← zurück zu 252979

252979-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Antrag der Beueler Koalition: Tempo 30 auf der Limpericher Straße

Nummer
252979-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Limpericher Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel Hauptort
  • Auf dem Grendt Straße· Limperich, Beuel
  • Ringstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Goetheallee Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 27.08.2025 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 69,4 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 252979 Antrag der Beueler Koalition: Tempo 30 auf der Limpericher Straße

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (5.275 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252979-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Antrag der Beueler Koalition: Tempo 30 auf der
Limpericher Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 25.06.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Am 9.4.2025 wurde die geänderte Verwaltungsvorschrift zur
Straßenverkehrsordnung veröffentlicht.
Daraus ergeben sich für die Verwaltung erweiterte Handlungsmöglichkeiten
auch zur Einrichtung von Tempo 30.
Dazu gehören neben Spielplätzen und Einrichtungen für Menschen mit
Behinderungen auch Fußgängerüberwege und hochfrequentierte Schulwege.
Weiterhin ist die Regelung zum Lückenschluss von vorhandenen (gleichartigen)
Tempo 30 Regelungen auf einer Straße von 300 m auf 500 m erweitert worden.
Bezogen auf den am Antrag erwähnten Abschnitt der Limpericher Straße hat
die Verwaltung mit der Polizei Folgendes geprüft:
Zunächst sind hier 2 Abschnitte getrennt voneinander zu betrachten.
Abschnitt 1 zwischen Auf dem Grendt und Ringstraße:
In diesem Abschnitt hatte die BV Beuel auf Höhe der beiden Kindertagesstätten
die Prüfung eines Fußgängerüberweges beschlossen. Diese Prüfung kam zu
dem Ergebnis, dass die Einrichtung möglich ist.
Hierzu hat die Verwaltung die BV Beuel unter der Mitteilungsvorlage
Drucksache 241531-02 informiert. Sobald der Überweg errichtet wurde, kann
die derzeit temporäre Tempo 30 Regelung in eine dauerhafte Regelung
überführt werden.
Die Ausdehnung darf auf insgesamt 300 m erfolgen, so dass die Regelung bis
auf Höhe des Sportplatzes/Flax/Ecke Ringstraße ausgeweitet werden darf.
Gleichzeitig ist ein Lückenschluss in Richtung südliche Limpericher Straße
möglich.
Abschnitt 2 zwischen Ringstraße und Goetheallee:
Hier ist nach Prüfung zunächst nur die temporäre Beschränkung auf Höhe derSeite 1 von 3
Seite 2
Kita Haus Nr. 55 möglich. Zwar befindet sich der direkte Zugang an einem
Stichweg, allerdings hat die Verwaltung in der Zwischenzeit aufgrund
mangelnder Kapazitäten unten an der Zuwegung eine sog. Hol und Bringzone
eingerichtet (bislang 7- 9h). Diese Zone soll auf die Betriebszeiten (Mo-Fr 7-
17h) ausgeweitet werden. Durch den dadurch vermehrt stattfindenden Hol- und
Bringverkehr kann die Verwaltung Tempo 30 während der genannten Hol- und
Bringzeiten im unmittelbaren Bereich der Kita einrichten.
Weiterhin prüft die Verwaltung, ob die Voraussetzungen für die dauerhafte
Einrichtung von Tempo 30 aufgrund des Fußgängerüberweges an der Ecke
Goetheallee vorliegen. Dies wäre vorliegend dann der Fall, wenn
Fahrzeugführende ihre Geschwindigkeit regelmäßig nicht derart
verringern, dass den querungswilligen Fußgängern ihr Vorrang erkennbar
eingeräumt werden wird. Dies ist bei Fußgängerüberwegen auf einer Strecke in
der Regel unzweifelhaft. Hier handelt es sich allerdings um eine wartepfllchtige
Einmündung, die dazu eine gesonderte Prüfung erfordert.
Die Verwaltung hat sich mit der Polizei darauf verständigt, zunächst mittels
SDR Messung die Anfahrgeschwindigkeiten zu ermitteln und diese im
Nachgang auszuwerten. Ein Lückenschluss ist nach Mitteilung der
Bezirksregierung Köln nur für gleiche Regelungen möglich (also nicht 30
dauerhaft mit temporärer 30 Regelung). Hierzu ist daher die weitere Prüfung
abzuwarten.
Tatbestand hochfrequentierter Schulweg:
Die Bundesstadt Bonn beteiligt sich dank eines Letter of Intent (LOI) am Projekt
SAFER („Sicheres, algorithmen-basiertes Fußgängerrouting“). Dieser LOI
ermöglicht es Bonn, aktiv an der Entwicklung eines digitalen Routingsystems
für Fußgänger*innen mitzuwirken – mit besonderem Fokus auf Schulwege. Ziel
des Projekts ist es, mithilfe eines sogenannten Routing-Graphen zu berechnen,
wo Kinder tatsächlich Straßen queren. Diese Daten bilden die Grundlage, um
Schulwege objektiv zu analysieren und gezielt Maßnahmen wie Tempo 30 auf
hochfrequentierten Routen umzusetzen.
Ein erster Prototyp, der stadtweit Grundschulwege in Bonn abbildet, soll bereits
im Herbst 2025 vorliegen. Darauf aufbauend können diese Daten mit den
Wegen zu weiterführenden Schulen verschnitten werden, um Schulwegströme
über alle Altersgruppen hinweg abzubilden und hochfrequentierte Schulwege
rechnerisch fundiert zu belegen.
In Kombination mit den Schülerzahlen der einzelnen Schulen sowie der
geschätzten Wohnverteilung der Kinder im Bonner Stadtgebiet lässt sich
abschätzen, wie viele Kinder welche Wege nutzen – und damit, wo besondere
Schutzbedarfe bestehen. Durch die neuen Regelungen der
Verwaltungsvorschrift zur StVO können solche Schulwege nun auch rechtlich
fundiert in verkehrsrechtliche Maßnahmen einfließen – sogar auf Landes- oder
Bundesstraßen. Der Routing Graph schafft dafür die digitale, datenbasierte
Grundlage.
Hochfrequentiert ist insbesondere ein Schulweg, der im Rahmen einer
Schulwegplanung durch die zuständige Schule, Straßenverkehrsbehörde und
Polizei oder wie oben beschrieben im Rahmen einer modellhaften Betrachtung
als wichtiger Schulweg eingestuft wurde.Seite 2 von 3
Seite 3
Sobald die ersten Daten vorliegen, wird die Verwaltung sich mit der Polizei
abstimmen, inwieweit der tatbestandlichen Voraussetzung für die jew. Schule
erfüllt sind. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung erfolgt in solchen Bereichen
grundsätzlich (wie auch vor Schulen selbst) nur temporär.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 10:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de