252511 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung für die Arbeitsmedizinische Betreuung der Stadtverwaltung Bonn ab dem 1. Januar 2026 aufgrund des Vertragsendes mit der derzeitigen Vertragspartei zum 31.12.2025
Kerndaten
- Nummer
- 252511
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 18.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 252511 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung für die Arbeitsmedizinische Betreuung der Stadtverwaltung Bonn ab dem 1. Januar 2026 aufgrund des Vertragsendes mit der derzeitigen Vertragspartei zum 31.12.2025 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 06.03.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung eines Rahmenver- einbarung für die Arbeitsmedizinische Betreuung der Stadtverwaltung Bonn ab dem 1. Januar 2026 wird zugestimmt. Begründung Ausgangssituation Im Zuge des Vertragsendes mit der derzeitigen Vertragspartei zum 31.12.2025 ist eine Ausschreibung der arbeitsmedizinischen Betreuung ab dem 1. Januar 2026 erforderlich. Entscheidung Für den neuen Vertragszeitraum muss mit einer erneuten Steigerung gerechnet werden. Zum einen aufgrund der grundsätzlich gestiegenen Betreuungszeiten und zum anderen aufgrund einer Erhöhung des Verbraucherpreisindexes um 15,7 % in der Zeit 2021 bis 2024. Die Erhöhung der Betreuungszeiten ist u.a. auf die Zunahme an städtischen Mitarbeitenden von 7.005 im Jahr 2020 auf insgesamt 8.000 im Jahr 2024 zurückzuführen, was zum einem zu einer Erhöhung der Grundbetreuungszeiten führt. Zum anderen hat darüber hinaus die Zunahme an Mitarbeitenden Einfluss auf die betriebsspezifische Betreuung. Diese setzt sich aus den Eignungs- und Vorsorgeuntersuchungen sowie sonstigen betriebsspezifischen TätigkeitenSeite 1 von 3 Seite 2 (nach § 6 ASiG i. V. m. der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“) zusammen. Eine höhere Anzahl an Mitarbeitenden kann zukünftig zu einem höheren Volumen an Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn führen. Auch die anderweitigen Tätigkeiten im Rahmen der betriebsspezifischen Betreuung, wie beispielsweise die Unterstützung zur Durchführung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes sowie dem Aufbau eines Systems zur Gefährdungsbeurteilung erfordern ein höheres Betreuungsvolumen. In diesem Kontext erfolgte ebenfalls eine erneute Betrachtung hinsichtlich der Frage, ob die arbeitsmedizinische Betreuung nicht wieder eigenverantwortlich durchgeführt werden kann und soll. Hierzu lässt sich folgendes anmerken: Allein für die notwendige (fach-)ärztliche Betreuung wären mindestens zwei qualifizierte ArbeitsmedizinerInnen (beide erfahrungsgemäß EG 15) notwendig. Aufgrund der Zunahme an psychischen Erkrankungen im Arbeitskontext wäre zudem die Anstellung einer Fachkraft im Bereich Betriebspsychologie unabdingbar. Diese unterstützt die Arbeitgeberin zusätzlich im Rahmen der Psychischen Gefährdungsbeurteilung als „Pflichtaufgabe“. Darüber hinaus müssten entsprechende Büro- und Dispositionsarbeitskräfte zur Verfügung stehen, da zur Terminvergabe und aufgrund des zusätzlich zu erwartenden Verwaltungsaufwandes auch eine zuverlässige telefonische Erreichbarkeit sicherzustellen ist. Nach gegenwärtigem Stand sollen neueinzustellende sowie wiedereinzugliedernde Mitarbeitende zudem nicht länger als 14 Tage auf einen Untersuchungstermin warten müssen, was ebenfalls eine zügige Abwicklung und Verfügbarkeit voraussetzt. Neben geeigneten Räumlichkeiten sowie notwendigen medizinisch-technischen Gerätschaften und einem erheblichen logistischen Aufwand im Bereich Vorsorge/Prävention im Zusammenhang mit Impfungen und Zusatzuntersuchungen, würden die Personalkosten somit einen nicht unerheblichen Kostenaufwand darstellen. Ein erfahrener und umfassend personell aufgestellter externer Anbieter hat hierbei den klaren Vorteil, durch einen zentralen Zugriff auf medizinische Fachkräfte, auch im Falle von krankheits- oder urlaubsbedingten Ausfällen, kurzfristig kompetentes Personal zur Abwicklung von Belastungsspitzen bereitzustellen. Zeitaufwendige Einarbeitungszeiträume und verwaltungsinterne Umstrukturierungen würden somit für die Stadt entfallen. In der Gesamtschau ist die Fortführung der Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister als weniger kostenintensiv und somit zum gegenwärtigen Zeitpunkt alternativlos anzusehen.Seite 2 von 3 Seite 3 Ausschreibungsvorschlag Ausgeschrieben werden soll ein Rahmenvertrag über die Vergabe der Arbeitsmedizinischen Betreuung mit Sitz/Zweigniederlassung in Bonn. Laufzeit: 4 Jahre Der Abschluss einer neuen Rahmenvereinbarung ist zwingend erforderlich und entspricht somit den Vorgaben des § 82 GO NRW (vorläufige Haushaltsführung) Vergabeart öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) x mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe x Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto 10 VOB UVgO x VgV 01.01.2026-31.12.2029 2.700.000 € Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 01.16 Personalmanagement 529100 1104018 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de