Wohngebäuden sowie einer
Kindertagesstätte mit einer oberirdischen Gesamt-BGF von rund 21.300 m² zu
entwickeln. Dabei verpflichtet sich die Vorhabenträgerin, mindestens 50%
gemessen an der Gesamt-BGF als Wohnungsbau zu errichten. Entsprechend
dem Bonner Baulandmodell in der zum ersten Aufstellungsbeschluss
(19.09.2018; DS-Nr. 1812132) geltenden Fassung sind dabei 40 % von dem
verpflichtend herzustellenden Anteil an Wohnungsbau (50 % BGF
Wohnungsbau) so zu errichten, dass sie mit Mitteln der sozialen
Wohnraumförderung gefördert werden könnten.
Derzeit ist geplant, rund 4.845 m² BGF für Gewerbe nebst Kindertagesstätte
und rund 16.451 m² BGF für Wohnzwecke zu nutzen. Damit ergibt sich
insgesamt ein Anteil von rund 77 % der BGF für Wohnen. Von der
Gesamtsumme BGF Wohnen (16.451 m²) sind gemäß Bonner Baulandmodell
40 % als geförderter Wohnungsbau herzustellen. Dies ergibt eine BGF von
rund 6.580 m².
Hergeleitet aus der städtebaulichen Typologie der Umgebung sowie der
Bestandsbebauung soll die Blockrandbebauung entlang des Kaiser-Karl-
Rings, der Vorgebirgs- und der Dorotheenstraße geschlossen und im Sinne
der Nachverdichtung und in Anlehnung an die umgebende städtebauliche
Typologie durch eine Entwicklung im Blockinneren in Form von zwei
Gebäuderiegeln ergänzt werden.
Die Erschließung der Blockrandbebauung erfolgt über die angrenzenden
öffentlichen Verkehrsflächen. Der Innenbereich erhält je eine fußläufige
Erschließung zu den angrenzenden Verkehrsflächen.
Der ruhende Verkehr wird in einer Tiefgarage, die sich über weite Teile des
Vorhabengrundstücks erstreckt, untergebracht. Die Einfahrt in die Tiefgarage
erfolgt über die Vorgebirgsstraße unmittelbar angrenzend an den
nachbarlichen Bestand (Hausnummer 32). Die Ausfahrt aus der Tiefgarage
erfolgt über den Kaiser-Karl-Ring unmittelbar angrenzend an den
nachbarlichen Bestand (Hausnummer 63).
Bestehendes Planungsrecht:
Der Flächennutzungsplan (FNP) der Bundesstadt Bonn stellt für das
Plangebiet eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung
„Post“ dar. Damit kann der vorhabenbezogene Bebauungsplan im Hinblick auf
die angestrebten Planungsziele nicht als aus dem FNP gemäß § 8 Abs. 2Seite 3 von 82
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BauGB entwickelt angesehen werden. Insofern wird der Flächennutzungsplan
gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung an die neuen
Planungsziele angepasst.
Ein verbindlicher Bebauungsplan besteht für das Plangebiet nicht, jedoch liegt
es im Geltungsbereich dreier Fluchtlinienpläne (B 194a, B205c und B 310).
Insofern ist das Plangebiet planungsrechtlich nach § 30 Baugesetzbuch
(Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes) bzw.
nach § 34 (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang
bebauten Ortsteile) zu beurteilen.
Die Fluchtlinienpläne legen einen Abstand der Bebauung von Verkehrsflächen
(Bauflucht / Straßenflucht) und dem darin vorhandenen alten Baumbestand
fest.
Zur Umsetzung der zukünftigen Planungsziele ist daher die Schaffung von
Planungsrecht in Form eines Bebauungsplanes erforderlich.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6522-3
werden die Fluchtlinienpläne im Geltungsbereich des neu aufzustellenden
Bebauungsplanes rechtsunwirksam.
Satzungen und Sonstiges:
Denkmale:
Teile des Baublocks zwischen Kaiser-Karl-Ring / Dorotheenstraße /
Adolphstraße und Vorgebirgsstraße unterliegen der Satzung zum Schutze des
Denkmalbereiches Nr. 1 „Bonn-Nordstadt“ vom 06.08.1990. Das Plangebiet
selbst ist hiervon jedoch nicht betroffen.
Masterplan „Innere Stadt“:
Das Areal liegt im räumlichen Betrachtungsbereich des Masterplanes „Innere
Stadt“. Eine der Zielsetzungen dieses Masterplanes ist die Stärkung des
Wohnens in der „Inneren Stadt“. Hierzu sollen im Bestand sowie bei
Neubauten Mischstrukturen geschaffen werden, die neben dem Wohnen auch
Büro- und Dienstleistungsangebote oder Kulturfunktionen beinhalten.
Einzelhandels- und Zentrenkonzept:
Das Vorhaben liegt außerhalb eines zentralen Versorgungsbereiches nach
dem Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept (BEZK), das im Jahre 2008
beschlossen (DS-Nr.: 0811198) und nachfolgend im Dezember 2012 aufgrund
des Ratsbeschlusses DS-Nr.: 113540EB22 angepasst und ergänzt wurde.
Nach den Regelungen des Konzeptes ist im Bereich des Plangebietes
zentren- und nahversorgungsrelevanter Einzelhandel nur unterhalb der
Großflächigkeit möglich, das heißt mit einer maximalen Verkaufsfläche von
800 m².
Derzeit wird das Einzelhandels- und Zentrenkonzept erneut fortgeschrieben.
Die Zielsetzungen des fortgeschriebenen Einzelhandels- und
Zentrenkonzeptes sollen auf geänderte rechtliche und wirtschaftsstrukturelle
Rahmenbedingungen sowie Veränderungen in der Siedlungsstruktur
reagieren (DS-Nr.: 240726).
Bonner Baulandmodell (BBLM) in der Fassung vom 10.07.2018:
Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich, mindestens 50 % der oberirdischen
Gesamt-Bruttogrundfläche (BGF) als Wohnungsbau zu errichten.Seite 4 von 82
Seite 5
Entsprechend dem Bonner Baulandmodell in der zum ersten
Aufstellungsbeschluss (19.09.2018; DS-Nr. 1812132) geltenden Fassung sind
40 % von den 50 % BGF Wohnungsbau so zu errichten, dass sie mit Mitteln
der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten. Im
Durchführungsvertrag verpflichtet sich die Vorhabenträgerin zur Umsetzung.
Ferner wird die Vorhabenträgerin durch das BBLM verpflichtet, die Schaffung
von Kita-Plätzen in dem Umfang sicherzustellen, der durch das Vorhaben
ausgelöst wird.
Integriertes Freiraumsystem (IFS):
Die Baumreihen entlang des Kaiser-Karl-Rings tragen zum Verbundsystem
„Grünverbindungen“ des Integrierten Freiraumsystems (IFS) bei und werden
erhalten.
Baumalleen Kaiser-Karl-Ring und Dorotheenstraße:
Der an das Plangebiet angrenzende Kaiser-Karl-Ring wird von bis zu 100
Jahre alten Alleebäumen gesäumt. Eine weitere Baumallee, die im
Alleenkataster NRW unter der Nummer AL-BN 0029 geführt wird, erstreckt
sich entlang der Vorgebirgsstraße. Beide Alleen sind gemäß § 41 LNatSchG /
§ 29 BNatSchG gesetzlich geschützt.
Die Beseitigung von Alleen, die diesem Schutz unterliegen, sowie alle
Handlungen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder nachteilige
Veränderung führen können, sind verboten.
Bonner Freiraumplan:
Das Areal liegt in einem hitzebelasteten Siedlungsraum nach ZURES 2019. Für
diese Siedlungsräume beschreibt der Bonner Freiraumplan die Notwendigkeit
hoher Freiraumqualitäten, die Mehrfachnutzung von Dachflächen sowie hohe
Klimaanpassungsstandards für Neubauten.
Planungsablauf:
In seiner Sitzung am 19.09.2018 fasste der Ausschuss für Planung, Verkehr
und Denkmalschutz den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
6522-3 „Kaiser-Karl-Ring 59-61“ mit dem Ziel der Schaffung von Wohnungen,
Büroflächen sowie Flächen für Dienstleistungen und Kultur (DS-Nr. 1812132 ).
Im Rahmen der Beratungen über die Aufstellung des Bebauungsplanes
beschloss die Bezirksvertretung Bonn in ihrer Sitzung am 04.09.2018 (DS-Nr.
1812132EB4), die Maßnahme in die Vorhabenliste zur Bürgerbeteiligung
aufzunehmen. Darüber hinaus sollte dafür gesorgt werden, dass in der zu
entwickelnden Fläche auch ein erheblicher Anteil Wohnnutzung (mindestens
30% Wohnungsbau, unter Anwendung des Bonner Baulandmodells) realisiert
wird.
Nachfolgend beschloss der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und
Bürger und Lokale Agenda in seiner Sitzung am 24.01.2019 nach
vorangegangener Beratung in dem Beirat Bürgerbeteiligung (14.12.2018) eine
komplexe, von der Verwaltung mit eigenen Mitteln durchzuführende
BürgerInnenbeteiligung. Dies erfolgte mit der Maßgabe, dass hierdurch keine
wesentlichen zeitlichen Verzögerungen entstehen (Drucksachen-Nr.:
1813312).Seite 5 von 82
Seite 6
Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz hat die Zielsetzung
des Bebauungsplans Nr. 6522-3 „Kaiser-Karl-Ring 59-61“ am 12.02.2020
präzisiert (DS Nr. 190567-4 AA). Danach soll die Planung vornehmlich
Wohnungsbau vorsehen (Mindestanteil der Wohnnutzung 50 Prozent). Weiter
sollte eine Satzung zum besonderen Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB
aufgestellt werden (DS-Nr. 190567).
Darüber hinaus beschloss der Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz, dass dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Verfahren
der Genehmigung nach § 34 BauGB mit städtebaulichem Vertrag nicht gefolgt
wird (DS-Nr. 190327). Das Bebauungsplanverfahren für das Areal ist
weiterzuführen, und zwar mit einer komplexen Bürgerbeteiligung (DS-Nr.
190544).
Mit Schreiben vom 19.06.2020 stellte der erste Vorhabenträger - die Real
Estate GmbH - den Antrag auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens nach
§ 12 Baugesetzbuch. In seiner Sitzung am 22.06.2020 beschloss der Rat die
Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB für das
Grundstück Kaiser-Karl-Ring 59-61 und Dorotheenstraße 103.
Im Juli 2021 wurde das Grundstück an die Swiss Life AM veräußert. Vorab
des Verkaufes beauftragte der Rat in seiner Sitzung am 08.11.2021 die
Verwaltung, mit der Swiss Life AM eine Abwendungsvereinbarung
abzuschließen (DS-Nr. 211651). Das der Stadt Bonn gemäß § 25 Abs. 1 Satz
1 Nr. 2 Baugesetzbuch zustehende Vorkaufsrecht an dem Areal „Kaiser-Karl-
Ring 59-61 und Dorotheenstraße 103“ sollte nicht ausgeübt werden. Über die
Umsetzung der Beschlüsse wurde der Rat in seiner Sitzung am 07.12.2021
informiert.
In der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen am
24.08.2022 wurde ein Bürgerantrag zur Anpassung der Ziele und Zwecke der
Planung ungeändert beschlossen. In dem Bürgerantrag (DS-Nr.: 220006) wird
gefordert, 70 % der geplanten Geschossfläche als Wohnungen zu errichten,
davon mindestens 40 % geförderter Wohnungsbau. Zusätzlich wird die
Erforderlichkeit von Klimaanpassungsmaßnahmen angesichts der Lage des
Plangebiets innerhalb einer dicht bebauten Hitzeinsel gesehen. Es soll ein
möglichst autofreies Quartier entstehen (DS-Nr. 220006-02 ST). Der
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen beschlossen in seiner Sitzung
am 24.08.2022, dass die im Bürgerantrag genannten Ziele den
städtebaulichen und sozialen Zielen des Ausschusses für Wohnen, Planung
und Bauen entsprechen. Die Verwaltung werde gebeten, mit der
Vorhabenträgerin Gespräche zu führen, wie diese gemeinsam erreicht werden
können (DS-Nr. 220006-03).
Das durch das Büro promediare erstellte Beteiligungskonzept (Stand
15.12.2022) für ein komplexes Beteiligungsverfahren wurde am 31.01.2023 in
der Bezirksvertretung Bonn nach vorangegangener Beratung in dem Beirat
Bürgerbeteiligung (27.01.2023) und vorbehaltlich der Empfehlung des
Ausschusses für Beteiligung der Bügerinnen und Bürger, die nachfolgend am
08.02.2023 erfolgte, beschlossen (DS-Nr. 222460).
Auf der Grundlage des Beteiligungskonzeptes fand am 17.04.2023 ein
Bürger:Innenworkshop statt, in dessen Verlauf sich die Öffentlichkeit über dieSeite 6 von 82
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allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren konnte. Es wurde eine
Dokumentation der vorgetragenen Anregungen erstellt (siehe DS-Nr.: 222460-
01). Zusätzlich wurde eine Zusammenstellung aller Anregungen und
Kommentare, die auf der Internetseite „Bonn-macht-mit.de“ eingegangen sind,
erstellt (siehe auch DS-Nr.: 222460-01). Über diese Anregungen wurde die
Bezirksvertretung Bonn in ihrer Sitzung am 17.10.2023, der Beirat für
Bürgerbeteiligungen am 03.11.2023 und der Ausschuss für die Beteiligung der
Bürgerinnen und Bürger am 08.11.2023 informiert (DS-Nr.: 222460-01).
Mit den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Bürger:Innenworkshop und
ersten Stellungnahmen der Dienststellen der Bundesstadt Bonn wurde das
Vorhaben weiterqualifiziert.
In seiner Sitzung am 01.02.2024 fasste der Rat der Stadt Bonn nach
vorangegangener Beteiligung des Ausschusses für Wohnen, Planen und
Bauen (24.01.2024), der Bezirksvertretung Bonn (30.01.2024) und des
Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda (31.01.2024) den
Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit
und der Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs.
