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252993-01 AA · Änderungsantrag

BBB-Änderungsantrag: Weiteres Vorgehen zur Anordnung und Gestaltung von Fahrradstraßen

Nummer
252993-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
07.05.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Auf den Steinen Straße· Röttgen, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 08.05.2025 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 252993 Weiteres Vorgehen zur Anordnung und Gestaltung von Fahrradstraßen

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Änderungsantrag
öffentlich
252993-01 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Johannes Schott
07.05.2025
BBB-Änderungsantrag: Weiteres Vorgehen zur
Anordnung und Gestaltung von Fahrradstraßen
Beratungsfolge
Rat 08.05.2025 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:
1. Der Vollzug des Ratsbeschlusses zu DS 230636 „Umsetzung von weiteren
Fahrradstraßen in der Stadt Bonn“, Ziffer 1 wird mit sofortiger Wirkung
ausgesetzt. Die Oberbürgermeisterin wird angewiesen, diesbezüglich das
Nötige zu veranlassen.
2. Dem Rat der Bundesstadt Bonn ist spätestens bis zur ersten Sitzung nach
der Kommunalwahl
- eine neue allgemeine Konzeption/Begründung der verkehrsrechtlichen
Anordnungen zur Einrichtung von Fahrradstraßen
und
- einen Vorschlag mit Begründung hinsichtlich Sicherheit und Ordnung,
Verkehrsplanung und Umwelt sowie detaillierter Angabe, inwiefern die
Oberbürgermeisterin von den „angestrebten Maßgaben“ aus welchen Gründen
abzuweichen gedenkt, zu jeder einzelnen mit Ratsentscheid zu DS 230636
bestimmten Fahrradstraße
zur Beschlussfassung vorzulegen.
3. Die Markierung der zur Umsetzung beschlossenen Fahrradstraßen erfolgt
aus Rechtsgründen abweichend von dem ursprünglich beschlossenen
Gestaltungsstandard (vgl. Beschluss des Rates vom 13.06.2023, DS 230636
sowie Beschluss des Ausschusses Mobilität und Verkehr vom 29.02.2024 zur
DS-Nr.: 230820) durch einen gestrichelten, roten Breitstrich entsprechend der
Darstellung in der Mitteilungsvorlage der Verwaltung vom 06.03.2025 (DS-Nr.:
Begründung
Ungeachtet der Frage, ob man das Fahrradstraßenkonzept befürwortet oderSeite 1 von 2
Seite 2
nicht, sind die Antragsteller angesichts des einschlägigen Prüfberichtes des
Rechnungsprüfungsamtes, dem erneuten Verstoß gegen die
Beschlusskompetenz des Rates der Bundesstadt Bonn bei dem
Fahrradstraßenmarkierungsstandard und der erneut drohenden Anrufung des
VG Köln in Sachen Fahrradstraße „Auf den Steinen“ der Auffassung, dass der
Rat zur Abwendung weiteren materiellen und immateriellen Schadens in der
Sache sein Rückholrecht gem. § 41 GO NRW ausüben und nach Vorlage aller
neu erstellten Planungen und den jeweiligen Begründungen neu entscheiden
sollte.
Ziffer 3 entspricht unverändert der Ziffer 2 des ursprünglichen
Beschlussvorschlages.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 12:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de