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252604-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Antworten auf Fragen zum Wärmeplan

Nummer
252604-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.05.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
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  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Im Gesetz Straße· Limperich, Beuel
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  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Hardtberg Stadtbezirk
  • Medinghoven siedlung· Duisdorf, Hardtberg
  • Neu-Tannenbusch siedlung· Tannenbusch, Bonn
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 25.06.2025 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 04.06.2025 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Rates 03.07.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 252604 Erster kommunaler Wärmeplan für Bonn (Klimaplan)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252604-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
Antworten auf Fragen zum Wärmeplan
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 21.05.2025 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
04.06.2025 Kenntnisnahme
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
25.06.2025 Kenntnisnahme
Rat 03.07.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Das Programmbüro klimaneutrales Bonn 2035 hat gemeinsam mit der Bonn-
Netz GmbH am 26. und 27. März 2025 Informationsveranstaltungen für alle
Fraktionen angeboten, um Fragen zum kommunalen Wärmeplan klären zu
können. Einige Fragen haben für die Bewertung des Wärmeplans eine große
Relevanz, waren zunächst offengeblieben oder haben die Verwaltung im
Nachgang schriftlich erreicht. Diese werden unten beantwortet.
In der Anlage befindet sich außerdem eine Aktualisierung zur Anlage 6 der DS
252604. Die Auswertung des Beteiligungsprozesses wurde ergänzt, da bis
28.04.2025 vier weitere Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange
eingegangen sind.
Geht mit Beschluss des Wärmeplans eine Entscheidung für Wärmenetze
in bestimmten Teilgebieten einher?
Nein. Gemäß Wärmeplanungsgesetz umfasst die Wärmeplanung verbindliche
Phasen, in denen der Bestand erfasst, die theoretischen Gesamt-Potenziale
erhoben und auf dieser Datengrundlage in einem Modell eine theoretische
technisch-wirtschaftliche Eignung für Wärmenetze ermittelt wird.
Erst in Folge des initialen Wärmeplans mit seinem stadtweiten Blick können
theoretischen Potenziale und Eignungen in den einzelnen Teilgebieten auf ihre
Realisierbarkeit hin untersucht werden. Konkret müssen in einzelnen
Machbarkeitsstudien bspw. Erneuerbare Energien-Quellen in räumlicher Nähe
erschlossen, Lösungen für die Verlegung von Rohren in engen
Straßenquerschnitten und eine betriebswirtschaftliche Betrachtung
vorgenommen werden.
Die Karte möglicher Wärmeversorgungstechnologien (zentral/Wärmenetz bzw.
dezentral/vorwiegend Wärmepumpe, vgl. Anhang 3 der DS 252604, Folie 53)Seite 1 von 57
Seite 2
gibt Hinweise, wo eine Untersuchung sinnvoll erscheint. Das Ergebnis der
Modellrechnung nimmt jedoch keine Priorisierung vorweg. Ein Beschluss des
Wärmeplans trifft insofern keine Entscheidungen für konkrete
Wärmenetzausbaugebiete.
Der Stadtwerke-Konzern erarbeitet aktuell eine Ausbaustrategie für das
bestehende Fernwärmenetz. Mit ersten Ergebnissen ist nach Kenntnis der
Verwaltung noch 2025 zu rechnen. Es ist zu erwarten, dass weitere Versorger
auf den Markt hinzustoßen werden.
Siehe hierzu auch erläuternde Folien in Anhang 1.
Wie kann die Wärmewende sozial gerecht gestaltet werden? Woher
stammen die, auf die Reduktion der beheizten Wohnfläche bezogenen
Maßnahmen?
Gemäß dem Beschluss zur kommunalen Wärmeplanung (DS 212052) hat die
Verwaltung auch die Frage untersucht, wie die Wärmewende möglichst sozial
gerecht gestaltet werden kann. Hierfür wurde das Öko-Institut e.V. mit einer
Recherche möglicher Handlungsempfehlungen aus anderen Kommunen
beauftragt. Diese sind in folgende Maßnahmen eingeflossen:
• D-2-01 (Förderprogramm sozialverträgliche Altbaumodernisierung) bzw.
D-2-02 (Förderung von Heizungstausch und gemeinschaftlichen
Heizungslösungen)
• D-4-01 (Prüfung kommunaler Einflussmöglichkeiten auf den
Wärmenetz-Preis)
• D-5-01 (Beratungspaket für Eigentümer*innen mit geringen
Finanzmitteln)
• D-5-04 (Beratungsstelle zur Optimierung der Wohnraumnutzung) bzw.
D-7-01 (Prüfung einer Wohnflächensteuer)
• A-1-02 (Gebiete mit Sanierungsbedarf identifizieren)
Dem Förderprogramm sozialverträgliche Altbaumodernisierung misst das Öko-
Institut eine große Bedeutung und Hebelkraft in Bezug auf eine sozial gerechte
Wärmewende zu. Die Reduktion des Wärmebedarfs durch Sanierung hilft,
steigende Energiepreise aufzufangen. Um die Sanierungsrate zur erhöhen
brauche es finanzielle Anreize auch über bestehende Förderprogramme hinaus
– insbesondere für die Zielgruppen der einkommensschwachen Haushalte,
Vermieter*innen preisgünstigen Wohnraums,
Wohnungseigentümergemeinschaften, Mischnutzungen, etc. Über den
Zuschnitt des Förderprogramms für Vermieter*innen ließen sich mittelbar
Mieter*innen entlasten, die selbst keinen Einfluss auf, durch baulichen Zustand
der Wohnung bedingte Energiebedarfe nehmen können. Wichtig sei –
insbesondere mit Blick auf den begrenzten Finanzrahmen des
Förderprogramms – Mitnahmeeffekte durch Eigentümer*innen zu verhindern,
die auch ohne zusätzliche Förderung eine individuelle Sanierungsentscheidung
treffen würden. Entsprechende Hinweise sind in die Konzeption der
Förderrichtlinien eingeflossen.
Zusätzlich zu Sanierungsmaßnahmen kann eine Optimierung des beheiztenSeite 2 von 57
Seite 3
Wohnraums dabei helfen, zugleich ökologische und soziale Ziele zu erreichen.
Einerseits werden Themen des demographischen Wandels adressiert (bspw.
steigende Zahl von Ein- und Zweipersonenhaushalten) und z. B. Hilfestellungen
zu Umbau und Umzug angeboten. Andererseits wird der Gesamtwärmebedarf
absolut reduziert (s.o.), was eine wichtige Ergänzung zur relativen
Energieeffizienz eines Gebäudes darstellt. Auch soziale Mehrwerte sind
möglich.
Ein Beispiel kann dies veranschaulichen: Durch Beratung zum Umbau von
Einfamilienhäusern, z.B. für eine Untervermietung kann zusätzlich Wohnraum
dem Markt zugefügt werden. Zugleich reduzieren private Eigentümer*innen ihre
Energiekosten und generieren Mieteinnahmen oder Mithilfe im Haushalt.
Als Referenzen hierfür können dienen:
• Wohnraumagentur in Göttingen
• das Projekt „Wohnen für Hilfe“ in Köln
• eine entsprechende Beratungsveranstaltung in Bornheim
• eine Kampagne des Studierendenwerks Köln
In der Fachdiskussion im Rahmen der Erstellung des Wärmeplans wurde eine
Wohnflächensteuer diskutiert – als Instrument, dass diese Beratungs- und
Unterstützungsmaßnahmen ergänzen könnte. Der Vollständigkeit halber wurde
daher deren mittelfristige Prüfung auf Machbarkeit und Sinnhaftigkeit im
Maßnahmenkatalog der Stadt aufgeführt. Aus Sicht der Verwaltung sollte die
Maßnahme mit Blick auf die Akzeptanz von Klimaschutzmaßnahmen jedoch
nicht weiterverfolgt werden und stattdessen auf den Ausbau der Beratung und
Unterstützungsangebote gesetzt werden.
Die Zielszenarien scheinen überambitioniert. Warum wurde nicht
realistischer geplant? Welche Möglichkeiten zur Beschleunigung des
Netzausbaus für Wärmenetze und Strom werden gesehen?
Gesetzlicher Auftrag der Wärmeplanung ist zu zeigen, was passieren muss, um
das Klimaneutralitäts-Zieljahr 2045 zu erreichen (vgl. oben geschilderte Phasen
der Wärmeplanung). Gemäß kommunaler Beschlusslage wurde zusätzlich das
Zieljahr 2035 berechnet. Der Wärmeplan ist insofern als Rückwärtsplanung zu
verstehen und zeigt die für eine Zielerreichung notwendigen Schritte.
Die Verwaltung teilt die Ansicht, dass diese unter aktuellen
Rahmenbedingungen nicht im notwendigen Tempo zu erreichen sind. Daher
enthält die Umsetzungsstrategie zusätzliche Maßnahmenvorschläge zur
Prozessbeschleunigung (vgl. Anhang 5 der DS 252604, Folie 35). Als prioritär
identifiziert wurden der Aufbau und die Nutzung von Expertise zu Energierecht
und -technik innerhalb der Verwaltung (E-2-01), die Entwicklung eines
standardisierten Prozesses zur Berücksichtigung des überragenden
öffentlichen Interesses an Erneuerbaren Energien-Anlagen (nach §2 EEG und
§2 WPG) und der Kapazitätsaufbau in Planungs- und Genehmigungsbehörden
bzw. eine mögliche Vereinfachung im Planungs- und Genehmigungsrecht (E-2-
02). Hierzu sind auch gesetzlichen Voraussetzungen auf Bundes- und
Landesebene zu schaffen.Seite 3 von 57
Seite 4
Wie sähe das Rechenmodell aus, wenn eine unveränderte Sanierungsrate
unterstellt würde?
Die Sanierungsrate ist ein Ergebnis der Modellierung und kein variierbarer
Eingangsparameter der Berechnung (vgl. Anhang 3 der DS 252604, Folie 9).
Das Modell simuliert anhand technischer, wirtschaftlicher, sozioökonomischer
und ökologischer Faktoren für jedes Gebäude auf dem Stadtgebiet eine
individuelle Entscheidung darüber, welche Heizung gewählt wird, wann sie
gewechselt wird und auch, wann und in welchem Umfang eine Sanierung
erfolgt. Die Sanierungsrate hängt insofern, wie auch in der Realität z.B. davon
ab, wann aus Sicht von Gebäudeeigentümer*innen mit Blick auf Energiepreise
und Investitionskosten in Heizungsanlagen eine Wärmebedarfsreduktion durch
Sanierungsmaßnahmen wirtschaftlich ist.
Da die Modellierung und der Auftrag ggü. dem Dienstleister evety GmbH
abgeschlossen ist, wäre eine Neuberechnung a) nur in Form einer
Nachbeauftragung möglich und b) würde diese eine aufwändige und
kostenintensive Anpassung des Rechenmodells erfordern. Dies scheint aus
Sicht der Verwaltung nicht zielführend.
Folgende Informationen zur Einschätzung der Sanierungsrate liegen bereits
jetzt vor:
• Aktuell (Oktober/2024) lag die Sanierungsrate in Deutschland bei 0,69
% (im Jahr 2022 bei 0,88 %, im Jahr 2023 bei 0,7). Unterstellt man
diese Rate als konstant, würden jährlich nur rund 385 der 62.800
betrachteten Bonner Gebäude saniert. Bis 2035 entspricht dies ca. 6,9
%, bis 2045 ca. 13,8 % der Bonner Gebäude.
• Die Sanierungsrate gibt keine Auskunft über die erreichte
Sanierungstiefe (Teil- oder Vollsanierung). Eine Reduktion des
Wärmebedarfs bzw. Einsparung von Emissionen ist daraus nicht ohne
Weiteres ableitbar (s.o.).
• Sowohl die Modellierung für 2045 als auch 2035 ergibt eine
Wärmebedarfsreduktion von ca. 28 % durch Sanierungsmaßnahmen
(Verhaltensänderungen/Suffizienzmaßnahmen sind kein Bestandteil der
Modellierung). Im Szenario 2045 ergibt sich diese durch eine
Sanierungsrate von durchschnittlich 1,5 % pro Jahr (vgl. Anhang 4 der
DS 252604, Folie 9ff, v.a. Folie 15), im Zielszenario 2035 durch eine
Sanierungsrate von durchschnittlich 2,8 % pro Jahr (Folie 19ff, v.a. Folie
25).
Maßgeblich für die notwendige Wärmebedarfsreduktion ist, welche
Erneuerbare Wärmemenge bis zum Erreichen des Zieljahres realistisch neu
erschlossen und den Gebäuden zur Verfügung gestellt werden kann. Schon die
Dekarbonisierung des bestehenden Fernwärmeangebotes stellt eine
Herausforderung dar. Die Potenzialanalyse zeigt, dass zwar theoretisch
ausreichende Erneuerbare Energien-Quellen vorhanden sind, um den
Wärmebedarf zu decken (vgl. Anhang 2 der DS 252604, Folie 58). Diese
Summen werden sich nach Einzelfallprüfung in der Realität jedoch deutlich
reduzieren. Da Wärme im Gegensatz zu Strom nicht über weite Strecken ohne
nennenswerte Verluste transportiert werden kann, wird die verfügbare Fläche
absehbar ein limitierender Faktor sein.Seite 4 von 57
Seite 5
Bemühungen von kommunaler Seite mittelbaren Einfluss auf die
Sanierungsrate von Gebäuden in privater Hand zu nehmen, sind diesbezüglich
auch als Weg der Entlastung zu verstehen: Zum einen reduzieren sie den
Investitionsbedarf in Erneuerbare Energien-Anlagen, Speicher und Wärme-
/Stromnetze. Zum anderen verringern sie den Druck konkurrierender
Nutzungsinteressen der knappen Flächen. Auch werden Energiepreise
zusätzlich steigen, wenn nur unzureichende Erzeugungs- und
Transportkapazitäten erreicht werden können. Sanierungsmaßnahmen sind
insofern immer auch als Maßnahme zur Reduktion von Energiekosten zu
verstehen und werden sich zukünftig ggf. früher amortisieren als bisher.
Mögliche Maßnahmen zur Steigerung der Sanierungs- und
Heizungswechselrate finden sich in Handlungsfeld D der Umsetzungsstrategie.
Kommt es durch die Annahme einer hohen Sanierungsquote zu einer
Fehleinschätzung des realen Wärmebedarfs und führt diese womöglich zu
einem Verzicht auf den Bau zusätzlicher Erneuerbaren Energien-Anlagen?
Nein. Zwar wurde im Rahmen der Wärmeplanung der für die Erreichung des
modellierten Zielszenarios notwendige Endenergiebedarf errechnet (vgl.
Anhang 4 der DS 252604, Folien 10 bzw. 20). Der Wärmeplan trifft jedoch
keine Aussagen zu Anzahl, Kapazität und jeweiliger Technologie einzelner
Anlagen.
Im Rahmen der Ausbaupläne der Wärmenetze wird durch die jeweiligen
Betreiber die Dimensionierungen unter Berücksichtigung der tatsächlichen
Wärmebedarfe erfolgen. Dadurch kann ausgeschlossen werden, dass es zu
einer Unterdimensionierung der Leitungsinfrastruktur kommt. Bei der Planung
und dem Bau der Erzeugungsanlagen werden derartige Anlagen zumeist
modular aufgebaut und können somit dem stetig steigenden Energiebedarf im
Rahmen des sukzessiven Netzausbaus schritthalten.
