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252827-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zu Bürgerantrag: Verkehrliche Maßnahmen und Appelle gegen Fahrrad-Rasen im Bereich Arnoldstraße/Schwarzrheindorf, sowie Rheindamm zwischen Kaiser-Konrad-Straße und Kläranlage/Jüdischer Friedhof

Nummer
252827-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Kaiser-Konrad-Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel Hauptort
  • Arnoldstraße Straße· Schwarzrheindorf, Beuel
  • Schwarzrheindorf Ortsteil· Beuel
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Rheinaue siedlung· Hochkreuz, Bad Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 27.08.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 252827 Bürgerantrag: Verkehrliche Maßnahmen und Appelle gegen Fahrrad-Rasen im Bereich Arnoldstraße/Schwarzrheindorf, sowie Rheindamm zwischen Kaiser-Konrad-Straße und Kläranlage/Jüdischer Friedhof

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252827-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zu Bürgerantrag: Verkehrliche
Maßnahmen und Appelle gegen Fahrrad-Rasen im
Bereich Arnoldstraße/Schwarzrheindorf, sowie
Rheindamm zwischen Kaiser-Konrad-Straße und
Kläranlage/Jüdischer Friedhof
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 27.08.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Hinsichtlich der Ausführungen im Bürgerantrag teilt die Verwaltung Folgendes
mit:
Die Verkehrssituation auf und rund um den Rheindamm stellt mitnichten einen
„gesetzlosen“ Zustand dar. Die StVO definiert klar, welche Verhaltensregeln auf
den verschiedenen Wegen und Straßen gelten.
Die beschriebenen Straßenabschnitte liegen in einer Tempo 30-Zone. Daher
gilt für alle Fahrzeuge eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, an den
Kreuzungen gilt Rechts vor Links.
Bzgl. der Ein- und Ausfahrt in Grundstücke oder aus Grundstücken regelt die
StVO klar:
§ 9 StVO Abs. 5 „Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein
Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so
verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen
ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.“
sowie
§ 10 StVO „Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen
242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und
325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen
abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom
Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls
muss man sich einweisen lassen.“
Zudem gilt für das Verhalten im Straßenverkehr für alle VerkehrsteilnehmendenSeite 1 von 5
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das oberste Gebot der StVO:
„§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und
gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer
geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar,
behindert oder belästigt wird.“
Eine wie vom Bürger vorgeschlagene Änderung des Deichweges in einen
Gehweg mit Radfahrfreigabe kann aus verkehrsplanerischer Sicht nicht
befürwortet werden. Dies würde bedeuten, dass Radfahrende lediglich
Schritttempo fahren dürfen; dies ist auf einem mehrere Kilometer langen Weg
unrealistisch und wird seiner Bedeutung für Freizeit und Naherholung, sowie
seiner Funktion als überregionaler Radweg, darunter Teil des Eurovelo 15,
nicht gerecht.
Grundsätzlich funktioniert das Miteinander zwischen den verschiedenen
Verkehrsteilnehmern auf den Rheinradwegen aus Sicht der Verwaltung gut, es
ist aber bekannt, dass ein kleiner Teil der Menschen, die auf den Wegen
entlang des Rheines unterwegs sind, Regeln missachten und ein
rücksichtsloses Verhalten an den Tag legen.
Hier kann die Stadtverwaltung nur appellieren und tut dies z.B. in der Rheinaue
bereits durch Bodenmarkierungen, die für mehr Rücksicht werben (siehe
Anhang 1). Es ist vorgesehen, diese Bodenmarkierungen auch auf dem
Deichweg markieren zu lassen.
Für die Kontrolle des fließenden Verkehrs ist die Polizei zuständig, die
Verwaltung hat den Bürgerantrag zum Anlass genommen, die Polizei darum zu
bitten, vermehrte Kontrollen in den beschriebenen Bereichen durchzuführen.
Neben diesen Bodenmarkierungen hat zudem bereits im Jahr 2021, als
Reaktion auf die damalige StVO-Novelle, eine stadtweite
Öffentlichkeitskampagne stattgefunden, bei der für mehr Rücksicht sowie für
verschiedene Verkehrsregeln geworben wurde. Diese Kampagne lief über
mehrere Wochen auf den digitalen und analogen Tafeln und Screens im
Stadtgebiet sowie auf den Social-Media-Kanälen der Stadt (siehe Anhang 2).
Die Verwaltung überlegt fortlaufend, inwiefern die Bevölkerung noch besser für
das Thema gegenseitige Rücksichtnahme sensibilisiert werden kann.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Antrag damit für erledigt. Mit
diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Anregungen und Beschwerden der Einwohnerinnen und Einwohner
vorgesehene Verfahren abgeschlossen.Seite 2 von 5
Seite 3
Anlage/n
1 Fotos StVO-Kampagne (öffentlich)
2 Foto Gemeinsam mit Rücksicht Rheinaue (öffentlich)Seite 3 von 5
Fotos der StVO/Sicherheitskampagne im Jahr 2021 –
Lief mehrere Wochen auf den digitalen und analogen Werbetafeln und Screens im
Stadtgebiet, dazu begleitend auf Social MediaSeite 4 von 5
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Datenstand: 03.11.2026, 12:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de