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252507 · Beschlussvorlage

Brandschutzbedarfsplan 2025 - 2029

Nummer
252507
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
05.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Godesberg-Villenviertel Ortsteil· Bad Godesberg Hauptort
  • Bundeskanzlerplatz Straße· Gronau, Bonn
  • Rheinufer Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  • Friedrich-Ebert-Brücke Straße· Graurheindorf, Bonn
  • Hauptbahnhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Wilhelmstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Adenauerallee Straße· Südstadt, Bonn
  • Ellerstraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Bornheimer Straße Straße· Weststadt, Bonn
  • Königswinterer Straße Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Warschauer Straße Straße· Auerberg, Bonn
  • Weiherstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Stadthaus Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Beethovenallee Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Quantiusstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Lievelingsweg Straße· Castell, Bonn
  • Bertha-von-Suttner-Platz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Sandkaule Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Josef-Wirmer-Straße Straße· Lengsdorf, Hardtberg
  • Masurenweg Straße· Dransdorf, Bonn
  • Riesengebirgsstraße Straße· Dransdorf, Bonn
  • LVR-Klinik Straße· Nordstadt, Bonn
  • Maarstraße Straße· Limperich, Beuel
  • Friesdorfer Straße Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Auf dem Kirchbüchel Straße· Lengsdorf, Hardtberg
  • Am Burggraben Straße· Endenich, Bonn
  • Siegburger Straße Straße· Vilich, Beuel
  • Kohlkauler Platz Straße· Holzlar, Beuel
  • Dietrichstraße Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Dottendorfer Straße Straße· Dottendorf, Bonn
  • Meckenheimer Straße Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  • Am Burgweiher Straße· Hardthöhe, Hardtberg
  • Im Mühlenbach Straße· Lengsdorf, Hardtberg
  • Witterschlicker Allee Straße· Röttgen, Bonn
  • Holtorfer Straße Straße· Pützchen, Beuel
  • Potsdamer Platz Straße· Castell, Bonn
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Johanniterstraße Straße· Gronau, Bonn
  • Koblenzer Straße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Sigmund-Freud-Straße Straße· Venusberg, Bonn
  • Kölnstraße Straße· Castell, Bonn
  • Oberkasseler Straße Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Oberkassel Ortsteil· Beuel
  • Vilich Ortsteil· Beuel
  • Geislar Ortsteil· Beuel
  • Mehlem Ortsteil· Bad Godesberg
  • Gronau Ortsteil· Bonn
  • Schwarzrheindorf Ortsteil· Beuel
  • Graurheindorf Ortsteil· Bonn
  • Hoholz Ortsteil· Beuel
  • Venusberg Ortsteil· Bonn
  • Nordstadt Ortsteil· Bonn
  • Ramersdorf Ortsteil· Beuel
  • Weststadt Ortsteil· Bonn
  • Beuel-Ost Ortsteil· Beuel
  • Pennenfeld Ortsteil· Bad Godesberg
  • Auerberg Ortsteil· Bonn
  • Dottendorf Ortsteil· Bonn
  • Kessenich Ortsteil· Bonn
  • Tannenbusch Ortsteil· Bonn
  • Südstadt Ortsteil· Bonn
  • Bechlinghoven Ortsteil· Beuel
  • Beuel-Mitte Ortsteil· Beuel
  • Brüser Berg Ortsteil· Hardtberg
  • Buschdorf Ortsteil· Bonn
  • Castell Ortsteil· Bonn
  • Dransdorf Ortsteil· Bonn
  • Duisdorf Ortsteil· Hardtberg
  • Endenich Ortsteil· Bonn
  • Friesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Godesberg-Nord Ortsteil· Bad Godesberg
  • Heiderhof Ortsteil· Bad Godesberg
  • Hochkreuz Ortsteil· Bad Godesberg
  • Holzlar Ortsteil· Beuel
  • Ippendorf Ortsteil· Bonn
  • Küdinghoven Ortsteil· Beuel
  • Lannesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Lengsdorf Ortsteil· Hardtberg
  • Lessenich Ortsteil· Bonn
  • Limperich Ortsteil· Beuel
  • Meßdorf Ortsteil· Bonn
  • Muffendorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Plittersdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Poppelsdorf Ortsteil· Bonn
  • Pützchen Ortsteil· Beuel
  • Röttgen Ortsteil· Bonn
  • Rüngsdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Schweinheim Ortsteil· Bad Godesberg
  • Ückesdorf Ortsteil· Bonn
  • Vilich-Müldorf Ortsteil· Beuel
  • Vilich-Rheindorf Ortsteil· Beuel
  • Holtorf Ortsteil· Beuel
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Hardtberg Stadtbezirk
  • Bonn Stadtbezirk
  • Kottenforst siedlung· Röttgen, Bonn
  • Ennert siedlung· Ramersdorf, Beuel
  • Rheinaue siedlung· Hochkreuz, Bad Godesberg
  • Medinghoven siedlung· Duisdorf, Hardtberg
  1. Sitzung des Hauptausschusses 26.06.2025 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 03.07.2025 Entscheidung federführend
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 18.03.2025 Anhörung
  4. Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz 25.03.2025 Anhörung
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 12.03.2025 Anhörung
  6. Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz 14.03.2025 Anhörung
  7. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.04.2025 Anhörung
  8. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.04.2025 Anhörung
  9. Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz 13.05.2025 Anhörung
  10. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 13.05.2025 Empfehlung
  11. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 04.06.2025 Empfehlung
  12. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 08.04.2025 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 3,6 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 252507-03 Koalitionsantrag: Fortentwicklung Brandschutzbedarfsplan 2025 - 2029 Antrag zur Vorlage 252507
  2. 252507-01 AA Brandschutzbedarfsplan 2025 - 2029 (Änderungsantrag der Koalition zur Vorlage 252507)
  3. 252507-04 ST Koalitionsantrag: Fortentwicklung Brandschutzbedarfsplan 2025 - 2029 Antrag zur Vorlage 252507
  4. 252507-02 ST Brandschutzbedarfsplan 2025 - 2029

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Beschlussvorlage
öffentlich
252507
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
37 Feuerwehr und Rettungsdienst
Dezernat:
Dez. I
Brandschutzbedarfsplan 2025 - 2029
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 12.03.2025 Anhörung
Bezirksvertretung Beuel 12.03.2025 Anhörung
Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und
Katastrophenschutz
14.03.2025 Anhörung
Bezirksvertretung Hardtberg 18.03.2025 Anhörung
Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und
Katastrophenschutz
25.03.2025 Anhörung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
01.04.2025 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 08.04.2025 Anhörung
Betriebsausschuss SGB 08.04.2025 Empfehlung
Hauptausschuss 29.04.2025 Empfehlung
Rat 08.05.2025 Entscheidung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
13.05.2025 Empfehlung
Begründung der Eilbedürftigkeit:
Die Eilbedürftigkeit besteht darin, dass der Brandschutzbedarfsplan auch in
weiteren Gremien beraten werden muss und die Gefahr besteht, dass wenn
Änderungen vorgenommen werden müssen, diese zeitlich nicht mehr
umzusetzen sind, sodass der Brandschutzbedarfsplan nicht mehr vor der
Kommunalwahl beschlossen werden kann.
Beschlussvorschlag
1. Dem anliegenden Entwurf des Brandschutzbedarfsplanes wird zugestimmt.
Er bildet für die Jahre 2025 bis 2029 die Grundlage für die Größe,
Ausstattung und Organisation der Feuerwehr.
Zur Erfüllung der dort formulierten Ziele wird
2. die Einleitung der Fahrzeugbeschaffungen gemäß Anlage 3
zum Brandschutzbedarfsplan (die Gesamtkosten im Zeitraum betragen
etwa 20.803.285,00 Euro)
beschlossen.
Vorbehaltlich der derzeit noch in Prüfung befindlichen Darstellbarkeit im
Rahmen der Personalkostenkonsolidierung wird darüber hinausSeite 1 von 208
Seite 2
3. die Einrichtung von zunächst vier zusätzlichen Stellen (es entstehen
zusätzliche Personalkosten von jährlich etwa 340.000 Euro),
a. 2 Stellen mit Stellenwert A 7 LBesG Abrechnung Feuerwehr-
einsätze (Entwurf des Brandschutzbedarfsplans S. 79)
b. 1 Stelle mit Stellenwert A 10 LBesG Ausbildung (Entwurf
des Brandschutzbedarfsplans S.167-173)
c. 1 Stelle mit Stellenwert E 9a TVöD Informationstechnik (Entwurf
des Brandschutzbedarfsplans S. 183)
beschlossen.
Bei den unter Ziffer 3. genannten Stellen handelt es sich um refinanzierte oder
teilweise refinanzierte Stellen bzw. unter 2. b. um eine Stelle, deren
Begründung bereits im Brandschutzbedarfsplan 2019 – 2023 grundsätzlich
enthalten war. Sollte die Prüfung keine Realisierungsmöglichkeit im laufenden
Jahr mehr ergeben, soll die Einrichtung möglichst zeitnah im Verlauf des
Fortschreibungszeitraums erfolgen.
4. Darüber hinaus werden die nachfolgenden beiden Stellen dem Grunde
nach anerkannt
a. 1 Stelle mit Stellenwert A 10 LBesG Ausbildung (Entwurf
des Brandschutzbedarfsplans S.167-173)
b. 1 Stelle mit Stellenwert A 11 LBesG Einsatzplanung (Entwurf
des Brandschutzbedarfsplans S. 175)
Die Einrichtung dieser beiden Stellen (jährliche Personalkosten von etwa
203.448,27 Euro) wird als Beitrag zu den haushalterisch erforderlichen
Konsolidierungen des Stellenplans zunächst zurückgestellt, aber seitens der
Verwaltung im Verlauf der aktuellen Fortschreibungsperiode fortlaufend auf
Machbarkeit geprüft.
Die Veränderungen im Haushalt sind mit der aktuellen Haushaltsvorlage
berücksichtigt und abgedeckt.
Begründung
Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den
Katastrophenschutz (BHKG) des Landes Nordrhein-Westfalen verpflichtet die
Gemeinden in § 3 (3) zur Aufstellung von Brandschutzbedarfsplänen. Für deren
Fortschreibung ist ein Turnus von fünf Jahren vorgegeben.
Der Brandschutzbedarfsplan muss jetzt fortgeschrieben werden. Aufgrund von
Verzögerungen im Rahmen der Beteiligungs- und Beratungsprozesse für den
letzten Zwischenbericht zum aktuellen Brandschutzbedarfsplan konnte die
Fortschreibung nicht wie vorgesehen in 2024 durchgeführt werden. Ein
Zwischenbericht hat sich in der Zeitfolge als nicht sinnvoll ergeben und soll nun
nicht mehr erfolgen.
Die wesentlichste Neuerung im neuen Bedarfsplan besteht in der Anwendung
einer veränderten Schutzzielsystematik, die die Risikosituation in den einzelnen
Ortsteilen besser berücksichtigt und eine differenziertere RessourcenplanungSeite 2 von 208
Seite 3
ermöglicht. Wesentliche Strukturänderungen (Neueinrichtung oder Entfall von
Wachstandorten oder wesentliche Veränderung der Vorhaltung an
vorhandenen Standorten) ergeben sich daraus nicht und sind auch sonst nicht
vorgesehen. Die Berücksichtigung der weiteren Differenzierung in der
Risikobetrachtung führt dazu, dass das beobachtete hohe Sicherheitsniveau
auch in den Qualitätswerten besser sichtbar wird.
Die in der konkreten zeitlichen Realisierungsperspektive zunächst noch unter
dem Vorbehalt der Realisierbarkeit im Rahmen der
Personalkostenkonsolidierung stehenden stellenplanmäßigen Auswirkungen
begründen sich durch das Aufwachsen des Ausbildungs-Sachgebietes um eine
Stelle, eine weitere Stelle im Bereich der Informationstechnik und -Sicherheit
(teilweise refinanziert) und zwei Stellen im Bereich der Feuerabrechnung
(refinanziert). Diese Stellen werden zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
für mindestens erforderlich gehalten. Eine weitere Stelle in der Ausbildung
sowie eine Stelle im Bereich der Einsatzplanung werden in ihrer Notwendigkeit
grundsätzlich anerkannt. Die Einrichtung soll im Zuge der laufenden
Fortschreibungsperiode auf Machbarkeit geprüft werden. Im Bereich des
Einsatzdienstes sind nur in der Leitstelle zwei weitere Stellen für die
Gewährleistung des Dienstbetriebes erforderlich. Diese führen aber nach der
vor kurzem erfolgten, jährlichen Personalbedarfsprüfung des Einsatzdienstes
durch Verschiebungen aus anderen Einsatzdienstbereichen nicht zu einem
Stellenmehrbedarf.
Im Bereich der Fahrzeugbeschaffungen zeigen sich durch die wirtschaftliche
Entwicklung und die Inflation erhebliche Kostensteigerungen. Außerdem
müssen Lieferzeiten von zwei bis drei Jahren akzeptiert werden. Die
Umstellung auf elektrische Antriebe ist zu erwarten und wird bei Beschaffungs-
und Baumaßnahmen bereits berücksichtigt. Bei den Kernfahrzeugen ist noch
nicht konkret zu sagen, wann die technischen Rahmenbedingungen und
angemessene Kostensituationen für solche Beschaffungen zu erwarten sind.
Für den Bereich der Gebäudewirtschaft konnten bei den Feuerwehrhäusern der
Freiwilligen Feuerwehr Neubau-, Sanierung- und Umbaumaßnahmen
umgesetzt werden. Außerdem wurden in diesem Zuge Nachrüstungen von
Brandmeldeanlagen und Notstromeinspeisungen an vielen Liegenschaften
realisiert oder begonnen. Hier sind noch weitere Maßnahmen erforderlich und
in der Planung. Der Neubau der Feuerwache Bad Godesberg ist weitgehend
fertig geplant. Es kommt aber zu erheblichen Verzögerungen aufgrund einer
nachträglich veränderten Vergabesystematik für die Ausführung. Für den
Neubau der Feuerwache Nord wurde der Architekturwettbewerb begonnen. Für
den Neubau der Feuerwache Beuel laufen Vorplanungen. Die weiterhin
erforderlichen Maßnahmen werden jeweils mit Kostenwerten im Wirtschaftsplan
des städtischen Gebäudemanagements aufgenommen.
Die Beschlussvorlage erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der
Personalvertretung.
