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252696 · Beschlussvorlage: Einleitung

Baureife Planung zur Umgestaltung der Kölnstraße im Abschnitt Bertha-von-Suttner-Platz bis Wilhelmsplatz

Nummer
252696
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
14.10.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Bertha-von-Suttner-Platz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Kölnstraße Straße· Castell, Bonn
  • Wilhelmsplatz Straße· Nordstadt, Bonn
  • Stiftsplatz Straße· Nordstadt, Bonn
  • Oxfordstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates (konstituierende Sitzung) 13.11.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 28.10.2025 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 252696-01 AA Grüne-Bezirksfraktion u.w.-AA: Baureife Planung zur Umgestaltung der Kölnstraße im Abschnitt Bertha-von-Suttner-Platz bis Wilhelmsplatz Antrag zur Vorlage 252696

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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
252696
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Baureife Planung zur Umgestaltung der Kölnstraße
im Abschnitt Bertha-von-Suttner-Platz bis
Wilhelmsplatz
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 28.10.2025 Entscheidung
Rat 13.11.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Straßenausbauplanung für die Umgestaltung der Kölnstraße
Abschnitt „Bertha-von-Suttner-Platz bis Wilhelmsplatz“ wird zugestimmt.
Gleichzeitig wird einer Anpassung der Straßenausbauplanung an den
tatsächlichen Ausbau zugestimmt, sofern der beschlossene Ausbau aus
technischen bzw. tatsächlichen Gründen nicht möglich ist.
(Entscheidung Bezirksvertretung Bonn)
2. Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.5 der
Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn zur Umgestaltung der
Kölnstraße Abschnitt „Bertha-von-Suttner-Platz bis Wilhelmsplatz“ wird
zugestimmt. (Entscheidung Bezirksvertretung Bonn)
3. Der nachfolgend aufgeführte Ansatz für die Maßnahme „Kölnstraße BN“
mit Gesamtkosten höher als 250.000,- EUR wird entsperrt:
Finanzstelle: 5610009028000
Bezeichnung: Masterplan Innere Stadt Bonn
Finanzposition: 78.5200
Ansatz: 2.900.000,00 EUR
(Entscheidung Rat)
Begründung
Der Rat der Stadt Bonn hat am 01.09.2020 einen Beschluss zum Masterplan
Innere Stadt Bonn 2.0 gefasst (DS 201300). Die Maßnahme Nr. 5 „Kölnstraße“
ist die Umgestaltung des Straßenabschnittes von Bertha-von-Suttner-Platz bis
Wilhelmsplatz.
Die Bezirksvertretung Bonn hat am 20.09.2022 den Grundsatzbeschluss (DSSeite 1 von 11
Seite 2
221662) der zukünftigen Aufteilung des Straßenraums nach Variante 1
beschlossen und die Verwaltung beauftragt, auf dieser Grundlage die
Straßenplanung mit zusätzlichen Maßgaben zu erarbeiten. Die durch die
Bezirksvertretung Bonn beschlossenen Maßgaben sind geprüft und
weitestgehend in der weiteren Planung berücksichtigt worden.
Maßgaben
1. Die Anzahl der vorgesehenen ca. 20 Baumstandorte ist auf die
maximale Anzahl zu erhöhen. Es ist ein möglichst geschlossenes
Baumkronendach anzustreben. Unregelmäßige Abstände zwischen
den einzelnen Baumstandorten sind in begründeten Fällen zu
akzeptieren.
Eine Entscheidung zur Bepflanzung kann momentan noch nicht
getroffen werden. Gemäß gültiger Richtlinien ist eine Überbauung der
Kanaltrasse im Regelfall nicht möglich.
Die Verwaltung ist jedoch bemüht einen Kompromiss zwischen den
technischen Anforderungen und den Erfordernissen aus dem
Klimawandel und der notwendigen Klimafolgenanpassung zu finden. Es
wurde eine Projektgruppe gebildet, die Maßnahmen entwickeln soll, die
eine Beschädigung des Kanals durch Wurzeln verhindern und
Baumpflanzungen entgegen der bisherigen Vorgehensweise
ermöglichen sollen.
Um die Förderung nicht zu gefährden, wird die Ausführungsplanung
ohne das Detail der Begrünung beschlossen. Ein Beschluss in der
nächsten Sitzung der Bezirksvertretung ist dringend erforderlich, um die
gegebenen Förderfristen einzuhalten. Die Frage der Bepflanzung
(Bäume oder Sträucher) wird von der Ausführungsplanung
ausgeklammert und nochmals zum Beschluss vorgelegt, sobald
qualitative Ergebnisse der Projektgruppe vorliegen.
