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252646-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Grüne/Linke/Volt-Anfrage: Wohnungs- und obdachlosen Menschen respektvoll begegnen

Nummer
252646-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
23.04.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
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  1. 252646 Grüne/Linke/Volt-Anfrage: Wohnungs- und obdachlosen Menschen respektvoll begegnen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252646-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Grüne/Linke/Volt-Anfrage: Wohnungs- und
obdachlosen Menschen respektvoll begegnen
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
Kenntnisnahme
Rat Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Wie häufig und aus welchem Grund werden wohnungs- oder obdachlose
Menschen durch städtische Mitarbeitende und/oder beauftragte Dienstleister
von Bus- und Bahnstationen verwiesen?
Im Zuständigkeitsbereich der Gemeinsamen Anlaufstelle Bonn Innenstadt
(„Wache GABI“) werden teils mehrmals täglich obdachlose Personen im
öffentlichen Bereich und in Bus- und Bahnstationen der Örtlichkeit verwiesen.
Begründung hierfür ist, dass sie z.B. in Haus- oder Geschäftseingängen liegen
und die Besitzer sich hierüber beschweren. Ebenso werden sie teilweise an
öffentlichen Stellen geweckt und gebeten, andere Örtlichkeiten aufzusuchen.
Gem. § 3 Abs. 1 der Bonner Straßenordnung stellt dies einen Verstoß gegen
die allg. Verhaltenspflicht (Nutzung als Lagerplatz) dar.
In Bus- und Bahnhöfen der SWB wird das Schlafen nachts geduldet, jedoch per
Hausordnung verboten, daher werden die Personen morgens aus dem Bereich
geschickt. Die SWBV führt hierzu keine Statistiken, weshalb keine Zahlen
aufgeführt werden können.
2. Wie viele extern engagierte Sicherheitsunternehmen sind für die Stadt Bonn
bzw. ihrem Tochterunternehmen SWB Verkehr mit der Betreuung von z.B. U-
Bahnstationen, Unterführungen etc. betraut? Wie lautet der konkrete Auftrag
der Dienstleister?
Für zusätzliche Sicherheit im Bereich der Personenbeförderung im Netz von
SWBV ist ein externes Sicherheitsunternehmen tätig.
Der Auftrag der Dienstleistung lautet die Durchführung von Sicherheits- und
Ordnungsdiensten in den Verkehrsmitteln (Bus, Straßen- und Stadtbahn) sowie
den Betriebseinrichtungen (Stadt und Straßenbahnhöfe) im Netz der SWBV.
3. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die Mitarbeitenden externer
Sicherheitsunternehmen einen wertschätzenden Umgang mit vulnerablen
Personengruppen pflegen?Seite 1 von 3
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Die Stadtverwaltung beauftragt keine Sicherheitsunternehmen, die derlei
Aufgaben übernehmen.
Das für die SWBV tätige externe Sicherheitsunternehmen hat jahrelange
Erfahrungen im Bereich Sicherheitsdienstleitungen und bietet qualitativ
hochwertige Dienste mit geschultem Personal an.
4. Schult die Verwaltung ihre Ordnungsbeamt: innen und beauftragte Dritte im
Umgang mit vulnerablen Gruppen, insbesondere auch zu Themen wie
Rassismus, Sucht- und psychischen Erkrankungen sowie sexualisierter
Gewalt?
Seitens des Ordnungsamtes werden zunächst keine Dritten mit der
vorliegenden Thematik beauftragt.
Aktuell gibt es in diesem Zusammenhang dienstliche Veranstaltungen z.B.
Dienstbesprechungen, Einsatz- und Lagetrainings, sowie
Einsatznachbereitungen.
Diese Themen sind zudem Teil der städtischen Ausbildung und werden durch
Fortbildungen regelmäßig aufgefrischt.
Speziell für die Mitarbeitenden des KOD und der Wache GABI soll in der
zweiten Jahreshälfte eine spezielle Schulung zu Themen wie Interkultureller
Kompetenz, Alltagsrassismus, etc. stattfinden. Da eine Beauftragung indes
einen genehmigten Haushalt voraussetzt, kann eine vertiefte Planung erst für
die zweiten Jahreshälfte 2025 stattfinden.
Ergänzend wird auf das bekannte Konzept Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit
verwiesen.