Die Reduktion des Wärmebedarfs bspw. durch Sanierungsmaßnahmen führt
insofern nicht dazu, dass Anlagen nicht oder nur in kleinerem Umfang gebaut
würden. Vielmehr lassen sich mehr Gebäude versorgen, je weniger Energie
jeder einzelne Haushalt benötigt. Zwar wurde in der Potenzialanalyse ein
theoretisch auch zur Deckung des aktuellen Bedarfs hinreichendes
Gesamtpotenzial ermittelt (vgl. Anhang 2 der DS 252604, Folie 58). Die
realisierbare Menge wird jedoch deutlich geringer ausfallen. Limitierender
Faktor sind neben der Dauer von Planungs- und Genehmigungsverfahren auch
die für die Erschließung von Solar- und Geothermie bzw. Anlagen wie
Großwärmepumpen und Speichern benötigten Flächen. Strategisches Ziel mit
Blick auf die Versorgungssicherheit sollte daher stets sein, ein mögliches
Maximum des Potenzials zu heben.
Warum wurden Potenziale der Tiefengeothermie nicht untersucht?
In der Bestandsanalyse (Anhang der DS 252604) bezieht sich Folie 18 auf die
mitteltiefe Geothermie ab 400 m bis 1.500 m Tiefe. Eine sehr grobe
Potenzialabschätzung wurde hier seitens der evety GmbH vorgenommen:Seite 5 von 57
Seite 6
• Danach könnte eine 1.000 m tiefe Erdwärmesonde bei angenommenen
2.400 Volllaststunden ca. 200 - 360 MWh pro Jahr erzeugen. Unter der
Annahme einer Potenzialfläche von 3.250 Hektar und der Bohrung von
einer Sonde pro Hektar (d.h. insgesamt 3.250 mitteltiefe Erdsonden)
könnten 650 bis 1.170 GWh pro Jahr erzeugt werden.
• Wenn jeweils 1.500 m tiefe Erdsonden verwendet werden, erhöht sich
der jährliche Ertrag einer Sonde auf ca. 300 - 540 MWh und der
Gesamtertrag auf 975-1755 GWh (gleiche Annahmen zu
Volllaststunden, Potenzialfläche und Sondendichte).
Folie 19 bezieht sich auf die tiefe Geothermie (> 1.500 m Tiefe). Die hier
angegebenen Potenziale wurden nicht im Rahmen der kommunalen
Wärmeplanung von der evety GmbH abgeschätzt, sondern stammen aus der
Studie der WBG GmbH „Möglichkeiten der Geothermie im Bereich der Stadt
Bonn“ im Auftrag der SWB Energie und Wasser aus dem Jahr 2023:
• Darin wurde das Potenzial einer 1.800 m tiefen Erdsonde auf 350-650
MWh pro Jahr geschätzt (dort wurden ebenfalls 2.400 Volllaststunden
angesetzt).
• Eine 4.000 m tiefe Erdsonde könnte danach sogar 1.500-1.900 MWh
pro Jahr erzeugen (bei nur 2.000 Volllaststunden).
Eine Abschätzung, wie viele solcher tiefen Erdsonden in Bonn möglich wären,
wurde seitens der SWB damals nicht beauftragt, so dass keine
Gesamtschätzung für die Stadt Bonn vorliegt. Bei 100 Erdsonden-Bohrungen in
4.000 m Tiefe wären insgesamt 150-190 GWh pro Jahr erzeugbar.
Neben Erdsonden ist in der tiefen Geothermie die Nutzung von Dubletten
üblich. Dabei handelt es sich jeweils um zwei Bohrungen: eine Förderbohrung,
bei der warmes Wasser (Thermalwasser) an die Erdoberfläche gepumpt und
dessen Wärme über einen Wärmetauscher nutzbar gemacht wird, und eine
ausreichend entfernte Injektionsbohrung, bei der das erkaltete Wasser wieder
zurück in die Tiefe gepumpt wird. Dubletten sind aber in Bonn aufgrund
ungünstiger geologischer Gegebenheiten leider flächig nicht einsetzbar – im
devonischen Grundgestein ist nicht nennenswert Thermalwasser enthalten.
Nach Angaben von Geolog*innen wären Dubletten in Bonn aber
möglicherweise entlang schmaler Störungszonen (Rheintalstörung und Störung
im Marienforster Tal in Bad Godesberg) nutzbar, da dort CO2-Mofetten darauf
hindeuten, dass in der Tiefe auch Thermalwasser vorhanden ist.
Um diese Potenziale abschätzen zu können, müsste für Bonn eine 3D-Seismik
durchgeführt werden, um die Lage der Störungen genauer zu erkunden, um
anschließend über mitteltiefe Probebohrungen abschätzen zu können, ob tiefe
Bohrungen wirtschaftlich sinnvoll sind. Trotz Förderungen auf Bundes- und
Landesebene können die Stadtwerke Bonn solch aufwändige Untersuchungen
nicht allein durchführen, sondern es wäre ein breit aufgestelltes
Forschungskonsortium inkl. Geologischem Dienst NRW erforderlich (siehe
Frage unten). Aufgrund dieser Ungewissheiten war eine theoretische
Potenzialabschätzung für solche Dubletten im Rahmen der kommunalen
Wärmeplanung nicht möglich.Seite 6 von 57
Seite 7
Wurde die, im Klimaplan-Steckbrief 5.2.1.2 vorgesehene Vertiefungsstudie
zu Erneuerbaren Energien schon begonnen? Kann sie Auskunft zum
Potenzial von Tiefengeothermie geben?
Es sind bereits zahlreiche Grundlagenstudien verfügbar (siehe DS 231580) –
allen voran die Informationen, die der Energieatlas des Landesamtes für Natur,
Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUK,
https://www.energieatlas.nrw.de/). Die Vertiefungsstudie hat den Auftrag,
zielgerichtet Informationslücken zu schließen, die für und vor Erschließung der
Potenziale geschlossen werden müssen. Zur Identifikation dieser Lücken und
der Identifikation der für Bonn relevantesten bzw. vielversprechendsten
Erneuerbaren Energien-Technologien wurden zunächst die Ergebnisse der
Potenzialanalyse des Wärmeplans abgewartet. Zusätzlich erarbeitet die SWB
Energie und Wasser im Auftrag der Verwaltung eine Flächenanalyse, die
Potenziale auch räumlich verortet identifizieren und darstellen soll (Klimaplan-
Steckbrief 5.2.2.1).
Tatsächlich verfügt die Verwaltung bisher über unzureichende Informationen zu
Potenzialen tiefer Geothermie (siehe Frage oben) und die Vertiefungsstudie
könnte hier einen Beitrag leisten. Ein oder mehrere Probebohrungen in die
notwendige Tiefe kosten jedoch mehrere Millionen Euro und das Budget der
Vertiefungsstudie wäre hierfür unzureichend (vgl. auch Maßnahmen-Skizze B-
1-01 in Anhang 5 der DS 252604, Folie 15). Es müssten mögliche Investoren
bzw. Förderer gefunden und für ein Forschungskonsortium gewonnen werden.
Der Fokus in Verwaltung und Stadtwerke-Konzern liegt bis zum Abschluss
derartiger Studien auf den anderen Technologien.
Welche CO2-Einsparungen sind nach Modernisierung aller öffentlichen
Gebäude zu erwarten? Lohnt es sich, hierauf zu priorisieren?
Der Wärmeverbrauchsanteil der kommunalen Liegenschaften am
Gesamtwärmeverbrauch in Bonn beträgt 3,5 % (121 GWh von 3.200 GWh, vgl.
Anhand 1 der DS 252604, Folie 35). Die Treibhausgasemissionen der
kommunalen Liegenschaften betrugen 22 von insgesamt 740 Tsd Tonnen.
Theoretisch sind durch Vollsanierung und Heizungswechsel also maximal 3%
der Gesamtemissionen einzusparen (Folie 45, untere Grafik).
Kommunale Liegenschaften haben eine wichtige Vorbildfunktion, prozentual
haben Sie jedoch nur einen geringen Anteil an den Gesamtemissionen. Mit
Blick auf das Ziel einer klimaneutralen Gesamtstadt kommt der
Wärmeverbrauchsreduktion in den Gebäuden in privater und gewerblicher
Hand daher eine sehr große Verantwortung zu.
Auch ein Umkehrschluss, dass eine Sanierung der Liegenschaften nachrangig
ist, kann so nicht gemacht werden. Denn unabhängig vom Einsparpotenzial
und der Vorbildfunktion ist diese jedoch oft schon aus Gründen der
Bestandserhaltung und als Voraussetzung für den Einsatz von Wärmepumpen
notwendig.
Über Gebäude in der Hand des Bundes und des Landes fehlen der Verwaltung
aktuell noch belastbare Zahlen. Über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(BImA) hat die Verwaltung die Energieeffizienzfestlegungen des Bundes unterSeite 7 von 57
Seite 8
dem Titel „Vorbildfunktion Bundesgebäude für Energieeffizienz“ (Stand 2021)
übermittelt bekommen. Hierin ist eine sich jährlich steigernde Sanierungsrate
von zunächst 1 % auf 5 % ab 2030 vorgesehen, um die gesteckten Ziele zu
erreichen. Verwiesen wurde bereits darauf, dass die BImA in Bonn sehr viele
Gebäude betreibt, die in der Denkmal-Liste der Stadt Bonn und des Landes
NRW aufgenommen wurden und insofern eine enge Rücksprache notwendig
ist.
Warum ist für die Innenstadt von Bad Godesberg kein Fernwärme-Ausbau
vorgesehen?
Das Rechenmodell ergibt, dass eine Versorgung der Innenstadt von Bad
Godesberg mittels Wärmenetz mit Blick auf die berücksichtigten Parameter
technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist. Gemäß Maßgabe 6.1 des Beschlusses
des Bonner Klimaplans (DS 222006) wurde „als Pilotprojekt geprüft, inwieweit
im Geltungsbereich des Masterplans Innenstadt Bad Godesberg ein
Wärmenetz realisiert werden kann“.
Die Prüfung hat ergeben, dass die Bedingungen für ein Wärmenetz sehr gut
sind (insb. liegt im Bereich der Innenstadt eine sehr hohe Wärmeliniendichte
von rund 7,5 GWh/a vor). Eine Herausforderung stellt jedoch die Suche nach
Standorten für notwendige Erzeugungsanlagen und Speicher in räumlicher
Nähe dar (bspw. Fluss-/Grundwasser-Großwärmepumpe). Aktuell entwickelt
der Stadtwerke-Konzern seine Ausbaustrategie für das bestehende
Fernwärmenetz und prüft auch Möglichkeiten zum Aufbau neuer
Nahwärmenetze. In diesem Rahmen wird auch die Flächenverfügbarkeit weiter
untersucht und bewertet.
Die Erzeugung der Fernwärme wird sich im Zuge der Dekarbonisierung
sukzessive dezentraler entwickeln als sie sich derzeitig darstellt. Um im
gesamten Stadtgebiet die Wärmenetze weiter ausbauen zu können, müssen
daher auch vorhandene Erzeugungsstandorte ausgebaut und neue
erschlossen werden. Nur so ist es möglich, dass der mit dem Ausbau steigende
Fern- und Nahwärmeabsatz zukünftig durch regenerative Energien und/oder
unvermeidbare Abwärme sichergestellt werden kann.
Einen wichtigen Standort wird dabei u. a. das heutige Heizwerk Süd darstellen.
Welche Personal- und Finanzbedarfe kommen auf die Stadt zu?
Eine Aufsummierung der in der Umsetzungsstrategie geschätzten Sachkosten
(vgl. Anhang 5 der DS 252604) ist aus Sicht der Verwaltung zu diesem frühen
Zeitpunkt nicht aussagekräftig und wurde daher nicht vorgenommen. Durch die
bisher nur sehr grobe Abschätzung von Einzelmaßnahmen, die sich bspw. in
Umsetzungstiefe und -aufwand sehr unterscheiden können, ist eine Ermittlung
eines Gesamtbetrages nicht sinnvoll.
Die Beschlussvorlage zum kommunalen Wärmeplan sieht daher in
Beschlusspunkt 3 vor, dass Maßnahmen, die zusätzliche Ressourcen erfordern
zunächst konkretisiert/ausgearbeitet werden und den zuständigen Gremien inkl.Seite 8 von 57
Seite 9
eines Finanzierungsplans erneut zum Beschluss vorgelegt werden.
Durch den Ausbau der Netzinfrastruktur kommen auf die Stadt Bonn keine
Kosten zu, da diese durch die jeweiligen Betreiber der Energieinfrastruktur
getragen werden müssen. Dieses gilt auch für die ggf. zusätzlich erforderlichen
Personalkosten.
Wie sind die, in der Umsetzungsstrategie gelisteten „weiteren möglichen
Maßnahmen“ zu verstehen?
Mit Blick auf begrenzte Kapazitäten der Verwaltung wurden in der
Umsetzungsstrategie Maßnahmen mit der größten Dringlichkeit identifiziert,
welche prioritär zu verfolgen sind (in den Übersichtsfolien der
Umsetzungsstrategie, Anhang 5 der DS 252604, mit grauem Balken für Start-
und Endzeitpunkt dargestellt und als kurze Steckbriefe ausgearbeitet). Da das
Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung jedoch ambitioniert ist, hat die
Verwaltung eine Vielzahl an Maßnahmenempfehlungen zusammengetragen,
um die Breite der aktuell absehbaren Steuerungsmöglichkeiten darzustellen.
Einige davon stammen auch aus der durchgeführten Beteiligung der
Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange (vgl. Anhang 6 der DS 252604).
Sie sind im Rahmen von Monitoring bzw. Controlling der Wärmewende in
Abhängigkeit von Fortschritt und aktuellen Rahmenbedingungen einzeln zu
prüfen und zu bewerten.
Zusätzliche Antworten auf Fragen zum Wärmeplan finden sich auch unter
www.bonn.de/waerme und www.bonn.de/waerme-faq und in der
Stellungnahme zur Großen Anfrage der FDP-Fraktion unter DS 252846.
Anlage/n
1 kommunaler Wärmeplan - Kontext Beschluss (öffentlich)
2 Anhang 6 - kommunale Wärmeplanung - Auswertung Beteiligung
(aktualisiert) (öffentlich)Seite 9 von 57
1
Erster kommunaler
Wärmeplan für Bonn
Der Kontext und Ihre Fragen zum BeschlussSeite 10 von 57
2
Politische und gesetzliche Aufträge
zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans
• Am 31.10.2019 hat der Stadtrat beschlossen, bis 2035 Klimaneutralität in Bonn
erreichen zu wollen. | DS 190232
• Am 02.12.2021 hat der Stadtrat die Verwaltung damit beauftragt, eine
kommunale Wärmeplanung für die Bundesstadt Bonn zu erstellen. Am
23.03.2023 wurde sie zusätzlich als Teil des Arbeitsprogramms Klimaschutz
beschlossen. | DS 212052 u. 222006
Aufgrund fehlender kommunaler Mittel begann die Umsetzung erst mit Bewilligung von Bundesfördermitteln
im Sommer 2023.
• Seit 2024 sieht die Bundes- sowie NRW-Landesgesetzgebung (WPG / L-WPG)
die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung in Bonn bis spätestens
30.06.2026 vor.
• Ziel ist ein Planungsszenario für eine vollständig erneuerbare stadtweite
Wärmeversorgung, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 (kommunales Ziel)
respektive 2045 (Bundesziel) zu erreichen.
