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252696-01 AA · Änderungsantrag

Grüne-Bezirksfraktion u.w.-AA: Baureife Planung zur Umgestaltung der Kölnstraße im Abschnitt Bertha-von-Suttner-Platz bis Wilhelmsplatz Antrag zur Vorlage 252696

Nummer
252696-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
28.10.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Bertha-von-Suttner-Platz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Kölnstraße Straße· Castell, Bonn
  • Wilhelmsplatz Straße· Nordstadt, Bonn
  • Stiftsplatz Straße· Nordstadt, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 28.10.2025 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 252696 Baureife Planung zur Umgestaltung der Kölnstraße im Abschnitt Bertha-von-Suttner-Platz bis Wilhelmsplatz

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Änderungsantrag
öffentlich
252696-01 AADokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Antragsteller/in:
Grüne Bezirksfraktion Bonn
Rolf Beu
Karin Langer
Brigitta Poppe-Reiners
Hanno von Raußendorf
28.10.2025 gez. Reeh-Schall
Grüne-Bezirksfraktion u.w.-AA: Baureife Planung
zur Umgestaltung der Kölnstraße im Abschnitt
Bertha-von-Suttner-Platz bis Wilhelmsplatz
Antrag zur Vorlage 252696
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 28.10.2025 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Der Straßenausbauplanung für die Umgestaltung der Kölnstraße Abschnitt
„Bertha-von-Suttner-Platz bis Wilhelmsplatz“ wird mit folgenden Maßgaben
zugestimmt:
1.1. Unverzichtbarer Bestandteil der Ausführungsplanung ist eine
durchgehende Baumreihe. Eine Beschlussplanung hat diese mit großkronigen
Bäumen und nicht lediglich mit Sträuchern vorzusehen. Notfalls sind Leitungen
zu verlegen.
1.2. Außerdem ist die gestalterische Anbindung der Stiftskirche über die
Fahrbahn der Kölnstraße zum Stiftsplatz zu realisieren. Notfalls über eine
gleichartige Farbgestaltung.
1.3. Bei der Pflasterung im Bereich des Stiftsplatzes ist sicherzustellen, dass
trotz der vorgesehenen Verwendung von Natursteinpflaster die
uneingeschränkte Barrierefreiheit nach DIN 18040-3 gewährleistet wird, so
dass Menschen mit Rollator oder Rollstuhl den Bereich problemlos passieren
können. Sollte dies nicht möglich sein, ist auf eine Pflasterung teilweise zu
verzichten. Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn ist bei der Planung
einzubeziehen. Die Pflasterungen sollten zudem möglichst hell sein, um
Hitzeinseln zu vermeiden.
1.4. Das Fahrbahnniveau im Bereich des Stiftsplatzes ist so anzuheben, dass
im gesamten Querungsbereich der Übergang für den Fußverkehr niveaugleich
ist. Die Querungsinsel und die Lichtsignalanlage sind durch einen Zebrastreifen
zu ersetzen. Der Radstreifen bzw. Radschutzstreifen wird an dieser Stelle nicht
wie vorgesehen unterbrochen (ausgenommen Zebrastreifen), sondern
durchgeführt. In diesem Bereich ist die komplette Fahrbahn in einer
andersfarbigen (hellen) Asphaltierung bzw. Pflasterung vorzusehen (sh. 1.2.).Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
1.5 Die Verwaltung prüft, ob zwischen Wilhelmsplatz und Stiftsplatz eine
Einbahnstraße für den MIV stadteinwärts eingerichtet werden kann.
Stadtauswärts könnte dann eine Umweltspur (Buslinien 550, 633 u.
Radverkehr) eingerichtet und der bisher geplante Radschutzstreifen für weitere
Baumpflanzungen genutzt werden.
(Entscheidung Bezirksvertretung Bonn)
2. Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.5 der Vergabeordnung
der Bundesstadt Bonn zur Umgestaltung der Kölnstraße Abschnitt „Bertha-von-
Suttner-Platz bis Wilhelmsplatz“ wird zugestimmt.
(Entscheidung Bezirksvertretung Bonn)
Begründung
Begründung erfolgt mündlich
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 09:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de