252604-03 AA · Änderungsantrag
Änderungsantrag der Koalition - Erster kommunaler Wärmeplan für Bonn (Klimaplan) Antrag zur Vorlage 252604
Kerndaten
- Nummer
- 252604-03 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 04.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 252604-03 AADokumentenklasse C (vertraulich) Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Dr. Beate Bänsch-Baltruschat Paul Brückner Rainer Grotegut SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Nico Janicke Gabriel Kunze DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Jules Schenkel Holger Schmidt Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Dominik Maxein Frank Fremerey 04.06.2025 Änderungsantrag der Koalition - Erster kommunaler Wärmeplan für Bonn (Klimaplan) Antrag zur Vorlage 252604 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 04.06.2025 Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Empfehlung Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 25.06.2025 Empfehlung Rat 03.07.2025 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Vorlage wird wie folgt ergänzt bzw. abgeändert: 1. Der Fokus der Wärmeplanung liegt in folgender Reihenfolge auf: • dem Ausbau und der Ertüchtigung des Strom- und Fernwärmenetzes • neuen Formen der Wärmeenergiegewinnung und -speicherung • der energetischen Sanierung des Gebäudebestandes • der nachhaltigen Gewinnung und Speicherung von elektrischer Energie 2. Bestehender Wohnraum soll erhalten und besser ausgenutzt werden. Dies soll ausschließlich über freiwillige Beratungs- und Unterstützungsangebote erreicht werden. 3. Aus diesem Grund werden am Maßnahmenkatalog folgende Änderungen vorgenommen: • A-1-02: Wird ersetzt durch: Bereiche mit besonderem Sanierungsbedarf identifizieren und Handlungsoptionen aufzeigen und berücksichtigen.Seite 1 von 4 Seite 2Dokumentenklasse C (vertraulich) Ziel: Das Zielszenario 2035 gibt ein anzustrebendes Reduktionspotenzial von 28% des Wärmebedarfs vor. Um dieses effektiv zu heben, sollten Maßnahmen in besonders relevanten Teilgebieten priorisiert werden. Mit Blick auf eine sozial gerechte Wärmewende sollte die Identifikation von Bereichen mit der integrierten Quartiersentwicklung harmonisiert werden, um Haushalte mit geringem Einkommen durch Intensivierung von Sanierungsmaßnahmen gezielt vor steigenden Energiepreisen zu schützen. In Abstimmung mit der Wohnungswirtschaft sollen Möglichkeiten für Sanierungen entwickelt werden; dabei werden auch besonders energieintensive Gebäude im städtischen Eigentum in den Fokus genommen. Umsetzungsschritte 1. Bereiche mit besonderem Sanierungsbedarf identifizieren 2. Berücksichtigung bei Entwicklung von Handlungsoptionen 3. Initiierung von Sanierungsmaßnahmen (in Abstimmung mit der Wohnungswirtschaft) 4. Aufbau von Beratungsangeboten (siehe Handlungsfeld D) • A-2-01: Das Ziel wird um folgenden Satz ergänzt: Bei der Entwicklung einer gesamtstädtischen Strategie zur Aktivierung von Potenzialflächen für Erneuerbare Energie wird die Herstellung und Speicherung von Wärmeenergie priorisiert. • B-3-01: Die Priorität der Maßnahme wird auf „mittel“ eingestuft. Bei den Umsetzungsschritten wird Ziffer 1 ersetzt durch: Der Ausbau von PV soll entsprechend folgender Priorisierung vorangetrieben werden: 1. Gebäude, insbesondere städtische Gebäude 2. Nicht für Wohnbebauung geeignete Parkplätze (u.a. auch Supermarktparkplätze) 3. Andere versiegelte Verkehrsflächen (z.B. Radwege-PV) • B-4-01: Wird durch folgende Punkte ergänzt: 1. Bei der Entwicklung und Umsetzung innovativer Speicherung von Wärme und Strom wird die Speicherung von Wärmeenergie priorisiert. 2. Die Maßnahme B-4-01 wird zeitlich höher priorisiert und so bald wie möglich begonnen, weil absehbare Speicherpotenziale wesentliche Grundlage für die Planungen von Wärmeerzeugern und Netzen sind. 3. Die als "weitere mögliche Maßnahme" genannte Prüfung der Nutzung tiefer Gesteinsschichten auch zur Speicherung von Wärme wird als Möglichkeit im Rahmen von B-4-01 mit betrachtet. • C-2-01: Unter Umsetzungsschritte wird in der Ziffer 5 das Wort „Förderung“ gestrichen. • C-4-01: In den Umsetzungsschritten werden die Punkte 3 und 4 gestrichen. Punkt 5 wird wie folgt neu gefasst: „Die Politik ist im Rahmen des Monitorings und Controlling zum Klimaplan über den Fortschritt zu informieren.