252646-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Grüne/Linke/Volt-Anfrage: Wohnungs- und obdachlosen Menschen respektvoll begegnen
Kerndaten
- Nummer
- 252646-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 23.04.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Beuel Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252646-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Grüne/Linke/Volt-Anfrage: Wohnungs- und obdachlosen Menschen respektvoll begegnen Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit Kenntnisnahme Rat Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Wie häufig und aus welchem Grund werden wohnungs- oder obdachlose Menschen durch städtische Mitarbeitende und/oder beauftragte Dienstleister von Bus- und Bahnstationen verwiesen? Im Zuständigkeitsbereich der Gemeinsamen Anlaufstelle Bonn Innenstadt („Wache GABI“) werden teils mehrmals täglich obdachlose Personen im öffentlichen Bereich und in Bus- und Bahnstationen der Örtlichkeit verwiesen. Begründung hierfür ist, dass sie z.B. in Haus- oder Geschäftseingängen liegen und die Besitzer sich hierüber beschweren. Ebenso werden sie teilweise an öffentlichen Stellen geweckt und gebeten, andere Örtlichkeiten aufzusuchen. Gem. § 3 Abs. 1 der Bonner Straßenordnung stellt dies einen Verstoß gegen die allg. Verhaltenspflicht (Nutzung als Lagerplatz) dar. In Bus- und Bahnhöfen der SWB wird das Schlafen nachts geduldet, jedoch per Hausordnung verboten, daher werden die Personen morgens aus dem Bereich geschickt. Die SWBV führt hierzu keine Statistiken, weshalb keine Zahlen aufgeführt werden können. 2. Wie viele extern engagierte Sicherheitsunternehmen sind für die Stadt Bonn bzw. ihrem Tochterunternehmen SWB Verkehr mit der Betreuung von z.B. U- Bahnstationen, Unterführungen etc. betraut? Wie lautet der konkrete Auftrag der Dienstleister? Für zusätzliche Sicherheit im Bereich der Personenbeförderung im Netz von SWBV ist ein externes Sicherheitsunternehmen tätig. Der Auftrag der Dienstleistung lautet die Durchführung von Sicherheits- und Ordnungsdiensten in den Verkehrsmitteln (Bus, Straßen- und Stadtbahn) sowie den Betriebseinrichtungen (Stadt und Straßenbahnhöfe) im Netz der SWBV. 3. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die Mitarbeitenden externer Sicherheitsunternehmen einen wertschätzenden Umgang mit vulnerablen Personengruppen pflegen?Seite 1 von 3 Seite 2 Die Stadtverwaltung beauftragt keine Sicherheitsunternehmen, die derlei Aufgaben übernehmen. Das für die SWBV tätige externe Sicherheitsunternehmen hat jahrelange Erfahrungen im Bereich Sicherheitsdienstleitungen und bietet qualitativ hochwertige Dienste mit geschultem Personal an. 4. Schult die Verwaltung ihre Ordnungsbeamt: innen und beauftragte Dritte im Umgang mit vulnerablen Gruppen, insbesondere auch zu Themen wie Rassismus, Sucht- und psychischen Erkrankungen sowie sexualisierter Gewalt? Seitens des Ordnungsamtes werden zunächst keine Dritten mit der vorliegenden Thematik beauftragt. Aktuell gibt es in diesem Zusammenhang dienstliche Veranstaltungen z.B. Dienstbesprechungen, Einsatz- und Lagetrainings, sowie Einsatznachbereitungen. Diese Themen sind zudem Teil der städtischen Ausbildung und werden durch Fortbildungen regelmäßig aufgefrischt. Speziell für die Mitarbeitenden des KOD und der Wache GABI soll in der zweiten Jahreshälfte eine spezielle Schulung zu Themen wie Interkultureller Kompetenz, Alltagsrassismus, etc. stattfinden. Da eine Beauftragung indes einen genehmigten Haushalt voraussetzt, kann eine vertiefte Planung erst für die zweiten Jahreshälfte 2025 stattfinden. Ergänzend wird auf das bekannte Konzept Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit verwiesen. 