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252611 · Antrag

FDP-Antrag: Rücknahme der Kündigung der Verträge der Hilfe zur Erziehung (HzE) in der Offenen Ganztagsbetreuung an den Förderschulen

Nummer
252611
Art
Antrag
Veröffentlicht
24.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Einreichung erledigt · 24.02.2025
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 08.05.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 08.05.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 10.04.2025 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 252611-001 ST FDP-Antrag: Rücknahme der Kündigung der Verträge der Hilfe zur Erziehung (HzE) in der Offenen Ganztagsbetreuung an den Förderschulen

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Antrag
öffentlich
252611Dokumentenklasse C (vertraulich)
Antragsteller/in:
Petra Nöhring
Achim Schröder
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
20.02.2025
FDP-Antrag: Rücknahme der Kündigung der
Verträge der Hilfe zur Erziehung (HzE) in der
Offenen Ganztagsbetreuung an den Förderschulen
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 10.04.2025 Empfehlung
Rat 20.03.2025 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die vom Jugendamt ausgesprochenen Kündigungen der Verträge über die
Leistungen „Hilfe zur Erziehung“ (HzE) werden zurückgenommen. Die Verträge
bleiben so lange bestehen, bis eine Erhebung des Betreuungsbedarfes an den
Förderschulen erfolgt ist. Die Entgeltvereinbarungen werden unter
Berücksichtigung der neuen vom Rat beschlossenen OGSplus Förderung zum
1.8.2025 angepasst.
Begründung
Die Finanzierung der OGS an den vier Bonner Förderschulen ist durch den
Ratsbeschluss vom 13.02.2025 (DRS 242023) auf neue Füße gestellt worden.
Schon bevor der Beschluss gefasst wurde, hat das Jugendamt die Verträge mit
den Trägern der Hilfe zur Erziehung gekündigt. So wird ein eng verzahntes, seit
Jahren funktionierendes System, das einen wichtigen Beitrag für besonders
unterstützungsbedürftige Kinder und Familien leistet, unnötig aufgelöst. Die
Hilfen zur Erziehung dürfen erst dann gekündigt werden, wenn der Bedarf
erhoben und ein Nachfolgemodell erarbeitet worden ist.
Zu befürchten ist, dass nicht refinanzierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
entlassen werden müssen, da keine Planungssicherheit für die Träger besteht.
Kinder und Eltern erhalten keine Betreuungszusagen, da nicht sicher ist, ob
Kinder mit HzE auch weiterhin in einem OGS-Umfeld betreut werden können.
Wir wollen wieder Planungssicherheit für Kinder, Eltern und Träger schaffen.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 22:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de