Die Personalkosten werden nach Beschlussfassung zum Haushalt
nachgemeldet.Seite 3 von 208
Seite 4
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.02.19
1.02.20
Brandschutz
Bevölkerungsschutz
1.37.00.02.19.01
1.37.00.02.20.01
Gefahrenabwehr
Bevölkerungsschutz
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 140.000,00 €
12.784.000,00 €
205.000,00 €
5.854.285,00 €
140.000,00 €
5370002192000/
78.3100
5370002192000/
78.3100
5370002192000/
78.3100
5370002192000/
78.3100
5370002202000/
78.3100
2026
2027
2028
2029
2028
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2025:335.158,15
2026:345.212,89
2027:355.569,28
2028:366.236,35
2029:377.223,45
770.000,00 €
910.000,00 €
137002219 /
70.1000
137000219 /
73.1000
137000219 /
73.1000
2027
2029
2025:335.158,15
2026:345.212,89
2027:355.569,28
2028:366.236,35
2029:377.223,45
Gebühren
Einzahlungen /
Erträge 2025:335.158,15
2026:345.212,89
2027:355.569,28
2028:366.236,35
2029:377.223,45
770.000,00 €
910.000,00 €
137000219 /
64.2000
137000219 /
64.2000
137000219 /
64.2000
2027
2029
2025:335.158,15
2026:345.212,89
2027:355.569,28
2028:366.236,35
2029:377.223,45
Haushaltsbelastung
jährlich
0,00 €Seite 4 von 208
Seite 5
Anlage/n
1 Brandschutzbedarfsplan 2025 - 2029 (öffentlich)Seite 5 von 208
Bundesstadt Bonn
Die Oberbürgermeisterin
- Feuerwehr und Rettungsdienst -
Brandschutzbedarfsplan 2025 - 2029
Stand: 04.02.2025Seite 6 von 208
Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029
Seite 2
Der vorliegende Brandschutzbedarfsplan wurde am XX.XX.XXXX vom Rat der
Bundesstadt Bonn beschlossen und bildet in den Jahren 2025 bis 2029 die Grundlage
für die personelle, materielle und organisatorische Aufstellung der Feuerwehr Bonn. Er
beinhaltet wie in den vorherigen Fassungen auch Betrachtungen und Bedarfe im
Katastrophenschutz.Seite 7 von 208
Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029
Seite 3
Inhalt
1 Einleitung .................................................................................................................. 4
2 Aufgaben aufgrund rechtlicher Verpflichtungen ........................................................ 5
3 Sonstige Aufgaben der Feuerwehr.......................................................................... 13
3.1 Leitstelle............................................................................................................ 13
3.2 Gefahrenabwehr ............................................................................................... 14
3.3 Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz ...................................................... 15
3.4 Aus- und Fortbildung......................................................................................... 16
3.5 Technische Logistik .......................................................................................... 17
3.6 Abrechnung Feuerwehr – Kostenersatz, Gebühren und Entgelte ..................... 18
4 Gefährdungspotential .............................................................................................. 19
4.1 Die Stadt Bonn .................................................................................................. 19
4.2 Risiken und Feuerwehreinsätze in der Stadt .................................................... 34
5 Festlegung von Schutzzielen und Leistungsmerkmalen.......................................... 52
5.1 Schutzziele ....................................................................................................... 52
5.2 Leistungsmerkmale ........................................................................................... 63
5.3 Allgemeine Anforderungen ............................................................................... 72
5.4 Ergänzung Anforderungen für Großeinsatzlagen und Katastrophen .............. 108
6 Auswirkungen bisheriger Maßnahmen und Analyse der kritischen Einsätze der Jahre
2022 bis 2024 (Ist-Analyse)................................................................................... 117
6.1 Bericht über die mit dem Brandschutzbedarfsplan 2019 bis 2023 sowie dem dazu
vorgelegten Zwischenbericht beschlossenen Maßnahmen ............................ 118
6.2 Statistische Auswertung der Einsätze von 2022 bis 2024............................... 120
6.3 Ergänzung Ist-Analyse Großeinsatzlagen und Katastrophen ......................... 132
7 Sollstruktur und erforderliche Maßnahmen ........................................................... 146
7.1 Sollstruktur zur Erreichung des Schutzzieles Grundschutz............................. 146
7.2 Sollstruktur zur Erreichung des Schutzziels Drehleiter ................................... 149
7.3 Sollstruktur zur Erreichung des Schutzziels Leitstelle ..................................... 150
7.4 Sollstruktur zur Erreichung des Leistungsmerkmals Führung ......................... 153
7.5 Sollstruktur für das Leistungsmerkmal Besondere Risiken ............................. 154
7.6 Sollstruktur Einsatzlogistik .............................................................................. 161
7.7 Sollstruktur technische Reserven.................................................................... 164
7.8 Zusammenarbeit mit externen Partnern und Einfluss auf die Sollstruktur....... 166
7.9 Aus- und Fortbildung, Personalgewinnung ..................................................... 167
7.10 Sollstruktur Einsatzplanung ............................................................................ 175
7.11 Sollstruktur Ausrüstung und Technik .............................................................. 176
7.12 Sollfunktionen im Alarmdienst ......................................................................... 187
7.13 Ergänzung Sollstruktur Katastrophenschutz ................................................... 188
8 Zusammenfassung der geplanten Maßnahmen .................................................... 195
9 Berichtswesen und Fortschreibung ....................................................................... 198
10 Anhang .................................................................................................................. 199Seite 8 von 208
Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029
Seite 4
1 Einleitung
Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz
(BHKG) des Landes Nordrhein-Westfalen verpflichtet die Gemeinden in § 3 (3) zur
Aufstellung und Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen. Für die Bundesstadt
Bonn wurde der erste Brandschutzbedarfsplan im Februar 2002 durch den Rat
verabschiedet. Die erste Fortschreibung erfolgte im Jahr 2008, die zweite in 2018. Mit
dem Inkrafttreten des BHKG im Jahr 2016 besteht wie im Rettungsdienst eine
Fortschreibungspflicht spätestens alle fünf Jahre.
Für den Rettungsdienst besteht ein Bedarfsplan nach dem Rettungsgesetz (RettG NRW).
Die Bundesstadt Bonn als Träger des Rettungsdienstes bedient sich der
Berufsfeuerwehr, um Synergien zwischen beiden Bereichen auszunutzen. Dies betrifft
die konzeptionelle und organisatorische Arbeit ebenso wie die Aufgabenerledigung an
der Einsatzstelle oder in der Leitstelle.
Der Brandschutzbedarfsplan ist als Synonym für die Gesamtheit der Aufgaben der
Feuerwehr zu sehen, daher wird nicht nur der Bedarf zum Bewältigen von Bränden
ermittelt und dargestellt. Aufgaben in der technischen Hilfeleistung, des Umweltschutzes,
der Bewältigung von Großeinsätzen und Katastrophen, der allgemeinen Gefahrenabwehr
und der sonstigen Dienstleistungen müssen ebenfalls beschrieben werden.
Im Bereich Katastrophenschutz wird mit der angekündigten Änderung des BHKG auch
die Verpflichtung zur Aufstellung von Katastrophenschutzbedarfsplänen erwartet. Der
Städtetag NRW unterstützt dieses Vorhaben. Gleichzeitig wird gefordert, dass es zu einer
Rahmenrichtlinie und zumindest Diskussion von materiellen Vorgaben seitens des
Landes kommt. Mit der Rahmenrichtlinie für die Gesamtverteidigung wurde im Jahr 2024
auch die Grundlage für die Planungen im Bereich des Zivilschutzes verändert. In diesem
Bereich sind weitere Konkretisierungen seitens des Bundes zu erwarten. Als einen
Zwischenschritt auf dem Weg zu einem eigenständigen Katastrophenschutzbedarfsplan
führt dieser Brandschutzbedarfsplan die Belange des Katastrophenschutzes am Ende
der jeweiligen Hauptkapitel zusammen.
Der Zweck des Bedarfsplanes ist die Festlegung von Zielen und die Ermittlung der für die
Zielerreichung notwendigen Maßnahmen. Der Bedarfsplan beantwortet folgende Fragen:
 Was kann passieren und welche Aufgaben sind dann zu bewältigen?
(Gefährdungspotential und Aufgabenbeschreibung)
 In welcher Qualität soll die Feuerwehr die Aufgaben erledigen?
(Schutzzieldefinition)
 Wie muss die Feuerwehr für die Zielerreichung aussehen?
(Festlegen einer Soll-Struktur)Seite 9 von 208
Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029
Seite 5
 Wie ist die Feuerwehr jetzt aufgebaut und wie leistungsfähig ist die Feuerwehr
mit dieser Struktur?
(Zustands- und Qualitätsanalyse)
 Was ist notwendig, um die vorhandene Struktur an die Soll-Struktur
anzupassen?
(Festlegung von Maßnahmen)
Der Bedarfsplan wurde von der Abteilung Einsatz, Organisation, Personal (37-1) unter
Mitarbeit aller übrigen Abteilungen des Amtes 37 und mit Beteiligung verschiedener
anderer Ämter erstellt. Darüber hinaus wurden die Freiwillige Feuerwehr und der
Einzelpersonalrat beteiligt.
2 Aufgaben aufgrund rechtlicher Verpflichtungen
Die Aufgaben der Stadt Bonn im Bereich Brandschutz und Hilfeleistung ergeben sich aus
verschiedenen Rechtsquellen. Nachfolgend sind die wichtigsten mit einer kurzen
Zusammenfassung der daraus resultierenden Obliegenheiten genannt. Die Aufgaben
des Rettungsdienstes werden über das Rettungsgesetz NRW hinaus hier keiner tieferen
Betrachtung unterzogen, da diese über die Rettungsdienstbedarfsplanung getrennt
erfasst werden.
 Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastro-
phenschutzes (BHKG) vom 17. Dezember 2015 mit Stand vom 01. Juli 2021
 § 3 Aufgaben der Gemeinden
 Unterhaltung leistungsfähiger Feuerwehren
 Mitwirkung im Katastrophenschutz
 Mitwirkung bei der vorgeplanten landesweiten Hilfe
 Warnung der Bevölkerung
 Maßnahmen zur Verhütung von Bränden
 Sicherstellung einer angemessenen Löschwasserversorgung
 Erstellung, Umsetzung und Fortschreibung von
Brandschutzbedarfsplänen
 Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen
 Aufklärung der Bevölkerung über Brandschutz und Selbsthilfe
(Soll-Aufgabe)
 Abdeckung zusätzlicher Einsatzbereiche auf Autobahnen,
Wasserstraßen und Bahnstrecken nach Weisung der
BezirksregierungSeite 10 von 208
Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029
Seite 6
 § 4 Aufgaben der Kreise (und kreisfreien Städte)
 Vorbereitende Maßnahmen zur Bekämpfung von
Großeinsatzlagen und Katastrophen
 Leitung und Koordinierung des Einsatzes zur Gefahrenabwehr
 Vorhaltung von Einheiten und Einrichtungen zur Leitung und
Koordinierung von Einsätzen
 Aufstellung und Fortschreibung von Katastrophenschutzplänen
und Sonderschutzplänen
 Unterhaltung einer einheitlichen Leitstelle für Brandschutz,
Hilfeleistung, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
 Unterhaltung einer Auskunftsstelle
 Gegenseitige Unterrichtung bei grenzüberschreitenden
Gefahrenlagen
 § 6 Brandschutz, Hilfeleistung und Katastrophenschutz auf dem Rhein
 Betrieb eines (vom Land beschafften) Löschbootes im Rahmen
einer Trägergemeinschaft mit den anderen Rheinanliegern im
Zuständigkeitsbereich
 § 8 Berufsfeuerwehren
 Einrichtung einer Berufsfeuerwehr (in kreisfreien Städten)
 § 13 Kinderfeuerwehren, Jugendfeuerwehren
 Bildung und Förderung von Jugend- (Soll-Regelung) und
Kinderfeuerwehren (Kann-Regelung)
 § 18 Mitwirkung anerkannter Hilfsorganisationen
 Einbindung anerkannter Hilfsorganisationen bei Unglücksfällen,
öffentlichen Notständen, Großeinsatzlagen und Katastrophen
 Überwachung der Leistungsfähigkeit der anerkannten
Hilfsorganisationen
 § 19 Regieeinheiten
 Aufstellung von Regieeinheiten, soweit die anerkannten
Hilfsorganisationen zur Deckung des entsprechenden Bedarfs
nicht bereit oder in der Lage sind
 § 22 Auslagenersatz, Aufwandsentschädigungen, Ersatz von Schäden
 Ersatz von Auslagen ehrenamtlicher Helfer*innen
 Zahlung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche
Feuerwehrangehörige
 Ersatz von Schäden ehrenamtlicher Helfer*innenSeite 11 von 208
Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029
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 § 23 Einsatz im Rettungsdienst
 Mitwirkung im Rettungsdienst
 § 24 Zusammenarbeit im Gesundheitswesen
 Zusammenarbeit mit (Rettungsdiensten), Krankenhäusern und
öffentlichem Gesundheitsdienst
 § 25 Brandschutzdienststelle
 Wahrnehmung brandschutztechnischer Belange im (Bau-)
Genehmigungsverfahren
 § 26 Brandverhütungsschau
 Regelmäßige Prüfung brandschutztechnischer Belange in
Gebäuden, Betrieben und Einrichtungen mit erhöhter Brand-
oder Explosionsgefahr oder einer Gefährdung vieler Personen
oder bedeutender Sachwerte im Brandfall
 § 27 Brandsicherheitswachen
 Bemessung und Durchführung von Brandsicherheitswachen für
Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr oder einer
Gefährdung vieler Personen im Brandfall
 § 28 Einheitliche Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den
Katastrophenschutz und den Rettungsdienst
 Sicherstellung des Leitstellenbetriebes auch bei
Ausfallsituationen
 Einrichtung und Aufschaltung des Notrufes 112
 Aufzeichnung von Notrufen, Telefonaten mit anderen
Aufgabenträgern der Gefahrenabwehr und Funkverkehr
 § 30 Externe Notfallpläne für schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen
 Erstellung und Fortschreibung von externen Notfallplänen für
Betriebe nach Störfall-Verordnung
 § 32 Ausbildung, Fortbildung und Übungen
 Durchführung von Grundausbildungen sowie weiterführenden
Aus- und Fortbildungen
 Durchführung von Übungen
 § 33 Einsatzleitung
 Bestellung von Einsatzleiter*innenSeite 12 von 208
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 § 34 Befugnisse der Einsatzleitung
 Regelung des Einsatzes der Feuerwehren und Einheiten des
Katastrophenschutzes (durch die Einsatzleitung)
 § 35 Grundsätze für das Krisenmanagement
 Koordinierung der Abwehrmaßnahmen bei Großeinsatzlagen
und Katastrophen
 Einrichtung von Krisenstäben und Einsatzleitungen und
Durchführung von Fortbildungen und Übungen
 § 36 Krisenstab bei Großeinsatzlagen und Katastrophen
