252993-01 AA · Änderungsantrag
BBB-Änderungsantrag: Weiteres Vorgehen zur Anordnung und Gestaltung von Fahrradstraßen
Kerndaten
- Nummer
- 252993-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 07.05.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Auf den Steinen Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 252993-01 AA Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Johannes Schott 07.05.2025 BBB-Änderungsantrag: Weiteres Vorgehen zur Anordnung und Gestaltung von Fahrradstraßen Beratungsfolge Rat 08.05.2025 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt: 1. Der Vollzug des Ratsbeschlusses zu DS 230636 „Umsetzung von weiteren Fahrradstraßen in der Stadt Bonn“, Ziffer 1 wird mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. Die Oberbürgermeisterin wird angewiesen, diesbezüglich das Nötige zu veranlassen. 2. Dem Rat der Bundesstadt Bonn ist spätestens bis zur ersten Sitzung nach der Kommunalwahl - eine neue allgemeine Konzeption/Begründung der verkehrsrechtlichen Anordnungen zur Einrichtung von Fahrradstraßen und - einen Vorschlag mit Begründung hinsichtlich Sicherheit und Ordnung, Verkehrsplanung und Umwelt sowie detaillierter Angabe, inwiefern die Oberbürgermeisterin von den „angestrebten Maßgaben“ aus welchen Gründen abzuweichen gedenkt, zu jeder einzelnen mit Ratsentscheid zu DS 230636 bestimmten Fahrradstraße zur Beschlussfassung vorzulegen. 3. Die Markierung der zur Umsetzung beschlossenen Fahrradstraßen erfolgt aus Rechtsgründen abweichend von dem ursprünglich beschlossenen Gestaltungsstandard (vgl. Beschluss des Rates vom 13.06.2023, DS 230636 sowie Beschluss des Ausschusses Mobilität und Verkehr vom 29.02.2024 zur DS-Nr.: 230820) durch einen gestrichelten, roten Breitstrich entsprechend der Darstellung in der Mitteilungsvorlage der Verwaltung vom 06.03.2025 (DS-Nr.: Begründung Ungeachtet der Frage, ob man das Fahrradstraßenkonzept befürwortet oderSeite 1 von 2 Seite 2 nicht, sind die Antragsteller angesichts des einschlägigen Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes, dem erneuten Verstoß gegen die Beschlusskompetenz des Rates der Bundesstadt Bonn bei dem Fahrradstraßenmarkierungsstandard und der erneut drohenden Anrufung des VG Köln in Sachen Fahrradstraße „Auf den Steinen“ der Auffassung, dass der Rat zur Abwendung weiteren materiellen und immateriellen Schadens in der Sache sein Rückholrecht gem. § 41 GO NRW ausüben und nach Vorlage aller neu erstellten Planungen und den jeweiligen Begründungen neu entscheiden sollte. Ziffer 3 entspricht unverändert der Ziffer 2 des ursprünglichen Beschlussvorschlages. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de