252854 · Große Anfrage
Große Anfrage der CDU-Fraktion: Sonderprüfung „Abstimmung der roten Fahrradstraßenmarkierung mit der Bezirksregierung“
Kerndaten
- Nummer
- 252854
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 03.04.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Auf den Steinen Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (5.716 Zeichen)
Große Anfrage öffentlich 252854Dokumentenklasse C (vertraulich) Fragesteller/in: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn MdL Guido Déus Rainer Haid FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Werner Hümmrich BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 01.04.2025 Große Anfrage der CDU-Fraktion: Sonderprüfung „Abstimmung der roten Fahrradstraßenmarkierung mit der Bezirksregierung“ Beratungsfolge Rat 08.05.2025 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Ist es zutreffend, dass der Stadt Bonn seit dem April 2024 ein Gesuch auf Akteneinsicht des späteren Klägers „Auf den Steinen“ vorliegt, welches u. a. die Verwaltungspraxis bei der Einrichtung dieser Fahrradstraße und ihrer Markierungen zum Gegenstand hat? 2. Falls ja, wird die Verwaltung um Mitteilung gebeten, wann der Verwaltungsvorstand und wann die an der Einrichtung der Fahrradstraße „Auf den Steinen“ beteiligten Dezernate von diesem Akteneinsichtsgesuch des späteren Klägers Kenntnis erlangt haben? 3. Ist es zutreffend, dass das Gesuch auf Akteneinsicht des späteren Klägers „Auf den Steinen“ erst im Februar 2025 durch die Verwaltung zumindest teilweise bewilligt wurde. Wer hat dies entschieden bzw. zu verantworten? 4. Hätten die Bedenken der Bezirksregierung und der Polizei auch bei anderen Varianten der Markierung (beispielsweise einer roten gestrichelten Linie) nach den Prüfungen des RPA auch bestanden? 5. Wenn die Bezirksregierung schreibt, die Markierung sei „nicht zulässig“, ist das für die Verwaltung wirklich dann nur eine Marginale im Rahmen einer Abstimmung und hält die Verwaltung es nicht für notwendig das mit der Bezirksregierung unmittelbar zu klären oder im Verwaltungsvorstand anzusprechen? 6. Der RPA-Bericht zeigt, dass die Oberbürgermeisterin nicht vollumfänglich informiert gewesen ist, sonst hätte sie intervenieren können, daher die Frage, warum die Thematik Fahrradstraßen nach der besagten Verwaltungsvorstandssitzung einen Monat später im jour fixe mit dem Polizeipräsidenten auf die Tagesordnung genommen wurde? Wurde es dadurch nicht doch zum Chef-Thema? Was hatte dieSeite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse C (vertraulich) Oberbürgermeisterin dazu bewogen, wenn der Sachverhalt für sie gar nicht so umfangreich klar gewesen ist? 7. Herr Wiesner betonte in der Ratssitzung, dass er keine Schuldzuweisungen auf andere getätigt hätte. Wie kommt es dann zu den Formulierungen im RPA-Bericht, dass er im ganzen Prozess Wert darauf gelegt hätte, dass die planerischen Ideen von Amt 33 als örtliche Straßenverkehrsbehörde mitgetragen werden und die Mitzeichnung von Herrn Wiesner auf Grundlage der Mitzeichnung von Amt 33 erfolgte? 8. Was werden nächsten Schritte der Oberbürgermeisterin in dieser Sache sein? 9. Was unternimmt die Oberbürgermeisterin, damit sich derartige Sachverhalte nicht wiederholen und weiterer Schaden von der Stadt Bonn abgewendet wird? 10. In DS 252539 wird ausgeführt: „In den bereits ausgeführten Straßen kann sie entweder durch Fräsen oder Übermarkieren hergestellt werden. Die Verwaltung sieht aus Gründen der Kosteneffizienz vor, die nachträgliche Umsetzung – unter vorübergehendem Fortbestand der durchgezogenen Linie – im Rahmen späterer, ohnehin anstehender Maßnahmen in den Straßen vorzunehmen, bspw. im Rahmen von Parkraumkonzepten.“ Herr Wiesner erklärte in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 18.03.2025, dass es hierzu eine schriftliche Genehmigung oder Einverständniserklärung der Bezirksregierung Köln gäbe. Hierzu folgende Fragen: a) Wenn dies der Wahrheit entspricht, warum wurde diese bislang nicht zumindest den Fraktionsvorsitzenden und Sprechern im Rechnungsprüfungsausschuss zugeleitet? b) Kosten in welcher Höhe würden schätzungsweise für eine unverzügliche Korrektur der illegalen Markierung mittels Fräsen oder Übermarkieren entstehen? c) Wann sollen in welchen von falschen Markierungen betroffenen Straßen entsprechende Straßenbaumaßnahmen durchgeführt werden, im Zuge derer die falschen Markierungen entfernt werden müssen? 11. In gleicher Mitteilung führt die OB aus: „Die Verwaltung hat den Bonner Gestaltungsstandard überarbeitet und wird die rote Begleitlinie künftig als Breitstrich im Strich-Lücke-Verhältnis von 1:2 gestrichelt markieren.“ Hierzu folgende Fragen: a) Trifft es zu, dass der Oberbürgermeisterin eine Stellungnahme Ihres eigenen Rechtsamtes vom 17.03.2023 vorliegt, aus der klar hervorgeht, dass für die Festlegung des Markierungsstandards der Rat und nicht die Oberbürgermeisterin zuständig ist?Seite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse C (vertraulich) b) Wenn ja, warum versucht die Oberbürgermeisterin wissentlich unter Überschreitung ihrer Kompetenzen, erneut den Markierungsstandard ohne Ratsbeschluss zu ändern? 12. In der Terminvorbereitung für den Jour fixe mit dem Polizeipräsidenten am 06.07.2022 findet sich der eindeutige Hinweis an die Oberbürgermeisterin, dass die Arbeitsebene der Polizei bereits im Mai 2022 mit einer Fachaufsichtsbeschwerde für den Fall der Umsetzung des Markierungsstandards gedroht hat. Hierzu folgende Fragen: a) Hat die OB mit dem Polizeipräsidenten über den Markierungsstandard und die Fachaufsichtsbeschwerde gesprochen und wenn ja mit welchen Inhalten und Ergebnissen im Detail? b) Sofern die OB intern keine weiteren Veranlassungen aufgrund des Hinweises auf eine Fachaufsichtsbeschwerde getroffen hat (z.B. weitere Informationen vom Stadtbaurat anzufordern): Wie erklärt die Oberbürgermeisterin ihre Untätigkeit vor dem Hintergrund, dass sie angeblich nicht im Detail über den Dissens mit Polizei und Bezirksregierung über den Markierungsstandard informiert gewesen sein will? Begründung Leider wurden in der letzten Ratssitzung nicht alle aufkommenden Fragen zum Sachverhalt beantwortet. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de