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252604-03 AA · Änderungsantrag

Änderungsantrag der Koalition - Erster kommunaler Wärmeplan für Bonn (Klimaplan) Antrag zur Vorlage 252604

Nummer
252604-03 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
04.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 25.06.2025 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 04.06.2025 Empfehlung
  4. Sitzung des Rates 03.07.2025 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 252604 Erster kommunaler Wärmeplan für Bonn (Klimaplan)

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Änderungsantrag
öffentlich
252604-03 AADokumentenklasse C (vertraulich)
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Beate Bänsch-Baltruschat
Paul Brückner
Rainer Grotegut
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Nico Janicke
Gabriel Kunze
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Jules Schenkel
Holger Schmidt
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Dominik Maxein
Frank Fremerey
04.06.2025
Änderungsantrag der Koalition - Erster kommunaler
Wärmeplan für Bonn (Klimaplan)
Antrag zur Vorlage 252604
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
04.06.2025 Empfehlung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Empfehlung
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
25.06.2025 Empfehlung
Rat 03.07.2025 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Vorlage wird wie folgt ergänzt bzw. abgeändert:
1. Der Fokus der Wärmeplanung liegt in folgender Reihenfolge auf:
• dem Ausbau und der Ertüchtigung des Strom- und Fernwärmenetzes
• neuen Formen der Wärmeenergiegewinnung und -speicherung
• der energetischen Sanierung des Gebäudebestandes
• der nachhaltigen Gewinnung und Speicherung von elektrischer Energie
2. Bestehender Wohnraum soll erhalten und besser ausgenutzt werden. Dies
soll ausschließlich über freiwillige Beratungs- und Unterstützungsangebote
erreicht werden.
3. Aus diesem Grund werden am Maßnahmenkatalog folgende Änderungen
vorgenommen:
• A-1-02: Wird ersetzt durch: Bereiche mit besonderem Sanierungsbedarf
identifizieren und Handlungsoptionen aufzeigen und berücksichtigen.Seite 1 von 4
Seite 2Dokumentenklasse C (vertraulich)
Ziel: Das Zielszenario 2035 gibt ein anzustrebendes
Reduktionspotenzial von 28% des Wärmebedarfs vor. Um dieses
effektiv zu heben, sollten Maßnahmen in besonders relevanten
Teilgebieten priorisiert werden. Mit Blick auf eine sozial gerechte
Wärmewende sollte die Identifikation von Bereichen mit der integrierten
Quartiersentwicklung harmonisiert werden, um Haushalte mit geringem
Einkommen durch Intensivierung von Sanierungsmaßnahmen gezielt
vor steigenden Energiepreisen zu schützen. In Abstimmung mit der
Wohnungswirtschaft sollen Möglichkeiten für Sanierungen entwickelt
werden; dabei werden auch besonders energieintensive Gebäude im
städtischen Eigentum in den Fokus genommen. Umsetzungsschritte 1.
Bereiche mit besonderem Sanierungsbedarf identifizieren 2.
Berücksichtigung bei Entwicklung von Handlungsoptionen 3. Initiierung
von Sanierungsmaßnahmen (in Abstimmung mit der
Wohnungswirtschaft) 4. Aufbau von Beratungsangeboten (siehe
Handlungsfeld D)
• A-2-01: Das Ziel wird um folgenden Satz ergänzt: Bei der Entwicklung
einer gesamtstädtischen Strategie zur Aktivierung von Potenzialflächen
für Erneuerbare Energie wird die Herstellung und Speicherung von
Wärmeenergie priorisiert.
• B-3-01: Die Priorität der Maßnahme wird auf „mittel“ eingestuft. Bei den
Umsetzungsschritten wird Ziffer 1 ersetzt durch:
Der Ausbau von PV soll entsprechend folgender Priorisierung
vorangetrieben werden:
1. Gebäude, insbesondere städtische Gebäude
2. Nicht für Wohnbebauung geeignete Parkplätze (u.a. auch
Supermarktparkplätze)
3. Andere versiegelte Verkehrsflächen (z.B. Radwege-PV)
• B-4-01: Wird durch folgende Punkte ergänzt:
1. Bei der Entwicklung und Umsetzung innovativer Speicherung von
Wärme und Strom wird die Speicherung von Wärmeenergie priorisiert.
2. Die Maßnahme B-4-01 wird zeitlich höher priorisiert und so bald wie
möglich begonnen, weil absehbare Speicherpotenziale wesentliche
Grundlage für die Planungen von Wärmeerzeugern und Netzen sind.
3. Die als "weitere mögliche Maßnahme" genannte Prüfung der Nutzung
tiefer Gesteinsschichten auch zur Speicherung von Wärme wird als
Möglichkeit im Rahmen von B-4-01 mit betrachtet.
• C-2-01: Unter Umsetzungsschritte wird in der Ziffer 5 das Wort
„Förderung“ gestrichen.
• C-4-01: In den Umsetzungsschritten werden die Punkte 3 und 4
gestrichen. Punkt 5 wird wie folgt neu gefasst: „Die Politik ist im
Rahmen des Monitorings und Controlling zum Klimaplan über den
Fortschritt zu informieren.“
