253039-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Koalitionsanfrage: Vorgehen gegen Mietpreisüberhöhung und Mietwucher
Kerndaten
- Nummer
- 253039-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.05.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Im Gesetz Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253039-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Koalitionsanfrage: Vorgehen gegen Mietpreisüberhöhung und Mietwucher Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 20.05.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Fachverwaltung hat im Rahmen der zur Verfügung stehenden per- sonellen Kapazitäten bereits erste konzeptionelle Überlegungen zum Umgang mit dem Thema „Mietpreisüberhöhung“ angestellt und ver- schiedene Gespräche innerhalb und außerhalb der Verwaltung geführt. Erste Vorstellungen eines internen Prozessablaufes von dem Eingang der Anfragen oder Verdachtsfälle der Bürgerinnen und Bürgern sowie der leistungsgewährenden Fachbereiche des Jobcenters und des Amtes für Soziales und Wohnen bis hin zur Vorbereitung der Einleitung eines möglichen Ordnungswidrigkeitenverfahrens wurden entwickelt. Die weiteren komplexen Verfahrensabläufe müssen allerdings verwal- tungsintern abgestimmt werden. Die Machbarkeit einer digitalen Meldestrecke auf Basis des in Bonn be- reits vorhandenen Mietspiegelrechners ist vorstellbar und wird in der wei- teren Prozessentwicklung geprüft. Welche Daten zum Nachweis der im Gesetz geforderten „vorherrschen- den Wohnraummangellage“ verwaltungsintern zur Verfügung gestellt werden können und inwieweit die zur Verfügung stehenden Daten dann insgesamt den Anforderungen des angesprochenen BGH-Urteils ent- sprechen, wird geprüft. Zur Erarbeitung einer Gesamtvorgehensweise zum Umgang mit Ver- dachtsfällen auf überhöhte Mieten ist die Fachverwaltung im engen Aus- tausch mit Frankfurt a.M. Eine qualifizierte Umsetzung wird in den zu beteiligenden Organisations-Seite 1 von 2 Seite 2 einheiten der Verwaltung je nach Umfang nicht ressourcenneutral mög- lich sein. Ziel ist die Etablierung eines rechtssicheren, digital gestützten Prüf- und Bußgeldverfahrens, das Betroffenen einen niedrigschwelligen Zugang bietet und den Verwaltungsaufwand steuert. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de