252740-02 · Mitteilungsvorlage
Mitteilung zum interfraktioneller Änderungsantrag: Nachfolgeregelung für das Deutschlandticket für Beschäftigte der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 252740
Kerndaten
- Nummer
- 252740-02
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 25.06.2025
- Letzte Änderung
- 31.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 252740-02 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I Mitteilung zum interfraktioneller Änderungsantrag: Nachfolgeregelung für das Deutschlandticket für Beschäftigte der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 252740 Beratungsfolge Rat 04.09.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: 1. Die Verwaltung berichtet über die Hintergründe der kurzfristigen Kündigung des Deutschlandtickets für die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung. Im Rahmen der Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) wurde mit den Vertreter*innen der GPA mehrfach erörtert, wie mit den im Bericht enthaltenen Feststellungen umgegangen werden kann. Auch die Verwaltungsspitze wurde eingeschaltet und hat auf Leitungsebene mit der GPA und auch dem Land NRW kommuniziert, um Lösungsmöglichkeiten und Handlungsoptionen zu finden. Die GPA hat jedoch deutlich erkennen lassen, dass die Stadt Bonn keinen Handlungsspielraum hat. In Hinblick auf die Bezuschussung des Deutschlandtickets wurde die Verwaltung über die eindeutige Haltung der Fachministerien, eine Bezuschussung des Deutschlandtickets für Beamtinnen und Beamte verstoße in jedem Fall, für tariflich Beschäftigte zumindest in der gewählten Variante gegen geltendes Recht, informiert. Eine zeitnahe Einstellung des Angebots zum 28.2.2025 wurde der Verwaltung nahegelegt. Von einer derart kurzfristigen Einstellung hat die Verwaltung im Interesse der Mitarbeitenden Abstand genommen. Im Hinblick auf die geäußerten rechtlichen Bedenken und die einhergehenden dienstrechtlichen Relevanzen, bei Weitergewährung einer rechtsgrundlosen Zahlung war aber eine zügige Umsetzung (zum 31.3.2025) geboten. 2. Außerdem bitten die Antragssteller*innen darzulegen, welche rechtssicheren Handlungsoptionen die Verwaltung sieht, wieder ein vergünstigtes Deutschlandticket für alle städtischen Mitarbeitenden einzuführen. Ein Ratsbeschluss zur Finanzierung des Deutschland-Tickets würde dem besoldungsrechtlichen Erfordernis (§ 2 Abs. 2 LBesG NRW) einer gesetzlichen Regelung für Zahlungen an Beamt*innen nicht gerecht. Das zwingende Erfordernis einer gesetzlichen Regelung haben diverse Besoldungsgesetzgeber (u.a. Bund, Bayern, Baden-Württemberg) ebenfalls erkannt und bereits umgesetzt. Das Erfordernis einer gesetzlichen GrundlageSeite 1 von 3 Seite 2 hat die GPA ebenfalls statuiert. Ohne eine gesetzliche Regelung des Landes Nordrhein-Westfalen ist ein Zuschuss zum Deutschlandticket für städtische Beamt*innen daher nicht zulässig. Den Arbeitnehmer*innen im Rahmen einer außertariflichen Leistung einen Zuschuss zum Deutschlandticket anzubieten ist ebenfalls nicht rechtskonform. Der bisher gewährte Zuschuss zum Deutschlandticket wurde den tariflich Beschäftigten aufgrund der Dienstvereinbarung „Mobilität“ als übertarifliche Leistung gewährt, was durch die GPA beanstandet wurde. Gemäß § 70 Abs. 1 S. 2 LPVG NRW sind Dienstvereinbarungen unzulässig, soweit sie sonstige Arbeitsbedingungen betreffen, die durch einen Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden. In § 18a Abs. 2 TVöD-V ist u. a die Möglichkeit enthalten, einen Zuschuss zum ÖPNV zu gewähren. Demnach besteht die Möglichkeit – als Alternative zur Leistungsorientierten Bezahlung (LOB) – eine Dienstvereinbarung mit der Personalvertretung abzuschließen, um einen Zuschuss zu einem Jobticket zu gewähren. Dies bringt für die Beschäftigten jedoch keine finanziellen Vorteile. Denn das hierfür zu entnehmende Budget mindert das Volumen der finanziellen Mittel für das „allgemeine“ Budget der Leistungsorientierte Bezahlung (LOB). Das bedeutet, Zuschüsse zum Deutschlandticket müssten aus dem LOB Budget gezahlt werden, wodurch sich die LOB Zahlungen an die einzelnen Beschäftigten verringern würden. Diese Auffassung wurde ebenfalls durch den Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen bestätigt, den die Verwaltung ganz aktuell zu dieser Rechtsfrage um Auskunft gebeten hatte. Nach Kenntnisstand der Verwaltung würde ein Zuschuss zum ÖPNV nach § 18 a TVÖD zu Lasten des „allgemeinen“ LOB Budgets von der Personalvertretung nicht befürwortet. Den Beamt*innen im Rahmen eines Modells zur leistungsorientierten Bezahlung ein