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252511-01 · Mitteilungsvorlage

Rahmenvereinbarung für die Arbeitsmedizinische Betreuung der Stadtverwaltung Bonn ab dem 1. Januar 2026 aufgrund des Vertragsendes mit der derzeitigen Vertragspartei zum 31.12.2025

Nummer
252511-01
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
21.07.2025
Letzte Änderung
31.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 08.09.2025 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 71,6 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 252511 Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung für die Arbeitsmedizinische Betreuung der Stadtverwaltung Bonn ab dem 1. Januar 2026 aufgrund des Vertragsendes mit der derzeitigen Vertragspartei zum 31.12.2025

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
252511-01
Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse C (vertraulich)
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
Rahmenvereinbarung für die Arbeitsmedizinische
Betreuung der Stadtverwaltung Bonn ab dem 1.
Januar 2026 aufgrund des Vertragsendes mit der
derzeitigen Vertragspartei zum 31.12.2025
Beratungsfolge
Rat 04.09.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Am 06.03.2025 wurde die Beschlussvorlage DS 252511, „Einleitung eines Ver-
gabeverfahren zur Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung für die Arbeits-
medizinische Betreuung der Stadtverwaltung Bonn ab dem 1. Januar 2026 auf-
grund des Vertragsendes mit der derzeitigen Vertragspartei zum 31.12.2025“
durch den Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Vergabe beschlossen.
Die Auftragssumme des wirtschaftlichsten Angebotes liegt ca. 23% über dem in
der Beschlussvorlage angesetzten Schätzwert für die gesamte vierjährige Be-
treuungszeit.
Gemäß Punkt 5.2 der Vergabeordnung informiert die Verwaltung über die
Überschreitung des Schätzwertes.
Eine solche Preissteigerung war vorab nicht erwartbar, insbesondere vor dem
Hintergrund, dass quantitative Komponenten wie die wachsende Mitarbeiten-
denzahl und die Inflation auf Basis des Verbraucherpreisindexes bereits einkal-
kuliert wurden.
Es ist nicht davon auszugehen, dass eine erneute Ausschreibung zu einem
günstigeren Angebot geführt hätte, da die Besonderheit der Leistung nur von
einem sehr eingeschränkten Firmenkreis geleistet werden kann und sich daher
mit aller Wahrscheinlichkeit die gleichen Anbieter beteiligt hätten.
Die Mehrkosten werden durch eine restriktive Haushaltsbewirtschaftung im
Gesamtansatz 2025/2026 aufgefangen. Der konkrete Mittelansatz wird ab 2027
erhöht.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse C (vertraulich)
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de