Eine Begrünung kann aufgrund der Bauzeit und in Abhängigkeit der
Pflanzzeit voraussichtlich frühestens im Frühjahr 2027 erfolgen, so dass
die Arbeit der Projektgruppe abgewartet werden kann.
2. Der Bereich zwischen Stiftsplatz und Stiftskirche ist gestalterisch,
z. B. durch die Materialität und Farbgebung, als weitestgehende
Einheit zu gestalten.
Die Maßnahmen der Umgestaltung des Stiftsplatzes und der
Umgestaltung der Kölnstraße werden gestalterisch verknüpft, indem das
Natursteinpflaster, welches bei der Neugestaltung des Stiftsplatzes
verwendet wird, ebenfalls im Gehwegbereich vor der Stiftskirche als
auch in der Querungsinsel zur Verwendung kommt. Hierdurch soll die
einschneidende Trennung der Kölnstraße zwischen der Stiftskirche und
dem Stiftsplatz aufgebrochen werden.
3. Der Einmündungsbereich Kölnstraße/Bertha-von-Suttner-
Platz/Oxfordstraße ist im Sinne der Fahrradförderung und -
sicherheit zu optimieren, möglichst als geschützte Kreuzung nachSeite 2 von 11
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dem Radentscheid-Beschluss.
Im Zuge des weiteren Planungsprozesses ist die Kreuzung nach dem
niederländischen Vorbild einer Schutzkreuzung geprüft worden. Die
Seitenbereiche bieten aufgrund der Randbebauung und des erhöhten
Fußverkehrsaufkommens keinen ausreichenden Platz, um solch eine
Führung des Radverkehrs zu ermöglichen.
Dennoch wurde die Situation für den Radverkehr im Bereich des
Knotenpunktes verbessert, indem die rechtseinbiegende Fahrbahn, ab
der „Merkur Spielothek“, zu einer Mischverkehrsfläche übergeht. Die
Fahrbahn wird entsprechend markiert und in Anlehnung an das
„Kopenhagener Modell“ ausgebildet. Es wird eine Aufstellfläche in der
Breite des Rechtsabbiegers für den haltenden Radverkehr von 5,00 m
vorgesehen.
4. Auch aus gestalterischen Gründen sind die Radwegführungen
zwischen Bertha-von-Suttner-Platz und Wilhelmsplatz beidseitig
durchgehend rot einzufärben.
Die Radfahrstreifen haben eine Breite von 2,00 m und dürfen durch den
Kfz-Verkehr nicht befahren werden. Zusätzlich ist das nach Regelwerk
festgelegte Regelmaß von 1,85 m zu Gunsten des Radverkehrs
vergrößert worden. Das Tiefbaumt sowie die Polizei sehen die
durchgehende Verwendung der rot eingefärbten Radverkehrsflächen als
nicht zielführend an, da die Signalwirkung der Farbe dadurch verloren
ginge. Die Einfärbung der Radverkehrsanlagen an kritischen Stellen,
wie Einmündungsbereichen oder Engstellen, wird auch bei der
Umgestaltung der Kölnstraße zur Anwendung kommen.
5. In den Multifunktionsstreifen sind ausschließlich Grünflächen,
Außengastronomie, Aufenthaltsflächen, Lieferzonen,
Behindertenparkplätze und Fahrradabstellbereiche einzuplanen.
Diese Vorgabe ist bei der Planung des Multifunktionsstreifes
berücksichtigt. Insgesamt werden zwei Behindertenstellplätze sowie
zwei ausgeschilderte Lieferzonen jeweils zu Beginn und Ende des
Bauabschnittes vorgesehen. Die Lieferzonen werden zeitlich begrenzt
und in der Mittags- und Nachmittagszeit als Flächen der
Außengastronomie bereitgestellt. In regelmäßigen Abständen sind
Grünbeete und Fahrradabstellanlagen eingeplant.
Allgemein
Folgende Parameter sind vorgegeben:
• Entwurfsgeschwindigkeit = 30 km/h
• Fahrbahnbreite 6,50 m durchgehend (von „Stiftsplatz“ bis zum
„Wilhelmsplatz“ 5,75 m)
• Radfahrstreifen 2,00 m
• Gehweg mindestens 2,50 m
Mit der Fahrbahnbreite von 6,50 m und dem Verzicht des ruhenden Verkehrs
soll Platz für den Radverkehr und einen Mehrzweckstreifen auf der westlichenSeite 3 von 11
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Seite geschaffen werden. Im Bereich des Multifunktionsstreifens sollen
ausschließlich Grünflächen, Außengastronomie, zwei Sonderstellplätze, zwei
Lieferzonen und Fahrradabstellanlagen angeordnet werden.