1 und § 4 Abs. 1 BauGB auf Grundlage der weiterqualifizierten Planung mit
einem komplexen Bürgerbeteiligungsverfahren durchzuführen. Weiter
beschloss der Rat, dass für die zukünftige Nutzung das Szenario 2, also die
weit überwiegende Wohnnutzung samt Kita, ergänzt um mögliche kleinteilige
gewerbliche Flächen im Erdgeschoss, weiterverfolgt werden soll. Zudem ist
für die architektonische Qualifizierung ein teiloffener RPW-Wettbewerb mit
mindestens acht teilnehmenden Büros durchzuführen, wobei bis zu vier Büros
„gesetzt“ werden können. Weiter möge die Verwaltung prüfen, ob Teile der
Tiefgarage als Quartiersgarage in der weiteren Planung berücksichtigt werden
könnten (DS-Nr.: 231404).
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand daraufhin in der Zeit vom
21.06.2024 bis einschließlich 05.07.2024 statt. Zusätzlich fand am 21.06.2024
eine Bürgerbeteiligungsveranstaltung statt.
Während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1
BauGB wurde verschiedene Stellungnahmen abgegeben. Die geäußerten
Anmerkungen bezogen sich auf die Themenbereiche Sanierung vor Abriss,
Schaffung preiswertes Wohnraumangebot (Studierendenwohnheim,
geförderter Wohnungsbau), mehr öffentlich zugängliche Grünflächen,
Begrünung Dorotheenstraße, Verbesserung Stadtklima, Quartiersgarage,
Reduzierung motorisierter Individualverkehr/Mobilitätskonzept.
Als Anlage ist die Auswertung aller während der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
vorgebrachten Stellungnahmen beigefügt.
In seiner Sitzung am 20.06.2024 beschloss der Rat der Stadt Bonn nach
vorangegangener Beratung in dem Ausschuss für Wohnen, Planen und
Bauen (15.05.2024) und der Bezirksvertretung Bonn (28.05.2024) neben der
Benennung der stimmberechtigten Mietglieder im Auswahlgremium der
architektonischen Qualifizierung folgendes:
1. Der Architekturwettbewerb soll für dieses bedeutende innerstädtischeSeite 7 von 82
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Areal die bestmögliche Lösung für eine Bebauung finden und nicht nur
wie in der Beschlussvorlage dargestellt, die Fassaden der bereits
entwickelten Lösung betrachten. Zwar ist die städtebauliche Figur
angesichts der als sinnvoll angesehenen Blockrandbebauung mehr oder
weniger vorgegeben, aber es soll im Wettbewerb durchaus die Chance
genutzt werden, ggfs. auch alternative Ideen zu den Grundrissen und der
Wohnungsaufteilung zu entwickeln.
2. Auch die Gestaltung der Freiflächen und der Bebauung im
Blockinnenbereich soll nicht vorgeben sein, sondern hier ist den Ideen der
Teilnehmer*innen des Wettbewerbs Raum zu bieten.
3. Die Ideen aus der Bürgerbeteiligung sollen explizit aufgeführt werden.
Die Auslobung des Wettbewerbs soll vor Veröffentlichung bzw. vor dem
Kolloquium an die planungspolitischen Sprecher versendet werden.
Nachfolgend wurde ein nicht-offener Realisierungswettbewerb mit 7
teilnehmenden Architekturbüros durchgeführt, der am 04.03.2025 mit der
Preisgerichtssitzung seinen Abschluss fand. Die Arbeit des Büros Schulte
Architekten GmbH Architekten aus Köln wurde dabei von der Jury mit dem
ersten Preis ausgezeichnet. (DS-Nr. 240715-02)
Auf der Grundlage des Wettbewerbsergebnisse wurde das
Bebauungsplanverfahren weiter fortgeführt und der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6522-3 erstellt. Die Aufstellung
erfolgt dabei im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB.
Maßgabe Prüfung Nutzung von Teilen der Tiefgarage als Quartiersgarage:
Die Verwaltung wurde vom Rat der Stadt Bonn in der Sitzung vom 01.02.2024
damit beauftragt zu prüfen, ob Teile der Tiefgarage der neuen Bebauung des
ehemaligen Postareals (Bebauungsplan-Nr. 6522-3) als Quartiersgarage in
der weiteren Planung berücksichtigt werden könnten (DS-Nr. 231404).
Im Rahmen des Zielbeschlusses zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie
(DS 212060) ist die Verwaltung grundsätzlich damit beauftragt, die Errichtung
von Quartiersgaragen im Stadtgebiet zu prüfen. Als erster Schritt erfolgt die
Bewertung städtischer Flächen in einem stufenweisen datenbasierten
Verfahren auf Grundlage eines Kriterienkatalogs. Die Prüfung von
Bebauungsplanverfahren in Hinsicht auf die Eignung für den Bau von
Quartiersgaragen erfolgt bislang in Einzelfällen, ist aber noch nicht verstetigt.
Dem Fokus auf städtische Flächen liegt zugrunde, dass der Bau von
Quartiersgaragen oftmals mit rentableren Nutzungen konkurriert und daher als
einzelstehende Maßnahme für private Investoren nicht attraktiv ist.
Wesentliche Kriterien bei der Untersuchung auf Eignung eines Standortes
sind, gestützt auf die Fachliteratur und Erfahrungsberichte anderer Städte und
Kommunen:
• die Lage in einem Gebiet mit hohem (ggf. zu erwartendem)
Parkdruck,
• eine Parkraumbewirtschaftung im umliegenden Straßenraum,
• die gute Erreichbarkeit vom Hauptstraßennetz, um Fahrten im
Quartier zu reduzieren,
• aber auch die Verfügbarkeit einer ausreichend großen Fläche zur
Errichtung eines Mindestmaßes an Stellplätzen.
Hintergrund der Kriterien ist vor allem die Akzeptanz und damit auch die
Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit. Oftmals kann durch die Vermietung einerSeite 8 von 82
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Quartiersgarage an Dauermieter bei Vollauslastung lediglich der laufende
Betrieb kostendeckend geführt werden. Die Baukosten für die Errichtung einer
Tiefgarage, die sich nach Schätzungen (Stand 2023) auf mindestens 40.000
Euro je Stellplatz belaufen, können jedoch nicht wieder erwirtschaftet werden.
Eine Förderung ist derzeit lediglich mit bis zu 4.000 Euro je Stellplatz über die
Förderrichtlinien Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement (FöRi-MM)
möglich.
Der Standort des ehemaligen Postareals ist unter Berücksichtigung der oben
genannten Kriterien ein geeigneter Standort für eine Quartiersgarage. Dies
ergibt sich insbesondere durch die dichte Bebauung in der umliegenden
Nordstadt mit einem hohen Parkdruck in den zumeist engen Straßen. Durch
das im letzten Jahr beschlossene Parkraumkonzept werden diese umfassend
bewirtschaftet wodurch die ausreichende Akzeptanz einer Quartiersgarage zu
erwarten wäre. Hinzu kommt eine attraktive Erschließung über den Kaiser-
Karl-Ring.
Auf der Basis der Bonner Stellplatzsatzung sehen die Planungen der
Vorhabenträgerin derzeit die Herstellung von mindestens 84 Kfz-Stellplätze
und mindestens 462 Fahrradstellplätzen vor. Auch unter Berücksichtigung von
Mobilitätsmaßnahmen erfordert die unterirdische Errichtung von Stellplätzen
eine Unterbauung von rd. 90% des Plangebietes.
Für darüber hinaus gehende Stellplätze, welche für eine Nutzung als
Quartiersgarage notwendig wären, wäre eine weitere Tiefgaragenebene
erforderlich. Dies würde aufgrund der zusätzlichen Rampenanlagen und
dadurch bedingter Flächenverluste mit erheblichen Mehrkosten einhergehen.
Die Herstellung eines solchen zweiten Untergeschosses ist aus Sicht der
Vorhabenträgerin wirtschaftlich nicht umsetzbar. Die Größe notwendiger
Erschließungsflächen steht in keinem Verhältnis zu möglichen Stellplätzen auf
einer 2. Ebene. Darüber hinaus würden zusätzliche Ein- und Ausfahrten, die
eine 2. Tiefgaragenebene hervorruft, nach gutachterlicher Einschätzung zu
einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm führen.
Eine Entlastung des Parkraumdrucks im Umfeld bzw. eine Verbesserung der
Mobilitätsangebote für das Quartier ist jedoch durch die öffentlich
zugänglichen carsharing-Angebote zu erwarten.
Insgesamt kommt die Prüfung zu dem Ergebnis, dass eine Nutzung von
Teilen der geplanten Tiefgarage als Quartiersgarage nicht umsetzbar ist.
Durchführungsvertrag:
Noch vor Fassung des Satzungsbeschlusses wird zwischen der
Vorhabenträgerin und der Bundesstadt Bonn ein Durchführungsvertrag
abgeschlossen. Mit dem Durchführungsvertrag bindet sich die
Vorhabenträgerin, das Projekt innerhalb des vereinbarten Zeitraums
vollständig abzuschließen.
Für das Projekt ist eine oberirdischen Gesamt-BGF von rund 21.300
m² geplant. Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich, mindestens 50% der
Gesamt-BGF als Wohnungsbau zu errichten. Entsprechend dem Bonner
Baulandmodell in der zum ersten Aufstellungsbeschluss (19.09.2018; DS-Nr.
1812132) geltenden Fassung sind dabei 40 % von dem verpflichtend
herzustellenden Anteil an Wohnungsbau (50 %) so zu errichten, dass sie mit
Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten. Auf der
Basis der derzeitigen Planung entspricht dies einer BGF von rund 6.580 m².Seite 9 von 82
Seite 10
Weiter verpflichtet sich die Vorhabenträgerin, im Rahmen der Realisierung des
Vorhabens eine dreigruppige Kindertagesstätte zu errichten. Auf der Basis
eines Energiekonzeptes wird die Vorhabenträgerin die Gebäude im
Energieeffizienzstandard 55 herstellen. Hierzu wird sie eines der in dem für
das Neubauvorhaben erstellten Energiekonzept benannten
Energieversorgungssysteme umsetzen.
Weiter verpflichtet sich die Vorhabenträgerin zur Umsetzung eines
Mobilitätskonzeptes nebst Monitoring, zur grundsätzlichen Rückhaltung des
Niederschlagswassers auf dem Vorhabengrundstück und zu
Fassadenbegrünungen.
Das Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie:
Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der
Bauleitplanung beteiligten Akteure. Einzelne Fachinteressen sollen vor allen
Dingen im Hinblick auf die Ziele der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie (DS-
Nummer:1812770) sowie auf das Leitbild zu Klimaschutz und
Klimaanpassung, mit dem Vorhaben, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu
werden, auch in der Bauleitplanung bestmöglich in Einklang gebracht werden
bzw. bei Interessenskonflikten abgewogen werden.
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wird entsprechend der
Mehrstufigkeit von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger
Nachhaltigkeitscheck durchgeführt (DS-Nummer: 220501).
Für die vorliegende Planung wurden notwendige Gutachten erstellt und bei
den Planfestsetzungen berücksichtigt. Die Planbegründung enthält sehr
detaillierte Aussagen zu allen Belangen, die bei der Planerstellung zu
berücksichtigen waren. Auf dieser Grundlage wird der in Stufe II durchgeführte
Nachhaltigkeitscheck zur frühzeitigen Beteiligung durch einen Check der Stufe
III ersetzt und gleichzeitig abgeschlossen. Hier steht im Vordergrund die
Frage, welche im Verfahren erreichten Qualitäten im Hinblick auf die
Nachhaltigkeitsstrategie sich durch Festsetzungen im Bebauungsplan oder
durch Vereinbarungen im Städtebaulichen Vertrag verbindlich sichern lassen.
Hinweis: Die angehängte Übersicht des Nachhaltigkeitschecks Stufe III stellt
keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern stellt das beabsichtigte
Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie dar.