5. Gibt es psychologische Unterstützungsangebote für Mitarbeitende des
Ordnungsdienstes bzw. der beauftragten Sicherheitsdienste, an die sie sich
nach besonders belastenden Begegnungen oder Erlebnissen wenden können?
Der Interne Soziale Dienst bietet allen Mitarbeitenden der Stadtverwaltung
Beratung und Unterstützung bei der Bewältigung schwieriger Lebenssituationen
an. Diese Hilfen umfassen den beruflichen, persönlichen und familiären
Bereich. Bei Bedarf können Informationen über bestehende Hilfesysteme
abgerufen sowie weiterreichende Hilfen vermittelt werden.
6. Welche konkreten Handlungsanweisungen und Leitlinien gibt es für den
Umgang mit wohnungs- und obdachlosen Menschen an öffentlichen Orten,
insbesondere während der Wintermonate?
Als Grundsatz gilt, dass gerade im Winter Obdachlose nicht des Platzes
verwiesen werden, wenn dadurch die Gefahr besteht, dass diese ungeschützt
im Freien nächtigen müssen. Zudem werden wiederkehrend Hilfsangebote und
Anlaufstellen dargelegt. Zusätzlich versorgt der kommunale Ordnungsdienst
Obdachlose mit Schlafdecken und Isomatten, wenn Bedarf besteht. Dies wird
regelmäßig dankend angenommen. Es besteht eine enge Kooperation mit den
Trägern der freien staatlichen Sozialhilfe z.B. Streetworker. Zudem gibt es in
den Wintermonaten einen sehr niederschwelligen Zugang zu den städtischen
Unterkünften.Seite 2 von 3
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Im Bereich der Wache GABI gibt es ganzjährig an jedem Morgen die sog.
„Weckrunde“. Hierbei werden die Personen geweckt, um sicherzustellen, dass
keine Gesundheitsgefahren vorliegen und den Personen Gelegenheit zu
geben, Haus- und Geschäftseingänge rechtzeitig zu verlassen.
Im öffentlichen Raum werden auch kleinere Lager durchaus zugelassen, soweit
hieraus keine Beeinträchtigungen entstehen. Die geschieht beispielsweise
unterhalb der Kennedybrücke auf Beueler Seite.
7. Wie wird sichergestellt, dass wohnungs- und obdachlose Menschen bei einer
notwendigen Verweisung über Alternativen (z.B. Notunterkünfte, Wärmestuben)
informiert werden?
Die Mitarbeiter geben diese Hinweise vor Ort und erläutern dies auch bei
Bedarf. Weiterhin wird dies durch die obdachlosen Personen mittels
Mundpropaganda selbst weitergegeben. Die Streetworker informieren die
Personen ebenso über die bestehenden Hilfsmöglichkeiten.
8. Gibt es eine systematische Erfassung von Beschwerden über
unangemessenes Verhalten gegenüber wohnungs- und obdachlosen
Menschen? Wenn ja, wie viele Beschwerden wurden in den letzten zwei Jahren
registriert?
Im Bereich Kundendialog von SWBV sowie der Wache GABI und dem
kommunalen Ordnungsdienst sind keine Beschwerden über unangemessenes
Verhalten gegenüber wohnungs- und obdachlosen Menschen registriert.
Da die Fragesteller allerdings auf konkrete Hinweise anspielen, wonach in
Einzelfällen unangemessenes Verhalten stattgefunden haben soll, bittet die
Verwaltung um die Weitergabe entsprechender Einzelfälle. Nur so kann
sichergestellt werden, dass ein qualitativ angemessenes Bearbeitungsniveau
gewährleistet wird.
Abschließend muss darauf hingewiesen werden, dass die Durchsetzung
ordnungsrechtlicher Maßnahmen wie Platzverweisungen insbesondere bei
alkoholisierten oder anderweitig berauschten Personen, völlig unabhängig von
der Frage einer Obdachlosigkeit, für die Einsatzkräfte nicht nur physisch und
psychisch herausfordernd ist, sondern mit einem besonders hohen
Eigenverletzungsrisiko einhergeht. Entsprechend mag es einzelnen
Beobachtern mitunter nicht respektvoll erscheinen, wobei allerdings immer
auch der einzelne Fall und teilweise auch dessen Vorgeschichte zu
berücksichtigen sind.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de