Fahrbahn
Die Fahrbahn verläuft durchgehend mit einer Breite von 6,50 m. Ab dem
Stiftsplatz geht die Fahrbahnbreite auf 5,75 m über. Gemäß RAST wird die
Fahrbahn auf einer Strecke von 20,00 m verzogen. Es wird beidseitig mit
Hochborden 15/25 cm mit vorgelagerten Betonpflasterrinnen 16/24/14 cm
eingefasst, welche das anfallende Niederschlagswasser in die geplanten
Entwässerungseinrichtungen (Straßensinkkästen) einleiten.
Radfahrstreifen
Es wird ein durchgehender Radfahrstreifen von 2,00 m zzgl. eines
Sicherheitsabstands von 0,75 m zum ruhenden Verkehr vorgesehen. Ab dem
„Stiftsplatz“ bis zum „Wilhelmsplatz“ geht der Radfahrstreifen zu einem
Schutzstreifen, mit einer Breite von 2,00 m, über, da sich die zur Verfügung
stehende Querschnittsbreite verringert und in diesem Bereich keine
Linienbusse mehr fahren. Der Radfahrstreifen wird durchgehend parallel zur
Fahrbahn geführt - ausgenommen ist der Bereich der Bushaltestelle
„Wilhelmsplatz“. In diesem Bereich wird der Radfahrstreifen vor der
Bushaltestelle über eine Rampe auf den Gehweg und wiederum nach der
Bushaltestelle über eine Rampe runter auf die Fahrbahn geführt, sodass
zwischen der Fahrbahn und dem Radfahrstreifen eine separate Aufstellfläche
von 2,50 m entsteht. Unterbrochen wird der Radfahrstreifen nur im Bereich der
Querungsstelle am Stiftsplatz, da hier ansonsten keine ausreichende
Fahrbahnbreite zur Verfügung steht.
Einfahrten und Einmündungsbereiche
Betonsteinpflaster 10x20 cm, anthrazit 10 cm
Pflasterbettung, Basalt-Edelsplitt Gemisch 2/5 mm 4 cm
Schottertragschicht aus Baustoffgemisch 0/45 mm 28 cm
Gesamtaufbau 42 cm
Die Einfahrten und Einmündungen werden gepflastert. Die Ausbildung der
Einmündungen werden zusätzlich mit Rampensteinen auf das Gehwegniveau
angehoben. Eine Ausnahme ist die durch die Busse befahrene Einmündung in
den Stiftsplatz. Hier kann aufgrund des Fahrkomfort keine Anhebung der
Fahrbahn vorgenommen werden.
Gehwege
Betongehwegplatten 40x40 cm, grau 8 cm
Pflasterbettung, Basalt-Edelsplitt Gemisch 2/5 mm 4 cm
Schottertragschicht aus Baustoffgemisch 0/45 mm 28 cmSeite 4 von 11
Seite 5
Gesamtaufbau 40 cm
Die Gehwege weisen unterschiedliche Breiten auf. Die Achse wurde so
gewählt, dass das Mindestmaß von 2,50 m nicht unterschritten wird. Alle
Querungsstellen an den Kreuzungen werden niveaugleich ausgebaut. Nur an
der Querungsstelle am Stiftsplatz wird der Hochbordstein (grau) auf einer
Länge von 2,00 m von 12 cm auf 3 cm auf einen Rundbordstein (weiß)
abgesenkt. Für die taktilen Elemente werden auf einer Breite von 60 cm
Rippenplatten angeordnet.
Querungsinsel
Im Bereich zwischen Stiftskirche und Stiftsplatz wird eine Querungsinsel mit
einer Länge von 18 m und einer Breite von 2,50 m errichtet, um das Queren an
dieser Stelle zu erleichtern. Die Querungsstelle wird mittels Lichtsignalanlage
signalisiert und die nördlichen Ampelmaste mit einer Blindenakustik
ausgestattet. Zusätzlich sind taktile Elemente für eine barrierefreie Querung
vorgesehen.
Bushaltestelle
Die neue Bushaltestelle am Wilhelmsplatz wird mit einem „Kassler Sonderbord“
und einem Auftritt von 18 cm ausgebaut. Die Bodenindikatoren werden gemäß
den bautechnischen Grundsätzen der Stadt Bonn und der DIN 32987
angeordnet. Der Oberbau der Haltestellen wird identisch zum Gehweg (vgl.
3.2.6) mit Betongehwegplatten 40x40 cm in grau hergestellt.
KAG-Beiträge
Nach Berechnung betragen die umlagefähigen Schätzkosten ca. 700.000 EUR.