 Anordnung aller erforderlichen administrativ-organisatorischen
Maßnahmen
 Sicherstellung eines geordneten Melde- und Berichtswesens
 Erteilung von Weisungen an untere Landesbehörden (Kann-
Regelung)
 § 37 Einsatzleitung bei Großeinsatzlagen und Katastrophen
 Bestellung von Einsatzleiter*innen
 Veranlassung aller operativ-taktischen Maßnahmen zur
Gefahrenabwehr durch Führung und Leitung der Einsatzkräfte
und Einheiten (auch des Bundes oder anderer Länder)
 § 38 Auskunftsstelle
 Aktivierung von Auskunftsstellen bei Bedarf
 § 39 Gegenseitige und landesweite Hilfe und
§ 40 Auswärtige Hilfe
 Gegenseitige Hilfeleistung auf Anforderung
 § 45 Entschädigung
 Ersatz von Schäden, die Dritten im Rahmen von Inanspruch-
nahmen oder Hilfeleistungen nach diesem Gesetz entstehen
 § 46 Verarbeitung personenbezogener Daten
 Beachtung von Datenschutzvorschriften
 § 52 Kostenersatz
 Regelung des Kostenersatzes durch SatzungSeite 13 von 208
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 Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport
durch Unternehmer (RettG NRW) vom 24. November 1992 (Stand: 01.01.2016)
 § 4 Besetzung von Rettungsmitteln
 Qualifikation des eingesetzten Rettungsdienstpersonals
 § 5 Verhalten des Personals
 Jährliche Fortbildung des Rettungsdienstpersonals
 § 6 Aufgabe des Rettungsdienstes, Träger
 Flächendeckende Versorgung mit Leistungen der Notfallrettung
und des Krankentransportes
 § 7 Einrichtungen des Rettungsdienstes
 Einrichtung einer integrierten Leitstelle (s. a. §§ 4, 28 BHKG)
 Einrichtung von Rettungswachen
 Vorkehrungen für den Massenanfall von Verletzten
 § 7a Dokumentation, Datenschutz, Qualitätsmanagement
 Schaffung geeigneter Qualitätsmanagementstrukturen
 § 8 Leitstelle – Nachweis über freie Behandlungskapazitäten
 Qualifikation des Leitstellenpersonals
 Durchführung des Krankenbettennachweises
 § 12 Bedarfspläne
 Aufstellung von Rettungsdienstbedarfsplänen
 Fortschreibung der PlanungenSeite 14 von 208
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 Zivilschutzgesetz (ZSG) vom 25. März 1997 (Stand: 19.06.2020)
 § 5 Selbstschutz
 Aufbau, Förderung und Leitung des Selbstschutzes
 Anordnung von Selbstschutzmaßnahmen der Bevölkerung im
Verteidigungsfall
 § 7 Öffentliche Schutzräume
 Verwaltung und Unterhaltung öffentlicher Schutzräume
 § 10 Aufenthaltsregelungen
 Vorbereitung und Maßnahmen zur Evakuierung sowie zur
Aufnahme und Versorgung zu evakuierender Bevölkerung
 § 11 Einbeziehung des Katastrophenschutzes
 Mitwirkung der Katastrophenschutzeinheiten im
Verteidigungsfall
 § 15 Aufgaben der Katastrophenschutzbehörde
 Leitung und Koordination aller Hilfsmaßnahmen
 Beaufsichtigung der Einheiten und Einrichtungen des
Katastrophenschutzes
 Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft
für Zwecke der Verteidigung (Wassersicherstellungsgesetz - WasSiG) zuletzt
geändert am 19.06.2020Seite 15 von 208
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Unterhalb der Gesetzesebene bestehen folgende maßgebliche Erlasse und Richtlinien:
 Verordnung über das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren im Land Nordrhein-
Westfalen (Landesverordnung Freiwillige Feuerwehr - VOFF NRW) v. 09. Mai 2017,
 Verordnung für betriebliche Feuerwehren (VObFw) vom 13. Dezember 2018
 Runderlass des Innenministeriums NRW „Qualitätskriterien für den Brandschutz“
vom 16. Mai 2001
 Runderlass des Bauministeriums NRW zur Sicherstellung des zweiten
Rettungsweges über Rettungsgerät der Feuerwehr vom 29. August 2000
 Runderlass des Innenministeriums NRW „Hinweise zum vorbeugenden
Brandschutz“ vom 09. Februar 2001
 Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Schule und
Weiterbildung „Brandschutztechnische Ausstattung und Verhalten in Schulen bei
Bränden“ vom 12. November 2009
 Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV)
 DIN 14092 - Feuerwehrhäuser
 Rundschreiben des Ministeriums für Inneres und Kommunales und der kommunalen
Spitzenverbände „Handreichung zur Brandschutzbedarfsplanung für kommunale
Entscheidungsträger“ vom 07. Juli 2016
 Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren im
Deutschen Städtetag (AGBF) „Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von
Feuerwehren in Städten“ vom 16.09.1998, Fortschreibung vom 19.11.2015, Beiblatt
„Einfluss der Bebauung auf die Erkundungs- und Entwicklungszeit“ vom 26.04.2023
(Hinweis: Ein Gutachten des Rechtsamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf vom
10.06.1997 führt aus, dass die Schutzzieldefinition der AGBF BUND als anerkannte
Regel der Technik angesehen werden und bei Nichtbeachtung zu einer haftungs-
und strafrechtlichen Verantwortlichkeit führen kann.) Runderlass des IM NRW vom
26.10.2020 zur Warnung und Information der Bevölkerung im Brand- und
Katastrophenschutz (Warnerlass)
 Runderlass des IM NRW vom 16.05.2018 - Meldungen an die Aufsichtsbehörden
über außergewöhnliche Ereignisse im Brand- und Katastrophenschutz (Meldeerlass)Seite 16 von 208
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 Rahmenempfehlung des IM NRW vom 05.06.2018 für die Planung und
Durchführung von Evakuierungsmaßnahmen
 Runderlass des IM NRW vom 28.05.2020 zur Personenauskunftsstelle Nordrhein-
Westfalen als zentrale Auskunftsstelle („PASS-Erlass“),
 Runderlass des IM NRW vom 29.07.2022 zur Sensibilisierung des Brand- und
Katastrophenschutzes im Rahmen einer möglichen Gas-/Energiemangellage
 Richtlinie für die Beschaffung und Verwaltung der landeseigenen Einsatzmittel im
Katastrophenschutz – Runderlass des Ministeriums des Inneren NRW vom
16.01.2024
 Erlasse des IM NRW zu den Konzepten der überörtlichen Hilfe
 Krisenmanagement durch Krisenstäbe im Lande Nordrhein-Westfalen bei
Großeinsatzlagen, Krisen und Katastrophen, Runderlass des IM NRW vom
26.9.2016
 Rahmenrichtlinie für die Gesamtverteidigung (RRGV) des Bundesministeriums für
Verteidigung in der aktualisierten Fassung vom 05.06.2024
 Bewirtschaftung und Unterhaltung von öffentlichen Schutzräumen (RdErlass IM
NRW vom 14.09.2007
 Rahmenkonzept Trinkwassernotversorgung des BBK in der Fassung vom
22.02.2022
 Sicherheit von Veranstaltungen im Freien mit erhöhtem Gefährdungspotential-
Orientierungsrahmen für die kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und
Nachbereitung, des Ministeriums des Innern NRW in der überarbeiteten 2. Auflage
von November 2022Seite 17 von 208
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3 Sonstige Aufgaben der Feuerwehr
Neben den Pflichtaufgaben aus dem Brandschutz-, Hilfeleistungs- und
Katastrophenschutzgesetz sowie den zugewiesenen Aufgaben aus dem
Rettungsdienstgesetz werden die nachfolgend genannten zusätzlichen Aufgaben durch
Feuerwehr und Rettungsdienst der Bundesstadt Bonn wahrgenommen. Über diese
hinaus wirkt insbesondere die Freiwillige Feuerwehr bei der Pflege örtlichen Brauchtums,
wie z. B. Sankt Martins - Umzügen und in der Jugendarbeit mit.
3.1 Leitstelle
 Telefonvermittlung (Feuerwehr)
 Überwachung von städtischen Einrichtungen
 Alarmierung von Rufbereitschaften und Information anderer städtischer Ämter
 Vermittlung von Dienstleistungen, Information ärztlicher Notdienst, o.ä.
 Bürgertelefon
 Weiterleitung von Warnmeldungen, Wettermeldungen, Hochwassermeldedienst
 Annahme und Weiterleitung von Notdienst-Anforderungen (z. B. Ämter 33, 66,
Landschaftsverband)
 Aufschaltung von Gefahrenmeldeanlagen (z.B. Brandmeldeanlagen)
 Verkehrsüberwachung im Straßentunnel Bad Godesberg
 Betrieb der Telenotarztzentrale für das Telenotarztsystem Bonn/Rhein-SiegSeite 18 von 208
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3.2 Gefahrenabwehr
 Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren auf öffentlichen Verkehrsflächen1
 Technische Hilfeleistung für Dritte auf freiwilliger, privatrechtlicher Basis
 Türöffnungen bei besonderen Lagen
 Sicherheitsmaßnahmen durch Einsetzen von Schließzylindern oder
Einbruchsicherungen
 Gestellung von Fahrzeugen und Geräten, z.B. Drehleiter, Kranwagen
 Beseitigung von Gefahrenquellen auf Privatgrundstücken, z.B. nach Zerstörung durch
Dritte: Entfernen von Dachziegeln, Mauerstücken, usw.
 Übernahme von Aufgaben anderer städtischer Ämter
o Tiertransport (Fundtiere ins Tierheim) für die Bürgerdienste
o Einweisung nach PsychKG für die Bürgerdienste außerhalb der regulären
Dienstzeit
 Organisation und Koordination der Notfallseelsorge
 Dienstleistungen für andere städtische Ämter bzw. Stadtwerke (SWB)
o Hilfeleistung mit Sondergeräten
o Eingleisen von Stadt- und Straßenbahnen
 Amtshilfen für die Polizei, z.B.
o Ausleuchten von Einsatzstellen
o Gestellung von Fahrzeugen und Geräten
o Leichenbergung
1 Gemäß Urteil des OVG Münster vom 16.02.2007, Az. 9 A 4239/04 fällt die Beseitigung
von Ölspuren unter die Pflichtaufgaben nach § 1 BHKGSeite 19 von 208
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3.3 Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz
 Fachliche Beratungsstelle für Sachverständige, Fachplaner*innen, Architekt*innen,
Bauherr*innen und Bürger*innen
 Mitwirkung bei der Erstellung von Brandschutzordnungen
 Festlegung und Überprüfung von Flächen für die Feuerwehr
 Fallweise Teilnahme an Teil-, Schluss-, und Zeltabnahmen in Zusammenarbeit mit
dem Bauordnungsamt
 Mitwirkung bei der Projektierung von Brandmeldeanlagen hinsichtlich der Belange der
Feuerwehr
 Prüfung von Feuerwehrplänen und Laufkarten
 Datenpflege der Feuerwehrpläne
 Nachverfolgung der Mängelausräumung im Nachgang zu Brandverhütungsschauen
 Fallweise Begleitung von Brandschutz- und Räumungsübungen
 Stellungnahmen zu Straßenbaumaßnahmen
 Begutachtung in Vorbereitung von Straßenbaustellen zur Wahrung
brandschutzrechtlicher Belange der angrenzenden Bebauung (Trassenbegehungen)
 Stellungnahmen zu städtebaulichen Infrastrukturmaßnahmen im Zuge der
Mobilitätswende und der Anpassungen von Flächennutzungen, insbesondere auch
bei der Stadtbegrünung
 Mitwirkung als Sachverständige für den Brandschutz bei der Vorprüfung von
Architektur- oder städtebaulichen Wettbewerben
 Durchführen von Einsatzstellenbegehungen nach Brandeinsätzen zur Evaluierung
der vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen entsprechend den Empfehlungen der
Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF Bund)
und des Deutschen FeuerwehrverbandesSeite 20 von 208
Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029
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3.4 Aus- und Fortbildung
 Mitwirkung bei überörtlichen Ausbildungsstellen, Arbeitsgemeinschaften,
Arbeitskreisen usw.
 Ausbildung von Kräften anderer Feuerwehren, Firmenangehörigen und anderen
Personen (Grundausbildung, Truppmann/-frau, Truppführer*in, Sonderausbildungen
wie GSG, Strahlenschutz, Maschinist*in, Rettungshelfer*in, Rettungssanitäter*in,
Rettungsdienst-Fortbildung, …)
 Atemschutzausbildung, -übung und -fortbildung für Ämter, Hilfsorganisationen,
Technisches Hilfswerk (THW), Werkfeuerwehren, Privatunternehmen
 Betrieb und Unterhaltung von Techn. Übungseinrichtungen zur Nutzung auch durch
Dritte
o Atemschutzübungsanlage
o Ausbildungszentrum (ABZ)Seite 21 von 208
Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029
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3.5 Technische Logistik
 Beschaffung, Verwaltung und Unterhaltung von Einsatzfahrzeugen,
Atemschutzgeräten, Schläuchen, Armaturen, sonstigen prüfpflichtigen Geräten
sowie der Dienst- und Schutzkleidung
 Beschaffung und Betrieb der Funk- und informationstechnischen Infrastruktur von
Feuerwehr und Rettungsdienst
 Bereitstellung und Unterhaltung der IT-Infrastruktur für den Leitstellenverbund mit
dem Rhein-Sieg-Kreis
 Medizingeräte-Werkstatt
 Hygiene- und Desinfektion
 Wachendepot und Notarzt-Apotheke
 Rettungsdienst-Zentraldepot
 Standort für Intensiv- und Schwerlasttrage
 Materialvorhaltung für eine Vielzahl von erkrankten und verletzten Personen
 Wartung und Instandsetzung von Gerätschaften im Eigentum des Bundes, die im
Rahmen des Katastrophenschutzes bereitgestellt werden (Atemschutzausrüstung,
tragbare Leitern, …)
 Mitwirkung bei der Bauunterhaltung der Feuerwachen, Feuerwehrhäuser und
Zivilschutzbauten in Verbindung mit dem städtischen Gebäudemanagement
 Mitwirkung im Rahmen von Neubau- und Sanierungsprojekten für Feuerwachen und
Feuerwehrgerätehäuser in Verbindung mit dem Städtischen Gebäudemanagement
 Sicherstellung des Objektzugangs bei aufgeschalteten BMA-Objekten
 Beteiligung an der Planung und Realisierung von Objektfunkanlagen
 Wartung von Atemschutzausrüstung städtischer Dienststellen
 UnfallschadenmanagementSeite 22 von 208
Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029
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3.6 Abrechnung Feuerwehr – Kostenersatz, Gebühren und Entgelte
Einsätze der Feuerwehr zur Bekämpfung von Schadenfeuer sowie Hilfeleistung bei
Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse,
Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden, sind in aller Regel
unentgeltlich (Pflichteinsätze).
Bei bestimmten Pflichteinsätzen (z.B. bei Gefährdungshaftung, grober Fahrlässigkeit
oder Vorsatz) kann Kostenersatz nach der Satzung zur Erhebung von Kostenersatz bei
Leistungen der Feuerwehr erhoben werden. Für sonstige Hilfs- oder Dienstleistungen
(z.B. Brandsicherheitswachen) werden Entgelte nach der Entgeltordnung für sonstige
Leistungen der Feuerwehr in der Bundesstadt Bonn in Rechnung gestellt. Für die
Durchführung von Brandverhütungsschauen fallen Gebühren nach der Satzung über die
Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der
Bundesstadt Bonn an.Seite 23 von 208
Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029
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4 Gefährdungspotential
Zur Ermittlung des Gefährdungspotentials werden zwei unterschiedliche Wege
beschritten: Einerseits erfolgt eine abstrakte Betrachtung aufgrund verschiedener
Risikomerkmale (Größe, Einwohnerzahl, Flächennutzung, Arten von Industrie- und
Gewerbebetrieben, Geografie, Topografie, …), aus der abzuleiten ist, welche Risikoarten
durch die Feuerwehr Bonn abzudecken sind. In einem zweiten Schritt erfolgt im Kapitel
6 eine Analyse der konkreten Einsatzdaten aus den Jahren 2022 bis 2024 (nach dem
Zwischenbericht zum letzten Brandschutzbedarfsplan), aus denen sich für häufig
wiederkehrende Einsätze messbare Qualitätsparameter für die Leistungsfähigkeit der
Feuerwehr Bonn ermitteln lassen.
