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252854-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme der Verwaltung zu Große Anfrage der CDU-Fraktion: Sonderprüfung „Abstimmung der roten Fahrradstraßenmarkierung mit der Bezirksregierung“

Nummer
252854-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.05.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Auf den Steinen Straße· Röttgen, Bonn Hauptort
  • Südstadt Ortsteil· Bonn
  • Weststadt Ortsteil· Bonn
  • Poppelsdorf Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 03.07.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 252854 Große Anfrage der CDU-Fraktion: Sonderprüfung „Abstimmung der roten Fahrradstraßenmarkierung mit der Bezirksregierung“

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252854-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Dezernat III
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme der Verwaltung zu Große Anfrage
der CDU-Fraktion: Sonderprüfung „Abstimmung
der roten Fahrradstraßenmarkierung mit der
Bezirksregierung“
Beratungsfolge
Rat 08.05.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Ist es zutreffend, dass der Stadt Bonn seit dem April 2024 ein Gesuch auf
Akteneinsicht des späteren Klägers „Auf den Steinen“ vorliegt, welches u. a.
die Verwaltungspraxis bei der Einrichtung dieser Fahrradstraße und ihrer
Markierungen zum Gegenstand hat?
2. Falls ja, wird die Verwaltung um Mitteilung gebeten, wann der
Verwaltungsvorstand und wann die an der Einrichtung der Fahrradstraße
„Auf den Steinen“ beteiligten Dezernate von diesem Akteneinsichtsgesuch
des späteren Klägers Kenntnis erlangt haben?
3. Ist es zutreffend, dass das Gesuch auf Akteneinsicht des späteren Klägers
„Auf den Steinen“ erst im Februar 2025 durch die Verwaltung zumindest
teilweise bewilligt wurde. Wer hat dies entschieden bzw. zu verantworten?
Die Fragen zu 1-3 hat die Verwaltung zur Niederschrift der Sitzung des
Rates am 24.03.2025 bereits überwiegend beantwortet (TOP 13.2; DS-Nr.
252657). Akteneinsichten werden üblicherweise durch die federführende
Dienststelle organisiert. Der Kläger hatte im Rahmen des gerichtlichen
Verfahrens Einsicht in den gesamten Verwaltungsvorgang, zusätzlich
wurde ihm im Rahmen der Akteneinsicht im Februar 2025 Gelegenheit
gegeben, den gesamten Vorgang einzusehen.
4. Hätten die Bedenken der Bezirksregierung und der Polizei auch bei
anderen Varianten der Markierung (beispielsweise einer roten gestrichelten
Linie) nach den Prüfungen des RPA auch bestanden?
Ob und welcher Variante die Bezirksregierung bzw. die Polizei seinerzeitSeite 1 von 5
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zugestimmt hätten, kann die Verwaltung nicht beantworten. Gegen den
weiterentwickelten Markierungsstandard mit gestrichelter, roter Linie
bestehen seitens beider Behörden keine Einwände.
5. Wenn die Bezirksregierung schreibt, die Markierung sei „nicht zulässig“, ist
das für die Verwaltung wirklich dann nur eine Marginale im Rahmen einer
Abstimmung und hält die Verwaltung es nicht für notwendig das mit der
Bezirksregierung unmittelbar zu klären oder im Verwaltungsvorstand
anzusprechen?
Auf die Frage wird im Bericht des Rechnungsprüfungsamtes umfassend
eingegangen. Der Verwaltung ist an einem vertrauensvollen Austausch mit
der Bezirksregierung, insbesondere als Aufsichtsbehörde, gelegen. Eine
grundsätzliche Information des Verwaltungsvorstandes über die
abweichende Einschätzung des zuständigen Fachbereichs bei der
Bezirksregierung hat stattgefunden, das Rechnungsprüfungsamt hat aber
festgestellt, dass die „in der diesbezüglichen Beschlussvorlage enthaltenen
Informationen die Bedenken seitens der Polizei und der Bezirksregierung
aus Sicht des RPA nicht in ausreichendem Umfang wieder gegeben
haben.“ Dies wurde und wird seitens der Verwaltung im Rückblick
eingeräumt und wird im Sinne einer guten Fehlerkultur bei zukünftigem
Verwaltungshandeln berücksichtigt werden.