Gem. § 2 Absatz 3 L-WPG können Kommunen bei der Erstellung der Wärmepläne auch ein früheres Zieljahr festlegen
als das im Gesetz genannte Jahr 2045.Seite 11 von 57
3
Warum die kommunale Wärmeplanung?
• Die Wärmeplanung stellt die wesentliche, strategische Grundlage der Wärmewende in
Bonn dar. Sie wurde auf Basis der Bestands- und Potenzialdaten für alle weiteren
Maßnahmen erstellt.
• Die Umsetzung eines klimaneutralen Wärmeversorgungskonzepts in Bonn hängt maßgeblich
davon ab, dass frühzeitig Klarheit über die strategischen Optionen geschaffen wird, um
auf dieser Basis Umsetzungsmaßnahmen sozioökonomisch und politisch fortentwickeln zu
können.Seite 12 von 57
4
Die Wärmeplanung folgt
den gesetzlich vorgegebenen Arbeitsschritten
Durchführung einer
Potenzialanalyse
(§ 16 WPG)
Ermittlung der lokal verfügbaren
Potenziale erneuerbarer Energien
und Abwärme sowie Bewertung der
Energieeinsparungspotenziale
Durchführung einer
Bestandsanalyse
(§15 WPG)
Erhebung des Status Quo bei
Wärmebedarf, THG-Emissionen
sowie Gebäude- und
Versorgungsstruktur als Basis für den
digitalen Zwilling
Entwicklung des Zielszenarios
und Einteilung in
Wärmeversorgungsgebiete
(§§ 17-19 WPG)
Entwicklung von Szenarien auf Basis
lokaler Rahmenbedingungen
Festlegung von
Wärmeversorgungsgebieten für
dezentrale Einzelversorgung und
Wärmenetze inkl. entsprechender
Versorgungskonzepte auf Basis
vorhandener EE-Potenziale
Ausarbeitung der
Umsetzungsstrategie
(§ 20 WPG)
Entwicklung, Bewertung und
Priorisierung konkreter
Einzelmaßnahmen auf dem Weg zur
Klimaneutralität der Wärmeversorgung
Durchführung einer
Eignungsprüfung
(§14 WPG)
Unterteilung der Gemeinde in
Teilgebiete. Prüfung, ob in
Teilgebieten ein vereinfachtes
Verfahren nach §22 WPG möglich ist.
Umsetzung und
Konkretisierung
4Seite 13 von 57
5
Was ist eine kommunale Wärmeplanung
und was nicht?
Orientierungs- und
Priorisierungshilfe für die
weiteren Schritte hin zur
klimaneutralen
Wärmeversorgung.
Kein detaillierter Plan,
wann, wer, wo einen
Wärmenetzanschluss bekommt.
→ Bei vorhandenem Potenzial
ist dies gesondert mittels
Machbarkeitsstudien
(BEW-Transformationsplanung)
zu konkretisieren.
Keine Antwort für die
Gebäudeeigentümer*innen,
was individuell die beste
Dekarbonisierungsoption ist.
→ Bei Bedarf durch
Energieberatung
→ Damit auch keine Pflicht
verbundenSeite 14 von 57
6
• „Der Wärmeplan hat keine rechtliche Außenwirkung und begründet keine
einklagbaren Rechte oder Pflichten.“ (§ 23 Abs. 4 WPG)
• Es ist ein Planungsinstrument mit informatorischem Gehalt
(Empfehlungscharakter).
• Der Wärmeplan ist jedoch mittelbar durch Verwaltung und Netzbetreiber zu
berücksichtigen (siehe Beschlusspunkt 2: „Er ist bei allen Planungen, Prozessen
und Entscheidungen als Fachplanung zu berücksichtigen.“).
• Unabhängig vom Beschluss eines Wärmeplans gilt nach § 71 Absatz 8 GEG:
Ab 1. Juli 2026 müssen in Bonn neu installierte Heizungsanlagen einen Anteil an
Erneuerbaren Energien von mindestens 65 % nutzen. Diese Frist würde nur im
Falle einer verbindlichen Ausweisung von Wärmenetzgebieten und nur dort
vorgezogen. (Ausweisung bis Sommer 2026 unwahrscheinlich)
Rechtliche Auswirkungen eines BeschlussesSeite 15 von 57
7
Konkretisierung
Wärmeplan ist ein Etappenziel
(schematische Darstellung)
Wärmeplan
Strategische
Planungen
Fernwärmenetz
(Stadtwerke)
Weitere
Versorger
Nahwärmenetze
(Verwaltung)
H2-Kernnetz-
Anbindung
Potenzialflächen
(Verwaltung)
Stromnetz-
Auf-/Ausbau
Machbarkeits
-studien
EE-Anlage +
Speicher 1
EE-Anlage +
Speicher 2
Netz
Teilgebiet 1
Netz
Teilgebiet 2
…
Sanierungs-
konzepte
Modernisierung
Liegenschaften
Wann kommt
unser Wärmenetz-
anschluss?
Zeitliche
Planung
Umsetzung
Fortschritt
Stand 02 2025
Aktueller
Stand
Erforderliche Schritte
nach der kWP
Dann kommt
unser Wärmenetz-
anschluss!Seite 16 von 57
8
Kommunen stehen zukünftig bei der Wärmewende
in Konkurrenz um finanzielle Mittel, Fachkräfte, Materialien…Seite 17 von 57
9
• Der Wärmeplan ist die datengestützte Grundlage
– weitere Schritte und Entscheidungen folgen erst darauf.
• Nur mit Beschluss des Wärmeplans kann und wird dieser in
städtebaulichen Planungen und Abwägungsentscheidungen
berücksichtigt.
• Beschluss bedeutet noch keine Prioritätsentscheidung
wo Wärmenetze auf-/ ausgebaut werden.
• Schnelles Handeln sichert Kapazitäten im Wettbewerb um Ressourcen
(Fachkräfte, Materialien, Fördermittel und Kreditwürdigkeit).
• Beschluss schafft Orientierung für Unternehmen und Eigentümer*innen
und verhindert so Fehlinvestitionen / Log-In-Effekte.
• Beschluss des Wärmeplans sendet Signal,
dass die Wärmewende auch in Bonn kommen wird.
AusblickSeite 18 von 57
Auswertung der gesetzlichen Beteiligung zur
kommunalen Wärmeplanung
Im Rahmen der gesetzlichen 30-tägigen Beteiligung (nach §13 Abs. 4 WPG) vom 9.
Januar bis 7. Februar 2025 erhielten die Öffentlichkeit, die in ihren Aufgabenbereichen
berührten Behörden, Träger öffentlicher Belange und die an der Wärmeplanung
beteiligten Akteure die Möglichkeit der Einsichtnahme in alle nach §§14-20 WPG
durchgeführten Untersuchungen (Eignungsprüfung, Bestands- und Potenzialanalyse,
Zielszenarien, Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete mit Darstellung
geeigneter Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr, Umsetzungsstrategie) und konnten
dazu Stellungnahmen abgeben.
Insgesamt wurden 97 Stellungnahmen eingereicht, davon 74 über die Bürger-
beteiligungsplattform www.bonn-macht-mit.de, 16 über das E-Mail-Postfach
klimaschutz@bonn.de und sieben handschriftlich über eine Urne am Informationsstand
zur kommunalen Wärmeplanung im Stadthaus-Foyer.
Sieben der 97 Stellungnahmen wurden von Trägern öffentlicher Belange (TÖB)
eingereicht: Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer zu Köln (HWK),
Innung Sanitär, Heizung, Klima (SHK), Haus & Grund e.V., Autobahn GmbH,
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Köln, Bundesnetzagentur,
Wahnbachtalsperrenverband (WTV) und Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz
und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAUIUDBw). Die übrigen Stellungnahmen waren
keiner Organisation zugeordnet. Alle 97 Eingaben inkl. der zugehörigen individuellen
Antworten der Verwaltung sind in dieser Auswertung im Anhang zusammengestellt.
1. Überblick über häufig geäußerte Anliegen
Wärmenetze
Am häufigsten (20 Nennungen, 21 Prozent der Stellungnahmen) wünschten sich
Bürger*innen Fernwärme für ihr Quartier / ihre Straße / ihr Gebäude. Die Stadtwerke
haben eine Online-Seite eingerichtet, um solche Fernwärme-Anschlusswünsche zu
sammeln: https://www.stadtwerke-bonn.de/fuer-zuhause/produkte/fernwaerme/.
Anschlusszusagen sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da die Wärmeplanung
eine rechtlich unverbindliche, strategische Fachplanung der Stadt Bonn darstellt. Die
Stadtwerke werden ihre Fernwärme-Ausbaustrategie erst nach Beschluss des
Wärmeplans erarbeiten.Seite 19 von 57
In 11 Eingaben (11 Prozent) wurde die Monopolstellung der Stadtwerke und/oder die
damit in Verbindung stehende Preisgestaltung kritisiert (zum Teil online auch mit vielen
Likes versehen). Es ist richtig, dass bei Strom und bei Gas die Möglichkeit besteht,
zwischen vielen Anbietern auszuwählen. Im Bereich der Fernwärme gibt es hingegen ein
faktisches Monopol, weil der Aufbau und der Betrieb eines Fernwärmenetzes, sowie die
Bereitstellung von Erzeugungskapazitäten mit sehr hohen Fixkosten verbunden ist. Es
wäre wirtschaftlich ineffizient und technisch nicht umsetzbar, wenn mehrere Anbieter
parallel in derselben Straße eigene Netze verlegen würden. Deshalb existiert in der
Regel nur ein Versorger pro Gebiet. Eine aktuelle Untersuchung der brancheneigenen
Preistransparenzplattform (https://www.waermepreise.info/) aus dem Jahr 2025 hat
ergeben, dass die SWB mit ihren Fernwärmepreisen im Mittelfeld liegen:
https://www.stadtwerke-bonn.de/fuer-
zuhause/unternehmen/aktuelles/einzelansicht/sehr-gute-plaetze-fuer-bonner-
fernwaermepreise/
Grundsätzlich ist der Neubau von Nahwärme-Netzen aber nicht nur durch die
Stadtwerke Bonn, sondern auch durch andere Wärmeanbieter, z.B. auch durch Bürger-
Energiegenossenschaften, möglich.
Wärmepumpen
Auch bei der Versorgungsoption der Wärmepumpen waren sowohl Zustimmung als
auch Kritik vertreten. Neben eigenen positiven Erfahrungsberichten mit Wärmepumpen
wurde mehrfach positiv hervorgehoben, dass das Potenzial für Grundwasser-
Wärmepumpen, aber auch für Erd-Wärmepumpen in Bonn hoch ist.
Kritisiert wurden insbesondere die hohen Investitionskosten für Wärmepumpen – in
dem Zusammenhang wurde auf die damit verbundenen Liquiditätsprobleme für viele
Gebäude-Eigentümer*innen aufmerksam gemacht. Die Verwaltung weist in diesen
Fällen darauf hin, dass eine Energieberatung durch die Bonner Energie Agentur und ein
individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) sinnvoll sind, um festzustellen, in welchen
finanziell realisierbaren Teilschritten saniert werden kann, und darauf, dass die
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Bonn ergänzt werden wird durch ein
kommunales Förderprogramm für sozialverträgliche energetische Bestandssanierung.
Erreichbarkeit der Klimaneutralität bis 2035
Von Seiten der Industrie- und Handelskammer (IHK), der Innung Sanitär, Heizung, Klima
(SHK) sowie aus der Öffentlichkeit wird kritisiert, dass das Klimaneutralitätsziel 2035
ambitioniert, aber unrealistisch sei. Die IHK kritisiert insbesondere, dass dieSeite 20 von 57
erforderlichen Sanierungs-, Heizungstausch- und Fernwärme-Anschlussraten nicht
realistisch seien. Die Verwaltung nimmt hier wie folgt Stellung:
Ziel der Wärmeplanung war es, unter der Maßgabe klimawissenschaftlicher
Erkenntnisse über Top-Down-Modellierung aufzuzeigen, welche Maßnahmen in
welchen Teilschritten bis wann durch wen umgesetzt sein müssen, um bis 2035
klimaneutral zu werden. Es wurde mit einem Backcasting gearbeitet - das ist eine
Strategie-Methode, bei der von einem bestimmten Ziel aus rückwärts geschaut wird, um
die erforderlichen Änderungen und Maßnahmen zu ermitteln, die auf dem Weg zu
diesem Ziel erforderlich sind. Die Verwaltung der Bundesstadt Bonn ist an den
Beschluss des Stadtrates mit dem Ziel einer Klimaneutralität bis 2035 gebunden.
Beim Vergleich der Zielszenarien 2035 und 2045 der kommunalen Wärmeplanung wird
deutlich, dass jedes Jahr Verlangsamung erhebliche Auswirkungen auf die durch
Wärmeversorgung bedingten kumulierten CO2-Ausstoß hat:
• Im Zielszenario 2035 liegen die kumulierten (über die Jahre aufsummierten)
CO2-Emissionen bei gut 5 Mio. Tonnen (Folie 22). Das ermittelte Rest-CO2-
Budget für Bonn würde damit zu rund zwei Dritteln für den Sektor Wärme
verwendet (so dass in den Sektoren Strom und Verkehr entsprechend weniger
Emissionen möglich wären.
• Im Zielszenario 2045 würden die kumulierten CO2-Emissionen einen Wert von
27,7 Mio. Tonnen erreichen (Folie 12), weil die Emissionskurve erst später und
langsamer absinkt und erst 10 Jahre später Nahezu-Null-Emissionen erreicht
werden. Die Emissionen allein im Wärmesektor wären damit 4x höher als das
Rest-CO2-Budget für Bonn (Emissionen im Strom- und Verkehrssektor sind hier
nicht betrachtet).
Zur Steigerung der Sanierungsrate und der Heizungstauschrate wird die Stadt Bonn
noch im Jahr 2025 über das die bereits bestehende Bundesförderung für effiziente
Gebäude (BEG) hinaus zusätzlich mit der Einführung eines kommunalen
Förderprogramms für die sozialverträgliche energetische Bestandssanierung die
energetische Sanierung zusätzlich unterstützen, um eine Beschleunigung zu
ermöglichen. Im Förderprogramm wird es einen Bonus geben für die Sanierung von
Gebäuden mit besonders schlechter Effizienzklasse. Es soll in 2025 mit 1,5 Millionen
Euro und in den drei darauffolgenden Jahren mit jeweils 4,5 Millionen Euro ausgestattet
sein.
Zur Erhöhung der Sanierungsquote und der Heizungstauschrate wurde auch die Bonner
Energie Agentur personell und strategisch neu aufgestellt – sie bietet nun zum Beispiel
ein Beratungspaket speziell für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) an.
Zudem baut sie Quartiersbüros in mehreren Stadtvierteln auf, um stärker spezifischeSeite 21 von 57
Fragestellungen im Quartier adressieren zu können und auch um ein Forum zu bieten
für die Entwicklung gemeinschaftlicher Nahwärme-Lösungen.
Der weitere Ausbau des Fernwärmenetzes erfolgt auf Grundlage der kommunalen
Wärmeplanung und technoökonomischer Parameter. Derzeit arbeiten die Stadtwerke
Bonn an einer Fernwärmeausbaustrategie. Ergebnisse hieraus werden ab Ende 2025
erwartet.
