252507 · Beschlussvorlage
Brandschutzbedarfsplan 2025 - 2029
Kerndaten
- Nummer
- 252507
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 05.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
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Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Anhörung
- Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
- Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
- Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 252507 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 37 Feuerwehr und Rettungsdienst Dezernat: Dez. I Brandschutzbedarfsplan 2025 - 2029 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 12.03.2025 Anhörung Bezirksvertretung Beuel 12.03.2025 Anhörung Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz 14.03.2025 Anhörung Bezirksvertretung Hardtberg 18.03.2025 Anhörung Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz 25.03.2025 Anhörung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.04.2025 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 08.04.2025 Anhörung Betriebsausschuss SGB 08.04.2025 Empfehlung Hauptausschuss 29.04.2025 Empfehlung Rat 08.05.2025 Entscheidung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 13.05.2025 Empfehlung Begründung der Eilbedürftigkeit: Die Eilbedürftigkeit besteht darin, dass der Brandschutzbedarfsplan auch in weiteren Gremien beraten werden muss und die Gefahr besteht, dass wenn Änderungen vorgenommen werden müssen, diese zeitlich nicht mehr umzusetzen sind, sodass der Brandschutzbedarfsplan nicht mehr vor der Kommunalwahl beschlossen werden kann. Beschlussvorschlag 1. Dem anliegenden Entwurf des Brandschutzbedarfsplanes wird zugestimmt. Er bildet für die Jahre 2025 bis 2029 die Grundlage für die Größe, Ausstattung und Organisation der Feuerwehr. Zur Erfüllung der dort formulierten Ziele wird 2. die Einleitung der Fahrzeugbeschaffungen gemäß Anlage 3 zum Brandschutzbedarfsplan (die Gesamtkosten im Zeitraum betragen etwa 20.803.285,00 Euro) beschlossen. Vorbehaltlich der derzeit noch in Prüfung befindlichen Darstellbarkeit im Rahmen der Personalkostenkonsolidierung wird darüber hinausSeite 1 von 208 Seite 2 3. die Einrichtung von zunächst vier zusätzlichen Stellen (es entstehen zusätzliche Personalkosten von jährlich etwa 340.000 Euro), a. 2 Stellen mit Stellenwert A 7 LBesG Abrechnung Feuerwehr- einsätze (Entwurf des Brandschutzbedarfsplans S. 79) b. 1 Stelle mit Stellenwert A 10 LBesG Ausbildung (Entwurf des Brandschutzbedarfsplans S.167-173) c. 1 Stelle mit Stellenwert E 9a TVöD Informationstechnik (Entwurf des Brandschutzbedarfsplans S. 183) beschlossen. Bei den unter Ziffer 3. genannten Stellen handelt es sich um refinanzierte oder teilweise refinanzierte Stellen bzw. unter 2. b. um eine Stelle, deren Begründung bereits im Brandschutzbedarfsplan 2019 – 2023 grundsätzlich enthalten war. Sollte die Prüfung keine Realisierungsmöglichkeit im laufenden Jahr mehr ergeben, soll die Einrichtung möglichst zeitnah im Verlauf des Fortschreibungszeitraums erfolgen. 4. Darüber hinaus werden die nachfolgenden beiden Stellen dem Grunde nach anerkannt a. 1 Stelle mit Stellenwert A 10 LBesG Ausbildung (Entwurf des Brandschutzbedarfsplans S.167-173) b. 1 Stelle mit Stellenwert A 11 LBesG Einsatzplanung (Entwurf des Brandschutzbedarfsplans S. 175) Die Einrichtung dieser beiden Stellen (jährliche Personalkosten von etwa 203.448,27 Euro) wird als Beitrag zu den haushalterisch erforderlichen Konsolidierungen des Stellenplans zunächst zurückgestellt, aber seitens der Verwaltung im Verlauf der aktuellen Fortschreibungsperiode fortlaufend auf Machbarkeit geprüft. Die Veränderungen im Haushalt sind mit der aktuellen Haushaltsvorlage berücksichtigt und abgedeckt. Begründung Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) des Landes Nordrhein-Westfalen verpflichtet die Gemeinden in § 3 (3) zur Aufstellung von Brandschutzbedarfsplänen. Für deren Fortschreibung ist ein Turnus von fünf Jahren vorgegeben. Der Brandschutzbedarfsplan muss jetzt fortgeschrieben werden. Aufgrund von Verzögerungen im Rahmen der Beteiligungs- und Beratungsprozesse für den letzten Zwischenbericht zum aktuellen Brandschutzbedarfsplan konnte die Fortschreibung nicht wie vorgesehen in 2024 durchgeführt werden. Ein Zwischenbericht hat sich in der Zeitfolge als nicht sinnvoll ergeben und soll nun nicht mehr erfolgen. Die wesentlichste Neuerung im neuen Bedarfsplan besteht in der Anwendung einer veränderten Schutzzielsystematik, die die Risikosituation in den einzelnen Ortsteilen besser berücksichtigt und eine differenziertere RessourcenplanungSeite 2 von 208 Seite 3 ermöglicht. Wesentliche Strukturänderungen (Neueinrichtung oder Entfall von Wachstandorten oder wesentliche Veränderung der Vorhaltung an vorhandenen Standorten) ergeben sich daraus nicht und sind auch sonst nicht vorgesehen. Die Berücksichtigung der weiteren Differenzierung in der Risikobetrachtung führt dazu, dass das beobachtete hohe Sicherheitsniveau auch in den Qualitätswerten besser sichtbar wird. Die in der konkreten zeitlichen Realisierungsperspektive zunächst noch unter dem Vorbehalt der Realisierbarkeit im Rahmen der Personalkostenkonsolidierung stehenden stellenplanmäßigen Auswirkungen begründen sich durch das Aufwachsen des Ausbildungs-Sachgebietes um eine Stelle, eine weitere Stelle im Bereich der Informationstechnik und -Sicherheit (teilweise refinanziert) und zwei Stellen im Bereich der Feuerabrechnung (refinanziert). Diese Stellen werden zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes für mindestens erforderlich gehalten. Eine weitere Stelle in der Ausbildung sowie eine Stelle im Bereich der Einsatzplanung werden in ihrer Notwendigkeit grundsätzlich anerkannt. Die Einrichtung soll im Zuge der laufenden Fortschreibungsperiode auf Machbarkeit geprüft werden. Im Bereich des Einsatzdienstes sind nur in der Leitstelle zwei weitere Stellen für die Gewährleistung des Dienstbetriebes erforderlich. Diese führen aber nach der vor kurzem erfolgten, jährlichen Personalbedarfsprüfung des Einsatzdienstes durch Verschiebungen aus anderen Einsatzdienstbereichen nicht zu einem Stellenmehrbedarf. Im Bereich der Fahrzeugbeschaffungen zeigen sich durch die wirtschaftliche Entwicklung und die Inflation erhebliche Kostensteigerungen. Außerdem müssen Lieferzeiten von zwei bis drei Jahren akzeptiert werden. Die Umstellung auf elektrische Antriebe ist zu erwarten und wird bei Beschaffungs- und Baumaßnahmen bereits berücksichtigt. Bei den Kernfahrzeugen ist noch nicht konkret zu sagen, wann die technischen Rahmenbedingungen und angemessene Kostensituationen für solche Beschaffungen zu erwarten sind. Für den Bereich der Gebäudewirtschaft konnten bei den Feuerwehrhäusern der Freiwilligen Feuerwehr Neubau-, Sanierung- und Umbaumaßnahmen umgesetzt werden. Außerdem wurden in diesem Zuge Nachrüstungen von Brandmeldeanlagen und Notstromeinspeisungen an vielen Liegenschaften realisiert oder begonnen. Hier sind noch weitere Maßnahmen erforderlich und in der Planung. Der Neubau der Feuerwache Bad Godesberg ist weitgehend fertig geplant. Es kommt aber zu erheblichen Verzögerungen aufgrund einer nachträglich veränderten Vergabesystematik für die Ausführung. Für den Neubau der Feuerwache Nord wurde der Architekturwettbewerb begonnen. Für den Neubau der Feuerwache Beuel laufen Vorplanungen. Die weiterhin erforderlichen Maßnahmen werden jeweils mit Kostenwerten im Wirtschaftsplan des städtischen Gebäudemanagements aufgenommen. Die Beschlussvorlage erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der Personalvertretung. Die Personalkosten werden nach Beschlussfassung zum Haushalt nachgemeldet.Seite 3 von 208 Seite 4 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.02.19 1.02.20 Brandschutz Bevölkerungsschutz 1.37.00.02.19.01 1.37.00.02.20.01 Gefahrenabwehr Bevölkerungsschutz Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 140.000,00 € 12.784.000,00 € 205.000,00 € 5.854.285,00 € 140.000,00 € 5370002192000/ 78.3100 5370002192000/ 78.3100 5370002192000/ 78.3100 5370002192000/ 78.3100 5370002202000/ 78.3100 2026 2027 2028 2029 2028 Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2025:335.158,15 2026:345.212,89 2027:355.569,28 2028:366.236,35 2029:377.223,45 770.000,00 € 910.000,00 € 137002219 / 70.1000 137000219 / 73.1000 137000219 / 73.1000 2027 2029 2025:335.158,15 2026:345.212,89 2027:355.569,28 2028:366.236,35 2029:377.223,45 Gebühren Einzahlungen / Erträge 2025:335.158,15 2026:345.212,89 2027:355.569,28 2028:366.236,35 2029:377.223,45 770.000,00 € 910.000,00 € 137000219 / 64.2000 137000219 / 64.2000 137000219 / 64.2000 2027 2029 2025:335.158,15 2026:345.212,89 2027:355.569,28 2028:366.236,35 2029:377.223,45 Haushaltsbelastung jährlich 0,00 €Seite 4 von 208 Seite 5 Anlage/n 1 Brandschutzbedarfsplan 2025 - 2029 (öffentlich)Seite 5 von 208 Bundesstadt Bonn Die Oberbürgermeisterin - Feuerwehr und Rettungsdienst - Brandschutzbedarfsplan 2025 - 2029 Stand: 04.02.2025Seite 6 von 208 Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029 Seite 2 Der vorliegende Brandschutzbedarfsplan wurde am XX.XX.XXXX vom Rat der Bundesstadt Bonn beschlossen und bildet in den Jahren 2025 bis 2029 die Grundlage für die personelle, materielle und organisatorische Aufstellung der Feuerwehr Bonn. Er beinhaltet wie in den vorherigen Fassungen auch Betrachtungen und Bedarfe im Katastrophenschutz.Seite 7 von 208 Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029 Seite 3 Inhalt 1 Einleitung .................................................................................................................. 4 2 Aufgaben aufgrund rechtlicher Verpflichtungen ........................................................ 5 3 Sonstige Aufgaben der Feuerwehr.......................................................................... 13 3.1 Leitstelle............................................................................................................ 13 3.2 Gefahrenabwehr ............................................................................................... 14 3.3 Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz ...................................................... 15 3.4 Aus- und Fortbildung......................................................................................... 16 3.5 Technische Logistik .......................................................................................... 17 3.6 Abrechnung Feuerwehr – Kostenersatz, Gebühren und Entgelte ..................... 18 4 Gefährdungspotential .............................................................................................. 19 4.1 Die Stadt Bonn .................................................................................................. 19 4.2 Risiken und Feuerwehreinsätze in der Stadt .................................................... 34 5 Festlegung von Schutzzielen und Leistungsmerkmalen.......................................... 52 5.1 Schutzziele ....................................................................................................... 52 5.2 Leistungsmerkmale ........................................................................................... 63 5.3 Allgemeine Anforderungen ............................................................................... 72 5.4 Ergänzung Anforderungen für Großeinsatzlagen und Katastrophen .............. 108 6 Auswirkungen bisheriger Maßnahmen und Analyse der kritischen Einsätze der Jahre 2022 bis 2024 (Ist-Analyse)................................................................................... 117 6.1 Bericht über die mit dem Brandschutzbedarfsplan 2019 bis 2023 sowie dem dazu vorgelegten Zwischenbericht beschlossenen Maßnahmen ............................ 118 6.2 Statistische Auswertung der Einsätze von 2022 bis 2024............................... 120 6.3 Ergänzung Ist-Analyse Großeinsatzlagen und Katastrophen ......................... 132 7 Sollstruktur und erforderliche Maßnahmen ........................................................... 146 7.1 Sollstruktur zur Erreichung des Schutzzieles Grundschutz............................. 146 7.2 Sollstruktur zur Erreichung des Schutzziels Drehleiter ................................... 149 7.3 Sollstruktur zur Erreichung des Schutzziels Leitstelle ..................................... 150 7.4 Sollstruktur zur Erreichung des Leistungsmerkmals Führung ......................... 