Anlage/n
1 Übersichtsplan 6522-3 (öffentlich)
2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6522-3 (öffentlich)
3 Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 6522-3 (öffentlich)
4 Stellungnahmen und Auswertung der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
(öffentlich)
5 Stellungnahmen und Auswertung der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
(öffentlich)
6 Checkliste Nachhaltige Planung (öffentlich)
7 Anpassung Flächennutzungsplan (öffentlich)Seite 10 von 82
Seite 11
8 2025-06-16_Begründung_Veröffentlichung (öffentlich)Seite 11 von 82
Bebauungsplan Nr. 6522-3
Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplans
Stadtbezirk Bonn
Ortsteil Nordstadt
Maßstab 1: 2500 Datum: 21.05.2025
100 mSeite 12 von 82
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
PP
P
Dorotheenstraße
Vorgebirgsstraße
Kaiser-Karl-Ring
57
59
63
22
114
26
118
28
124
117
52
30
5456
116
119
101
50
32
103
115
61
24
Flur 71
Flur 69
Flur 42
KD=59.07
KD=58.75
KD=58.90
KD=59.12
KD=59.10
KD=59.10
KD=59.10
KD=59.30
KD=59.28
KD=59.11
KD=58.64
KD=59.04
KD=58.99
KD=58.71
KD=58.27
Rinne
59.31
59.28
59.28
59.16
59.29
59.27
59.27
59.28
59.25
59.22
58.55
58.87
59.28
58.96
59.03 58.76
58.66
58.95
59.13
58.74
58.61
58.90
59.16
59.16
58.85
59.00
59.08
59.13
59.06
59.10
59.16
59.16
59.28
59.29
59.19
59.30
59.20
59.32
59.23
59.22
59.18
59.12
59.16
59.36
59.35
59.43
59.14
59.02
58.94
58.82
58.97
59.40
59.18
59.04
59.09
59.47
59.35
59.22
59.16
59.17
58.94
58.88
59.06
59.07 58.70
58.63
58.77
58.67
58.72
58.84 58.74 58.69 58.76 58.60
58.55
58.45
58.62
58.47
58.50
58.83
58.93 58.75
58.75
58.68
58.57
58.71
58.48
58.60 58.43
58.58
58.51 58.30
58.26
58.45
58.24
58.35 58.26
58.43 58.42 58.26 58.20 58.16
57.99
58.23
58.11
58.49
58.75
Beton
59.28
59.14
59.2059.24
59.24
59.25
59.24
59.25
59.24
59.27
59.2459.23
59.06
59.08
59.07
59.0459.00
59.03
58.3958.50
58.69
58.87 58.92 59.04
59.06
59.07
59.10
59.07
59.05
59.07
59.07
59.10
59.14
59.12
59.06
59.12
59.09
59.01
58.55
59.12
59.13
59.15
59.06
59.08
59.02
58.98
59.10
59.03
59.09
58.73
58.48
58.49
58.55
58.83
58.60
58.45
58.42 58.60
58.64
59.38
59.37
59.25
59.44
OK Mauer=60.15
Tor Tor
OK Mauer
=61.20
58.47
58.5058.55
58.65
58.6458.8458.78
58.39 58.26
58.21
58.19
58.00
57.97
58.04
58.05
58.82 58.81
58.87
58.94
58.94
58.86
59.07
59.11
59.11
59.09
59.14
59.14
59.24
59.24
59.33
59.33
59.33
59.25
59.21
58.17
58.38
58.31
58.2458.29
58.4058.4858.60
58.62
58.69
58.75
58.77
58.71 58.69 58.49 58.32 58.25
58.52
58.63
58.69
58.75
58.80
58.82
58.99
59.01
58.97
58.81
58.77
58.93
58.92 58.96
58.98
59.02 59.08
59.14
59.20 59.25
59.27 59.28 59.34 59.36 59.31
59.24
58.89
58.95 58.97 58.99 59.00 59.03 59.02 59.02 59.04 59.08 59.12 59.11
59.08
59.09 59.12 59.12 59.14 59.12 59.13 59.16
59.18
59.20
59.24
59.31
59.11
59.07
59.01 58.89 58.82 58.74 58.4658.5558.6458.6958.71
59.12 58.91 58.88 58.82 58.80
58.82 58.63
58.60
58.70 58.65 58.59
58.55
58.63
58.6558.69
58.72
58.83 58.66
58.80
58.78
58.77
58.64
59.08 59.00 58.91 58.71 58.69 58.69 58.68 58.63
58.52 58.42
58.56
58.53
58.7258.75
58.8058.8658.9058.9258.9859.08
59.4759.4159.4359.43
59.37
59.2059.21
59.20
59.17
59.12 59.13 59.18 59.24 59.27 59.28 59.32 59.33
59.38
59.38
59.36
59.36
59.41
59.30
59.31
59.26 59.31
59.30
59.26
59.29
59.28
59.26
59.25
59.28
59.30
59.26
59.22
59.25
59.24
59.21
59.16
59.14
59.18
59.13
59.13
59.13
59.07
59.04
59.56
59.48
59.75
Grün
Packstation
56.98
59.46
59.25
0,24
gepl. Teilungslinie
Fernmeldebauamt
Ri=71.55
Eingang
=59.05
Eingang
=59.20
Eingang
=59.06
Eingang
=59.60
Eingang
=58.90
Eingang
=58.87
Eingang
=58.41
Ri=70.74
Fi. 76.12
IV+DG
SD
Ri=63.94
III+DG
SD
III WD
I FD
Ri=68.97Ri=68.97
Ri=69.00
Ri=68.52
Fi. 75.12Fi. 75.08
Ri=68.94
Ri=68.96
Att. 64.69
Att. 64.92
Att. 63.55
I PD
I PD
II PD
II PD
Ri=62.54
Ri=62.47
Att. 64.82
Ri=62.64
Ri=71.11
Att. 63.35
Ri=64.71
Ri=71.94
Ri=72.00
Ri=72.01
Fi. 77.53
Fi. 76.50
IV+DG
WD
OK Dachknick=72.74
OK Dachknick=72.74
Treppenhaus
Fi. 77.02 Fi. 78.00
Ri=72.01
III+DG
WD
III+DG
SD
III+DG
SD
III+DG
SD
III+DG
SD
IV WD
Fi. 77.76 Fi. 74.25 Fi. 74.24
Ri=69.11
Ri=69.06Ri=71.82
Fi. 75.15
Ri=69.54
SWD=72.04
SWD=71.16
Fi. 66.68
Fi. 64.88
Fi. 64.33
Ri=62.44
Ri=63.10
Ri=64.04
Fi. 76.97
Fi. 65.05
Ri=71.10
Eingang
=60.30
250
81
79
195
80
1221
101
260
257
251
262
2077
100
248
21
15
16
256
83
20
258
263
2210
14
259
12
247
11235
82
249
22
95
391
Gemarkung Bonn
Gemarkung Bonn
Gemarkung Bonn
Kaiser-Karl-Ring
Dorotheenstraße
TGa
#3.0
#8.0
#10.0
12.0
#3.0
#3.0
#3.0
8.0
#1.5
#3.0
#3.0
#9.5
#9.5
#3.0
#3.0
#10.0
#2.5
#1.5
#1.5
#6.0
#9.5
#3.0
#14.0
#13.8
#6.0
#14.0
#6.5
#2.0
#7.0
34.0
#17.5
#11.5
#17.5
#14.0
#4.0
#8.5
#2.0
#6.5
5.5
#17.0
#2.5
22.5
8.0
25.0
#6.9
#11.0
2.5
#5.0
#6.5
27.5
#8.0
#13.5
#1.5 #1.5
#4.0
#1.5#1.5
#10.5
#1.5
0.5
6.9
2.1
#1.5
#1.5
#3.0
#3.0
#9.5
#1.5
#13.5
8.0
#7.5
#1.5
#1.5
#6.5
#4.5
6.5
#13.0
As
#4.0
#19.0
GH 72,2 - 72,7
IV
GH 78,7 - 79,2
V
GH 81,8 - 82,5
VI
GH 81,8 - 82,5
VI
GH 77,7
IV
GH 75,2 - 75,7
V
GH 71,7-77,1
IV
II
MU
GRZ 0,7
Baugrenze EG
Baugrenze EG
g
TGa
Ausfahrt
TGa
Einfahrt
V
GH 75,2 - 75,7
Anschluss-Bebauungsplan-Nr.
7623-2
LH min. 2,5
GH 71,7 - 72,3
IV
VI
GD
VI
LH min. 3,0
FD
FD
VI
GD
V
GH 75,2 - 75,7
FD
FD
GH 75,2 - 82,5
FD
FD
FD
IV FD
GH 71,7 - 77,1
IV
GD
FD
I
III
FD
GH
68,3 - 68,8
FD
GH
71,7 - 77,1
IV
GD
WH 72,0
GH 72,2 - 72,7
IV
Baugrenze EG
Baugrenze EG
LH min. 3,0
IV
IV
GH 72,2 - 72,7
FD
FD
LH min. 3,0
GH 78,7 - 79,2
FD
GH 72,2 - 72,7
IV
GD
GH 78,7 - 79,2
V
FD
V
FD
GH 63,0 - 64,3
III
GH 75,2 - 82,5
GD
GH 74,8 - 79,2
FD
V
V
V
GD
GD
GD
GH 74,8 - 79,2
GH 74,8 - 79,2
V
GD
LH min. 3,0
GH 72,2 - 72,7
GH 74,8 - 79,2
GH 75,2 - 82,5
GD V
LH min. 3,0
GH 75,2 - 75,7
FD
VI
GD
GH 75,2 - 82,5GH 75,2 - 82,5
VI
GD
GD
FD
GH 68,6 - 69,2
FD
GH 65,6 - 66,1
GH 74,7 - 75,3
LPB VII
LPB VI
LPB VI
LPB V
LPB VII
LPB VI
LPB V
LPB VI
LPB V
LPB IV
LPB V
LPB V
LPB IV
GH
68,3 - 68,8
GH 75,2 - 75,7
V
FD III
FD
GH 72,2 - 72,7
IV
FD
LH min. 3,0
GH 72,2 - 72,7
GH 75,4 - 79,2
V
GH 74,8 - 79,2
V
GD
LH min. 3,0
VI
LH min. 3,0
GH 75,2-82,5
GD
GH 81,8 - 82,5
VI
LH min. 3,0
FD
#1.5
#17.25
#3.5
#3.0
IV
FD
#6.5
#7.0
#8.7
#4.5
#1.5
#3.0
#3.1
Bundesstadt Bonn
Maßstab 1 : 250
Gemarkung Bonn
Flur 42 und 69
Planbereich: Kaiser-Karl-Ring 59-63 und Dorotheenstraße 103
Bebauungsplan Nr. 6522-3
Teil 1: vorhabenbezogener Bebauungsplan
Allgemeine Darstellungen Nachrichtliche Darstellungen
Dieser Plan ist gemäß § 3 (2) des Baugesetzbuches
durch Beschluss des Rates der Stadt Bonn
vom zur Veröffentlichung beschlossen.
Bonn, den
Die Oberbürgermeisterin
Im Auftrag
Leiterin des Stadtplanungsamtes
Dieser Plan wurde gemäß § 3 (2) des Baugesetzbuches
in der Zeit
bis veröffentlicht.
Bonn, den
Die Oberbürgermeisterin
Im Auftrag
Leiterin des Stadtplanungsamtes
Dieser Plan ist gemäß § 10 des Baugesetzbuches
vom Rat der Stadt Bonn
am als Satzung beschlossen worden.
Bonn, den
Die Oberbürgermeisterin
In Vertretung
Stadtbaurat
Dieser Bebauungsplan wird hiermit ausgefertigt.
Bonn, den
Oberbürgermeisterin
Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses dieses
Bebauungsplanes ist gemäß § 10 des Baugesetzbuches
Die Oberbürgermeisterin
Im Auftrag
Leiterin des Stadtplanungsamtes
Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom
3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zurzeit
geltenden Fassung
Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung
vom 21. November 2017 (BGBl. I S.3786) in der zurzeit
geltenden Fassung
Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) vom
18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58) in der zurzeit
geltenden Fassung
Landesbauordnung (BauO NRW) vom 21. Juli 2018
(GV NRW S. 421) in der zurzeit geltenden Fassung
Durch diesen Plan werden, soweit sie in den Geltungsbereich dieses
Bebauungsplanes fallen, ersetzt:
a. Fluchtlinienpläne Nrn. : B310(30), B194a(94), B205c
b. Durchführungsplan Nr. :
c. Bebauungsplan Nr. :
Die innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen und der
Grünflächen dargestellten Einzelheiten sind unverbindlich
Zu diesem Bebauungsplan gehört eine Begründung
Zu diesem Bebauungsplan gehört ein Durchführungsvertrag
Hinweise
geschützter Baum - Baumschutzsatzung -
78.5
Flurstücksgrenze
vorhandenes Gebäude
vorhandene Höhe in Meter über NHN
(Normalhöhennull)
vorhandene Bäume
Flurgrenze
Fi. Vorhandene Firsthöhe in Meter über NHN
Vorhandene Attikahöhe in Meter über NHNAtt.
10.0
Parallelmaß
Längenmaß
Rechter Winkel
#
Verlängerung / Gerade
vom
am erfolgt.
Mit der Bekanntmachung tritt dieser Plan in Kraft.
Bonn, den
Oberkante Regenrinne in Meter über NHNRi.
als Alleebaum gemäß § 41 LNatSchG
Zaun
Schacht
KanaldeckelKd
DachgeschossDG
SatteldachSD
Schnitt Wand Oberkante DachhautSWD
OberkanteOK
WalmdachWD
FlachdachFD
PultdachPD
Mauer
Höhensystem DHHN 2016, HST 170.
Gebäudehöhe
Eingangshöhe / Erdgeschossfußbodenhöhe
Sonstige Nutzungen
Bauliche Nutzung
Art
Urbanes Gebiet
Bauweise
geschlossene Bauweise
Begrenzungs- und Baulinien u.ä.
Für den Entwurf sowie die Festlegung der neuen städtebaulichen
Planung
Bonn, den
Die Oberbürgermeisterin
In Vertretung
Stadtbaurat Öffentlich bestellter VermessungsingenieurVorhabenträger
Es wird bescheinigt, dass die Darstellung mit den Angaben des
Liegenschaftskatasters übereinstimmt.
(Stand der Plangrundlage: Februar 2023)
Bonn, den
Maß
Grundflächenzahl
Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze
GRZ
III
MU
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Straßenbegrenzungslinie
Baugrenze
Baugrenze nur im ErdgeschossBaugrenze
EG
Im Auftrag
g
Umgrenzung von Flächen für Tiefgaragen mit
ihren Zufahrten
Einfahrt / Ausfahrt Tiefgarage
TGa
LH min. Lichte Höhe als Mindestmaß in Meter
Durchfahrt, Durchgang
öffentliche Verkehrsfläche
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
des Vorhaben- und Erschließungsplanes
Bereich, in dem im Erdgeschoss ausschließlich
Anlagen für soziale Zwecke (Kindertagesstätte)
zulässig sind.
GH [...]-[...] Gebäudehöhe als Mindest- und Maximalmaß
in Meter über Normalhöhennull (NHN)
geneigtes Dach
FD
GD
WH Zwingende Wandhöhe
in Meter über Normalhöhennull (NHN)
Alleebaum gemäß § 41 LNatSchG geschützt
geschützter Baum - Baumschutzsatzung -
Flachdach
Abgrenzung Lärmpegelbereiche (LPB)
Baulinie
Verfahren
Festsetzungen nach dem
Baugesetzbuch
Abfallsammelstelle am Tage der AbholungAs
A. Textliche Festsetzungen
Vorhaben und Erschließungsplan
Innerhalb des Geltungsbereichs des Vorhaben- und Erschließungsplanes sind gem. § 12 Abs. 3a Satz 1 BauGB in Verbindung
mit § 9 Abs. 2 BauGB im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der
Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.
1. Art der baulichen Nutzung
1.1 Innerhalb des Plangebietes sind Ferienwohnungen (mit Ausnahme von Service-Wohnen), Bordelle, bordellartige Betriebe,
Vergnügungsstätten und Tankstellen nicht zulässig.
1.2 Innerhalb des in der Planzeichnung entsprechend gekennzeichneten Bereichs sind im Erdgeschoss ausschließlich
Anlagen für soziale Zwecke (Kindertagesstätte) zulässig. Ausnahmsweise können hier unter Berücksichtigung von 1.1 die
in einem Urbanen Gebiet gemäß § 6a Abs. 2 BauNVO zulässigen Nutzungen zugelassen werden.
1.1. Innerhalb des Plangebietes sind mindestens 6.580 m² der Bruttogrundfläche (BGF) so herzustellen, dass sie mit Mitteln
der sozialen Wohnraumförderung (Runderlass Förderungsbestimmungen / -richtlinien des Landes NRW in der zurzeit
geltenden Fassung) gefördert werden können.
2. Maß der baulichen Nutzung
2.1 Als oberer Bezugspunkt für die in der Planzeichnung festgesetzten Gebäudehöhen (GH) wird der oberste Abschluss von
baulichen Anlagen (Flachdach: Oberkante Attika; geneigtes Dach: Oberkante Firststein) festgesetzt.