Das Maßnahmenpaket der Umsetzungsstrategie enthält eine umfangreiche Liste von
Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, dass die Wärmewende an Geschwindigkeit
aufnehmen wird.
2. Berücksichtigung von Inhalten aus den Stellungnahmen
Laut Leitfaden des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende (KWW) der
Deutschen Energie-Agentur (dena) von 8/2024 (S. 54) sind die abgegebenen
Stellungnahmen „zu bewerten und der Wärmeplan ggf. an den betreffenden Stellen zu
überarbeiten“. In sieben Fällen wurden eingebrachte Vorschläge als Prüfaufträge
berücksichtigt und unter „weitere Maßnahmen“ in den Wärmeplan integriert:
• Prüfung der Einsatzmöglichkeiten von PVT-Modulen ggf. in Kombination mit
Wärmespeichern und Wärmepumpen an Schwimmbädern zur kombinierten
Erzeugung von Strom und Wärme
• Prüfung des Baus eines Nahwärmenetzes in Medinghoven, falls der Ortsteil nicht
an das Fernwärmenetz angeschlossen werden wird
• Prüfung der Nutzung tiefer Gesteinsschichten (ca. 3-5 km Tiefe) nicht nur zur
Wärmeentnahme (mittels Erdsonde), sondern auch zur Speicherung von Wärme
• Prüfung der Nutzung von Abwärme aus der Kanalisation nach Schwimmbädern
und nach wärmeabgebender Industrie für ein Wärmenetz
• Prüfung der Einspeisung von Klärgas der Kläranlagen ins öffentliche Gasnetz
• Prüfung der Errichtung eines Nahwärmenetzes zu einer Großwärmepumpe am
Wasserwerk in Beuel (Elsa-Brandström-Straße)
• Prüfung der Ausschreibung von Recycling-Baustoffen im Straßenbau (vor dem
Hintergrund der umfangreichen Straßen-Baustellen durch den Wärmenetz- und
Stromnetzausbau)Seite 22 von 57
Bundesstadt Bonn, Programmbüro Klimaneutrales Bonn (OB-23)
Auswertung der Beteiligung zur kommunalen Wärmeplanung nach §13 Abs. 4 WPG (09.01.-07.02.2025) - Bearbeitungsstand: 14.03.2025 - Stellungnahmen der Bürger*innen
Nr. Titel Eingabe aus der Bürgerbeteiligung Antwort / Bewertung durch die Stadtverwaltung
ggf. Berücksichtigung als "weitere Maßnahme" im Wärmeplan
1 Klimaziel 2035 völlig
unrealistisch
Die Materie ist für die nicht fachkundige Allgemeinheit nur sehr schwer zu durchdringen. Festzustellen ist jedenfalls:
- lt. Verwaltungsvorlage müssten pro Jahr entweder mind. 1.000 Gebäude (Klimaneutralität 2045) oder sogar 2.000 Gebäude
(Klimaneutralität 2035) an ein Wärmenetz angeschlossen werden. Derzeit sind es allerdings nur 20 (!) pro Jahr. Allein aus diesem Grund
ist die Wärmeplanung schon vollkommen unrealistisch, wie sogar aus der Vorlage selbst hervorgeht.
- Selbst bis 2045 werden in Bonn nicht sämtliche öffentlichen Liegenschaften durch das SGB saniert werden. Heute baut das SGB bei
Sanierungen zudem Hybridheizungen ein, kommt einer vollständigen Klimaneutralität also nicht näher.
- Auch Wärmepumpen kommen als Alternative nicht großflächig in Betracht. Denn dazu müsste das Stromnetz in den nächsten 10 bzw.
20 Jahren von heute knapp 40 GWh auf ca. 400 GWh ausgebaut, die Kapazität also verzehnfacht werden. Planungen von Bonn Netz, wie
dies technisch und baulich möglich sein soll, existieren offensichtlich noch nicht. Somit scheitert die Energiewende auch an den
fehlenden Stromnetzkapazitäten.
-Fazit: eine Klimaneutralität Bonns 2035 ist vollkommen unrealistisch und sollte den Bürgern nicht mehr in Aussicht gestellt werden.
Auch eine Klimaneutralität 2045 ist praktisch nicht zu schaffen.
Wärmenetz-Anschlussrate: Die Strategie der Stadtwerke war es bisher, Großabnehmer anzuschließen. Solche Wärmenetzanschlüsse sind technisch
sehr aufwändig - das ist der Grund, warum jährlich nur etwa 20 Anbehmer ans Netz neu angebunden wurden. Nach der in Erarbeitung befindlichen
Fernwärmeausbaustrategie sollen aber zukünftig ganze Quartiere erschlossen werden, so dass die Anzahl der jährlichen Anschlüsse vervielfachbar
ist. Dass aber nicht alle für Wärmenetze geeigneten Gebiete innerhalb von 10 Jahren erschlossen werden können, ist völlig richtig - das wurde im
Rahmen der Veröffentlichung der Wärmeversorgungs-Eignungskarte deutlich kommuniziert. Neben den Stadtwerken wird es weitere Nahwärme-
Netzanbieter für Quartierslösungen geben müssen, beispielsweise durch Bürgerenergiegenossenschaften.
SGB-Liegenschaften: Es werden beim SGB teils reine Wärmepumpen und nur bei sehr großen Liegenschaften mit besonders hohem Wärmebedarf
Hybridheizungen eingesetzt. Der CO2-Ausstoß ist dabei deutlich geringer als bei einer reinen Gasheizung. Zudem kann der Gaskessel der
Hybridheizung in vielen Fällen nach einer zukünftigen Sanierung und Wärmebedarfsreduktion entfallen. Dennoch ist es richtig, dass hier weiter nach
Alternativen gesucht werden muss, um dem städtischen Ziel der Klimaneutralität zu entsprechen.
Stromnetz: Die BonnNetz hat sich bereits frühzeitig im Rahmen einer Zielnetzstudie Strom mit der Thematik eines Strommehrbedarfes befassst. In
dieser Studie wurden neben den Anforderungen eines Hochlaufens der Wärmepumpen auch der Ausbau der Elektromobilität berücksichtigt.
Basierend auf den Ergebnissen dieser Studie wurden die Planungs- und Betriebsgrundsätze angepasst. Neben den weiteren Anforderungen aus § 14
EnWG (Minderung des Stromverbrauches) erfolgt derzeit ein Abgleich zum Ausbau der Wärmenetze im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung,
um hier einen ressourcenoptimierten Ausbau umzusetzen. Neben der Stromverteilung innerhalb des Stadtgebietes bedarf es aber auch einer
Bereitstellung durch den vorgelagerten Netzbetreiber und eine Anpassung der Infrastruktur. Auch hierzu laufen bereits entsprechende
Abstimmungen.
Machbarkeit: Ziel der Wärmeplanung war es, unter der Maßgabe klimawissenschaftlicher Erkenntnisse über Top-Down-Modellierung aufzuzeigen,
welche Maßnahmen in welchen Teilschritten bis wann durch wen umgesetzt sein müssen, um bis 2035 klimaneutral zu werden. Es wurde mit einem
Backcasting gearbeitet - das ist eine Strategie-Methode, bei der von einem bestimmten Ziel aus rückwärts geschaut wird, um die erforderlichen
Änderungen und Maßnahmen zu ermitteln, die auf dem Weg zu diesem Ziel erforderlich sind. Die Bundesstadt Bonn ist an den Beschluss des
Stadtrates mit dem Ziel einer Klimaneutralität bis 2035 gebunden.
2 Fernwärme oder Gas?
Kosten!
Vielleicht habe ich das auch übersehen, ist Ist Heizen mit Fernwärme günstiger als mit Gas?
Nein, Fernwärme ist mit jährlichen Kosten von etwa 2.700 € deutlich teurer als Gas, welches bei gleichem Verbrauch nur etwa 1.980 €
kostet. Moderne Systeme wie Wärmepumpen (1.440 €) oder Pelletheizungen (1.260 €) sind nochmal günstiger im Betrieb. Und bei
Fernwärme ist ein kompletter Eohnkomplex an einem Anbieter, hier die SWB, gebunden!
Fernwärme-Preise: Die Untersuchung der Transparenzplattform der AGFW (https://www.waermepreise.info/) hat ergeben, dass die SWB mit ihren
Fernwärmepreisen im Mittelfeld liegen. siehe auch https://www.stadtwerke-bonn.de/fuer-zuhause/unternehmen/aktuelles/einzelansicht/sehr-gute-
plaetze-fuer-bonner-fernwaermepreise/
Monopolstellung: Es ist richtig, dass bei Strom und bei Gas die Möglichkeit besteht, zwischen vielen Anbietern auszuwählen. Im Bereich der
Fernwärme gibt es hingegen ein natürliches Monopol, weil der Aufbau und der Betrieb eines Fernwärmenetzes, sowie die Bereitstellung von
Erzeugungskapazitäten mit sehr hohen Fixkosten verbunden ist. Es wäre wirtschaftlich ineffizient und technisch nicht umsetzbar, wenn mehrere
Anbieter parallel in derselben Straße eigene Netze verlegen würden. Deshalb existiert in der Regel nur ein Versorger pro Gebiet. Grundsätzlich ist der
Neubau von Nahwärme-Netzen aber nicht nur durch die Stadtwerke Bonn, sondern auch durch andere Wärmeanbieter, z.B. auch durch Bürger-
Energiegenossenschaften, möglich.
Für die Bundesstadt Bonn ist derzeit für die Fernwärme kein Anschluss- und Benutzungszwang (ABZ) nach §9 Gemeindeordnung NRW vorgesehen.
Insofern besteht für alle Gebäude-Eigentümer:innen die Möglichkeit, die Heizungstechnologie auf Basis der Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes
(GEG) frei zu wählen. Insbesondere ist der Einbau von Wärmepumpen auch in Teilgebieten, die für ein Wärmenetz geeignet sind, weiterhin zulässig -
und im Hinblick auf frühestmögliche und größtmögliche CO2-Ersparnis auch empfehlenswert.
3 Fernwärme- Abzocker Ich habe mir ein Angebot für ein MFH betreffend Fernwärme zukommen lassen.
Die Leitungen müssten aus Silber sein, um den Wucherpreis von knapp 20000 Euro - bei der vorhandenen Leitung vor der Tür - zu
rechtfertigen !! Das ist keine Klimapolitik, sondern Abzocke der Stadtwerke!!
Aufgrund der hohen Drücke und Temperaturen im Netz müssen spezielle Leitungen eingesetzt werden, die geschweißt werden müssen. Dies führt
neben den Tiefbaukosten zu erhöhten Verlegekosten gegenüber Gas- und Wasserleitungen.Seite 23 von 57
Bundesstadt Bonn, Programmbüro Klimaneutrales Bonn (OB-23)
Auswertung der Beteiligung zur kommunalen Wärmeplanung nach §13 Abs. 4 WPG (09.01.-07.02.2025) - Bearbeitungsstand: 14.03.2025 - Stellungnahmen der Bürger*innen
Nr. Titel Eingabe aus der Bürgerbeteiligung Antwort / Bewertung durch die Stadtverwaltung
ggf. Berücksichtigung als "weitere Maßnahme" im Wärmeplan
4 Fernwärme nur bei
drastischer
Kostensenkung und ohne
Monopol
Fernwärme hört sich ja grundsätzlich immer gut an, nur durch die Monopolstellung des Anbieters werden Mondpreise verlangt. Mir
nutzt auch keine immer als große Verbesserung dargelegteTransparenz in der Rechenlegung etwas, wenn ich den Anbieter nicht
wechseln kann. Dezentrale Energiegewinnung, ohne große Konzerne im Hintergrund, die nur die größtmöglichen Gewinne erzielen
wollen, wäre sinnvoll.
Fernwärme-Preise: Die Untersuchung der Transparenzplattform der AGFW (https://www.waermepreise.info/) hat ergeben, dass die SWB mit ihren
Fernwärmepreisen im Mittelfeld liegen. siehe auch https://www.stadtwerke-bonn.de/fuer-zuhause/unternehmen/aktuelles/einzelansicht/sehr-gute-
plaetze-fuer-bonner-fernwaermepreise/
Monopolstellung: Es ist richtig, dass bei Strom und bei Gas die Möglichkeit besteht, zwischen vielen Anbietern auszuwählen. Im Bereich der
Fernwärme gibt es hingegen ein natürliches Monopol, weil der Aufbau und der Betrieb eines Fernwärmenetzes, sowie die Bereitstellung von
Erzeugungskapazitäten mit sehr hohen Fixkosten verbunden ist. Es wäre wirtschaftlich ineffizient und technisch nicht umsetzbar, wenn mehrere
Anbieter parallel in derselben Straße eigene Netze verlegen würden. Deshalb existiert in der Regel nur ein Versorger pro Gebiet. Grundsätzlich ist der
Neubau von Nahwärme-Netzen aber nicht nur durch die Stadtwerke Bonn, sondern auch durch andere Wärmeanbieter, z.B. auch durch Bürger-
Energiegenossenschaften, möglich.
Für die Bundesstadt Bonn ist derzeit für die Fernwärme kein Anschluss- und Benutzungszwang (ABZ) nach §9 Gemeindeordnung NRW vorgesehen.
Insofern besteht für alle Gebäude-Eigentümer:innen die Möglichkeit, die Heizungstechnologie auf Basis der Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes
(GEG) frei zu wählen. Insbesondere ist der Einbau von Wärmepumpen auch in Teilgebieten, die für ein Wärmenetz geeignet sind, weiterhin zulässig -
und im Hinblick auf frühestmögliche und größtmögliche CO2-Ersparnis auch empfehlenswert.
5 Wärmeplanung Neu-
Tannenbusch
Seit März 2024 habe ich die alte Gasheizungsanlage mit zentraler Warmwasserversorgung gegen eine Wärmepumpe mit
Warmwasserspeicher ausgetauscht.
Das war möglich, da die Bauvorschriften geändert wurden.
Ich habe ein Reihenmittelhaus, so dass es vorher aufgrund der Abstandsregelungen nicht möglich gewesen wäre.
Die Wärmepumpe läuft sehr gut. Warmwasser klasse und das Haus ist mollig warm.
Im Winter verbraucht man natürlich sehr viel Strom. Die Solaranlage auf dem Dach bringt jedoch in der Zeit von November bis Februar
so gut wie nichts.
Nach meinen ersten Schätzungen werde ich jedoch weniger Ausgaben haben, als wenn ich noch Gas hätte. Meine erste Schätzung zur
Ersparnis ergibt ca. 50 Euro p. M. gegenüber dem Gas. Genaues weiß ich erst im April d. J. wenn ich eine Jahresrechnung aufmachen
kann.
Danke für die positive Rückmeldung zu Technik und Wirtschaftlichkeit von Wärmepumpen.
6 Bezahlbarkeit der
Modernisierung
Guten Tag,
ich bin Eigentümer eines Mehrfamilienhauses (Altbau 1904) in Beuel Zentrum.
Ich habe die Machbarkeitsstudien der Stadt Bonn gelesen und möchte folgende Anmerkungen in die Planung einbringen.
Wir haben 4 Wohnungen mit Etagengasthermen, diese sind auch alle erst 5 Jahre alt.
Laut Handwerksfirmen Sanitär ist es im Haus nicht möglich Wärmepumpen pro Etage einzubauen.
Auch eine Wärmepumpe im Hof mit Anlage im Keller würde nicht machbar sein.
Somit bliebe nur ein Anschluss zur Fernwärme in der Zukunft als Lösung übrig.