“ • D-2-01: “Altbaumodernisierung” wird ersetzt durch “Modernisierung von Bestandsbauten”. Im Absatz „Ziel“ wird folgender Part gestrichen: „Da das bisher zur Verfügung stehende Fördervolumen nur für einen kleinen Teil der Gebäude in Privateigentum hinreichend ist, sollten die Mittel ggf. ausgeweitet, mindestens aber vor dem Hintergrund der Sozialverträglichkeit sehr zielgerichtet verwendet werden (bspw. Vermeidung von Mitnahmeeffekten).“ • D-2-02: Die Überschrift wird ersetzt durch: Förderung von gemeinschaftlichen Heizungslösungen, Bürgerenergie-Seite 2 von 4 Seite 3Dokumentenklasse C (vertraulich) Genossenschaften, Wärmenetzanschlüssen. Die Punkte 3 und 4 aus den Umsetzungsschritten werden gestrichen. • D-4.01: Die Überschrift wird ersetzt durch: Prüfung kommunaler Einflussmöglichkeiten zur Anpassung des Wärmenetzpreises. Im Absatz „Ziel“ wird folgender Satz gestrichen: „Ggf. ist zusätzlich möglich, Tarife an den energetischen Zustand des Gebäudes zu knüpfen und so einen Anreiz für Modernisierungen zu schaffen.“ • D-5-01: Die Beratungsangebote sollen mit den vorhandenen Beratungsangeboten gekoppelt werden (Energieagentur, Verbraucherzentrale, Mieterberatung, Klimaviertel, Quartiersmanagements). Auf die Etablierung neuer Beratungsstrukturen wird verzichtet. • D-5-03: Die Personalkosten werden von 80.000 € auf 30.000€ gekürzt. • D-5-04: Das Ziel wird ersetzt durch: „Es soll ein Beratungsangebot aufgebaut werden, welches an vorhandene Beratungsstrukturen angedockt werden soll (z.B. Sozialberatung, Stiftung Bonner Altenhilfe, Bonner Offensive zur Überwindung der Wohnungslosigkeit), um Haushalte, die sich räumlich verändern möchten, dabei zu unterstützen, ihren Wohnraum besser auszunutzen. Dies kann insbesondere bei einer großen Pro-Kopf-Wohnfläche zu einer finanziellen Entlastung aufgrund geringerer bzw. geteilter Unterhaltungs- und Energiekosten führen. Durch die verbesserte Wohnraumnutzung wird (ggf. andernorts) der Neubaubedarf verringert (Klimaschutz- und Umweltwirkung).“ • D-7-01: Die Prüfung einer Wohnflächensteuer entfällt. • Alle unter C genannten „weiteren Maßnahmen“ werden wie folgt aufgenommen: a) Die Maßnahme eines gemeinsamen Baustellenmanagements wird als mittelfristig umzusetzendes Arbeitspaket des Wärmeplans entwickelt und der Politik zur Entscheidung vorgelegt. Ziel ist es, die Beeinträchtigung der Menschen in Bonn durch die zu erwartenden umfangreichen Baustellen so gering wie möglich zu halten. b) Die übrigen „weiteren Maßnahmen“ werden nicht in den Plan aufgenommen und können im Rahmen der Fortschreibung des Wärmeplans erneut betrachtet werden. Begründung Die Stadt bekennt sich zu dem gefassten Ziel, bis zum Jahr 2035 Klimaneutral zu sein. Die vorliegende Wärmeplanung ist ein weiterer Schritt auf dieses Ziel zu. Den Antragstellenden ist bewusst, dass die Erreichung des Ziels unter den Gesichtspunkten Sozialverträglichkeit und Finanzierbarkeit der notwendigen Maßnahmen eine große Herausforderung darstellt. Ein frühzeitiger Beschluss über die Wärmeplanung in Bonn ist sinnvoll, um den Bonner Stadtwerken Klarheit über die notwendigen Investitionen zu bieten und den Bürger:innen Sicherheit darüber zu geben, wie in Zukunft in ihrem Viertel geheizt wird. Denn ohne den Beschluss des Wärmeplanes können die weiteren Planungen nicht angestoßen bzw. fortgesetzt werden. Außerdem sichert ein frühzeitiger Beschluss bessere Chancen, die notwendigen Fachplanungsbüros zeitnah engagieren zu können.Seite 3 von 4 Seite 4Dokumentenklasse C (vertraulich) Unter dem Stichwort (Wohnungs-)Suffizienz wird vorgeschlagen, Wärmeenergie durch die Reduzierung von qm-Wohnfläche pro Kopf einzusparen. Angesichts fehlender Wohnungen in Bonn und der damit verbundenen starken Eingriffe in die Lebensführung sollen diesbezügliche Maßnahmen (Wohnflächensteuer, Mindestbelegungsquote) nicht weiterverfolgt werden. Ziel ist es, den bestehenden Wohnraum zu erhalten und besser auszunutzen. Bezüglich der Maßnahmenplanung ist die Wärmeplanung auf das Wesentliche zu beschränken. Unter anderem soll das Ziel nicht prioritär verfolgt werden, so viel elektrische Energie wie möglich in der Stadt zu erzeugen, denn der elektrische Strom kann auch außerhalb der Stadt - wie bisher auch - klimaneutral erzeugt werden. Das Problem ist die Wärmeenergie. Diese muss örtlich erzeugt werden, weil sie nicht über weite Strecken transportiert und auch nur örtlich gespeichert werden kann. Daher wollen wir uns hierauf konzentrieren, gerade weil die Stadt nur beschränkte finanzielle Ressourcen hat. Aus diesem Grund werden am Maßnahmenkatalog die obigen Änderungen vorgenommen. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de