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252571-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme der Verwaltung zur BBB-Anfrage: "SWB-Ausgleichszahlungen"

Nummer
252571-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 06.03.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 06.03.2025 Kenntnisnahme
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  1. 252571 BBB-Anfrage: SWB-Ausgleichszahlungen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252571-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
Stellungnahme der Verwaltung zur BBB-Anfrage:
"SWB-Ausgleichszahlungen"
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
06.03.2025 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 06.03.2025 Kenntnisnahme
Es gibt vielfältige Leistungsbeziehungen zwischen der Stadt und den
Stadtwerken Bonn GmbH (SWB), die unterschiedlichen Regelungen
unterliegen. Bezogen auf den Öffentlichen Personennahverkehr ist die
rechtliche Grundlage der Öffentliche Dienstleistungsauftrag (ÖDA, DS 220835),
der unter anderem die Art und Höhe der Kostentragung regelt. Im jährlichen
Einvernehmen stimmen sich Stadtverwaltung als Aufgabenträger für den ÖPNV
und die SWB, bzw. das Tochterunternehmen, das für die Durchführung der
Verkehr zuständig ist, entsprechend dieser Vorgaben ab. So wurde sich in
Gesprächen und Abstimmungen mit der SWB darauf verständigt, den
Aufwuchs der Ausgleichszahlungen um 20 Mio. € bis 2029 zu dämpfen. Damit
einhergeht die Überarbeitung des Nahverkehrsplanes, der ebenfalls in enger
Zusammenarbeit mit den SWB erfolgt. Leistungsumfang und finanzielle
Ausstattung sind üblicher- und notwendigerweise immer in Einklang zu bringen.
Durch die bestehenden Regelungen und die kontinuierliche Zusammenarbeit
liegt daher auch eine vollständige Rechtskonformität vor.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 12:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de