Ich habe schon alle Geschossdecken und das Dach nach neusten Standard gedämmt.
Hinzu kommen 3-Fach verglaste Fenster.
Ich gebe zu bedenken, das der finanzielle Aspekt für Eigentümer nicht außer acht gelassen werden darf.
Wie soll sich jemand mit 60 Jahren eine Hausaußendämmung mit Wärmepumpe die dann nur Sinn macht für 120.000 leisten können?!!!
Die meisten haben noch Kredite bis zur Rente abzuzahlen und bekommen keinen Kredit bei der Bank in so einer Höhe.
Der Staatliche Zuschuß wäre bei mir nur wenige 15% den Rest müsste ich aus meiner Tasche zahlen oder den Kindern als Belastung in
Zukunft zumuten.
Das einzige wäre das Haus zwangsweise zu verkaufen was einer Enteignung durch die Hintertür gleichkommen würde!!!
Also sollte man politisch jede Haussituation individuell betrachten und erörtern was finanziell auch für den Besitzer umsetzbar wäre.
Statt mit zwanghaften Gesetzen der Stadt die Bürger in die Armut oder in den Verkauf zu zwingen!!
Es besteht keine gesetzliche Pflicht, die relativ neuen Gasetagenheizungen auszutauschen.
Gefördert werden für die Heizung aktuell 30% als Grundförderung, weitere 5% Effizienzbonus möglich. In der Sanierung werden für
Einzelmaßnahmen 15% gefördert plus 5% iSFP-Bonus.
Eine gute Möglichkeit ist es, einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen zu lassen, um herauszufinden, welche Maßnahme wann sinnvoll
und wirtschaftlich umsetzbar ist (zum Beispiel wenn sowieso Instandhaltungsmaßnahmen anstehen) und wie ein Umstieg der Heizung möglich wäre.
Es müssen nicht alle Maßnahmen gleichzeitig umgesetzt werden. Starten Sie gerne mit einer kostenfreien Beratung bei der Bonner Energie Agentur.
Möglicherweise kann ein offenes Gespräch mit den Erben hilfreich sein, um deren Wünsche zum Sanierungszustand und zur Gebäudetechnik mit in
die Entscheidungsfindung einfließen zu lassen.Seite 24 von 57
Bundesstadt Bonn, Programmbüro Klimaneutrales Bonn (OB-23)
Auswertung der Beteiligung zur kommunalen Wärmeplanung nach §13 Abs. 4 WPG (09.01.-07.02.2025) - Bearbeitungsstand: 14.03.2025 - Stellungnahmen der Bürger*innen
Nr. Titel Eingabe aus der Bürgerbeteiligung Antwort / Bewertung durch die Stadtverwaltung
ggf. Berücksichtigung als "weitere Maßnahme" im Wärmeplan
7 Fernwärmemonopol
Stadtwerke
Für mich persönlich wäre es wichtig, dass man als Fernwärmekunde nicht der Preisgestaltung der Stadtwerke als einzigem Anbieter
hilflos gegenübersteht. Wenn dies gewährleistet ist, bin ich sehr an Fernwärme interessiert. Ich vermute, dass es anderen
Interessierten ähnlich geht.
Fernwärme-Preise: Die Untersuchung der Transparenzplattform der AGFW (https://www.waermepreise.info/) hat ergeben, dass die SWB mit ihren
Fernwärmepreisen im Mittelfeld liegen. siehe auch https://www.stadtwerke-bonn.de/fuer-zuhause/unternehmen/aktuelles/einzelansicht/sehr-gute-
plaetze-fuer-bonner-fernwaermepreise/
Monopolstellung: Es ist richtig, dass bei Strom und bei Gas die Möglichkeit besteht, zwischen vielen Anbietern auszuwählen. Im Bereich der
Fernwärme gibt es hingegen ein natürliches Monopol, weil der Aufbau und der Betrieb eines Fernwärmenetzes, sowie die Bereitstellung von
Erzeugungskapazitäten mit sehr hohen Fixkosten verbunden ist. Es wäre wirtschaftlich ineffizient und technisch nicht umsetzbar, wenn mehrere
Anbieter parallel in derselben Straße eigene Netze verlegen würden. Deshalb existiert in der Regel nur ein Versorger pro Gebiet. Grundsätzlich ist der
Neubau von Nahwärme-Netzen aber nicht nur durch die Stadtwerke Bonn, sondern auch durch andere Wärmeanbieter, z.B. auch durch Bürger-
Energiegenossenschaften, möglich.
Für die Bundesstadt Bonn ist derzeit für die Fernwärme kein Anschluss- und Benutzungszwang (ABZ) nach §9 Gemeindeordnung NRW vorgesehen.
Insofern besteht für alle Gebäude-Eigentümer:innen die Möglichkeit, die Heizungstechnologie auf Basis der Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes
(GEG) frei zu wählen. Insbesondere ist der Einbau von Wärmepumpen auch in Teilgebieten, die für ein Wärmenetz geeignet sind, weiterhin zulässig -
und im Hinblick auf frühestmögliche und größtmögliche CO2-Ersparnis auch empfehlenswert.
8 Nachtstromspeicher Ich bin vor drei Jahren in eine Wohnung gezogen, in der sich noch die bauzeitlichen Nachtspeicherheizungen (1971) befinden. Es ist
meine erste Erfahrung mit dieser Heizung, und ich bin begeistert. Die Heizkörper sind kürzer als die üblichen, und es gibt insgesamt
weniger; die Heizung nimmt also weniger Wandfläche weg. Ich habe eine stetige, gleichmäßige und sehr angenehme Wärme in den
Räumen, und es ist preislich absolut top! Wer ein bisschen aufs Wetter achtet, kann am Vorabend schon entsprechend regulieren, heizt
also nicht zu viel oder zu wenig. Man kann ganz ohne Konvektion auskommen und dadurch viel sparen, bei angenehmer
Wohntemperatur und -luft, denn es wird auch nie zu trocken. Und einen Tag (bzw. eine Nacht) zum Wiederanlaufen nach einer Phase
der Abschaltung zB bei Urlaub ist gut mit Wärmflasche zu überstehen; die Räume werden ja nie völlig kalt. Ich würde mir wünschen,
dass diese Heizform, die man anscheinend aus den Augen verloren hat, wieder mehr Beachtung findet. In Zeiten der alternativen
Stromgewinnung doch genau richtig!
Ja, eine Strom-Dierektheizung hat den Vorteil, dass sie mit Strom aus erneuerbaren Quellen betrieben werden kann. Sie hat aber auch den Nachteil,
dass der Strom 1:1 in Wärme umgewandelt wird, d.h. 1 kWh Strom wird in 1 kWh Wärme umgewandelt.
Bei einer Wärmepumpe wird aus 1 kWh Strom jedoch das Dreifache an Wärme erzeugt (1:3), ihre Effizienz ist viel besser (Voraussetzung: richtig
geplant, eingebaut und geregelt). Somit sind die Kosten im Betrieb auch viel günstiger. Auch bei Wärmepumpen kann der Strom natürlich aus
Erneuerbaren Energien stammen.
In Gebäuden mit bestehenden Nachtstromspeicher-Heizungen liegen keine Rohrleitungen für die Heizungen, daher muss genau geschaut werden,
welche Möglichkeiten zum Heizungstausch sinnvoll und machbar sind.
9 Wann wird die Bonner
Fernwärme
klimaneutral?
Ich möchte gerne klimaneutral heizen. Mein Haus ist an das Bonner Fernwärmenetz angeschlossen, das m.W. derzeit zu 50 % aus Gas
und zu 50 % aus Müllverbrennung gespeist wird. Ich möchte deshalb gerne wissen, bis wann die Bonner Fernwärme auf erneuerbare
Energiequellen umgestellt wird, um einschätzen zu können, ob sich ein lokaler Umstieg auf Wärmepumpe lohnt, um früher klimaneutral
heizen zu können.
Mein Wunsch wäre eine möglichst frühzeitige Versorgung mit Fernwärme aus erneuerbaren Energien.
Umstellung auf CO2-neutrale Fernwärmeerzeugung (Dekarbonisierung): Eine Umstellung des Heizkraftwerks Nord auf Wasserstoff (H2) ist bereits
geplant und wird weiter forciert. Hierfür ist jedoch zunächst der Anschluss an das Wasserstoffkernnetz erforderlich und die Verfügbarkeit
sicherzustellen. Bereits aktuell wird ein Großteil der Fernwärme aus unvermeidbarer Abwärme aus dem Verwertungsprozess der MVA gewonnen,
welcher in Zukunft weiter optimiert werden soll, damit aus derselben Menge Müll mehr Strom und Wärme bereitgestellt werden kann. Zudem soll in
Plittersdorf eine Grund- und Flusswasser-Wärmepumpe entstehen, welche zusätzlich Umweltwärme nutzbar macht. Diese Großwärmepumpe
könnte ebenfalls Wärme zur Einspeisung ins Fernwärmenetz liefern. Ob und welche weitere Erneuerbare-Energien-Anlagen gebaut werden, ist
abhängig von weiteren, noch durchzuführenden Machbarkeitsstudien.
Dass im Stadtteil Heiderhof eigene Nahwärmenetze existieren, ist bekannt (und in weiteren Ortsteilen, siehe Folie 46 der Bestandsanalyse:
https://www.bonn.de/medien-global/programmbuero-klimaneutrales-bonn-2035/20240610_Bestands-und-
Potenzialanalyse_MV240943_FINAL.pdf). Sie liegen in der Hand privater Unternehmen, und sind nicht Teil des Fernwärmenetzes der Stadtwerke. Da
im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung keine GIS-Datensätze zu diesen Nahwärmenetzen vorlagen, konnten sie nicht mit kartiert werden.
Laut Wärmeversorgungs-Eignungskarte ist der westliche Teil des Heiderhofs orange dargestellt - das bedeutet, das Teilgebiet ist für "Wärmenetze
wahrscheinlich geeignet". Zu der Tatsache, dass der östliche Teil des Heiderhof grün dargestellt wurde, d.h. das Teilgebiet als für "dezentrale
Versorgung wahrscheinlich geeignet" bewertet wurde, hier folgende Erklärung:
Die Wärmeversorgungs-Eignungskarte ist entstanden aus einer Karte mit den Eignungsstufen für Wärmenetze (Folie 41) und einer Karte mit
Eignungsstufen für denzentrale Wärmeversorgung über Wärmepumpen (Folie 52) der folgenden Untersuchung: https://www.bonn.de/medien-
global/programmbuero-klimaneutrales-bonn-2035/Anhang-1-kommunale-Waermeplanung-Parameter-Basisszenarien-und-
Waermeversorgungsarten.pdf.
In Folie 41 wird ersichtlich, dass (von wenigen einzelnen Teilgebieten abgesehen) fast das gesamte Bonner Stadtgebiet grundsätzlich geeignet ist für
Wärmenetze. Folie 52 zeigt, dass alle nicht-innerstädtischen Teilgebiete auch für die dezentrale Versorgung geeignet sind. Die zusammengefügte
Wärmeversorgungs-Eignungskarte (siehe Folie 53) stellt lediglich dar, welche Versorgungsoption eine höhere Eignung hat - "grüne" Einfärbung
bedeutet also nicht, dass Wärmenetze wirtschaftlich nicht möglich wären, sondern nur, dass die dezentrale Versorgung noch eine höhere
Eignungsstufe hat. Vor diesem Hintergrund wird auch verständlich, warum in einzelnen grün eingefärbten Teilgebieten bereits ein Wärmenetz
existiert und wirtschaftlich betrieben werden kann.
In den Teilergebnissen der kommunalen Wärmeplanung wird das von der Wohnbau GmbH betriebene Fernwärmekraftwerkt und -netz
auf dem Heiderhof bisher nicht berücksichtigt. Da es bereits ein Netz gibt, wäre es nur logisch diesen Stadtteil als geeignet für ein
solches Netz auszuweisen.
Bestehendes
Fernwärmenetz
Heiderhof
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Bundesstadt Bonn, Programmbüro Klimaneutrales Bonn (OB-23)
Auswertung der Beteiligung zur kommunalen Wärmeplanung nach §13 Abs. 4 WPG (09.01.-07.02.2025) - Bearbeitungsstand: 14.03.2025 - Stellungnahmen der Bürger*innen
Nr. Titel Eingabe aus der Bürgerbeteiligung Antwort / Bewertung durch die Stadtverwaltung
ggf. Berücksichtigung als "weitere Maßnahme" im Wärmeplan
11 Anschluss der
Helmholtzstraße an die
Fernwärmeversorgung
Das Fernwärmenetz endet derzeit in der Rochusstraße in Höhe des Berufskollegs.
Wir beantragen die Verlängerung dieses Netzes unter Einbeziehung der Helmholtzstraße, damit die Grundstücke Rochusstr. 52,
Helmholtzstr. 1 und Helmholtzstr. 7, die teilweise in unserem Eigentum stehen, an das Fernwärmenetz angeschlossen werden können.
Laut Wärmeversorgungs-Eignungskarte ist der Bereich der Helmholtzstraße für "dezentrale Versorgung wahrscheinlich geeignet". Ein Ausbau von
Wärmenetzen ist daher im Bereich Helmholtzstraße sehr unwahrscheinlich. Empfohlen wird eine Beratung durch die Bonner Energie Agentur zu den
Möglichkeiten der Wärmebedarfsreduktion und zu Heizungs-Technologien wie Erd-, Grundwasser- und Luft-Wärmepumpen.
Der weitere Ausbau des Fernwärmenetzes erfolgt auf Grundlage der kommunalen Wärmeplanung und technoökonomischer Parameter. Derzeit
arbeiten die Stadtwerke Bonn an einer Fernwärmeausbaustrategie. Ergebnisse hieraus werden sukzessive ab Ende 2025 veröffentlicht.
Die Stadtwerke haben ein Kontaktformular für die Einreichung von Fernwärme-Anschlusswünschen: Fernwärme für Bonn - SWB Energie und Wasser -
Stadtwerke Bonn (https://www.stadtwerke-bonn.de/fuer-zuhause/produkte/fernwaerme/).
12 Realisierbarkeit des
Konzeptes durch
plausible
Kostenschätzung prüfen
Es ist offenkundig, dass die Umsetzung der für das Ziel einer 98%-igen Reduktion der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2035 erforderlichen
Maßnahmen sehr erhebliche Mittel erfordert, und ich halte es für zweifelhaft, ob die Stadt Bonn angesichts der aktuellen Finanzlage
diese Mittel aufbringen kann. Der Aktionspunkt A0-03 „Erstellung eines Finanzplanes für die Umsetzung ..“ erscheint mir deshalb
besonders vorranging. Selbst wenn genaue Kostenangaben erst nach fortgeschrittener Detailplanung möglich sein werden, müssen
zumindest zum frühest möglichen Zeitpunkt plausible Kostenschätzungen vorliegen, die zeigen, ob bestimmte Maßnahmen – auch
wenn sie noch so sinnvoll erscheinen- aus Kostengründen schlicht nicht realisierbar sein werden. Sollte sich dann das gesetzte Ziel aus
Kostengründen als unerreichbar erweisen, erscheint es mir besser, ehrlich die Ziele gleich an das Machbare anzupassen, als viel Geld
sonstige Ressourcen auf ein zu hoch gestecktes Ziel zu verschwenden und erst am Ende ein Scheitern einzugestehen
Finanzierungsplan: Für einige prioritäre Maßnahmen aus der Maßnahmenliste der Umsetzungsstrategie werden in der Beschlussvorlage zum
Wärmeplan bereits erste Kostenschätzungen enthalten sein. Die feinere Ausarbeitung eines Finanzierungsplans ist Teil der Umsetzung nach
Beschlussfassung des Wärmeplans. Der Invest in den Bau neuer Erneuerbare-Energien-Anlagen und den Aus- und Neubau der Netzinfrastruktur wird
letztlich nicht durch die Stadt Bonn erfolgen, sondern durch die Stadtwerke und weitere Investoren der privaten Wirtschaft (Nahwärmenetze können
z.B. auch durch Bürger-Energiegenossenschaften gebaut und betrieben werden). Kosten, die auf Seiten der Stadtverwaltung anfallen, betreffen aber
zum Beispiel kommunale Förderprogramme zu energetischer Sanierung oder Heizungswechsel, welche die Bundesförderung ergänzen.