2.2 Die maximalen Gebäude- bzw. Firsthöhen dürfen durch technische Anlagen und Einrichtungen, wie zum Beispiel
Fahrschächte und Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie, um bis zu 2,5 m überschritten werden.
2.3 Bei Gebäuden mit Flachdach und flach geneigten Dächern (bis 10° Neigung) müssen technische Anlagen und
Einrichtungen mit Ausnahme von Fahrschächten mindestens um das Maß ihrer Höhe über der Attika von der
Gebäudeaußenkante des obersten Geschosses zurücktreten. Die technischen Anlagen und Einrichtungen auf
Flachdächern sind, sofern keine technischen Anforderungen entgegenstehen, einzuhausen, ausgenommen sind Anlagen
für die Nutzung von solarer Strahlungsenergie.
2.4 Absturzsicherungen von Dachterrassen können die maximalen Gebäudehöhen um bis zu 1,2 m überschreiten; sie
müssen nicht von der Gebäudeaußenkante des obersten Geschosses zurücktreten. Ausnahmsweise dürfen
Absturzsicherungen massiv ausgebildet werden (überhöhte Attika).
2.5 Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen von Garagen und Stellplätzen mit Ihren Zufahrten, Nebenanlagen
im Sinne des § 14 BauNVO und baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück
lediglich unterbaut wird, bis zu einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,95 überschritten werden.
2.6 Die zwingend festgesetzte Wandhöhe in Verbindung mit der Festsetzung einer Baulinie darf geringfügig bis zu 10 cm
sowohl in der Lage als auch der Höhe über- bzw. unterschritten werden.
2.7 Die Lage der festgesetzten Durchgänge darf jeweils um das Maß der festgesetzten Breite verschoben werden.
3. Überbaubare Grundstücksflächen
3.1 Balkone, Treppen und Vordächer dürfen die festgesetzten Baugrenzen und Baulinie um bis zu 2,0 m überschreiten,
soweit sie nicht in öffentliche Straßenverkehrsflächen hineinragen.
3.2 Terrassen dürfen die festgesetzten Baugrenzen zum Blockinnenbereich ausnahmsweise um bis zu 4,0 m überschreiten.
Von dieser Beschränkung ausgenommen sind an das Gebäude unmittelbar angrenzende Terrassenflächen einer Kita.
3.3 Eine geringfügige Abweichung von der Lage der festgesetzten Baulinie bis zu 10 cm ist zulässig.
4. Stellplätze
Kfz-Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig. Fahrradstellplätze (auch überdacht) sind oberirdisch auch außerhalb
überbaubarer Flächen zulässig.
Ein- und Ausfahrten der Tiefgarage sind ausschließlich in den dafür zeichnerisch festgesetzten Bereichen zulässig.
Neben einer Tiefgarage sind innerhalb der Fläche für Tiefgaragen (TGa) auch Erschließungsflächen und Nebenräume
zur zulässigen Hauptnutzung - wie Abstellräume, Technikräume, Lagerräume - zulässig.
5. Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
5.1 Innerhalb der mit den Lärmpegelbereichen (LPB) gekennzeichneten Flächen müssen die Außenbauteile (z.B. Wand,
Dach, Fenster, Türen) und Elemente (z.B. Lüftungseinrichtungen, Rollladenkästen) von Gebäuden entsprechend den
unterschiedlichen Raumarten oder Nutzungen die Anforderungen nach DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“, Teil 1 und
Teil 2, Ausgabe Januar 2018 für den entsprechenden Lärmpegelbereich erfüllen.
Tabelle: Zuordnung zwischen Lärmpegelbereichen und maßgeblichen Außenlärmpegel
(Tabelle 7 der DIN 4109)
Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel
(LPB) dB(A)
I Bis 55
II 56 bis 60
III 61 bis 65
IV 66 bis 70
V 71 bis 75
VI 76 bis 80
VII >80*
* Für maßgebliche Außenlärmpegel >80 dB sind die Anforderungen aufgrund
der örtlichen Gegebenheiten festzulegen Quelle: Tabelle DIN 4109 (01/2018)
Die maßgeblichen Lärmpegelbereiche sind in der Planzeichnung gekennzeichnet.
5.2 Ab einem nächtlichen Beurteilungspegel von 45 dB(A) müssen Räume, die der Schlafnutzung dienen bzw. die
überwiegend zum Schlafen genutzt werden, sowie Kinderzimmer mit Fenstern mit integrierten schallgedämpften
Lüftungen oder mit fensterunabhängigen Lüftungssystemen ausgestattet werden.
5.3 Für schutzbedürftige Aufenthaltsräume, welche im Sinne der DIN 4109 regelmäßig dem Schlafen dienen, sind bei einem
Beurteilungspegel oberhalb der kritischen Grenze von 60 dB(A) im Nachtzeitraum (22:00 bis 06:00 Uhr) öffenbare
Fenster in den betroffenen Bereichen nur zulässig, wenn durch geeignete Minderungsmaßnahmen der genannte
Schwellenwert von 60 dB(A) nachts eingehalten wird. Dies ist durch einen Sachverständigen nachzuweisen.
5.4 Für Balkone, Freisitze und Loggien (Außenwohnbereiche), die einen Beurteilungspegel > 62 dB(A) im Tageszeitraum
(06:00 bis 22:00 Uhr) aufweisen, sind Schallschutzmaßnahmen zu treffen. Durch diese muss sichergestellt werden, dass
der v. g. Beurteilungspegel nicht überschritten wird. Davon kann abgewichen werden, wenn die jeweilige Wohnung einen
weiteren Außenwohnbereich hat, der unterhalb des Beurteilungspegels von 62 dB(A) liegt.
5.5 Die Innenwände und die Decke des geschlossenen Teils der Rampenzufahrt Tiefgarage sind schallabsorbierend mit einer
Schallabsorption ?DLa ? 8 dB gemäß DIN EN 1793-1 bis zu einer Tiefe von mindestens 7,5 m auszuführen.
5.6 Sollte im Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen werden, dass aufgrund der konkreten Ausbildung des Baukörpers
die tatsächliche Geräuschbelastung einer Gebäudeseite bzw. eines Geschosses oder eines schutzbedürftigen Raumes
niedriger ausfällt, als dies der maßgebliche Außenlärmpegel bzw. Beurteilungspegel angibt, so können Außenbauteile
von Gebäuden zugelassen werden, die die Anforderungen für den nachgewiesenen niedrigeren, maßgeblichen
Außenlärmpegel entsprechend der unterschiedlichen Raumarten oder Nutzungen erfüllen.
6. Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
6.1 Flachdächer und flach geneigte Dächer (bis 10° Neigung) sind - mit Ausnahme von Terrassen, Lichtkuppeln und
technischen Aufbauten sowie deren Zuwegungen und soweit brandschutztechnische Bestimmungen nicht
entgegenstehen - mindestens extensiv zu begrünen. Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie sind in Kombination
mit extensiver Dachbegrünung herzustellen. Bei einer Kombination mit Photovoltaik-Aufbau ist die Vegetationsschicht für
extensive Begrünung ist mit mindestens 8 -10 cm Schichtstärke bei einem Abflussbeiwert von 0,4 (oder geringer)
fachgerecht einzubauen und dauerhaft zu erhalten. Dachflächen ohne Photovoltaik-Aufbau sind mit einer Schichtstärke
von mindestens 10 cm bei einem Abflussbeiwert von 0,4 (oder geringer) zu begrünen. Die Begrünung erfolgt über
Pflanzungen oder Ansaat von Gräsern, Kräutern und/oder Wurzelschösslingen von Sedum-Arten der Pflanzen der Liste 3
"Beispielhafte Auflistung von geeigneten Pflanzen für eine extensive Dachbegrünung" der Pflanzliste der Bundesstadt
Bonn (zur Pflanzliste siehe Hinweise).
6.2 Tiefgaragen bzw. bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, die weder als Terrassenflächen oder befestigte
Wege bzw. Aufenthaltsflächen genutzt werden, sind mit mind. 0,5 m Bodensubstrat zuzüglich einer Drainschicht
abzudecken und als Grünfläche fachgerecht anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Sofern Bäume gepflanzt werden, ist
abweichend eine Bodensubstratschicht von mindestens 1,2 m zuzüglich Drainschicht und mindestens 12 m³
durchwurzelbarem Pflanzensubstrat sicherzustellen. Dies kann auch in Hochbeeten nachgewiesen werden. Die
Pflanzungen sind bei Abgang zu ersetzen.
6.3 Im Plangebiet sind mindestens 2 Bäume mit einer Mindestqualität; Hst, StU 20-25 cm, 3xv. zu pflanzen, dauerhaft zu
erhalten, gegen Überfahren zu schützen und bei Abgang zu ersetzen. Es sind nur Pflanzen entsprechend der Liste 1
„Standortheimische Gehölze und traditionelle Kulturarten in Bonn“ der Pflanzlisten der Bundesstadt Bonn und/ oder
entsprechend der ergänzenden Pflanzliste (zur Pflanzliste siehe Hinweise) zu verwenden. Je Baum ist eine offene
Baumscheibe von mindestens 8 m² und eine durchwurzelbare Pflanzgrube von 12 m³ zu sichern. Alle notwendigen
Ersatzpflanzungen von satzungsgeschütztem Baumbestand sind innerhalb des Plangebietes auf nicht unterbauten
Flächen vorzunehmen. Weitere Baumarten können in Abstimmung mit der Stadt Bonn verwendet werden.
6.4 Die nicht überbauten und nicht für die Erschließung erforderlichen Grundstücksflächen sind vollflächig zu begrünen.
Gehölze sind entsprechend der Liste 1 "Standortheimische Gehölze und traditionelle Kulturarten in Bonn" der Pflanzlisten
der Bundesstadt Bonn und/oder entsprechend der ergänzenden Pflanzliste (zur Pflanzliste siehe Hinweise) zu
verwenden.
7. Örtliche Bauvorschriften
7.1 Werbeanlagen sind ausschließlich an der Stätte der Leistung zulässig. Sie sind nur an straßenzugewandten
Gebäudefassade und nicht im Bereich von Dachflächen bzw. oberhalb des Schnittpunktes Wand/Dach zulässig.
Fensterflächen dürfen zu maximal 20 Prozent der Fensterfläche (einschließlich der darin integrierten Glastüren) beklebt,
überdeckt oder übermalt werden. Werbeanlagen und sonstige Anlagen mit wechselndem, laufendem oder blinkendem
Licht, sowie Laserwerbung, Skybeamer oder vergleichbare Anlagen sind unzulässig. Pro Betrieb ist maximal eine
Werbeanlage zulässig.
7.2 Dachflächen mit der Festsetzung „Flachdach“ (FD) dürfen im Übergang zu geneigten Dächern mit einer größeren
Dachneigung hergestellt werden.
7.3 In Dachflächen mit der Festsetzung „geneigtes Dach“ (GD) dürfen Dacheinschnitte mit Flachdächern ausgeführt werden.
Hinweise
1. Denkmalschutz
1.1 Das Plangebiet grenzt an den Geltungsbereich der „Satzung zum Schutze des Denkmalbereiches Nr. 1 Bonn - Nordstadt“
vom 06.08.1990 an.
1.2 Das Plangebiet liegt im südwestlichen Randbereich des vermuteten Bodendenkmals VBD 0072 „Canabae legionis“, einer
römischen Siedlung, die das Bonner Legionslager begleitete. Es werden Bodendenkmale im Plangebiet vermutet. Auf die
§§15 und 16 DSchG NW wird hingewiesen. Demnach sind beim Auffinden archäologischer Bodenfunde oder Befunde die
Bundesstadt Bonn als Untere Denkmalbehörde oder das Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland des LVR,
Außenstelle Overath, Gut Eichthal unverzüglich zu informieren.
2. Artenschutz
2.1 In maximal 2 km Entfernung zum Plangebiet sind vor Baubeginn fünf Nisthilfen für den Mausersegler anzubringen (CEF1
Mauersegler).
2.2 Es sind mindestens 20 Fledermauskästen an den neu zu errichtenden Gebäuden in die Fassaden zu integrieren.
2.3 Es sind mindestens 15 Nisthilfen für Mauersegler an den neu zu errichtenden Gebäuden in die Fassaden zu integrieren.
2.4 Abbruch-, Rodungs- und Fällarbeiten, einschließlich der Entfernung von Fassadenbewuchs sind grundsätzlich
ausschließlich außerhalb des Brutzeitraums von Vögeln (d. h. außerhalb des Zeitraumes vom 01. März bis 30.
September/Bauzeitenregelung gem. § 39 (5) Nr. 2 BNatSchG) durchzuführen. Abbruch-, Rodungs- und Bauarbeiten sind
durch eine fachlich geschulte Person zu überwachen (ökologische Baubegleitung).
2.5 Sollte eine Baufeldfreimachung oder die Fällarbeiten in der Vogelbrutzeit aus zwingenden Gründen notwendig sein, so ist
eine artenschutzrechtliche Begutachtung der Bestandsgebäude und angrenzenden Gehölzbeständen durch eine
naturschutzfachlich ausgebildete Person notwendig, um ein Eintreten der Zugriffsverbote ausschließen zu können.
2.6 Großflächige Glaselemente sollen mit Maßnahmen zum Vogelschutz auf Basis des Leitfadens „Vogelfreundliches Bauen
mit Glas und Licht“ der schweizerischen Vogelwarte Sempach, 3., überarbeitete Auflage ausgeführt werden.
2.7 Zur Vermeidung von Störungen durch Außenbeleuchtung sollen moderne LED- Leuchten mit geringem UV- Anteil
(32W/2.200 K bis 3.300 lm) verwendet werden; die Leuchten sollen nicht über die Horizontale nach oben abstrahlen.
3. Baumschutz
Der das Plangebiet westlich begrenzende Kaiser-Karl-Ring wird von bis zu 100 Jahre alten Alleebäumen (rotblühende
Kastanie - Aesculus x carnea) gesäumt. Südlich wird das Plangebiet an der Vorgebirgsstraße von einer
Straßenbaumreihe aus ca. 20 Jahre alten Zierkirschen (Prunus maackii 'Amber Beauty') gesäumt. Die Vorgebirgsstraße
ist auf der gegenüberliegenden Seite von einer Spitzahorn-Allee gesäumt. Die Spitzahorn-Allee ist unter der Kennziffer
AL-BN-0029 im Alleenkataster des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW verzeichnet.
• Bauliche Maßnahmen, Baustelleneinrichtungs- und -lagerflächen sowie das Befahren mit Baufahrzeugen im
unbefestigten Kronentraufbereich (plus 1,50 m) der Alleebäume stellen Beeinträchtigungen der Baumstandorte dar und
sind daher nicht zulässig.