153 7.5 Sollstruktur für das Leistungsmerkmal Besondere Risiken ............................. 154 7.6 Sollstruktur Einsatzlogistik .............................................................................. 161 7.7 Sollstruktur technische Reserven.................................................................... 164 7.8 Zusammenarbeit mit externen Partnern und Einfluss auf die Sollstruktur....... 166 7.9 Aus- und Fortbildung, Personalgewinnung ..................................................... 167 7.10 Sollstruktur Einsatzplanung ............................................................................ 175 7.11 Sollstruktur Ausrüstung und Technik .............................................................. 176 7.12 Sollfunktionen im Alarmdienst ......................................................................... 187 7.13 Ergänzung Sollstruktur Katastrophenschutz ................................................... 188 8 Zusammenfassung der geplanten Maßnahmen .................................................... 195 9 Berichtswesen und Fortschreibung ....................................................................... 198 10 Anhang .................................................................................................................. 199Seite 8 von 208 Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029 Seite 4 1 Einleitung Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) des Landes Nordrhein-Westfalen verpflichtet die Gemeinden in § 3 (3) zur Aufstellung und Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen. Für die Bundesstadt Bonn wurde der erste Brandschutzbedarfsplan im Februar 2002 durch den Rat verabschiedet. Die erste Fortschreibung erfolgte im Jahr 2008, die zweite in 2018. Mit dem Inkrafttreten des BHKG im Jahr 2016 besteht wie im Rettungsdienst eine Fortschreibungspflicht spätestens alle fünf Jahre. Für den Rettungsdienst besteht ein Bedarfsplan nach dem Rettungsgesetz (RettG NRW). Die Bundesstadt Bonn als Träger des Rettungsdienstes bedient sich der Berufsfeuerwehr, um Synergien zwischen beiden Bereichen auszunutzen. Dies betrifft die konzeptionelle und organisatorische Arbeit ebenso wie die Aufgabenerledigung an der Einsatzstelle oder in der Leitstelle. Der Brandschutzbedarfsplan ist als Synonym für die Gesamtheit der Aufgaben der Feuerwehr zu sehen, daher wird nicht nur der Bedarf zum Bewältigen von Bränden ermittelt und dargestellt. Aufgaben in der technischen Hilfeleistung, des Umweltschutzes, der Bewältigung von Großeinsätzen und Katastrophen, der allgemeinen Gefahrenabwehr und der sonstigen Dienstleistungen müssen ebenfalls beschrieben werden. Im Bereich Katastrophenschutz wird mit der angekündigten Änderung des BHKG auch die Verpflichtung zur Aufstellung von Katastrophenschutzbedarfsplänen erwartet. Der Städtetag NRW unterstützt dieses Vorhaben. Gleichzeitig wird gefordert, dass es zu einer Rahmenrichtlinie und zumindest Diskussion von materiellen Vorgaben seitens des Landes kommt. Mit der Rahmenrichtlinie für die Gesamtverteidigung wurde im Jahr 2024 auch die Grundlage für die Planungen im Bereich des Zivilschutzes verändert. In diesem Bereich sind weitere Konkretisierungen seitens des Bundes zu erwarten. Als einen Zwischenschritt auf dem Weg zu einem eigenständigen Katastrophenschutzbedarfsplan führt dieser Brandschutzbedarfsplan die Belange des Katastrophenschutzes am Ende der jeweiligen Hauptkapitel zusammen. Der Zweck des Bedarfsplanes ist die Festlegung von Zielen und die Ermittlung der für die Zielerreichung notwendigen Maßnahmen. Der Bedarfsplan beantwortet folgende Fragen: Was kann passieren und welche Aufgaben sind dann zu bewältigen? (Gefährdungspotential und Aufgabenbeschreibung) In welcher Qualität soll die Feuerwehr die Aufgaben erledigen? (Schutzzieldefinition) Wie muss die Feuerwehr für die Zielerreichung aussehen? (Festlegen einer Soll-Struktur)Seite 9 von 208 Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029 Seite 5 Wie ist die Feuerwehr jetzt aufgebaut und wie leistungsfähig ist die Feuerwehr mit dieser Struktur? (Zustands- und Qualitätsanalyse) Was ist notwendig, um die vorhandene Struktur an die Soll-Struktur anzupassen? (Festlegung von Maßnahmen) Der Bedarfsplan wurde von der Abteilung Einsatz, Organisation, Personal (37-1) unter Mitarbeit aller übrigen Abteilungen des Amtes 37 und mit Beteiligung verschiedener anderer Ämter erstellt. Darüber hinaus wurden die Freiwillige Feuerwehr und der Einzelpersonalrat beteiligt. 2 Aufgaben aufgrund rechtlicher Verpflichtungen Die Aufgaben der Stadt Bonn im Bereich Brandschutz und Hilfeleistung ergeben sich aus verschiedenen Rechtsquellen. Nachfolgend sind die wichtigsten mit einer kurzen Zusammenfassung der daraus resultierenden Obliegenheiten genannt. Die Aufgaben des Rettungsdienstes werden über das Rettungsgesetz NRW hinaus hier keiner tieferen Betrachtung unterzogen, da diese über die Rettungsdienstbedarfsplanung getrennt erfasst werden. Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastro- phenschutzes (BHKG) vom 17. Dezember 2015 mit Stand vom 01. Juli 2021 § 3 Aufgaben der Gemeinden Unterhaltung leistungsfähiger Feuerwehren Mitwirkung im Katastrophenschutz Mitwirkung bei der vorgeplanten landesweiten Hilfe Warnung der Bevölkerung Maßnahmen zur Verhütung von Bränden Sicherstellung einer angemessenen Löschwasserversorgung Erstellung, Umsetzung und Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen Aufklärung der Bevölkerung über Brandschutz und Selbsthilfe (Soll-Aufgabe) Abdeckung zusätzlicher Einsatzbereiche auf Autobahnen, Wasserstraßen und Bahnstrecken nach Weisung der BezirksregierungSeite 10 von 208 Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029 Seite 6 § 4 Aufgaben der Kreise (und kreisfreien Städte) Vorbereitende Maßnahmen zur Bekämpfung von Großeinsatzlagen und Katastrophen Leitung und Koordinierung des Einsatzes zur Gefahrenabwehr Vorhaltung von Einheiten und Einrichtungen zur Leitung und Koordinierung von Einsätzen Aufstellung und Fortschreibung von Katastrophenschutzplänen und Sonderschutzplänen Unterhaltung einer einheitlichen Leitstelle für Brandschutz, Hilfeleistung, Katastrophenschutz und Rettungsdienst Unterhaltung einer Auskunftsstelle Gegenseitige Unterrichtung bei grenzüberschreitenden Gefahrenlagen § 6 Brandschutz, Hilfeleistung und Katastrophenschutz auf dem Rhein Betrieb eines (vom Land beschafften) Löschbootes im Rahmen einer Trägergemeinschaft mit den anderen Rheinanliegern im Zuständigkeitsbereich § 8 Berufsfeuerwehren Einrichtung einer Berufsfeuerwehr (in kreisfreien Städten) § 13 Kinderfeuerwehren, Jugendfeuerwehren Bildung und Förderung von Jugend- (Soll-Regelung) und Kinderfeuerwehren (Kann-Regelung) § 18 Mitwirkung anerkannter Hilfsorganisationen Einbindung anerkannter Hilfsorganisationen bei Unglücksfällen, öffentlichen Notständen, Großeinsatzlagen und Katastrophen Überwachung der Leistungsfähigkeit der anerkannten Hilfsorganisationen § 19 Regieeinheiten Aufstellung von Regieeinheiten, soweit die anerkannten Hilfsorganisationen zur Deckung des entsprechenden Bedarfs nicht bereit oder in der Lage sind § 22 Auslagenersatz, Aufwandsentschädigungen, Ersatz von Schäden Ersatz von Auslagen ehrenamtlicher Helfer*innen Zahlung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige Ersatz von Schäden ehrenamtlicher Helfer*innenSeite 11 von 208 Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029 Seite 7 § 23 Einsatz im Rettungsdienst Mitwirkung im Rettungsdienst § 24 Zusammenarbeit im Gesundheitswesen Zusammenarbeit mit (Rettungsdiensten), Krankenhäusern und öffentlichem Gesundheitsdienst § 25 Brandschutzdienststelle Wahrnehmung brandschutztechnischer Belange im (Bau-) Genehmigungsverfahren § 26 Brandverhütungsschau Regelmäßige Prüfung brandschutztechnischer Belange in Gebäuden, Betrieben und Einrichtungen mit erhöhter Brand- oder Explosionsgefahr oder einer Gefährdung vieler Personen oder bedeutender Sachwerte im Brandfall § 27 Brandsicherheitswachen Bemessung und Durchführung von Brandsicherheitswachen für Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr oder einer Gefährdung vieler Personen im Brandfall § 28 Einheitliche Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst Sicherstellung des Leitstellenbetriebes auch bei Ausfallsituationen Einrichtung und Aufschaltung des Notrufes 112 Aufzeichnung von Notrufen, Telefonaten mit anderen Aufgabenträgern der Gefahrenabwehr und Funkverkehr § 30 Externe Notfallpläne für schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen Erstellung und Fortschreibung von externen Notfallplänen für Betriebe nach Störfall-Verordnung § 32 Ausbildung, Fortbildung und Übungen Durchführung von Grundausbildungen sowie weiterführenden Aus- und Fortbildungen Durchführung von Übungen § 33 Einsatzleitung Bestellung von Einsatzleiter*innenSeite 12 von 208 Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029 Seite 8 § 34 Befugnisse der Einsatzleitung Regelung des Einsatzes der Feuerwehren und Einheiten des Katastrophenschutzes (durch die Einsatzleitung) § 35 Grundsätze für das Krisenmanagement Koordinierung der Abwehrmaßnahmen bei Großeinsatzlagen und Katastrophen Einrichtung von Krisenstäben und Einsatzleitungen und Durchführung von Fortbildungen und Übungen § 36 Krisenstab bei Großeinsatzlagen und Katastrophen Anordnung aller erforderlichen administrativ-organisatorischen Maßnahmen Sicherstellung eines geordneten Melde- und Berichtswesens Erteilung von Weisungen an untere Landesbehörden (Kann- Regelung) § 37 Einsatzleitung bei Großeinsatzlagen und Katastrophen Bestellung von Einsatzleiter*innen Veranlassung aller operativ-taktischen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch Führung und Leitung der Einsatzkräfte und Einheiten (auch des Bundes oder anderer Länder) § 38 Auskunftsstelle Aktivierung von Auskunftsstellen bei Bedarf § 39 Gegenseitige und landesweite Hilfe und § 40 Auswärtige Hilfe Gegenseitige Hilfeleistung auf Anforderung § 45 Entschädigung Ersatz von Schäden, die Dritten im Rahmen von Inanspruch- nahmen oder Hilfeleistungen nach diesem Gesetz entstehen § 46 Verarbeitung personenbezogener Daten Beachtung von Datenschutzvorschriften § 52 Kostenersatz Regelung des Kostenersatzes durch SatzungSeite 13 von 208 Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029 Seite 9 Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (RettG NRW) vom 24. November 1992 (Stand: 01.01.2016) § 4 Besetzung von Rettungsmitteln Qualifikation des eingesetzten Rettungsdienstpersonals § 5 Verhalten des Personals Jährliche Fortbildung des Rettungsdienstpersonals § 6 Aufgabe des Rettungsdienstes, Träger Flächendeckende Versorgung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes § 7 Einrichtungen des Rettungsdienstes Einrichtung einer integrierten Leitstelle (s. a. §§ 4, 28 BHKG) Einrichtung von Rettungswachen Vorkehrungen für den Massenanfall von Verletzten § 7a Dokumentation, Datenschutz, Qualitätsmanagement Schaffung geeigneter Qualitätsmanagementstrukturen § 8 Leitstelle – Nachweis über freie Behandlungskapazitäten Qualifikation des Leitstellenpersonals Durchführung des Krankenbettennachweises § 12 Bedarfspläne Aufstellung von Rettungsdienstbedarfsplänen Fortschreibung der PlanungenSeite 14 von 208 Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029 Seite 10 Zivilschutzgesetz (ZSG) vom 25. März 1997 (Stand: 19.06.2020) § 5 Selbstschutz Aufbau, Förderung und Leitung des Selbstschutzes Anordnung von Selbstschutzmaßnahmen der Bevölkerung im Verteidigungsfall § 7 Öffentliche Schutzräume Verwaltung und Unterhaltung öffentlicher Schutzräume § 10 Aufenthaltsregelungen Vorbereitung und Maßnahmen zur Evakuierung sowie zur Aufnahme und Versorgung zu evakuierender Bevölkerung § 11 Einbeziehung des Katastrophenschutzes Mitwirkung der Katastrophenschutzeinheiten im Verteidigungsfall § 15 Aufgaben der Katastrophenschutzbehörde Leitung und Koordination aller Hilfsmaßnahmen Beaufsichtigung der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft für Zwecke der Verteidigung (Wassersicherstellungsgesetz - WasSiG) zuletzt geändert am 19.06.2020Seite 15 von 208 Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029 Seite 11 Unterhalb der Gesetzesebene bestehen folgende maßgebliche Erlasse und Richtlinien: Verordnung über das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren im Land Nordrhein- Westfalen (Landesverordnung