Machbarkeit: Ziel der Wärmeplanung war es, unter der Maßgabe klimawissenschaftlicher Erkenntnisse über Top-Down-Modellierung aufzuzeigen,
welche Maßnahmen in welchen Teilschritten bis wann durch wen umgesetzt sein müssen, um bis 2035 klimaneutral zu werden. Es wurde mit einem
Backcasting gearbeitet - das ist eine Strategie-Methode, bei der von einem bestimmten Ziel aus rückwärts geschaut wird, um die erforderlichen
Änderungen und Maßnahmen zu ermitteln, die auf dem Weg zu diesem Ziel erforderlich sind. Die Bundesstadt Bonn ist an den Beschluss des
Stadtrates mit dem Ziel einer Klimaneutralität bis 2035 gebunden.
13 Lokalisierung von
Immobilien in der Karte
des Zielszenarios
Die Karte des Entwurfs für das Zielszenario enthält keine geographischen Merkmale (z.B. Straßen), so dass es häufig kaum möglich ist,
eine Immobilie dem einen oder anderen Plangebiet zuzuordnen.
Die kommunale Wärmeplanung ist eine strategische Planung für ganz Bonn auf Ebene von 175 Teilgebieten. Sie soll noch keine genauen Aussagen zu
einzelnen Straßen und Gebäuden treffen. Dazu ist die Fernwärmeausbaustrategie der Stadtwerke Voraussetzung, zu der Ende 2025 erste Ergebnisse
vorliegen sollen.
Auf www.bonn.de/waerme wurde aber eine aktualisierte Version der Wärmeversorgungs-Eignungskarte veröffentlicht, die Stadtteil-Namen enthält.
Dass im Stadtteil Heiderhof eigene Nahwärmenetze existieren, ist bekannt (und in weiteren Ortsteilen, siehe Folie 46 der Bestandsanalyse:
https://www.bonn.de/medien-global/programmbuero-klimaneutrales-bonn-2035/20240610_Bestands-und-
Potenzialanalyse_MV240943_FINAL.pdf). Sie liegen in der Hand privater Unternehmen, und sind nicht Teil des Fernwärmenetzes der Stadtwerke. Da
im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung keine GIS-Datensätze zu diesen Nahwärmenetzen vorlagen, konnten sie nicht mit kartiert werden.
Laut Wärmeversorgungs-Eignungskarte ist der westliche Teil des Heiderhofs orange dargestellt - das bedeutet, das Teilgebiet ist für "Wärmenetze
wahrscheinlich geeignet". Zu der Tatsache, dass der östliche Teil des Heiderhof grün dargestellt wurde, d.h. das Teilgebiet als für "dezentrale
Versorgung wahrscheinlich geeignet" bewertet wurde, hier folgende Erklärung:
Die Wärmeversorgungs-Eignungskarte ist entstanden aus einer Karte mit den Eignungsstufen für Wärmenetze (Folie 41) und einer Karte mit
Eignungsstufen für denzentrale Wärmeversorgung über Wärmepumpen (Folie 52) der folgenden Untersuchung: https://www.bonn.de/medien-
global/programmbuero-klimaneutrales-bonn-2035/Anhang-1-kommunale-Waermeplanung-Parameter-Basisszenarien-und-
Waermeversorgungsarten.pdf.
In Folie 41 wird ersichtlich, dass (von wenigen einzelnen Teilgebieten abgesehen) fast das gesamte Bonner Stadtgebiet grundsätzlich geeignet ist für
Wärmenetze. Folie 52 zeigt, dass alle nicht-innerstädtischen Teilgebiete auch für die dezentrale Versorgung geeignet sind. Die zusammengefügte
Wärmeversorgungs-Eignungskarte (siehe Folie 53) stellt lediglich dar, welche Versorgungsoption eine höhere Eignung hat - "grüne" Einfärbung
bedeutet also nicht, dass Wärmenetze wirtschaftlich nicht möglich wären, sondern nur, dass die dezentrale Versorgung noch eine höhere
Eignungsstufe hat. Vor diesem Hintergrund wird auch verständlich, warum in einzelnen grün eingefärbten Teilgebieten bereits ein Wärmenetz
existiert und wirtschaftlich betrieben werden kann.
In den Teilergebnissen der kommunalen Wärmeplanung wird das von der Wohnbau GmbH betriebene Fernwärmekraftwerkt und -netz
auf dem Heiderhof bisher nicht berücksichtigt. Da es bereits ein Netz gibt, wäre es nur logisch diesen Stadtteil als geeignet für ein
solches Netz auszuweisen.
Bestehendes
Fernwärmenetz
Heiderhof
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Bundesstadt Bonn, Programmbüro Klimaneutrales Bonn (OB-23)
Auswertung der Beteiligung zur kommunalen Wärmeplanung nach §13 Abs. 4 WPG (09.01.-07.02.2025) - Bearbeitungsstand: 14.03.2025 - Stellungnahmen der Bürger*innen
Nr. Titel Eingabe aus der Bürgerbeteiligung Antwort / Bewertung durch die Stadtverwaltung
ggf. Berücksichtigung als "weitere Maßnahme" im Wärmeplan
14 Wärmedämmung von
Gebäuden.
Wärmedämmung von Gebäuden fördern und erleichtern (auch für Denkmalschutz).
Fernwärme und Wärmepumpen sind benötigen viel zu viel Energie, sind ineffektiv und verbrauchen mehr Energie als Heizöl und Gas.
Energiewende ist ein Instrument um die Konzerne und den Staat noch mehr Einnahmen zu bescheren. Für die Umwelt bringt es gar
nichts.
Die Dämmung von Gebäuden ist ein zentraler Hebel für die Wärmewende und sehr wichtig. Eine Wärmepumpe benötigt deutlich weniger Energie als
eine Gas- oder Ölheizung. Beispiel: Bei einer Jahresarbeitszahl (JAZ) von 3 kann sie aus einer Kilowattstunde Strom (unter zusätzlicher Nutzung von
Umweltwärme) drei Kilowattstunden Wärme erzeugen und ist daher sehr effizient. Sie kann mit erneuerbarem Strom betrieben werden - das ist
umweltfreundlicher als fossiles Gas oder Öl.
15 Wärmepumpe Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserer Wohnungseigentümergemeinschaft wurde der Antrag auf Einbau einer Wärmepumpe gestellt.
Dies wurde von der Mehrheit abgelehnt. Welche Möglichkeiten hat der Antragssteller, dennoch eine Wärmepumpe zu instalieren, um
möglichst fossilfrei zu heitzen?
MfG
Man kann auf die gesetzlichen Pflichten laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) veweisen. Bis zum 30.6.2026 dürfen in Großstädten wie Bonn (>100.000
Einwohner:innen) weiterhin fossil betriebene Heizungen neu eingebaut werden. In diesem Fall ist vor dem Einbau ein Beratungsgespräch mit
Fachleuten Pflicht. In dem Gespräch wird auf die anstehenden Preisrisiken hingewiesen. Außerdem muss gewährleistet sein, dass der Anteil an
erneuerbaren Energien im Brennstoff ab 2029 bei mindestens 15 Prozent liegt und dann schrittweise ansteigt. 2035 muss er 30 Prozent betragen,
2040 schon 60 Prozent und 2045 schließlich 100 Prozent.
Für einen Heizungstausch ab 1.7.2026 gilt die Maßgabe von 65% erneuerbaren Energien.
Soll in einer WEG eine Heizung nach diesem GEG-Stichtag erneuert werden, muss dies der Hausverwaltung mitgeteilt werden. Die Verwaltung muss
dann umgehend eine WEG-Versammlung einberufen. Dort wird über das weitere Vorgehen beraten. Die WEG ist verpflichtet, innerhalb von fünf
Jahren ein Konzept zur Erfüllung und Umsetzung der 65-Prozent-Anforderung zu erarbeiten und zu beschließen.
Der Heizungstausch wird sich zunehmend lohnen, denn der CO2-Preis für fossile Brennstoffe – also auch Heizöl und Gas – wird teurer, 2025 steigt er
auf 55 Euro pro Tonne.
Empfehlenswert ist auch die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), bei dem die notwendigen Maßnahmen priorisiert und in über
viele Jahre aufteilbare Teilpakete gegliedert werden, was die Akzeptanz in der WEG-Versammlung erhöhen kann. Sinnvoll ist auch eine Anfrage bei
der Bonner Energie Agentur, welche kostenfreie und firmenunabhängige Beratungen auch speziell für WEGs anbietet.
Weitere Infos finden sich unter: www.bonn.de/waerme-faq
Fernwärme-Preise: Die Untersuchung der Transparenzplattform der AGFW (https://www.waermepreise.info/) hat ergeben, dass die SWB mit ihren
Fernwärmepreisen im Mittelfeld liegen. siehe auch https://www.stadtwerke-bonn.de/fuer-zuhause/unternehmen/aktuelles/einzelansicht/sehr-gute-
plaetze-fuer-bonner-fernwaermepreise/
Monopolstellung: Es ist richtig, dass bei Strom und bei Gas die Möglichkeit besteht, zwischen vielen Anbietern auszuwählen. Im Bereich der
Fernwärme gibt es hingegen ein natürliches Monopol, weil der Aufbau und der Betrieb eines Fernwärmenetzes, sowie die Bereitstellung von
Erzeugungskapazitäten mit sehr hohen Fixkosten verbunden ist. Es wäre wirtschaftlich ineffizient und technisch nicht umsetzbar, wenn mehrere
Anbieter parallel in derselben Straße eigene Netze verlegen würden. Deshalb existiert in der Regel nur ein Versorger pro Gebiet. Grundsätzlich ist der
Neubau von Nahwärme-Netzen aber nicht nur durch die Stadtwerke Bonn, sondern auch durch andere Wärmeanbieter, z.B. auch durch Bürger-
Energiegenossenschaften, möglich.
Für die Bundesstadt Bonn ist derzeit für die Fernwärme kein Anschluss- und Benutzungszwang (ABZ) nach §9 Gemeindeordnung NRW vorgesehen.
Insofern besteht für alle Gebäude-Eigentümer:innen die Möglichkeit, die Heizungstechnologie auf Basis der Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes
(GEG) frei zu wählen. Insbesondere ist der Einbau von Wärmepumpen auch in Teilgebieten, die für ein Wärmenetz geeignet sind, weiterhin zulässig -
und im Hinblick auf frühestmögliche und größtmögliche CO2-Ersparnis auch empfehlenswert.
Wärmepumpen-Eignung: Früher gab es die Einschätzung, dass Wärmepumpen nur in vollsanierten Bestandsgebäuden funktionieren. Aber:
Wärmepumpen sind in viel mehr Fällen sinnvoll und effizient einsetzbar als häufig gedacht. Es wird davon ausgegangen, dass das in ca. 65% aller
Gebäude möglich ist, ohne Sanierung oder mit nur sehr kleinen Maßnahmen, wie z.B. Austausch einzelner Heizkörper. Tipp: erstmal
Wärmepumpencheck machen (online, als eigener Check oder mit einer Heizlastberechnung). Lassen Sie sich gerne beraten, die Bonner Energie
Agentur bietet kostenfreie Beratungen auch für WEGs an.
Kommunales Förderprogramm für die sozialverträgliche energetische Bestandssanierung: Die Stadt Bonn plant noch für das laufende Jahr 2025 die
Einführung eines kommunalen Förderprogramms für die sozialverträgliche energetische Bestandssanierung, über das die bereits bestehende
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ergänzt wird werden kann. Zielgruppe des kommunalen Förderprogramms sind private
Vermieter*innen, um den Blick auf die Menschen zu richten, die in energetisch schlechten Wohnungen benachteiligt sind und nicht selbst aktiv
werden können: in diesem Falle Mieter*innen. Im Förderprogramm wird es einen Bonus geben für die Sanierung von Gebäuden mit besonders
schlechter Effizienzklasse. Es soll in 2025 mit 1,5 Millionen Euro und in den drei darauffolgenden Jahren mit jeweils 4,5 Millionen Euro ausgestattet
sein.
Die Stadt Bonn hat ihre Zielvorgaben für die Klimaneutralität bis 2035 veröffentlicht.
Anteil der Wämepumpen: 2/3
Anteil der Fernwärme: 1/3
Gas und Öl: 0.
Man sollte folglich nicht auf die Fernwärme setzen, zumal diese den Stadtwerken ein Monopol bei der Preisgestaltung bietet und schon
aktuel erheblich teurer ist.
Stellt sich also die Frage für die Wohnungseigentümer, wie ihre Immobilie so saniert werden kann, dass sich der Einbau einer
Wärmepumpe auf lange Sicht amortisiert.
Man ( insbesondere ältere Menschen) sollte rechtzeitig die Bank kontaktieren, um abzuklären, ob ein Kredit wegen der europäischen
Richtlinien überhaupt noch möglich ist; notfalls muss die Immobilie rechtzeitig verkauft werden, um den zu erwartenden Preisverfall zu
entgehen. Die Mieter sollten sich auf Erhöhung der Mietpreise einstellen, da eine Sanierung auf die Mieter umgelegt werden wird.
Vielleicht kann die Stadt Bonn den Bürgern, die in finanzielle Not geraten, Zuschüsse und Kredite gewähren oder diese vermitteln?
Bleiben wir optimistisch - wir schaffen das!
Fernwärme16Seite 27 von 57
Bundesstadt Bonn, Programmbüro Klimaneutrales Bonn (OB-23)
Auswertung der Beteiligung zur kommunalen Wärmeplanung nach §13 Abs. 4 WPG (09.01.-07.02.2025) - Bearbeitungsstand: 14.03.2025 - Stellungnahmen der Bürger*innen
Nr. Titel Eingabe aus der Bürgerbeteiligung Antwort / Bewertung durch die Stadtverwaltung
ggf. Berücksichtigung als "weitere Maßnahme" im Wärmeplan
17 Darstellung Zielszenarien
2030 - 2045 fragwürdig
Die Folien 3 - 6 in der Präsentation 08-warmeversorgungskarten-nach-betrachtungsjahren weisen die voraussichtlichen
Wärmeversorgungsgebiete der Jahre 2030 - 2045 aus. Diese Darstellung wirft jedoch Fragen auf:
Wie kann es denn sein, dass Gebiete die bereits heute durch ein Wärmenetz versorgt werden (Hardtberg, Universitätsklinikum Bonn)
für eine dezentrale Versorgung wahrscheinlich geeignete Gebiete ausgewiesen werden?
