252542-04 · Mitteilungsvorlage
Auerberger Mitte - Platz der Begegnung/ Aufwertung der Platzfläche - Prüfergebnisse zum Beschluss DS 252542
Kerndaten
- Nummer
- 252542-04
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 06.04.2026
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
Orte
- Auerberger Mitte Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 252542-04 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Auerberger Mitte - Platz der Begegnung/ Aufwertung der Platzfläche - Prüfergebnisse zum Beschluss DS 252542 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 21.04.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 20.05.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 19.05.2026 Kenntnisnahme Mitteilung: Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet die Mitteilungsvorlage finanzielle Auswirkungen und erfolgt mit dem Vorbehalt der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH- Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung. Zur vorgelegten Vorentwurfsplanung (DS 252542) hat die Bezirksvertretung Bonn am 17.06.2025 die Verwaltung beauftragt, diverse Änderungen in der Planung vorzunehmen und Prüfaufträge erteilt. Nach Prüfung teilt die Verwaltung zu den einzelnen Punkten Folgendes mit: I. Die Verwaltung wird beauftragt, den derzeitigen Entwurf in folgenden Punkten abzuändern: 1. Neuplatzierung der Fahrradständer am Rand des Platzes in der Nähe der Eingänge von Rewe, Apotheke, Rossmann und Ernsting`s Family sowie passend an der Bus- und Bahnhaltestelle Auerberger Mitte. Stellungnahme: Hintergrund für die vorgesehene Platzierung der Fahrradständer war die Freihaltung der Feuerwehrzufahrt, der Eingänge sowie der Schaufenster. Zudem befinden sich die Flächen im Randbereich zum Teil in Privatbesitz. Die Prüfung hat ergeben, dass für eine entsprechend geänderte Platzierung der Fahrradständer vertragliche Einigungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern erforderlich sind. Die privaten Grundstücke und die geänderte Anordnung der Fahrradständer (unter Vorbehalt der Einigung mitSeite 1 von 7 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) den Eigentümern) sind in der Anlage dargestellt. 2. Wegnahme der Fahrradständer aus der Mitte des Platzes. Stellungnahme: Die vollständige Wegnahme der Fahrradständer aus der Mitte des Platzes ohne Ersatzstandorte führt zu einer Reduzierung der Fahrradabstellmöglichkeiten. Aufgrund geringer Alternativflächen wird von einem gänzlichen Verzicht auf Fahrradständer in der Platzmitte abgeraten. Die vorgesehene Anzahl von 48 Fahrradstellplätzen ist aus verkehrsplanerischer Sicht erforderlich 3. Sicherstellung einer Fläche für Außengastronomie für das Eiscafé (im Vorentwurf noch als Friseursalon eingezeichnet). Stellungnahme: Die vorgelagerte Fläche kann frei von festen Einbauten gehalten werden. Die Möglichkeit der Sondernutzung dieser Fläche (z.B. für Außengastronomie) kann somit sichergestellt werden. 4. Aufstellen von Mülleimern in Sitzplatznähe, die nicht für Tiere zugänglich sind und deren Umfang auch Pizzakartons aufnehmen können. Weiterhin Erhöhung der derzeit geplanten Anzahl an Mülleimern auf dem Platz. Stellungnahme: Die Anforderungen zu Ausstattungen der Mülleimer werden in der weiteren Planung berücksichtigt. Die genauen Ausstattungsmodelle werden erst in der späteren Planungsphase (Ausführungsplanung) final entschieden. Die Anzahl der geplanten Mülleimer in Sitzplatznähe wurde erneut geprüft und wird im Zuge der weiteren Planung angepasst. 