Freiwillige Feuerwehr - VOFF NRW) v. 09. Mai 2017, Verordnung für betriebliche Feuerwehren (VObFw) vom 13. Dezember 2018 Runderlass des Innenministeriums NRW „Qualitätskriterien für den Brandschutz“ vom 16. Mai 2001 Runderlass des Bauministeriums NRW zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges über Rettungsgerät der Feuerwehr vom 29. August 2000 Runderlass des Innenministeriums NRW „Hinweise zum vorbeugenden Brandschutz“ vom 09. Februar 2001 Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Schule und Weiterbildung „Brandschutztechnische Ausstattung und Verhalten in Schulen bei Bränden“ vom 12. November 2009 Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV) DIN 14092 - Feuerwehrhäuser Rundschreiben des Ministeriums für Inneres und Kommunales und der kommunalen Spitzenverbände „Handreichung zur Brandschutzbedarfsplanung für kommunale Entscheidungsträger“ vom 07. Juli 2016 Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren im Deutschen Städtetag (AGBF) „Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten“ vom 16.09.1998, Fortschreibung vom 19.11.2015, Beiblatt „Einfluss der Bebauung auf die Erkundungs- und Entwicklungszeit“ vom 26.04.2023 (Hinweis: Ein Gutachten des Rechtsamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 10.06.1997 führt aus, dass die Schutzzieldefinition der AGBF BUND als anerkannte Regel der Technik angesehen werden und bei Nichtbeachtung zu einer haftungs- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit führen kann.) Runderlass des IM NRW vom 26.10.2020 zur Warnung und Information der Bevölkerung im Brand- und Katastrophenschutz (Warnerlass) Runderlass des IM NRW vom 16.05.2018 - Meldungen an die Aufsichtsbehörden über außergewöhnliche Ereignisse im Brand- und Katastrophenschutz (Meldeerlass)Seite 16 von 208 Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029 Seite 12 Rahmenempfehlung des IM NRW vom 05.06.2018 für die Planung und Durchführung von Evakuierungsmaßnahmen Runderlass des IM NRW vom 28.05.2020 zur Personenauskunftsstelle Nordrhein- Westfalen als zentrale Auskunftsstelle („PASS-Erlass“), Runderlass des IM NRW vom 29.07.2022 zur Sensibilisierung des Brand- und Katastrophenschutzes im Rahmen einer möglichen Gas-/Energiemangellage Richtlinie für die Beschaffung und Verwaltung der landeseigenen Einsatzmittel im Katastrophenschutz – Runderlass des Ministeriums des Inneren NRW vom 16.01.2024 Erlasse des IM NRW zu den Konzepten der überörtlichen Hilfe Krisenmanagement durch Krisenstäbe im Lande Nordrhein-Westfalen bei Großeinsatzlagen, Krisen und Katastrophen, Runderlass des IM NRW vom 26.9.2016 Rahmenrichtlinie für die Gesamtverteidigung (RRGV) des Bundesministeriums für Verteidigung in der aktualisierten Fassung vom 05.06.2024 Bewirtschaftung und Unterhaltung von öffentlichen Schutzräumen (RdErlass IM NRW vom 14.09.2007 Rahmenkonzept Trinkwassernotversorgung des BBK in der Fassung vom 22.02.2022 Sicherheit von Veranstaltungen im Freien mit erhöhtem Gefährdungspotential- Orientierungsrahmen für die kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung, des Ministeriums des Innern NRW in der überarbeiteten 2. Auflage von November 2022Seite 17 von 208 Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029 Seite 13 3 Sonstige Aufgaben der Feuerwehr Neben den Pflichtaufgaben aus dem Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz sowie den zugewiesenen Aufgaben aus dem Rettungsdienstgesetz werden die nachfolgend genannten zusätzlichen Aufgaben durch Feuerwehr und Rettungsdienst der Bundesstadt Bonn wahrgenommen. Über diese hinaus wirkt insbesondere die Freiwillige Feuerwehr bei der Pflege örtlichen Brauchtums, wie z. B. Sankt Martins - Umzügen und in der Jugendarbeit mit. 3.1 Leitstelle Telefonvermittlung (Feuerwehr) Überwachung von städtischen Einrichtungen Alarmierung von Rufbereitschaften und Information anderer städtischer Ämter Vermittlung von Dienstleistungen, Information ärztlicher Notdienst, o.ä. Bürgertelefon Weiterleitung von Warnmeldungen, Wettermeldungen, Hochwassermeldedienst Annahme und Weiterleitung von Notdienst-Anforderungen (z. B. Ämter 33, 66, Landschaftsverband) Aufschaltung von Gefahrenmeldeanlagen (z.B. Brandmeldeanlagen) Verkehrsüberwachung im Straßentunnel Bad Godesberg Betrieb der Telenotarztzentrale für das Telenotarztsystem Bonn/Rhein-SiegSeite 18 von 208 Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029 Seite 14 3.2 Gefahrenabwehr Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren auf öffentlichen Verkehrsflächen1 Technische Hilfeleistung für Dritte auf freiwilliger, privatrechtlicher Basis Türöffnungen bei besonderen Lagen Sicherheitsmaßnahmen durch Einsetzen von Schließzylindern oder Einbruchsicherungen Gestellung von Fahrzeugen und Geräten, z.B. Drehleiter, Kranwagen Beseitigung von Gefahrenquellen auf Privatgrundstücken, z.B. nach Zerstörung durch Dritte: Entfernen von Dachziegeln, Mauerstücken, usw. Übernahme von Aufgaben anderer städtischer Ämter o Tiertransport (Fundtiere ins Tierheim) für die Bürgerdienste o Einweisung nach PsychKG für die Bürgerdienste außerhalb der regulären Dienstzeit Organisation und Koordination der Notfallseelsorge Dienstleistungen für andere städtische Ämter bzw. Stadtwerke (SWB) o Hilfeleistung mit Sondergeräten o Eingleisen von Stadt- und Straßenbahnen Amtshilfen für die Polizei, z.B. o Ausleuchten von Einsatzstellen o Gestellung von Fahrzeugen und Geräten o Leichenbergung 1 Gemäß Urteil des OVG Münster vom 16.02.2007, Az. 9 A 4239/04 fällt die Beseitigung von Ölspuren unter die Pflichtaufgaben nach § 1 BHKGSeite 19 von 208 Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029 Seite 15 3.3 Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz Fachliche Beratungsstelle für Sachverständige, Fachplaner*innen, Architekt*innen, Bauherr*innen und Bürger*innen Mitwirkung bei der Erstellung von Brandschutzordnungen Festlegung und Überprüfung von Flächen für die Feuerwehr Fallweise Teilnahme an Teil-, Schluss-, und Zeltabnahmen in Zusammenarbeit mit dem Bauordnungsamt Mitwirkung bei der Projektierung von Brandmeldeanlagen hinsichtlich der Belange der Feuerwehr Prüfung von Feuerwehrplänen und Laufkarten Datenpflege der Feuerwehrpläne Nachverfolgung der Mängelausräumung im Nachgang zu Brandverhütungsschauen Fallweise Begleitung von Brandschutz- und Räumungsübungen Stellungnahmen zu Straßenbaumaßnahmen Begutachtung in Vorbereitung von Straßenbaustellen zur Wahrung brandschutzrechtlicher Belange der angrenzenden Bebauung (Trassenbegehungen) Stellungnahmen zu städtebaulichen Infrastrukturmaßnahmen im Zuge der Mobilitätswende und der Anpassungen von Flächennutzungen, insbesondere auch bei der Stadtbegrünung Mitwirkung als Sachverständige für den Brandschutz bei der Vorprüfung von Architektur- oder städtebaulichen Wettbewerben Durchführen von Einsatzstellenbegehungen nach Brandeinsätzen zur Evaluierung der vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen entsprechend den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF Bund) und des Deutschen FeuerwehrverbandesSeite 20 von 208 Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029 Seite 16 3.4 Aus- und Fortbildung Mitwirkung bei überörtlichen Ausbildungsstellen, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreisen usw. Ausbildung von Kräften anderer Feuerwehren, Firmenangehörigen und anderen Personen (Grundausbildung, Truppmann/-frau, Truppführer*in, Sonderausbildungen wie GSG, Strahlenschutz, Maschinist*in, Rettungshelfer*in, Rettungssanitäter*in, Rettungsdienst-Fortbildung, …) Atemschutzausbildung, -übung und -fortbildung für Ämter, Hilfsorganisationen, Technisches Hilfswerk (THW), Werkfeuerwehren, Privatunternehmen Betrieb und Unterhaltung von Techn. Übungseinrichtungen zur Nutzung auch durch Dritte o Atemschutzübungsanlage o Ausbildungszentrum (ABZ)Seite 21 von 208 Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029 Seite 17 3.5 Technische Logistik Beschaffung, Verwaltung und Unterhaltung von Einsatzfahrzeugen, Atemschutzgeräten, Schläuchen, Armaturen, sonstigen prüfpflichtigen Geräten sowie der Dienst- und Schutzkleidung Beschaffung und Betrieb der Funk- und informationstechnischen Infrastruktur von Feuerwehr und Rettungsdienst Bereitstellung und Unterhaltung der IT-Infrastruktur für den Leitstellenverbund mit dem Rhein-Sieg-Kreis Medizingeräte-Werkstatt Hygiene- und Desinfektion Wachendepot und Notarzt-Apotheke Rettungsdienst-Zentraldepot Standort für Intensiv- und Schwerlasttrage Materialvorhaltung für eine Vielzahl von erkrankten und verletzten Personen Wartung und Instandsetzung von Gerätschaften im Eigentum des Bundes, die im Rahmen des Katastrophenschutzes bereitgestellt werden (Atemschutzausrüstung, tragbare Leitern, …) Mitwirkung bei der Bauunterhaltung der Feuerwachen, Feuerwehrhäuser und Zivilschutzbauten in Verbindung mit dem städtischen Gebäudemanagement Mitwirkung im Rahmen von Neubau- und Sanierungsprojekten für Feuerwachen und Feuerwehrgerätehäuser in Verbindung mit dem Städtischen Gebäudemanagement Sicherstellung des Objektzugangs bei aufgeschalteten BMA-Objekten Beteiligung an der Planung und Realisierung von Objektfunkanlagen Wartung von Atemschutzausrüstung städtischer Dienststellen UnfallschadenmanagementSeite 22 von 208 Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029 Seite 18 3.6 Abrechnung Feuerwehr – Kostenersatz, Gebühren und Entgelte Einsätze der Feuerwehr zur Bekämpfung von Schadenfeuer sowie Hilfeleistung bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden, sind in aller Regel unentgeltlich (Pflichteinsätze). Bei bestimmten Pflichteinsätzen (z.B. bei Gefährdungshaftung, grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz) kann Kostenersatz nach der Satzung zur Erhebung von Kostenersatz bei Leistungen der Feuerwehr erhoben werden. Für sonstige Hilfs- oder Dienstleistungen (z.B. Brandsicherheitswachen) werden Entgelte nach der Entgeltordnung für sonstige Leistungen der Feuerwehr in der Bundesstadt Bonn in Rechnung gestellt. Für die Durchführung von Brandverhütungsschauen fallen Gebühren nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Bundesstadt Bonn an.Seite 23 von 208 Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029 Seite 19 4 Gefährdungspotential Zur Ermittlung des Gefährdungspotentials werden zwei unterschiedliche Wege beschritten: Einerseits erfolgt eine abstrakte Betrachtung aufgrund verschiedener Risikomerkmale (Größe, Einwohnerzahl, Flächennutzung, Arten von Industrie- und Gewerbebetrieben, Geografie, Topografie, …), aus der abzuleiten ist, welche Risikoarten durch die Feuerwehr Bonn abzudecken sind. In einem zweiten Schritt erfolgt im Kapitel 6 eine Analyse der konkreten Einsatzdaten aus den Jahren 2022 bis 2024 (nach dem Zwischenbericht zum letzten Brandschutzbedarfsplan), aus denen sich für häufig wiederkehrende Einsätze messbare Qualitätsparameter für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Bonn ermitteln lassen. 4.1 Die Stadt Bonn Im Folgenden werden die geografischen, topografischen und wirtschaftlichen Faktoren dargestellt, die Einfluss auf die Risikobewertung in den Bereichen Brandschutz und Hilfeleistung haben. 4.1.1 Größe und Bevölkerungsdaten Die Gesamtfläche der Bundesstadt Bonn beträgt 141,2 km2. Die Struktur der Bundesstadt wird wesentlich durch ihre Funktion als Verwaltungs- und Universitätsstadt bestimmt. Etwa 33 % des gesamten Stadtgebietes der Stadt Bonn sind bebaut. Eine dichte und geschlossene Bebauung weisen die Kerngebiete der vier Stadtbezirke auf, während nach den Außenbezirken hin, abgesehen von den kleinen Ortskernen der ehemaligen Vororte, eine aufgelockerte Bebauung in offener und teilweise halboffener Bauweise vorherrscht. Ca. 16% der Gesamtfläche (25,1 km2) werden landwirtschaftlich genutzt. Diese Flächen befinden sich linksrheinisch überwiegend im westlichen Bereich und rechtsrheinisch im Nordosten der Stadt. 