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252917-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Große Anfrage: Seilbahn

Nummer
252917-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
12.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Telekom Campus Straße· Küdinghoven, Beuel Hauptort
  • Schießbergweg Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Landgrabenweg Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Ramersdorf Ortsteil· Beuel
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 27.08.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 18.06.2025 Kenntnisnahme
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  1. 252917 CDU-Große Anfrage: Seilbahn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252917-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
CDU-Große Anfrage: Seilbahn
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 18.06.2025 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Beuel 25.06.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Haben Anfang des Jahres Probebohrungen für die Seilbahn in der
Grünfläche „Sonnenhang“ nördlich des Schießbergweges, Gemarkung
Beuel, Flur 66, Flurstück 366, stattgefunden?
Anfang des Jahres fanden am Schießbergweg Bohrarbeiten und hierfür
partielle Rodungen statt. Zur Minimierung der notwendigen Eingriffe
wurden im Vorfeld durch das Büro für Umweltplanung sowohl eine
Artenschutzrechtliche Stellungnahme als auch eine Eingriffs- und
Ausgleichsbilanzierung erstellt und die Maßnahme fortlaufend mit der
UNB abgestimmt. Im Weiteren erfolgte eine ökologische Baubegleitung,
welche während der Arbeiten die Einhaltung der naturschutzrechtlichen
Vorgaben und Auflagen sicherstellte.
2. Was sind die Ergebnisse der durchgeführten Probebohrungen?
Eine Auswertung der Baugrundaufschlüsse am Schießbergweg liegt der
Verwaltung aktuell noch nicht vor.
3. Beabsichtigt die Verwaltung eine räumliche Verschiebung des
geplanten Seilbahn-Endpunktes Ramersdorf in die im gültigen B-Plan
8021-10 festgesetzte Vorwaldfläche? Aus welchen Gründen resultiert
der geänderte Endpunkt?
Im Verlauf der Abstimmungen mit dem Eigentümer der Liegenschaft
"Telekom-Campus" am Landgrabenweg sowie einer Bundesbehörde als
künftiger Mieterin des südöstlichen Gebäudeteils, hat sich die
Notwendigkeit dieses neuen Standorts ergeben.
Mit dem Stationsstandort südöstlich des Schießbergwegs würde ein
partieller Überflug über diesen südlichen Gebäudeteil stattfinden. Durch
die Bundesbehörde werden erhöhte Anforderungen an die Sicherheit
gestellt, die aus deren Sicht nicht mit einer Überschwebung durch die
Seilbahn vereinbar sind.
Entsprechend blieb nur eine Verschiebung des Stationsstandorts auf dieSeite 1 von 3
Seite 2
andere (nordwestliche Seite) des Schießbergwegs, da seitens der
aktuellen Mieterin des nordwestlichen Gebäudeteils, keine
vergleichbaren Sicherheitsanforderungen gestellt werden.
Zudem bietet der nordwestliche Stationsstandort noch weitere Vorteile:
• Bei Betrachtung der nord-östlichen Seite der Bahn sind am neuen
Stationsstandort im Gegensatz zum alten Standort keine
Privatgrundstücke mehr betroffen, was die Planungssicherheit der
Seilbahn erhöht.
• Eine Wegeführung zur Erschließung der weiter südlich gelegenen
Grundstücke muss am alten Standort komplett neu angelegt
werden, da dort der aktuell bestehende Feldweg durch den
Einflugbereich der Station komplett gekappt werden würde.
• Am alten Standort würde durch die notwendige Umverlegung des
Feldweges zwischen Station und Straßenbahn kein Raum mehr als
Puffer zum anschließenden Wohngebiet (Themen: Schallschutz und
Sichtbeziehungen) verbleiben. Am neuen Standort verbleibt hier
noch eine weitere Reihe von Gärten.
• Am neuen Standort liegt das Gelände etwas höher als am alten
Standort. Durch die höhere Lage, und eine potenziell ebenengleiche
Verbindung zum Bahnsteig des gepl. S13 Haltepunkts kann am
neuen Standort bei 100-jährlichen Hochwasserereignissen die
Umsteigebeziehung zwischen der DB und der Seilbahn im
Gegensatz zum alten Standort aufrechterhalten werden.
• Vorhandene Leitungsinfrastruktur (Korrosionsschutzanlage der
OGE, Gas- und Wasserleitungen im weiteren Verlauf etc.) ist am
neuen im Gegensatz zum alten Stationsstandort nicht betroffen.
