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252917 · Große Anfrage

CDU-Große Anfrage: Seilbahn

Nummer
252917
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
11.04.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Schießbergweg Straße· Küdinghoven, Beuel Hauptort
  • Mehlbergweg Straße· Limperich, Beuel
  • Ramersdorf Ortsteil· Beuel
  • Oberkassel Ortsteil· Beuel
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 18.06.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 27.08.2025 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 252917-02 ST CDU-Große Anfrage: Seilbahn
  2. 252917-01 ST CDU-Große Anfrage: Seilbahn

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Große Anfrage
öffentlich
252917
Fragesteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Jürgen Wehlus
Daniel Gerhards
Marco Rudolph
CDU Bezirksfraktion Beuel
11.04.2025 gez. Pfeiffer
CDU-Große Anfrage: Seilbahn
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 06.05.2025 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Beuel 07.05.2025 Kenntnisnahme
Fragestellung
Die Verwaltung wird gebeten, zu folgenden Fragen ausführlich Stellung zu
beziehen:
1. Haben Anfang des Jahres Probebohrungen für die Seilbahn in der
Grünfläche„Sonnenhang“ nördlich des Schießbergweges, Gemarkung Beuel,
Flur 66, Flurstück 366, stattgefunden?
2. Was sind die Ergebnisse der durchgeführten Probebohrungen?
3. Beabsichtigt die Verwaltung eine räumliche Verschiebung des geplanten
Seilbahn-Endpunktes Ramersdorf in die im gültigen B-Plan 8021-10
festgesetzte Vorwaldfläche? Aus welchen Gründen resultiert der geänderte
Endpunkt?
4. Auf Grundlage welches Ratsbeschlusses wird plötzlich eine Verschiebung
des Seilbahn-Endpunktes in Erwägung gezogen und wurden Probebohrungen
beauftragt? Wer hat in der Verwaltung die Standort-Prüfung entschieden?
5. Mit welchen Fahrgastzahlen kalkuliert die Verwaltung aufgrund der späteren
Inbetriebnahme der S13 im südlichen Ast (Weiterbau erst im Laufe der 2030er
Jahre nach den srheinischen Sperrphasen) und der damit verbundenen
fehlenden Umsteigebeziehung zwischen S13 und Seilbahn? Welche
Auswirkungen hat dies auf die Kosten-Nutzen-Kalkulation?
Begründung
Im gültigen Bebauungsplan 8021.10 heißt es: „Gemäß den Eintragungen im
Gruben- und Haldenplan der Stadt Bonn befinden sich innerhalb des
Plangebietes eine bereits 1968 verfüllte, max. 12 m tiefe, zwischen
Schießbergweg, DB-Trasse, Mehlbergweg und Stadtbahntrasse gelegenen
Grube. Die ca.11.000 m²große Fläche stellt sich in der Örtlichkeit als
eine ökologisch wertvolle Vorwaldfläche dar, die auf der Ebene des
Bebauungsplanes in ihrem Bestand gesichert wird.“ Aus Sicht der Antragstellen
wäre eine Verschiebung des Endpunktes ein Eingriff in die Festsetzungen desSeite 1 von 6
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Bebauungsplanes, der geändert werden müsste. Im Gegensatz dazu wäre die
bisherige Endpunkt-Position südlich des Schießbergweges ohne B-Plan
Änderung möglich und auch der Eingriff in den schützenderen Vorwand würde
Entfallen.
Nach der rechtsrheinischen Generalsanierung wird zum Fahrplanwechsel 2026
die S13 bis Bonn-Beuel in Betrieb genommen. Eine neue Sperrphase zum
Weiterbau des südlichen Astes ist erst in den 2030er Jahren möglich, da
zunächst ab 2028 linksrheinische Sperrphasen anstehen und der gesamte
Fernverkehr Köln-Koblenz rechtsrheinisch erfolgen wird. Einen vorgezogenen
Bau eines Haltepunktes Ramersdorf und einer interimistischen Inbetriebnahme
der S13 bis Oberkassel lehnt die DB ab. Daher ist faktisch über die nächsten
Jahre mit keinem S13-Betrieb bis Ramersdorf zu rechnen. Entsprechend
werden sich bei einem Seilbahnbetrieb ohne S13 die Fahrgastprognosen
verändern.
Anlage/n
1 Foto 1 (öffentlich)
2 Foto 2 (öffentlich)
3 Foto 3 (öffentlich)
4 Foto 4 (öffentlich)Seite 2 von 6
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Datenstand: 03.11.2026, 01:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de