6. Der RPA-Bericht zeigt, dass die Oberbürgermeisterin nicht vollumfänglich
informiert gewesen ist, sonst hätte sie intervenieren können, daher die
Frage, warum die Thematik Fahrradstraßen nach der besagten
Verwaltungsvorstandssitzung einen Monat später im jour fixe mit dem
Polizeipräsidenten auf die Tagesordnung genommen wurde? Wurde es
dadurch nicht doch zum Chef-Thema? Was hatte die Oberbürgermeisterin
dazu bewogen, wenn der Sachverhalt für sie gar nicht so umfangreich klar
gewesen ist?
Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Ausführungen im Bericht des
Rechnungsprüfungsamtes verwiesen. Hier wurde bereits ausgeführt, dass
es im Rahmen des Jour Fixe nicht darum ging, das Thema fachlich zu
erörtern, sondern an die Kooperationsbereitschaft der Beteiligten auf
Arbeitsebene zu appellieren.
7. Herr Wiesner betonte in der Ratssitzung, dass er keine
Schuldzuweisungen auf andere getätigt hätte. Wie kommt es dann zu den
Formulierungen im RPA-Bericht, dass er im ganzen Prozess Wert darauf
gelegt hätte, dass die planerischen Ideen von Amt 33 als örtliche
Straßenverkehrsbehörde mitgetragen werden und die Mitzeichnung von
Herrn Wiesner auf Grundlage der Mitzeichnung von Amt 33 erfolgte?
Bei den Ausführungen von Herrn Wiesner handelt es sich nicht um
Schuldzuweisungen, sondern um die Darstellung des üblichen
Abstimmungsprozesses innerhalb der Verwaltung, die darlegt, dass
Entscheidungen nicht allein durch Dezernat III, sondern nach den RegelnSeite 2 von 5
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üblicher Abstimmungsprozesse und im Verbund mit den weiteren
zuständigen Fachbereichen durch die Verwaltung getroffen wurden und
werden.
8. Was werden nächsten Schritte der Oberbürgermeisterin in dieser Sache
sein?
Die Verwaltung hat, wie bekannt, eine Organisationsuntersuchung zur
Optimierung der Prozesse und Organisation im Bereich Mobilität/Verkehr
veranlasst, die voraussichtlich bis Ende Juni 2025 abgeschlossen werden
kann, sodass die Ergebnisse ab Juli 2025 vorliegen können.
Darüber hinaus wurde das Verfahren zur Anordnung sowie der
Markierungsstandard für Fahrradstraßen angepasst. Auch hierüber hat die
Verwaltung mit Mitteilungsvorlage (DS 252539) informiert. Dem Rat liegt ein
Beschlussvorschlag zur entsprechenden Umsetzung für die Sitzung am 8.
Mai 2025 vor (DS 252993).
9. Was unternimmt die Oberbürgermeisterin, damit sich derartige
Sachverhalte nicht wiederholen und weiterer Schaden von der Stadt Bonn
abgewendet wird?
Auf die Beantwortung von Frage 8 wird verwiesen.
10. In DS 252539 wird ausgeführt: „In den bereits ausgeführten Straßen kann
sie entweder durch Fräsen oder Übermarkieren hergestellt werden. Die
Verwaltung sieht aus Gründen der Kosteneffizienz vor, die nachträgliche
Umsetzung – unter vorübergehendem Fortbestand der durchgezogenen
Linie – im Rahmen späterer, ohnehin anstehender Maßnahmen in den
Straßen vorzunehmen, bspw. im Rahmen von Parkraumkonzepten.“ Herr
Wiesner erklärte in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am
18.03.2025, dass es hierzu eine schriftliche Genehmigung oder
Einverständniserklärung der Bezirksregierung Köln gäbe. Hierzu folgende
Fragen:
a) Wenn dies der Wahrheit entspricht, warum wurde diese bislang nicht
zumindest den Fraktionsvorsitzenden und Sprechern im
Rechnungsprüfungsausschuss zugeleitet?
