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252753-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Denkmalschutz in Bonn

Nummer
252753-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.06.2025
Letzte Änderung
31.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Poppelsdorfer Allee Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Kaiserplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Hardtberg Stadtbezirk
  1. Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz 01.07.2025 Kenntnisnahme
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  1. 252753 BBB-Anfrage: Denkmalschutz in Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252753-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
BBB-Anfrage: Denkmalschutz in Bonn
Beratungsfolge
Unterausschuss Denkmalschutz 01.07.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Welche Denkmäler in den Stadtbezirken
1.1 Bonn
1.2 Bad Godesberg
1.3 Beuel
1.4 Hardtberg
befinden sich im Eigentum und damit in der Erhaltungs- und
Unterhaltungspflicht der Bundesstadt Bonn?
2. Welche Dienststellen innerhalb der Stadtverwaltung sind für die Pflege
und Unterhaltung dieser Denkmäler jeweils zuständig?
3. Welche Prioritäten haben diese Dienststellen für die Pflege und
Unterhaltung der ihnen zugewiesenen Denkmäler festgelegt?
4. Haushaltsmittel in welcher Höhe sind jeweils von den für die
städtischen Denkmäler zuständigen Dienststellen für welche Denkmäler
in den Jahren seit der letzten Kommunalwahl eingesetzt worden?
Mit dieser Stellungnahme wird eine Zwischeninformation betreffend die Fragen
1-3 gegeben. Frage 4 kann hingegen noch nicht beantwortet werden. Hierzu
wird eine separate Stellungnahme in eine der Folgesitzungen eingebracht
werden.
Zu den Frage 1 bis 3 wurden die im Geoinformationssystem (Urban Data
Plattform) der Stadt Bonn hinterlegten Daten zu Baudenkmalen der
Denkmalliste ausgewertet – siehe Anlage (insg. 191 Objekte/Liegenschaften).
Nicht aufgelistet wurden Baudenkmale in städtischem Besitz, bei denen die
Bauunterhaltungspflicht vertraglich an die Pächter/Nutzer übertragen wurde. Da
gelegentlich die Zuständigkeit wechselt und Objekte auch veräußert werden,
stellt die Auflistung eine Momentaufnahme dar, bzw. es kann nicht
ausgeschlossen werden, dass Änderungen in der bilanziellen Zuständigkeit
einzelner Objekte im GIS noch keinen Niederschlag gefunden haben.
Neben den dort gelisteten Baudenkmalen gibt es vertragliche Vereinbarungen
mit der Universität Bonn über Unterhalt und Pflege von Poppelsdorfer Allee und
Kaiserplatz – Bestandteil des Denkmalumfangs Poppelsdorfer Schloss (A 472),
sowie des Hofgartens – Bestandteil des Denkmalumfangs ehem. Kurfürstliches
Schloss/Hauptgebäude (A 179) und der Grünanlagen auf dem Alten Zoll (A
174).
Soweit nicht aus fachlich-kapazitären Gründen zwischen Dienststellen
anderweitige Vereinbarungen bzw. Absprachen bestehen, orientiert sich dieSeite 1 von 9
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Verantwortung für Pflege und Unterhaltung der Baudenkmale grundsätzlich an
den bilanziellen Zuordnungen gem. NKF. Bezüglich der Unterhaltung eines
Teils der in öffentlichen Verkehrsflächen gelegenen denkmalgeschützten
Objekte ist zudem die künftige Zuständigkeit in einem verwaltungsinternen
Klärungsprozess.
Da eine Priorisierung der Instandhaltungsaufgaben in den jeweiligen
Fachämtern nicht nur nach denkmalfachlichen Gesichtspunkten erfolgt,
sondern nach deren grundsätzlichem Aufgabenspektrum, kann Frage 3 nicht
gesondert beantwortet werden. Allein die Prioritätenliste des Städtischen
Gebäudemanagements (DS 252856) weist Maßnahmen an und in über 30
denkmalgeschützten Liegenschaften in den kommenden Jahren aus, die
geplant sind oder auch schon begonnen wurden.
Zu Frage 4: Auf Basis der beigefügten Auflistung werden im nächsten Schritt
die genannten Dienststellen um Bereitstellung der von den Fragestellern
gewünschten Finanzdaten gebeten. Dies konnte aus Kapazitätsgründen bisher
nicht erfolgen, da zunächst Fehlzuordnungen, die beim ersten Datenabgleich
zu verzeichnen waren, händisch bereinigt werden mussten.
Anlage/n
1 Daten zu Baudenkmalen der Denkmalliste (öffentlich)Seite 2 von 9
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Datenstand: 03.11.2026, 10:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de