252696-01 AA · Änderungsantrag
Grüne-Bezirksfraktion u.w.-AA: Baureife Planung zur Umgestaltung der Kölnstraße im Abschnitt Bertha-von-Suttner-Platz bis Wilhelmsplatz Antrag zur Vorlage 252696
Kerndaten
- Nummer
- 252696-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 28.10.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Bertha-von-Suttner-Platz Hauptort
- Kölnstraße
- Wilhelmsplatz
- Stiftsplatz
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 252696-01 AADokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Antragsteller/in: Grüne Bezirksfraktion Bonn Rolf Beu Karin Langer Brigitta Poppe-Reiners Hanno von Raußendorf 28.10.2025 gez. Reeh-Schall Grüne-Bezirksfraktion u.w.-AA: Baureife Planung zur Umgestaltung der Kölnstraße im Abschnitt Bertha-von-Suttner-Platz bis Wilhelmsplatz Antrag zur Vorlage 252696 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 28.10.2025 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1. Der Straßenausbauplanung für die Umgestaltung der Kölnstraße Abschnitt „Bertha-von-Suttner-Platz bis Wilhelmsplatz“ wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt: 1.1. Unverzichtbarer Bestandteil der Ausführungsplanung ist eine durchgehende Baumreihe. Eine Beschlussplanung hat diese mit großkronigen Bäumen und nicht lediglich mit Sträuchern vorzusehen. Notfalls sind Leitungen zu verlegen. 1.2. Außerdem ist die gestalterische Anbindung der Stiftskirche über die Fahrbahn der Kölnstraße zum Stiftsplatz zu realisieren. Notfalls über eine gleichartige Farbgestaltung. 1.3. Bei der Pflasterung im Bereich des Stiftsplatzes ist sicherzustellen, dass trotz der vorgesehenen Verwendung von Natursteinpflaster die uneingeschränkte Barrierefreiheit nach DIN 18040-3 gewährleistet wird, so dass Menschen mit Rollator oder Rollstuhl den Bereich problemlos passieren können. Sollte dies nicht möglich sein, ist auf eine Pflasterung teilweise zu verzichten. Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn ist bei der Planung einzubeziehen. Die Pflasterungen sollten zudem möglichst hell sein, um Hitzeinseln zu vermeiden. 1.4. Das Fahrbahnniveau im Bereich des Stiftsplatzes ist so anzuheben, dass im gesamten Querungsbereich der Übergang für den Fußverkehr niveaugleich ist. Die Querungsinsel und die Lichtsignalanlage sind durch einen Zebrastreifen zu ersetzen. Der Radstreifen bzw. Radschutzstreifen wird an dieser Stelle nicht wie vorgesehen unterbrochen (ausgenommen Zebrastreifen), sondern durchgeführt. In diesem Bereich ist die komplette Fahrbahn in einer andersfarbigen (hellen) Asphaltierung bzw. Pflasterung vorzusehen (sh. 1.2.).Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 1.5 Die Verwaltung prüft, ob zwischen Wilhelmsplatz und Stiftsplatz eine Einbahnstraße für den MIV stadteinwärts eingerichtet werden kann. Stadtauswärts könnte dann eine Umweltspur (Buslinien 550, 633 u. Radverkehr) eingerichtet und der bisher geplante Radschutzstreifen für weitere Baumpflanzungen genutzt werden. (Entscheidung Bezirksvertretung Bonn) 2. Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.5 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn zur Umgestaltung der Kölnstraße Abschnitt „Bertha-von- Suttner-Platz bis Wilhelmsplatz“ wird zugestimmt. (Entscheidung Bezirksvertretung Bonn) Begründung Begründung erfolgt mündlich Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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