253039 · Große Anfrage
Koalitionsanfrage: Vorgehen gegen Mietpreisüberhöhung und Mietwucher
Kerndaten
- Nummer
- 253039
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 29.04.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
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Große Anfrage öffentlich 253039 Fragesteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Prof. Dr. Detmar Jobst SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Max Biniek DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Claudia Falk Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Fabio Sánchez Copano 29.04.2025 Koalitionsanfrage: Vorgehen gegen Mietpreisüberhöhung und Mietwucher Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 20.05.2025 Kenntnisnahme Fragestellung 1. In wie vielen Fällen hat die Stadtverwaltung seit Anfang 2023 Hinweise auf Mietpreisüberhöhung erhalten, inwieweit wurden bzw. konnten diese gem. § 5 WiStG überprüft werden und mit welchem Ergebnis? 2. Wurden in dieser Zeit formelle Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Mietpreisüberhöhung eingeleitet? Wenn ja, wie endeten diese? Kam es zur Festsetzung von Bußgeldern? 3. a) Erfolgten die Verdachtshinweise von Privatpersonen oder auch durch Mitarbeitende in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit? b) In welcher Form ist sichergestellt, dass Informationen zu möglichen Mietpreisüberhöhungen, die bei der Wohngeldstelle oder der Bewilligung der Kosten der Unterkunft (auch Jobcenter) anfallen können, auch systematisch aufgegriffen werden, etwa durch Verweisung an Fachberatungsstellen (Verbraucherzentrale, Mieterschutzbund, Rechtsanwälte)? c) Händigt die Stadt bei Verdachtsfällen entsprechendes Informationsmaterial in verschiedenen Sprachen aus? 4. Verfügt die Stadtverwaltung für eine voraussichtlich gerichtsfeste Festsetzung eines Bußgeldes bzw. die Feststellung einer tatsächlichen Überhöhung konform zu den hierfür formulierten BGH-Anforderungen über eine ausreichende Datenbasis, um einerseits das Übersteigen der üblichen Entgelte und andererseits die Ausnutzung eines geringen Angebotes an vergleichbaren Räumen in Teilmärkten nachweisen zu können?Seite 1 von 2 Seite 2 5. Steht die Stadtverwaltung im Austausch zum Umgang mit bzw. Vollzug des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz mit anderen Kommunen, ist ihr z.B. das diesbezüglich relativ systematisch erscheinende Vorgehen der Stadt Frankfurt/Main bekannt? Begründung Angesichts der sich verschärfenden Situation im Mietwohnungsmarkt, der mindestens in Einzelfällen auch die missbräuchliche Ausnutzung der Vermieter*innenmacht begünstigt, sind die Fragestellenden daran interessiert, wie aktuell mit Hinweisen zur möglichen Mietpreisüberhöhung (unangemessene 20 Prozent oder mehr über den üblichen Entgelten gem. § 5 WiStG) umgegangen wird, in welcher Häufigkeit entsprechende Hinweise erfolgen und wie ein darauf ausgerichtetes Vorgehen verbessert werden kann. Umgangssprachlich wird eine solche Überhöhung oft auch „Wucher“ genannt, wobei dies nach Kenntnis der Fragestellenden im rechtlichen Sinne eine Überhöhung von mindestens 50 Prozent und das Ausnutzen einer Zwangslage, Unerfahrenheit oder mangelndes Urteilsvermögen voraussetzt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de