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252981 · Große Anfrage

BBB-Anfrage: Auswirkungen des geänderten Kommunalwahlgesetzes in NRW

Nummer
252981
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
17.04.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 03.07.2025 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

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Große Anfrage
öffentlich
252981
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
17.04.2025
BBB-Anfrage: Auswirkungen des geänderten
Kommunalwahlgesetzes in NRW
Beratungsfolge
Rat 08.05.2025 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Wie sähe die Sitzverteilung im Bonner Stadtrat aus, würde man die neu
gefassten Regelungen des Kommunalwahlrechtes in NRW auf das
Abstimmungsergebnis der Kommunalwahl vom 13.09.2020 anwenden?
2. Wie hoch schätzt die Oberbürgermeisterin die de facto durch die neue
Gesetzesänderung entstehende „Prozent-Hürde“ bei Anwendung des "Rock-
Verfahrens" für Bonn ein?
Begründung
Am 4. Juli 2024 hat der Landtag auf Initiative und zugleich mit den Stimmen
von GRÜNEN, CDU und SPD das „Gesetz zur Änderung des
Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlbezogener Vorschriften“
verabschiedet. Teil des Gesetzes ist das nach dem Grünen-Politiker, Simon
Rock, benannte Verfahren zur Bestimmung der den Parteien und
Wählergruppen nach einer Kommunalwahl zuzuteilenden Sitze. Mit der Abkehr
vom vormals gängigen Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers und der
Einführung des Rock-Verfahrens wollen Grüne, CDU und SPD nach eigenen
Angaben den Erfolgswertgleichheit u.a. der für sie abgegeben Wählerstimmen
verbessern. Vor allem kleinere Parteien und Wählergemeinschaften sollen
durch den neuen Zählmodus weniger Sitze in den kommunalen Vertretungen
von Städten und Landkreisen NRWs bekommen. Das neue Wahlrecht zur
strukturellen Bevorteilung großer Parteien, das laut dem Staatsrechtler Martin
Morlok faktisch eine unzulässige Prozent-Hürde, eine je nach Ratsgröße
zwischen ein und vier Prozent liegende neue Sperrklausel schafft, wird derzeit
vom nordrhein-westfälische Verfassungsgericht auf Rechtmäßigkeit geprüft.
Die Fragesteller sind interessiert zu erfahren, ob und welche Auswirkungen das
neue Zählverfahren im Vergleich zu den Ergebnissen der Kommunalwahl 2020
hätte.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 22:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de