Weshalb werden in dem Zielszenario 2045 Wärmenetzgebiete als sehr wahrscheinlich geeignet (dunkelorange) gekennzeichnet, die sich
abseits des bereits vorhandenen Wärmenetz befinden?
Die Wärmeplanung ist eine back box. Die Grundlage der Planungsentscheidungen lässt sich allenfalls erahnen. Es fehlt eine
zusammenfassende Darstellung mit einem ausführlichen Methoden- und Datenteil. Die Veröffentlichung der Wärmeplanung nur
anhand der Präsentationen ist völlig unzureichend.
Die Wärmeversorgungs-Eignungskarte ist entstanden aus einer Karte mit den Eignungsstufen für Wärmenetze (Folie 41) und einer Karte mit
Eignungsstufen für denzentrale Wärmeversorgung über Wärmepumpen (Folie 52): https://www.bonn.de/medien-global/programmbuero-
klimaneutrales-bonn-2035/Anhang-1-kommunale-Waermeplanung-Parameter-Basisszenarien-und-Waermeversorgungsarten.pdf.
In Folie 41 wird ersichtlich, dass (von wenigen einzelnen Teilgebieten abgesehen) fast das gesamte Bonner Stadtgebiet grundsätzlich geeignet ist für
Wärmenetze. Es macht keinen Sinn, das gesamte Bonner Stadtgebiet als für Wärmenetze geeignet auszuweisen, weil ein solch starker
Wärmenetzausbau infrastrukturell / kapazitär nicht realisierbar ist.
Folie 52 zeigt, dass alle nicht-innerstädtischen Teilgebiete auch für die dezentrale Versorgung geeignet sind.
Die zusammengefügte Wärmeversorgungs-Eignungskarte (siehe Folie 53) stellt lediglich dar, welche Versorgungsoption eine höhere Eignung hat -
"grüne" Einfärbung bedeutet also nicht, dass Wärmenetze wirtschaftlich nicht möglich wären, sondern nur, dass die dezentrale Versorgung noch eine
höhere Eignungsstufe hat. Vor diesem Hintergrund wird auch verständlich, warum in einzelnen grün eingefärbten Teilgebieten bereits ein
Wärmenetz existiert und wirtschaftlich betrieben werden kann.
19 Wärmepumpen Die Stadt Bonn prognostiziert 2/3 Wärmepumpenanschlüssen.
Damit dürfte ein massiver Ausbau der Netze einhergehen.
Frage: mit welchen Strompreissteigerungen ist zu rechnen?
Der Strompreis ist von vielen Faktoren (Steuern, Abgaben, Handelspreise, CO2-Preisentwicklung etc.) abhängig. Eine direkte Aussage kann hier nicht
getroffen werden.
Eine Übersicht zu den geschätzten spezifischen Wärmekosten je Heizungstechnologie in ct/kWh erzeugter Wärme findet sich in Folie 11 folgender
Präsentation: https://www.bonn.de/medien-global/programmbuero-klimaneutrales-bonn-2035/Anhang-1-kommunale-Waermeplanung-Parameter-
Basisszenarien-und-Waermeversorgungsarten.pdf.
Wärmepumpen werden zwar mit Strom betrieben und sind insofern "abhängig" vom Strompreis - jedoch erzeugen sie dank der Nutzung von
Umweltwärme aus einer Kilowattstunde Strom etwa drei Kilowattstunden Wärme (je nach Jahresarbeitszahl), so dass der Strompreis durch die hohe
Effizienz von Wärmepumpen viel weniger ins Gewicht fällt als z.B. bei Stromdirektheizungen (welche wegen der fehlenden Umweltwärme-Nutzung
aus einer kWh Strom nur eine kWh Wärme erzeugen).
Die Fernwärme wird derzeit durch die mit Erdgas betriebenen Erzeugungsanlagen an den Standorten HKW Nord, HW Süd und HW Hardtberg
bereitgestellt - wobei das HKW Nord zustätzlich den Dampf aus der Müllverwertungsanlage (MVA) nutzt. Zurzeit wird die Modernisierung der
bestehenden Müllverwertungsanlage bzw. Neubau eines neuen Müllheizkraftwerks geprüft, sodass die Anlage effizienter wird und bei gleichem
Müllaufkommen mehr Wärme bereitstellen kann. Der Gaseinsatz am Standort HKW Nord und HW Süd soll ab 2035 durch grünen Wasserstoff ersetzt
werden, wobei am HW Süd zustätzliche Erzeugungsanlagen errichtet werden sollen. Darüberhinaus werden weitere Potenziale der CO2-neutralen
Wärmeerzeugung untersucht und nach einer erfolgreichen techno-ökonomischen Untersuchung entsprechende Erneuerbare-Energien-
Erzeugungsalangen geplant, hierzu zählen auch kurzfristige und langfristige Wärmespeicher. Somit können zusätzliche Leistungen für die
Wärmeabdeckung bereitgetsellt werden. Neben dem Ausbau der Fernwärmerezeugungsanlagen werden Möglichkeiten der Nahwärmenetze
geprüft.
Darüberhinaus hat die BonnNetz sich bereits frühzeitig im Rahmen einer Zielnetzstudie Strom mit der Thematik eines Strommehrbedarfes befasst. In
dieser Studie wurden neben den Anforderungen eines Hochlaufens von elektrischen Wärmepumpen auch der Ausbau der Elektromobilität
berücksichtigt. Basierend auf den Ergebnissen dieser Studie wurden die Planungs- und Betriebsgrundsätze angepasst. Neben den weiteren
Anforderungen aus § 14 EnWG (Minderung des Stromverbrauches) erfolgt derzeit ein Abgleich zum Ausbau der Wärmenetze im Rahmen der
kommunalen Wärmeplanung, um hier einen ressourcenoptimierten Ausbau umzusetzen. Neben der Stromverteilung innerhalb des Stadtgebietes
bedarf es aber auch einer Bereitstellung durch den vorgelagerten Netzbetreiber und eine Anpassung der Infrastruktur. Auch hierzu laufen bereits
entsprechende Abstimmungen.
Der Stromverbrauch für den Betrieb von Wärmepumpen führt zu einem erhöhten Strombedarf - unabhängig davon ob die Wärmepumpen zum
dezentralen Einsatz oder zur Stützung bzw. Betrieb eines Wärmenetzes genutzt werden. Dies berücksichtigen die Stadtwerke in den
unterschiedlichsten Ausbauszenarien.
Die 02-bestands-und-potenzialanalyse.pdf stützt sich vorwiegend auf verbrauchten Energie. In Folie 41 wird allerdings deutlich, dass es
nicht nur um die Heizenergie, sondern auch um die Heizleistung gehen muss. Ein zukünftiges Wärmeversorgungssystem muss nicht nur
die Wärmeenergie über das ganze Jahr bereitstellen sondern auch so dimensioniert sein, dass an Tagen mit niedriger Temperatur die
thermische und elektrische Leistung bereitgestellt werden kann. Die Folie 41 weist den mittleren Energieverbrauch pro Monat im
Jahresverlauf aus. Die höchste benötigte Heizleistung fällt im Monat Januar an. Der Januar hat 744 h. Angenommen wird nun, dass die
maximale Heizleistung das Doppelte der durchschnittlichen Leistung beträgt. Daraus ergibt sich für den Monat Januar:
Gas 575 GWh, mittlere Leistung 773 MW, Spitzenlast 1576 MW.
Fernwärme 75 GWh (teilweise in den 575 GWh enthalten), mittlere Leistung 101 MW, Spitzenlast 200 MW
Da Gas- und Fernwärme 67% des Energieverbrauchs ausmachen, liegt die insgesamt maximal benötigte Heizleistung bei 2352 MW oder
2.3 GW. Davon kann die MVA bestenfalls 100 MW beitragen. Bleiben also 2252 MW. Selbst wenn die Wärme bei einer Wärmepumpe
um den Faktor 2 gehebelt wird (bei tiefen Temperaturen) und wenn er Energieverbrauch um unrealistische 49% gesenkt würde, müssen
in der Spitze 574 MW elektrische Leistung bereitgestellt und verteilt werden.
Dieser Punkt sollte in der Wärmeplanung noch einmal genauer analysiert werden.
Auch die benötige
Heizlast (max.
Heizleistung) bei der
Planung berücksichtigen
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Bundesstadt Bonn, Programmbüro Klimaneutrales Bonn (OB-23)
Auswertung der Beteiligung zur kommunalen Wärmeplanung nach §13 Abs. 4 WPG (09.01.-07.02.2025) - Bearbeitungsstand: 14.03.2025 - Stellungnahmen der Bürger*innen
Nr. Titel Eingabe aus der Bürgerbeteiligung Antwort / Bewertung durch die Stadtverwaltung
ggf. Berücksichtigung als "weitere Maßnahme" im Wärmeplan
20 Was macht die Stadt
Bonn mit den
Dialogergebnissen nach
dem 7. Februar ? Hier ein
Vorschlag!
Bereits wenige Tage nach der Eröffnung des Dialoges zeichnet sich bereits ein Bündel gewichtiger Fragen zum Konzept für die
kommunale Wärmeplanung ab, z.B. zur technischen, finanziellen und organisatorischen Realisierbarkeit des Konzeptes, zur CO2-Freiheit
der Fernwärme, realistische Ausbaugeschwindigkeit der Fernwärmeanschlüsse, Sorgen wegen intransparenter hoher Preise durch
Stadtwerke als Monopolist, Zweifel an privater Finanzierbarkeit eines 2/3-Anteils an Wärmepumpen bei Gebäudeheizungen.
Es stellt sich die Frage, was macht die Stadt Bonn nach dem 7. Februar mit diesen Dialogergebnissen? Auf keinen Fall dürfen sie nur
schlicht zu den Akten genommen werden, um dort wirkungslos zu verpuffen.
Deshalb mein Vorschlag: Die Stadt Bonn, oder noch besser der Bonner GA in Eigenregie, sollte einen in Bonn bekannten
Fachjournalisten, z.B. Wolfgang Wiedlich, damit beauftragen, die Dialogergebnisse auszuwerten und daraus einen Satz von
Schlüsselfragen zur Beantwortung durch die Stadt heraus zu destillieren. Es wäre erstrebenswert, anschließend auch die Antworten der
Stadt Bonn zu diesen Fragen einer unabhängigen Analyse und Bewertung zu unterziehen.
Dialogergebnisse: Bei der Offenlage nach §13 Abs. 4 WPG handelt sich sich um ein gesetzlich vorgeschriebenes und formalisiertes Verfahren der
Bürgerbeteiligung, welches durch die Behörde ausgewertet wird. Alle eingebrachten Stellungnahmen von Bürger:innen und Verbänden sowie die
zugehörigen Antworten der Verwaltung werden im Rahmen der Beschlussvorlage zum Wärmeplan veröffentlicht und sind online für die
Öffentlichkeit einsehbar.
Zu den geäußerten Bedenken sowohl hinsichtlich Wärmenetzen als auch Wärmepumpen wird auf die Antworten zu anderen Stellungnahmen
innerhalb dieser Tabelle verwiesen.
21 Combahnviertel
priorisieren
Das Combahnviertel ist mit dem geplanten Denkmalschutz stark belastet. Außendämmung wird bei vielen Gebäuden in
Combahnstraße, der Rheindorferstraße, Rathausstr oder der Kaiser-Konrad-Str mit Stuck nicht möglich sein. Die lapidare Antwort der
Behörde war, dann sollen man halt von innen dämmen. Abgesehen von der Unverschämtheit, ist das technisch schwer zu realisieren
gerade in diesen Altbauten besonders schwer mit möglicher Schimmelbildung. Da die Anwohner im betroffenen Gebiet bereits
finanziell enorm belastet sind befürworte ich einen schnellen Ausbau bzw Anschluss der Nahwärme, denn Wärmepumpen werden mit
Hinblick auf die einhergehende Regelungen zu Solar und Abstandsregeln in beschriebenen Straßen kaum möglich sein.
Außerdem bitte ich schnellstmöglich um konkreten Plan inkl konkreter Zeitangaben. Angenommen meine Gastherme geht kaputt, lässt
sich nicht reparieren. Nach dem Heizungsgesetz darf dann ja für 3 Jahre vorübergehend eine neue rein, wenn eine kommunale
Wärmeplanung vorliegt. Was aber, wenn die kommunale w
Wärmeplanung erst ab 5/10 Jahren den Anschluss an Nahwärmenetz vorsieht? Ich kann doch nicht für die Zwischenzeit von ein paar
wenigen Jahren eine Wärmepumpe mit exorbitanten Kosten im Altbau und unmöglichen Sanierungsmaßnahmen aufgrund des
Denkmalschutzes einbauen. Das alles zu unbezahlbaren Kosten mit unpraktikablen Regulierungsvorschriften, die sich gegenseitig im
Weg stehen. Wir brauchen hier schnellstmöglich Klarheit.
Laut Wärmeversorgungs-Eignungskarte ist das Combahnviertel für "Wärmenetze sehr wahrscheinlich geeignet". Die geplante Festlegung eines
Denkmalbereichs spricht zusätzlich für die Errichtung eines Wärmenetzes. Ob und wann ein Wärmenetz errichtet wird, steht derzeit aber nicht fest.
Der weitere Ausbau - oder in Beuel auch ein Neubau - des Fernwärmenetzes erfolgt auf Grundlage der kommunalen Wärmeplanung und
technoökonomischer Parameter. Derzeit arbeiten die Stadtwerke Bonn an einer Fernwärmeausbaustrategie. Ergebnisse hieraus werden sukzessive
ab Ende 2025 veröffentlicht.
Die Stadtwerke haben ein Kontaktformular für die Übermittlung von Fernwärme-Anschlusswünschen: Fernwärme für Bonn - SWB Energie und
Wasser - Stadtwerke Bonn (https://www.stadtwerke-bonn.de/fuer-zuhause/produkte/fernwaerme/).
22 PVT ist im Kommen, bitte
berücksichtigt neue
Entwicklungen.
Hallo,
die Kombination von PV und ST-Modulen gibt es schon länger. Sehr neu auf dem Markt ist allerdings die interessante Variante, die PV
mit Wärmetauscherflächen für eine Wärmepumpe zu koppeln. So könnten gerade in Innenstadtlagen oder Reihenhäusern mit wenig
Platz sehr gut klimaneutral geheizt werden. Man kann es sogar auf die Nordseite der Dächer installieren, es wird lediglich ein Luftstrom
benötigt für den Wärmeaustausch. Es gibt bislang mMn noch nicht viele Unternehmen, die das überhaupt anbieten, es bietet allerdings
ein großes Potential.
Die Nutzungsstruktur der vom SGB verwalteten Liegenschaften besteht hauptsächlich aus Schulen und Kitas. Hier ist der Warmwasserbedarf relativ
gering, aber der Heizwärmebedarf häufig sehr hoch. Bisher ist hier ein PV-Ausbau geplant, wobei der durch die PV-Anlage erzeugte Strom vorrangig
für die Deckung des Strombedarfs des Gebäudes bzw. der Liegenschaft genutzt wird, so dass sich hier in Verbindung mit elektrischen Wärmepumpen
ebenfalls nachhaltige Lösungen für die Gebäudeenergieerzeugungen realisieren lassen.
Für private und gewerbliche Nutzer:innen von PVT bietet das Förderprogramm Solares Bonn das Fördermodul M11. Danach wird PVT mit 300 €/kWp
installierter PV-Leistung gefördert. Im Fall der PVT-Kombination mit einer Wärmepumpe gibt es einen Bonus von 1.000 €. Weitere Infos:
www.bonn.de/solar
Der Tipp wurde auch an die Bonner Energie Agentur weitergegeben, welche diesen Aspekt in ihre Beratungen mit aufnehmen wird.