• In der Bauphase sowie in der Baustelleneinrichtungsphase sind Maßnahmen zum Schutz des vorhandenen städtischen
Baumbestands zu ergreifen. Die DIN 18920 (Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen,
Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) und die ZTV- Baumpflege (Zusätzliche technische
Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Baumpflege) sind zu beachten.
• Um den Bäumen weiterhin eine artgerechte Entwicklung zu gewähren und um Schäden auszuschließen, sind durch
Abgrabungen bedingte Beeinträchtigungen des Wurzelraums zu vermeiden und nur in Ausnahmefällen geringfügige
Kronenkorrekturen zur Herstellung von Bauraum zulässig.
• Eine ökologische Baubegleitung und eine damit einhergehende laufende Kontrolle der Bäume während der gesamten
Bauausführung sind zur Sicherung der vorgesehenen Maßnahmen erforderlich. Die Protokolle sind in regelmäßigen
Abständen der Unteren Naturschutzbehörde zeitnah und unaufgefordert vorzulegen.
• Nach Abschluss der Bautätigkeiten sind alle Bäume gegen An- und Überfahren der Baumbeete zu schützen.
4. Niederschlagswasserbeseitigung
Im Plangebiet ist für ein 100-jähriges Regenereignis ein Rückhaltevolumen von größer 51 m³ einzurichten.
5. Bodenbelastungen
Die Erdarbeiten in Bereichen mit erhöhten Schadstoffgehalten sind grundsätzlich gutachterlich zu überwachen und zu
dokumentieren.
Regelwerke
DIN 4109: Schallschutz im Hochbau Teil 1: Mindestanforderungen, Ausgabedatum 2018-01; Teil 2: Rechnerische Nachweise
der Erfüllung der Anforderungen, Ausgabedatum 2018-01
Eine Möglichkeit zum Erwerb der DIN 4109 besteht bei der DIN Media GmbH, 10787 Berlin.
DIN 18920 "Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei
Baumaßnahmen“ (Ausgabe 1990)
Eine Möglichkeit zum Erwerb der DIN 18920 besteht bei der DIN Media GmbH, 10787 Berlin.
FLL-Richtlinie ZTV Baumpflege - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege
(Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V, Ausgabe 2017).
FLL-Publikationen können im online-shop unter www.fll/shop als Broschüre oder als download erworben werden.
Pflanzliste der Stadt Bonn (Stand August 2004, ergänzt Juli 2014)
Die Pflanzliste kann unter www.bonn.de\pflanzlisten eingesehen werden.
Leitfaden „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“ der schweizerischen Vogelwarte Sempach, 2022. Dieser Leitfaden
kann unter https://vogelglas.vogelwarte.ch/assets/files/broschueren/Glasbroschuere_2022_D.pdf eingesehen werden.
Alle Regelwerke / Publikationen, auf die in den Festsetzungen verwiesen wird, können darüber hinaus im Amt für
Bodenmanagement und Geoinformation (Kundenzentrum Geodaten), Bonn, Stadthaus, Berliner Platz, Aufzug 2, Etage 6B
eingesehen werden.Seite 13 von 82
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lfd. Nr. Titel Text Abwägungsvorschlag Erstellungs-
Datum
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1 Studierendenwohnheim auf dem Areal Gut für die Sozialstruktur im Stadtteil und passend zum Charakter der Altstadt wäre an dieser Stelle ein Studierendenwohnheim. Stichwort
„Ausgleich zur zunehmenden Gentrifizierung“.
Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt. Im Jahre 2018 gab die Deutsche Post AG die Nutzung des Areals als Büro- und Zustellcenter auf.
Im gleichen Jahr wurde mit der Beschlussfassung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes durch den Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz in seiner Sitzung am 19.09.2018 ein Bebauungsplanverfahren für das Plangebiet begonnen (DS-Nr. 1812132). Die Swiss Life
AM führt das Bebauungsplanverfahren als Vorhabenträgerin auf Grundlage des modifizierten Aufstellungsbeschlusses vom 12.02.2020 mit
dem Ziel fort, mindestens 50 % der geplanten Geschossflächen für Wohnungen vorzusehen (DS Nr. 190567-4 AA). Das Baulandmodell findet
Anwendung, so dass ein Anteil von 40% der Bruttogrundfläche (BGF) Wohnen gemäß den Förderrichtlinie des Landes NRW errichtet werden
müssen. Geplant ist ein "buntes" Quartier, in dem unterschiedliche Nutzer aus verschiedenartigen Lebensphasen ein Zuhause finden
können. Ein Studierendenwohnheim ist nicht geplant.
21.06.2024 14 4 https://bonn-macht-
mit.de/node/2696
2 Keine Blockrandbebauung Das Areal soll nicht durch Blockrandbebauung geschlossen werden. Versiegelung soll, wo es möglich ist, vermieden werden. Stichwort
„Gebäudeerwärmung / Stadtklima“.
Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt. Das geplante Vorhaben greift die Baustruktur der geschlossenen Blockrandbebauung der
Nordstadt auf. Gegenstand des Beschlusses zur frühzeitigen Beteiligung ist eine geschlossene Blockrandbebauung zum Kaiser-Karl-Ring,
Dorotheen- und Vorgebirgstraße sowie einer Blockinnenbebauung. Aufgrund des notwendigen Nachweises von Stellplätzen in Tiefgaragen
und der Plangebietsgeometrie kann nur ein untergeordneter Flächenanteil weder über- noch unterbaut bleiben. Bereits geplante
Maßnahmen, wie extensive Dachbegrünung, helle Fassaden, intensive Begrünung nur unterbauter Flächen, Regenwasserrückhaltung und
die Begrünung von Fassadenteilen tragen zur Reduktion nachteiliger Auswirkungen durch einen hohen Versiegelungsgrad bei. Im
Vergleich zur heutigen Situation erhöht sich der Begrünungsanteil im Plangebiet deutlich.
21.06.2024 13 4 https://bonn-macht-
mit.de/node/2697
3 Sanierung vor Abriss Der Baukomplex parallel zum Kaiser-Karl-Ring soll nicht abgerissen werden. Die Stichworte dazu lauten „Graue Energie“ und „Sanierung vor
Neubau“.
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Im Rahmen der Projektentwicklung wurde die Möglichkeit der Erhaltung des Gebäudebestands, der
für die Sondernutzung „Postverteilzentrum“ ausgelegt ist, geprüft (Studie Erhalt Bestand, Architekturbüro caspar., Stand: 27.07.2023; Anlage
4 zum Ratsbeschluss vom 01.02.2024, DS-Nr. 231404). Im Ergebnis führt die Studie auf, dass aufgrund der vorhanden Geschosshöhen und der
grundrisslichen Ausgangslage nur ca. 28 große Wohnungen im vorhandenen Gebäudekörper realisiert werden können, von denen 18 in
Teilen oder gänzlich wegen zu geringer Raumhöhen oder mangels Entfluchtungsmöglichkeit unter Vorbehalt stehen. Die durchschnittliche
Wohnungsgröße läge bei rd. 100 m² je Wohneinheit und würde damit einem vielfältigen Wohnungsmix entgegenstehen. Durch eine
Neubebauung am Kaiser-Karl-Ring können hingegen bis zu 250 Wohnungen mit breitem Spektrum an unterschiedlichen Wohnungsgrößen
von Ein- bis Vierzimmerwohnungen angeboten werden. Das "Postverteilzentrum" entspricht heutigen bautechnischen Anforderungen an
Wärme- und Schallschutz, Barrierefreiheit u. a. mehr nicht und müsste umfassend saniert werden.
21.06.2024 19 3 https://bonn-macht-
mit.de/node/2698
4 Kein Bau von Tiefgaragen Ein Bau von Tiefgaragen soll unterbleiben. Das ist möglich, wenn alle künftigen Mieter:innen durch Satzung geregelt auf PKW-Nutzung
verzichten. Stichwort „Kostengünstiges Bauen“.
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Aufgrund der Plangebietsgeometrie und zugunsten einer größtmöglichen Begrünung des
Blockinnenbereichs sind bauordnungsrechtlich erforderliche Stellplätze in einer Tiefgaragenebene vorgesehen. Gemäß Stellplatzsatzung
der Bundesstadt Bonn liegt das Plangebiet in Zone I. Die ansetzbaren Richtzahlen für den Stellplatzbedarf ergeben sich aus den Anlagen 1
und 2 zu dieser Satzung. Gemäß Stellplatzsatzung der Bundesstadt Bonn kann die Anzahl bauordnungsrechtlich erforderlicher Kfz-
Stellplätze für Wohnnutzung u.a. durch ein Carsharing-Angebot reduziert werden. Ein Carsharing-Fahrzeug ersetzt bis zu 5 Kfz-Stellplätze,
maximal jedoch 25 % der notwendigen Stellplätze. Für die in einem urbanen Gebiet zulässigen Nicht-Wohnnutzungen müssen ebenfalls
erforderliche Stellplätze nachgewiesen werden. Ein Verzicht auf die Erstellung von Kfz-Stellplätzen bzw. ein Abweichen von der
Stellplatzsatzung wurde durch politische Gremien der Stadt Bonn nicht beschlossen und wird auch im Rahmen der Förderrichtlinien nicht
gefordert.
21.06.2024 10 15 https://bonn-macht-
mit.de/node/2699
5 Wohnen und Kita - gutes Projekt Viel Wohnen und viel geförderter Wohnungsbau. Das finde ich eine gute Lösung für die Nordstadt. Auch die Kita passt gut. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 22.06.2024 10 1 https://bonn-macht-
mit.de/node/2700
6 Wohnungen Bezahlbarer Wohnraum! Bonn braucht Wohnungen, die sich Mensch leisten kann.
Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt. Das Baulandmodell findet Anwendung, so dass ein Anteil von 40% der Bruttogrundfläche (BGF)
Wohnen gemäß den Förderrichtlinie des Landes NRW errichtet werden müssen. In dem vor dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes
zwischen der Stadt und der Vorhabenträgerin abzuschließenden Durchführungsvertrag verpflichtet sich die Vorhabenträgerin zur
Umsetzung.
22.06.2024 12 0 https://bonn-macht-
mit.de/node/2701
7 Klimafreundliche Heizung Je nach Gegebenheiten sollte eine klimafreundliche Heizung für die Wohnungen in dem Areal ermöglicht werden.
Der Stellungnahme wird gefolgt. Die Stadt Bonn hat das Ziel bis spätestens 2035 ihre Energieversorgung auf regenerative Energien
umzustellen. In den nächsten Jahren wird eine kommunale Wärmeleitplanung erstellt, die den Ausstieg aus der fossilen Energieversorgung
als Grundlage hat und aufzeigt, wie die Wärmeversorgung der Zukunft in Bonn aussehen wird. Gemäß dem Ratsbeschluss
„Energieeffizienzstandards im Neubau“ vom 22.10.2015 ist derzeit mindestens der KfW-Effizienzhaus 55-Standard bezogen auf die
Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2020) einzuhalten. Entsprechend wurde in der Planungsvereinbarung (Februar 2023)
vereinbart, Wohn- und Nichtwohngebäude im KfW-Effizienzhaus 55 Standard bezogen auf die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes
(GEG) zu errichten. Im Rahmen des Planverfahrens wurde ein Energie- und Medienversorgungskonzept erarbeitet, welches vier
unterschiedliche Anlagenkonzepte (Fernwärme, Luft-Wärmepumpenanlage, Wasser-Wärmepumpenanlage, Sole-Wärmepumpe)
untersucht und bewertet. .Im Durchführungsvertrag, der vor Fassung des Satzungsbeschlusses zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt
Bonn abgeschlossen wird, verpflichtet sich die Vorhabenträgerin zur Umsetzung einer dieser Varianten.
23.06.2024 3 0 https://bonn-macht-
mit.de/node/2702
8 Thema Tiefgarage https://www.manager-magazin.de/finanzen/immobilien/immobilien-warum-ein… Hinweis: Link funktioniert nicht. 23.06.2024 2 1 https://bonn-macht-
mit.de/node/2703
9 8.3.6 Abfallbeseitigung
In der Beschlussvorlage 231404 steht zur Abfallbeseitigung: "Aufstellflächen für Abfall- und Wertstoffsammelbehälter werden im
Tiefgeschoss vorgesehen. An Abholtagen werden die Behälter straßenseitig auf definierter Fläche im Plangebiet aufgestellt." Ausgehend
von 217 Personen auf der vorgesehenen Wohnfläche von 10.350 qm, würde nur durch die dort wohnenden Menschen laut dem
Abfallrechner von bonnorange (https://www.bonnorange.de/service/gewerbekunden/beratung/uebersicht) ein Bedarf von 3 großen
Containern Restmüll, 2 Bio-, 12 Altpapier- und 12 gelben Containern bestehen. Da letztere einmal pro Monat geleert werden, müssten dann
24 1.100-Liter-Behälter aus dem Tiefgeschoss geholt und straßenseitig aufgestellt werden. Wie wird sichergestellt, dass es hierdurch nicht
zu Behinderungen kommt. Warum wird bei diesem neuen Quartier nicht von vorne herein auf Unterflursysteme bestanden?
Der Stellungnahme wird gefolgt. Lage und Größe notwendiger Aufstellflächen werden mit dem Entsorger und der Verwaltung abgestimmt.
Aktuell wird von einem Platzbedarf von max. 18 x 1.100l-Tonnen ausgegangen. Die notwendige Aufstellfläche für den Abholtag wird als
Abfallsammelstelle (As) festgesetzt. Unterflurcontainer werden aus Rücksicht auf vorhandene Alleebäume nicht vorgesehen.
24.06.2024 2 0 https://bonn-macht-
mit.de/node/2704
10 Koalitionsvertrag erfüllen
Da steht unter 2.7: "(...) Wir werden das Bonner Bonner Planungs- und Bebauungsrecht nach (...) stadtökologischen Kriterien neu ausrichten
(...) Daneben wollen wir in den Konzeptvorgaben die ökologische Gestaltung (...) und eine qualitätsvolle nachhaltige Architektur (...)
berücksichtigen." Zitat Ende.
Abriss, Tiefgaragenbau und weitere bauliche Verdichtung auf dem ehem. Post-Areal würden ganz und gar nicht zu diesen wichtigen Zielen
des Koalitionsvertrages passen.