28% der Gesamtfläche (39,8 km2) sind Waldflächen. Diese befinden sich linksrheinisch im Süden (Kottenforst) und rechtsrheinisch im Osten (Ennert). Diese Waldflächen dienen im Wesentlichen der Forstwirtschaft und der Naherholung. Die Einwohnerzahl der Bundesstaat Bonn ist von 1970 mit 274.518 Einwohner*innen um 23,9 % auf 340.247 Einwohner*innen zum 31.12.2023 gestiegen. In den letzten Jahren lassen sich örtliche Verschiebungen der Trends erkennen. So ist die Einwohnerzahl des Stadtbezirkes Bad Godesberg seit mehreren Jahren wieder deutlich ansteigend, während der Stadtbezirk Beuel wieder etwas weniger starke Zuwächse zu verzeichnen hat. Der Stadtbezirk Bonn bleibt in seinem Bevölkerungswachstum in den letzten Jahren nahezu konstant. Im Stadtbezirk Hardtberg findet weiter deutlicher Zuzug statt, allerdings nicht mehr auf dem sehr hohen Niveau von Vorjahren. Durch den in Bonn zu beobachtendenSeite 24 von 208 Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029 Seite 20 Strukturwandel ist auch weiterhin insgesamt mit einem Anstieg der Bevölkerung zu rechnen. Stadtbezirk Einwohner 1970 Einwohner 1998 Veränderung in % zu 1970 Einwohner 2023 Veränderung in % zu 1998 Bonn 137.159 147.748 + 7,7 % 156.995 + 6,3 % Bad Godesberg 69.431 66.653 - 4,0 % 77.438 + 16,2 % Beuel 46.742 63.985 + 36,9 % 68.341 + 6,8 % Hardtberg 21.186 31.880 + 50,5 % 35.450 + 11,2 % Bonn gesamt 274.518 310.302 + 13,0 % 340.247 + 9,7 % In Bonn gibt es 188.930 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in mehr als 15.000 Arbeitsstätten. Mehr als die Hälfte der in Bonn Beschäftigten wohnt außerhalb der Stadt. Bedingt hierdurch wird Bonn an Werktagen von einer hohen Zahl von Berufspendelnden angefahren. Darüber hinaus kommen viele Menschen aufgrund der Bedeutung Bonns als Kongressstandort sowie als touristisches Reiseziel in die Stadt. Die tatsächliche Personenzahl in Bonn erhöht sich daher in den Tagesstunden der Werktage auf etwa 400.000. Durch den hohen Bebauungsgrad in den Innenstadtlagen der Stadtbezirke lässt sich eine rege Bautätigkeit in den Stadtrandlagen, hier vor allem in den Stadtbezirken Beuel und Hardtberg beobachten. Dazu kommen zunehmend Verdichtungen innerstädtischer Lagen, wo auf Brachflächen oder anstelle nicht mehr genutzter Gebäude mehrgeschossige Mehrfamilienhäuser, oft in geschlossener oder halbgeschlossener Bauweise entstehen.Seite 25 von 208 Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029 Seite 21 4.1.2 Topographie Die Stadt Bonn liegt nördlich des Siebengebirges an der Südspitze der Kölner Bucht (500, 43´, 43'' Nord, 70, 7´, 4'' Ost). Etwa drei Viertel des Stadtgebietes liegen linksrheinisch und ein Viertel rechtsrheinisch. Der geographische Mittelpunkt der Stadt Bonn ist der Bundeskanzlerplatz. Der höchste Bodenpunkt ist der Paffelsberg, ca. 2 km ostwärts von Oberkassel mit 194,8 m über dem Meeresspiegel. Der tiefste Bodenpunkt ist die Nordspitze des Kemper Werth an der Siegmündung mit 45,6 m über dem Meeresspiegel. Die Topographie des Stadtgebietes beeinflusst das Klima der Stadt Bonn. Im Winter herrscht überwiegend schneearme Witterung mit wenigen Frost- und Eistagen. Der Sommer ist kontinentaler geprägt. Bei einer durchschnittlichen Julitemperatur von 18,8 Grad Celsius gibt es eine Reihe von Sommer- (Max. Tagestemperatur 250 C) und Tropentagen (Max. Tagestemperatur 300 C). Die Topographie der Stadt Bonn wird durch vier Aufschüttungen bestimmt, die auch Terrassen genannt werden. Diese sind trichterförmig durch das rheinische Schiefergebirge begrenzt. In Bad Godesberg verengt sich der Taltrichter von 20 km auf 3 km Breite. Die Hauptterrasse (130 bis 180 m ü.NN) ist überwiegend bewaldet und fällt beiderseits gegen den Rhein steil ab; sie ist jedoch an ihrem nördlichen Rand weniger ausgeprägt. Die Mittelterrasse (75 - 95 m ü. NN) bildet nur westlich des Rheins eine deutliche Steilkante gegen die Niederterrasse. Auf der Niederterrasse (ca. 60 m ü.NN) befindet sich der größte Teil des bebauten Stadtgebietes. Sie fällt an einigen Stellen, im Bereich Vilich, Geislar und Bad Godesberg-Mehlem, deutlich gegen die Inselterrasse ab. Die Inselterrasse (45 - 54 m ü. NN) tritt, außer im Bereich der Siegniederung und der Gronau, als schmales Band entlang des Rheins auf. Die Haupt- und Mittelterrasse werden linksrheinisch durch den Hardt-, Katzenloch- und Godesberger Bach im Allgemeinen in nord- und nordöstlicher Richtung tief eingeschnitten, während rechtsrheinisch keine ausgeprägten Taleinschnitte vorhanden sind. Der Rhein durchfließt das Stadtgebiet von Südost nach Nordwest auf einer Länge von 18 km und einer Breite im Mittel von ca. 400 m. Die Fließgeschwindigkeit beträgt bei normalem Wasserstand im Mittel ca. 1,7 bis 1,8 m/s. Der Rheinwasserstand wird vom Wasser- und Schifffahrtsamt Köln am Bonner Pegel am linken Rheinufer bei Stromkilometer 654,7 gemessen. Der Pegelnullpunkt hat eine Höhe von 42,66 m ü. NN. Die Sieg bildet auf einer Länge von 4,3 km die nördliche Grenze des rechtsrheinischen Stadtgebietes. Die durchschnittliche Breite der Sieg beträgt ca. 50 m. Zwischen Schwarzrheindorf und Niederkassel-Mondorf mündet die Sieg beim Kemper Werth in den Rhein.Seite 26 von 208 Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029 Seite 22 4.1.3 Verkehrsflächen und Infrastruktur Straßenverkehr Bonn verfügt über ein Straßennetz von ca. 765 km Gesamtlänge (Stand 2007). Davon entfallen auf: Bundesautobahnen: 51,3 km Bundesstraßen: 32,7 km Landstraßen: 42,1 km Kreisstraßen: 24,6 km Gemeindestraßen: 614,3 km Im Stadtgebiet liegen folgende Bundesautobahnenabschnitte: A 59: Autobahn vom Autobahnkreuz Bonn-Ost aus in Richtung Köln (Flughafen-Autobahn) A 555: Autobahn vom Verteilerkreis Bonn aus in Richtung Köln A 562: Autobahnverbindung zwischen den Anschlussstellen an A 59 und B 9 über die Konrad-Adenauer-Brücke (Südbrücke) A 565: Autobahn vom Kreuzungspunkt mit der A59 aus über die Friedrich- Ebert-Brücke (Nordbrücke) in Richtung Meckenheim Folgende Bundesstraßen beginnen, enden oder durchqueren das Stadtgebiet: B 9: Durchquert das Stadtgebiet linksrheinisch in Nord-Süd-Richtung B 42: Übergang von der A 59 vom Autobahnkreuz Bonn-Ost in Richtung Königswinter B 56: Durchquert die Stadt Bonn in Ost-West-Richtung über die Kennedy- Brücke (Siegburg-Euskirchen)Seite 27 von 208 Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029 Seite 23 Bundes-, Land-, Kreis- und Gemeindestraßen bilden das Radial-, Ring- und Tangentenstraßennetz, welches das Stadtgebiet erschließt. Schienenverkehr Im Bonner Stadtgebiet verlaufen die Bahnlinien der Stadtwerke Bonn (SWB) und der Elektrischen Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises (SSB) der Deutschen Bahn AG. Die Stadtwerke Bonn unterhalten ein Straßenbahnnetz von 51,83 km Länge. Darüber hinaus besitzen sie ein Stadtbahnnetz von 54,43 km, wovon ca. 10 km unterirdisch im Tunnel verlaufen. Das Stadtgebiet wird links- und rechtsrheinisch von zwei für den nationalen und internationalen Güter- und Personenverkehr bedeutenden Eisenbahnlinien in Nord-Süd- Richtung durchquert. Im linksrheinischen Stadtgebiet verlaufen die Bahnstrecken Köln – Koblenz mit der im Hauptbahnhof abzweigenden Anschlussstrecke Bonn – Euskirchen. Rechtsrheinisch verläuft die Bahnstrecke Köln – Wiesbaden. Die beschrankten Bahnübergänge, über die zum Teil wichtige Zufahrtsstraßen führen, haben teilweise erhebliche Einsatzverzögerungen zur Folge. Schiffsverkehr Täglich passieren eine Vielzahl von Güter-, Container-, Tank- und Fahrgastschiffen den Rheinabschnitt bei Bonn. In Graurheindorf befindet sich der Bonner Hafen. In diesem werden pro Jahr etwa 800.000 t Güter umgeschlagen.Seite 28 von 208 Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029 Seite 24 Brücken und Tunnelbauwerke Das links- und rechtsrheinische Stadtgebiet Bonn wird durch drei Rheinbrücken miteinander verbunden: Friedrich-Ebert-Brücke (Nordbrücke) Autobahnbrücke A 565 bei Rheinstromkilometer 657,15 Kennedy-Brücke Straßen- und Stadtbahnbrücke (B 56) bei Stromkilometer 654,95 Konrad-Adenauer-Brücke (Südbrücke) Autobahn- und Stadtbahnbrücke (A 562) bei Stromkilometer 651,38 Wesentliche Verkehrstunnelanlagen finden sich im Zuge des Stadtbahnnetzes (ca. 10 km). Darüber hinaus sind noch die Straßentunnel Bad Godesberg (ca. 2 km) und Oberkassel (539 m) zu nennen. Für die Ver- und Entsorgung des Stadtgebietes mit allen erforderlichen Medien (Frisch- und Abwasser, Elektrizität, Telekommunikation, Erdgas, Fernwärme, …) bestehen flächendeckende Rohr- und Kabelnetze.Seite 29 von 208 Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029 Seite 25 4.1.4 Löschwasserversorgung Gemäß § 3 (2) des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) ist die Stadt Bonn verpflichtet, eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicherzustellen. Ferner kann gem. § 3 (2) des BHKG der Fall eintreten, dass die Bauaufsichtsbehörde auf der Grundlage einer Stellungnahme der zuständigen Brandschutzdienststelle feststellt, dass im Einzelfall wegen einer erhöhten Brandlast oder Brandgefährdung eine besondere Löschwasserversorgung erforderlich ist. Hierfür hat dann die Eigentümerin oder der Eigentümer, die Besitzerin oder der Besitzer oder ein sonstiger Nutzungsberechtigter Sorge zu tragen. Zur Festlegung der für eine örtlich angemessene Löschwasserversorgung erforderlichen Löschwassermengen bedient man sich im Allgemeinen dem Arbeitsblatt W 405 des Verbandes von Gas- und Wasserfachmännern e.V. (DVGW). In diesem Arbeitsblatt wird zwischen dem Grund- und Objektschutz unterschieden. Der Grundschutz behandelt den Fall der örtlich angemessenen Löschwasserversorgung gem. BHKG und definiert Löschwassermengen, die erforderlich sind, um den unterschiedlichen Strukturen für Wohngebiete, Gewerbegebiete, Mischgebiete und Industriegebiete ohne erhöhtes objektbezogenes Sach- oder Personenrisiko Rechnung zu tragen. Die notwendige Löschwassermenge ist je nach Gebietsart unterschiedlich hoch. Die für den Grundschutz erforderliche Löschwassermenge muss im Umkreis von 300 m um das jeweilige Objekt herum für eine Dauer von mindestens zwei Stunden zur Verfügung stehen. Es ist dabei in Luftlinie zu messen, jedoch müssen nicht überwindbare Hindernisse, wie mehrspurige Schnellstraßen und Bahnstrecken berücksichtigt werden. Das Löschwasser wird aus der Sammelwasserversorgung durch Unter- oder Überflurhydranten entnommen. Neben der im Umkreis von 300m zur Verfügung stehenden Gesamt-Löschwassermenge kommt hinsichtlich einer angemessenen Löschwasserversorgung der Entfernung des Objektes von der nächsten Löschwasserentnahmestelle eine besondere Bedeutung zu. Dieser Abstand muss beschränkt werden, damit in der Erstphase eines Feuerwehreinsatzes mit einer Teil- Löschwassermenge des Grundschutzes ein Löscheinsatz zeitgerecht beginnen kann. Ihrer Verpflichtung zur Bereitstellung einer den örtlichen Verhältnissen angemessenen Löschwasserversorgung kommt die Bundesstadt Bonn dadurch nach, dass sie mit den zuständigen Wasserversorgern über Konzessionsverträge neben der Trinkwasser- auch die Löschwasserversorgung grundsätzlich mit abbildet.Seite 30 von 208 Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029 Seite 26 Die Trinkwasserversorgung wird in Bonn durch zwei Versorgungsbetriebe sichergestellt, diese teilen sich wie folgt auf: linksrheinisch durch die Stadtwerke Bonn für das Stadtgebiet Bonn einschließlich Bad Godesberg. rechtsrheinisch durch die Stadtwerke Bonn für das Stadtgebiet Beuel ohne Versorgungsflächen des Wasserversorgungsverbandes Thomasberg e.V. in Hoholz und Ungarten durch den Wasserversorgungsverband Thomasberg e. V. Durch die Verschärfung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Trinkwasserhygiene wird die Grundversorgung mit Löschwasser erschwert. Es kommt durch Leitungsoptimierung der Rohrleitungen und/oder Rückbau von Hydranten zu einer Verminderung der Leistungsfähigkeit der Netze hinsichtlich der Bereitstellung von Löschwasser. Es muss jedoch weiterhin sichergestellt werden, dass auch die Anforderungen an die angemessene Löschwasserversorgung bei Neubau und Instandsetzung der Sammelwasserversorgung ausreichend mitberücksichtigt werden, damit die Bundestadt Bonn nicht in die Verpflichtung kommt, für dauerhafte Kompensationsmaßnahmen in erheblichem Umfang zu sorgen. Die angemessene Löschwasserversorgung muss grundsätzlich über die Sammelwasserversorgung sowohl hinsichtlich der erforderlichen Löschwassermengen, als auch hinsichtlich der Anordnung der Löschwasserentnahmestellen (Hydranten) abgedeckt werden. Solldefinition der örtlich angemessenen Löschwassermenge Die Stadtwerke Bonn haben im Jahr 1998 für den linksrheinischen Bereich einen Löschwassermengenplan mit der Vorgabe des Arbeitsblattes W 405 bezüglich der erforderlichen Löschwassermengen erstellen lassen. Ein seinerzeitiger Vergleich mit den vorhandenen Löschwassermengen zeigte, dass lediglich in einigen Randbereichen des Versorgungsgebietes die erforderlichen Löschwassermengen