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252586 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Änderung der Parkgebiete D bzw. I entlang des Hochstadenrings und des Kaiser-Karl-Rings

Nummer
252586
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
18.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Kaiser-Karl-Ring Straße· Castell, Bonn Hauptort
  • Hochstadenring Straße· Weststadt, Bonn
  • Nordstadt Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 18.02.2025
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 03.09.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 03.09.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 75,6 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 252586-01 ST Bürgerantrag: Änderung der Parkgebiete D bzw. I entlang des Hochstadenrings und des Kaiser-Karl-Rings

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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
252586
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
04.02.2025
Bürgerantrag: Änderung der Parkgebiete D bzw. I
entlang des Hochstadenrings und des Kaiser-Karl-
Rings
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
19.03.2025 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Bürgerantrag ist auf die Änderung der Parkgebiete D bzw. I entlang des
Hochstadenrings und des Kaiser-Karl-Rings gerichtet.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Betreff
Änderung der Parkgebiete D bzw. I in der Bonner Nordstadt
Ihr Antrag
Hiermit beantrage ich, dass beide Seiten des Hochstadenrings und des Kaiser-Karl Rings entweder dem
Parkgebiet D oder dem Parkgebiet I zugeordnet werden.
Begründung des Antrags
Aktuell verläuft die Grenze zwischen den Gebieten D und I mitten auf der Straße. Im Ergebnis kann man als
Anwohner der beiden Straßen "Hochstadenring" und "Kaiser-Karl-Ring" nur auf einer Seite parken. Dies stellt
eine deutliche Verschlechterung der Situation im Vergleich zu vor der Parkraumbewirtschaftung dar. Vorher
konnte man auf einer Seite (Ostseite) mit dem Anwohnerparkausweis D parken, die andere Seite (Westseite) war
frei zugänglich für alle Parker. Nun zahlt man das zwölffache der Jahresgebühr für den Parkausweis, kann aber
als Anwohner nur noch auf einer Seite parken.
Es ist klar, dass irgendwo eine Grenze zwischen zwei Parkgebieten gezogen werden muss. Diese kann aber doch
nicht mitten auf einer Straße liegen und diese in zwei Hälften teilen. Als Anwohner einer Straße sollte man -
zumal bei den sehr hohen Anwohnerparkgebühren - auf beiden Seiten parken dürfen. Deshalb sollte entweder
das Parkgebiet I auf die Ostseite der Ringe ausgeweitet werden, oder aber das Parkgebiet D auf die Westseite
der Ringe.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
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Erstellt mit MACH formsolutions
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 17:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de