• D-2-01: “Altbaumodernisierung” wird ersetzt durch “Modernisierung von
Bestandsbauten”. Im Absatz „Ziel“ wird folgender Part gestrichen: „Da
das bisher zur Verfügung stehende Fördervolumen nur für einen kleinen
Teil der Gebäude in Privateigentum hinreichend ist, sollten die Mittel
ggf. ausgeweitet, mindestens aber vor dem Hintergrund der
Sozialverträglichkeit sehr zielgerichtet verwendet werden (bspw.
Vermeidung von Mitnahmeeffekten).“
• D-2-02: Die Überschrift wird ersetzt durch: Förderung von
gemeinschaftlichen Heizungslösungen, Bürgerenergie-Seite 2 von 4
Seite 3Dokumentenklasse C (vertraulich)
Genossenschaften, Wärmenetzanschlüssen.
Die Punkte 3 und 4 aus den Umsetzungsschritten werden gestrichen.
• D-4.01: Die Überschrift wird ersetzt durch: Prüfung kommunaler
Einflussmöglichkeiten zur Anpassung des Wärmenetzpreises. Im
Absatz „Ziel“ wird folgender Satz gestrichen: „Ggf. ist zusätzlich
möglich, Tarife an den energetischen Zustand des Gebäudes zu
knüpfen und so einen Anreiz für Modernisierungen zu schaffen.“
• D-5-01: Die Beratungsangebote sollen mit den vorhandenen
Beratungsangeboten gekoppelt werden (Energieagentur,
Verbraucherzentrale, Mieterberatung, Klimaviertel,
Quartiersmanagements). Auf die Etablierung neuer Beratungsstrukturen
wird verzichtet.
• D-5-03: Die Personalkosten werden von 80.000 € auf 30.000€ gekürzt.
• D-5-04: Das Ziel wird ersetzt durch: „Es soll ein Beratungsangebot
aufgebaut werden, welches an vorhandene Beratungsstrukturen
angedockt werden soll (z.B. Sozialberatung, Stiftung Bonner Altenhilfe,
Bonner Offensive zur Überwindung der Wohnungslosigkeit), um
Haushalte, die sich räumlich verändern möchten, dabei zu unterstützen,
ihren Wohnraum besser auszunutzen. Dies kann insbesondere bei einer
großen Pro-Kopf-Wohnfläche zu einer finanziellen Entlastung aufgrund
geringerer bzw. geteilter Unterhaltungs- und Energiekosten führen.
Durch die verbesserte Wohnraumnutzung wird (ggf. andernorts) der
Neubaubedarf verringert (Klimaschutz- und Umweltwirkung).“
• D-7-01: Die Prüfung einer Wohnflächensteuer entfällt.
• Alle unter C genannten „weiteren Maßnahmen“ werden wie folgt
aufgenommen:
a) Die Maßnahme eines gemeinsamen Baustellenmanagements wird
als mittelfristig umzusetzendes Arbeitspaket des Wärmeplans entwickelt
und der Politik zur Entscheidung vorgelegt. Ziel ist es, die
Beeinträchtigung der Menschen in Bonn durch die zu erwartenden
umfangreichen Baustellen so gering wie möglich zu halten.
b) Die übrigen „weiteren Maßnahmen“ werden nicht in den Plan
aufgenommen und können im Rahmen der Fortschreibung des
Wärmeplans erneut betrachtet werden.
Begründung
Die Stadt bekennt sich zu dem gefassten Ziel, bis zum Jahr 2035 Klimaneutral
zu sein. Die vorliegende Wärmeplanung ist ein weiterer Schritt auf dieses Ziel
zu. Den Antragstellenden ist bewusst, dass die Erreichung des Ziels unter den
Gesichtspunkten Sozialverträglichkeit und Finanzierbarkeit der notwendigen
Maßnahmen eine große Herausforderung darstellt.
Ein frühzeitiger Beschluss über die Wärmeplanung in Bonn ist sinnvoll, um den
Bonner Stadtwerken Klarheit über die notwendigen Investitionen zu bieten und
den Bürger:innen Sicherheit darüber zu geben, wie in Zukunft in ihrem Viertel
geheizt wird. Denn ohne den Beschluss des Wärmeplanes können die weiteren
Planungen nicht angestoßen bzw. fortgesetzt werden. Außerdem sichert ein
frühzeitiger Beschluss bessere Chancen, die notwendigen Fachplanungsbüros
zeitnah engagieren zu können.Seite 3 von 4
Seite 4Dokumentenklasse C (vertraulich)
Unter dem Stichwort (Wohnungs-)Suffizienz wird vorgeschlagen,
Wärmeenergie durch die Reduzierung von qm-Wohnfläche pro Kopf
einzusparen. Angesichts fehlender Wohnungen in Bonn und der damit
verbundenen starken Eingriffe in die Lebensführung sollen diesbezügliche
Maßnahmen (Wohnflächensteuer, Mindestbelegungsquote) nicht weiterverfolgt
werden. Ziel ist es, den bestehenden Wohnraum zu erhalten und besser
auszunutzen.
Bezüglich der Maßnahmenplanung ist die Wärmeplanung auf das Wesentliche
zu beschränken. Unter anderem soll das Ziel nicht prioritär verfolgt werden, so
viel elektrische Energie wie möglich in der Stadt zu erzeugen, denn der
elektrische Strom kann auch außerhalb der Stadt - wie bisher auch -
klimaneutral erzeugt werden. Das Problem ist die Wärmeenergie. Diese muss
örtlich erzeugt werden, weil sie nicht über weite Strecken transportiert und auch
nur örtlich gespeichert werden kann. Daher wollen wir uns hierauf
konzentrieren, gerade weil die Stadt nur beschränkte finanzielle Ressourcen
hat.
Aus diesem Grund werden am Maßnahmenkatalog die obigen Änderungen
vorgenommen.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 11:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de