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252507-03 · Antrag

Koalitionsantrag: Fortentwicklung Brandschutzbedarfsplan 2025 - 2029 Antrag zur Vorlage 252507

Nummer
252507-03
Art
Antrag
Veröffentlicht
25.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Buschdorf Ortsteil· Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Einreichung erledigt · 25.08.2025
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 08.09.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 08.09.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 10.07.2025 Empfehlung
  3. Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz 08.07.2025 Anregung
  4. Sitzung des Hauptausschusses 28.08.2025 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 72,9 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 252507 Brandschutzbedarfsplan 2025 - 2029

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Antrag
öffentlich
252507-03
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Clara Hennes
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Nico Janicke
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Jules Schenkel
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Dominik Maxein
16.06.2025
Koalitionsantrag: Fortentwicklung
Brandschutzbedarfsplan 2025 - 2029
Antrag zur Vorlage 252507
Beratungsfolge
Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und
Katastrophenschutz
08.07.2025 Anregung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
10.07.2025 Empfehlung
Hauptausschuss 28.08.2025 Empfehlung
Rat 04.09.2025 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Brandschutzbedarfsplanung wird unter Berücksichtigung der
nachfolgenden Punkte fortentwickelt:
Teil 1
1. Bei der nächsten Weiterentwicklung des Brandschutzbedarfsplans wird eine
Attraktivitätssteigerung im haupt- und ehrenamtlichen Personalbereich als
strategisches Ziel im Brandschutzbedarfsplan beschrieben. Dazu zählen
qualitative und quantitative Maßnahmen wie zum Beispiel eine Steigerung der
Ausbildungsraten oder modernisierte Arbeitsplätze sowie ein kollegiales
Arbeitsklima. Es sollen moderne sachgerechte Ausbildungskonzepte und -
methoden angewendet werden.
2. Die Weiterentwicklung des bestehenden Brandschutzbedarfsplans
berücksichtigt außerdem zukünftig die nicht-leitungsgebundene
Löschwasserversorgung, u.a. Bäche, Flüsse, Seen und Zisternen, welche auch
im Rahmen der Umsetzung des Schwammstadtkonzeptes entstehen können.
Sie werden als Redundanz bei Ausfall der leitungsgebundenen Versorgung
betrachtet.
3. Um neben den bestehenden Planungen und Projekten die Liegenschaften
der Feuerwehr fit für die Zukunft zu machen, wird bis Mitte 2026 geprüft,
inwiefern das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Buschdorf perspektivischSeite 1 von 4
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an einem anderen Ort im Einsatzgebiet neu errichtet werden kann.
4. Ein Umsetzungsbericht der Brandschutzbedarfsplanung wird Mitte 2027
vorgelegt.
Teil 2
1. Die Stadtverwaltung setzt den Beschluss zur
Katastrophenschutzbedarfsplanung (Drucksache 240251) zeitnah um. In der
nächsten Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bonner Bevölkerungs- und
Katastrophenschutz wird ein entsprechender Zeitplan vorgestellt.
Katastrophenschutz, als übergeordnete Disziplin, die den Brandschutz umfasst,
ist eine gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe. Daher wird die Arbeit der
gesamten Stadtverwaltung in diesem Bereich des Bevölkerungsschutzes
beschrieben und die Kooperation gemäß § 18 BHKG mit den Organisationen
ASB, DRK, JUH, MHD, DLRG und dem THW dargestellt. Dabei wird die
Zusammenarbeit u.a. im Rahmen der Ausbildung und Übungen thematisiert.
Darüber hinaus werden weitere Partner zur Erreichung der
Katastrophenschutzziele aufgeführt.
2. Es wird dargelegt, welche Möglichkeiten seitens der Stadt Bonn bestehen,
die engsten Partner, wie etwa die oben aufgeführten Organisationen, im
Bonner Bevölkerungsschutz strategisch zu unterstützen.
3. Pilotprojekte und der politische Auftrag aus dem Beschluss zur Einrichtung
von Katastrophenschutz-Leuchttürmen (Drucksache 231663) werden in 2026
umgesetzt. Zudem werden die Bürgerinnen und Bürger stärker als Partner im
Katastrophenschutz verstanden und deren Informationsbedürfnisse priorisiert
betrachtet. Dafür soll ein entsprechendes Kommunikationskonzept im Sinne
des Allgefahrenansatzes erarbeitet werden.
4. Wichtig für die effiziente Bewältigung von Krisen und Katastrophen ist ein
erfolgreiches Krisenmanagement der Stadtverwaltung mit ihrem Krisenstab. In
Ergänzung zu Kap. 7.13.2 des Brandschutzbedarfsplans (Krisenmanagement,
Führung und Leitung) wird ein Ausbildungs- und Übungsprogramm für die
Führungsebenen der gesamten Stadtverwaltung anhand einschlägiger Normen
erarbeitet und evaluiert.
5. Im Bereich des Bevölkerungsschutzes wird an der Zukunftsfähigkeit der
Liegenschaften gearbeitet und dabei der Objektschutz, u.a. Sicherung vor
