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252511 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung für die Arbeitsmedizinische Betreuung der Stadtverwaltung Bonn ab dem 1. Januar 2026 aufgrund des Vertragsendes mit der derzeitigen Vertragspartei zum 31.12.2025

Nummer
252511
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
18.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 06.03.2025 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 252511-01 Rahmenvereinbarung für die Arbeitsmedizinische Betreuung der Stadtverwaltung Bonn ab dem 1. Januar 2026 aufgrund des Vertragsendes mit der derzeitigen Vertragspartei zum 31.12.2025

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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
252511
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
Einleitung eines Vergabeverfahrens zur
Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung für die
Arbeitsmedizinische Betreuung der
Stadtverwaltung Bonn ab dem 1. Januar 2026
aufgrund des Vertragsendes mit der derzeitigen
Vertragspartei zum 31.12.2025
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
06.03.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung eines Rahmenver-
einbarung für die Arbeitsmedizinische Betreuung der Stadtverwaltung Bonn ab
dem 1. Januar 2026 wird zugestimmt.
Begründung
Ausgangssituation
Im Zuge des Vertragsendes mit der derzeitigen Vertragspartei zum 31.12.2025
ist eine Ausschreibung der arbeitsmedizinischen Betreuung ab dem 1. Januar
2026 erforderlich.
Entscheidung
Für den neuen Vertragszeitraum muss mit einer erneuten Steigerung gerechnet
werden. Zum einen aufgrund der grundsätzlich gestiegenen Betreuungszeiten
und zum anderen aufgrund einer Erhöhung des Verbraucherpreisindexes um
15,7 % in der Zeit 2021 bis 2024.
Die Erhöhung der Betreuungszeiten ist u.a. auf die Zunahme an städtischen
Mitarbeitenden von 7.005 im Jahr 2020 auf insgesamt 8.000 im Jahr 2024
zurückzuführen, was zum einem zu einer Erhöhung der Grundbetreuungszeiten
führt.
Zum anderen hat darüber hinaus die Zunahme an Mitarbeitenden Einfluss auf
die betriebsspezifische Betreuung. Diese setzt sich aus den Eignungs- und
Vorsorgeuntersuchungen sowie sonstigen betriebsspezifischen TätigkeitenSeite 1 von 3
Seite 2
(nach § 6 ASiG i. V. m. der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2
„Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“)
zusammen. Eine höhere Anzahl an Mitarbeitenden kann zukünftig zu einem
höheren Volumen an Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen der Fürsorgepflicht
des Dienstherrn führen.
Auch die anderweitigen Tätigkeiten im Rahmen der betriebsspezifischen
Betreuung, wie beispielsweise die Unterstützung zur Durchführung der
Maßnahmen des Arbeitsschutzes sowie dem Aufbau eines Systems zur
Gefährdungsbeurteilung erfordern ein höheres Betreuungsvolumen.
In diesem Kontext erfolgte ebenfalls eine erneute Betrachtung hinsichtlich der
Frage, ob die arbeitsmedizinische Betreuung nicht wieder eigenverantwortlich
durchgeführt werden kann und soll.
Hierzu lässt sich folgendes anmerken:
Allein für die notwendige (fach-)ärztliche Betreuung wären mindestens zwei
qualifizierte ArbeitsmedizinerInnen (beide erfahrungsgemäß EG 15) notwendig.
Aufgrund der Zunahme an psychischen Erkrankungen im Arbeitskontext wäre
zudem die Anstellung einer Fachkraft im Bereich Betriebspsychologie
unabdingbar. Diese unterstützt die Arbeitgeberin zusätzlich im Rahmen der
Psychischen Gefährdungsbeurteilung als „Pflichtaufgabe“.
Darüber hinaus müssten entsprechende Büro- und Dispositionsarbeitskräfte zur
Verfügung stehen, da zur Terminvergabe und aufgrund des zusätzlich zu
erwartenden Verwaltungsaufwandes auch eine zuverlässige telefonische
Erreichbarkeit sicherzustellen ist. Nach gegenwärtigem Stand sollen
neueinzustellende sowie wiedereinzugliedernde Mitarbeitende zudem nicht
länger als 14 Tage auf einen Untersuchungstermin warten müssen, was
ebenfalls eine zügige Abwicklung und Verfügbarkeit voraussetzt.
Neben geeigneten Räumlichkeiten sowie notwendigen medizinisch-technischen
Gerätschaften und einem erheblichen logistischen Aufwand im Bereich
Vorsorge/Prävention im Zusammenhang mit Impfungen und
Zusatzuntersuchungen, würden die Personalkosten somit einen nicht
unerheblichen Kostenaufwand darstellen.
Ein erfahrener und umfassend personell aufgestellter externer Anbieter hat
hierbei den klaren Vorteil, durch einen zentralen Zugriff auf medizinische
Fachkräfte, auch im Falle von krankheits- oder urlaubsbedingten Ausfällen,
kurzfristig kompetentes Personal zur Abwicklung von Belastungsspitzen
bereitzustellen. Zeitaufwendige Einarbeitungszeiträume und verwaltungsinterne
Umstrukturierungen würden somit für die Stadt entfallen.
In der Gesamtschau ist die Fortführung der Zusammenarbeit mit einem
externen Dienstleister als weniger kostenintensiv und somit zum gegenwärtigen
Zeitpunkt alternativlos anzusehen.Seite 2 von 3
Seite 3
Ausschreibungsvorschlag
Ausgeschrieben werden soll ein Rahmenvertrag über die Vergabe der
Arbeitsmedizinischen Betreuung mit Sitz/Zweigniederlassung in Bonn.
Laufzeit: 4 Jahre
Der Abschluss einer neuen Rahmenvereinbarung ist zwingend erforderlich und
entspricht somit den Vorgaben des § 82 GO NRW (vorläufige
Haushaltsführung)
Vergabeart
öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) x mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe x Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
10 VOB UVgO x VgV 01.01.2026-31.12.2029 2.700.000 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto
(konsumtiv) /
Finanzposition
(investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle
(investiv)
01.16 Personalmanagement 529100 1104018
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 05:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de