4.1 Die Stadt Bonn
Im Folgenden werden die geografischen, topografischen und wirtschaftlichen Faktoren
dargestellt, die Einfluss auf die Risikobewertung in den Bereichen Brandschutz und
Hilfeleistung haben.
4.1.1 Größe und Bevölkerungsdaten
Die Gesamtfläche der Bundesstadt Bonn beträgt 141,2 km2. Die Struktur der Bundesstadt
wird wesentlich durch ihre Funktion als Verwaltungs- und Universitätsstadt bestimmt.
Etwa 33 % des gesamten Stadtgebietes der Stadt Bonn sind bebaut. Eine dichte und
geschlossene Bebauung weisen die Kerngebiete der vier Stadtbezirke auf, während nach
den Außenbezirken hin, abgesehen von den kleinen Ortskernen der ehemaligen Vororte,
eine aufgelockerte Bebauung in offener und teilweise halboffener Bauweise vorherrscht.
Ca. 16% der Gesamtfläche (25,1 km2) werden landwirtschaftlich genutzt. Diese Flächen
befinden sich linksrheinisch überwiegend im westlichen Bereich und rechtsrheinisch im
Nordosten der Stadt. 28% der Gesamtfläche (39,8 km2) sind Waldflächen. Diese befinden
sich linksrheinisch im Süden (Kottenforst) und rechtsrheinisch im Osten (Ennert). Diese
Waldflächen dienen im Wesentlichen der Forstwirtschaft und der Naherholung.
Die Einwohnerzahl der Bundesstaat Bonn ist von 1970 mit 274.518 Einwohner*innen um
23,9 % auf 340.247 Einwohner*innen zum 31.12.2023 gestiegen. In den letzten Jahren
lassen sich örtliche Verschiebungen der Trends erkennen. So ist die Einwohnerzahl des
Stadtbezirkes Bad Godesberg seit mehreren Jahren wieder deutlich ansteigend, während
der Stadtbezirk Beuel wieder etwas weniger starke Zuwächse zu verzeichnen hat. Der
Stadtbezirk Bonn bleibt in seinem Bevölkerungswachstum in den letzten Jahren nahezu
konstant. Im Stadtbezirk Hardtberg findet weiter deutlicher Zuzug statt, allerdings nicht
mehr auf dem sehr hohen Niveau von Vorjahren. Durch den in Bonn zu beobachtendenSeite 24 von 208
Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029
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Strukturwandel ist auch weiterhin insgesamt mit einem Anstieg der Bevölkerung zu
rechnen.
Stadtbezirk Einwohner
1970
Einwohner
1998
Veränderung
in % zu 1970
Einwohner
2023
Veränderung
in % zu 1998
Bonn 137.159 147.748 + 7,7 % 156.995 + 6,3 %
Bad Godesberg 69.431 66.653 - 4,0 % 77.438 + 16,2 %
Beuel 46.742 63.985 + 36,9 % 68.341 + 6,8 %
Hardtberg 21.186 31.880 + 50,5 % 35.450 + 11,2 %
Bonn gesamt 274.518 310.302 + 13,0 % 340.247 + 9,7 %
In Bonn gibt es 188.930 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in mehr als 15.000
Arbeitsstätten. Mehr als die Hälfte der in Bonn Beschäftigten wohnt außerhalb der Stadt.
Bedingt hierdurch wird Bonn an Werktagen von einer hohen Zahl von Berufspendelnden
angefahren. Darüber hinaus kommen viele Menschen aufgrund der Bedeutung Bonns als
Kongressstandort sowie als touristisches Reiseziel in die Stadt. Die tatsächliche
Personenzahl in Bonn erhöht sich daher in den Tagesstunden der Werktage auf etwa
400.000.
Durch den hohen Bebauungsgrad in den Innenstadtlagen der Stadtbezirke lässt sich eine
rege Bautätigkeit in den Stadtrandlagen, hier vor allem in den Stadtbezirken Beuel und
Hardtberg beobachten. Dazu kommen zunehmend Verdichtungen innerstädtischer
Lagen, wo auf Brachflächen oder anstelle nicht mehr genutzter Gebäude
mehrgeschossige Mehrfamilienhäuser, oft in geschlossener oder halbgeschlossener
Bauweise entstehen.Seite 25 von 208
Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029
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4.1.2 Topographie
Die Stadt Bonn liegt nördlich des Siebengebirges an der Südspitze der Kölner Bucht (500,
43´, 43'' Nord, 70, 7´, 4'' Ost). Etwa drei Viertel des Stadtgebietes liegen linksrheinisch
und ein Viertel rechtsrheinisch. Der geographische Mittelpunkt der Stadt Bonn ist der
Bundeskanzlerplatz. Der höchste Bodenpunkt ist der Paffelsberg, ca. 2 km ostwärts von
Oberkassel mit 194,8 m über dem Meeresspiegel. Der tiefste Bodenpunkt ist die
Nordspitze des Kemper Werth an der Siegmündung mit 45,6 m über dem Meeresspiegel.
Die Topographie des Stadtgebietes beeinflusst das Klima der Stadt Bonn. Im Winter
herrscht überwiegend schneearme Witterung mit wenigen Frost- und Eistagen. Der
Sommer ist kontinentaler geprägt. Bei einer durchschnittlichen Julitemperatur von 18,8
Grad Celsius gibt es eine Reihe von Sommer- (Max. Tagestemperatur  250 C) und
Tropentagen (Max. Tagestemperatur  300 C).
Die Topographie der Stadt Bonn wird durch vier Aufschüttungen bestimmt, die auch
Terrassen genannt werden. Diese sind trichterförmig durch das rheinische
Schiefergebirge begrenzt. In Bad Godesberg verengt sich der Taltrichter von 20 km auf
3 km Breite. Die Hauptterrasse (130 bis 180 m ü.NN) ist überwiegend bewaldet und fällt
beiderseits gegen den Rhein steil ab; sie ist jedoch an ihrem nördlichen Rand weniger
ausgeprägt. Die Mittelterrasse (75 - 95 m ü. NN) bildet nur westlich des Rheins eine
deutliche Steilkante gegen die Niederterrasse. Auf der Niederterrasse (ca. 60 m ü.NN)
befindet sich der größte Teil des bebauten Stadtgebietes. Sie fällt an einigen Stellen, im
Bereich Vilich, Geislar und Bad Godesberg-Mehlem, deutlich gegen die Inselterrasse ab.
Die Inselterrasse (45 - 54 m ü. NN) tritt, außer im Bereich der Siegniederung und der
Gronau, als schmales Band entlang des Rheins auf. Die Haupt- und Mittelterrasse
werden linksrheinisch durch den Hardt-, Katzenloch- und Godesberger Bach im
Allgemeinen in nord- und nordöstlicher Richtung tief eingeschnitten, während
rechtsrheinisch keine ausgeprägten Taleinschnitte vorhanden sind.
Der Rhein durchfließt das Stadtgebiet von Südost nach Nordwest auf einer Länge von 18
km und einer Breite im Mittel von ca. 400 m. Die Fließgeschwindigkeit beträgt bei
normalem Wasserstand im Mittel ca. 1,7 bis 1,8 m/s. Der Rheinwasserstand wird vom
Wasser- und Schifffahrtsamt Köln am Bonner Pegel am linken Rheinufer bei
Stromkilometer 654,7 gemessen. Der Pegelnullpunkt hat eine Höhe von 42,66 m ü. NN.
Die Sieg bildet auf einer Länge von 4,3 km die nördliche Grenze des rechtsrheinischen
Stadtgebietes. Die durchschnittliche Breite der Sieg beträgt ca. 50 m. Zwischen
Schwarzrheindorf und Niederkassel-Mondorf mündet die Sieg beim Kemper Werth in den
Rhein.Seite 26 von 208
Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029
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4.1.3 Verkehrsflächen und Infrastruktur
Straßenverkehr
Bonn verfügt über ein Straßennetz von ca. 765 km Gesamtlänge (Stand 2007). Davon
entfallen auf:
 Bundesautobahnen: 51,3 km
 Bundesstraßen: 32,7 km
 Landstraßen: 42,1 km
 Kreisstraßen: 24,6 km
 Gemeindestraßen: 614,3 km
Im Stadtgebiet liegen folgende Bundesautobahnenabschnitte:
 A 59: Autobahn vom Autobahnkreuz Bonn-Ost aus in Richtung Köln
(Flughafen-Autobahn)
 A 555: Autobahn vom Verteilerkreis Bonn aus in Richtung Köln
 A 562: Autobahnverbindung zwischen den Anschlussstellen an A 59 und B 9
über die Konrad-Adenauer-Brücke (Südbrücke)
 A 565: Autobahn vom Kreuzungspunkt mit der A59 aus über die Friedrich-
Ebert-Brücke (Nordbrücke) in Richtung Meckenheim
Folgende Bundesstraßen beginnen, enden oder durchqueren das Stadtgebiet:
 B 9: Durchquert das Stadtgebiet linksrheinisch in Nord-Süd-Richtung
 B 42: Übergang von der A 59 vom Autobahnkreuz Bonn-Ost in Richtung
Königswinter
 B 56: Durchquert die Stadt Bonn in Ost-West-Richtung über die Kennedy-
Brücke (Siegburg-Euskirchen)Seite 27 von 208
Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029
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Bundes-, Land-, Kreis- und Gemeindestraßen bilden das Radial-, Ring- und
Tangentenstraßennetz, welches das Stadtgebiet erschließt.
Schienenverkehr
Im Bonner Stadtgebiet verlaufen die Bahnlinien
 der Stadtwerke Bonn (SWB) und der Elektrischen Bahnen der Stadt Bonn
und des Rhein-Sieg-Kreises (SSB)
 der Deutschen Bahn AG.
Die Stadtwerke Bonn unterhalten ein Straßenbahnnetz von 51,83 km Länge. Darüber
hinaus besitzen sie ein Stadtbahnnetz von 54,43 km, wovon ca. 10 km unterirdisch im
Tunnel verlaufen.
Das Stadtgebiet wird links- und rechtsrheinisch von zwei für den nationalen und
internationalen Güter- und Personenverkehr bedeutenden Eisenbahnlinien in Nord-Süd-
Richtung durchquert. Im linksrheinischen Stadtgebiet verlaufen die Bahnstrecken Köln –
Koblenz mit der im Hauptbahnhof abzweigenden Anschlussstrecke Bonn – Euskirchen.
Rechtsrheinisch verläuft die Bahnstrecke Köln – Wiesbaden.
Die beschrankten Bahnübergänge, über die zum Teil wichtige Zufahrtsstraßen führen,
haben teilweise erhebliche Einsatzverzögerungen zur Folge.
Schiffsverkehr
Täglich passieren eine Vielzahl von Güter-, Container-, Tank- und Fahrgastschiffen den
Rheinabschnitt bei Bonn. In Graurheindorf befindet sich der Bonner Hafen. In diesem
werden pro Jahr etwa 800.000 t Güter umgeschlagen.Seite 28 von 208
Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029
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Brücken und Tunnelbauwerke
Das links- und rechtsrheinische Stadtgebiet Bonn wird durch drei Rheinbrücken
miteinander verbunden:
 Friedrich-Ebert-Brücke (Nordbrücke)
Autobahnbrücke A 565 bei Rheinstromkilometer 657,15
 Kennedy-Brücke
Straßen- und Stadtbahnbrücke (B 56) bei Stromkilometer 654,95
 Konrad-Adenauer-Brücke (Südbrücke)
Autobahn- und Stadtbahnbrücke (A 562) bei Stromkilometer 651,38
Wesentliche Verkehrstunnelanlagen finden sich im Zuge des Stadtbahnnetzes (ca. 10
km). Darüber hinaus sind noch die Straßentunnel Bad Godesberg (ca. 2 km) und
Oberkassel (539 m) zu nennen.
Für die Ver- und Entsorgung des Stadtgebietes mit allen erforderlichen Medien (Frisch-
und Abwasser, Elektrizität, Telekommunikation, Erdgas, Fernwärme, …) bestehen
flächendeckende Rohr- und Kabelnetze.Seite 29 von 208
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4.1.4 Löschwasserversorgung
Gemäß § 3 (2) des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den
Katastrophenschutz (BHKG) ist die Stadt Bonn verpflichtet, eine den örtlichen
Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicherzustellen.
Ferner kann gem. § 3 (2) des BHKG der Fall eintreten, dass die Bauaufsichtsbehörde auf
der Grundlage einer Stellungnahme der zuständigen Brandschutzdienststelle feststellt,
dass im Einzelfall wegen einer erhöhten Brandlast oder Brandgefährdung eine besondere
Löschwasserversorgung erforderlich ist. Hierfür hat dann die Eigentümerin oder der
Eigentümer, die Besitzerin oder der Besitzer oder ein sonstiger Nutzungsberechtigter
Sorge zu tragen.
Zur Festlegung der für eine örtlich angemessene Löschwasserversorgung erforderlichen
Löschwassermengen bedient man sich im Allgemeinen dem Arbeitsblatt W 405 des
Verbandes von Gas- und Wasserfachmännern e.V. (DVGW). In diesem Arbeitsblatt wird
zwischen dem Grund- und Objektschutz unterschieden.
Der Grundschutz behandelt den Fall der örtlich angemessenen Löschwasserversorgung
gem. BHKG und definiert Löschwassermengen, die erforderlich sind, um den
unterschiedlichen Strukturen für Wohngebiete, Gewerbegebiete, Mischgebiete und
Industriegebiete ohne erhöhtes objektbezogenes Sach- oder Personenrisiko Rechnung
zu tragen. Die notwendige Löschwassermenge ist je nach Gebietsart unterschiedlich
hoch.
Die für den Grundschutz erforderliche Löschwassermenge muss im Umkreis von 300 m
um das jeweilige Objekt herum für eine Dauer von mindestens zwei Stunden zur
Verfügung stehen. Es ist dabei in Luftlinie zu messen, jedoch müssen nicht überwindbare
Hindernisse, wie mehrspurige Schnellstraßen und Bahnstrecken berücksichtigt werden.
Das Löschwasser wird aus der Sammelwasserversorgung durch Unter- oder
Überflurhydranten entnommen. Neben der im Umkreis von 300m zur Verfügung
stehenden Gesamt-Löschwassermenge kommt hinsichtlich einer angemessenen
Löschwasserversorgung der Entfernung des Objektes von der nächsten
Löschwasserentnahmestelle eine besondere Bedeutung zu. Dieser Abstand muss
beschränkt werden, damit in der Erstphase eines Feuerwehreinsatzes mit einer Teil-
Löschwassermenge des Grundschutzes ein Löscheinsatz zeitgerecht beginnen kann.
