252671-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Klimaanpassungsmaßnahmen für den Baumbestand der Poppelsdorfer Allee
Kerndaten
- Nummer
- 252671-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 14.08.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Poppelsdorfer Allee Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252671-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Klimaanpassungsmaßnahmen für den Baumbestand der Poppelsdorfer Allee Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Antrag verfolgt ein wichtiges und hochaktuelles Anliegen: die Anpassung städtischer Grünflächen an die Folgen des Klimawandels sowie die Stärkung des vorhandenen Baumbestands als wertvolle Ressource für das Stadtklima. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zeugen von großem Engagement und einem differenzierten Verständnis für die Herausforderungen urbaner Klimaanpassung. Insbesondere die Verknüpfung von wissenschaftlichen Erkenntnissen, praktischen Vorschlägen und der Bereitschaft zur Bürgerbeteiligung wird ausdrücklich gewürdigt. Im konkreten Fall der Poppelsdorfer Allee stehen einer Umsetzung einiger der vorgeschlagenen Maßnahmen jedoch mehrere Rahmenbedingungen entgegen: Randbereiche zwischen den umlaufenden Straßen und den derzeit vorhandenen Wegen: Die im Antrag benannten Flächen – insbesondere teilversiegelte Bereiche zwischen den Baumreihen – sind aufgrund ihrer Beschaffenheit sowie insbesondere des hohen Nutzungsdrucks für eine dauerhafte Bepflanzung mit Stauden oder Sträuchern nicht geeignet. Auch alternative Maßnahmen wie Kräutereinsaaten lassen sich unter den gegebenen Bedingungen dort nicht erfolgreich etablieren. Einer Veränderung der Vegetationsstrukur auf den heutigen Grasflächen steht der hohe Nutzungsdruck auf der Rasenfläche entgegen. Die Verwaltung wird die Nutzungsintensität weiter beobachten und ggf. die Randbereiche der Rasenflächen in artenreiche Wiesen umwandeln. Eine höhenreduzierte Vegetation auf den heutigen Grasflächen durch Stauden oder Sträucher, die dann regelmäßig zurückgeschnitten werden müssten, wäre vorbehaltlich der detaillierteren Abstimmung in einem denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren grundsätzlich umsetzbar, wäre jedoch mit einem erheblichen Mehraufwand in der Pflege verbunden für die gegenwärtig weder finanzielle noch personelle Ressourcen verfügbar sind. Die Poppelsdorfer Allee ist Bestandteil des Baudenkmals Poppelsdorfer Schloss, wobei insbesondere die freie Sichtachse zwischen Poppelsdorfer Schloss und dem heutigen Hauptgebäude der Universität Bonn ein zentrales gestalterisches Element darstellt. Eine zusätzliche Bepflanzung mit Bäumen aufSeite 1 von 2 Seite 2 der gegenwärtigen Rasenfläche zwischen den vorhandenen Baumreihen würde diese Sichtbeziehung maßgeblich beeinträchtigen und den gesamten Charakter der Anlage erheblich verändern. Sie ist daher aus denkmalpflegerischer Sicht nicht zulässig. Trotz dieser Einschränkungen wird die grundsätzliche Zielrichtung des Antrags – die Stärkung und Erhaltung des vorhandenen Baumbestands im Sinne einer klimaresilienten Stadtentwicklung – geteilt. Die Anregung, Bürger*innen aktiv in solche Prozesse einzubinden, ist ebenfalls sehr willkommen und deckt sich mit dem Selbstverständnis der Stadt im Bereich Klimaanpassung und Beteiligungskultur. Die Hinweise und Ideen aus dem Antrag werden im Rahmen der weiteren Entwicklung von Klimaanpassungsstrategien für das Stadtgrün an geeigneter Stelle geprüft und ggf. in anderen, besser geeigneten Bereichen aufgegriffen. Beschlussvorschlag für BV Bonn: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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