252696 · Beschlussvorlage: Einleitung
Baureife Planung zur Umgestaltung der Kölnstraße im Abschnitt Bertha-von-Suttner-Platz bis Wilhelmsplatz
Kerndaten
- Nummer
- 252696
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 14.10.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Bertha-von-Suttner-Platz Hauptort
- Kölnstraße
- Wilhelmsplatz
- Stiftsplatz
- Oxfordstraße
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates (konstituierende Sitzung) Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 252696 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Baureife Planung zur Umgestaltung der Kölnstraße im Abschnitt Bertha-von-Suttner-Platz bis Wilhelmsplatz Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 28.10.2025 Entscheidung Rat 13.11.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Straßenausbauplanung für die Umgestaltung der Kölnstraße Abschnitt „Bertha-von-Suttner-Platz bis Wilhelmsplatz“ wird zugestimmt. Gleichzeitig wird einer Anpassung der Straßenausbauplanung an den tatsächlichen Ausbau zugestimmt, sofern der beschlossene Ausbau aus technischen bzw. tatsächlichen Gründen nicht möglich ist. (Entscheidung Bezirksvertretung Bonn) 2. Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.5 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn zur Umgestaltung der Kölnstraße Abschnitt „Bertha-von-Suttner-Platz bis Wilhelmsplatz“ wird zugestimmt. (Entscheidung Bezirksvertretung Bonn) 3. Der nachfolgend aufgeführte Ansatz für die Maßnahme „Kölnstraße BN“ mit Gesamtkosten höher als 250.000,- EUR wird entsperrt: Finanzstelle: 5610009028000 Bezeichnung: Masterplan Innere Stadt Bonn Finanzposition: 78.5200 Ansatz: 2.900.000,00 EUR (Entscheidung Rat) Begründung Der Rat der Stadt Bonn hat am 01.09.2020 einen Beschluss zum Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 gefasst (DS 201300). Die Maßnahme Nr. 5 „Kölnstraße“ ist die Umgestaltung des Straßenabschnittes von Bertha-von-Suttner-Platz bis Wilhelmsplatz. Die Bezirksvertretung Bonn hat am 20.09.2022 den Grundsatzbeschluss (DSSeite 1 von 11 Seite 2 221662) der zukünftigen Aufteilung des Straßenraums nach Variante 1 beschlossen und die Verwaltung beauftragt, auf dieser Grundlage die Straßenplanung mit zusätzlichen Maßgaben zu erarbeiten. Die durch die Bezirksvertretung Bonn beschlossenen Maßgaben sind geprüft und weitestgehend in der weiteren Planung berücksichtigt worden. Maßgaben 1. Die Anzahl der vorgesehenen ca. 20 Baumstandorte ist auf die maximale Anzahl zu erhöhen. Es ist ein möglichst geschlossenes Baumkronendach anzustreben. Unregelmäßige Abstände zwischen den einzelnen Baumstandorten sind in begründeten Fällen zu akzeptieren. Eine Entscheidung zur Bepflanzung kann momentan noch nicht getroffen werden. Gemäß gültiger Richtlinien ist eine Überbauung der Kanaltrasse im Regelfall nicht möglich. Die Verwaltung ist jedoch bemüht einen Kompromiss zwischen den technischen Anforderungen und den Erfordernissen aus dem Klimawandel und der notwendigen Klimafolgenanpassung zu finden. Es wurde eine Projektgruppe gebildet, die Maßnahmen entwickeln soll, die eine Beschädigung des Kanals durch Wurzeln verhindern und Baumpflanzungen entgegen der bisherigen Vorgehensweise ermöglichen sollen. Um die Förderung nicht zu gefährden, wird die Ausführungsplanung ohne das Detail der Begrünung beschlossen. Ein Beschluss in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung ist dringend erforderlich, um die gegebenen Förderfristen einzuhalten. Die Frage der Bepflanzung (Bäume oder Sträucher) wird von der Ausführungsplanung ausgeklammert und nochmals zum Beschluss vorgelegt, sobald qualitative Ergebnisse der Projektgruppe vorliegen. Eine Begrünung kann aufgrund der Bauzeit und in Abhängigkeit der Pflanzzeit voraussichtlich frühestens im Frühjahr 2027 erfolgen, so dass die Arbeit der Projektgruppe abgewartet werden kann. 2. Der Bereich zwischen Stiftsplatz und Stiftskirche ist gestalterisch, z. B. durch die Materialität und Farbgebung, als weitestgehende Einheit zu gestalten. Die Maßnahmen der Umgestaltung des Stiftsplatzes und der Umgestaltung der Kölnstraße werden gestalterisch verknüpft, indem das Natursteinpflaster, welches bei der Neugestaltung des Stiftsplatzes verwendet wird, ebenfalls im Gehwegbereich vor der Stiftskirche als auch in der Querungsinsel zur Verwendung kommt. Hierdurch soll die einschneidende Trennung der Kölnstraße zwischen der Stiftskirche und dem Stiftsplatz aufgebrochen werden. 3. Der Einmündungsbereich Kölnstraße/Bertha-von-Suttner- Platz/Oxfordstraße ist im Sinne der Fahrradförderung und - sicherheit zu optimieren, möglichst als geschützte Kreuzung nachSeite 2 von 11 Seite 3 dem Radentscheid-Beschluss. Im Zuge des weiteren Planungsprozesses ist die Kreuzung nach dem niederländischen Vorbild einer Schutzkreuzung geprüft worden. Die Seitenbereiche bieten aufgrund der Randbebauung und des erhöhten Fußverkehrsaufkommens keinen ausreichenden Platz, um solch eine Führung des Radverkehrs zu ermöglichen. Dennoch wurde die Situation für den Radverkehr im Bereich des Knotenpunktes verbessert, indem die rechtseinbiegende Fahrbahn, ab der „Merkur Spielothek“, zu einer Mischverkehrsfläche übergeht. Die Fahrbahn wird entsprechend markiert und in Anlehnung an das „Kopenhagener Modell“ ausgebildet. Es wird eine Aufstellfläche in der Breite des Rechtsabbiegers für den haltenden Radverkehr von 5,00 m vorgesehen. 4. Auch aus gestalterischen Gründen sind die Radwegführungen zwischen Bertha-von-Suttner-Platz und Wilhelmsplatz beidseitig durchgehend rot einzufärben. Die Radfahrstreifen haben eine Breite von 2,00 m und dürfen durch den Kfz-Verkehr nicht befahren werden. Zusätzlich ist das nach Regelwerk festgelegte Regelmaß von 1,85 m zu Gunsten des Radverkehrs vergrößert worden. Das Tiefbaumt sowie die Polizei sehen die durchgehende Verwendung der rot eingefärbten Radverkehrsflächen als nicht zielführend an, da die Signalwirkung der Farbe dadurch verloren ginge. Die Einfärbung der Radverkehrsanlagen an kritischen Stellen, wie Einmündungsbereichen oder Engstellen, wird auch bei der Umgestaltung der Kölnstraße zur Anwendung kommen. 5. In den Multifunktionsstreifen sind ausschließlich Grünflächen, Außengastronomie, Aufenthaltsflächen, Lieferzonen, Behindertenparkplätze und Fahrradabstellbereiche einzuplanen. Diese Vorgabe ist bei der Planung des Multifunktionsstreifes berücksichtigt. Insgesamt werden zwei Behindertenstellplätze sowie zwei ausgeschilderte Lieferzonen jeweils zu Beginn und Ende des Bauabschnittes vorgesehen. Die Lieferzonen werden zeitlich begrenzt und in der Mittags- und Nachmittagszeit als Flächen der Außengastronomie bereitgestellt. In regelmäßigen Abständen sind Grünbeete und Fahrradabstellanlagen eingeplant. Allgemein Folgende Parameter sind vorgegeben: • Entwurfsgeschwindigkeit = 30 km/h • Fahrbahnbreite 6,50 m durchgehend (von „Stiftsplatz“ bis zum „Wilhelmsplatz“ 5,75 m) • Radfahrstreifen 2,00 m • Gehweg mindestens 2,50 m Mit der Fahrbahnbreite von 6,50 m und dem Verzicht des