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252740-02 · Mitteilungsvorlage

Mitteilung zum interfraktioneller Änderungsantrag: Nachfolgeregelung für das Deutschlandticket für Beschäftigte der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 252740

Nummer
252740-02
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
25.06.2025
Letzte Änderung
31.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 08.09.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 252740 Koalitionsdringlichkeitsantrag: Nachfolgeregelung für das Deutschlandticket für Beschäftigte der Bundesstadt Bonn

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
252740-02
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
Mitteilung zum interfraktioneller Änderungsantrag:
Nachfolgeregelung für das Deutschlandticket für
Beschäftigte der Bundesstadt Bonn
Antrag zur Vorlage 252740
Beratungsfolge
Rat 04.09.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
1. Die Verwaltung berichtet über die Hintergründe der kurzfristigen
Kündigung des Deutschlandtickets für die Mitarbeitenden der
Stadtverwaltung.
Im Rahmen der Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) wurde mit den
Vertreter*innen der GPA mehrfach erörtert, wie mit den im Bericht enthaltenen
Feststellungen umgegangen werden kann. Auch die Verwaltungsspitze wurde
eingeschaltet und hat auf Leitungsebene mit der GPA und auch dem Land
NRW kommuniziert, um Lösungsmöglichkeiten und Handlungsoptionen zu
finden. Die GPA hat jedoch deutlich erkennen lassen, dass die Stadt Bonn
keinen Handlungsspielraum hat. In Hinblick auf die Bezuschussung des
Deutschlandtickets wurde die Verwaltung über die eindeutige Haltung der
Fachministerien, eine Bezuschussung des Deutschlandtickets für Beamtinnen
und Beamte verstoße in jedem Fall, für tariflich Beschäftigte zumindest in der
gewählten Variante gegen geltendes Recht, informiert. Eine zeitnahe
Einstellung des Angebots zum 28.2.2025 wurde der Verwaltung nahegelegt.
Von einer derart kurzfristigen Einstellung hat die Verwaltung im Interesse der
Mitarbeitenden Abstand genommen. Im Hinblick auf die geäußerten rechtlichen
Bedenken und die einhergehenden dienstrechtlichen Relevanzen, bei
Weitergewährung einer rechtsgrundlosen Zahlung war aber eine zügige
Umsetzung (zum 31.3.2025) geboten.
2. Außerdem bitten die Antragssteller*innen darzulegen, welche
rechtssicheren Handlungsoptionen die Verwaltung sieht, wieder ein
vergünstigtes Deutschlandticket für alle städtischen Mitarbeitenden
einzuführen.
Ein Ratsbeschluss zur Finanzierung des Deutschland-Tickets würde dem
besoldungsrechtlichen Erfordernis (§ 2 Abs. 2 LBesG NRW) einer gesetzlichen
Regelung für Zahlungen an Beamt*innen nicht gerecht. Das zwingende
Erfordernis einer gesetzlichen Regelung haben diverse
Besoldungsgesetzgeber (u.a. Bund, Bayern, Baden-Württemberg) ebenfalls
erkannt und bereits umgesetzt. Das Erfordernis einer gesetzlichen GrundlageSeite 1 von 3
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hat die GPA ebenfalls statuiert. Ohne eine gesetzliche Regelung des Landes
Nordrhein-Westfalen ist ein Zuschuss zum Deutschlandticket für städtische
Beamt*innen daher nicht zulässig. Den Arbeitnehmer*innen im Rahmen einer
außertariflichen Leistung einen Zuschuss zum Deutschlandticket anzubieten ist
ebenfalls nicht rechtskonform. Der bisher gewährte Zuschuss zum
Deutschlandticket wurde den tariflich Beschäftigten aufgrund der
Dienstvereinbarung „Mobilität“ als übertarifliche Leistung gewährt, was durch
die GPA beanstandet wurde. Gemäß § 70 Abs. 1 S. 2 LPVG NRW sind
Dienstvereinbarungen unzulässig, soweit sie sonstige Arbeitsbedingungen
betreffen, die durch einen Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt
werden. In § 18a Abs. 2 TVöD-V ist u. a die Möglichkeit enthalten, einen
Zuschuss zum ÖPNV zu gewähren. Demnach besteht die Möglichkeit – als
Alternative zur Leistungsorientierten Bezahlung (LOB) – eine
Dienstvereinbarung mit der Personalvertretung abzuschließen, um einen
Zuschuss zu einem Jobticket zu gewähren. Dies bringt für die Beschäftigten
jedoch keine finanziellen Vorteile. Denn das hierfür zu entnehmende Budget
mindert das Volumen der finanziellen Mittel für das „allgemeine“ Budget der
Leistungsorientierte Bezahlung (LOB). Das bedeutet, Zuschüsse zum
Deutschlandticket müssten aus dem LOB Budget gezahlt werden, wodurch sich
die LOB Zahlungen an die einzelnen Beschäftigten verringern würden. Diese
Auffassung wurde ebenfalls durch den Kommunalen Arbeitgeberverband
Nordrhein-Westfalen bestätigt, den die Verwaltung ganz aktuell zu dieser
Rechtsfrage um Auskunft gebeten hatte. Nach Kenntnisstand der Verwaltung
würde ein Zuschuss zum ÖPNV nach § 18 a TVÖD zu Lasten des
„allgemeinen“ LOB Budgets von der Personalvertretung nicht befürwortet. Den