5. Aufstellen von zusätzlichen Bänken im Schatten der Bäume im Bereich des Platzes zwischen Rossmann und Apotheke. Stellungnahme: Im Bereich der Auerberger Mitte befinden sich zwischen dem REWE und der Apotheke 6 Bänke unter den Bäumen sowie mehrere Sitzauflagen aus Holz an der Sitzmauer des Staudenbeetes. Nach erneuter Prüfung ist die Verwaltung der Auffassung, dass ausreichend verschattete Bänke Einzug in die Planung gefunden haben. Nach der Gegenüberstellung vom Ist- zum Planungszustand wird eine ausreichende Bemessung an Sitzgelegenheiten im beschatteten Bereich als gegeben angesehen. Ergänzende Information bezüglich Wartehalle: Im Rahmen der Planungen zur Auerberger Mitte wurde ein Standort für eine Wartehalle im Zusammenspiel mit der Platzumgestaltung sowie einer Radwegeverbindung geprüft. Aufgrund von dort verlaufenden Versorgungsleitungen muss der genaue Standort im weiteren PlanungsverlaufSeite 2 von 7 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) noch differenzierter betrachtet werden. Eine vorgezogene Aufstellung der Wartehalle ist voraussichtlich nicht möglich und zudem abhängig von den dann vorherrschenden Einsteigerzahlen, die gemäß öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) bei mindestens 100 Einsteigern am Tag liegen müssen. Derzeit wird diese Einsteigerzahl nicht erreicht. II. Die Verwaltung wird mit möglichst geringem Zeitverlust (von nicht mehr als 6 Monaten) bei der Planung, gebeten zu prüfen, a) inwieweit der Vorentwurf hinsichtlich der Entsiegelung der befestigten Flächen weiter verbessert werden kann. In diesem sind im zentralen Platzbereich lediglich zwei Pflanzbeete mit wenigen Quadratmetern als Grünfläche für Stauden und Gräser vorgesehen. Insbesondere zwischen den neu zu pflanzenden Baumreihen könnte mehr freie Bodenfläche entstehen. Unterhalb dieser sollten feuchtigkeitsspeichernde Schichten angeordnet werden, was auch der Versorgung der Bäume mit Regenwasser verbessern und zusätzliche Kühlungseffekte erzielen würde. Stellungnahme: Die Potenzialfläche zwischen den Neupflanzungen entsprechen in der aktuellen Planung einem Kompromiss von verschiedenen Nutzungsansprüchen (Entsiegelung, Aufenthalt, Spielmöglichkeit, Fahrradabstellanlage, Querung, Leit- und Wasserelemente). Somit ist gemäß Beschluss der Bezirksvertretung Bonn vom 03.05.2022 (DS 212297) die Möglichkeit, weiterhin ein breites Spektrum von Nutzungsansprüchen zu ermöglichen, vorhanden. Eine weitere Entsiegelung dieser Zwischenräume führt zum Entfall der Ausstattungen an diesem Standort und es entsteht der Bedarf nach Alternativstandorten. Unterhalb der Neupflanzungen werden im Zuge der weiteren Planung Regenwasser-Speicherschichten (Rigolen) vorgesehen. Als Ergebnis der Prüfung können Potenzialflächen für eine weitere Entsiegelung ausgewiesen werden. Der angehängte Plan zeigt lediglich die Potenzialflächen für weitere Entsiegelung auf. In der weiteren Planung wird dann genau zu definieren sein, welche Flächen zusätzlich entsiegelt werden. Eine maximal mögliche Entsiegelung gilt als Anforderung. Unterhalb der Bäume ist ein wasserspeicherndes Pflanzsubstrat vorgesehen. b) inwieweit weitere Elemente zur Umsetzung des Schwammstadtkonzeptes (z.B. Speicherschichten, Rigolen, Zisternen etc.) auf der Fläche realisiert werden können. Stellungnahme: Die Etablierung einer ausführlichen Schwammstadtkonzeption widerspricht den Ausgangszielen mit minimalinvasiven Eingriffen die Aufenthaltsqualität zu steigern, das Mikroklima zu verbessern und weiterhin ein breites Spektrum von Nutzungsmöglichkeiten zu ermöglichen. Größere Regenrückhaltesysteme (Zisterne, Regenrückhaltebecken, …) außerhalb der Neupflanzungen erfordern mehr Raum und eine grundlegend neubedachte Entwässerungsplanung. Die Topographie der Auerberger MitteSeite 3 von 7 