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252979 · Antrag

Antrag der Beueler Koalition: Tempo 30 auf der Limpericher Straße

Nummer
252979
Art
Antrag
Veröffentlicht
23.04.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Limpericher Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel Hauptort
  • Am Stadion Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Königswinterer Straße Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Einreichung erledigt · 23.04.2025
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 27.08.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 27.08.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 63,6 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 252979-02 ST Antrag der Beueler Koalition: Tempo 30 auf der Limpericher Straße
  2. 252979-01 ST Antrag der Beueler Koalition: Tempo 30 auf der Limpericher Straße

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Antrag
öffentlich
252979
Antragsteller/in:
Gerhard Baumgärtel
Grüne Bezirksfraktion Beuel
Alexander Frank Paul
Achim Joest
16.04.2025, gez. Pfeiffer
Antrag der Beueler Koalition: Tempo 30 auf der
Limpericher Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 07.05.2025 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob auf dem Straßenabschnitt der
Limpericher Straße zwischen der Abzweigung auf dem Gendt und der
Goethealle die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt werden
kann.
Begründung
Auf diesem Streckenabschnitt befinden sich an oder in unmittelbarer Nähe
folgende Kitas und eine Grundschule: Alt-Kath. St. Cyprian, Elterninitiative Kids
e.V., Kinderhaus am Stadion, Städt. Kita Windrad, Aktion Regenbogen,
Jugendzentrum „Das Flax“, GGS Paul-Gerhardt-Grundschule.
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-
StVO) hinsichtlich der erleichterten Anordnung von Tempo 30 innerhalb
geschlossener Ortschaften vor Fußgängerüberwegen, Spielplätzen,
hochfrequentierten Schulwegen und Einrichtungen für Menschen mit
Behinderungen verlangt keine weiteren direkt in diesem Zusammenhang zu
beachtenden Voraussetzungen.
Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h ist in der Regel innerorts vor
einem Kindergarten einzurichten, wenn der Kindergarten über einen direkten
Zugang zur Straße verfügt oder im Nahbereich der Einrichtung starker
Zielverkehr und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen
vorhanden ist (VwV-StVO zu Zeichen 274).
Nach der Änderung der VwV-StVO ist die Voraussetzung für Tempo 30 somit
gegeben.
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ist es notwendig und sinnvoll die
zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen.
Dadurch, dass auf der parallel verlaufenden Königswinterer Straße das Tempo
auf 30 km/h begrenzt ist, besteht zudem ein Anreiz auf die Limpericher StraßeSeite 1 von 2
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auszuweichen. Dies sollte ebenfalls vermieden werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 18:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de