hybriden Gefahren, berücksichtigt. Insbesondere wird eine Liste möglicher
Objekte für den Katastrophenschutz im Zusammenhang mit dem
Katastrophenschutzbedarfsplan erstellt und diesbezüglich ggf. mit o.g.
Organisationen zusammengearbeitet. Insbesondere wird der Beschluss zur
Prüfung eines linksrheinischen Katastrophenschutzzentrums (Drucksache
231019) weiterverfolgt und Bedarfe der Hilfsorganisationen werden unterstützt.
BegründungSeite 2 von 4
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Teil 1
Zu 1. Gefahrenabwehr kann nur erfolgreich sein, wenn nicht nur Technik und
Unterkünfte modernisiert sind, sondern es müssen auch ausreichend haupt-
und ehrenamtliche Feuerwehrleute verfügbar sein. Daher muss der
Brandschutzbedarfsplan auch den Personalbereich ausführlich beschreiben.
Zu 2. Bonn besitzt verschiedene nicht-leitungsgebundene Gewässer und
Zisternen, die für die Bedarfe der Brandbekämpfung eingesetzt werden können.
Insbesondere wenn die leitungsgebundene Versorgung nicht ausreicht oder
ausfällt, stellen diese Möglichkeiten eine Alternative dar. Leitungsgebundene
Wasserversorgung kann durch Unfälle oder gezielte Aktionen wie etwa hybride
Bedrohungen ausfallen.
Zu 3. Die Freiwillige Feuerwehr Buschdorf liegt am Rande ihres
Zuständigkeitsbereiches und etwaige Erweiterungs- und
Modernisierungsmöglichkeiten sind am derzeitigen Standort kaum realisierbar.
Daher sollte geprüft werden, ob an anderen Stellen im Ausrückebereich eine
neue Feuerwache errichtet werden kann, beispielsweise in der Straße „Im
Schildchen“. Damit würde nicht nur ein modernes Feuerwehrgerätehaus für die
Ehrenamtlichen errichtet und dem Stellplatzmangel in Bonn begegnet, sondern
auch der Grundschule, welche sich derzeit gegenüber der Feuerwehr befindet,
eine etwaige Erweiterungsmöglichkeit gegeben.
Zu 4. Es wird begrüßt, dass kein vollständiger Bericht vorgelegt wird, da dieser
unverhältnismäßig viele Ressourcen einnehmen würde. Allerdings ist es
erforderlich, dass der Rat der Stadt Bonn zwischendurch strukturiert informiert
wird. Daher soll ein vereinfachter Umsetzungsbericht 2027 vorgelegt werden,
der die Situation kurz zusammenfasst und den Sachstand der einzelnen
Maßnahmen darlegt.
Teil 2:
Zu 1. und 2.: Die zuständige Abteilung 37/4 ist personell besetzt, sodass zügig
an der Katastrophenschutzbedarfsplanung gearbeitet werden kann. Eine solche
Planung zeigt die notwendigen Handlungsfelder auf. Daher müssen diese
schnell identifiziert werden, um die Umsetzung zügig beginnen zu können.
Dabei ist die Zusammenarbeit der Stadtverwaltung mit den relevanten Akteuren
im Bevölkerungsschutz besonders wichtig für eine erfolgreiche
Ereignisbewältigung. Daher muss die Kooperation mit dem THW und den
anerkannten Hilfsorganisationen intensiviert werden. Zudem sind mögliche
Partner der Zivilgesellschaft wie Sportvereine und deren Liegenschaften,
Kirchen oder Nachbarschaftsvereine zu identifizieren sowie einzubinden.
Darüber hinaus sind die Stadtwerke und weitere Wirtschaftsbetriebe der
kritischen Infrastruktur hilfreich.
Zu 3.: Der wichtigste Partner im Katastrophenschutz ist die Bevölkerung selbst.
Wenn hier der Bereich Hilfe- und Selbsthilfe verankert ist, können viele im
Katastrophenfall die notwendigen und richtigen Maßnahmen eigens
durchführen. Damit kann sich der staatliche Katastrophenschutz auf die
Bevölkerungsgruppen konzentrieren, die sich nicht mehr selbst helfen können.Seite 3 von 4
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Zu 4.: Gutachten zeigen, dass ohne eine eingeübte und ausgebildete
strategische Führungsebene eine effiziente Bewältigung von Krisen und
Katastrophen nicht gelingen kann. Leider musste dies bei der
Hochwasserkatastrophe im Ahrtal festgestellt werden. Daher ist es erforderlich,
dass die Krisenorganisation der Bonner Stadtverwaltung evaluiert wird und
insbesondere die Führungskräfte der Bonner Stadtverwaltung gut ausgebildet
und trainiert sowie die notwendigen Strukturen eingerichtet werden.
Zu 5.: Das Katstrophenschutzzentrum in Beuel hat sich grundsätzlich bewährt.
Ein solches Konzept soll auch auf der Bonner Seite realisiert werden, um zum
einen dem Liegenschaftsmangel (Ausbildung, Räume, Stellplätze,
Lagermöglichkeiten) entgegenzuwirken und zum anderen die Kooperationen
zwischen den Katastrophenschutzorganisationen weiterentwickeln kann.
Einrichtungen zum Schutz der Bevölkerung können auch Angriffsziele sein.
Daher müssen diese gesichert werden.
Durch Naturkatastrophen oder andere Bedrohungen sind zentrale
Versorgungsstrukturen oft gestört. Dennoch müssen städtische Einrichtungen
funktionsfähig bleiben und auch Notunterbringungen autark betrieben werden.
Wenn bereits bei der Planung und dem Neu- oder Umbau darauf geachtet wird,
halten sich die Kosten in Grenzen. Nachrüstungen sind unverhältnismäßig
kostspielig.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 10:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de