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) muss so angepasst werden, dass die größtmögliche Entwässerung des Regenwassers über die besagten Systeme erfolgt, um einen spürbaren Effekt zu erzielen. Einzelne Schwammstadt-Elemente sind bereits Teil der Planung. Sofern der Wunsch nach unterirdischen Rigolen, Zisternen zur Wasserbereithaltung oder großflächige Versickerung besteht, muss dies durch eine Fachplanung geprüft, analysiert und geplant werden. c) inwieweit vitale Bäume erhalten werden können. Bei der Baumreihe in der Auerberger Mitte handelt es sich um sechs Zürgelbäume (Zelkova serrata). Diese wurden 2015 im Zuge der Flächenerstellung gepflanzt. Seit dieser Zeit hat sich der Stammumfang der Bäume nicht einmal verdoppelt. Auch der Kronendurchmesser ist nur unwesentlich gewachsen. Somit weisen die Bäume einen deutlichen Minderwuchs auf. Der Zustand der Hälfte der Bäume war so schlecht, dass diese bereits 2020 ausgetauscht werden mussten. Der Grund für diesen Zustand wird vor allem an zwei Faktoren festgemacht: 1) mangelhafter Untergrund 2) Auch wenn der Baum für seine Hitze- und Trockenheitstoleranz bekannt ist, so bilden die Gebäude einen schluchtförmigen Extremstandort, welche einerseits durch extreme Strahlungshitze und andererseits durch Windzug und damit Austrocknung geprägt ist. Während die drei neu gepflanzten Bäume in einem guten Zustand sind, werden sich die restlichen drei Bäume erfahrungsgemäß nicht mehr nennenswert entwickeln und somit nie eine klimawirksame Wuchsgröße erreichen. Diese ist normalerweise bereits nach 10 Jahren – also der aktuellen Standzeit - erreicht. Die Anwendung des Schwammstadtprinzips würde den Baumstandort deutlich verbessern. Hierfür können die Bäume jedoch nicht erhalten werden. Die 2020 gepflanzten drei Bäume könnten in Grünanalgen umgepflanzt werden, sodass nur die drei nicht satzungsgeschützten Bäume mit Minderwuchs gefällt werden müssten. Diese Entscheidung hätte den Vorteil, dass neben der Standortverbesserung neue Bäume gepflanzt werden könnten, die einerseits für das Schwammstadtprinzip geeignet sind und andererseits schneller eine größere Krone und damit eine höhere Beschattung, Kühlung und Klimaleistung erbringen würden. Hierbei könnten mehr Bäume gepflanzt werden, als aktuell auf dem Standort stehen. Bei Abwägung der Vorteile, die die Fällung von drei Bäumen und das Verpflanzen drei weiterer Bäume bringt, empfiehlt die Verwaltung dieses Vorgehen. 2. Auf die Bodenstrahler zur Beleuchtung der Wasserfontainen wird verzichtet. Stattdessen soll geprüft werden, wie eine Beleuchtung im Sinne des Artenschutzes vorgesehen werden kann, die nicht vertikal in den Himmel strahlt, sondern mit mehr horizontaler Ausrichtung und mit warmtöniger Lichttemperatur vorgesehen wird.Seite 4 von 7 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Stellungnahme: Es werden alternative ökologische Beleuchtungsmittel und Farben in der weiteren Planung geprüft, welche den Anforderungen an den Artenschutz gerecht werden. Zusätzlicher Hinweis: Infolge der Verlagerung der inhaltlichen Schwerpunkte wird die Fortführung der weiteren Planung federführend durch das Amt für Umwelt und Stadtgrün in Abstimmung mit dem Tiefbauamt erfolgen. Die finanziellen Mittel für die Aufwertung der Platzfläche werden zum nächsten Doppelhaushalt 2027/28 angemeldet. Entsprechend den für die erweiterte Aufgabenstellung verfügbaren Personalkapazitäten muss die Weiterbeauftragung und Bearbeitung der Planung ins Jahr 2028 verlagert werden. Anlage/n 1 Auerberger Mitte_Gestaltungsplan (öffentlich) 2 Auerberger Mitte_Schnitte (öffentlich)Seite 5 von 7 Seite 6 von 7 Seite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de