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253081-01 AA · Änderungsantrag

Änderungsantrag der Koalition: Klimaanpassung – Aktualisierung der Richtlinie zum Förderprogramm Begrünung

Nummer
253081-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
08.07.2025
Letzte Änderung
31.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 10.07.2025 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 253081 Klimaanpassung – Aktualisierung der Richtlinie zum Förderprogramm Begrünung

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Änderungsantrag
öffentlich
253081-01 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Beate Bänsch-Baltruschat
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Nico Janicke
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Jules Schenkel
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Dominik Maxein
08.07.2025
Änderungsantrag der Koalition: Klimaanpassung –
Aktualisierung der Richtlinie zum Förderprogramm
Begrünung
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
10.07.2025 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
1.
Unter 4.2.1 wird der letzte Satz des ersten Punktes („Bodengebundene
Fassadenbegrünungen mit Selbstklimmern ohne Rankgerüst sind nicht
förderfähig.“) wie folgt ersetzt:
Bodengebundenen Fassadenbegrünungen mit Selbstklimmern ohne
Rankgerüst werden nur gefördert, wenn die Antragsteller zeigen können, dass
im jeweiligen Fall keine relevanten Gebäudeschäden durch die Begrünung zu
erwarten sind; kosmetische Schäden sind dabei unerheblich.
2.
Die Förderrichtlinie wird wie folgt geändert:
Unter Ziffer 5 wird unter „Nicht gefördert werden“ der siebte Punkt gestrichen
(„Maßnahmen, die in Eigenleistung bzw. nicht durch eine qualifizierte Fachfirma
erbracht werden (mit Ausnahme von extensiven Dachbegrünungen auf
Überdachungen und Gartenschuppen).“).
Oberhalb von „Nicht gefördert werden“ wird der folgende neue Punkt eingefügt:
Soweit Maßnahmen nach dieser Richtlinie nicht förderfähig sind, weil sie in
Eigenleistung und nicht durch eine Fachfirma durchgeführt werden, so sind
nachgewiesene Kosten für Material und Dienstleistungen für diese MaßnahmenSeite 1 von 3
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dennoch förderfähig.
Dabei wird die Hälfte der Förderung in Euro bzw. Euro je m² gewährt, die für die
jeweilige Art der Maßnahme bei Durchführung durch eine Fachfirma
vorgesehen ist, höchstens jedoch 50% der nachgewiesenen Kosten.
Begründung
Zu 1.:
Beim Großteil der schon lange bestehenden und funktionierenden
Gebäudebegrünungen handelt es sich um Selbstklimmer ohne Rankgerüst,
insbesondere Efeu und wilden Wein. Diese sollen daher nicht von der
Förderung ausgeschlossen werden. Es hängt sehr vom Gebäude und der
Beschaffenheit der Wand ab, ob und welche Schäden durch diesen Bewuchs
entstehen. Durch die Darlegungspflicht gemäß diesem Änderungsantrag
müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller sich mit der Problematik
auseinandersetzen. Klar ungeeignete Begrünungen kann die Verwaltung
ablehnen; darüber hinaus liegt die Verantwortung bei den Antragstellerinnen
und Antragstellern.
Zu 2.:
Engstelle bei vielen Gebäudemaßnahmen ist zurzeit die Verfügbarkeit von
Fachfirmen. Außerdem wiegt die Förderung die Mehrkosten durch eine
Fachfirma gegenüber Eigenleistung in der Regel nicht auf. Damit auch weniger
finanzstarke Haushalte sich Maßnahmen leisten können und um Fachfirmen zu
entlasten, sollen handwerklich Begabte mit der Förderung auch zu
Eigenleistungen motiviert werden. Dies dient auch dazu, bei
Gebäudebegrünungen schneller voranzukommen. Auch, wenn eine Maßnahme
weitgehend in Eigenleistung durchgeführt wird, kann es sinnvoll sein, punktuell
Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, beispielsweise für Erdaushub. Dies
muss aber dann nicht durch ein Fachunternehmen für Gebäudebegrünungen
durchgeführt werden. Daher sollen Dienstleistungen ebenso wie Material
berücksichtigt werden.
Die Verantwortung für Maßnahmen in Eigenleistung liegt natürlich bei denen,
die die Maßnahme durchführen; die Stadt übernimmt hier keine Verantwortung
oder Haftung, wie bereits in der Richtlinie dargestellt ist.
Anlage/nSeite 2 von 3
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Datenstand: 03.11.2026, 11:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de