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253056-02 AA · Änderungsantrag

Koalitionsänderungsantrag: Klimaplansteckbrief 4.3.1.3: „Förderprogramm für die sozialverträgliche energetische Bestandssanierung (Zielgruppe Eigentümer*innen privat vermieteter Wohngebäude)“ - Förderrichtlinie Antrag zur Vorlage 253056

Nummer
253056-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
03.07.2025
Letzte Änderung
31.10.2026
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 10.07.2025 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 03.07.2025 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 253056 Klimaplansteckbrief 4.3.1.3: „Förderprogramm für die sozialverträgliche energetische Bestandssanierung (Zielgruppe Eigentümer*innen privat vermieteter Wohngebäude)“ - Förderrichtlinie

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Änderungsantrag
öffentlich
253056-02 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Friederike Dietsch
Dr. Daniel Rutte
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Max Biniek
Angelika Esch
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Michael Faber
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Friederike Martin
03.07.2025
Koalitionsänderungsantrag: Klimaplansteckbrief
4.3.1.3: „Förderprogramm für die sozialverträgliche
energetische Bestandssanierung (Zielgruppe
Eigentümer*innen privat vermieteter
Wohngebäude)“ - Förderrichtlinie
Antrag zur Vorlage 253056
Beratungsfolge
Rat 03.07.2025 Entscheidung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
10.07.2025 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Vor Beschlussfassung ergänzt die Verwaltung ein Modell, das eine
Verminderung der Modernisierungsumlage (in Prozentpunkten, nicht als
Maximalbetrag pro Quadratmeter) für die Gesamtmaßnahme, von der ein Teil
mit städtischen Fördermitteln unterstützt wird, vorsieht.
2. Das Förderprogramm wird auf Wohngebäude der Energieeffizienzklassen F,
G und H beschränkt.
3. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die/der Eigentümer*innen (bzw.
Teileigentümer*innen jeweils) über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von
höchstens 120.000 EUR verfügen (auch bei Zusammenveranlagung). Als
Nachweis sind die letzten beiden vorliegenden Einkommensteuerbescheide
dem Antrag in Kopie beizufügen.
Begründung
Erfolgt mündlich.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 12:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de