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Planungsziel ist die Nachverdichtung einer bereits baulich in Anspruch genommenen Fläche für die
Errichtung von Wohnungsbau. Eine qualitätvolle Architektur wurde durch die Durchführung eines RPW-Verfahrens sichergestellt. Die
Umnutzung des ehem. Postverteilzentrums zu Wohnungen ergibt wirtschaftlich und technisch keinen Sinn (siehe Stellungnahme, lfd. Nr.
3). Die Errichtung einer Tiefgarage ermöglicht einen hohen Begrünungsanteil im Plangebiet.
25.06.2024 5 2 https://bonn-macht-
mit.de/node/2706
11 Mehrere Nutzungen sinnvoll / möglich: Kombination Wohnen +
Grünanlage
Grundsätzlich sind in der Altstadt / inneren Nordstadt Wohnungen sinnvoll. Die bestehenden Gebäude zu den Straßen hin sollten saniert,
bzw. falls nötig neugebaut werden.
Der ehemalige Parkplatz sollte als Freifläche bestehen bleiben, die bestehende Halle kann ebenfalls abgerissen werden, sodass die
Freifläche noch größer wird. Diese Freifläche kann als großflächige Grünanlage vorgesehen werden. Dadurch würde eine Alternative zum
Frankenbadplatz mit Aufenthaltsqualität geschaffen, evtl. auch mit einer etwas größeren Spielplatzanlage.
Ggf. ist es auch möglich, die Freifläche zur Außengastronomie als Biergarten herzustellen. Eine großflächige Außengastronomie nach
Vorbild Schänzchen oder Alter Zoll fehlt in der Altstadt, da die Außentische durch die Straßen und Parkplätze sehr eingeschränkt sind.
Möglicherweise kann der Tuscolo die Außenfläche etwas vergrößern.
Für oberflächige Parkplätze ist der Bereich zu eng, zu nah an der geplanten Wohnnutzung und auch im Hinblick auf die o.g. Aufwertung der
Lebensqualität in der Altstadt zu wertvoll.
Ggf. kann mit einer Tiefgarage Parkraum geschaffen werden, auch für zukünftige Anwohner. Grundsätzlich sollte die Zufahrt in die Altstadt
nur noch für Bewohner (+ Lieferverkehr etc.) erlaubt sein. Für Besucher könnte die Tiefgarage daher eine innenstadtnahe Parkmöglichkeit
bieten, der Rest muss zu Fuß oder mit Leihfahrrad erfolgen.
Oberflächige P+R-Anlagen sollten außerhalb an Straßenbahn-Haltestellen vorgesehen werden, nicht in dieser Lage.
Der Stellungnahme wird nur insoweit gefolgt, dass Kfz-Stellplätze nicht oberirdisch errichtet werden.
Sanierung vor Abriss, siehe Stellungnahme, lfd. Nr. 3 Der
Blockinnenbereich ist in erster Linie als Außenwohnbereich für die künftigen Nutzer sowie für eine Außenspielfläche der geplanten Kita
vorgesehen. Eine beschränkte, öffentliche Zugänglichkeit ist vorgesehen, aber nicht die Herstellung einer öffentlichen bzw. öffentlich
zugänglichen Grünfläche. Eine sinnvolle Mindestgröße für eine öffentliche Grünfläche beträgt rd. 5.000 m². Diese ist im Plangebiet mit
einer Gesamtfläche von 6.900 m² nicht umsetzbar, ohne dass das Planungsziel der Herstellung von rd. 250 Wohnungen aufgegeben wird.
Die Qualität der Blockrandbebauung mit ruhigen Blockinnenbereichen würde durch öffentliche Nutzungen und größere
Gastronomiebetriebe mit Außenflächen im Blockinnenbereich konterkariert. In der geplanten Tiefgarage können die bauordnungsrechtlich
erforderlichen Stellplätze des Vorhabens sowie öffentlich zugängliche carsharing-Angebote nachgewiesen werden. Ein zusätzliches
Stellplatzangebot für Nutzerinnen aus dem angrenzenden Quartier, Besucherinnen der Altstadt etc. ist nicht möglich. Die
Plangebietsgeometrie lässt eine Tiefgarage über zwei Ebenen nicht zu; für Rampen ginge überproportional viel Fläche verloren. Zusätzlich
entspricht die Errichtung einer öffentlichen Parkgarge nicht der Planungsabsicht der Vorhabenträgerin.
26.06.2024 2 0 https://bonn-macht-
mit.de/node/2707
12 Vielseitige Nutzbarkeit // Barrierefreiheit
Grundsätzlich eine gute Idee. dass auch ein Teil für gewerbliche Nutzung vorgesehen ist. Hier ist dann die Planung für eine möglichst
vielseitige Nutzung wichtig, also dass sowohl eine Nutzung als Büro wie auch für Dienstleistungen z.B. Frisöre oder Einzelhandel möglich
ist. Idealerweise sollte ein Teil der Gewerbeflächen auch als Wohnateliers z.B. für Freelancer nutzbar sein, damit kein unnötiger Leerstand
entsteht, wenn die Gewerbeflächen nicht anderweitig vermittelt werden können. Auch sinnvoll wäre dass die Aufteilung /
Zusammenlegung einzelner Einheiten möglich ist.
Außerdem sollte auf Barrierefreiheit geachtet werden und zumindest ein Teil der Wohnungen in Obergeschossen mit Aufzügen erreichbar
sein.
In diesem Sinne, gutes Gelingen für das Projekt, auf dass es die Altstadt bereichert und viel bezahlbaren neuen Wohnraum bringt :)
Der Stellungnahme wird gefolgt. Eine Änderung des Nutzungskonzeptes ist im Rahmen der planungsrechtlichen Zulässigkeit möglich,
wobei sich die Vorhabenträgerin zur Durchführung eines konkreten Vorhabens verpflichtet. Die Änderung des Nutzungskonzeptes bedarf
der Änderung des Durchführungsvertrags. Die Anforderungen an barrierefreie Zugänglichkeit wird im Baugenehmigungsverfahren und im
Rahmen der Anträge auf Wohnraumraumförderung geprüft (§ 49 Barrierefreies Bauen BauO NRW).
27.06.2024 9 1 https://bonn-macht-
mit.de/node/2708
13 Tiefgarage macht Sinn
Der Bau einer Tiefgarage unter einem Teil des Geländes macht Sinn. Wenn Menschen ohne Auto einziehen, können sie diese leicht
vermieten in der Nordstadt und wenn sie ein Auto haben steht es nicht im knappen öffentlichen Raum, der für zusätzliches Grün benötigt
wird. Gut auch, dass ein Teil des Grundstücks nicht unterbaut wird, so dass dort Regenwasser entweder ins Erdreich gelangen kann
oder/und in Zisternen gesammelt wird.
Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 28.06.2024 4 7 https://bonn-macht-
mit.de/node/2709
14 Grüne Mischbebauung
Ich bin Bewohner der Altstadt und schlage vor eine auf dem Areal eine Wohnmischbebauung mit Läden- oder Gastronomie ein grüner
Innenhof, ohne Tiefgarage, auch einzelne Praxis oder Büroflächen halte ich für sinnvoll.
Die Wohnbebauung gerne mit einer Genossenschaft oder im Rahmen Städtischen Eigentums, damit der Wohnraum bezahlbar bleibt.
Sozialbindungen laufen nach 15 Jahren aus, Häuser halten 100 Jahre.
Der Innenhof mit Bäumen, Rasen und Beeten begrünt sein. zur Verbesserung des Mikroklimas
Ob Sannierung sinnvoll ist kann ich nicht beurteilen.
Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt. Die Swiss Life AM führt das Bebauungsplanverfahren als Vorhabenträgerin auf Grundlage des
modifizierten Aufstellungsbeschlusses vom 12.02.2020 mit dem Ziel fort, mindestens 50 % der geplanten Bruttogrundfläche (BGF) für
Wohnungen vorzusehen. Außer Wohnungen sind aktuell eine Kita und Service-Wohnen (gewerbliche Nutzung) geplant . Der
Begrünungsanteil des Innenhofs wird sich im Vergleich zur bestehenden Situation deutlich erhöhen.
28.06.2024 5 0 https://bonn-macht-
mit.de/node/2710
15 Grünfläche mit Bäumen gewünscht
Der Stellungnahmem wird teilweise gefolgt. Im Rahmen des RPW-Verfahrens wurde das Vorhaben weiterqualifiziert und die Einbindung in
die Umgebung dargestellt. Zum Kaiser-Karl-Ring ist ein geneigtes Dach geplant. In der Dorotheenstraße erfolgt eine Abstaffelung der
Dachlandschaft vom Kaiser-Karl-Ring ausgehend mit einer Weiterführung des Baukörpers in die Dorotheenstraße (VI + gekapptes
Schrägdach) über einem V-geschossigen Baukörper. Der Block ist heute zur Vorgebirgsstraße geöffnet. Das Plangebiet weist im Bestand
aufgrund seiner Bebauungstruktur sowie der Oberflächenbeschaffenheit und des hohen Versiegelungsgrades klimatisch eine hohe
bioklimatische Belastung mit eingeschränkten Belüftungsverhältnissen auf. Der Begrünungsanteil wird sich durch die Umsetzung des
Vorhabens erhöhen. Weitere Klimanpassungsmaßnahmen, wie Rückhalt von Niederschlagswasser, werden zu Minderungen von
Hitzebelastung führen. Im Blockinnenbereich sind zwei Baukörper geplant. Die bauliche Nachverdichtung eines bereits baulich in Anspruch
genommenen Areals im Innenbereich erfolgt im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung und verfolgt das Ziel, Wohnraum zu schaffen.
siehe Stellungnahme, lfd. Nr. 2, 3, 11, 16
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. siehe
Stellungnahme, lfd. Nr. 2, 3, 11, 16 28.06.2024 8 0 https://bonn-macht-
mit.de/node/2711
16 Klimaneutrales Quartier im Post-Areal
Es sollte selbstverständlich sein, dass in heutigen Zeiten ein solches Quartier klimaneutral umgestaltet und saniert wird. Teil davon ist die
klimagerechte Energieversorgungsinfrastruktur (Strom, Wärme) sowie Angebote für nachhaltige modulare Mobilitätslösungen. Außerdem
ist auch die Aufenthaltsqualität, Berücksichtigung von Klimafolgenanpassungen (zB Hitzeschutz im Freien) und mögliche Eigenschaft als
Element einer Schwammstadt wichtig.
Ein Quartierskonzept sollte daher die folgenden Punkte enthalten:
- Entsiegelung von Flächen
- Nutzung von Niederschlagswasser
- Klimagerechte Energieversorgung sowohl für Strom als auch für Wärme als Quartierslösung
- Erhalt und energieeffiziente Sanierung wo möglich oder klimagerechter Neubau
- Mischbebauung Wohnungen und Kleingewerbe
https://www.gebaeudeforum.de/wissen/quartiere/
Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt. siehe
Stellungnahme, lfd. Nr. 2, 3 und 7 28.06.2024 7 0 https://bonn-macht-
mit.de/node/2712
17 Bezahlbare Wohnungen Grüne Fassade, grünes Dach, Wohnungen für Familien, also mehr als 3 Zimmer und öffentlich zugängliche Grünfläche. Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt.
siehe Stellungnahme, lfd. Nr. 11 29.06.2024 6 1 https://bonn-macht-
mit.de/node/2713
18 Räume für Musik Bonn mangelt es an Proberäumen für Musiker*innen, die Berücksichtigung dieser bei der Konzepterstellung des Gebäudes wäre wichtig, da
sich das Postareal in direkter Nähe zur Altstadt, dem kulturellen Herzens Bonn befindet
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Die
räumliche Nähe von Wohnungen / Außenwohnräumen und Proberäume würden zu nur aufwendig zu lösenden Lärmkonflikten führen. Das
prioritäre Planungsziel ist die Errichtung von Wohnraum.
02.07.2024 4 0 https://bonn-macht-
mit.de/node/2714
19 Geschosszahl erhöhen
Aufgrund der begrenzten verfügbaren Flächen und dem Zuzug in die Stadt (der seit vielen Jahren anhält) ist es notwendig neue Konzepte
zur Erhöhung der nutzbaren Fläche im Verhältnis zum versiegelten Grund zu erarbeiten. Zieht man in betracht, dass die versiegelte Fläche
möglichst klein gehalten werden soll, so ist dies nur durch eine Erhöhung der Geschosszahl zu erreichen. Hier sollten moderne Konzepte
zur Gestaltung solcher Gebäude erörtert werden, die eine Integration in die bestehenden Bestandsbauten (Themen wie Beschattung),
ökologische Aspekte, Implikationen auf den Verkehr, Soziale Aspekte (z.B. Soziale Einrichtungen, Betreutes Wohnen) usw. betrachten. So
besteht die Chance verschiedene Anforderungen und Wünsche zu erfüllen.
Der Stellungnahme wird gefolgt. Zur Sicherung architektonischer Qualitäten wurde ein nicht-offener Realisierungswettbewerb mit 7
teilnehmenden Architekturbüros durchgeführt, der am 04.03.2025 mit der Preisgerichtssitzung seinen Abschluss fand. Die Arbeit des Büros
Schulte Architekten GmbH Architekten aus Köln wurde dabei von der Jury mit dem ersten Preis ausgezeichnet (DS-Nr. 240715-02).
Auf der Grundlage des Wettbewerbsergebnisse wurde das Bebauungsplanverfahren weiter fortgeführt und der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6522-3 erstellt. Die städtebaulichen Kennziffern entsprechen grundsätzlich den
Orientierungswerten der BauNVO für urbane Gebiete.
02.07.2024 1 5 https://bonn-macht-
mit.de/node/2715
20 100 % Sozialer Wohnraum
Hier könnte städtischer, sozialer Wohnraum entstehen, nach dem Wiener Modell. Und gleichzeitig ein Begegnungsraum der soziales
Miteinander fördert und daraus Mehrwert generiert.
Wohnungen speziell für junge Familien, für Senioren, für Studierende und junge Menschen, gerade auch mit Migrationshintergrund, so
kombiniert und konzipiert, dass daraus auch gemeinschaftliches Miteinander entstehen kann durch gemeinsam genutzte Bereiche, durch
gegenseitiges Unterstützen.
Außerdem eine Kita und kleine Gewerbeflächen für den wichtigsten Alltagsbedarf, Stichwort "kurze Wege". Kombiniert mit ökologisch
wertvollen Grünflächen (Bäume, eventuell Gewässer) die das Stadtklima fördern, und weitere vielseitig nutzbare Räumlichkeiten, wie
Gemeinschaftsräume, und Räume die z.B. für Musik, Sport oder andere Freizeitgestaltung von den Bewohnern des Areals genutzt werden
können.
Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt. Siehe
Stellungnahme, lfd. Nr. 1, 14, 16 03.07.2024 5 0 https://bonn-macht-
mit.de/node/2743
21 Schaufenster
Schaufenster entlang des Kaiser-Karl-Rings Schaufenster= frontale Glasscheiben mit kleinen Hinterräumen zur Gestaltung durch Bonner
Vereine und Initiativen, die dadurch über sich informieren können.
Es wäre die Alternative zur digitalen Vorstellung und könnte zu einem Spaziergang entlang des Kaiser- Karl- Ring's einladen. Jedes Fenster
wäre anders - weckt das Interesse, Initiativen hätten Gestaltungsmöglichkeiten- auch mit einfachen Mitteln .
Das Bedürfnis "Schaufenstergucken" als innerstädtischen Spaziergang könnte gestillt werden,- ohne Konsumwünsche zu wecken- die
"Umwelt" kann sich als "menschl.Mitwelt" öffnen.
So können Vorstellungen über das Leben: "was geschieht um mich herum " gebildet werden.
Aus Häuserfassaden werden Lebenswelten.
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Ein großer Flächenanteil des zum Kaiser-Karl-Ring orientierten Erdgeschosses ist für die Kita
vorgesehen. 03.07.2024 4 0 https://bonn-macht-
mit.de/node/2745
22 Sanierung statt Abriss des Gebäudes Kaiser-Karl-Ring 59-61
Geplant sind Abriss und Neubebauung mit einem sechsgeschossigen Gebäude. Die Sanierung entspräche der von der Stadt propagierten
Nachhaltigkeit, z. B. bezogen auf Ressourcen- und Klimaschutz. Die Stadt erwartet das von BürgerInnen, setzt es aber hier nicht durch.
Möglich wäre es durch Unterschutzstellung als Denkmal oder durch Festsetzung der Sanierung im Abwendungsvertrag mit Swiss Life. Auf
ein unabhängiges Gutachten dazu hat sie verzichtet.
Auch nicht unter Denkmalschutz stehende Gebäude sind erhaltenswert, z. B. durch Alleinstellungsmerkmale aus postgeschichtlichen,
architektonischen und historischen Gründen. Gebäude aus den 30er Jahren haben Seltenheitswert in Bonn. Sind sie dann noch so gut
erhalten, sollte man sie weiterhin nutzen. Das ehemalige Postamt besitzt zudem eine hohe Identitätswirkung im Quartier, wirkt
maßstäblich zur denkmalgeschützten Umgebung („Französische Siedlung“ gegenüber) und bietet gute Voraussetzungen zum Umbau für
familiengerechte Wohnungen, Kita und Gemeinschaftseinrichtungen und eines Teils als Rollgarage. Auf Nachhaltigkeit und Umbau
spezialisierte ArchitekInnen, z. B. von Architects4Future könnten im Wettbewerb kreative Lösungen erarbeiten, wenn die
Sanierungsoption in die Auslobung aufgenommen würde.
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Siehe
Stellungnahme, lfd. Nr. 3 03.07.2024 3 0 https://bonn-macht-
mit.de/node/2748
23 Klimaresilienz das Entwurfs von Swiss Life verbessern
Höhe, Dichte, hochgradige Versiegelung des Innenhofs (80% durch darunterliegende Tiefgarage mit 1,50 m Erdschicht geplant), die
Tiefgarage selbst und die Schließung der Blockränder ohne erkennbare Durchlüftung lassen Überhitzung und Flutung bei Starkregen
befürchten.
Würde bei Sanierung des Gebäudes Kaiser-Karl-Ring 59-61 auf die Tiefgarage verzichtet und bei Bedarf ein Teil des Erdgeschosses durch
eine Rollgarage genutzt sowie das Gebäude wenig PKW-affinen NutzerInnen angeboten, könnte der Stellplatzschlüssel durch Satzung
reduziert, die Versiegelung und die Gefahr der Flutung reduziert werden. Durch stärkere Gliederung der Blockrandbebauung in der
vorherrschenden Luftströmung könnte die Belüftung des Innenhofs verbessert und die Überhitzungsgefahr reduziert werden.
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Siehe
Stellungnahme, lfd. Nr. 3, 4, 10, 11 03.07.2024 7 1 https://bonn-macht-
mit.de/node/2749
24 Öffentliche Durchwegung ermöglichen
Eine öffentliche Durchwegung des Geländes (Durchquerbarkeit des Innenhofs), d.h. eine Vernetzung mit dem Quartier, wäre
wünschenswert, um hier Begegnungen im öffentlichen Raum zu ermöglichen und das Entstehen der Nachbarschaft zu fördern. Das
funktioniert auch auf dem Spielplatz im Innenhof zwischen Georgstraße/Heerstraße/Adolfstraße/Im Krausfeld.
Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt. siehe
Stellungnahme, lfd. Nr. 11 Der
beschriebene Blockinnenbereich zwischen Georgstraße / Heerstraße / Adolfstraße / Im Krausfeld ist deutlich größer als der
Blockinnenbereich zwischen Kaiser-Karl-Ring / Dorotheenstraße / Vorgebirgsstraße, zumal auch nicht der gesamte Blockinnenbereich,
sondern nur ein kleinerer Teilbereich überplant wird.
03.07.2024 4 1 https://bonn-macht-
mit.de/node/2756
25 Integrierte Planung - Bönnsche Viertel
Es ist geplant, eine Parkraumbewirtschaftung und Neuordnung der Parkplätze, Mobilitätspunkte etc. in der Nordstadt im Rahmen der
Bönnschen Viertel einzuführen. Die Planungen zum Postareal stellen hier einen Baustein dar. Wenn eine Tiefgarage gebaut wird, dann
könnte ein Anteil der Stellplätze für AnwohnerInnen der angrenzenden Straßen vermietet werden. Insgesamt wären Sharing-Angebote
(v.a. Autos, Lastenräder) und ein geringerer Stellplatzschlüssel für die zukünftigen Bewohner als Voraussetzung für die Anmietung/den
Kauf der Wohnungen zu erwägen. Die Anbindung an den ÖPNV ist grundsätzlich gut und kann den geringeren Stellplatzschlüssel
rechtfertigen.
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Siehe
Stellungnahme, lfd. Nr. 11 03.07.2024 2 1 https://bonn-macht-
mit.de/node/2757
26 Klimaanpassung Dorotheenstraße mitdenken
Die Darstellung der Planungen weisen bei der Straßenfront an der Dorotheenstraße eine Lücke auf - diese wurde nicht
visualisiert/thematisiert. Angesichts der zunehmenden Hitzebelastung, einer hohen Versiegelung und wenig bis gar kein Schatten wäre
hier in besonderer Bemühung der Stadt in Kooperation mit dem Bauherrn eine Entsiegelung (Schwammstadt), Begrünung, dadurch
Schattenbildung und Abkühlung als Maßnahmen zur Klimaanpassung dringend wünschenswert.
Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt. Nach einem politischen Beschluss vom 09.04.24 ist eine neue Führung des Rad- und Fußverkehrs
entlang der südlichen Seite der Dorotheenstraße geplant. Zusätzliche Begrünungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Die Fassaden zur
Dorotheenstraße sind im Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) vollständig dargestellt. Die Besonnungszeiten in der gegenüberliegenden
Bestandsbebauung in der Dorotheenstraße wird gemindert.
03.07.2024 6 0 https://bonn-macht-
mit.de/node/2758
27 Mehrgenerationenhäuser
Auf dem Areal Dorotheenstr könnte ein bzw. mehrere Mehrgenerationenhäuser gebaut werden. Wohnraum ist ohnehin knapp und sowohl
ältere Menschen leben oft isoliert in zu großen Wohnungen, ziehen nicht aus, weil bezahlbare kleinere Wohnungen im Viertel schwer zu
finden sind und auch Familien wünschen sich mehr Anschluss Anbiss innerstädtische Leben. Viele Projekte haben gezeigt, dass es zu
beiderseitigenm Nutzen ist, Wohnraim für verschiedene Bedürfnisse unter einem Dach zu vereinen.
Der Stellungnahme wird gefolgt. Siehe
Stelllungnahme, lfd. Nr. 1 04.07.2024 1 0 https://bonn-macht-
mit.de/node/2759
28 Vorbild Kopenhagen
Schon mal vom Projekt "Homes for all" gehört? Schauen wir doch nach Dänemark: Kopenhagen macht nachhaltige, sichere, funktionale und
bezahlbare Wohnungen. Bezahlbarer Wohnraum und gute Architektur müssen kein Widerspruch sein. Zum nachhaltigen Leben trägt eben
auch Design und Architektur bei.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 04.07.2024 3 0 https://bonn-macht-
mit.de/node/2764
29 Begrünung/ Klimaschutz Postareal/ Dorotheenstr.
Als unmittelbare Anwohnerin (direkt gegenüber des Postareals) bin ich sehr betroffen von der angestrebten Bauhöhe. Auch wenn mehr
(bezahlbarer) Wohnraum benötigt wird, so bedeutet das doch, dass in der Dorotheenstr. nur noch wenig Licht auf die gegenüber liegenden
Häuser fällt. Gleichzeitig ist dies der Abschnitt, der bislang überhaupt nicht begrünt ist. Ich erwarte von der Stadt, gemeinsam mit dem
Investor nach einer Lösung zu suchen, die auch eine Begrünung der Seite Dorotheenstr. beinhaltet, sei es durch Bäume und/oder Dach- und
Fassadenbegrünung.
Eine Absenkung der sommerlichen Temperaturen (Hitzestau) ist für diesen Teil der Altstadt dringend erforderlich. Auch sollte ausreichend
Grünfläche mit Schatten spendenden Bäumen im Innenhof geplant werden.
Der Stellungnahme wird gefolgt.Bezüglich der durch ein neues Bauvorhaben an den bestehenden Nachbargebäuden ver-ursachten
Verschattungseinwirkungen wird in der Rechtsprechung eine Verschattung dann als zumutbar angesehen, wenn sich keine wesentlich
höhere Verschattung als bei Errichtung eines sich nach § 34 BauGB in die Umgebung einfügenden fiktiven Baus (bei Einhaltung der
Abstandsflächen) ergibt (VG Gelsenkirchen 2.02.12, Az: 5 K 4060/08). Gem. DIN EN 17037 sollte ein Raum an einem ausgewählten Datum
zwischen dem 1. Februar und dem 21. März für einen Zeitraum nach Tabelle A.6 eine mögliche Besonnung erhalten. Es werden die
Empfehlungsstufen gering (1,5 h Besonnungsdauer), mittel (3,0 h Besonnungsdauer) und hoch (4,0 h Besonnungsdauer) unterschieden.
Mit Realisierung der Planung weisen viele Fassadenbereiche weiterhin mehr als 4h-Besonnung auf Fassadenebene aus. Teilbereiche
weisen jedoch Bereiche mit 1,5 h -3 h auf Fassadenebene auf. Wohneinheiten im EG und 1. Obergeschoss weisen weniger als 1,5 Stunden
Besonnung auf, wo vorher im Bestand aufgrund der untypischen, gegenüberliegenden 1-geschossigen Bebauung die Empfehlungsstufen
eingehalten wurden. Die voraussichtlich maßgeblichen Aufenthaltsräume zum geschützten rückwärtigen Gartenbereich weisen nach wie
vor eine gute Tageslichtversorgung gem. DIN 5034-1 nach.
siehe Stellungnahme, lfd. Nr. 11, 14, 24, 26
05.07.2024 1 0 https://bonn-macht-
mit.de/node/2768
30 Wo ist der Mehrwert für's Viertel Welchen Mehrwert bietet das Areal für Nachbarn, Anwohner und die benachbarten Viertel?
Wohnungen, Kindergarten - das wars. In einer solchen Lage sollte für die gesamte Umgebung mehr drin sein.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Siehe
Stellungnahme, lfd. Nr. 1 05.07.2024 0 1 https://bonn-macht-
mit.de/node/2769
31 Viel zu hoch und viel zu dicht!
Das Beteiligungsplakat zeigt nicht ausreichend, in welchem Missverhältnis die Höhe der Neubebauung entlang des Kaiser-Karl-Rings im
Verhältnis zu der Bestandsbebauung auf der anderen Straßenseite wirken wird. Die Schrägperspektive blendet das aus. Auch vermittelt die
Schrägperspektive den Eindruck, dass die Neubebauung zum Kaiser-Karl-Ring eine geneigte Dachform aufweist, während der Lageplan
zeigt, dass dort Flachdach-Staffelgeschosse entstehen. Die Bürgerschaft sollte mit eindeutigen Schrägansichten darüber informiert werden,
was da tatsächllich geplant wird. Es drängt sich der Eindruck auf, dass hier die wahren Ausmaße der Neubebauung geschönt werden soll.
Heute ist der Innenblock des Postareals zur Dorotheenstraße hin geöffnet. Diese Öffnung, die den Innenhof belüftet, soll nun geschlossen
werden. Zusätzlich sollen in dem Innenhof erstmalig drei Hochbauten entstehen. Diese Planung konterkariert die ansonsten propagierten
Bestrebungen, Hitzebelastungen in hoch belasteten Lagen zu reduzieren.
Die Neubebauung auf dem Areal sollte das heutige bauliche Volumen nicht überschreiten. Im Sinne einer nachhaltigen Planung könnte das
Bestandsgebäude erhalten und energetisch saniert werden. Der Innenhof sollte entsiegelt und begrünt werden. Zwar würden damit keine
neuen Nutzflächen entstehen und der Profit der Investoren würde gemindert, aber es wäre eine umwelt- und klimagerechte Lösung.
