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252597-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag zur Beschlussvorlage DS 242080 / Bebauungsplan Nr. 7213-2 Schlossallee / Schlosshöfe

Nummer
252597-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
14.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Utestraße Straße· Mehlem, Bad Godesberg Hauptort
  • Mainzer Straße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 15.05.2025 Kenntnisnahme
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  1. 252597 Bürgerantrag zur Beschlussvorlage DS 242080 / Bebauungsplan Nr. 7213-2 Schlossallee / Schlosshöfe

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252597-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag zur Beschlussvorlage DS 242080 /
Bebauungsplan Nr. 7213-2 Schlossallee /
Schlosshöfe
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
19.03.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1.) Umbenennung des sog. Spatzenbrunnen-Parks in Gisela Lange-Park
oder ersatzweise Gisela Lange-Spatzenbrunnenpark
Sowohl für die Benennung von Verkehrsflächen als auch für die Benennung
anderer öffentlicher Einrichtungen, wozu öffentliche Grünflächen zuzurechnen
sind, ist der Ratsbeschluss vom 12.06.1986 zu berücksichtigen. Danach
können Straßen, Wege und Plätze sowie andere öffentliche Einrichtungen in
Bonn nur nach Personen benannt werden, die mindestens seit einem Jahr
verstorben sind. Insoweit ist eine Benennung nach noch lebenden Personen,
wie es hier der Fall ist, nicht möglich.
Zu 2. und 3.) Erhalt aller auf dem Grundstück stehenden Bäume und
Festsetzung der Grundstücksgrenzen des Parks gem. des aktuellen
Liegenschaftskatasters 131/1
Das bürgerschaftliche Engagement im Rahmen der Gestaltung des
Vogelbrunnenparks und bei anderen Vorhaben auf Bonner Stadtgebiet ist
selbstverständlich anerkennungswert und uneingeschränkt zu befürworten. Der
rund 900 m² große Park hat neben seiner Aufenthaltsqualität auch die Funktion
eines städtebaulichen Gestaltungsmerkmals und soll als solches auch
zweifelsohne erhalten bleiben. Der einladende Spatzenbrunnen und die
Sitzgelegenheiten nahe der Mainzer Straße sind ohne Frage prägende
Elemente des Parks.
Für die vorliegende Planung wird ausschließlich eine kleine Teilfläche am
östlichen Ende des Parks benötigt. Hier quert eine durch vier Bestandsbäume
(3 Eiben, 1 Rosskastanie) geführte Zufahrt zur Mainzer Straße 145 den Park,
womit dieser optisch eine Begrenzung erfährt. Das heißt, die betreffende
Teilfläche des Vogelbrunnenparks ist aus städtebaulicher Sicht bereits
aufgrund ihrer heutigen Nutzung nicht als Bestandteil der Parkanlage
wahrnehmbar.
Außerdem ist dort eine Netzstation zur Stromversorgung aufgestellt, sodass die
Fläche aufgrund ihrer Überfahrbarkeit und Nähe zur Netzstation nicht zumSeite 1 von 3
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Aufenthalt einlädt bzw. dazu geeignet ist. Dies wird durch den dunkel
verschatteten Raum inmitten der vier Bäume noch weiter verstärkt.
Ziel der Planung war neben der Schaffung von Baurecht für einen
Lebensmittelmarkt auch die Schaffung einer nennenswerten Anzahl von
dringend benötigtem Wohnraum. Daher wurde die Inanspruchnahme einer
Teilfläche des Vogelbrunnenparks zur Markterschließung für Kunden und
Kundinnen im Rahmen des städtebaulichen Wettbewerbsverfahrens nicht
grundsätzlich ausgeschlossen. So wurde zum Beispiel in Marktnähe eine
Fläche für Außengastronomie geplant. Nach Küren des Siegerentwurfs wurden
im weiteren Planungsverlauf des Vorhabens verschiedene Konzeptionen des
westlichen Gebäudekomplexes erarbeitet und geprüft. So wurde z.B. von einer
Verschiebung des westlichen Baukörpers zugunsten der in der Verlängerung
der Utestraße geplanten Baumreihe abgesehen. Auch eine Reduzierung des
Marktgebäudes wurde geprüft; dies war aber nicht mit den Anforderungen
eines modernen Lebensmitteldiscounters vereinbar und würde – wie
nachfolgend dargelegt – auch nicht zwangsläufig den Erhalt der Bäume
sichern.
Das Fällen zweier Parkbäume bleibt unausweichlich. Aber auch bei
Nichtinanspruchnahme der Zufahrtsflächen wäre der Erhalt dieser Bäume nicht
gewährleistet. Insbesondere die Baumkrone der Rosskastanie ragt bis zu 8 m
in das Plangebiet hinein, was eine Beeinträchtigung des Wurzelwerks durch die
Baumaßnahme und damit das Absterben des Baumes erwarten lässt. Alternativ
wäre lediglich eine erhebliche Zurücknahme der Bauflächen notwendig, um den
Baumerhalt zu sichern. Dies aber würde die Umsetzbarkeit des im Rat
beschlossenen Siegerentwurfs nicht ermöglichen.
Zur Qualitätssicherung des Freiraums verpflichtet sich daher die
Vorhabenträgerin im Zuge des Bebauungsplanverfahrens, ein qualifiziertes
Planungsbüro zur Freianlagengestaltung zu beauftragen und diese in
Abstimmung mit der Verwaltung umzusetzen. Dabei soll ein qualitätsvoller
Raum als Übergang vom Park zum geplanten Vorhaben geschaffen werden.
Die Ersatzpflanzungen für die beiden notwendigen Baumfällungen erfolgen im
Vogelbrunnenpark. Des Weiteren wird ein einheitliches und anspruchsvolles
Fassadenbild mit Fassadenbegrünung zum öffentlichen Vogelbrunnenpark
vertraglich vereinbart. Die Netzstation wird in das Untergeschoss des geplanten
Lebensmitteldiscounters verlagert und verbessert somit zusätzlich das
Erscheinungsbild des Parks.
Durch diese Maßnahmen wird sichergestellt, dass der Vogelbrunnenpark trotz
einer geringfügigen Verkleinerung in seinem Erscheinungsbild und seiner
Aufenthaltsqualität bewahrt wird. Der überwiegende Teil des Parks sowie seine
prägenden Elemente (Brunnen, Rasenfläche, Wege, Einfriedung, Bänke)
werden nicht verändert. Daher wird die Veräußerung einer Teilfläche des Parks
verwaltungsseitig weiterhin befürwortet.
Die Verwaltung beabsichtigt, die Stifterin des Brunnens in einem gemeinsamen
Vor-Ort-Termin über das geplante Vorhaben und dessen Auswirkungen auf den
Park zu informieren. Ein erster fernmündlicher Austausch über den Sachverhalt
zwischen Stifterin und Verwaltung ist bereits erfolgt.
Beschlussvorschlag:Seite 2 von 3
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Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 06:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de