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252854 · Große Anfrage

Große Anfrage der CDU-Fraktion: Sonderprüfung „Abstimmung der roten Fahrradstraßenmarkierung mit der Bezirksregierung“

Nummer
252854
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
03.04.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Auf den Steinen Straße· Röttgen, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 03.07.2025 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 78,1 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 252854-01 ST Stellungnahme der Verwaltung zu Große Anfrage der CDU-Fraktion: Sonderprüfung „Abstimmung der roten Fahrradstraßenmarkierung mit der Bezirksregierung“

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Große Anfrage
öffentlich
252854Dokumentenklasse C (vertraulich)
Fragesteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
MdL Guido Déus
Rainer Haid
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Werner Hümmrich
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
01.04.2025
Große Anfrage der CDU-Fraktion: Sonderprüfung
„Abstimmung der roten Fahrradstraßenmarkierung
mit der Bezirksregierung“
Beratungsfolge
Rat 08.05.2025 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Ist es zutreffend, dass der Stadt Bonn seit dem April 2024 ein Gesuch
auf Akteneinsicht des späteren Klägers „Auf den Steinen“ vorliegt,
welches u. a. die Verwaltungspraxis bei der Einrichtung dieser
Fahrradstraße und ihrer Markierungen zum Gegenstand hat?
2. Falls ja, wird die Verwaltung um Mitteilung gebeten, wann der
Verwaltungsvorstand und wann die an der Einrichtung der
Fahrradstraße „Auf den Steinen“ beteiligten Dezernate von diesem
Akteneinsichtsgesuch des späteren Klägers Kenntnis erlangt haben?
3. Ist es zutreffend, dass das Gesuch auf Akteneinsicht des späteren
Klägers „Auf den Steinen“ erst im Februar 2025 durch die Verwaltung
zumindest teilweise bewilligt wurde. Wer hat dies entschieden bzw. zu
verantworten?
4. Hätten die Bedenken der Bezirksregierung und der Polizei auch bei
anderen Varianten der Markierung (beispielsweise einer roten
gestrichelten Linie) nach den Prüfungen des RPA auch bestanden?
5. Wenn die Bezirksregierung schreibt, die Markierung sei „nicht zulässig“,
ist das für die Verwaltung wirklich dann nur eine Marginale im Rahmen
einer Abstimmung und hält die Verwaltung es nicht für notwendig das
mit der Bezirksregierung unmittelbar zu klären oder im
Verwaltungsvorstand anzusprechen?
6. Der RPA-Bericht zeigt, dass die Oberbürgermeisterin nicht
vollumfänglich informiert gewesen ist, sonst hätte sie intervenieren
können, daher die Frage, warum die Thematik Fahrradstraßen nach der
besagten Verwaltungsvorstandssitzung einen Monat später im jour fixe
mit dem Polizeipräsidenten auf die Tagesordnung genommen wurde?
Wurde es dadurch nicht doch zum Chef-Thema? Was hatte dieSeite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse C (vertraulich)
Oberbürgermeisterin dazu bewogen, wenn der Sachverhalt für sie gar
nicht so umfangreich klar gewesen ist?
7. Herr Wiesner betonte in der Ratssitzung, dass er keine
Schuldzuweisungen auf andere getätigt hätte. Wie kommt es dann zu
den Formulierungen im RPA-Bericht, dass er im ganzen Prozess Wert
darauf gelegt hätte, dass die planerischen Ideen von Amt 33 als örtliche
Straßenverkehrsbehörde mitgetragen werden und die Mitzeichnung von
Herrn Wiesner auf Grundlage der Mitzeichnung von Amt 33 erfolgte?
8. Was werden nächsten Schritte der Oberbürgermeisterin in dieser Sache
sein?
9. Was unternimmt die Oberbürgermeisterin, damit sich derartige
Sachverhalte nicht wiederholen und weiterer Schaden von der Stadt
Bonn abgewendet wird?
10. In DS 252539 wird ausgeführt: „In den bereits ausgeführten Straßen
kann sie entweder durch Fräsen oder Übermarkieren hergestellt
werden. Die Verwaltung sieht aus Gründen der Kosteneffizienz vor, die
nachträgliche Umsetzung – unter vorübergehendem Fortbestand der
durchgezogenen Linie – im Rahmen späterer, ohnehin anstehender
Maßnahmen in den Straßen vorzunehmen, bspw. im Rahmen von
Parkraumkonzepten.“ Herr Wiesner erklärte in der Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses am 18.03.2025, dass es hierzu eine
schriftliche Genehmigung oder Einverständniserklärung der
Bezirksregierung Köln gäbe.
Hierzu folgende Fragen:
a) Wenn dies der Wahrheit entspricht, warum wurde diese bislang
nicht zumindest den Fraktionsvorsitzenden und Sprechern im
Rechnungsprüfungsausschuss zugeleitet?
b) Kosten in welcher Höhe würden schätzungsweise für eine
unverzügliche Korrektur der illegalen Markierung mittels Fräsen
oder Übermarkieren entstehen?
c) Wann sollen in welchen von falschen Markierungen betroffenen
Straßen entsprechende Straßenbaumaßnahmen durchgeführt
werden, im Zuge derer die falschen Markierungen entfernt
werden müssen?
11. In gleicher Mitteilung führt die OB aus: „Die Verwaltung hat den Bonner
Gestaltungsstandard überarbeitet und wird die rote Begleitlinie künftig
als Breitstrich im Strich-Lücke-Verhältnis von 1:2 gestrichelt markieren.“
Hierzu folgende Fragen:
a) Trifft es zu, dass der Oberbürgermeisterin eine Stellungnahme
Ihres eigenen Rechtsamtes vom 17.03.2023 vorliegt, aus der
klar hervorgeht, dass für die Festlegung des
Markierungsstandards der Rat und nicht die
Oberbürgermeisterin zuständig ist?Seite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse C (vertraulich)
b) Wenn ja, warum versucht die Oberbürgermeisterin wissentlich
unter Überschreitung ihrer Kompetenzen, erneut den
Markierungsstandard ohne Ratsbeschluss zu ändern?
12. In der Terminvorbereitung für den Jour fixe mit dem Polizeipräsidenten
am 06.07.2022 findet sich der eindeutige Hinweis an die
Oberbürgermeisterin, dass die Arbeitsebene der Polizei bereits im Mai
2022 mit einer Fachaufsichtsbeschwerde für den Fall der Umsetzung
des Markierungsstandards gedroht hat.
Hierzu folgende Fragen:
a) Hat die OB mit dem Polizeipräsidenten über den Markierungsstandard
und die Fachaufsichtsbeschwerde gesprochen und wenn ja mit welchen
Inhalten und Ergebnissen im Detail?
b) Sofern die OB intern keine weiteren Veranlassungen aufgrund des
Hinweises auf eine Fachaufsichtsbeschwerde getroffen hat (z.B. weitere
Informationen vom Stadtbaurat anzufordern): Wie erklärt die
Oberbürgermeisterin ihre Untätigkeit vor dem Hintergrund, dass sie
angeblich nicht im Detail über den Dissens mit Polizei und
Bezirksregierung über den Markierungsstandard informiert gewesen
sein will?
Begründung
Leider wurden in der letzten Ratssitzung nicht alle aufkommenden Fragen zum
Sachverhalt beantwortet.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 22:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de