252597 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag zur Beschlussvorlage DS 242080 / Bebauungsplan Nr. 7213-2 Schlossallee / Schlosshöfe
Kerndaten
- Nummer
- 252597
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 21.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Mehlem Hauptort
- Bonn
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 252597 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB 17.02.2025 Bürgerantrag zur Beschlussvorlage DS 242080 / Bebauungsplan Nr. 7213-2 Schlossallee / Schlosshöfe Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 19.03.2025 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag ist gerichtet auf: - Umbenennung des sog. Spatzenbrunnenparks in Gisela-Lange-Park oder Ersatzweise Gisela Lange-Spatzenbrunnenpark - Erhalt aller auf dem Grundstück stehenden Bäume - Festsetzung der Grundstücksgrenzen des Parks gem. des aktuellen Liegenschaftskatasters 131/1 Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Betreff Bürgerantrag zur Beschlussvorlage 242080 / Bebauungsplan Nr. 7213-2 Schlossallee / Schlosshöfe Ihr Antrag Antrag: 1.Umbenennung des sog. Spatzenbrunnen-Parks in Gisela Lange-Park oder ersatzweise Gisela Lange- Spatzenbrunnenpark 2.Erhalt aller auf dem Grundstück stehenden Bäume 3.Festsetzung der Grundstücksgrenzen des Parks gem. des aktuellen Liegenschaftskatasters 131/1 Begründung des Antrags Im Zuge der Öffentlichen Beteiligung baut sich in der Mehlemer Öffentlichkeit mehr und mehr Unmut gegenüber einer zunehmend als nicht transparent wahrge-nommenen Vorgehensweise der Stadtverwaltung bez. des Bebauungsplanes Nr. 7213-2 / Schlossallee und der damit verbundenen Öffentlichen Beteiligung auf. An uns als neuen Mehlemer Kulturverein wird das Thema auch herangetragen: Kultur betrifft schließlich wesentlich die Art und Weise, wie wir künftig zusammenleben wollen. So rief vor Kurzem die Stifterin des sog. Spatzenbrunnen-Parks, Frau Gisela Lange, bei uns an und bezog sich in großer Aufregung auf die geplante Umgestaltung des „ihres Parks“. Ganz klar brachte sie dabei zum Ausdruck, dass ihre umfängliche Spendenbereitschaft - aus ihrer Stiftung finanziert sie mehrere soziale Projekte wie z.B. Frauenhäuser - an die Art und Weise koppeln will, wie die Stadt mit ihrem Engagement umgehen wird. Da sich unser Verein eben auch für das kulturelle Miteinander in Mehlem einsetzt, haben wir im Vereinsvorstand kurzfristig beschlossen, die Interessen von Gisela Lange zu unterstützen. Dass es hierbei um einen öffentlichen Raum geht, der von fast allen Mehlemern sehr geschätzt wird, ist ein entscheidender Beweggrund und Bezug zu unserem Vereinszweck. Zu sachlichen Einordnung: Der Park war Anfang der 2000er Jahre auf einer städtischen Grünfläche erst entstanden, nachdem Frau Gisela Lange für dessen Herrichtung und für den Brunnen private finanzielle Mittel in hoher fünfstelliger Höhe bereitgestellt hatte. Die Stadt hatte das Projekt zwar seit den 1980er Jahren geplant, war jedoch seitdem nie bereit gewesen, hierfür die Finanzierung zu tragen. Die Einweihung des Parks erfolgte 2001 durch die damalige Oberbürgermeisterin Dieckmann, die in ihrer Einweihungsrede das Engagement von Frau Lange besonders hervorhob. In verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen Mehlems wird die vorgesehene Verkleinerung des sog. Vogelbrunnenparks nun als Wortbruch und Respektlosigkeit wahrgenommen. Dass die Stifterin dies emotional auch so empfindet, bedarf keiner weiteren Erwähnung. Gisela Lange, ihr besonderer bürgerschaftlicher Einsatz und ihr erhebliches finanzielles und organisatorisches, früheres und künftiges Engagement gehören zur Mehlemer Kultur. Und die Art, wie wir als Gesellschaft damit umgehen, gehört zu unser aller Kultur. Unserer Einschätzung nach ist das bisherige Planareal bereits ausreichend dimensioniert, so dass der östliche Streifen des Parks nicht notwendigerweise auch noch an den Investor veräußert werden muss. Nach der vorgesehenen Veräußerung und nach Abholzung der dort stehenden vitalen Bäume ergäbe sich außerdem eine ungeschützte Sicht auf den geplanten Discounter. Dieser Blick würde die gesamte Anmutung des Parks verschandeln und steht damit fundamental im Widerspruch zu dem Geist, in dem die Stifterin ihr Geld für diesen Park bereitgestellt hat. Sowohl die Konzepte eines im Haushalt 2025/26 für Mehlem geplanten IEK als auch der sog. 15-Minuten-Stadt messen den Aspekten Naherholung und Freizeit überdies eine äußerst hohe Bedeutung zu. Diese sind unseres Erachtens bei der weiteren Planung unbedingt zu wahren. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Erstellt mit MACH formsolutions Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de