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252586-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Änderung der Parkgebiete D bzw. I entlang des Hochstadenrings und des Kaiser-Karl-Rings

Nummer
252586-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
30.04.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Kaiser-Karl-Ring Straße· Castell, Bonn Hauptort
  • Hochstadenring Straße· Weststadt, Bonn
  • Nordstadt Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 03.09.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 252586 Bürgerantrag: Änderung der Parkgebiete D bzw. I entlang des Hochstadenrings und des Kaiser-Karl-Rings

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252586-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Änderung der Parkgebiete D bzw. I
entlang des Hochstadenrings und des Kaiser-Karl-
Rings
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
15.05.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Antragsteller möchte, dass beide Straßenseiten des Hochstadenrings und
des Kaiser-Karl-Rings, welche sich innerhalb des Parkraumgebietes Innere
Nordstadt befinden, zu einem der beiden Bewirtschaftungsgebiete D oder I zu-
geordnet werden. Aus folgenden Gründen kann die Verwaltung diesem
Wunsch nicht entsprechen:
Vor der Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung war der Bereich Kaiser-Karl-
Ring Hausnummern 27–63 dem Parkgebiet D zugeordnet. Die gegenüberlie-
gende Straßenseite mit den Hausnummern 42–64 war keinem Bewohnerpark-
gebiet zugewiesen und somit frei nutzbar.
Mit Einführung des neuen Parkraumbewirtschaftungsgebiets I wurde die bis-
lang unbewirtschaftete Seite mit den geraden Hausnummern in das neue Ge-
biet integriert. Dies gilt sowohl für den Kaiser-Karl-Ring, wie auch den Hochsta-
denring. Die Grenze verläuft daher nun straßenmittig, was eine klare Trennung
zwischen den Gebieten D und I ermöglicht. Diese Vorgehensweise wurde ge-
wählt, um die Systematik der Parkraumbewirtschaftung zu wahren und eine
eindeutige Zuordnung der Parkberechtigungen zu gewährleisten. Anwohnern
mit Bewohnerparkausweis I oder D steht jeweils das gesamte Bewirtschaf-
tungsgebiet der jeweiligen Straßenseite zur Verfügung. Dies stellt aus Sicht der
Verwaltung eine Verbesserung der Situation für Anwohnende beider Straßen-
seiten dar.
Vorsorglich sei erwähnt, dass im Übrigen eine doppelte Zuordnung beider
Straßenseiten zu jedem der angrenzenden Gebiete aus straßenverkehrs-
behördlicher Sicht nicht zulässig ist.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Mit diesem Votum ist das in
§ 24 GO NRW für die formelle Beratung von Anregungen und Beschwerden der
Einwohnerinnen und Einwohner vorgesehene Verfahren abgeschlossen.Seite 1 von 3
Seite 2
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
Betreff
Änderung der Parkgebiete D bzw. I in der Bonner Nordstadt
Ihr Antrag
Hiermit beantrage ich, dass beide Seiten des Hochstadenrings und des Kaiser-Karl Rings entweder dem
Parkgebiet D oder dem Parkgebiet I zugeordnet werden.
Begründung des Antrags
Aktuell verläuft die Grenze zwischen den Gebieten D und I mitten auf der Straße. Im Ergebnis kann man als
Anwohner der beiden Straßen "Hochstadenring" und "Kaiser-Karl-Ring" nur auf einer Seite parken. Dies stellt
eine deutliche Verschlechterung der Situation im Vergleich zu vor der Parkraumbewirtschaftung dar. Vorher
konnte man auf einer Seite (Ostseite) mit dem Anwohnerparkausweis D parken, die andere Seite (Westseite) war
frei zugänglich für alle Parker. Nun zahlt man das zwölffache der Jahresgebühr für den Parkausweis, kann aber
als Anwohner nur noch auf einer Seite parken.
Es ist klar, dass irgendwo eine Grenze zwischen zwei Parkgebieten gezogen werden muss. Diese kann aber doch
nicht mitten auf einer Straße liegen und diese in zwei Hälften teilen. Als Anwohner einer Straße sollte man -
zumal bei den sehr hohen Anwohnerparkgebühren - auf beiden Seiten parken dürfen. Deshalb sollte entweder
das Parkgebiet I auf die Ostseite der Ringe ausgeweitet werden, oder aber das Parkgebiet D auf die Westseite
der Ringe.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
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Erstellt mit MACH formsolutions
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 09:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de