252611-001 ST · Stellungnahme der Verwaltung
FDP-Antrag: Rücknahme der Kündigung der Verträge der Hilfe zur Erziehung (HzE) in der Offenen Ganztagsbetreuung an den Förderschulen
Kerndaten
- Nummer
- 252611-001 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 18.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252611-001 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V FDP-Antrag: Rücknahme der Kündigung der Verträge der Hilfe zur Erziehung (HzE) in der Offenen Ganztagsbetreuung an den Förderschulen Beratungsfolge Rat 20.03.2025 Kenntnisnahme Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 10.04.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Im Mittelpunkt der Hilfen zur Erziehung (HzE) steht der Gedanke, dass Kinder und Jugendliche, ebenso wie ihre Eltern, bedarfsgerechte Unterstützung erhal- ten, wenn eine ihrem Wohl entsprechende Erziehung anderweitig nicht sicher- gestellt ist (vgl. § 27 SGB VIII). Dabei können verschiedene Hilfearten kombi- niert werden (§ 27 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII), unter Einbezug des sozialen Um- felds oder ergänzender Angebote in der Schule (§ 27 Abs. 3 SGB VIII). Vor diesem Hintergrund war und ist es das Ziel der Verwaltung, gemeinsam mit den Trägern eine angepasste und an den individuellen Bedarfen der Kinder orientierte Ausgestaltung der HzE-Leistungen an den jeweiligen Schulstand- orten zu erreichen. Die zum Jahresbeginn 2025 erfolgte Kündigung der Leis- tungs- und Entgeltvereinbarungen dient der Einleitung Neuverhandlungen, um diese Angebote bedarfsgerecht und rechtskonform weiterzuentwickeln. Dabei handelt es sich um ein gängiges Verfahren im Leistungsbereich der Hilfen zur Erziehung. Hintergründe und Anpassungsbedarf: Im Jahr 2023 hat das Amt für Kinder, Jugend und Familie die bestehenden HzE-Projekte an OGS+ evaluiert. Hierbei zeigte sich, dass an den drei betrof- fenen Schulstandorten (Siebengebirgsschule, Derletalschule und Schule am Rheingarten) jeweils standortspezifische Anpassungen erforderlich sind. Die Angebote unterscheiden sich in vertraglichen Aspekten ebenso wie in der inhaltlichen Ausgestaltung (Leistungsbeschreibung). Entsprechend werden sie durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie individuell betrachtet. Standortübergreifende Erkenntnisse: • Über einen längeren Zeitraum wurden Projektzuschüsse gewährt, ohne dass klare Evaluations- und Nachweispflichten in den Verträgen festge- legt waren. • Zum Zeitpunkt der Vertragsabschlüsse herrschten andere Vorausset- zungen an den Schulen.Seite 1 von 2 Seite 2 • Einzelne Dokumente entsprechen nicht mehr der aktuellen Einschät- zung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie im Hinblick auf die An- forderungen einer bedarfsgerechten Erziehungshilfe nach SGB VIII. Vor diesem Hintergrund wurde 2023 mit den drei betreffenden Trägern 1.) CJG Herrmann Josef Haus am Schulstandort Siebengebirgsschule 2.) Maria im Walde am Schulstandort Derletalschule 3.) Jugendfarm Bonn am Schulstandort Schule am Rheingarten Kontakt aufgenommen. Hierbei wurden die Träger über die Absichten der in- haltlichen und kalkulatorischen Veränderungen der Vertragsbestandteile im Kontext der HzE-Projektfinanzierung informiert. Situation 2024: Im Januar 2024 erfolgte zunächst die Kündigung der Verträge. Sie wurde kurz darauf zurückgenommen, da eine zeitnahe Anpassung der Leistungs- und Ent- geltverträge ohne gleichzeitige Prüfung der OGS+-Grundfinanzierung nicht realistisch erschien. Die Verwaltung (Jugendamt und Schulamt) und die Träger verständigten sich darauf, das Jahr 2024 für weitere Planungen und Anpassun- gen in der OGS+-Grundfinanzierung zu nutzen und die HzE-Verträge 2025 erneut zu kündigen und neu zu verhandeln. Situation 2025 und Bewertung: Im Januar 2025 hat das Jugendamt die HzE-Verträge erneut gekündigt, unter Vorbehalt der Entscheidung des Rates zur weiteren OGS+-Finanzierung. Diese fristgerechte Kündigung ist erforderlich, um eine tragfähige Grundlage für Neu- verhandlungen zu schaffen. Dabei ist zu betonen, dass die Ausgestaltung der HzE-Projekte ausschließlich am Bedarf der Kinder orientiert sein soll. Um die Bedarfe zu bestimmen, wird aktuell eine Evaluation durchgeführt. Mit allen drei Trägern finden Gespräche sowie Termine vor Ort (mit Träger, Schule und Jugendamt – vor Abschluss unter Beteiligung der Beigeordneten) statt, um bis Ende Mai die Verhandlungen abzuschließen und eine bedarfsge- rechte Anpassung der Leistungen zum Schuljahreswechsel sicherzustellen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de