• Laut Beschluss zum Änderungsantrag 240852-03 AA des MOVE
(Sitzung vom 12.09.2024) sollen Grundstücke im Bereich süd-östlich
des Schießbergwegs für eine eventuelle später zu realisierende
Seilbahnverlängerung freigehalten werden. Es ist nach aktuellen
Erkenntnissen davon auszugehen, dass bei einer potenziellen
Verlängerung eine andere Seilbahntechnik (keine Einseilumlaufbahn
sondern ggfls. Pendelbahn) zum Einsatz kommen würde. Somit
würde ein separates Stationsgebäude für die Verlängerung
erforderlich werden. Bei Ausbildung der Endstation Schießbergweg
inkl. Garagierung am alten Standort also südl. des
Schießbergweges, würde diese mit einer Station für eine solche
Seilbahnverlängerung um den dort verfügbaren Platz konkurrieren
und die Realisierung zumindest maßgeblich erschweren.
4. Auf Grundlage welches Ratsbeschlusses wird plötzlich eine
Verschiebung des Seilbahn-Endpunktes in Erwägung gezogen und
wurden Probebohrungen beauftragt? Wer hat in der Verwaltung die
Standort-Prüfung entschieden?
Basierend auf der Beschlussvorlage 220975 (Entscheidung im Rat am
09.06.2022) wurde die Trasse überabeitet (Punkt 1.1) sowie
Abstimmungsgespräche mit allen großen Anliegern entlang der TrasseSeite 2 von 3
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geführt (Punkt 1.2).
Ergebnis dieser Abstimmungsgespräche war für den Bereich des
"Telekom-Campus", dass mit dem südwestlichen Stationsstandort eine
Einigung bezüglich des notwendigen Überflugs und eines technisch
erforderlichen Stützenstandorts auf dem Gelände nicht zu erzielen ist.
Somit blieb für einen umsetzbaren Alternativstandort nur das
Verschwenken nach Norden an den jetzigen Stationsstandort.
5. Mit welchen Fahrgastzahlen kalkuliert die Verwaltung aufgrund der
späteren Inbetriebnahme der S13 im südlichen Ast (Weiterbau erst im
Laufe der 2030er Jahre nach den rechtsrheinischen Sperrphasen) und
der damit verbundenen fehlenden Umsteigebeziehung zwischen S13
und Seilbahn? Welche Auswirkungen hat dies auf die Kosten-Nutzen-
Kalkulation?
In der vorläufigen Standardisierten Bewertung der Seilbahn wurden die
prognostizierten zukünftigen Fahrgastzahlen berechnet. Das
Prognosejahr der Verkehrsmodellierung wurde auf das Jahr 2030 in
Korrelation zum Bundesverkehrswegeplan festgelegt. Zum damaligen
Zeitpunkt war davon auszugehen, dass u. a. die Inbetriebnahme des
neuen S-Bahn-Haltepunkt "Ramersdorf West" der Linie S13 bis 2030
erfolgt ist. Daher sind die ermittelten Fahrgastzahlen aus der vorläufigen
Standardisierten Bewertung mit den Umsteigebeziehungen zur S-Bahn-
Linie S13 berechnet und mit Bundes- und Landesministerium
abgestimmt worden. Auf Grundlage der Abstimmungen und aufgrund
des positiven Nutzen-Kosten-Faktors erfolgte dann auch die Aufnahme
in den ÖPNV-Bedarfsplan. An diesem vorläufigen Ergebnis wird sich bis
zur finalen Standardisierten Bewertung nichts mehr ändern.
Neue Fahrgastzahlen ohne die Einbeziehung des S-Bahn-Haltepunktes
"Ramersdorf-West" liegen zurzeit nicht vor und bedürfen einer
umfassenden Anpassung und Neuberechnungen des Verkehrsmodells.
Im Zuge der späteren Einreichung eines Förderantrags wird eine
Aktualisierung der vorläufigen Standardisierten Bewertung erfolgen. Zu
diesem Zeitpunkt werden die Entwicklungen der Anbindungen ebenfalls
betrachtet. Eine kurzfristige Ermittlung der Zahlen ist nicht möglich und
nicht erforderlich.
Unabhängig davon ist darauf hinzuweisen, dass bei einer Aktualisierung
der Verkehrsmodellierung in der Prognose der Fahrgastzahlen weiterhin
der S-Bahn-Haltepunkt "Ramersdorf-West" berücksichtigt werden muss,
da der Haltepunkt mittel- bzw. langfristig eingerichtet wird.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de