252827-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zu Bürgerantrag: Verkehrliche Maßnahmen und Appelle gegen Fahrrad-Rasen im Bereich Arnoldstraße/Schwarzrheindorf, sowie Rheindamm zwischen Kaiser-Konrad-Straße und Kläranlage/Jüdischer Friedhof
Kerndaten
- Nummer
- 252827-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.08.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Kaiser-Konrad-Straße Hauptort
- Arnoldstraße
- Schwarzrheindorf
- Beuel
- Rheinaue
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252827-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahme zu Bürgerantrag: Verkehrliche Maßnahmen und Appelle gegen Fahrrad-Rasen im Bereich Arnoldstraße/Schwarzrheindorf, sowie Rheindamm zwischen Kaiser-Konrad-Straße und Kläranlage/Jüdischer Friedhof Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 27.08.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Hinsichtlich der Ausführungen im Bürgerantrag teilt die Verwaltung Folgendes mit: Die Verkehrssituation auf und rund um den Rheindamm stellt mitnichten einen „gesetzlosen“ Zustand dar. Die StVO definiert klar, welche Verhaltensregeln auf den verschiedenen Wegen und Straßen gelten. Die beschriebenen Straßenabschnitte liegen in einer Tempo 30-Zone. Daher gilt für alle Fahrzeuge eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, an den Kreuzungen gilt Rechts vor Links. Bzgl. der Ein- und Ausfahrt in Grundstücke oder aus Grundstücken regelt die StVO klar: § 9 StVO Abs. 5 „Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.“ sowie § 10 StVO „Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.“ Zudem gilt für das Verhalten im Straßenverkehr für alle VerkehrsteilnehmendenSeite 1 von 5 Seite 2 das oberste Gebot der StVO: „§ 1 Grundregeln (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ Eine wie vom Bürger vorgeschlagene Änderung des Deichweges in einen Gehweg mit Radfahrfreigabe kann aus verkehrsplanerischer Sicht nicht befürwortet werden. Dies würde bedeuten, dass Radfahrende lediglich Schritttempo fahren dürfen; dies ist auf einem mehrere Kilometer langen Weg unrealistisch und wird seiner Bedeutung für Freizeit und Naherholung, sowie seiner Funktion als überregionaler Radweg, darunter Teil des Eurovelo 15, nicht gerecht. Grundsätzlich funktioniert das Miteinander zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmern auf den Rheinradwegen aus Sicht der Verwaltung gut, es ist aber bekannt, dass ein kleiner Teil der Menschen, die auf den Wegen entlang des Rheines unterwegs sind, Regeln missachten und ein rücksichtsloses Verhalten an den Tag legen. Hier kann die Stadtverwaltung nur appellieren und tut dies z.B. in der Rheinaue bereits durch Bodenmarkierungen, die für mehr Rücksicht werben (siehe Anhang 1). Es ist vorgesehen, diese Bodenmarkierungen auch auf dem Deichweg markieren zu lassen. Für die Kontrolle des fließenden Verkehrs ist die Polizei zuständig, die Verwaltung hat den Bürgerantrag zum Anlass genommen, die Polizei darum zu bitten, vermehrte Kontrollen in den beschriebenen Bereichen durchzuführen. Neben diesen Bodenmarkierungen hat zudem bereits im Jahr 2021, als Reaktion auf die damalige StVO-Novelle, eine stadtweite Öffentlichkeitskampagne stattgefunden, bei der für mehr Rücksicht sowie für verschiedene Verkehrsregeln geworben wurde. Diese Kampagne lief über mehrere Wochen auf den digitalen und analogen Tafeln und Screens im Stadtgebiet sowie auf den Social-Media-Kanälen der Stadt (siehe Anhang 2). Die Verwaltung überlegt fortlaufend, inwiefern die Bevölkerung noch besser für das Thema gegenseitige Rücksichtnahme sensibilisiert werden kann. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Antrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Anregungen und Beschwerden der Einwohnerinnen und Einwohner vorgesehene Verfahren abgeschlossen.Seite 2 von 5 Seite 3 Anlage/n 1 Fotos StVO-Kampagne (öffentlich) 2 Foto Gemeinsam mit Rücksicht Rheinaue (öffentlich)Seite 3 von 5 Fotos der StVO/Sicherheitskampagne im Jahr 2021 – Lief mehrere Wochen auf den digitalen und analogen Werbetafeln und Screens im Stadtgebiet, dazu begleitend auf Social MediaSeite 4 von 5 Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de