252981 · Große Anfrage
BBB-Anfrage: Auswirkungen des geänderten Kommunalwahlgesetzes in NRW
Kerndaten
- Nummer
- 252981
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 17.04.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.920 Zeichen)
Große Anfrage öffentlich 252981 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 17.04.2025 BBB-Anfrage: Auswirkungen des geänderten Kommunalwahlgesetzes in NRW Beratungsfolge Rat 08.05.2025 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Wie sähe die Sitzverteilung im Bonner Stadtrat aus, würde man die neu gefassten Regelungen des Kommunalwahlrechtes in NRW auf das Abstimmungsergebnis der Kommunalwahl vom 13.09.2020 anwenden? 2. Wie hoch schätzt die Oberbürgermeisterin die de facto durch die neue Gesetzesänderung entstehende „Prozent-Hürde“ bei Anwendung des "Rock- Verfahrens" für Bonn ein? Begründung Am 4. Juli 2024 hat der Landtag auf Initiative und zugleich mit den Stimmen von GRÜNEN, CDU und SPD das „Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlbezogener Vorschriften“ verabschiedet. Teil des Gesetzes ist das nach dem Grünen-Politiker, Simon Rock, benannte Verfahren zur Bestimmung der den Parteien und Wählergruppen nach einer Kommunalwahl zuzuteilenden Sitze. Mit der Abkehr vom vormals gängigen Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers und der Einführung des Rock-Verfahrens wollen Grüne, CDU und SPD nach eigenen Angaben den Erfolgswertgleichheit u.a. der für sie abgegeben Wählerstimmen verbessern. Vor allem kleinere Parteien und Wählergemeinschaften sollen durch den neuen Zählmodus weniger Sitze in den kommunalen Vertretungen von Städten und Landkreisen NRWs bekommen. Das neue Wahlrecht zur strukturellen Bevorteilung großer Parteien, das laut dem Staatsrechtler Martin Morlok faktisch eine unzulässige Prozent-Hürde, eine je nach Ratsgröße zwischen ein und vier Prozent liegende neue Sperrklausel schafft, wird derzeit vom nordrhein-westfälische Verfassungsgericht auf Rechtmäßigkeit geprüft. Die Fragesteller sind interessiert zu erfahren, ob und welche Auswirkungen das neue Zählverfahren im Vergleich zu den Ergebnissen der Kommunalwahl 2020 hätte. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de