5. Gibt es psychologische Unterstützungsangebote für Mitarbeitende des Ordnungsdienstes bzw. der beauftragten Sicherheitsdienste, an die sie sich nach besonders belastenden Begegnungen oder Erlebnissen wenden können? Der Interne Soziale Dienst bietet allen Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Beratung und Unterstützung bei der Bewältigung schwieriger Lebenssituationen an. Diese Hilfen umfassen den beruflichen, persönlichen und familiären Bereich. Bei Bedarf können Informationen über bestehende Hilfesysteme abgerufen sowie weiterreichende Hilfen vermittelt werden. 6. Welche konkreten Handlungsanweisungen und Leitlinien gibt es für den Umgang mit wohnungs- und obdachlosen Menschen an öffentlichen Orten, insbesondere während der Wintermonate? Als Grundsatz gilt, dass gerade im Winter Obdachlose nicht des Platzes verwiesen werden, wenn dadurch die Gefahr besteht, dass diese ungeschützt im Freien nächtigen müssen. Zudem werden wiederkehrend Hilfsangebote und Anlaufstellen dargelegt. Zusätzlich versorgt der kommunale Ordnungsdienst Obdachlose mit Schlafdecken und Isomatten, wenn Bedarf besteht. Dies wird regelmäßig dankend angenommen. Es besteht eine enge Kooperation mit den Trägern der freien staatlichen Sozialhilfe z.B. Streetworker. Zudem gibt es in den Wintermonaten einen sehr niederschwelligen Zugang zu den städtischen Unterkünften.Seite 2 von 3 Seite 3 Im Bereich der Wache GABI gibt es ganzjährig an jedem Morgen die sog. „Weckrunde“. Hierbei werden die Personen geweckt, um sicherzustellen, dass keine Gesundheitsgefahren vorliegen und den Personen Gelegenheit zu geben, Haus- und Geschäftseingänge rechtzeitig zu verlassen. Im öffentlichen Raum werden auch kleinere Lager durchaus zugelassen, soweit hieraus keine Beeinträchtigungen entstehen. Die geschieht beispielsweise unterhalb der Kennedybrücke auf Beueler Seite. 7. Wie wird sichergestellt, dass wohnungs- und obdachlose Menschen bei einer notwendigen Verweisung über Alternativen (z.B. Notunterkünfte, Wärmestuben) informiert werden? Die Mitarbeiter geben diese Hinweise vor Ort und erläutern dies auch bei Bedarf. Weiterhin wird dies durch die obdachlosen Personen mittels Mundpropaganda selbst weitergegeben. Die Streetworker informieren die Personen ebenso über die bestehenden Hilfsmöglichkeiten. 8. Gibt es eine systematische Erfassung von Beschwerden über unangemessenes Verhalten gegenüber wohnungs- und obdachlosen Menschen? Wenn ja, wie viele Beschwerden wurden in den letzten zwei Jahren registriert? Im Bereich Kundendialog von SWBV sowie der Wache GABI und dem kommunalen Ordnungsdienst sind keine Beschwerden über unangemessenes Verhalten gegenüber wohnungs- und obdachlosen Menschen registriert. Da die Fragesteller allerdings auf konkrete Hinweise anspielen, wonach in Einzelfällen unangemessenes Verhalten stattgefunden haben soll, bittet die Verwaltung um die Weitergabe entsprechender Einzelfälle. Nur so kann sichergestellt werden, dass ein qualitativ angemessenes Bearbeitungsniveau gewährleistet wird. Abschließend muss darauf hingewiesen werden, dass die Durchsetzung ordnungsrechtlicher Maßnahmen wie Platzverweisungen insbesondere bei alkoholisierten oder anderweitig berauschten Personen, völlig unabhängig von der Frage einer Obdachlosigkeit, für die Einsatzkräfte nicht nur physisch und psychisch herausfordernd ist, sondern mit einem besonders hohen Eigenverletzungsrisiko einhergeht. Entsprechend mag es einzelnen Beobachtern mitunter nicht respektvoll erscheinen, wobei allerdings immer auch der einzelne Fall und teilweise auch dessen Vorgeschichte zu berücksichtigen sind. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de