nicht vollumfänglich verfügbar waren. Für den rechtsrheinischen Versorgungsbereich wurde diese Auswertung nicht erstellt. Auf Grund der weitläufigen Bebauung und der damit verbundenen kleineren Versorgungsleitungen ist die Situation dort allerdings als schlechter einzustufen. Da der Löchwassermengenplan aus den 1990er Jahren zum einen nur für das linksrheinische Stadtgebiet erstellt und zum anderen auch nicht fortgeschrieben wurde, werden Aussagen über die angemessene Löschwasserversorgung seit den 2010er Jahren mittels einer objektbezogenen Betrachtung durch die Stadtwerke Bonn sowohl im Soll als auch im Ist getroffen. Diese Betrachtung stellt dabei stark vereinfachend auf die Anzahl der Vollgeschosse der vorhandenen Bebauung ab (<3 Vollgeschosse oder > 3 Vollgeschosse). Diese Differenzierung ist jedoch unzureichend, da sie nur einen kleinenSeite 31 von 208 Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029 Seite 27 Teilausschnitt der Regelungen nach dem Arbeitsblatt W405 berücksichtigt. Im Ergebnis wird dadurch für alle Objekte mit mehr als drei Vollgeschossen ein Löschwasserbedarf von 96 m³/h in Ansatz gebracht, für alle anderen Objekte von 48 m³/h. Zum einen ist der objektbezogene Ansatz zur Feststellung des Solls nicht zielführend, da nicht einzelne Objekte für die Sollfeststellung maßgebend sind, sondern die in einem Gebiet vorhandene, bzw. zulässige Art der Bebauung. Hieran bemisst sich der Anspruch der Eigentümer von Liegenschaften auf die durch die Stadt zur Verfügung zu stellende Löschwassermenge. Zum anderen werden mit dem aktuellen Vorgehen Bereiche in die Kategorie 48 m³/h eingruppiert, die jedoch mit 96 m³/h bewertet werden müssten. Darunter fallen Objekte der Gebäudeklasse 3, die zwar eine geringe Höhe aufweisen, jedoch sehr große horizontale Ausdehnungen mit Nutzungseinheiten bis 1.600 m² Größe haben können. Hierfür ist zur Brandbekämpfung eine erhöhte Löschwassermenge erforderlich. Ferner bleiben Gebiete, die eine Versorgung mit 192 m³/h erfordern, gänzlich unberücksichtigt. Diese Erläuterungen verdeutlichen, dass es derzeit keinen aktuellen, fachlich ausreichend definierten Sollzustand der angemessenen Löschwasserversorgung für das Stadtgebiet gibt. Dieser Zustand muss verbessert werden, damit für alle Beteiligten (Feuerwehr / Brandschutzdienststelle, Planungsamt, Bauaufsicht, Wasserversorger, Bauherren, Planer) eine gesicherte Planungsgrundlage vorhanden ist und insbesondere Unterversorgungen dauerhaft vermieden, bzw. bereits bestehende erkannt werden und darauf reagiert werden kann. Dazu ist als Teil eines Löschwasserversorgungskonzeptes zunächst der Sollzustand zu ermitteln. Die durchgehende Anwendung des Arbeitsblattes W405 führt aus Sicht des Amtes 37 dabei zu nicht sachgerechten Ergebnissen. Gem. den Regelungen des Arbeitsblattes wäre nämlich für das Stadtgebiet Bonn flächendeckend festzustellen, dass per Definition eine mittlere Gefahr der Brandausbreitung vorliegt. Das führt dazu, dass die anzusetzende Löschwassermenge stets mindestens 96 m³/h beträgt, für Industriegebiete (GI) und Kerngebiete (MK) mit einer Geschossanzahl > 1 mindestens 192 m³/h. Diese Aufteilung ist grundsätzlich auch als sachgerecht zu betrachten, führt aus fachlicher Sicht jedoch zu übermäßig hohen Anforderungen bei sehr einfacher Bebauung. Es soll daher als weitere Beurteilungsgrundlage die gemeinsame Fachempfehlung „Anforderungen an die Löschwasserversorgung im Objektschutz“ der AGBF-Bund und des Deutschen Feuerwehrverbandes herangezogen werden. Diese Fachempfehlung enthält Löschwasseransätze für die Beurteilung einzelner Objekte in Genehmigungsverfahren. Daraus lässt sich umgekehrt auch auf die Löschwasserversorgung von Gebieten mit entsprechender Bebauung schließen. Für Standardbauten der Gebäudeklasse 1, sowie Wohnbebauung in der Gebäudeklasse 2 ist demnach eine Löschwassermenge von 48 m³/h auskömmlich. Darunter fallen somit insbesondere alle Gebiete mit Ein- und Zweifamilienhäusern als Einzel-, Doppel- oder Reihenhausbebauung.Seite 32 von 208 Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029 Seite 28 Es wird daher auf dieser Basis eine aktuelle Sollfestlegung für das Stadtgebiet mit den Kategorien 0 m³/h – 48 m³/h – 96 m³/h – 192 m³/h gefertigt. Außerdem werden mit den Beteiligten verbindliche Regelungen zu einer Fortschreibung dieser Sollfestlegung vereinbart. Diese Sollfestlegung wird den Wasserversorgern als Planungsgrundlage zur Verfügung gestellt. Darauf aufbauend wird durch die Wasserversorger ein Soll- / Istabgleich mit der vorhandenen Löschwassersituation durchgeführt. Abschließend werden erforderlichenfalls Maßnahmen zur Anpassung bzw. Kompensation festgelegt und umgesetzt. Die Konzessionsverträge müssen erforderlichenfalls entsprechend angepasst werden. Solldefinition der Wasserentnahmestellen (Hydranten) Die gemeinsame Fachempfehlung „Löschwasserversorgung aus Hydranten in öffentlichen Verkehrsflächen“ von DVGW, AGBF-Bund und Deutschem Feuerwehrverband liefert die Grundlage der fachlichen Anforderungen. Für die Netzplanung in Bonn müssen hinsichtlich der Anordnung von Hydranten die folgenden Rahmenbedingungen zugrunde gelegt werden: Die Löschwasserversorgung für den ersten Löschangriff zur Brandbekämpfung und zur Rettung von Personen muss in einer Entfernung von 75m Lauflinie bis zum Zugang des Grundstücks von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichergestellt sein. Daher dürfen die Abstände der Hydranten untereinander in bebauten Bereichen nicht mehr als 150 m betragen. Die Entnahmestellen müssen grundsätzlich über eine Wasserlieferleistung von 48 m³/h verfügen. Entnahmestellen mit 24 m³/h sind in Abhängigkeit der Bebauung (i.d.R. im Standardbau) fallweise vertretbar, wenn die gesamte Löschwassermenge des Grundschutzes aus maximal zwei Entnahmestellen sichergestellt werden kann. Die Ausführung solcher Hydranten kann in Abstimmung mit der Feuerwehr erfolgen und dient dazu, auch unter Wahrung der hygienischen Anforderungen an das Trinkwassernetz eine ausreichend dichte und leistungsfähige Abdeckung mit Wasserentnahmestellen realisieren zu können. Der Betriebsdruck der Hydranten darf 1,5 Bar nicht unterschreiten. Die flächendeckende Versorgung mit Hydranten entsprechend den hier formulierten Rahmenbedingungen ist in allen bebauten Gebieten zu gewährleisten, unabhängig davon, wie die Erschließungsstraßen formal gewidmet sind.Seite 33 von 208 Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029 Seite 29 Objekte auf sehr großen Grundstücken erfordern ggf. zusätzliche Wasserentnahmestellen, die im Rahmen der Baugenehmigung gefordert werden und vom Bauherrn einzurichten und zu unterhalten sind. Diese Entnahmestellen machen die Löschwasserversorgung des Grundschutzes für den Löscheinsatz der Feuerwehr zeitgerecht verfügbar. Sie erhöhen nicht automatisch die erforderliche Löschwassermenge und bedingen im Regelfall keine besondere Löschwasserversorgung (Objektschutz). Eventuell erforderliche Mehraufwendungen der Wasserversorger für den auf die angemessene Löschwasserversorgung ausgelegten Netzbetrieb können gemäß den Festlegungen des Landeswassergesetzes über die Wassergebühren gedeckt werden, da der Kostenanteil für die Bereitstellung der Anlagen zur Löschwasserversorgung umlagefähig ist.Seite 34 von 208 Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029 Seite 30 4.1.5 Aspekte der Stadtentwicklung und Veränderungen bei Bauweisen und Mobilität Bonn als zweiter Regierungssitz und Bundesstadt Auch nach erfolgreich abgeschlossenem Strukturwandel - Ausgangspunkt ist der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991, Parlament und Teile der Bundesregierung nach Berlin zu verlagern - ist der Bund mit etwa 7.000 Beschäftigten in sechs ersten Dienstsitzen der Bundesministerien (Ernährung und Landwirtschaft, Bildung und Forschung, Gesundheit, Verteidigung, Umwelt – Naturschutz - nukleare Sicherheit - Verbraucherschutz, Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) und zweiten Dienstsitzen der übrigen Resorts sowie über 20 Bundesbehörden, zum Beispiel Bundesrechnungshof und Bundeskartellamt, in Bonn präsent. Außerdem ist Bonn zweiter Dienstsitz des Bundespräsidenten. UN-Stadt Bonn Seit 1996 ist Bonn deutscher UN-Standort. Heute sind 26 Organisationen der Vereinten Nationen mit rund 1.000 Beschäftigten und mehr als 150 nationale und internationale Nichtregierungsorganisationen in Bonn beheimatet. Unter anderem zählt dazu das Klimasekretariat der Vereinten Nationen, das in Bonn seinen Hauptsitz hat. Die UN- Einrichtungen residieren seit 2006 im neuen UN-Campus in der Gronau. Dieser besteht im Wesentlichen aus dem ehemaligen Abgeordnetenhochhaus „Langer Eugen“, dem ehemaligen Bundestagsgebäude und dem neu errichteten Bürohochaus „Climat Tower“. Das Haus Carstanjen in Bad Godesberg ist ebenfalls weiter in der Nutzung der UN. Der UN Campus hat unmittelbaren Zugang zum Konferenzzentrum. Kongressstadt Bonn Die Stadt hat sich als internationaler Konferenzstandort etabliert. Unmittelbar neben dem UN-Campus ist das World-Conference-Center WCCB in Betrieb, das neben einem großen Neubau auch den ehemaligen Plenarsaal des Deutschen Bundestages integriert und Konferenzen mit bis zu 7.000 Teilnehmenden ausrichten kann. Das Konferenzzentrum wird unter anderem für viele Veranstaltungen der UN genutzt. Dabei zählen die Vertragsstaatenkonferenzen zu den größten. Mit der 23. Vertragsstaatenkonferenz des Klimasekretariats COP23 im Jahr 2017 hat die bis dahin aufwändigste und frequentierteste Konferenz in Bonn stattgefunden. Großveranstaltungen in Bonn Die Stadt ist auch als Ort für Großveranstaltungen etabliert. Dazu zählen jährlich wiederkehrende Veranstaltungen wie die Weiberfastnacht, der Rosenmontagszug, Rhein in Flammen, der Bonn Marathon, die Großkirmes Pützchens Markt oder verschiedeneSeite 35 von 208 Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029 Seite 31 Konzerte oder sonstige Veranstaltungen in der Rheinaue. Dazu kommen immer wieder einmalige Großveranstaltungen. Neben der COP23 mit mehr als 20.000 Teilnehmenden zum Beispiel das Deutschlandfest mit dem NRW-Tag im Jahr 2011. Letztere dürfte eine der am stärksten besuchten Veranstaltungen gewesen sein, zusammen mit der letzten Rheinkultur, einer Konzertveranstaltung in der Rheinaue bei der etwa 160.000 Teilnehmende zeitgleich gezählt wurden. Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Bonn Bereits seit 1818 ist Bonn Universitätsstadt mit heute etwa 38.000 Studierenden. Außerdem ist Bonn Sitz der Mittler- und Förderorganisationen Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD), Alexander-von-Humboldt-Stiftung (AvH) sowie der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Die Stadt ist geprägt von Unternehmen des Dienstleistungssektors. Produktionsstandorte bestehen noch von mittelständischen Unternehmen. Zu den bekanntesten zählen die Firmen Haribo, Verpoorten, Kesko und ein großes Aluminiumwerk. Die größten Arbeitgeber sind die Deutsche Telekom und die Deutsche Post DHL. Kulturstadt Bonn Die mehr als 2.000 Jahre alte Geschichte der Stadt ist unter anderem von einem römischen Legionsstandort geprägt. Beethovens Geburtshaus mit Museum, Archiv, Kammermusiksaal und dem „Digitalen Beethoven-Haus“ ist eines der Wahrzeichen Bonns und das bedeutendste Kulturgut der Stadt. Mit Beethovenhalle, Oper und Schauspiel sowie den zahlreichen Einrichtungen privater Träger stehen Aufführungsstätten für Konzert, Oper, Operette, Theater, Kabarett und Kleinkunst in hoher Zahl und Qualität zur Verfügung. Die Museumslandschaft wird geprägt durch die Museumsmeile mit Kunstmuseum Bonn, Bundeskunsthalle, Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und Zoologischem Forschungsmuseum Alexander Koenig. Nicht minder bedeutend sind, beispielhaft genannt, das Schumannhaus, Deutsches Museum Bonn, August-Macke- Haus, Arithmeum, Rheinisches Landesmuseum, Akademisches Kunstmuseum, Stadtmuseum, Frauenmuseum und der Bonner Kunstverein. Gesundheitsstandort Bonn Die Stadt Bonn hat auch als Gesundheitsstandort überregionale Bedeutung. Es gibt sieben Krankenhäuser der Regelversorgung mit etwa 2.200 Betten. Darüber hinaus besteht das Universitätsklinikum Bonn mit ca. 1.250 Betten als Einrichtung der Maximalversorgungsstufe, das am Standort Venusberg zunehmend zentralisiert wird undSeite 36 von 208 Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029 Seite 32 dort mit bundesweiten