252979 · Antrag
Antrag der Beueler Koalition: Tempo 30 auf der Limpericher Straße
Kerndaten
- Nummer
- 252979
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 23.04.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Limpericher Straße Hauptort
- Am Stadion
- Königswinterer Straße
- Beuel
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Antrag öffentlich 252979 Antragsteller/in: Gerhard Baumgärtel Grüne Bezirksfraktion Beuel Alexander Frank Paul Achim Joest 16.04.2025, gez. Pfeiffer Antrag der Beueler Koalition: Tempo 30 auf der Limpericher Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 07.05.2025 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob auf dem Straßenabschnitt der Limpericher Straße zwischen der Abzweigung auf dem Gendt und der Goethealle die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt werden kann. Begründung Auf diesem Streckenabschnitt befinden sich an oder in unmittelbarer Nähe folgende Kitas und eine Grundschule: Alt-Kath. St. Cyprian, Elterninitiative Kids e.V., Kinderhaus am Stadion, Städt. Kita Windrad, Aktion Regenbogen, Jugendzentrum „Das Flax“, GGS Paul-Gerhardt-Grundschule. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV- StVO) hinsichtlich der erleichterten Anordnung von Tempo 30 innerhalb geschlossener Ortschaften vor Fußgängerüberwegen, Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen verlangt keine weiteren direkt in diesem Zusammenhang zu beachtenden Voraussetzungen. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h ist in der Regel innerorts vor einem Kindergarten einzurichten, wenn der Kindergarten über einen direkten Zugang zur Straße verfügt oder im Nahbereich der Einrichtung starker Zielverkehr und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen vorhanden ist (VwV-StVO zu Zeichen 274). Nach der Änderung der VwV-StVO ist die Voraussetzung für Tempo 30 somit gegeben. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ist es notwendig und sinnvoll die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen. Dadurch, dass auf der parallel verlaufenden Königswinterer Straße das Tempo auf 30 km/h begrenzt ist, besteht zudem ein Anreiz auf die Limpericher StraßeSeite 1 von 2 Seite 2 auszuweichen. Dies sollte ebenfalls vermieden werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de