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253039-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Koalitionsanfrage: Vorgehen gegen Mietpreisüberhöhung und Mietwucher

Nummer
253039-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.05.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Im Gesetz Straße· Limperich, Beuel Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 09.07.2025 Kenntnisnahme
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  1. 253039 Koalitionsanfrage: Vorgehen gegen Mietpreisüberhöhung und Mietwucher

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253039-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Koalitionsanfrage: Vorgehen gegen
Mietpreisüberhöhung und Mietwucher
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
20.05.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Fachverwaltung hat im Rahmen der zur Verfügung stehenden per-
sonellen Kapazitäten bereits erste konzeptionelle Überlegungen zum
Umgang mit dem Thema „Mietpreisüberhöhung“ angestellt und ver-
schiedene Gespräche innerhalb und außerhalb der Verwaltung geführt.
Erste Vorstellungen eines internen Prozessablaufes von dem Eingang
der Anfragen oder Verdachtsfälle der Bürgerinnen und Bürgern sowie
der leistungsgewährenden Fachbereiche des Jobcenters und des Amtes
für Soziales und Wohnen bis hin zur Vorbereitung der Einleitung eines
möglichen Ordnungswidrigkeitenverfahrens wurden entwickelt.
Die weiteren komplexen Verfahrensabläufe müssen allerdings verwal-
tungsintern abgestimmt werden.
Die Machbarkeit einer digitalen Meldestrecke auf Basis des in Bonn be-
reits vorhandenen Mietspiegelrechners ist vorstellbar und wird in der wei-
teren Prozessentwicklung geprüft.
Welche Daten zum Nachweis der im Gesetz geforderten „vorherrschen-
den Wohnraummangellage“ verwaltungsintern zur Verfügung gestellt
werden können und inwieweit die zur Verfügung stehenden Daten dann
insgesamt den Anforderungen des angesprochenen BGH-Urteils ent-
sprechen, wird geprüft.
Zur Erarbeitung einer Gesamtvorgehensweise zum Umgang mit Ver-
dachtsfällen auf überhöhte Mieten ist die Fachverwaltung im engen Aus-
tausch mit Frankfurt a.M.
Eine qualifizierte Umsetzung wird in den zu beteiligenden Organisations-Seite 1 von 2
Seite 2
einheiten der Verwaltung je nach Umfang nicht ressourcenneutral mög-
lich sein.
Ziel ist die Etablierung eines rechtssicheren, digital gestützten Prüf- und
Bußgeldverfahrens, das Betroffenen einen niedrigschwelligen Zugang
bietet und den Verwaltungsaufwand steuert.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de