Berücksichtigung: Prüfung der Einsatzmöglichkeiten von PVT-Modulen ggf. in Kombination mit Wärmespeichern und Wärmepumpen an
Schwimmbädern zur kombinierten Erzeugung von Strom und Wärme
23 Rasch sich Klarheit über
den Neu- oder Umbau
der MVA verschaffen
In der Präsentation 02-bestands-und-potenzialanalyse.pdf wird auf Folie 111 dargestellt, dass die Wärmeerzeugung der MVA von 500
auf 800 GWh/a durch Neubau der MVA gesteigert werden kann. Dies kann nur realisiert werden, wenn die vorhandene MVA, bevor sie
abgeschrieben ist, abgerissen und neu gebaut wird. Dies wird mindestens 3 Jahre dauern. Es muss dann geklärt werden, was mit dem
Abfall zwischenzeitlich passieren soll. Alternativ könnte eine neue MVA neben die alte Anlage gesetzt werden, so dass bis zur
Fertigstellung der neuen Anlage die alte Anlage weiter genutzt werden könnte. Die Müllverwertung und Energieerzeugung wäre dann
gesichert. Ein möglicher Bauplatz wäre das ehemalige Schlachthofgelände und das "Verrichtungsgelände". Bevor allerdings hier durch
Neubauten unwiderrufliche Fakten geschaffen werden sollte schon 2025 die Planung bezüglich Neu- oder Umbau der MVA begonnen
werden. Dies ist jedoch laut 07-umsetzungsstrategie-und-massnahmen.pdf nicht vorgesehen.
Eine technische Optimierung der vorhandenen Anlage wäre eine weiter zu prüfende Option.
Die SWB prüft derzeit, ob die bestehende Müllverwertungsanlage modernisiert oder durch ein neues Müllheizkraftwerk ersetzt wird. Eine wichtige
Rolle hierbei spielen die wirtschaftlichen Aspekte. Eine neue MVA würde parallel zur bisherigen Anlage errrichtet und die Bestandsanlage nach
erfolgreicher Inbetriebnahme zurück gebaut werden. Diese Maßnahme erfolgt auch schon vor dem Hintergrund der Aufrechterhaltung der Wärme-
und Stromversorgung.Seite 29 von 57
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Auswertung der Beteiligung zur kommunalen Wärmeplanung nach §13 Abs. 4 WPG (09.01.-07.02.2025) - Bearbeitungsstand: 14.03.2025 - Stellungnahmen der Bürger*innen
Nr. Titel Eingabe aus der Bürgerbeteiligung Antwort / Bewertung durch die Stadtverwaltung
ggf. Berücksichtigung als "weitere Maßnahme" im Wärmeplan
24 Gebiete mit Eignung zur
Wärmepumpennutzung
Die Gebietsangaben im bereitstehenden Kartenmaterial sind sehr global und wahrscheinlich nur anhand der Baustruktur geschätzt. In
dem Gebiet, in dem mein Objekt aus der Gründerzeit liegt, ist von wahrscheinlicher Eignung die Rede. Hier und andernorts wird aber
m.E. der Lärmpegel, den eine Wärmepumpe unter Volllast abgibt, nicht berücksichtigt. Nach Rücksprache mit Wärmepumpenexperten
ist die Verwendung hier nach dem BImschG zu laut aufgrund der zu engen Bebauung. Klagen der Nachbarn hätten Erfolgsaussichten auf
Stillegung.
Wärmepumpen sind zwischen 30 - 60 dB laut, sie werden allerdings kontinuierlich weiterentwickelt und immer leiser. Die Lautstärke ist von
verschiedenen Kriterien abhängig. Je höher die Heizleistung, desto höher kann die Lautstärke sein. Auch der Ort der Aufstellung spielt eine Rolle,
Inneninstallationen oder Split-Wärmepumpen sind leiser als solche, die außen aufgestellt werden.
Aber vor allem spielt die Art der genutzten Wärmequelle eine Rolle: Luft-Luft- und Luft-Wasser-Wärmepumpen verursachen deutlich mehr Lärm als
etwa Erd- und Grundwasserwärmepumpen. D.h. wenn technisch umsetzbar, könnten dies hier Lösungsansätze sein. Auch hier gilt die Empfehlung
einer individuellen Beratung, zum Beispiel bei der Bonner Energie Agentur (kostenfrei, firmenunabhängig).
25 Mangelende
Stromnetzte
Die Ideen sind soweit gut aufgearbeitet. Wir betreiben im Beuel-Ost bereits unser Haus zu 90% mit einer Wärmepume. Im Konzept ist
von einem nötigen Ausbau der Stromnetzte die Rede. Ich hätte erwartet, das es hierfür auch einen Plan gibt (natürlich unter
Federführung der Bonn Netz). In unserem Bereich wurde mir bereits unter der Hand gesagt, dass nicht mehr viele private Ladesäulen
und Wärmepumpen ans Netz können. Wenn es hier keine Lösung gibt, ist das Konzept leider eine totgeburt. Zudem muss der Anschluss
vereinfacht werden. Alleine die Vorgaben zur Steuerung und Umbau der Stromverteilung gehen schnell noch mal in die Tausende. Ich
kann hier jeden verstehen der dann lieber die "günstige" Gas Heizung wieder einbauen lässt.
Stromnetzausbau: Hinsichtlich des Ausbaus der Stromnetze gibt es entsprechende Planungs- und Betriebsgrundsätze, die einen sukzessiven Ausbau
der Stromnetze im Rahmen des Hochlaufens der Wärmepumpen und der Elektromobilität berücksichtigen. Der Schwerpunkt der kommunalen
Wärmeplanung lag jedoch auf der grundsätzlichen Möglichkeit zur Realisierung von Wärmenetzen im Vergleich zu einer dezentralen Versorgung wie
z.B. Wärmepumpen.
Modernisierung der Elektroinstallation: Die Anpassung von Stromverteilungen ist oftmals notwendig, da sowohl die vorhandenen
Sicherheitseinrichtungen (FI/RCD; Leistungsschalter, Sicherungen etc.) als auch die verbauten Leitungs-Querschnitte für den durch die
Wärmepumpen und Elektromobilität notwendigen Strom nicht ausreichend dimensioniert sind. Auch werden für die Abgrenzung des Strombezugs
zur Berücksichtigung preisgünstigerer Tarife für die Wärmepumpe bzw. die Elektromobilität zusätzliche Mess- und Zähleinrichtungen benötigt, die
einen Eingriff in die Stromverteilung erforderlich machen.
Netzanschluss: Der Anschlussprozess wurde seitens Bonn Netz bereits digitalisiert und vereinfacht und wird auch weiterhin optimiert, um auch von
dieser Seite die Wärmewende zu unterstützen.
26 Fernwärme aber ohne
Monopol
Wie auch die anderen hier schon geschrieben haben ist Fernwärme bestimmt schön, aber nur wenn das Monopol gebrochen wird
(natürlich ist dies technisch) schwierig. Allein bei den Preistiegerungen kann ich nur jedem raten dies nicht zu machen:
"Die Preise für Strom gingen gegenüber Dezember 2023 um 2,9 % zurück. Erdgas hingegen war im Dezember 2024 binnen Jahresfrist
um 3,9 % und Fernwärme sogar um 30,7 % teurer als ein Jahr zuvor."
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/01/PD25_020_6…
Fernwärmepreise unterliegen häufig Preisgleitklauseln, wodurch Marktpreisänderungen zeitverzögert an die Kunden weitergegeben werden. Diese
Verzögerung ergibt sich aus der langfristigen Preisbindung und den Abrechnungszyklen, wodurch Fernwärme gegenüber kurzfristigen
Marktschwankungen eine stabilere Preisentwicklung aufweist. Die Stadtwerke Bonn passen Ihre Preis jeweils zum 1.4 und 1.10 an. 1.10.2023:
Preissenkung Arbeitspreis um 52 %; 1.10.2024: Preissenkung Arbeitspreis um 17 %;
Die Untersuchung der Transparenzplattform der AGFW (https://www.waermepreise.info/) hat ergeben, dass die SWB mit ihren Fernwärmepreisen
im Mittelfeld liegen. siehe auch https://www.stadtwerke-bonn.de/fuer-zuhause/unternehmen/aktuelles/einzelansicht/sehr-gute-plaetze-fuer-
bonner-fernwaermepreise/
27 Fernwärmenetz Ich rege an zu prüfen, ob die Siebengebirgsstraße an das Fernwärmenetz angebunden werden kann. Laut Wärmeversorgungs-Eignungskarte ist die Siebengebirgsstraße (Holzlar/Hoholz) im nördlichen Abschnitt für Wärmenetze und für dezentrale
Versorgung ähnlich gut geeignet und im südlichen Abschnitt besser für dezentrale Versorgung geeignet. Der Wärmenetzausbau wird die
wahrscheinlich Vor dem Hintergrund, dass der Wärmenetzausbau sogar in den Teilgebieten, die besser für "Wärmenetze wahrscheinlich geeignet"
sind, an kapazitäre Grenzen stößt, ist ein Fernwärmeausbau in Holzlar/Hoholz sehr unwahrscheinlich. Empfohlen wird daher eine Beratung durch die
Bonner Energie Agentur zu den Möglichkeiten der Wärmebedarfsreduktion und zu Heizungs-Technologien wie z.B. Erd-, Grundwasser-, Abwasser-
und Luft-Wärmepumpen.
Der weitere Ausbau des Fernwärmenetzes erfolgt auf Grundlage der kommunalen Wärmeplanung und technoökonomischer Parameter. Derzeit
arbeiten die Stadtwerke Bonn an einer Fernwärmeausbaustrategie. Ergebnisse hieraus werden sukzessive ab Ende 2025 veröffentlicht.
Die Stadtwerke haben ein Kontaktformular für die Einreichung von Fernwärme-Anschlusswünschen: Fernwärme für Bonn - SWB Energie und Wasser -
Stadtwerke Bonn (https://www.stadtwerke-bonn.de/fuer-zuhause/produkte/fernwaerme/).
Für den Fall, dass kein Fernwärme-Anschluss errichtet werden wird und/oder alternativ eine Nutzung von Abwärme aus dem Kanal in Erwägung
gezogen wird (z.B. für eine Nahwärme-Lösung im Quartier), soll hier bereits darauf hingewiesen werden, dass der städtische Kanal in diesen Straßen
eine Nennweite < DN600 hat und deshalb nicht zur Nutzung von Abwärme geeignet ist (vgl. Potenzialanalyse).Seite 30 von 57
Bundesstadt Bonn, Programmbüro Klimaneutrales Bonn (OB-23)
Auswertung der Beteiligung zur kommunalen Wärmeplanung nach §13 Abs. 4 WPG (09.01.-07.02.2025) - Bearbeitungsstand: 14.03.2025 - Stellungnahmen der Bürger*innen
Nr. Titel Eingabe aus der Bürgerbeteiligung Antwort / Bewertung durch die Stadtverwaltung
ggf. Berücksichtigung als "weitere Maßnahme" im Wärmeplan
28 Endlich dieser wichtige
Schritt nach vorne für
eine zukunftstaugliche
Stadt
Danke für die Ausarbeitung der notwendigen Schritte zur Wärmewende und die transparente Darlegung von all dem. Bonn braucht
dringend diese Verbesserungen in der Wärmeinfrastruktur, nur so kann unsere Stadt zukunftsfähig werden. Ich bin froh, dass die Stadt
diesen eindeutig notwendig und nicht verhandelbaren Weg geht.
Danke für diese Bestärkung.
30 Wohnen nicht durch eine
Wohnflächensteuer
zusätzlich verteuern
In der Präsentation 07-umsetzungsstrategie-und-massnahmen.pdf wird als mittelfristig umzusetzende Maßnahme (bis 2028)
aufgeführt: "D-08-02 Prüfung der Möglichkeiten einer Wohnflächensteuer als Anreiz zur Verringerung beheizten Wohnraums". Der
Begriff "Wohnflächensteuer" dürfte den meisten unbekannt sein. Es handelt sich um eine Steuer, die diejenigen zahlen müssten, die in
einer "zu großen" Wohnung leben. Eine solche Steuer wäre natürlich für die Kommunen eine willkommene Gelegenheit die
Haushaltskassen zu füllen. Dabei darf man aber nicht übersehen, dass Wohnen bereits heute durch die wohnflächenproportionalen
Kosten wie Miete, Heizkosten und Grundstücke bepreist wird. Ökonomische Anreize zur Reduktion der (beheizten) Wohnfläche sind
daher schon heute vorhanden.
Im Rahmen des Wärmeplans wird keinesfalls die Einführung einer Wohnflächensteuer beschlossen, sondern lediglich deren Prüfung auf
Sinnhaftigkeit und Machbarkeit. Dass Wohnen bereits heute durch die wohnflächenproportionalen Kosten wie Miete, Heizkosten und Grundstücke
bepreist wird und daher durchaus bereits ökonomische Anreize zur Reduktion der beheizten Wohnfläche existieren, ist richtig und wird in die
Abwägung einfließen.
31 Großwärmepumpe Elsa-
Brändström-Straße
Ich bitte um weitere Prüfung der Idee, im Bereich des Wasserwerks (Elsa-Brändström-Straße 4, 53225 Bonn) eine Großwärmepumpe für
ein Nahwärmenetz im Quartier zu errichten.
Die Stadtwerke planen die Errichtung einer Großwärmepumpe in Plittersdorf am alten Wasserwerk, welche Umweltwärme des Grundwassers und
des Rheinwassers nutzen kann. Die erzeugte Wärme würde in das Fernwärmenetz der Stadtwerke eingespeist - als Teil der
Dekarbonisierungsstrategie der Fernwärme.
Eine ähnliche Großwärmepumpe für das gegenüberliegende Wasserwerk in Beuel (Elsa-Brandström-Straße) ist bisher nicht geplant. Die Idee wird in
die Liste zu prüfender Vorschläge aufgenommen.
Monopolstellung: Es ist richtig, dass bei Strom und bei Gas die Möglichkeit besteht, zwischen vielen Anbietern auszuwählen. Im Bereich der
Fernwärme gibt es hingegen ein natürliches Monopol, weil der Aufbau und der Betrieb eines Fernwärmenetzes, sowie die Bereitstellung von
Erzeugungskapazitäten mit sehr hohen Fixkosten verbunden ist. Es wäre wirtschaftlich ineffizient und technisch nicht umsetzbar, wenn mehrere
Anbieter parallel in derselben Straße eigene Netze verlegen würden. Deshalb existiert in der Regel nur ein Versorger pro Gebiet. Grundsätzlich ist der
Neubau von Nahwärme-Netzen aber nicht nur durch die Stadtwerke Bonn, sondern auch durch andere Wärmeanbieter, z.B. auch durch Bürger-
Energiegenossenschaften, möglich.
Für die Bundesstadt Bonn ist derzeit für die Fernwärme kein Anschluss- und Benutzungszwang (ABZ) nach §9 Gemeindeordnung NRW vorgesehen.
Insofern besteht für alle Gebäude-Eigentümer:innen die Möglichkeit, die Heizungstechnologie auf Basis der Vorgaben des Geb

Gekürzt — den vollständigen Text enthält das PDF.

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Datenstand: 03.11.2026, 10:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de