Beamt*innen im Rahmen eines Modells zur leistungsorientierten Bezahlung ein
Budget im Sinne einer Ausschüttung nach dem Gießkannenprinzip zu
gewähren war bereits modus operandi der vorherigen Dienstvereinbarung und
hat der rechtlichen Prüfung durch die GPA nicht standgehalten. Eine
besondere, zu honorierende Leistung darf nur einmal, also gerade nicht
monatlich wiederkehrend honoriert werden. Zudem widerspricht die
Leistungsprämie, die auf Wunsch der verbeamteten Personen, nämlich durch
die Entscheidung zum Bezug eines Deutschlandtickets, gewährt wird, dem
Grundsatz der Zahlung einer Prämie oder Zulage auf Basis einer besonderen
Leistung durch den Dienstherrn. Ebenso ist nach § 60 Abs. 2 LBesG NRW eine
prozentuale Begrenzung auf 15 Prozent der Beamtinnen und Beamten
vorzusehen, so dass die Gewährung einer Leistungsprämie gerade nicht für
alle Beamt*innen in Form eines monatlichen Zuschusses in Betracht kommt. Im
Ergebnis besteht aktuell daher keine rechtssichere Möglichkeit zur Gewährung
eines Zuschusses an Beamt*innen und Tarifbeschäftigte (mehr dazu unter
Frage 3).
3. Wenn die Option Deutschlandticket definitiv nicht mehr möglich ist,
wird die Verwaltung beauftragt, Optionen aufzuzeigen, die ein verbilligtes
Ticket für die Beschäftigten der Bonner Verwaltung ermöglichen. Sollte es
eine für alle Seiten tragfähige Option geben, werden dafür
überplanmäßige Mittel bereitgestellt und das neue Ticket per
Dringlichkeitsentscheidung den Ratsgremien vorgelegt, um eine zügige
Umsetzung zu ermöglichen.
Die unter 2. genannten rechtlichen Erwägungen beschränken sich nicht
lediglich auf ein Deutschlandticket, sondern beziehen sich auf sämtliche
extralegalen/übertariflichen Zahlungen an Beamt*innen sowie tariflich
Beschäftigte. Eine rechtlich tragfähige Lösung existiert nicht. Die (wenigen)Seite 2 von 3
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Kommunen in NRW, die noch Zuschüsse zum Deutschlandticket an ihre
Mitarbeitenden zahlen, sind sich der rechtlichen Unsicherheiten bewusst. Dies
gilt auch für die Variante, in der eine Kommune mit deren regionalen
Verkehrsträger ein besonderes Modell für die „dienstliche Mobilität“ der
Mitarbeitenden entwickelt hat. Aufgrund der Prüfung der GPA und der klaren
Aussagen zur rechtlichen Situation, ist hier in Bonn eine Bezuschussung
derzeit nicht möglich. Die Verwaltung hat zudem geprüft, ob nicht zumindest
den Nachwuchskräften ein vergünstigtes oder sogar kostenloses
Deutschlandticket bereitgestellt werden kann. Allerdings greifen auch hier die
bereits genannten tarif- bzw. besoldungsrechtlichen Restriktionen, so dass ein
von der Verwaltung favorisiertes, unbürokratisches und pauschales
Zuschussverfahren auch für die Nachwuchskräfte nicht in Betracht kommt. Im
Einzelfall kann eine Erstattung von Fahrtkosten zu den schulischen
Ausbildungsstätten bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen nach
reisekostenrechtlichen Regelungen bzw. nach der
Trennungsentschädigungsverordnung auf Antrag erfolgen.
4. Darüber hinaus bitten wir die Verwaltung weiterhin mit dem Städtetag
und der Landesregierung gemeinsam eine rechtssichere Lösung für alle
kommunalen Beschäftigten zu finden. Bei der gemeinsamen Suche nach
Möglichkeiten wird um eine enge Abstimmung mit der
Mobilitätskommission und dem Personalrat gebeten.
Die Verwaltung setzt sich auch weiterhin mit hohem Engagement dafür ein,
dass im Land Nordrhein-Westfalen eine Rechtslage geschaffen wird, die es den
kommunalen Arbeitgebenden ermöglicht, einen Zuschuss für ein ÖPNV-Ticket
zu gewähren, wie es in anderen Bundesländern und beim Bund bereits möglich
ist. Dies insbesondere auch, da sich die Stadtverwaltung mit vielen hier
ansässigen Bundesbehörden in einem Wettbewerb um die besten Köpfe
befindet. Die Oberbürgermeisterin hat sich im März in diesem Zusammenhang
erneut an den Ministerpräsidenten des Landes NRW gewandt. Eine enge
Abstimmung mit der Mobilitätskommission, welche sich aus Mitarbeitenden des
Personal- und Organisationsamtes, des Personalrates und der
Gleichstellungsstelle zusammensetzt, erfolgt fortlaufend. Unabhängig von der
(fehlenden) Möglichkeit zur Bezuschussung des Deutschlandtickets befindet
sich die Verwaltung derzeit in konkreten Planungen und Gesprächen zur
weiteren Attraktivierung der Stadtverwaltung als Arbeitgeberin. Neben dem
Schwerpunktthema „Gesundheit“ soll in diesem Kontext auch das Thema
„Mobilität“ fokussiert werden. So wurde gemeinsam mit der
Mobilitätskommission am 12.6.25 ein erster Mobilitätstag für die Mitarbeitenden
durchgeführt. Dieser wird (je nach Erfolg) weiter verstetigt und ausgebaut.
Weitere attraktive Angebote sind in Planung.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 11:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de