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252700-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Antrag auf Anordnung von Baumpflege-Maßnahmen gemäß § 3 Baumschutzsatzung

Nummer
252700-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 03.09.2025 Kenntnisnahme
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  1. 252700 Bürgerantrag: Antrag auf Anordnung von Baumpflege-Maßnahmen gemäß § 3 Baumschutzsatzung

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252700-01 ST
Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Antrag auf Anordnung von
Baumpflege-Maßnahmen gemäß § 3
Baumschutzsatzung
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
03.09.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Stadt Bonn kann gem. § 3 Baumschutzsatzung anordnen, dass
Eigentümer*innen oder Nutzungsberechtigte bestimmte Maßnahmen zur
Pflege, zur Erhaltung und zum Schutz von gefährdeten Bäumen treffen.
Wenn eine Pflegemaßnahme an einem Baum für fachlich sinnvoll und
notwendig erachtet wird, dann weist die Stadt die Eigentümer*innen auf eine
notwendige Pflege hin.
Die Laubholz-Mistel ist ein immergrüner, verholzender und kugelförmig
wachsender Halbschmarotzer, welcher vorwiegend Ahorn, Pappel, Birke,
Apfelbaum, Weide und Linde besiedelt. In Einzelfällen können aber auch
andere Laubgehölze befallen werden. Laubholz-Misteln sind langsam
wachsend und bilden nur eine Sprossgabelung pro Jahr. Sie können bis zu 70
Jahre alt werden.
Von der Mistel sind überwiegend vorgeschwächte Bäume in der Altersphase
befallen. Die Mistel gehört zu unserer natürlichen Vegetation und ist ein
wichtiges Winterfutter für viele Vögel, die aufgrund der klimatischen
Begebenheiten in Bonn bleiben und nicht mehr in Winterquartiere ziehen, wie
z.B. der Star.
Ist ein Mistelbefall sehr stark fortgeschritten, dann ist ein Erhalt der Bäume
auch durch Pflegemaßnahmen meist nicht mehr möglich. An dieser Stelle
werden angeordnete Pflegemaßnahmen fachlich nicht als sinnvoll erachtet.
Derzeit wird auf der Seite der Stadt Bonn unter Bäume – Krankheiten und
Schädlinge (Umgang mit Misteln) auf den Umgang mit der Mistel bereits
ausführlich hingewiesen. Eine aktive Pressearbeit zum Thema wird seitens der
Verwaltung kontinuierlich fortgesetzt.
Auf privaten Flächen Baumkontrollen durchzuführen und Pflegemaßnahmen
durch Privateigentümer*innen anzuordnen, ist nicht zielführend und nicht
leistbar.
Der Mängelmelder der Stadt Bonn ist für die Meldung von Mängeln im
öffentlichen Raum ausgelegt. Für private Anliegen, in diesem Fall Maßnahmen
an Bäumen in Privatbesitz, ist der Mängelmelder nicht ausgelegt.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger:
Der Ausschuss nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung und
erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24
GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren
abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de