Ihrer Verpflichtung zur Bereitstellung einer den örtlichen Verhältnissen angemessenen
Löschwasserversorgung kommt die Bundesstadt Bonn dadurch nach, dass sie mit den
zuständigen Wasserversorgern über Konzessionsverträge neben der Trinkwasser- auch
die Löschwasserversorgung grundsätzlich mit abbildet.Seite 30 von 208
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Die Trinkwasserversorgung wird in Bonn durch zwei Versorgungsbetriebe sichergestellt,
diese teilen sich wie folgt auf:
 linksrheinisch durch die Stadtwerke Bonn für das Stadtgebiet Bonn
einschließlich Bad Godesberg.
 rechtsrheinisch durch die Stadtwerke Bonn für das Stadtgebiet Beuel ohne
Versorgungsflächen des Wasserversorgungsverbandes Thomasberg e.V.
 in Hoholz und Ungarten durch den Wasserversorgungsverband Thomasberg e. V.
Durch die Verschärfung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Trinkwasserhygiene
wird die Grundversorgung mit Löschwasser erschwert. Es kommt durch
Leitungsoptimierung der Rohrleitungen und/oder Rückbau von Hydranten zu einer
Verminderung der Leistungsfähigkeit der Netze hinsichtlich der Bereitstellung von
Löschwasser. Es muss jedoch weiterhin sichergestellt werden, dass auch die
Anforderungen an die angemessene Löschwasserversorgung bei Neubau und
Instandsetzung der Sammelwasserversorgung ausreichend mitberücksichtigt werden,
damit die Bundestadt Bonn nicht in die Verpflichtung kommt, für dauerhafte
Kompensationsmaßnahmen in erheblichem Umfang zu sorgen. Die angemessene
Löschwasserversorgung muss grundsätzlich über die Sammelwasserversorgung sowohl
hinsichtlich der erforderlichen Löschwassermengen, als auch hinsichtlich der Anordnung
der Löschwasserentnahmestellen (Hydranten) abgedeckt werden.
Solldefinition der örtlich angemessenen Löschwassermenge
Die Stadtwerke Bonn haben im Jahr 1998 für den linksrheinischen Bereich einen
Löschwassermengenplan mit der Vorgabe des Arbeitsblattes W 405 bezüglich der
erforderlichen Löschwassermengen erstellen lassen. Ein seinerzeitiger Vergleich mit den
vorhandenen Löschwassermengen zeigte, dass lediglich in einigen Randbereichen des
Versorgungsgebietes die erforderlichen Löschwassermengen nicht vollumfänglich
verfügbar waren. Für den rechtsrheinischen Versorgungsbereich wurde diese
Auswertung nicht erstellt. Auf Grund der weitläufigen Bebauung und der damit
verbundenen kleineren Versorgungsleitungen ist die Situation dort allerdings als
schlechter einzustufen.
Da der Löchwassermengenplan aus den 1990er Jahren zum einen nur für das
linksrheinische Stadtgebiet erstellt und zum anderen auch nicht fortgeschrieben wurde,
werden Aussagen über die angemessene Löschwasserversorgung seit den 2010er
Jahren mittels einer objektbezogenen Betrachtung durch die Stadtwerke Bonn sowohl im
Soll als auch im Ist getroffen. Diese Betrachtung stellt dabei stark vereinfachend auf die
Anzahl der Vollgeschosse der vorhandenen Bebauung ab (<3 Vollgeschosse oder > 3
Vollgeschosse). Diese Differenzierung ist jedoch unzureichend, da sie nur einen kleinenSeite 31 von 208
Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029
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Teilausschnitt der Regelungen nach dem Arbeitsblatt W405 berücksichtigt. Im Ergebnis
wird dadurch für alle Objekte mit mehr als drei Vollgeschossen ein Löschwasserbedarf
von 96 m³/h in Ansatz gebracht, für alle anderen Objekte von 48 m³/h. Zum einen ist der
objektbezogene Ansatz zur Feststellung des Solls nicht zielführend, da nicht einzelne
Objekte für die Sollfeststellung maßgebend sind, sondern die in einem Gebiet
vorhandene, bzw. zulässige Art der Bebauung. Hieran bemisst sich der Anspruch der
Eigentümer von Liegenschaften auf die durch die Stadt zur Verfügung zu stellende
Löschwassermenge. Zum anderen werden mit dem aktuellen Vorgehen Bereiche in die
Kategorie 48 m³/h eingruppiert, die jedoch mit 96 m³/h bewertet werden müssten.
Darunter fallen Objekte der Gebäudeklasse 3, die zwar eine geringe Höhe aufweisen,
jedoch sehr große horizontale Ausdehnungen mit Nutzungseinheiten bis 1.600 m² Größe
haben können. Hierfür ist zur Brandbekämpfung eine erhöhte Löschwassermenge
erforderlich. Ferner bleiben Gebiete, die eine Versorgung mit 192 m³/h erfordern, gänzlich
unberücksichtigt.
Diese Erläuterungen verdeutlichen, dass es derzeit keinen aktuellen, fachlich
ausreichend definierten Sollzustand der angemessenen Löschwasserversorgung für das
Stadtgebiet gibt. Dieser Zustand muss verbessert werden, damit für alle Beteiligten
(Feuerwehr / Brandschutzdienststelle, Planungsamt, Bauaufsicht, Wasserversorger,
Bauherren, Planer) eine gesicherte Planungsgrundlage vorhanden ist und insbesondere
Unterversorgungen dauerhaft vermieden, bzw. bereits bestehende erkannt werden und
darauf reagiert werden kann. Dazu ist als Teil eines Löschwasserversorgungskonzeptes
zunächst der Sollzustand zu ermitteln.
Die durchgehende Anwendung des Arbeitsblattes W405 führt aus Sicht des Amtes 37
dabei zu nicht sachgerechten Ergebnissen. Gem. den Regelungen des Arbeitsblattes
wäre nämlich für das Stadtgebiet Bonn flächendeckend festzustellen, dass per Definition
eine mittlere Gefahr der Brandausbreitung vorliegt. Das führt dazu, dass die
anzusetzende Löschwassermenge stets mindestens 96 m³/h beträgt, für Industriegebiete
(GI) und Kerngebiete (MK) mit einer Geschossanzahl > 1 mindestens 192 m³/h. Diese
Aufteilung ist grundsätzlich auch als sachgerecht zu betrachten, führt aus fachlicher Sicht
jedoch zu übermäßig hohen Anforderungen bei sehr einfacher Bebauung. Es soll daher
als weitere Beurteilungsgrundlage die gemeinsame Fachempfehlung „Anforderungen an
die Löschwasserversorgung im Objektschutz“ der AGBF-Bund und des Deutschen
Feuerwehrverbandes herangezogen werden. Diese Fachempfehlung enthält
Löschwasseransätze für die Beurteilung einzelner Objekte in Genehmigungsverfahren.
Daraus lässt sich umgekehrt auch auf die Löschwasserversorgung von Gebieten mit
entsprechender Bebauung schließen. Für Standardbauten der Gebäudeklasse 1, sowie
Wohnbebauung in der Gebäudeklasse 2 ist demnach eine Löschwassermenge von 48
m³/h auskömmlich. Darunter fallen somit insbesondere alle Gebiete mit Ein- und
Zweifamilienhäusern als Einzel-, Doppel- oder Reihenhausbebauung.Seite 32 von 208
Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029
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Es wird daher auf dieser Basis eine aktuelle Sollfestlegung für das Stadtgebiet mit den
Kategorien 0 m³/h – 48 m³/h – 96 m³/h – 192 m³/h gefertigt. Außerdem werden mit den
Beteiligten verbindliche Regelungen zu einer Fortschreibung dieser Sollfestlegung
vereinbart. Diese Sollfestlegung wird den Wasserversorgern als Planungsgrundlage zur
Verfügung gestellt.
Darauf aufbauend wird durch die Wasserversorger ein Soll- / Istabgleich mit der
vorhandenen Löschwassersituation durchgeführt.
Abschließend werden erforderlichenfalls Maßnahmen zur Anpassung bzw.
Kompensation festgelegt und umgesetzt. Die Konzessionsverträge müssen
erforderlichenfalls entsprechend angepasst werden.
Solldefinition der Wasserentnahmestellen (Hydranten)
Die gemeinsame Fachempfehlung „Löschwasserversorgung aus Hydranten in
öffentlichen Verkehrsflächen“ von DVGW, AGBF-Bund und Deutschem
Feuerwehrverband liefert die Grundlage der fachlichen Anforderungen. Für die
Netzplanung in Bonn müssen hinsichtlich der Anordnung von Hydranten die folgenden
Rahmenbedingungen zugrunde gelegt werden:
 Die Löschwasserversorgung für den ersten Löschangriff zur Brandbekämpfung
und zur Rettung von Personen muss in einer Entfernung von 75m Lauflinie bis
zum Zugang des Grundstücks von der öffentlichen Verkehrsfläche aus
sichergestellt sein. Daher dürfen die Abstände der Hydranten untereinander in
bebauten Bereichen nicht mehr als 150 m betragen.
 Die Entnahmestellen müssen grundsätzlich über eine Wasserlieferleistung von 48
m³/h verfügen. Entnahmestellen mit 24 m³/h sind in Abhängigkeit der Bebauung
(i.d.R. im Standardbau) fallweise vertretbar, wenn die gesamte
Löschwassermenge des Grundschutzes aus maximal zwei Entnahmestellen
sichergestellt werden kann. Die Ausführung solcher Hydranten kann in
Abstimmung mit der Feuerwehr erfolgen und dient dazu, auch unter Wahrung der
hygienischen Anforderungen an das Trinkwassernetz eine ausreichend dichte und
leistungsfähige Abdeckung mit Wasserentnahmestellen realisieren zu können.
 Der Betriebsdruck der Hydranten darf 1,5 Bar nicht unterschreiten.
 Die flächendeckende Versorgung mit Hydranten entsprechend den hier
formulierten Rahmenbedingungen ist in allen bebauten Gebieten zu
gewährleisten, unabhängig davon, wie die Erschließungsstraßen formal gewidmet
sind.Seite 33 von 208
Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029
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 Objekte auf sehr großen Grundstücken erfordern ggf. zusätzliche
Wasserentnahmestellen, die im Rahmen der Baugenehmigung gefordert werden
und vom Bauherrn einzurichten und zu unterhalten sind. Diese Entnahmestellen
machen die Löschwasserversorgung des Grundschutzes für den Löscheinsatz der
Feuerwehr zeitgerecht verfügbar. Sie erhöhen nicht automatisch die erforderliche
Löschwassermenge und bedingen im Regelfall keine besondere
Löschwasserversorgung (Objektschutz).
Eventuell erforderliche Mehraufwendungen der Wasserversorger für den auf die
angemessene Löschwasserversorgung ausgelegten Netzbetrieb können gemäß den
Festlegungen des Landeswassergesetzes über die Wassergebühren gedeckt werden, da
der Kostenanteil für die Bereitstellung der Anlagen zur Löschwasserversorgung
umlagefähig ist.Seite 34 von 208
Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029
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4.1.5 Aspekte der Stadtentwicklung und Veränderungen bei Bauweisen und
Mobilität
Bonn als zweiter Regierungssitz und Bundesstadt
Auch nach erfolgreich abgeschlossenem Strukturwandel - Ausgangspunkt ist der
Beschluss des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991, Parlament und Teile der
Bundesregierung nach Berlin zu verlagern - ist der Bund mit etwa 7.000 Beschäftigten in
sechs ersten Dienstsitzen der Bundesministerien (Ernährung und Landwirtschaft,
Bildung und Forschung, Gesundheit, Verteidigung, Umwelt – Naturschutz - nukleare
Sicherheit - Verbraucherschutz, Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) und
zweiten Dienstsitzen der übrigen Resorts sowie über 20 Bundesbehörden, zum Beispiel
Bundesrechnungshof und Bundeskartellamt, in Bonn präsent. Außerdem ist Bonn zweiter
Dienstsitz des Bundespräsidenten.
UN-Stadt Bonn
Seit 1996 ist Bonn deutscher UN-Standort. Heute sind 26 Organisationen der Vereinten
Nationen mit rund 1.000 Beschäftigten und mehr als 150 nationale und internationale
Nichtregierungsorganisationen in Bonn beheimatet. Unter anderem zählt dazu das
Klimasekretariat der Vereinten Nationen, das in Bonn seinen Hauptsitz hat. Die UN-
Einrichtungen residieren seit 2006 im neuen UN-Campus in der Gronau. Dieser besteht
im Wesentlichen aus dem ehemaligen Abgeordnetenhochhaus „Langer Eugen“, dem
ehemaligen Bundestagsgebäude und dem neu errichteten Bürohochaus „Climat Tower“.
Das Haus Carstanjen in Bad Godesberg ist ebenfalls weiter in der Nutzung der UN. Der
UN Campus hat unmittelbaren Zugang zum Konferenzzentrum.
Kongressstadt Bonn
Die Stadt hat sich als internationaler Konferenzstandort etabliert. Unmittelbar neben dem
UN-Campus ist das World-Conference-Center WCCB in Betrieb, das neben einem
großen Neubau auch den ehemaligen Plenarsaal des Deutschen Bundestages integriert
und Konferenzen mit bis zu 7.000 Teilnehmenden ausrichten kann. Das
Konferenzzentrum wird unter anderem für viele Veranstaltungen der UN genutzt. Dabei
zählen die Vertragsstaatenkonferenzen zu den größten. Mit der 23.
Vertragsstaatenkonferenz des Klimasekretariats COP23 im Jahr 2017 hat die bis dahin
aufwändigste und frequentierteste Konferenz in Bonn stattgefunden.
Großveranstaltungen in Bonn
Die Stadt ist auch als Ort für Großveranstaltungen etabliert. Dazu zählen jährlich
wiederkehrende Veranstaltungen wie die Weiberfastnacht, der Rosenmontagszug, Rhein
in Flammen, der Bonn Marathon, die Großkirmes Pützchens Markt oder verschiedeneSeite 35 von 208
Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029
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Konzerte oder sonstige Veranstaltungen in der Rheinaue. Dazu kommen immer wieder
einmalige Großveranstaltungen. Neben der COP23 mit mehr als 20.000 Teilnehmenden
zum Beispiel das Deutschlandfest mit dem NRW-Tag im Jahr 2011. Letztere dürfte eine
der am stärksten besuchten Veranstaltungen gewesen sein, zusammen mit der letzten
Rheinkultur, einer Konzertveranstaltung in der Rheinaue bei der etwa 160.000
Teilnehmende zeitgleich gezählt wurden.
Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Bonn
Bereits seit 1818 ist Bonn Universitätsstadt mit heute etwa 38.000 Studierenden.
Außerdem ist Bonn Sitz der Mittler- und Förderorganisationen Deutscher Akademischer
Austauschdienst (DAAD), Alexander-von-Humboldt-Stiftung (AvH) sowie der Deutschen
Forschungsgemeinschaft (DFG).
Die Stadt ist geprägt von Unternehmen des Dienstleistungssektors. Produktionsstandorte
bestehen noch von mittelständischen Unternehmen. Zu den bekanntesten zählen die
Firmen Haribo, Verpoorten, Kesko und ein großes Aluminiumwerk. Die größten
Arbeitgeber sind die Deutsche Telekom und die Deutsche Post DHL.
Kulturstadt Bonn
Die mehr als 2.000 Jahre alte Geschichte der Stadt ist unter anderem von einem
römischen Legionsstandort geprägt.
