252586 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Änderung der Parkgebiete D bzw. I entlang des Hochstadenrings und des Kaiser-Karl-Rings
Kerndaten
- Nummer
- 252586
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 18.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Kaiser-Karl-Ring Hauptort
- Hochstadenring
- Nordstadt
- Bonn
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 252586 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB 04.02.2025 Bürgerantrag: Änderung der Parkgebiete D bzw. I entlang des Hochstadenrings und des Kaiser-Karl- Rings Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 19.03.2025 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Bürgerantrag ist auf die Änderung der Parkgebiete D bzw. I entlang des Hochstadenrings und des Kaiser-Karl-Rings gerichtet. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Betreff Änderung der Parkgebiete D bzw. I in der Bonner Nordstadt Ihr Antrag Hiermit beantrage ich, dass beide Seiten des Hochstadenrings und des Kaiser-Karl Rings entweder dem Parkgebiet D oder dem Parkgebiet I zugeordnet werden. Begründung des Antrags Aktuell verläuft die Grenze zwischen den Gebieten D und I mitten auf der Straße. Im Ergebnis kann man als Anwohner der beiden Straßen "Hochstadenring" und "Kaiser-Karl-Ring" nur auf einer Seite parken. Dies stellt eine deutliche Verschlechterung der Situation im Vergleich zu vor der Parkraumbewirtschaftung dar. Vorher konnte man auf einer Seite (Ostseite) mit dem Anwohnerparkausweis D parken, die andere Seite (Westseite) war frei zugänglich für alle Parker. Nun zahlt man das zwölffache der Jahresgebühr für den Parkausweis, kann aber als Anwohner nur noch auf einer Seite parken. Es ist klar, dass irgendwo eine Grenze zwischen zwei Parkgebieten gezogen werden muss. Diese kann aber doch nicht mitten auf einer Straße liegen und diese in zwei Hälften teilen. Als Anwohner einer Straße sollte man - zumal bei den sehr hohen Anwohnerparkgebühren - auf beiden Seiten parken dürfen. Deshalb sollte entweder das Parkgebiet I auf die Ostseite der Ringe ausgeweitet werden, oder aber das Parkgebiet D auf die Westseite der Ringe. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Seite 2 von2 Erstellt mit MACH formsolutions Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de