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252981-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Auswirkungen des geänderten Kommunalwahlgesetzes in NRW

Nummer
252981-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  1. Sitzung des Rates 03.07.2025 Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252981-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
BBB-Anfrage: Auswirkungen des geänderten
Kommunalwahlgesetzes in NRW
Beratungsfolge
Rat 03.07.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der ergänzenden Stellungnahme:
Aufgrund der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen
vom 20. Mai 2025 (VerfGH 101/24, 114/24, 118/24, 124/24, 7/25) hat der
Landtag Nordrhein-Westfalen am 4. Juni 2025 einen Gesetzesentwurf (LT-Drs.
18/14016) verabschiedet (aber noch nicht verkündet), der unter anderem das
Sitzzuteilungsverfahren neu regelt. Mit der gesetzlichen Neuregelung wird das
Verfahren der Sitzzuteilung wieder auf das Divisorverfahren mit
Standardrundungen nach Sainte-Laguë/Schepers umgestellt, wie es im
Kommunalwahlgesetz in seiner bis zum 30. Juli 2024 geltenden Fassung
geregelt war und somit auch bei den vorangegangenen Kommunalwahlen
Anwendung gefunden hat.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 09:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de