In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 18.03.25 erklärte Herr
Wiesner lediglich, dass seitens der Bezirksregierung keine Bedenken zum
angepassten Markierungsstandard mit gestrichelter Linie erklärt wurden.
b) Kosten in welcher Höhe würden schätzungsweise für eine unverzügliche
Korrektur der illegalen Markierung mittels Fräsen oder Übermarkieren
entstehen?
Die Verwaltung schätzt die Kosten für eine Demarkierung aller bereits mit
durchgezogener, roter Linie umgesetzten Fahrradstraßen auf etwa 112.000,00
EUR. Die Kosten für die erneute Markierung mit gestrichelter, roter Linie
würden schätzungsweise rd. 350.000,00 EUR betragen.Seite 3 von 5
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Ob statt der Neumarkierung ein lückenweises Abfräsen möglich ist, um die
Strichelung der Markierung herzustellen, und ob dies kostengünstiger zu
realisieren wäre, müsste mit der ausführenden Firma abgestimmt werden.
Wie bereits mitgeteilt, ist eine nachträgliche Umsetzung im Rahmen von
„Sowieso-Maßnahmen“ aus Gründen der Kosteneffizienz aus Sicht der
Verwaltung vorzuziehen.
c) Wann sollen in welchen von falschen Markierungen betroffenen Straßen
entsprechende Straßenbaumaßnahmen durchgeführt werden, im Zuge
derer die falschen Markierungen entfernt werden müssen?
Eine genaue Terminierung kann erfolgen, sobald Klarheit über den
Umsetzungszeitraum für in Frage kommende „Sowieso-Maßnahmen“ besteht.
Zu diesen Maßnahmen werden bspw. die Parkraumkonzepte in der Südstadt
oder Weststadt/Poppelsdorf gehören, deren Umsetzung in der Arbeitsplanung
aktuell für die Jahre 2026/2027 vorgesehen ist. Darüber hinaus wird bei der
Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen in Fahrradstraßen geprüft werden, ob
in diesem Zuge die Markierung korrigiert werden kann.
11. In gleicher Mitteilung führt die OB aus: „Die Verwaltung hat den Bonner
Gestaltungsstandard überarbeitet und wird die rote Begleitlinie künftig als
Breitstrich im Strich-Lücke-Verhältnis von 1:2 gestrichelt markieren.“ Hierzu
folgende Fragen:
a) Trifft es zu, dass der Oberbürgermeisterin eine Stellungnahme Ihres
eigenen Rechtsamtes vom 17.03.2023 vorliegt, aus der klar hervorgeht,
dass für die Festlegung des Markierungsstandards der Rat und nicht die
Oberbürgermeisterin zuständig ist?
b) Wenn ja, warum versucht die Oberbürgermeisterin wissentlich unter
Überschreitung ihrer Kompetenzen, erneut den Markierungsstandard ohne
Ratsbeschluss zu ändern?
Die Verwaltung hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Bestätigung des
angepassten Markierungsstandards für die Sitzung am 8. Mai 2025 vorgelegt.
12. In der Terminvorbereitung für den Jour fixe mit dem Polizeipräsidenten am
06.07.2022 findet sich der eindeutige Hinweis an die Oberbürgermeisterin,
dass die Arbeitsebene der Polizei bereits im Mai 2022 mit einer
Fachaufsichtsbeschwerde für den Fall der Umsetzung des
Markierungsstandards gedroht hat. Hierzu folgende Fragen:
a) Hat die OB mit dem Polizeipräsidenten über den Markierungsstandard und
die Fachaufsichtsbeschwerde gesprochen und wenn ja mit welchen
Inhalten und Ergebnissen im Detail?
Auf die Beantwortung von Frage 6 wird verwiesen.
b) Sofern die OB intern keine weiteren Veranlassungen aufgrund des
Hinweises auf eine Fachaufsichtsbeschwerde getroffen hat (z.B. weitere
Informationen vom Stadtbaurat anzufordern): Wie erklärt dieSeite 4 von 5
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Oberbürgermeisterin ihre Untätigkeit vor dem Hintergrund, dass sie
angeblich nicht im Detail über den Dissens mit Polizei und Bezirksregierung
über den Markierungsstandard informiert gewesen sein will?
Auf die Beantwortung von Frage 6 wird verwiesen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de