Forschungseinrichtungen verbunden ist. Außerdem bestehen in der Bonner Nordstadt die LVR-Kliniken Bonn als psychiatrische und neurologische Fachklinik mit etwa 800 Betten. Die in der Stadt Bonn betriebenen Krankenhäuser sind gemäß Krankenhausbedarfsplan bezüglich ihrer Versorgungskapazität von überregionaler Bedeutung. Dies gilt auf Grund der räumlichen Strukturen insbesondere für den Rhein-Sieg-Kreis, der bei ca. 600.000 Einwohnern nur über sechs Krankenhäuser im Kreisgebiet verfügt. Neben den für die notfallmedizinische Versorgung relevanten Häusern werden in Bonn verschiedene Fachkliniken sowie diagnostische und therapeutische Einrichtungen betrieben, die durch enge Kooperation mit regionalen und überregionalen Krankenhäusern in die Gesundheitsversorgung einbezogen sind. Stadt mit Lebensqualität Der Rhein, das ausgeprägte Grün, hier insbesondere Rheinauenpark, Kottenforst, Ennert und die Siegauen, die Sehenswürdigkeiten und die angebotene Infrastruktur bieten ein hohes Maß an Lebensqualität. Abgerundet wird dies durch die unmittelbare Nachbarschaft zum Siebengebirge, der Nähe zum Ahrtal und zur Eifel. Zukünftige Entwicklung in der Bebauung Es ist zu erwarten, dass sich die Stadt in allen oben aufgeführten Bereich weiter positiv entwickelt. Daraus folgt eine stetige Erneuerung mit reger Bautätigkeit. Während die Zunahme von Wohngebäuden aufgrund der vergleichsweise geringen bebaubaren Stadtfläche an Grenzen stößt und vor allem noch durch Verdichtung gesteigert wird, betrifft das vor allem große und komplexe Sonderobjekte. Die Nachverdichtung wirkt sich für den Brandschutz vor allem bei Aufstockungen von Gebäuden und Dachgeschossausbauten aus. Weiterhin ist mit einer Zunahme von ganz oder teilweise in Holz errichteten Gebäuden auszugehen. Die bisher überwiegend im Massivbau vorhandene Bausubstanz hat im Brandfall im Vergleich erhebliche Vorteile. Mit zunehmendem Holzbau sind die Schutzziele für Einzelereignisse bei sachgerechter Bauweise zwar weiterhin einzuhalten, allerdings zeigen Einsatzerfahrungen, dass die Auswirkungen auf Aufwand und Dauer der Brandbekämpfung erheblich sind. In Sonderlagen wie großen Vegetationsbränden oder kriegerischen Auseinandersetzungen ist beim Holzbau mit einer erheblich geringeren Widerstandsfähigkeit und flächendeckend größeren Schäden zu rechnen. Im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Klimawandels und zu erwartenden häufigeren und schwerwiegenderen Vegetationsbränden rückt auch die Nähe von Gebäuden zu Wald und Vegetation in den Fokus. Neben bereits begonnenerSeite 37 von 208 Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029 Seite 33 Vorbereitung der Feuerwehr in diesem Bereich ist nicht auszuschließen, dass in Zukunft hier auch Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes erforderlich werden. Zukünftige Entwicklung in der Mobilität Mit der guten Entwicklung der Stadt ist bei weitgehend gleichbleibender Verkehrsinfrastruktur eine erhöhte Stauanfälligkeit festzustellen. Störungen auf dieser bereits stark belasteten Verkehrsstruktur haben weitgehende Auswirkungen. Die Veränderungen im Verkehrsraum werden von der Feuerwehr intensiv begleitet. Hier gibt es für die Hilfsfristen sowohl positive als auch negative Auswirkungen. Wie sich diese in der Bilanz verhalten bleibt in Zukunft zu beobachten. Quantitative Prognosen lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht erstellen. Als neuer Verkehrsträger im ÖPNV ist eine Seilbahnstrecke zwischen Ramersdorf und Venusberg geplant. Hier ist in der Folge zu betrachten, ob die Feuerwehr dann eine Höhenrettungsgruppe vorhalten soll. Im Rahmen der überörtlichen Hilfe würde man bisher auf Unterstützung von solchen Spezialeinheiten von anderen Feuerwehren zurückgreifen. Bisher ist es dazu im Rahmen von Einsätzen nicht gekommen. Schadenszenarien bei Seilbahnen unterscheiden sich in solche, bei denen Passagier*innen aus einer nicht mehr betriebsbereiten Bahn herausgebracht werden müssen und solche, bei denen es zum Absturz von Gondeln gekommen ist. Eher nur im ersten Fall entsteht der Bedarf für den Einsatz von Höhenrettungsgruppen. Dann werden aber wie zuletzt in Köln im Jahr 2017 mehrere Höhenrettungsgruppen gleichzeitig benötigt. Aktuell wird daher weiterhin kein Bedarf für eine solche Einheit in Bonn gesehen. In der kommunalen Familie unterstützt die Feuerwehr Bonn umgekehrt ebenfalls mit anderen Spezialeinheiten.Seite 38 von 208 Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029 Seite 34 4.2 Risiken und Feuerwehreinsätze in der Stadt Das Risiko für Schadensereignisse, die Menschen, erhebliche Sachwerte oder die Umwelt gefährden, bemisst sich für jede Kommune individuell anhand von Häufigkeit und Schwere der zu Grunde liegenden Gefährdungsszenarien. Für den vorliegenden Brandschutzbedarfsplan erfolgte die Bewertung hauptsächlich anhand der Einsatzstatistik der Jahre 2022, 2023 und – teilweise – 2024. Darüber hinaus ergeben sich Gefahrenschwerpunkte durch die Art der Bebauung, Verkehrswege, Industrieinfrastruktur sowie Waldgebiete und Hochwassergefahren. Für die Stadt Bonn sind diesbezüglich insbesondere folgende Risiken zu berücksichtigen: Art und Nutzung der Gebäude: Besondere Risiken entstehen durch Gebäude, bei denen im Schadensfall eine große Anzahl von Personen gefährdet ist. Hier sind für das Stadtgebiet Bonn insbesondere die hohe Anzahl von Beherbergungs- und Versammlungsstätten zu berücksichtigen. Weiterhin sind die im Stadtgebiet befindlichen besonders schutzwürdigen Kulturgüter wie z.B. das Münster, das Rathaus, das Universitätshauptgebäude, das Poppelsdorfer Schloss, das Beethovenhaus, das Schumannhaus, die Doppelkirche von Schwarzrheindorf, die Villa Hammerschmidt, das Palais Schaumburg, die Redoute und die Museumsmeile zu betrachten. In Krankenhäusern, Altenpflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen ist bei einem Brandeinsatz und einer damit ggf. verbundenen Evakuierung mit einer großen Anzahl von mobilitätseingeschränkten oder nicht mobilen Personen zu rechnen. Besondere Beachtung erfordert in diesem Zusammenhang das Universitätsklinikum Bonn auf dem Venusberg, eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Es handelt sich um einen Krankenhauskomplex der Maximalversorgung mit etwa 1.250 Betten in 31 Kliniken sowie einer Vielzahl von Institutsgebäuden und Versorgungseinrichtungen. Außerdem hat es die Aufgaben, wissenschaftliche Forschung zu betreiben und Medizinstudierende auszubilden. Neben der Aus- und Weiterbildung des ärztlichen Nachwuchses ist es Ausbildungsstätte für nichtärztliche Heil- und Hilfsberufe sowie für gewerbliche und handwerkliche Berufe. Insgesamt sind dort etwa 9.000 Mitarbeitende tätig. Das Klinikgelände ist exponiert und für die Erreichung mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr verkehrstechnisch ungünstig gelegen. Es verfügt über eine Längenausdehnung von ca. 1.200 m und eine Breite von 300 - 400 m. Dies ergibt eine Fläche von ca. 420.000 m² (42 ha). Nach der Verlegung der Poliklinik Wilhelmstraße in das Zentrum für Integrative Medizin und derSeite 39 von 208 Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029 Seite 35 Kinderklinik von der Adenauerallee zum zentralen Campus Venusberg hat eine weitere Zentralisierung von Einrichtungen in diesem Bereich stattgefunden. Ebenfalls in Betrieb ist die erste Erweiterung des Biomedizinischen Zentrums und als externe Einrichtung wurde kürzlich das Deutsche Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE) in Betrieb genommen. Weitere umfangreiche Baumaßnahmen sind in Planung bzw. bereits in der Umsetzung. Vor dem Hintergrund der vorgenannten Entwicklung und der peripheren Lage im Stadtgebiet wurde dem Universitätsklinikum durch die Bezirksregierung aufgegeben, die Verantwortung für den Brandschutz selbst zu übernehmen und eine Werkfeuerwehr vorzuhalten, die seit dem 01.06.2015 in Betrieb ist und durch die Berufsfeuerwehr Bonn betrieben wird. Verkehrswege: Die verschiedenen Verkehrswege schlagen sich in diverser Hinsicht auf die Risikostruktur der Stadt Bonn nieder: o Bundesautobahnen: Bedingt durch die hohe Verkehrsdichte und hohe Fahrgeschwindigkeiten kommt es regelmäßig zu Schadensfällen, bei denen neben der rettungsdienstlichen Versorgung die technische Rettung von Personen oder auch die Abwehr von Gefahren durch Gefahrgutfreisetzungen erforderlich wird. Bei Gefahrguteinsätzen in diesem Bereich wird das Risiko maßgeblich dadurch bestimmt, dass diese Verkehrswege auf weiten Strecken durch Innenstadtlagen führen. o Schienenverkehr: Hier gilt sinngemäß das Gleiche, wie für Bundesautobahnen. Bedingt durch die Inbetriebnahme der DB-Neubaustrecke Köln – Frankfurt sind Kapazitäten der rechts- und linksrheinisch durch Bonn führenden Bahnstrecken, die im Personenverkehr frei geworden sind, großenteils mit Güterverkehr belegt worden. Hierdurch ist das Risiko von Gefahrgutfreisetzungen durch Eisenbahnunfälle angestiegen. o Stadtbahn Einen weiteren Schwerpunkt im Bereich Schienenverkehr stellt das ausgedehnte Stadtbahnnetz dar. Für die Risikobetrachtung ist hier auf Grund der langen Flucht- und Angriffswege im Brandfall zum einen der unterirdische Streckenteil relevant. Zum anderen sind im oberirdischen Streckenteil viele Kreuzungen mit dem Straßennetz vorhanden, auf denen es regelmäßig zu schweren Verkehrsunfällen zwischen Schienen- und Straßenfahrzeugen kommt.Seite 40 von 208 Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029 Seite 36 o Straßennetz allgemein: Bedingt durch die dynamische Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Bonn, Veränderungen des Straßenraumes im Zuge der Neugewichtung von Verkehrsträgern sowie zahlreiche und umfassende Baumaßnahmen ist die Verkehrsbelastung in den letzten Jahren stetig gestiegen. Hiermit ist verbunden, dass die durchschnittlichen Fahrgeschwindigkeiten auch bei Sonderrechtsfahrten abgenommen haben, wodurch die Eintreffzeiten verlängert werden. o Wasserstraßen: Die Wasserstraße Rhein führt im Stadtgebiet Bonn, wie auch im zugewiesenen Zuständigkeitsbereich des Feuerlöschbootes Bonn (Rheinkilometer 639 – Landesgrenze rechtsrheinisch bis Rheinkilometer 672 – Hafeneinfahrt Köln-Godorf) ein konstant hohes Niveau an Personen- und Güterverkehr. Neben Havarien und Schiffsbränden kommt es in diesem Bereich regelmäßig zu Gefahrgut- sowie Wasserrettungseinsätzen. Industrieinfrastruktur: Im Zuge der weiteren Stadtentwicklung ist eine Fortsetzung der rückläufigen Tendenz in diesem Bereich zu erwarten. Nennenswerte Gefahrenschwerpunkte befinden sich noch in den Bereichen Weststadt, Beuel-Ost und Pennenfeld. Waldgebiete und Vegetation: Im Südwesten (Kottenforst) sowie Südosten (Ennert) des Stadtgebietes befinden sich größere zusammenhängende Waldgebiete. Die Erschließung durch Verkehrswege für die Nutzung mit Einsatzfahrzeugen ist in beiden Bereichen grundsätzlich gut, im Bereich der Geländekanten (Oberkassel und Venusberg) allerdings erschwert und eine Befahrung nur mit geländegängigen Fahrzeugen möglich. Wald und Vegetation gefährden im Brandfall Infrastruktur und Gebäude. Bei zunehmenden und größeren Brandereignissen können sich hier neue Gefahrenschwerpunkte ergeben. Hochwasser: Entlang des Rheins kommt es bei Hochwasserlagen in Mehlem, Beuel und Graurheindorf bei bestimmten Wasserständen zur Überschwemmung von Straßen und Wohngebieten. Diese sind zum einen in der Vorplanung hochwasserspezifischer Abwehrmaßnahmen als auch bzgl. der Sicherstellung aller anderen originären Aufgaben für diese Zeiträume relevant. Unwetter: Bei Unwetterlagen (Orkan, Gewitter, Starkregen, Hagel) kommt es regelmäßig zu einer Häufung von Einsätzen sowie zu umfangreichen Personen- und Sachschäden. Vor allem in den Sommermonaten werden hierbei in den letztenSeite 41 von 208 Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029 Seite 37 Jahren auch großflächige Überschwemmungen ganzer Ortsteile durch überlaufende Bachläufe festgestellt. Durch die Zunahme der Gefährdungsmomente wird auch die Planung und Durchführung von Großveranstaltungen im Freien beeinflusst. Erdbeben: Die Stadt Bonn liegt in einem Erdbeben gefährdeten Gebiet mit denkbaren Intensitäten bis zur Stärke 8 auf der EMS-98-Skala („Viele Personen verlieren das Gleichgewicht. An vielen Gebäuden einfacher Bausubstanz treten schwere Schäden auf; d.h. Giebelteile und Dachgesimse stürzen ein. Einige Gebäude sehr einfacher Bauart stürzen ein.