Der Stellungnahmem wird teilweise gefolgt. Im Rahmen des RPW-Verfahrens wurde das Vorhaben weiterqualifiziert und die Einbindung in
die Umgebung dargestellt. Zum Kaiser-Karl-Ring ist ein geneigtes Dach geplant. In der Dorotheenstraße erfolgt eine Abstaffelung der
Dachlandschaft vom Kaiser-Karl-Ring ausgehend mit einer Weiterführung des Baukörpers in die Dorotheenstraße (VI + gekapptes
Schrägdach) über einem V-geschossigen Baukörper. Der Block ist heute zur Vorgebirgsstraße geöffnet. Das Plangebiet weist im Bestand
aufgrund seiner Bebauungstruktur sowie der Oberflächenbeschaffenheit und des hohen Versiegelungsgrades klimatisch eine hohe
bioklimatische Belastung mit eingeschränkten Belüftungsverhältnissen auf. Der Begrünungsanteil wird sich durch die Umsetzung des
Vorhabens erhöhen. Weitere Klimanpassungsmaßnahmen, wie Rückhalt von Niederschlagswasser, werden zu Minderungen von
Hitzebelastung führen. Im Blockinnenbereich sind zwei Baukörper geplant. Die bauliche Nachverdichtung eines bereits baulich in Anspruch
genommenen Areals im Innenbereich erfolgt im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung und verfolgt das Ziel, Wohnraum zu schaffen.
siehe Stellungnahme, lfd. Nr. 2, 3, 11, 16
05.07.2024 1 0 https://bonn-macht-
mit.de/node/2770
32 Nachhaltige Architektur
Da durch den kompletten Abbruch der Bestandsbebauung und den Neubau mitsamt Tiefgarage bereits eine enorme Menge an Energie
("Graue Energie") und Ressourcen in das Projekt fließen, sollte die nachhaltige Gestaltung eine zentrale Rolle in der Planung spielen. Diese
sollte über "Feigenblatt-Lösungen" wie die Dachbegrünung (+Solar) der Innenbebauung hinausgehen und bei allen Bauten die
grundlegende Um- und Rückbaufähigkeit sowie die verwendeten Materialien einbeziehen. Zudem sollte die Begrünung in allen Fällen auf
die Fassade ausgedehnt und in die Gestaltung von Anfang an einbezogen werden. Die Klimaanpassung der Gebäude sollte m.E. neben
technischen Lösungen (aktive Klimatisierung) auch passive Faktoren (Planung der Durchlüftung, ggf. Verkleinerung der Fensterflächen)
einbeziehen. Der Kritik an der Tiefgarage schließe ich mich mit Blick auf die dringend notwendige Entsiegelung und Wasserretention
(Zisterne) an. Ebenso schließe ich mich der Forderung nach einer Begrünung der Dorotheenstr. an. Da die geplante Schließung der
Blockbebauung sinnvoll ist, sollte diese auf der gegenüberliegenden Seite durch die Pflanzung großkroniger Straßenbäume vorgenommen
werden. Dies hätte unabhängig von der Bebauung des Postareals schon längst durch die Stadt erfolgen können (wenn auch auf Kosten
einiger Parkplätze).
Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt. Im Rahmen eines RPW-Verfahrens wird das Vorhaben auch in Bezug auf mögliche
Klimaanpassungsmaßnahmen und nachhaltiges Bauen weiterqualifiziert. Siehe Stellungnahme, lfd. Nr. 2, 4, 26 05.07.2024 0 0 https://bonn-macht-
mit.de/node/2773
33 Blockrandbebauung ist wichtig
Dass der Blockrand geschlossen bebaut wird - also so wie es aktuell auch ist - ist sehr wichtig für die Stadtstruktur. Blockrandbebauung ist
die hochwertigste Form der Stadtarchitektur. Sie schafft zur Straße hin eine klare Bebauung, es können Läden, Gastronomie etc. integriert
werden. Nach hinten, ins innere des Blocks, entstehen private Räume, die Ruhe und Abgrenzung von der Stadt für die Bewohner schaffen.
Man schaue nur in die Südstadt - geschlossener Blockrand, im Inneren viel Grün und gleichzeitig eine große Einwohnerdichte. Besser geht
es nicht.
Wichtig ist deshalb, dass der Innenbereich nicht zu stark bebaut wird. Die beiden großen Baukörper, die geplant sind, sehe ich sehr kritisch.
Hier ist weniger mehr, es sollte mehr begrünt werden, und vor allem ein privater Raum geschaffen werden.
Zur Blockrandbebauung ist ein Beitrag des Instituts für Stadtbaukunst zu empfehlen:
https://youtu.be/mIruLgZRkEQ?si=OcxvhmFgVpu8XPL2
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Siehe
Stellungnahme, lfd. Nr. 2
Die Umnutzung des ehemals durch die Deutsche Post AG genutzten Grundstücks ent-spricht dem Ziel der Bundesstadt Bonn, dem
bestehenden und zukünftigen Bedarf an Wohnraum durch eine aktive Wohnbauentwicklungsplanung gerecht zu werden. Entge-gen dem
bundesweiten Trend sinkender Bevölkerungszahlen wird für die Region Bonn/Rhein-Sieg auch in den kommenden Jahren eine
Bevölkerungszunahme erwartet. Bis 2050 geht die amtliche Statistik (it.nrw) davon aus, dass Bonn ausgehend vom Jahr 2021 um 8,8 % auf
dann 359.600 Einwohner wachsen wird. Die Bevölkerungsentwick-lung der letzten Jahre bestätigt diesen prognostizierten Trend. Auch der
Trend zur Singu-larisierung der Haushalte und die weiter zunehmende Wohnflächeninanspruchnahme pro Person fördern die Nachfrage
nach Wohnraum. Laut Zensus 2011 sind bereits 51 % der Haushalte in Bonn Einpersonenhaushalte und 26 % Zweipersonenhaushalte.
Zur Verbesserung des Wohnungsangebotes muss daher insbesondere die Nachverdichtung durch Innenentwicklung forciert werden. Im
Stadtgebiet besteht jedoch nur noch ein begrenztes Angebot an entsprechenden Wohnbaupotentialflächen. Die Umnutzung des
Grundstücks hin zu einer gemischten Nutzung mit überwiegendem Wohnanteil bietet sich aufgrund der innerstädtischen Lage an.
Für das Plangebiet wird eine Grundflächenzahl von 0,7 festgesetzt. Damit wird der Orientierungswert für die Obergrenzen der
Grundflächenzahl gemäß der Baunutzungsverordnung (BauNVO), die bei Urbanen Gebieten bei 0,8 liegt, leicht unterschritten.
Vor dem Hintergrund des bestehenden Wohnbedarfs und dem Grundsatz des Baugesetzbuches, mit Grund und Boden sparsam umzugehen,
wird die bauliche Dichte städtebaulich als angemessen angesehen.
05.07.2024 0 0 https://bonn-macht-
mit.de/node/2779
34 EG Wohnungen nur im Hochparterre
Die Wohnungen im Erdgeschoss sollten unbedingt - vor allem in der Blockrandbebauung - im Hochparterre ausgeführt werden. Bitte keine
Geschossmaximierung, und dann die EG Wohnungen auf Straßenniveau quetschen. Das ist unwürdiges Wohnen, die Bewohner sitzen damit
quasi auf der Straße. Sehr negatives Beispiel ist hier der Wohnblock Hochstadenring 32-34 neben dem Mackehaus. Die Bewohner des EG
wohnen auf Straßenniveau, und versuchen sich irgendwie durch ständig heruntergelassene Rollläden, Plissees oder Sichtschutz von der
Straße abzugrenzen und etwas Privatsphäre zu schaffen.
Bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts wusste man noch, wie wichtig die Hochparterre für das Wohnen im EG ist. Man schaue sich die
Altstadthäuser an, das Musikerviertel, die Südstadt.
Bitte unbedingt darauf achten, dass der Inverstor im EG Hochparterre bauen MUSS.
Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt. Im Plangebiet wird entweder durch die Ausbildung von Hochparterres für Wohnnutzung und /
oder der Ausgestaltung von Grünflächen zwischen Nutzungen im Erdgeschoss und dem angrenzenden öffentlichen Bereich am Kaiser-Karl-
Ring ein ausreichender „Sozialabstand“ hergestellt. Zum Kaiser-Karl-Ring ist die Fassade um rd. 3 Meter vom öffentlichen Raum
zurückgesetzt. Hier nimmt eine Kita einen großen Anteil der Erdgeschossflächen in Anspruch. Weitere, ergänzende Nutzungen, wie
Gemeinschaftsräume, im zu Kaiser-Karl-Ring orientierten Erdgeschoss werden im weiteren Verfahren geprüft.
05.07.2024 0 0 https://bonn-macht-
mit.de/node/2780
35 Hochwertige klassische Architektur
Die Blockrandbebauung zur Straße hin sollte unbedingt hochwertig erfolgen - und mit hochwertig ist klassische Architektur gemeint, mit
stimmigen Proportionen und gerne auch Ornament, Fensterfassungen, Gesimse. Die Altstadt (und die Südstadt) sind unter anderem
deshalb so beliebt, weil die Fassaden hochwertig in klassischer Architektur, mit Plastizität und Ornamenten geschaffen sind. Das schafft ein
ästhetisches, hochwertiges Umfeld, in dem sich Menschen wohlfühlen. Ästhetik ist keinesfalls willkürlich - zahlreiche Studien haben
mittlerweile belegt, dass die Menschen klassische Architektur bevorzugen und sich in deren Umfeld wohlfühlen. Letztlich sind solche
Bauten deshalb auch nachhaltig - sie werden über Generationen von Menschen gepflegt und erhalten werden. Und die Kosten für die
Fassade sind sehr gering, machen nur ca. 5% der Baukosten aus. Eine hochwertige klassische Gestaltung ist also finanzierbar, gerade in
dieser Lage und auch bei gefördertem Wohnen (man schaue hier bspw. nach Potsdam, wo am Alten Markt Rekonstruktionen mit
gefördertem Wohnen vereint werden).
Im Optimalfall würde sich dabei natürlich an den Bauten des Denkmalbereichs Nordstadt orientiert - also an den Häusern, die um die
Jahrhundertwende 1900 entstanden sind. Aber auch eine Orientierung an der etwas nüchternen, gegenüber liegenden Französischen
Siedlung wäre schon ein Gewinn.
Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt. Siehe
Stellungnahmen, lfd. Nr. 2, 10 05.07.2024 0 0 https://bonn-macht-
mit.de/node/2781
Onlinebeteiligung zum Bebauungsplan Bebauungsplan Nr. 6522-3 "Kaiser-Karl-Ring 59-63 und Dorotheenstraße 103" (ehem. Post-Areal), Juni-Juli 2024Seite 15 von 82
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STADT BONN
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6522-3 „ehemaliges Postareal, Kaiser-Karl-Ring“
Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
in der Zeit vom 21.06.24 bis 31.07.2024
Behandlung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen
1 BUND Kreisgruppe Bonn (Schreiben vom 30.07.2024)
„Wir bedanken uns für die Beteiligung im o.a. Verfahren und geben wie folgt Stellung ab:
Die Stadt Bonn hat ihr besonderes Vorkaufsrecht (§ 25 BauGB) für das Areal nicht in Anspruch
genommen. Dadurch hat sie die Möglichkeiten eingeschränkt, einem regelmäßig von ihr be-
kundeten Mangel an günstigem Wohnraum in größerem Maße als im nun eingeschlagenen
Verfahrensweg entgegenzutreten. Gemäß der mit dem aktuellen Vorhabensträger abge-
schlossenen Zielvereinbarung müssen nur mindestens 50% der Geschoßfläche für Wohnun-
gen zur Verfügung gestellt werden, d.h., es darf bis zu 50 % der Geschoßfläche für andere
Zwecke genutzt werden.
Damit wird die Forderung aus dem Bürgerantrag vom 27.12.2021 - welche auch vom Pla-
nungsausschuss in der Sitzung am 24.08.2022 befürwortet wurde -, mindestens 70% der Ge-
schoßfläche für Wohnzwecke vorzusehen, missachtet.
Im o.a. Bürgerantrag wurden auch Klima-Anpassungsmaßnahmen gefordert. Auch durch die
vorgesehene Kindertagesstätte und die daraus erwachsende Fürsorgepflicht gegenüber einer
gegenüber Hitzebelastung besonders verletzlichen Gruppe halten wir es für notwendig, einen
großzügigen, gleichzeitig ökologisch hochwertigen Freiraum in das Plangebiet zu integrieren.
Den Zielen und Zwecken der Planung (Kap. 7.1 Baulich-räumliches Konzept einschließlich
Freiraumkonzept) können weder quantitative noch qualitative Angaben zur grünen Freiraum-
gestaltung entnommen werden. Infolge der deutlichen Bauvolumenvergrößerung gegenüber
dem Bestand sowie der zusätzlichen Gebäude auf dem Innengelände ist – trotz vorgesehener
Fassaden- und Dachbegrünung - davon auszugehen, dass sich insgesamt die klimatische Si-
tuation nicht verbessern wird, wenn nicht der verbleibende Freiraum entsiegelt und, zusätzlich
zu Baumpflanzungen, auch durch (standortheimische) Hecken- und Strauchbepflanzung auf-
gewertet wird.
Gemäß den Planungsunterlagen ist nicht auszuschließen, dass durch die Verglasung am
Neubau eine unmittelbare Gefährdung sämtlicher Vogelarten (nach § 44 Abs.1, Nr. 1
BNatSchG) eintreten kann.
Um das Auslösen dieser Verbotstatbestände zu verhindern, fordern wir, die in der von der
Schweizerischen Vogelwarte Sempach herausgegebenen Broschüre "Vogelfreundliches
Bauen mit Glas und Licht" (https://vogelglas.vogelwarte.ch/) als "hoch wirksam" klassifizier-
ten Maßnahmen rechtsverbindlich in alle relevanten Baugenehmigungsdokumente aufzuneh-
men und deren Umsetzung zu überwachen. Bezüglich der Ausgestaltung der Beleuchtung
an Straßen, Wegen und Plätzen verweisen wir auf die Bürgeranträge DS 212085 bzw. DS
212086.“
Abwägungsvorschlag:
Geförderter Wohnungsbau
Das aktuelle Nutzungskonzept sieht einen Wohnanteil von fast 80 % vor. Die Vorgaben des
Bonner Baulandmodells werden dabei eingehalten: 40 % der geplanten Geschossfläche Woh-Seite 16 von 82
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nen wird nach den Förderbestimmungen für geförderten Mietwohnungsbau errichtet. Mindes-
tens die Hälfte soll auf den Förderweg „Typ A“ entfallen, der Rest auf den „Typ B“ nach den
jeweils gültigen Förderbestimmungen des Landes NRW.
Dieses Nutzungsszenario war Gegenstand des Beschlusses über die frühzeitigen Beteiligun-
gen (BV Bonn 30.01.24, DS-Nr. 231404).
Klima
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein mikroklimatisches Gutachten erstellt,
welches die planungsbedingten Auswirkung

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Datenstand: 03.11.2026, 01:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de