ruhenden Verkehrs soll Platz für den Radverkehr und einen Mehrzweckstreifen auf der westlichenSeite 3 von 11 Seite 4 Seite geschaffen werden. Im Bereich des Multifunktionsstreifens sollen ausschließlich Grünflächen, Außengastronomie, zwei Sonderstellplätze, zwei Lieferzonen und Fahrradabstellanlagen angeordnet werden. Fahrbahn Die Fahrbahn verläuft durchgehend mit einer Breite von 6,50 m. Ab dem Stiftsplatz geht die Fahrbahnbreite auf 5,75 m über. Gemäß RAST wird die Fahrbahn auf einer Strecke von 20,00 m verzogen. Es wird beidseitig mit Hochborden 15/25 cm mit vorgelagerten Betonpflasterrinnen 16/24/14 cm eingefasst, welche das anfallende Niederschlagswasser in die geplanten Entwässerungseinrichtungen (Straßensinkkästen) einleiten. Radfahrstreifen Es wird ein durchgehender Radfahrstreifen von 2,00 m zzgl. eines Sicherheitsabstands von 0,75 m zum ruhenden Verkehr vorgesehen. Ab dem „Stiftsplatz“ bis zum „Wilhelmsplatz“ geht der Radfahrstreifen zu einem Schutzstreifen, mit einer Breite von 2,00 m, über, da sich die zur Verfügung stehende Querschnittsbreite verringert und in diesem Bereich keine Linienbusse mehr fahren. Der Radfahrstreifen wird durchgehend parallel zur Fahrbahn geführt - ausgenommen ist der Bereich der Bushaltestelle „Wilhelmsplatz“. In diesem Bereich wird der Radfahrstreifen vor der Bushaltestelle über eine Rampe auf den Gehweg und wiederum nach der Bushaltestelle über eine Rampe runter auf die Fahrbahn geführt, sodass zwischen der Fahrbahn und dem Radfahrstreifen eine separate Aufstellfläche von 2,50 m entsteht. Unterbrochen wird der Radfahrstreifen nur im Bereich der Querungsstelle am Stiftsplatz, da hier ansonsten keine ausreichende Fahrbahnbreite zur Verfügung steht. Einfahrten und Einmündungsbereiche Betonsteinpflaster 10x20 cm, anthrazit 10 cm Pflasterbettung, Basalt-Edelsplitt Gemisch 2/5 mm 4 cm Schottertragschicht aus Baustoffgemisch 0/45 mm 28 cm Gesamtaufbau 42 cm Die Einfahrten und Einmündungen werden gepflastert. Die Ausbildung der Einmündungen werden zusätzlich mit Rampensteinen auf das Gehwegniveau angehoben. Eine Ausnahme ist die durch die Busse befahrene Einmündung in den Stiftsplatz. Hier kann aufgrund des Fahrkomfort keine Anhebung der Fahrbahn vorgenommen werden. Gehwege Betongehwegplatten 40x40 cm, grau 8 cm Pflasterbettung, Basalt-Edelsplitt Gemisch 2/5 mm 4 cm Schottertragschicht aus Baustoffgemisch 0/45 mm 28 cmSeite 4 von 11 Seite 5 Gesamtaufbau 40 cm Die Gehwege weisen unterschiedliche Breiten auf. Die Achse wurde so gewählt, dass das Mindestmaß von 2,50 m nicht unterschritten wird. Alle Querungsstellen an den Kreuzungen werden niveaugleich ausgebaut. Nur an der Querungsstelle am Stiftsplatz wird der Hochbordstein (grau) auf einer Länge von 2,00 m von 12 cm auf 3 cm auf einen Rundbordstein (weiß) abgesenkt. Für die taktilen Elemente werden auf einer Breite von 60 cm Rippenplatten angeordnet. Querungsinsel Im Bereich zwischen Stiftskirche und Stiftsplatz wird eine Querungsinsel mit einer Länge von 18 m und einer Breite von 2,50 m errichtet, um das Queren an dieser Stelle zu erleichtern. Die Querungsstelle wird mittels Lichtsignalanlage signalisiert und die nördlichen Ampelmaste mit einer Blindenakustik ausgestattet. Zusätzlich sind taktile Elemente für eine barrierefreie Querung vorgesehen. Bushaltestelle Die neue Bushaltestelle am Wilhelmsplatz wird mit einem „Kassler Sonderbord“ und einem Auftritt von 18 cm ausgebaut. Die Bodenindikatoren werden gemäß den bautechnischen Grundsätzen der Stadt Bonn und der DIN 32987 angeordnet. Der Oberbau der Haltestellen wird identisch zum Gehweg (vgl. 3.2.6) mit Betongehwegplatten 40x40 cm in grau hergestellt. KAG-Beiträge Nach Berechnung betragen die umlagefähigen Schätzkosten ca. 700.000 EUR. Die Maßnahme löst keine Zahlungspflichten auf Seiten der Anliegenden aus. Die umlagefähigen Aufwendungen werden der Stadt nach § 8a KAG vom Land NRW erstattet. Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.09.02 Maßnahmen des bes. Städtebaurechts 1.09.02.05 Masterplan Innere Stadt Bonn Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten) (früherer Vermögenshaushalt) Betrag Finanzstelle Veranschlagt in Noch bereitzustellen Deckung Auszahlungen 142.857,14 EUR 2025 714.285,71 EUR 2026 924.714,29 EUR 2027 30.000,00 EUR 2025 350.000,00 EUR 2026 354.408,00 EUR 2027 5610009028040/ 78.5200 (Auszahlungen Straßenförderung (Föri-kom-Stra)) 5610009028041/ 78.5200 (Auszahlungen Städtebauförderung) 5610009028000, 78.5200 (Masterplan Innere Stadt Bonn) 2025 - 2027 383.734,86 EURSeite 5 von 11 Seite 6 383.734,86 EUR Einzahlungen 700.000,00 EUR 100.000,00 2025 500.000,00 2026 647.300,00 2027 24.000,00 2025 280.000,00 2026 283.526,40 2027 0,00 EUR 5630009042000/ 68.1100 (KAG- Erstattung) 5610009028040/ 68.1100 (Einzahlungen Straßenförderung (Föri-kom-Stra) 5610009028041/ 68.1100 (Einzahlungen Städtebauförderung) 5610009028000, 78.5200 (Masterplan Innere Stadt Bonn) 2025 - 2027 Investiver Finanzsaldo 2025: 42.857,14 EUR 2026: 214.285,71 EUR 2027: 277.414,29 EUR 2025: 6.000,00 EUR 2026: 70.000,00 EUR 2027: 70.881,60 EUR 383.734,86 EUR 5610009028040 (Föri-kom-Stra)) 5610009028041 (Städtebauförderung) 5610009028000 (Masterplan Innere Stadt Bonn) Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten) Konsumtive Kosten der Maßnahme (früherer Verwaltungshaushalt) Betrag Finanzstelle Veranschlagt in Noch bereitzustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Vergabeart X öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto x VOB UVgO VgV I/2026 (voraussichtlicher Baubeginn) 2.900.000 € Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.09.02 Maßnahmen des bes. Städtebaurechts 78.5200 5610009028000 5610009028040 5610009028041 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten MittelSeite 6 von 11 Seite 7 ja X nein ja X nein freigegeben X vorgesehen Anlage/n 1 Kölnstraße - LP1 (öffentlich) 2 Kölnstraße - LP2 (öffentlich) 3 Kölnstraße - Oberbau Randbefestigung (öffentlich) 4 Kölnstraße - RQ (öffentlich)Seite 7 von 11 Seite 8 von 11 Seite 9 von 11 15 cm Schottertragschicht 0/45 19 cm Frostschutzschicht 8 cm Asphaltbinderschicht AC 22 BS 4 cm Asphaltdeckschicht AC 8 S Ev2 = 150 MPa Ev2 = 45 MPa 60 cm Gesamtaufbau 14 cm Asphalttragschicht AC 32 TS aus Baustoffgemisch 0/45 Ev2 = 120 MPa Detail - Oberbau und Randbefestigung 1438-D-04-EP Q:\FRA01\P\02_TM\1201\Pro\1201-22-049-Umgestaltung_Koelnstrasse_Bonn\090-Plaene\092-CAD\LPH_3\241008_Detail.dwg Wek Varu Wek 04/2023 04/2023 04/2023 Detail Deckenaufbau Fahrbahn BK 321 Detail Deckenaufbau Zufahrten2 Detail Deckenaufbau Parken3 Detail Deckenaufbau Gehweg4 Detail Hochbord zwischen Fahrbahn und Gehweg 5 Detail Kassler Sonderbord zwischen Bushaltestelle und Fahrbahn 6 Detail Rundbord zwischen Fahrbahn und Parken 7 Detail Rundbord zwischen Fahrbahn und Einfahrt 8 Detail Übergang zwischen Parkplatz und Gehweg 9 1:10 780x456mm 01 Anpassung Fahrbahn und Parken varu 29.01.2025Seite 10 von 11 Seite 11 von 11
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de