Beethovens Geburtshaus mit Museum, Archiv, Kammermusiksaal und dem „Digitalen
Beethoven-Haus“ ist eines der Wahrzeichen Bonns und das bedeutendste Kulturgut der
Stadt. Mit Beethovenhalle, Oper und Schauspiel sowie den zahlreichen Einrichtungen
privater Träger stehen Aufführungsstätten für Konzert, Oper, Operette, Theater, Kabarett
und Kleinkunst in hoher Zahl und Qualität zur Verfügung.
Die Museumslandschaft wird geprägt durch die Museumsmeile mit Kunstmuseum Bonn,
Bundeskunsthalle, Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und
Zoologischem Forschungsmuseum Alexander Koenig. Nicht minder bedeutend sind,
beispielhaft genannt, das Schumannhaus, Deutsches Museum Bonn, August-Macke-
Haus, Arithmeum, Rheinisches Landesmuseum, Akademisches Kunstmuseum,
Stadtmuseum, Frauenmuseum und der Bonner Kunstverein.
Gesundheitsstandort Bonn
Die Stadt Bonn hat auch als Gesundheitsstandort überregionale Bedeutung. Es gibt
sieben Krankenhäuser der Regelversorgung mit etwa 2.200 Betten. Darüber hinaus
besteht das Universitätsklinikum Bonn mit ca. 1.250 Betten als Einrichtung der
Maximalversorgungsstufe, das am Standort Venusberg zunehmend zentralisiert wird undSeite 36 von 208
Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029
Seite 32
dort mit bundesweiten Forschungseinrichtungen verbunden ist. Außerdem bestehen in
der Bonner Nordstadt die LVR-Kliniken Bonn als psychiatrische und neurologische
Fachklinik mit etwa 800 Betten.
Die in der Stadt Bonn betriebenen Krankenhäuser sind gemäß Krankenhausbedarfsplan
bezüglich ihrer Versorgungskapazität von überregionaler Bedeutung. Dies gilt auf Grund
der räumlichen Strukturen insbesondere für den Rhein-Sieg-Kreis, der bei ca. 600.000
Einwohnern nur über sechs Krankenhäuser im Kreisgebiet verfügt.
Neben den für die notfallmedizinische Versorgung relevanten Häusern werden in Bonn
verschiedene Fachkliniken sowie diagnostische und therapeutische Einrichtungen
betrieben, die durch enge Kooperation mit regionalen und überregionalen
Krankenhäusern in die Gesundheitsversorgung einbezogen sind.
Stadt mit Lebensqualität
Der Rhein, das ausgeprägte Grün, hier insbesondere Rheinauenpark, Kottenforst, Ennert
und die Siegauen, die Sehenswürdigkeiten und die angebotene Infrastruktur bieten ein
hohes Maß an Lebensqualität. Abgerundet wird dies durch die unmittelbare
Nachbarschaft zum Siebengebirge, der Nähe zum Ahrtal und zur Eifel.
Zukünftige Entwicklung in der Bebauung
Es ist zu erwarten, dass sich die Stadt in allen oben aufgeführten Bereich weiter positiv
entwickelt. Daraus folgt eine stetige Erneuerung mit reger Bautätigkeit. Während die
Zunahme von Wohngebäuden aufgrund der vergleichsweise geringen bebaubaren
Stadtfläche an Grenzen stößt und vor allem noch durch Verdichtung gesteigert wird,
betrifft das vor allem große und komplexe Sonderobjekte. Die Nachverdichtung wirkt sich
für den Brandschutz vor allem bei Aufstockungen von Gebäuden und
Dachgeschossausbauten aus.
Weiterhin ist mit einer Zunahme von ganz oder teilweise in Holz errichteten Gebäuden
auszugehen. Die bisher überwiegend im Massivbau vorhandene Bausubstanz hat im
Brandfall im Vergleich erhebliche Vorteile. Mit zunehmendem Holzbau sind die
Schutzziele für Einzelereignisse bei sachgerechter Bauweise zwar weiterhin einzuhalten,
allerdings zeigen Einsatzerfahrungen, dass die Auswirkungen auf Aufwand und Dauer
der Brandbekämpfung erheblich sind. In Sonderlagen wie großen Vegetationsbränden
oder kriegerischen Auseinandersetzungen ist beim Holzbau mit einer erheblich
geringeren Widerstandsfähigkeit und flächendeckend größeren Schäden zu rechnen.
Im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Klimawandels und zu erwartenden
häufigeren und schwerwiegenderen Vegetationsbränden rückt auch die Nähe von
Gebäuden zu Wald und Vegetation in den Fokus. Neben bereits begonnenerSeite 37 von 208
Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029
Seite 33
Vorbereitung der Feuerwehr in diesem Bereich ist nicht auszuschließen, dass in Zukunft
hier auch Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes erforderlich werden.
Zukünftige Entwicklung in der Mobilität
Mit der guten Entwicklung der Stadt ist bei weitgehend gleichbleibender
Verkehrsinfrastruktur eine erhöhte Stauanfälligkeit festzustellen. Störungen auf dieser
bereits stark belasteten Verkehrsstruktur haben weitgehende Auswirkungen. Die
Veränderungen im Verkehrsraum werden von der Feuerwehr intensiv begleitet. Hier gibt
es für die Hilfsfristen sowohl positive als auch negative Auswirkungen. Wie sich diese in
der Bilanz verhalten bleibt in Zukunft zu beobachten. Quantitative Prognosen lassen sich
zum jetzigen Zeitpunkt nicht erstellen.
Als neuer Verkehrsträger im ÖPNV ist eine Seilbahnstrecke zwischen Ramersdorf und
Venusberg geplant. Hier ist in der Folge zu betrachten, ob die Feuerwehr dann eine
Höhenrettungsgruppe vorhalten soll. Im Rahmen der überörtlichen Hilfe würde man
bisher auf Unterstützung von solchen Spezialeinheiten von anderen Feuerwehren
zurückgreifen. Bisher ist es dazu im Rahmen von Einsätzen nicht gekommen.
Schadenszenarien bei Seilbahnen unterscheiden sich in solche, bei denen
Passagier*innen aus einer nicht mehr betriebsbereiten Bahn herausgebracht werden
müssen und solche, bei denen es zum Absturz von Gondeln gekommen ist. Eher nur im
ersten Fall entsteht der Bedarf für den Einsatz von Höhenrettungsgruppen. Dann werden
aber wie zuletzt in Köln im Jahr 2017 mehrere Höhenrettungsgruppen gleichzeitig
benötigt. Aktuell wird daher weiterhin kein Bedarf für eine solche Einheit in Bonn gesehen.
In der kommunalen Familie unterstützt die Feuerwehr Bonn umgekehrt ebenfalls mit
anderen Spezialeinheiten.Seite 38 von 208
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4.2 Risiken und Feuerwehreinsätze in der Stadt
Das Risiko für Schadensereignisse, die Menschen, erhebliche Sachwerte oder die
Umwelt gefährden, bemisst sich für jede Kommune individuell anhand von Häufigkeit und
Schwere der zu Grunde liegenden Gefährdungsszenarien. Für den vorliegenden
Brandschutzbedarfsplan erfolgte die Bewertung hauptsächlich anhand der
Einsatzstatistik der Jahre 2022, 2023 und – teilweise – 2024. Darüber hinaus ergeben
sich Gefahrenschwerpunkte durch die Art der Bebauung, Verkehrswege,
Industrieinfrastruktur sowie Waldgebiete und Hochwassergefahren. Für die Stadt Bonn
sind diesbezüglich insbesondere folgende Risiken zu berücksichtigen:
 Art und Nutzung der Gebäude:
Besondere Risiken entstehen durch Gebäude, bei denen im Schadensfall eine
große Anzahl von Personen gefährdet ist. Hier sind für das Stadtgebiet Bonn
insbesondere die hohe Anzahl von Beherbergungs- und
Versammlungsstätten zu berücksichtigen.
Weiterhin sind die im Stadtgebiet befindlichen besonders schutzwürdigen
Kulturgüter wie z.B. das Münster, das Rathaus, das
Universitätshauptgebäude, das Poppelsdorfer Schloss, das Beethovenhaus,
das Schumannhaus, die Doppelkirche von Schwarzrheindorf, die Villa
Hammerschmidt, das Palais Schaumburg, die Redoute und die
Museumsmeile zu betrachten.
In Krankenhäusern, Altenpflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit
Behinderungen ist bei einem Brandeinsatz und einer damit ggf. verbundenen
Evakuierung mit einer großen Anzahl von mobilitätseingeschränkten oder
nicht mobilen Personen zu rechnen. Besondere Beachtung erfordert in diesem
Zusammenhang das Universitätsklinikum Bonn auf dem Venusberg, eine
Anstalt des öffentlichen Rechts. Es handelt sich um einen
Krankenhauskomplex der Maximalversorgung mit etwa 1.250 Betten in 31
Kliniken sowie einer Vielzahl von Institutsgebäuden und
Versorgungseinrichtungen. Außerdem hat es die Aufgaben, wissenschaftliche
Forschung zu betreiben und Medizinstudierende auszubilden. Neben der Aus-
und Weiterbildung des ärztlichen Nachwuchses ist es Ausbildungsstätte für
nichtärztliche Heil- und Hilfsberufe sowie für gewerbliche und handwerkliche
Berufe. Insgesamt sind dort etwa 9.000 Mitarbeitende tätig. Das Klinikgelände
ist exponiert und für die Erreichung mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr
verkehrstechnisch ungünstig gelegen. Es verfügt über eine
Längenausdehnung von ca. 1.200 m und eine Breite von 300 - 400 m. Dies
ergibt eine Fläche von ca. 420.000 m² (42 ha). Nach der Verlegung der
Poliklinik Wilhelmstraße in das Zentrum für Integrative Medizin und derSeite 39 von 208
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Kinderklinik von der Adenauerallee zum zentralen Campus Venusberg hat
eine weitere Zentralisierung von Einrichtungen in diesem Bereich
stattgefunden. Ebenfalls in Betrieb ist die erste Erweiterung des
Biomedizinischen Zentrums und als externe Einrichtung wurde kürzlich das
Deutsche Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE) in Betrieb
genommen. Weitere umfangreiche Baumaßnahmen sind in Planung bzw.
bereits in der Umsetzung. Vor dem Hintergrund der vorgenannten Entwicklung
und der peripheren Lage im Stadtgebiet wurde dem Universitätsklinikum durch
die Bezirksregierung aufgegeben, die Verantwortung für den Brandschutz
selbst zu übernehmen und eine Werkfeuerwehr vorzuhalten, die seit dem
01.06.2015 in Betrieb ist und durch die Berufsfeuerwehr Bonn betrieben wird.
 Verkehrswege:
Die verschiedenen Verkehrswege schlagen sich in diverser Hinsicht auf die
Risikostruktur der Stadt Bonn nieder:
o Bundesautobahnen:
Bedingt durch die hohe Verkehrsdichte und hohe Fahrgeschwindigkeiten
kommt es regelmäßig zu Schadensfällen, bei denen neben der
rettungsdienstlichen Versorgung die technische Rettung von Personen
oder auch die Abwehr von Gefahren durch Gefahrgutfreisetzungen
erforderlich wird. Bei Gefahrguteinsätzen in diesem Bereich wird das Risiko
maßgeblich dadurch bestimmt, dass diese Verkehrswege auf weiten
Strecken durch Innenstadtlagen führen.
o Schienenverkehr:
Hier gilt sinngemäß das Gleiche, wie für Bundesautobahnen. Bedingt durch
die Inbetriebnahme der DB-Neubaustrecke Köln – Frankfurt sind
Kapazitäten der rechts- und linksrheinisch durch Bonn führenden
Bahnstrecken, die im Personenverkehr frei geworden sind, großenteils mit
Güterverkehr belegt worden. Hierdurch ist das Risiko von
Gefahrgutfreisetzungen durch Eisenbahnunfälle angestiegen.
o Stadtbahn
Einen weiteren Schwerpunkt im Bereich Schienenverkehr stellt das
ausgedehnte Stadtbahnnetz dar. Für die Risikobetrachtung ist hier auf
Grund der langen Flucht- und Angriffswege im Brandfall zum einen der
unterirdische Streckenteil relevant. Zum anderen sind im oberirdischen
Streckenteil viele Kreuzungen mit dem Straßennetz vorhanden, auf denen
es regelmäßig zu schweren Verkehrsunfällen zwischen Schienen- und
Straßenfahrzeugen kommt.Seite 40 von 208
Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029
Seite 36
o Straßennetz allgemein:
Bedingt durch die dynamische Entwicklung des Wirtschaftsstandortes
Bonn, Veränderungen des Straßenraumes im Zuge der Neugewichtung von
Verkehrsträgern sowie zahlreiche und umfassende Baumaßnahmen ist die
Verkehrsbelastung in den letzten Jahren stetig gestiegen. Hiermit ist
verbunden, dass die durchschnittlichen Fahrgeschwindigkeiten auch bei
Sonderrechtsfahrten abgenommen haben, wodurch die Eintreffzeiten
verlängert werden.
o Wasserstraßen:
Die Wasserstraße Rhein führt im Stadtgebiet Bonn, wie auch im
zugewiesenen Zuständigkeitsbereich des Feuerlöschbootes Bonn
(Rheinkilometer 639 – Landesgrenze rechtsrheinisch bis Rheinkilometer
672 – Hafeneinfahrt Köln-Godorf) ein konstant hohes Niveau an Personen-
und Güterverkehr. Neben Havarien und Schiffsbränden kommt es in
diesem Bereich regelmäßig zu Gefahrgut- sowie Wasserrettungseinsätzen.
 Industrieinfrastruktur:
Im Zuge der weiteren Stadtentwicklung ist eine Fortsetzung der rückläufigen
Tendenz in diesem Bereich zu erwarten. Nennenswerte Gefahrenschwerpunkte
befinden sich noch in den Bereichen Weststadt, Beuel-Ost und Pennenfeld.
 Waldgebiete und Vegetation:
Im Südwesten (Kottenforst) sowie Südosten (Ennert) des Stadtgebietes befinden
sich größere zusammenhängende Waldgebiete. Die Erschließung durch
Verkehrswege für die Nutzung mit Einsatzfahrzeugen ist in beiden Bereichen
grundsätzlich gut, im Bereich der Geländekanten (Oberkassel und Venusberg)
allerdings erschwert und eine Befahrung nur mit geländegängigen Fahrzeugen
möglich. Wald und Vegetation gefährden im Brandfall Infrastruktur und Gebäude.
Bei zunehmenden und größeren Brandereignissen können sich hier neue
Gefahrenschwerpunkte ergeben.
 Hochwasser:
Entlang des Rheins kommt es bei Hochwasserlagen in Mehlem, Beuel und
Graurheindorf bei bestimmten Wasserständen zur Überschwemmung von Straßen
und Wohngebieten. Diese sind zum einen in der Vorplanung
hochwasserspezifischer Abwehrmaßnahmen als auch bzgl. der Sicherstellung
aller anderen originären Aufgaben für diese Zeiträume relevant.