Budget im Sinne einer Ausschüttung nach dem Gießkannenprinzip zu gewähren war bereits modus operandi der vorherigen Dienstvereinbarung und hat der rechtlichen Prüfung durch die GPA nicht standgehalten. Eine besondere, zu honorierende Leistung darf nur einmal, also gerade nicht monatlich wiederkehrend honoriert werden. Zudem widerspricht die Leistungsprämie, die auf Wunsch der verbeamteten Personen, nämlich durch die Entscheidung zum Bezug eines Deutschlandtickets, gewährt wird, dem Grundsatz der Zahlung einer Prämie oder Zulage auf Basis einer besonderen Leistung durch den Dienstherrn. Ebenso ist nach § 60 Abs. 2 LBesG NRW eine prozentuale Begrenzung auf 15 Prozent der Beamtinnen und Beamten vorzusehen, so dass die Gewährung einer Leistungsprämie gerade nicht für alle Beamt*innen in Form eines monatlichen Zuschusses in Betracht kommt. Im Ergebnis besteht aktuell daher keine rechtssichere Möglichkeit zur Gewährung eines Zuschusses an Beamt*innen und Tarifbeschäftigte (mehr dazu unter Frage 3). 3. Wenn die Option Deutschlandticket definitiv nicht mehr möglich ist, wird die Verwaltung beauftragt, Optionen aufzuzeigen, die ein verbilligtes Ticket für die Beschäftigten der Bonner Verwaltung ermöglichen. Sollte es eine für alle Seiten tragfähige Option geben, werden dafür überplanmäßige Mittel bereitgestellt und das neue Ticket per Dringlichkeitsentscheidung den Ratsgremien vorgelegt, um eine zügige Umsetzung zu ermöglichen. Die unter 2. genannten rechtlichen Erwägungen beschränken sich nicht lediglich auf ein Deutschlandticket, sondern beziehen sich auf sämtliche extralegalen/übertariflichen Zahlungen an Beamt*innen sowie tariflich Beschäftigte. Eine rechtlich tragfähige Lösung existiert nicht. Die (wenigen)Seite 2 von 3 Seite 3 Kommunen in NRW, die noch Zuschüsse zum Deutschlandticket an ihre Mitarbeitenden zahlen, sind sich der rechtlichen Unsicherheiten bewusst. Dies gilt auch für die Variante, in der eine Kommune mit deren regionalen Verkehrsträger ein besonderes Modell für die „dienstliche Mobilität“ der Mitarbeitenden entwickelt hat. Aufgrund der Prüfung der GPA und der klaren Aussagen zur rechtlichen Situation, ist hier in Bonn eine Bezuschussung derzeit nicht möglich. Die Verwaltung hat zudem geprüft, ob nicht zumindest den Nachwuchskräften ein vergünstigtes oder sogar kostenloses Deutschlandticket bereitgestellt werden kann. Allerdings greifen auch hier die bereits genannten tarif- bzw. besoldungsrechtlichen Restriktionen, so dass ein von der Verwaltung favorisiertes, unbürokratisches und pauschales Zuschussverfahren auch für die Nachwuchskräfte nicht in Betracht kommt. Im Einzelfall kann eine Erstattung von Fahrtkosten zu den schulischen Ausbildungsstätten bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen nach reisekostenrechtlichen Regelungen bzw. nach der Trennungsentschädigungsverordnung auf Antrag erfolgen. 4. Darüber hinaus bitten wir die Verwaltung weiterhin mit dem Städtetag und der Landesregierung gemeinsam eine rechtssichere Lösung für alle kommunalen Beschäftigten zu finden. Bei der gemeinsamen Suche nach Möglichkeiten wird um eine enge Abstimmung mit der Mobilitätskommission und dem Personalrat gebeten. Die Verwaltung setzt sich auch weiterhin mit hohem Engagement dafür ein, dass im Land Nordrhein-Westfalen eine Rechtslage geschaffen wird, die es den kommunalen Arbeitgebenden ermöglicht, einen Zuschuss für ein ÖPNV-Ticket zu gewähren, wie es in anderen Bundesländern und beim Bund bereits möglich ist. Dies insbesondere auch, da sich die Stadtverwaltung mit vielen hier ansässigen Bundesbehörden in einem Wettbewerb um die besten Köpfe befindet. Die Oberbürgermeisterin hat sich im März in diesem Zusammenhang erneut an den Ministerpräsidenten des Landes NRW gewandt. Eine enge Abstimmung mit der Mobilitätskommission, welche sich aus Mitarbeitenden des Personal- und Organisationsamtes, des Personalrates und der Gleichstellungsstelle zusammensetzt, erfolgt fortlaufend. Unabhängig von der (fehlenden) Möglichkeit zur Bezuschussung des Deutschlandtickets befindet sich die Verwaltung derzeit in konkreten Planungen und Gesprächen zur weiteren Attraktivierung der Stadtverwaltung als Arbeitgeberin. Neben dem Schwerpunktthema „Gesundheit“ soll in diesem Kontext auch das Thema „Mobilität“ fokussiert werden. So wurde gemeinsam mit der Mobilitätskommission am 12.6.25 ein erster Mobilitätstag für die Mitarbeitenden durchgeführt. Dieser wird (je nach Erfolg) weiter verstetigt und ausgebaut. Weitere attraktive Angebote sind in Planung. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de