252597-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag zur Beschlussvorlage DS 242080 / Bebauungsplan Nr. 7213-2 Schlossallee / Schlosshöfe
Kerndaten
- Nummer
- 252597-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 14.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Utestraße Hauptort
- Mainzer Straße
- Bonn
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252597-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag zur Beschlussvorlage DS 242080 / Bebauungsplan Nr. 7213-2 Schlossallee / Schlosshöfe Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 19.03.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1.) Umbenennung des sog. Spatzenbrunnen-Parks in Gisela Lange-Park oder ersatzweise Gisela Lange-Spatzenbrunnenpark Sowohl für die Benennung von Verkehrsflächen als auch für die Benennung anderer öffentlicher Einrichtungen, wozu öffentliche Grünflächen zuzurechnen sind, ist der Ratsbeschluss vom 12.06.1986 zu berücksichtigen. Danach können Straßen, Wege und Plätze sowie andere öffentliche Einrichtungen in Bonn nur nach Personen benannt werden, die mindestens seit einem Jahr verstorben sind. Insoweit ist eine Benennung nach noch lebenden Personen, wie es hier der Fall ist, nicht möglich. Zu 2. und 3.) Erhalt aller auf dem Grundstück stehenden Bäume und Festsetzung der Grundstücksgrenzen des Parks gem. des aktuellen Liegenschaftskatasters 131/1 Das bürgerschaftliche Engagement im Rahmen der Gestaltung des Vogelbrunnenparks und bei anderen Vorhaben auf Bonner Stadtgebiet ist selbstverständlich anerkennungswert und uneingeschränkt zu befürworten. Der rund 900 m² große Park hat neben seiner Aufenthaltsqualität auch die Funktion eines städtebaulichen Gestaltungsmerkmals und soll als solches auch zweifelsohne erhalten bleiben. Der einladende Spatzenbrunnen und die Sitzgelegenheiten nahe der Mainzer Straße sind ohne Frage prägende Elemente des Parks. Für die vorliegende Planung wird ausschließlich eine kleine Teilfläche am östlichen Ende des Parks benötigt. Hier quert eine durch vier Bestandsbäume (3 Eiben, 1 Rosskastanie) geführte Zufahrt zur Mainzer Straße 145 den Park, womit dieser optisch eine Begrenzung erfährt. Das heißt, die betreffende Teilfläche des Vogelbrunnenparks ist aus städtebaulicher Sicht bereits aufgrund ihrer heutigen Nutzung nicht als Bestandteil der Parkanlage wahrnehmbar. Außerdem ist dort eine Netzstation zur Stromversorgung aufgestellt, sodass die Fläche aufgrund ihrer Überfahrbarkeit und Nähe zur Netzstation nicht zumSeite 1 von 3 Seite 2 Aufenthalt einlädt bzw. dazu geeignet ist. Dies wird durch den dunkel verschatteten Raum inmitten der vier Bäume noch weiter verstärkt. Ziel der Planung war neben der Schaffung von Baurecht für einen Lebensmittelmarkt auch die Schaffung einer nennenswerten Anzahl von dringend benötigtem Wohnraum. Daher wurde die Inanspruchnahme einer Teilfläche des Vogelbrunnenparks zur Markterschließung für Kunden und Kundinnen im Rahmen des städtebaulichen Wettbewerbsverfahrens nicht grundsätzlich ausgeschlossen. So wurde zum Beispiel in Marktnähe eine Fläche für Außengastronomie geplant. Nach Küren des Siegerentwurfs wurden im weiteren Planungsverlauf des Vorhabens verschiedene Konzeptionen des westlichen Gebäudekomplexes erarbeitet und geprüft. So wurde z.B. von einer Verschiebung des westlichen Baukörpers zugunsten der in der Verlängerung der Utestraße geplanten Baumreihe abgesehen. Auch eine Reduzierung des Marktgebäudes wurde geprüft; dies war aber nicht mit den Anforderungen eines modernen Lebensmitteldiscounters vereinbar und würde – wie nachfolgend dargelegt – auch nicht zwangsläufig den Erhalt der Bäume sichern. Das Fällen zweier Parkbäume bleibt unausweichlich. Aber auch bei Nichtinanspruchnahme der Zufahrtsflächen wäre der Erhalt dieser Bäume nicht gewährleistet. Insbesondere die Baumkrone der Rosskastanie ragt bis zu 8 m in das Plangebiet hinein, was eine Beeinträchtigung des Wurzelwerks durch die Baumaßnahme und damit das Absterben des Baumes erwarten lässt. Alternativ wäre lediglich eine erhebliche Zurücknahme der Bauflächen notwendig, um den Baumerhalt zu sichern. Dies aber würde die Umsetzbarkeit des im Rat beschlossenen Siegerentwurfs nicht ermöglichen. Zur Qualitätssicherung des Freiraums verpflichtet sich daher die Vorhabenträgerin im Zuge des Bebauungsplanverfahrens, ein qualifiziertes Planungsbüro zur Freianlagengestaltung zu beauftragen und diese in Abstimmung mit der Verwaltung umzusetzen. Dabei soll ein qualitätsvoller Raum als Übergang vom Park zum geplanten Vorhaben geschaffen werden. Die Ersatzpflanzungen für die beiden notwendigen Baumfällungen erfolgen im Vogelbrunnenpark. Des Weiteren wird ein einheitliches und anspruchsvolles Fassadenbild mit Fassadenbegrünung zum öffentlichen Vogelbrunnenpark vertraglich vereinbart. Die Netzstation wird in das Untergeschoss des geplanten Lebensmitteldiscounters verlagert und verbessert somit zusätzlich das Erscheinungsbild des Parks. Durch diese Maßnahmen wird sichergestellt, dass der Vogelbrunnenpark trotz einer geringfügigen Verkleinerung in seinem Erscheinungsbild und seiner Aufenthaltsqualität bewahrt wird. Der überwiegende Teil des Parks sowie seine prägenden Elemente (Brunnen, Rasenfläche, Wege, Einfriedung, Bänke) werden nicht verändert. Daher wird die Veräußerung einer Teilfläche des Parks verwaltungsseitig weiterhin befürwortet. Die Verwaltung beabsichtigt, die Stifterin des Brunnens in einem gemeinsamen Vor-Ort-Termin über das geplante Vorhaben und dessen Auswirkungen auf den Park zu informieren. Ein erster fernmündlicher Austausch über den Sachverhalt zwischen Stifterin und Verwaltung ist bereits erfolgt. Beschlussvorschlag:Seite 2 von 3 Seite 3 Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de