252753 · Große Anfrage
BBB-Anfrage: Denkmalschutz in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 252753
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 17.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Bonn
- Beuel
- Hardtberg
Beratungsfolge
- Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz Kenntnisnahme
Dateien
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Volltext
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Große Anfrage öffentlich 252753 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Bernhard Wimmer 17.03.2025 BBB-Anfrage: Denkmalschutz in Bonn Beratungsfolge Unterausschuss Denkmalschutz 08.04.2025 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Welche Denkmäler in den Stadtbezirken 1.1 Bonn 1.2 Bad Godesberg 1.3 Beuel 1.4 Hardtberg befinden sich im Eigentum und damit in der Erhaltungs- und Unterhaltungspflicht der Bundesstadt Bonn? 2. Welche Dienststellen innerhalb der Stadtverwaltung sind für die Pflege und Unterhaltung dieser Denkmäler jeweils zuständig? 3. Welche Prioritäten haben diese Dienststellen für die Pflege und Unterhaltung der ihnen zugewiesenen Denkmäler festgelegt? 4. Haushaltsmittel in welcher Höhe sind jeweils von den für die städtischen Denkmäler zuständigen Dienststellen für welche Denkmäler in den Jahren seit der letzten Kommunalwahl eingesetzt worden? Begründung Die Stadt muss als Eigentümerin bei der Pflege und Unterhaltung des Denkmalbestandes in der Bundesstadt für Eigentümer privater Denkmäler als Vorbild wirken. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de