“ Quelle: http://media.gfz- potsdam.de/gfz/wv/doc/infothek/leaflets/Erdbeben_dt.pdf). Ein solches Erdbeben hat eine geringe Eintrittswahrscheinlichkeit, würde aber zu erheblichen Personen- und Sachschäden sowie Störungen aller Infrastruktureinrichtungen führen.Seite 42 von 208 Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029 Seite 38 4.2.1 Einsatzbeispiele Sturmtiefs beschäftigten Bonner Feuerwehr Seit den frühen Morgenstunden des 03.01.2018 war die Bonner Feuerwehr im Dauereinsatz. Das Sturmtief Burglind entwurzelte zahlreiche Bäume und wehte Gegenstände auf Verkehrsflächen. Besonderes Augenmerk legten die Einsatzkräfte bei der Beseitigung der Sturmfolgen auf die Hauptverkehrswege. So waren die Feuerwehreinheiten außer auf den Hauptverkehrsstraßen auch auf den Bonner Autobahnabschnitten und im Bereich der Gleisanlagen der Deutschen Bahn im Einsatz. Auch auf dem Bonner Venusberg musste die Feuerwehr die Fahrbahnen frei räumen um die Zufahrten zum Universitätsklinikum Bonn zu gewährleisten. Obwohl einige Bäume auch auf Fahrzeuge gestürzt waren, gab es in Bonn keine Verletzten zu beklagen. Rund 100 Sturmeinsätze wurden der Leitstelle von Feuerwehr und Rettungsdienst gemeldet. Im Einsatz waren rund 120 Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr. Gut zwei Wochen später (18.02.2018) zog das Sturmtief Friederike über Bonn hinweg. Hier wurde die Feuerwehr Bonn bei 169 Sturmeinsätzen tätig. Knapp 180 Einsatzkräfte waren bis in den Abend mit der Beseitigung der Sturmschäden beschäftigt. Gebäudebrand in der Nordstadt forderte ein Todesopfer Am Mittag des 21.03.2018 meldeten mehrere Anrufende den Brand eines Wohngebäudes an der Ellerstraße. Bei Eintreffen der Feuerwehr standen das Haupthaus und ein hölzerner Anbau in Flammen. Die Einsatzkräfte der Feuerwehr fanden in dem brennenden Gebäude eine Person vor, für die jede Hilfe zu spät kam. Schon auf der Anfahrt war eine starke Rauchentwicklung aus dem Bereich der Nordstadt sichtbar. Bei Eintreffen schlugen den Einsatzkräften Flammen aus beiden Gebäudeteilen eines Wohngebäudes entgegen. Das in einem Innenhof gelegene Gebäude wurde von außen über eine Drehleiter und im Innenangriff mit mehreren Atemschutztrupps und insgesamt sechs Strahlrohren gelöscht. Aufgrund der starken Rauch- und Hitzeentwicklung mussten die dafür eingesetzten Einsatzkräfte regelmäßig ausgetauscht werden. Eine benachbarte Kindertageseinrichtung wurde durch die Mitarbeitenden frühzeitig geräumt. Die Kinder wurden in einem angrenzenden Restaurant an der Bornheimer Straße in Sicherheit gebracht. Der Rettungsdienst nahm mehrere Personen mit Verdacht auf leichte Rauchgasvergiftungen in Augenschein, die jedoch vor Ort verbleiben konnten. Im Einsatz waren über 90 Einsatzkräfte der Feuerwehr.Seite 43 von 208 Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029 Seite 39 Schiffskollision auf dem Rhein Am 29.06.2018 gegen 08:45 Uhr stießen in Höhe der Rheinfähre zwischen Bonn-Mehlem und Königswinter zwei Frachtschiffe zusammen. Eines der Schiffe war mit Tonerde, das andere mit Xylol, einem brennbaren Lösungsmittel, beladen. Bei beiden Schiffen war ein Wassereinbruch zu verzeichnen. Das mit Tonerde beladene Schiff war so schwer beschädigt, dass ein massiver Wassereinbruch den Bug sinken ließ. Der Schiffsführer manövrierte das Schiff noch aus der Fahrrinne und setzte es in Höhe Königswinter auf Grund. Der Wassereinbruch auf dem Tankschiff war mit rund 30m³ nicht so stark, als dass die Schwimmfähigkeit beeinträchtigt worden wäre. Auf dem Tankschiff wurden zwei Besatzungsmitglieder durch die Einwirkung der Kollision leicht verletzt. Sie wurden mit einem Mehrzweckboot der Feuerwehr an Land gebracht und dort rettungsdienstlich versorgt. Die Kraftstofftanks und Laderäume beider Schiffe waren dicht geblieben, sodass keine Umweltgefahr besteht. Der Einsatzführungsdienst, das Feuerlöschboot und das Mehrzweckboot der Feuerwehr Bonn verblieben für Sicherungsmaßnahmen vor Ort. Am Abend übernahmen die Wasserschutzpolizei und das Wasser- und Schifffahrtsamt die Sicherung der Schiffe und die Maßnahmen zu deren Bergung. Im Einsatz waren rund 70 Einsatzkräfte der Feuerwehren aus Bonn und Königswinter sowie die Feuerlöschboote aus Bonn, Köln und Remagen. Verkehrsunfall im Bad Godesberger Straßentunnel mit Feuermeldung Am 19.08.2018 kam es zu einem Verkehrsunfall mit gemeldeten Brand im Bad Godesberger Straßentunnel. In Fahrtrichtung Koblenz kam es zu einem Alleinunfall eines mit drei Personen besetzten PKW. Bei dem Ereignis wurde ein Kleinkind leicht verletzt und nach der Erstversorgung vor Ort einem geeigneten Krankenhaus zugeführt. Um 13:26 Uhr waren zunächst die Kräfte von drei Feuer- und Rettungswachen sowie alle Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr mit dem Stichwort "Feuer Straßentunnel" alarmiert worden. Dieses Szenario bedingt einen Vollalarm für die Bonner Wehr. Hintergrund ist das gleichzeitige Vorgehen von verschiedenen Zugängen aus in den Straßentunnel sowie die Abarbeitung unterschiedlichster Maßnahmen nach vordefinierten Checklisten. Die über die Brandmeldeanlage übermittelte Feuermeldung bestätigte sich zum Glück allerdings nicht. Die Leitstelle forderte die Verkehrsteilnehmenden in den Tunnelröhren über Lautsprecher und Radio auf, in den Fahrzeugen zu verbleiben und im Tunnel nicht zu wenden. Im Einsatz befanden sich etwa 160 Kräfte der Feuerwehr Bonn. Gefahrguteinsatz mit drei verletzten Personen Am Freitag, den 09.11.2018 meldeten Mitarbeitende eines Gewerbebetriebes in Bonn- Beuel einen Gefahrstoffunfall. Mit einem Großaufgebot rückten die Rettungskräfte zur Einsatzstelle an der Königswinterer Straße aus. Weil der Umfang des Schadens und der genaue Gefahrstoff noch nicht bestätigt waren,Seite 44 von 208 Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029 Seite 40 erkundeten Spezialkräfte der Umwelteinheit in Chemikalienschutzanzügen die Unfallstelle. Ihnen gelang es auch, das Auslaufen der Flüssigkeit zu stoppen. Als freigesetzte Flüssigkeit identifizierten die Einsatzkräfte nach Messungen und Rücksprache mit der Betriebsleitung Natronlauge. Drei Mitarbeiter kamen bei dem Zwischenfall mit der gefährlichen Lauge in Kontakt. Die Notarzt- und Rettungswagenteams brachten die Männer mit leichten bis mittelschweren Verletzungen in ein Bonner Krankenhaus. Eine Gefahr für Personen außerhalb des Betriebes bestand nicht. Im Einsatz waren rund 70 Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr samt Umwelteinheit und Gefahrgutfachberater, Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr Bonn sowie des Rettungs- und Notarztdienstes. Feuer in einer Tiefgarage in Bonn-Auerberg, 31 betroffene Personen Mit einem großen Personalansatz sind Kräfte von Feuerwehr- und Rettungsdienst Bonn zu einem Brand in einer Tiefgarage in Bonn-Auerberg am 07.12.2018 ausgerückt. Mehrere Anrufende meldeten eine Rauchentwicklung aus Kellerlichtschächten sowie Brandgeruch im Treppenraum in einem 4-geschossigen Wohngebäude auf der Warschauer Straße. Die ausgerückten Kräfte erhöhten die Alarmstufe unmittelbar nach Eintreffen, da sich der Brandrauch bereits in den Fluchtwegen der angrenzenden Objekte ausgebreitet hatte. Parallel zur Menschenrettung bzw. zur Räumung des Gebäudes gingen Kräfte zur Brandbekämpfung in die zum Objekt gehörende Tiefgarage vor. In einem PKW-Aufzug brannten zwei abgestellte Fahrzeuge unter starker Rauchentwicklung. 31 betroffene Personen wurden aus dem Objekt geführt bzw. hatten sich schon vor Eintreffen der Einsatzkräfte aus dem Gebäude begeben. Die evakuierten Personen wurden in einem Bus der Stadtwerke betreut. Zwei Bewohner*innen einer "Beatmungs-WG", die vorsichtshalber aus dem Objekt verbracht wurden, transportierte der Rettungsdienst in geeignete Krankenhäuser. Neben den direkt vom Brand betroffenen PKW wurden auch mehrere abgestellte Fahrzeuge durch Brandrauch in Mitleidenschaft gezogen. Für Paralleleinsätze standen Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr auf den verwaisten Wachen der Berufsfeuerwehr in Bereitschaft. Im Einsatz befanden sich insgesamt etwa 100 Einsatzkräfte von Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr sowie des Rettungsdienstes. Feuerwehreinsatz in der Bonner Altstadt - sieben Verletzte nach Hotelbrand Am 28.06.2019 kam es gegen 3.25 Uhr durch einen Dachstuhlbrand in einem Hotel in der Bonner Altstadt zu einem Großeinsatz von Feuerwehr und Rettungsdienst. Sechs gerettete Personen brachte der Rettungsdienst in Bonner Krankenhäuser. Aufgrund der vielen Notrufmeldungen rückten insgesamt rund 85 Einsatzkräfte zum Einsatzort an der Weiherstraße aus. Bereits bei ihrem Eintreffen an dem unter anderem als Hotel genutzten Eckhaus schlugen Flammen und Rauch meterhoch in den Nachthimmel. Besonders brisant war die Situation für fünf Personen, die vor Feuer und Rauch auf das Dach desSeite 45 von 208 Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029 Seite 41 Hotels geflüchtet waren. In letzter Sekunde gelang den Einsatzkräften deren Rettung mittels Drehleitern und tragbaren Leitern. Mit zum Teil mittelschweren Verletzungen brachte der Rettungsdienst sie und eine weitere Person nach der ersten Versorgung in Bonner Krankenhäuser. Trotz des schnellen und wirksamen Löschangriffs zerstörte der Brand das komplette Dachgeschoss. Ein Feuerwehrmann zog sich bei den Löscharbeiten leichte Verletzungen zu. Die starke Rauchentwicklung des Dachstuhlbrandes führte parallel zur Auslösung der automatischen Brandmeldeanlage im unmittelbar benachbarten Bonner Stadthaus. Die vorsorgliche Erkundung durch weitere Einsatztrupps der Feuerwehr machte hier aber keinen weiteren Einsatz erforderlich. Brand einer Schreinerei in Bad Godesberg und entgleiste Straßenbahn - Feuerwehr Bonn im Dauereinsatz Nach zahlreichen Notrufen rückte ein Großaufgebot von Einsatzkräften am 03.08.2019 zum Brand in einer Schreinerei an der Beethovenallee aus. Das Feuer breitete sich in rasanter Geschwindigkeit ausgehend von der Werkstatt auf weitere Gebäudeteile aus. Mit mehreren Einsatztrupps und drei Drehleitern bekämpften die Rettungskräfte den Brand, der inzwischen das Lager und den Dachstuhl des angebauten Wohngebäudes erreicht hatte. Wegen der massiven Rauchentwicklung forderten die Einsatzleitung und die Polizei rund 30 Anwohner*innen der direkt umliegenden Gebäude auf, ihre Wohnungen zu verlassen. Über die Warnapp NINA informierte die Leitstelle der Feuerwehr zudem für rund eine Stunde über die Rauch- und Geruchsbelästigung in der Bad Godesberger Innenstadt. Ein Passant verletzte sich durch den Brand leicht. Mit Verdacht auf eine Rauchvergiftung untersuchte ihn der Rettungsdienst an der Einsatzstelle. Der Brandeinsatz in der Schreinerei forderte den Einsatz von rund 120 Einsatzkräften der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr sowie einer Betreuungseinheit des Deutschen Roten Kreuzes. Zeitgleich sorgte eine entgleiste Straßenbahn auf der Quantiusstraße in der Innenstadt für einen aufwändigen Paralleleinsatz. Die Rüsteinheit der Feuerwache 1 setzte die Bahn mit speziellen Bergungsgeräten wieder zurück auf die Gleise. Verletzte gab es bei diesem Einsatz keine. Für mögliche Folgeeinsätze besetzten Löscheinheiten der Freiwilligen Feuerwehr die Bonner Feuerwachen. Feuer in Bonner Stadthaus – Großeinsatz für die Bonner Rettungskräfte Ein Brand im dritten Untergeschoss des Bonner Stadthauses sorgte am 24.10.2019 für einen Großeinsatz der Bonner Feuerwehr. Um 10.36 Uhr ging in der Leitstelle die Feuermeldung durch die automatische Brandmeldeanlage des Stadthauses ein. Beim Eintreffen stellten die ersten Einsatzkräfte eine Rauchentwicklung und Brandgeruch im Kellerbereich des Hochhauses fest und alarmierten weitere Einsatzkräfte nach. Die für einen Feueralarm vorgeplante Räumung des Stadthauses war zu diesem ZeitpunktSeite 46 von 208 Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029 Seite 42 bereits nahezu abgeschlossen. Bis zu fünf Atemschutztrupps gleichzeitig bekämpften den Brand in einem Archivraum im dritten Untergeschoss. Mit zwei Löschrohren brachten sie die Flammen schnell unter Kontrolle. Weitere Einsatztrupps kontrollierten die angrenzenden Gebäudeteile. Im weiteren Verlauf des rund vierstündigen Einsatzes führten die Einsatzkräfte umfangreiche Nachlöscharbeiten durch. Mit Lüftern befreiten sie die betroffenen Gebäudeabschnitte vom Brandrauch. Durch das umsichtige Handeln der Mitarbeitenden der Bonner Stadtverwaltung und der