 Unwetter:
Bei Unwetterlagen (Orkan, Gewitter, Starkregen, Hagel) kommt es regelmäßig zu
einer Häufung von Einsätzen sowie zu umfangreichen Personen- und
Sachschäden. Vor allem in den Sommermonaten werden hierbei in den letztenSeite 41 von 208
Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029
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Jahren auch großflächige Überschwemmungen ganzer Ortsteile durch
überlaufende Bachläufe festgestellt. Durch die Zunahme der
Gefährdungsmomente wird auch die Planung und Durchführung von
Großveranstaltungen im Freien beeinflusst.
 Erdbeben:
Die Stadt Bonn liegt in einem Erdbeben gefährdeten Gebiet mit denkbaren
Intensitäten bis zur Stärke 8 auf der EMS-98-Skala („Viele Personen verlieren das
Gleichgewicht. An vielen Gebäuden einfacher Bausubstanz treten schwere
Schäden auf; d.h. Giebelteile und Dachgesimse stürzen ein. Einige Gebäude sehr
einfacher Bauart stürzen ein.“ Quelle: http://media.gfz-
potsdam.de/gfz/wv/doc/infothek/leaflets/Erdbeben_dt.pdf). Ein solches Erdbeben
hat eine geringe Eintrittswahrscheinlichkeit, würde aber zu erheblichen Personen-
und Sachschäden sowie Störungen aller Infrastruktureinrichtungen führen.Seite 42 von 208
Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn für die Jahre 2025 bis 2029
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4.2.1 Einsatzbeispiele
Sturmtiefs beschäftigten Bonner Feuerwehr
Seit den frühen Morgenstunden des 03.01.2018 war die Bonner Feuerwehr im
Dauereinsatz. Das Sturmtief Burglind entwurzelte zahlreiche Bäume und wehte
Gegenstände auf Verkehrsflächen. Besonderes Augenmerk legten die Einsatzkräfte bei
der Beseitigung der Sturmfolgen auf die Hauptverkehrswege. So waren die
Feuerwehreinheiten außer auf den Hauptverkehrsstraßen auch auf den Bonner
Autobahnabschnitten und im Bereich der Gleisanlagen der Deutschen Bahn im Einsatz.
Auch auf dem Bonner Venusberg musste die Feuerwehr die Fahrbahnen frei räumen um
die Zufahrten zum Universitätsklinikum Bonn zu gewährleisten. Obwohl einige Bäume
auch auf Fahrzeuge gestürzt waren, gab es in Bonn keine Verletzten zu beklagen. Rund
100 Sturmeinsätze wurden der Leitstelle von Feuerwehr und Rettungsdienst gemeldet.
Im Einsatz waren rund 120 Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen
Feuerwehr.
Gut zwei Wochen später (18.02.2018) zog das Sturmtief Friederike über Bonn hinweg.
Hier wurde die Feuerwehr Bonn bei 169 Sturmeinsätzen tätig. Knapp 180 Einsatzkräfte
waren bis in den Abend mit der Beseitigung der Sturmschäden beschäftigt.
Gebäudebrand in der Nordstadt forderte ein Todesopfer
Am Mittag des 21.03.2018 meldeten mehrere Anrufende den Brand eines
Wohngebäudes an der Ellerstraße. Bei Eintreffen der Feuerwehr standen das Haupthaus
und ein hölzerner Anbau in Flammen. Die Einsatzkräfte der Feuerwehr fanden in dem
brennenden Gebäude eine Person vor, für die jede Hilfe zu spät kam.
Schon auf der Anfahrt war eine starke Rauchentwicklung aus dem Bereich der Nordstadt
sichtbar. Bei Eintreffen schlugen den Einsatzkräften Flammen aus beiden Gebäudeteilen
eines Wohngebäudes entgegen. Das in einem Innenhof gelegene Gebäude wurde von
außen über eine Drehleiter und im Innenangriff mit mehreren Atemschutztrupps und
insgesamt sechs Strahlrohren gelöscht. Aufgrund der starken Rauch- und
Hitzeentwicklung mussten die dafür eingesetzten Einsatzkräfte regelmäßig ausgetauscht
werden. Eine benachbarte Kindertageseinrichtung wurde durch die Mitarbeitenden
frühzeitig geräumt. Die Kinder wurden in einem angrenzenden Restaurant an der
Bornheimer Straße in Sicherheit gebracht. Der Rettungsdienst nahm mehrere Personen
mit Verdacht auf leichte Rauchgasvergiftungen in Augenschein, die jedoch vor Ort
verbleiben konnten. Im Einsatz waren über 90 Einsatzkräfte der Feuerwehr.Seite 43 von 208
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Schiffskollision auf dem Rhein
Am 29.06.2018 gegen 08:45 Uhr stießen in Höhe der Rheinfähre zwischen Bonn-Mehlem
und Königswinter zwei Frachtschiffe zusammen. Eines der Schiffe war mit Tonerde, das
andere mit Xylol, einem brennbaren Lösungsmittel, beladen. Bei beiden Schiffen war ein
Wassereinbruch zu verzeichnen. Das mit Tonerde beladene Schiff war so schwer
beschädigt, dass ein massiver Wassereinbruch den Bug sinken ließ. Der Schiffsführer
manövrierte das Schiff noch aus der Fahrrinne und setzte es in Höhe Königswinter auf
Grund. Der Wassereinbruch auf dem Tankschiff war mit rund 30m³ nicht so stark, als
dass die Schwimmfähigkeit beeinträchtigt worden wäre. Auf dem Tankschiff wurden zwei
Besatzungsmitglieder durch die Einwirkung der Kollision leicht verletzt. Sie wurden mit
einem Mehrzweckboot der Feuerwehr an Land gebracht und dort rettungsdienstlich
versorgt. Die Kraftstofftanks und Laderäume beider Schiffe waren dicht geblieben,
sodass keine Umweltgefahr besteht. Der Einsatzführungsdienst, das Feuerlöschboot und
das Mehrzweckboot der Feuerwehr Bonn verblieben für Sicherungsmaßnahmen vor Ort.
Am Abend übernahmen die Wasserschutzpolizei und das Wasser- und Schifffahrtsamt
die Sicherung der Schiffe und die Maßnahmen zu deren Bergung. Im Einsatz waren rund
70 Einsatzkräfte der Feuerwehren aus Bonn und Königswinter sowie die
Feuerlöschboote aus Bonn, Köln und Remagen.
Verkehrsunfall im Bad Godesberger Straßentunnel mit Feuermeldung
Am 19.08.2018 kam es zu einem Verkehrsunfall mit gemeldeten Brand im Bad
Godesberger Straßentunnel. In Fahrtrichtung Koblenz kam es zu einem Alleinunfall eines
mit drei Personen besetzten PKW. Bei dem Ereignis wurde ein Kleinkind
leicht verletzt und nach der Erstversorgung vor Ort einem geeigneten Krankenhaus
zugeführt. Um 13:26 Uhr waren zunächst die Kräfte von drei Feuer- und Rettungswachen
sowie alle Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr mit dem Stichwort "Feuer Straßentunnel"
alarmiert worden. Dieses Szenario bedingt einen Vollalarm für die Bonner Wehr.
Hintergrund ist das gleichzeitige Vorgehen von verschiedenen Zugängen aus in den
Straßentunnel sowie die Abarbeitung unterschiedlichster Maßnahmen nach
vordefinierten Checklisten. Die über die Brandmeldeanlage übermittelte Feuermeldung
bestätigte sich zum Glück allerdings nicht. Die Leitstelle forderte die
Verkehrsteilnehmenden in den Tunnelröhren über Lautsprecher und Radio auf, in den
Fahrzeugen zu verbleiben und im Tunnel nicht zu wenden. Im Einsatz befanden sich etwa
160 Kräfte der Feuerwehr Bonn.
Gefahrguteinsatz mit drei verletzten Personen
Am Freitag, den 09.11.2018 meldeten Mitarbeitende eines Gewerbebetriebes in Bonn-
Beuel einen Gefahrstoffunfall. Mit einem Großaufgebot rückten die Rettungskräfte zur
Einsatzstelle an der Königswinterer Straße aus. Weil der
Umfang des Schadens und der genaue Gefahrstoff noch nicht bestätigt waren,Seite 44 von 208
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erkundeten Spezialkräfte der Umwelteinheit in Chemikalienschutzanzügen die
Unfallstelle. Ihnen gelang es auch, das Auslaufen der Flüssigkeit zu stoppen. Als
freigesetzte Flüssigkeit identifizierten die Einsatzkräfte nach Messungen und
Rücksprache mit der Betriebsleitung Natronlauge. Drei Mitarbeiter kamen bei dem
Zwischenfall mit der gefährlichen Lauge in Kontakt. Die Notarzt- und
Rettungswagenteams brachten die Männer mit leichten bis mittelschweren Verletzungen
in ein Bonner Krankenhaus. Eine Gefahr für Personen außerhalb des Betriebes bestand
nicht. Im Einsatz waren rund 70 Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr samt Umwelteinheit
und Gefahrgutfachberater, Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr Bonn sowie des
Rettungs- und Notarztdienstes.
Feuer in einer Tiefgarage in Bonn-Auerberg, 31 betroffene Personen
Mit einem großen Personalansatz sind Kräfte von Feuerwehr- und Rettungsdienst Bonn
zu einem Brand in einer Tiefgarage in Bonn-Auerberg am 07.12.2018 ausgerückt.
Mehrere Anrufende meldeten eine Rauchentwicklung aus Kellerlichtschächten sowie
Brandgeruch im Treppenraum in einem 4-geschossigen Wohngebäude auf der
Warschauer Straße. Die ausgerückten Kräfte erhöhten die Alarmstufe unmittelbar nach
Eintreffen, da sich der Brandrauch bereits in den Fluchtwegen der angrenzenden Objekte
ausgebreitet hatte. Parallel zur Menschenrettung bzw. zur Räumung des Gebäudes
gingen Kräfte zur Brandbekämpfung in die zum Objekt gehörende Tiefgarage vor. In
einem PKW-Aufzug brannten zwei abgestellte Fahrzeuge unter starker
Rauchentwicklung. 31 betroffene Personen wurden aus dem Objekt geführt bzw. hatten
sich schon vor Eintreffen der Einsatzkräfte aus dem Gebäude begeben. Die evakuierten
Personen wurden in einem Bus der Stadtwerke betreut. Zwei Bewohner*innen einer
"Beatmungs-WG", die vorsichtshalber aus dem Objekt verbracht wurden, transportierte
der Rettungsdienst in geeignete Krankenhäuser. Neben den direkt vom Brand
betroffenen PKW wurden auch mehrere abgestellte Fahrzeuge durch Brandrauch in
Mitleidenschaft gezogen. Für Paralleleinsätze standen Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr
auf den verwaisten Wachen der Berufsfeuerwehr in Bereitschaft. Im Einsatz befanden
sich insgesamt etwa 100 Einsatzkräfte von Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr sowie des
Rettungsdienstes.
Feuerwehreinsatz in der Bonner Altstadt - sieben Verletzte nach Hotelbrand
Am 28.06.2019 kam es gegen 3.25 Uhr durch einen Dachstuhlbrand in einem Hotel in
der Bonner Altstadt zu einem Großeinsatz von Feuerwehr und Rettungsdienst. Sechs
gerettete Personen brachte der Rettungsdienst in Bonner Krankenhäuser. Aufgrund der
vielen Notrufmeldungen rückten insgesamt rund 85 Einsatzkräfte zum Einsatzort an der
Weiherstraße aus. Bereits bei ihrem Eintreffen an dem unter anderem als Hotel genutzten
Eckhaus schlugen Flammen und Rauch meterhoch in den Nachthimmel. Besonders
brisant war die Situation für fünf Personen, die vor Feuer und Rauch auf das Dach desSeite 45 von 208
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Hotels geflüchtet waren. In letzter Sekunde gelang den Einsatzkräften deren Rettung
mittels Drehleitern und tragbaren Leitern. Mit zum Teil mittelschweren Verletzungen
brachte der Rettungsdienst sie und eine weitere Person nach der ersten Versorgung in
Bonner Krankenhäuser. Trotz des schnellen und wirksamen Löschangriffs zerstörte der
Brand das komplette Dachgeschoss. Ein Feuerwehrmann zog sich bei den Löscharbeiten
leichte Verletzungen zu. Die starke Rauchentwicklung des Dachstuhlbrandes führte
parallel zur Auslösung der automatischen Brandmeldeanlage im unmittelbar
benachbarten Bonner Stadthaus. Die vorsorgliche Erkundung durch weitere
Einsatztrupps der Feuerwehr machte hier aber keinen weiteren Einsatz erforderlich.
Brand einer Schreinerei in Bad Godesberg und entgleiste Straßenbahn - Feuerwehr
Bonn im Dauereinsatz
Nach zahlreichen Notrufen rückte ein Großaufgebot von Einsatzkräften am 03.08.2019
zum Brand in einer Schreinerei an der Beethovenallee aus. Das Feuer breitete sich in
rasanter Geschwindigkeit ausgehend von der Werkstatt auf weitere Gebäudeteile aus.
Mit mehreren Einsatztrupps und drei Drehleitern bekämpften die Rettungskräfte den
Brand, der inzwischen das Lager und den Dachstuhl des angebauten Wohngebäudes
erreicht hatte. Wegen der massiven Rauchentwicklung forderten die Einsatzleitung und
die Polizei rund 30 Anwohner*innen der direkt umliegenden Gebäude auf, ihre
Wohnungen zu verlassen. Über die Warnapp NINA informierte die Leitstelle der
Feuerwehr zudem für rund eine Stunde über die Rauch- und Geruchsbelästigung in der
Bad Godesberger Innenstadt. Ein Passant verletzte sich durch den Brand leicht. Mit
Verdacht auf eine Rauchvergiftung untersuchte ihn der Rettungsdienst an der
Einsatzstelle. Der Brandeinsatz in der Schreinerei forderte den Einsatz von rund 120
Einsatzkräften der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr sowie einer
Betreuungseinheit des Deutschen Roten Kreuzes.
Zeitgleich sorgte eine entgleiste Straßenbahn auf der Quantiusstraße in der Innenstadt
für einen aufwändigen Paralleleinsatz. Die Rüsteinheit der Feuerwache 1 setzte die Bahn
mit speziellen Bergungsgeräten wieder zurück auf die Gleise. Verletzte gab es bei diesem
Einsatz keine. Für mögliche Folgeeinsätze besetzten Löscheinheiten der Freiwilligen
Feuerwehr die Bonner Feuerwachen.
Feuer in Bonner Stadthaus – Großeinsatz für die Bonner Rettungskräfte
Ein Brand im dritten Untergeschoss des Bonner Stadthauses sorgte am 24.10.2019 für
einen Großeinsatz der Bonner Feuerwehr. Um 10.36 Uhr ging in der Leitstelle die
Feuermeldung durch die automatische Brandmeldeanlage des Stadthauses ein. Beim
Eintreffen stellten die ersten Einsatzkräfte eine Rauchentwicklung und Brandgeruch im
Kellerbereich des Hochhauses fest und alarmierten weitere Einsatzkräfte nach. Die für
einen Feueralarm vorgeplante Räumung des Stadthauses war zu diesem ZeitpunktSeite 46 von 208
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bereits nahezu abgeschlossen. Bis zu fünf Atemschutztrupps gleichzeitig bekämpften
den Brand in einem Archivraum im dritten Untergeschoss. Mit zwei Löschrohren brachten
sie die Flammen schnell unter Kontrolle. Weitere Einsatztrupps kontrollierten die
angrenzenden Gebäudeteile. Im weiteren Verlauf des rund vierstündigen Einsatzes
führten die Einsatzkräfte umfangreiche Nachlöscharbeiten durch. Mit Lüftern befreiten sie
die betroffenen Gebäudeabschnitte vom Brandrauch. Durch das umsichtige Handeln der
Mitarbeitenden der Bonner Stadtverwaltung und der anwesenden Besuchenden sowie
durch die vorbildliche Räumung des Stadthauses gab es keine Verletzten. Alle Personen
konnten sich in sichere Bereiche begeben, wo sie zum Teil in Obhut der Rettungskräfte
betreut wurden.
