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252942-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Grundstück in Bonn, Markt 8 - Umbau des Sternhotels und Aufstockung des rückwärtigen Gebäudeflügels Az.: 10723/2024

Nummer
252942-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
24.04.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz 20.05.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 252942 Grundstück in Bonn, Markt 8 - Umbau des Sternhotels und Aufstockung des rückwärtigen Gebäudeflügels Az.: 10723/2024

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252942-03 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
BBB-Anfrage: Grundstück in Bonn, Markt 8
- Umbau des Sternhotels und Aufstockung des
rückwärtigen Gebäudeflügels
Az.: 10723/2024
Beratungsfolge
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
20.05.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Wurde vor der mit Drucksache 252942 angekündigten Bescheidung der
Bauvoranfrage zum Umbau des Sternhotels und zur Aufstockung des dort
rückwärtig gelegenen Gebäudeflügels geprüft, ob das beabsichtigte
Bauvorhaben zu einer Verschattung des Kreuzganges von St. Remigius führt
und wenn ja, mit welchem sich für die Jahreszeiten auswirkenden Ergebnis;
wenn nein, warum ist dies nicht erfolgt?
Im Genehmigungsverfahren wurde eine Verschattungsanalyse vorgelegt,
die monatlich die Verschattung durch die geplante Aufstockung des
Hotels stündlich von 6 bis 17 Uhr betrachtet. Im Ergebnis ergeben sich
für den Kreuzgang der Remigiuskirche in den Monaten Januar – März
und Oktober – Dezember keine Veränderungen der
Beschattungssituation. In den Monaten April – Mai ist ab 14 Uhr und in
den Monaten Juni – September ab 15 Uhr eine unwesentliche
Neuverschattung für den Innenhof des Kreuzgangs zu erwarten.
2. Wurde der Eigentümerin der Remigiuskirche das besagte Bauvorhaben vor
bzw. nach seiner positiven Bescheidung zur Kenntnis gebracht und wenn ja,
wie hat sich diese zu dem Vorhaben eingelassen?
Die Kirchengemeinde St. Remigius wurde vor Erteilung des
Bauvorbescheides über das Bauvorhaben informiert. Die
Kirchengemeinde St. Remigius hat sich gegenüber dem
Bauordnungsamt inhaltlich nicht eingelassen. Direkt nach Erteilung des
Bauvorbescheides wurde dieser inklusive der zugehörigen Bauvorlagen
der Kirchengemeinde zugestellt. Es wurde keine Klage gegen den
Bauvorbescheid eingereicht.
3. Wie lautet die Stellungnahme der Denkmalbehörde zu dem Vorhaben und
wurde zwischenzeitlich eine denkmalrechtliche Erlaubnis für den geplanten BauSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
erteilt?
Seitens der Unteren Denkmalbehörde bestehen keine grundsätzlichen
Bedenken gegen das Bauvorhaben. Mit dem Bauvorbescheid wurde die
denkmalrechtliche Erlaubnis für das noch durchzuführende
Baugenehmigungsverfahren in Aussicht gestellt, wobei die detaillierten
Ausführungsplanungen für Arbeiten an den denkmalgeschützten
Bauteilen noch in gesonderten Erlaubnisverfahren gem. § 9 D SchG
NRW mit der Unteren Denkmalbehörde abzustimmen sind.
4. Wurde nach positiver Bescheidung der Bauvoranfrage ein darauf
basierender bzw. anderweitiger Bauantrag zum Umbau des Sternhotels und zur
Aufstockung des rückwärtigen Gebäudeflügels gestellt und wenn ja, was
beinhaltet dieser und wie ist dieser beschieden worden?
Am 23.03.2026 wurde ein Bauantrag zum Umbau und Aufstockung des
Sternhotels mit Nutzungsänderung der Kino- und Einzelhandelsnutzung
in Gastronomie- und Hotelnutzung gestellt. Die geplante Kubatur des
Gebäudes entspricht dem positiven Bauvorbescheid. Die Prüfung des
Antrags durch die beteiligten Fachdienststellen hat gerade begonnen.
5. Hat der Bauwillige der Verwaltung gegenüber kundgetan, wie und vor allem
über welche Flächen er beabsichtigt, eine etwaige Baustelle zu beschicken?
Der Verwaltung liegen hierzu noch keine Informationen vor.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de