anwesenden Besuchenden sowie durch die vorbildliche Räumung des Stadthauses gab es keine Verletzten. Alle Personen konnten sich in sichere Bereiche begeben, wo sie zum Teil in Obhut der Rettungskräfte betreut wurden. Coronapandemie Mit dem Auftreten des Coronavirus in China im Dezember 2019 und den ersten Fällen aus Bayern im Januar 2020 wurde auch in der Stadt Bonn ein Krisenstab eingerichtet, um das Vorgehen bei Infektionen in Bonn abzustimmen. Der Stab traf sich erstmals Mitte Februar 2020 und wurde mit der ersten bestätigten Infektion in Bonn vom 28.02.2020 alarmiert. Nach einer Phase der Dauerbesetzung (24/7) wurde in eine Rufbereitschaft gewechselt und anschließend in den Arbeitsalltag der Kolleginnen und Kollegen aus dem Amt 37 integriert. Das Aufgabengebiet umfasste die Begleitung und Unterstützung des Stabes sowie die Pressearbeit. Zu den Aufgaben, die während der Pandemie neben den zahlreichen Einschränkungen auf die Einsatzkräfte zukamen, zählten die Unterstützung des Amtes 53 (Gesundheitsamt) im Rahmen der Nachverfolgung von Infektionen und der Vorbereitung und Durchführung von mobilen Tests, die Einrichtung einer Lagerlogistik für Schutzmaterial als zentrales Lager für die Stadt sowie die Erarbeitung eines Stufenplans zur Erweiterung der Krankenhaus- und Behandlungskapazitäten. Im Anschluss wurde dieser Plan schriftlich in einem Katastrophenschutzplan festgehalten. Darüber hinaus wurde die Unterstützung der Mobilen Impfteams in Altenheimen bereits ab November 2020 gewährleistet. Besonders hervorzuheben ist dabei die führende Beteiligung des Amtes 37 am PKW-Testzentrum am Parkplatz des Johanniter- Krankenhauses. Im Herbst 2020 begann die Feuerwehr das Impfzentrum im WCCB zu organisieren, um gemäß den Vorgaben der Stiko ab Februar 2021 dort zu impfen. Neben der Planung zur Inbetriebnahme des Coronaimpfzentrum gehörten zu diesem Projekt auch die Leitung und der Betrieb des Impfzentrums, die Material- und Impfstofflogistik und die Organisation der mobilen Impfteams für die Impfung in Altenheimen. Darunter fiel auch die Organisation zur optimalen Verwendung von Restdosen des Impfstoffes am Tagesende der mobilen Teams.Seite 47 von 208 Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029 Seite 43 Im Zeitraum von Februar 2021 bis April 2023 haben die Einsatzkräfte durch die Betreuung des Impfzentrums im WCCB maßgeblich zur Impfung von rund 200.000 Personen beigetragen. Im Gesamtgebiet der Stadt Bonn wurden in diesem Zeitraum insgesamt rund 905.000 Impfungen durchgeführt. Uniklinik Bonn wurde nach Bombenfund teilweise geräumt Vor dem Hintergrund der ersten Corona-Welle mit vielen zu behandelnden Intensivpatient*innen wurde am 02.04.2020 bei Bauarbeiten auf dem Gelände des Universitätsklinikums (UKB) eine 250 kg - Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden. Der Bereich um den Fundort wurde großräumig abgesperrt, nachdem sich der Kampfmittelbeseitigungsdienst, der Stadtordnungsdienst und die Feuerwehr über die ersten einzuleitenden Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Klinikleitung abgestimmt hatten. Insgesamt mussten 144 stationäre Patient*innen für den Zeitraum der Entschärfung verlegt werden, davon 120 innerhalb des Geländes. Hierunter befanden sich auch elf Personen, die mit dem Corona-Virus infiziert waren. 23 Patient*innen aus dem chirurgischen und internistischen Bereich müssten extern in andere Krankenhäuser verlegt werden. Besonders heikel stellt sich die Situation auf den Intensivstationen dar, wo insgesamt 69 beatmete Patient*innen betroffen waren. Die Feuerwehr befuhr mit Lautsprecherfahrzeugen die Straßen, um die Anwohner*innen über die Evakuierung zu informieren. Zusätzlich wurde ein Bürgertelefon bei der Feuerwehr eingerichtet, an das sich besorgte Bürger*innen wenden konnten. 1.200 Bewohnende aus den Bereichen Venusberg und Dottendorf mussten ihre Wohnungen verlassen und wurden während dieser Zeit teilweise in der Gesamtschule „Bonns Fünfte“ in Kessenich untergebracht. Dachstuhlbrand in Bonn-Tannenbusch Am 31.07.2020 gegen 10:10 Uhr meldeten mehrere Anrufer eine Rauchentwicklung aus dem Dachstuhl eines 2½-geschossigen Wohngebäudes mit Restaurantbetrieb im Erdgeschoss. Die ersteintreffenden Kräfte der Feuerwehr fanden bereits offenes Feuer im Dachstuhl vor. Alle Bewohner*innen hatten das Gebäude bereits verlassen und wurden auf der Straße betreut. Im Verlauf des Einsatzes sichtete der Rettungsdienst eine Bewohnerin, die aber vor Ort bleiben konnte. Die Maßnahmen an der Einsatzstelle gestalteten sich sehr material- und personalintensiv. Bedingt durch die hohen Außentemperaturen mussten die vorgehenden Trupps in kurzen Abständen ausgetauscht werden. Die Brandbekämpfung wurde überwiegend von zwei Drehleitern mit Wenderohren und handgeführten Rohren durchgeführt. Ein Innenangriff, der parallel zur Begehung des Gebäudes eingeleitet wurde, musste nach kurzer Zeit abgebrochen werden, da Teile des Dachstuhls bereits einstürzten.Seite 48 von 208 Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029 Seite 44 Auslösung einer Brandmeldeanlage – Feuer in Pflegeheim – 9 Personen verletzt Am 08.08.2020 um 7.39 Uhr alarmierte die automatische Brandmeldeanlage die Feuerwehr zu einer Pflege- und Betreuungseinrichtung am Bonner Lievelingsweg. Den ersten Einsatzkräften schlugen beim Eintreffen Flammen und Rauch aus dem Fenster eines Bewohnerzimmers im Erdgeschoss entgegen. Der dortige Flurbereich war verraucht. Menschen flüchteten aus dem Gebäudeteil. Während die Einsatzleitung Großalarm für die Feuerwehr und den Rettungsdienst auslöste, begannen Atemschutztrupps mit den Rettungs- und Löscharbeiten. Insgesamt 25 Personen retteten die Einsatzkräfte ins Freie oder betreuten sie in noch rauchfreien Bewohnerzimmern. Den Brand brachten die Einsatztrupps mit einem Löschrohr schnell unter Kontrolle. Mehrere Ventilatoren bliesen den Brandrauch aus dem Gebäude. Nach der Untersuchung durch den Notarzt brachte der Rettungsdienst acht Bewohner*innen und Betreuende des Heimes in Krankenhäuser. Sie trugen glücklicherweise überwiegend nur leichte Verletzungen davon. Nach gut zwei Stunden war der Einsatz für die rund 100 Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst beendet. Das Ordnungsamt der Stadt Bonn unterstützt bei der Unterbringung der dortigen Bewohner*innen in andere Einrichtungen. Zwei Bauarbeiter unter Betonplatte eingeklemmt, aufwändige Rettungsarbeiten notwendig Am Vormittag des 27.04.2021 wurden zwei Bauarbeiter auf einer Abbruchbaustelle in der Bonner Südstadt unter einer tonnenschweren Betonplatte eingeklemmt. Die beiden Bauarbeiter wurden in ihrer Zwangslage zunächst notärztlich versorgt und anschließend behutsam befreit. Ein dritter Bauarbeiter wurde leicht verletzt. Die Betonplatte löste sich bei Abbrucharbeiten an einer Baustelle in der Bonner Südstadt und stürzte ins Kellergeschoss, wo parallel gerade weitere Arbeiten stattfanden. Zwei Bauarbeiter wurden unter der Betonplatte eingeklemmt, einer davon an den oberen Extremitäten und einer an den Beinen. Der erste Bauarbeiter konnte nach gut zwei Stunden befreit werden und wurde mit einem Rettungswagen in ein Bonner Krankenhaus transportiert. Die Rettung des zweiten Bauarbeiters gestaltete sich schwieriger, da die tonnenschwere Betonplatte auf seinen Beinen auflag. Unter Zuhilfenahme von pneumatischen und hydraulischen Rettungsgeräten der Feuerwehr sowie der Nutzung eines Baggers der Baufirma konnte die Betonplatte schließlich leicht angehoben und der Bauarbeiter befreit werden. Der Transport in ein Bonner Krankenhaus erfolgte ebenfalls mit einem Rettungswagen unter Notarztbegleitung. Im Einsatz waren rund 60 Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst. Zur Unterstützung waren zudem ein Baufachberater des Technischen Hilfswerks - Ortsverband Bonn, Vertreter einer Kranfirma, Unfallchirurgen aus dem Petrus-Krankenhaus sowie eine Verpflegungseinheit der Bonner Hilfsorganisationen im Einsatz.Seite 49 von 208 Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029 Seite 45 Überörtliche Hilfe bei der Flutkatastrophe Ahrtal Die Stadt Bonn war von den Auswirkungen des Sturmtiefs Bernd selbst betroffen. Etwa 300 Einsatzstellen, überwiegend vollgelaufene Keller, Tiefgaragen und Unterführungen, mussten bearbeitet werden. In der Leitstelle wurden mehr als 1.000 Notrufe angenommen, zu einem großen Teil auch aus überlasteten Nachbarkreisen. Ab Beginn der Flutkatastrophe in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 hat die Bonner Feuerwehr bei zahlreichen Einsätzen im vom Unwetter schwer getroffenen Ahrtal geholfen. In den Einsatzabschnitten, die der Feuerwehr Bonn zugeteilt waren, wurden zahlreiche Einsatzaufträge, insbesondere Menschenrettungen, abgearbeitet. Pro Schicht, die bis zu einem ganzen Tag dauern konnte, waren jeweils bis zu 50 Einsatzkräfte der Bonner Feuerwehr vor Ort im Einsatz. Sie halfen beispielsweise in Altenahr bei der Betreuung und Evakuierung Betroffener, unter anderem eines Seniorenheims. In der Innenstadt von Bad Neuenahr-Ahrweiler und in der Gemeinde Rech wurden Menschen aus ihren Häusern mit Booten und Leitern sowie über einen geländegängigen LKW gerettet und Gebäude kontrolliert. Auch bei der Evakuierung des Krankenhauses Maria Hilf in Bad Neuenahr-Ahrweiler wurde unterstützt. Weiterhin unterstützte die Bonner Feuerwehr die Einsatzleitung des Landkreises Ahrweiler. Feuerwehren aus dem Rheinland unterstützen bei Waldbränden in Griechenland Die Feuerwehren aus Bonn, Königswinter und Leverkusen sind am 09.08.2021 mit ihrer gemeinsamen betrieben und deutschlandweit bislang einzigen im Rahmen des EU- Katastrophenschutzverfahrens aufgestellten Waldbrand-Einheit zur Hilfe nach Griechenland aufgebrochen. Über die Europäische Union war ein entsprechendes Hilfeersuchen auch an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet worden. Nachdem daraufhin die konkrete Anforderung die drei Feuerwehren erreichte, begannen sofort die notwendigen Planungen für diesen aufwändigen und nicht alltäglichen Einsatz. Die Einsatzkräfte waren auf dem Land- und Wasserweg etwa 2 ½ Tage in Richtung Griechenland unterwegs, bevor vor Ort auf der Peleponnes die Brandbekämpfungsmaßnahmen der örtlichen Einsatzkräfte unterstützt werden konnten. Insgesamt wurden 57 Kräfte (darunter 32 Haupt- und Ehrenamtliche von der Feuerwehr Bonn) und 19 Fahrzeuge nach Griechenland geschickt. Der Einsatz dauerte von Alarmierung bis Rückkehr insgesamt zwölf Tage.Seite 50 von 208 Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029 Seite 46 Scheunenbrand auf einem Reiterhof Am Morgen des 29.09.2021 war die Feuerwehr Bonn mit einem Großaufgebot am Annaberger Hof im Einsatz. Dort waren schätzungsweise 700 Strohballen in einer Scheune mit einer Grundfläche von rund 100m² in Brand geraten. Verletzte Personen oder Tiere gab es nicht. Mitarbeitende des Reiterhofes, die das Feuer am Morgen entdeckten, handelten unverzüglich und riefen über den Notruf 112 die Feuerwehr. Zeitgleich brachten sie rund 20 Pferde in Sicherheit, die in einem angrenzenden Stall untergebracht waren und entfernten mehrere große Rundballen aus dem betroffenen Bereich. Unmittelbar nach dem Eintreffen der ersten Einheiten der Feuerwehr wurden weitere Einsatzmittel zur Einsatzstelle nachgefordert. Neben der eigentlichen Brandbekämpfung galt es den angrenzenden Stall durch eine Riegelstellung zu schützen, eine ausreichende Löschwasserversorgung auf dem abgelegenen Hof sicherzustellen und das Nachrücken der zahlreichen Einsatzmittel in einen Bereitstellungsraum zu koordinieren. Um das Feuer zu löschen, mussten die brennenden Strohballen aus der teilweise eingestürzten Scheune entfernt und auf einer naheliegenden Koppel abgelöscht werden, dazu wurde auch ein Radlader der Feuerwehr Bonn eingesetzt. Um den großen Bedarf an Löschwasser sicherzustellen, wurden zwei Schlauchleitungen von rund 1km Länge zum Einsatzort verlegt. Zudem wurde Löschwasser im Pendelverkehr über Tanklöschfahrzeuge bereitgestellt und aus einem Wassertank sowie einem Löschwasserteich entnommen. Der Einsatz dauerte weit über 24 Stunden. Sechs Verletzte nach schwerem Verkehrsunfall zwischen Straßenbahn und Linienbus Am 29.09.2021 gegen 21:20 Uhr gingen in der Leitstelle zahlreiche Notrufe über einen schweren Verkehrsunfall ein. Laut Notrufmeldung war eine Straßenbahn im Kreuzungsbereich Bertha-von-Sutt
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de