Coronapandemie
Mit dem Auftreten des Coronavirus in China im Dezember 2019 und den ersten Fällen
aus Bayern im Januar 2020 wurde auch in der Stadt Bonn ein Krisenstab eingerichtet,
um das Vorgehen bei Infektionen in Bonn abzustimmen. Der Stab traf sich erstmals Mitte
Februar 2020 und wurde mit der ersten bestätigten Infektion in Bonn vom 28.02.2020
alarmiert. Nach einer Phase der Dauerbesetzung (24/7) wurde in eine Rufbereitschaft
gewechselt und anschließend in den Arbeitsalltag der Kolleginnen und Kollegen aus dem
Amt 37 integriert. Das Aufgabengebiet umfasste die Begleitung und Unterstützung des
Stabes sowie die Pressearbeit.
Zu den Aufgaben, die während der Pandemie neben den zahlreichen Einschränkungen
auf die Einsatzkräfte zukamen, zählten die Unterstützung des Amtes 53
(Gesundheitsamt) im Rahmen der Nachverfolgung von Infektionen und der Vorbereitung
und Durchführung von mobilen Tests, die Einrichtung einer Lagerlogistik für
Schutzmaterial als zentrales Lager für die Stadt sowie die Erarbeitung eines Stufenplans
zur Erweiterung der Krankenhaus- und Behandlungskapazitäten. Im Anschluss wurde
dieser Plan schriftlich in einem Katastrophenschutzplan festgehalten.
Darüber hinaus wurde die Unterstützung der Mobilen Impfteams in Altenheimen bereits
ab November 2020 gewährleistet. Besonders hervorzuheben ist dabei die führende
Beteiligung des Amtes 37 am PKW-Testzentrum am Parkplatz des Johanniter-
Krankenhauses.
Im Herbst 2020 begann die Feuerwehr das Impfzentrum im WCCB zu organisieren, um
gemäß den Vorgaben der Stiko ab Februar 2021 dort zu impfen. Neben der Planung zur
Inbetriebnahme des Coronaimpfzentrum gehörten zu diesem Projekt auch die Leitung
und der Betrieb des Impfzentrums, die Material- und Impfstofflogistik und die Organisation
der mobilen Impfteams für die Impfung in Altenheimen. Darunter fiel auch die
Organisation zur optimalen Verwendung von Restdosen des Impfstoffes am Tagesende
der mobilen Teams.Seite 47 von 208
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Im Zeitraum von Februar 2021 bis April 2023 haben die Einsatzkräfte durch die Betreuung
des Impfzentrums im WCCB maßgeblich zur Impfung von rund 200.000 Personen
beigetragen. Im Gesamtgebiet der Stadt Bonn wurden in diesem Zeitraum insgesamt
rund 905.000 Impfungen durchgeführt.
Uniklinik Bonn wurde nach Bombenfund teilweise geräumt
Vor dem Hintergrund der ersten Corona-Welle mit vielen zu behandelnden
Intensivpatient*innen wurde am 02.04.2020 bei Bauarbeiten auf dem Gelände des
Universitätsklinikums (UKB) eine 250 kg - Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg
gefunden. Der Bereich um den Fundort wurde großräumig abgesperrt, nachdem sich der
Kampfmittelbeseitigungsdienst, der Stadtordnungsdienst und die Feuerwehr über die
ersten einzuleitenden Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Klinikleitung abgestimmt
hatten. Insgesamt mussten 144 stationäre Patient*innen für den Zeitraum der
Entschärfung verlegt werden, davon 120 innerhalb des Geländes. Hierunter befanden
sich auch elf Personen, die mit dem Corona-Virus infiziert waren. 23 Patient*innen aus
dem chirurgischen und internistischen Bereich müssten extern in andere Krankenhäuser
verlegt werden. Besonders heikel stellt sich die Situation auf den Intensivstationen dar,
wo insgesamt 69 beatmete Patient*innen betroffen waren.
Die Feuerwehr befuhr mit Lautsprecherfahrzeugen die Straßen, um die Anwohner*innen
über die Evakuierung zu informieren. Zusätzlich wurde ein Bürgertelefon bei der
Feuerwehr eingerichtet, an das sich besorgte Bürger*innen wenden konnten. 1.200
Bewohnende aus den Bereichen Venusberg und Dottendorf mussten ihre Wohnungen
verlassen und wurden während dieser Zeit teilweise in der Gesamtschule „Bonns Fünfte“
in Kessenich untergebracht.
Dachstuhlbrand in Bonn-Tannenbusch
Am 31.07.2020 gegen 10:10 Uhr meldeten mehrere Anrufer eine Rauchentwicklung aus
dem Dachstuhl eines 2½-geschossigen Wohngebäudes mit Restaurantbetrieb im
Erdgeschoss. Die ersteintreffenden Kräfte der Feuerwehr fanden bereits offenes Feuer
im Dachstuhl vor. Alle Bewohner*innen hatten das Gebäude bereits verlassen und
wurden auf der Straße betreut. Im Verlauf des Einsatzes sichtete der Rettungsdienst eine
Bewohnerin, die aber vor Ort bleiben konnte. Die Maßnahmen an der Einsatzstelle
gestalteten sich sehr material- und personalintensiv. Bedingt durch die hohen
Außentemperaturen mussten die vorgehenden Trupps in kurzen Abständen
ausgetauscht werden. Die Brandbekämpfung wurde überwiegend von zwei Drehleitern
mit Wenderohren und handgeführten Rohren durchgeführt. Ein Innenangriff, der parallel
zur Begehung des Gebäudes eingeleitet wurde, musste nach kurzer Zeit abgebrochen
werden, da Teile des Dachstuhls bereits einstürzten.Seite 48 von 208
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Auslösung einer Brandmeldeanlage – Feuer in Pflegeheim – 9 Personen verletzt
Am 08.08.2020 um 7.39 Uhr alarmierte die automatische Brandmeldeanlage die
Feuerwehr zu einer Pflege- und Betreuungseinrichtung am Bonner Lievelingsweg. Den
ersten Einsatzkräften schlugen beim Eintreffen Flammen und Rauch aus dem Fenster
eines Bewohnerzimmers im Erdgeschoss entgegen. Der dortige Flurbereich war
verraucht. Menschen flüchteten aus dem Gebäudeteil. Während die Einsatzleitung
Großalarm für die Feuerwehr und den Rettungsdienst auslöste, begannen
Atemschutztrupps mit den Rettungs- und Löscharbeiten. Insgesamt 25 Personen retteten
die Einsatzkräfte ins Freie oder betreuten sie in noch rauchfreien Bewohnerzimmern. Den
Brand brachten die Einsatztrupps mit einem Löschrohr schnell unter Kontrolle. Mehrere
Ventilatoren bliesen den Brandrauch aus dem Gebäude. Nach der Untersuchung durch
den Notarzt brachte der Rettungsdienst acht Bewohner*innen und Betreuende des
Heimes in Krankenhäuser. Sie trugen glücklicherweise überwiegend nur leichte
Verletzungen davon. Nach gut zwei Stunden war der Einsatz für die rund 100
Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst beendet. Das Ordnungsamt der Stadt
Bonn unterstützt bei der Unterbringung der dortigen Bewohner*innen in andere
Einrichtungen.
Zwei Bauarbeiter unter Betonplatte eingeklemmt, aufwändige Rettungsarbeiten
notwendig
Am Vormittag des 27.04.2021 wurden zwei Bauarbeiter auf einer Abbruchbaustelle in der
Bonner Südstadt unter einer tonnenschweren Betonplatte eingeklemmt. Die
beiden Bauarbeiter wurden in ihrer Zwangslage zunächst notärztlich versorgt und
anschließend behutsam befreit. Ein dritter Bauarbeiter wurde leicht verletzt.
Die Betonplatte löste sich bei Abbrucharbeiten an einer Baustelle in der Bonner Südstadt
und stürzte ins Kellergeschoss, wo parallel gerade weitere Arbeiten stattfanden. Zwei
Bauarbeiter wurden unter der Betonplatte eingeklemmt, einer davon an den oberen
Extremitäten und einer an den Beinen. Der erste Bauarbeiter konnte nach gut zwei
Stunden befreit werden und wurde mit einem Rettungswagen in ein Bonner Krankenhaus
transportiert. Die Rettung des zweiten Bauarbeiters gestaltete sich schwieriger, da die
tonnenschwere Betonplatte auf seinen Beinen auflag. Unter Zuhilfenahme von
pneumatischen und hydraulischen Rettungsgeräten der Feuerwehr sowie der Nutzung
eines Baggers der Baufirma konnte die Betonplatte schließlich leicht angehoben und der
Bauarbeiter befreit werden. Der Transport in ein Bonner Krankenhaus erfolgte ebenfalls
mit einem Rettungswagen unter Notarztbegleitung. Im Einsatz waren rund 60
Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst. Zur Unterstützung waren zudem ein
Baufachberater des Technischen Hilfswerks - Ortsverband Bonn, Vertreter einer
Kranfirma, Unfallchirurgen aus dem Petrus-Krankenhaus sowie eine Verpflegungseinheit
der Bonner Hilfsorganisationen im Einsatz.Seite 49 von 208
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Überörtliche Hilfe bei der Flutkatastrophe Ahrtal
Die Stadt Bonn war von den Auswirkungen des Sturmtiefs Bernd selbst betroffen. Etwa
300 Einsatzstellen, überwiegend vollgelaufene Keller, Tiefgaragen und Unterführungen,
mussten bearbeitet werden. In der Leitstelle wurden mehr als 1.000 Notrufe
angenommen, zu einem großen Teil auch aus überlasteten Nachbarkreisen.
Ab Beginn der Flutkatastrophe in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 hat die Bonner
Feuerwehr bei zahlreichen Einsätzen im vom Unwetter schwer getroffenen Ahrtal
geholfen. In den Einsatzabschnitten, die der Feuerwehr Bonn zugeteilt waren, wurden
zahlreiche Einsatzaufträge, insbesondere Menschenrettungen, abgearbeitet.
Pro Schicht, die bis zu einem ganzen Tag dauern konnte, waren jeweils bis zu 50
Einsatzkräfte der Bonner Feuerwehr vor Ort im Einsatz. Sie halfen beispielsweise in
Altenahr bei der Betreuung und Evakuierung Betroffener, unter anderem eines
Seniorenheims. In der Innenstadt von Bad Neuenahr-Ahrweiler und in der Gemeinde
Rech wurden Menschen aus ihren Häusern mit Booten und Leitern sowie über einen
geländegängigen LKW gerettet und Gebäude kontrolliert. Auch bei der Evakuierung des
Krankenhauses Maria Hilf in Bad Neuenahr-Ahrweiler wurde unterstützt. Weiterhin
unterstützte die Bonner Feuerwehr die Einsatzleitung des Landkreises Ahrweiler.
Feuerwehren aus dem Rheinland unterstützen bei Waldbränden in Griechenland
Die Feuerwehren aus Bonn, Königswinter und Leverkusen sind am 09.08.2021 mit ihrer
gemeinsamen betrieben und deutschlandweit bislang einzigen im Rahmen des EU-
Katastrophenschutzverfahrens aufgestellten Waldbrand-Einheit zur Hilfe nach
Griechenland aufgebrochen. Über die Europäische Union war ein entsprechendes
Hilfeersuchen auch an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet worden. Nachdem
daraufhin die konkrete Anforderung die drei Feuerwehren erreichte, begannen sofort die
notwendigen Planungen für diesen aufwändigen und nicht alltäglichen Einsatz.
Die Einsatzkräfte waren auf dem Land- und Wasserweg etwa 2 ½ Tage in Richtung
Griechenland unterwegs, bevor vor Ort auf der Peleponnes die
Brandbekämpfungsmaßnahmen der örtlichen Einsatzkräfte unterstützt werden konnten.
Insgesamt wurden 57 Kräfte (darunter 32 Haupt- und Ehrenamtliche von der Feuerwehr
Bonn) und 19 Fahrzeuge nach Griechenland geschickt. Der Einsatz dauerte von
Alarmierung bis Rückkehr insgesamt zwölf Tage.Seite 50 von 208
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Scheunenbrand auf einem Reiterhof
Am Morgen des 29.09.2021 war die Feuerwehr Bonn mit einem Großaufgebot am
Annaberger Hof im Einsatz. Dort waren schätzungsweise 700 Strohballen in einer
Scheune mit einer Grundfläche von rund 100m² in Brand geraten. Verletzte Personen
oder Tiere gab es nicht. Mitarbeitende des Reiterhofes, die das Feuer am Morgen
entdeckten, handelten unverzüglich und riefen über den Notruf 112 die Feuerwehr.
Zeitgleich brachten sie rund 20 Pferde in Sicherheit, die in einem angrenzenden Stall
untergebracht waren und entfernten mehrere große Rundballen aus dem betroffenen
Bereich. Unmittelbar nach dem Eintreffen der ersten Einheiten der Feuerwehr wurden
weitere Einsatzmittel zur Einsatzstelle nachgefordert. Neben der eigentlichen
Brandbekämpfung galt es den angrenzenden Stall durch eine Riegelstellung zu schützen,
eine ausreichende Löschwasserversorgung auf dem abgelegenen Hof sicherzustellen
und das Nachrücken der zahlreichen Einsatzmittel in einen Bereitstellungsraum zu
koordinieren. Um das Feuer zu löschen, mussten die brennenden Strohballen aus der
teilweise eingestürzten Scheune entfernt und auf einer naheliegenden Koppel abgelöscht
werden, dazu wurde auch ein Radlader der Feuerwehr Bonn eingesetzt. Um den großen
Bedarf an Löschwasser sicherzustellen, wurden zwei Schlauchleitungen von rund 1km
Länge zum Einsatzort verlegt. Zudem wurde Löschwasser im Pendelverkehr über
Tanklöschfahrzeuge bereitgestellt und aus einem Wassertank sowie einem
Löschwasserteich entnommen. Der Einsatz dauerte weit über 24 Stunden.
Sechs Verletzte nach schwerem Verkehrsunfall zwischen Straßenbahn und
Linienbus
Am 29.09.2021 gegen 21:20 Uhr gingen in der Leitstelle zahlreiche Notrufe über einen
schweren Verkehrsunfall ein. Laut Notrufmeldung war eine Straßenbahn im
Kreuzungsbereich Bertha-von-Sutt

Gekürzt — den vollständigen Text enthält das PDF.

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Datenstand: 03.11.2026, 02:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de