Die Maßnahme löst keine Zahlungspflichten auf Seiten der Anliegenden aus.
Die umlagefähigen Aufwendungen werden der Stadt nach § 8a KAG vom Land
NRW erstattet.
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.09.02 Maßnahmen des bes.
Städtebaurechts
1.09.02.05 Masterplan Innere Stadt Bonn
Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten) (früherer Vermögenshaushalt)
Betrag Finanzstelle Veranschlagt
in
Noch
bereitzustellen
Deckung
Auszahlungen 142.857,14
EUR 2025
714.285,71
EUR 2026
924.714,29
EUR 2027
30.000,00 EUR
2025
350.000,00
EUR 2026
354.408,00
EUR 2027
5610009028040/
78.5200
(Auszahlungen
Straßenförderung
(Föri-kom-Stra))
5610009028041/
78.5200
(Auszahlungen
Städtebauförderung)
5610009028000,
78.5200 (Masterplan
Innere Stadt Bonn)
2025 - 2027
383.734,86 EURSeite 5 von 11
Seite 6
383.734,86
EUR
Einzahlungen 700.000,00 EUR
100.000,00 2025
500.000,00 2026
647.300,00 2027
24.000,00
2025 280.000,00
2026
283.526,40 2027
0,00 EUR
5630009042000/
68.1100 (KAG-
Erstattung)
5610009028040/
68.1100
(Einzahlungen
Straßenförderung
(Föri-kom-Stra)
5610009028041/
68.1100
(Einzahlungen
Städtebauförderung)
5610009028000,
78.5200 (Masterplan
Innere Stadt Bonn)
2025 - 2027
Investiver Finanzsaldo 2025: 42.857,14
EUR
2026:
214.285,71 EUR
2027:
277.414,29 EUR
2025: 6.000,00
EUR
2026: 70.000,00
EUR
2027: 70.881,60
EUR
383.734,86 EUR
5610009028040 (Föri-kom-Stra))
5610009028041 (Städtebauförderung)
5610009028000 (Masterplan Innere Stadt Bonn)
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich kalkulatorische Kosten
(Folgekosten)
Konsumtive Kosten der Maßnahme (früherer Verwaltungshaushalt)
Betrag Finanzstelle Veranschlagt in Noch
bereitzustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen / Erträge
Haushaltsbelastung jährlich
Vergabeart
X öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
x VOB UVgO VgV I/2026
(voraussichtlicher
Baubeginn)
2.900.000 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto
(konsumtiv) /
Finanzposition
(investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle
(investiv)
1.09.02 Maßnahmen des bes.
Städtebaurechts
78.5200 5610009028000
5610009028040
5610009028041
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
MittelSeite 6 von 11
Seite 7
ja X nein ja X nein freigegeben X vorgesehen
Anlage/n
1 Kölnstraße - LP1 (öffentlich)
2 Kölnstraße - LP2 (öffentlich)
3 Kölnstraße - Oberbau Randbefestigung (öffentlich)
4 Kölnstraße - RQ (öffentlich)Seite 7 von 11
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Seite 9 von 11
15 cm Schottertragschicht 0/45
19 cm Frostschutzschicht
8 cm Asphaltbinderschicht AC 22 BS
4 cm Asphaltdeckschicht AC 8 S
Ev2 = 150 MPa
Ev2 = 45 MPa
60 cm Gesamtaufbau
14 cm Asphalttragschicht AC 32 TS
aus Baustoffgemisch 0/45
Ev2 = 120 MPa
Detail - Oberbau und Randbefestigung
1438-D-04-EP
Q:\FRA01\P\02_TM\1201\Pro\1201-22-049-Umgestaltung_Koelnstrasse_Bonn\090-Plaene\092-CAD\LPH_3\241008_Detail.dwg
Wek
Varu
Wek
04/2023
04/2023
04/2023
Detail Deckenaufbau Fahrbahn BK 321
Detail Deckenaufbau Zufahrten2
Detail Deckenaufbau Parken3
Detail Deckenaufbau Gehweg4
Detail Hochbord zwischen Fahrbahn und
Gehweg
5
Detail Kassler Sonderbord zwischen
Bushaltestelle und Fahrbahn
6
Detail Rundbord zwischen Fahrbahn und
Parken
7
Detail Rundbord zwischen Fahrbahn und
Einfahrt
8
Detail Übergang zwischen Parkplatz und
Gehweg
9
1:10
780x456mm
01 Anpassung Fahrbahn und Parken varu 29.01.2025Seite 10 von 11
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Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

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Datenstand: 03.11.2026, 06:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de