252489-02 · Mitteilungsvorlage
Koalitionsantrag: Verbesserung der Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen
Kerndaten
- Nummer
- 252489-02
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 05.05.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Welschnonnenstraße Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 252489-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 53 Gesundheitsamt Dezernat: Dez. II 30.01.2025 Koalitionsantrag: Verbesserung der Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 20.05.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Die Verwaltung wird gebeten, einen Bericht über die aktuelle Situation im Bereich Schwangerschaftsabbrüche in Bonn vorzulegen. Der Be- richt soll folgende Aspekte umfassen: a. Den aktuellen Stand des medizinischen Angebots für medikamentöse und operative Schwangerschaftsabbrüche Nach Rücksprache mit der größten Beratungsstelle in Bonn (pro familia) wurde festgestellt, dass mindestens drei Ärzt*innen in drei Praxen zurzeit Schwanger- schaftsabbrüche in Bonn durchführen. Medikamentöse Abbrüche werden aktu- ell in der 7. und 8. Schwangerschaftswoche (SSW) von drei Ärzt*innen angebo- ten. Instrumentelle Abbrüche werden an drei Terminen pro Woche bis zu der 12. SSW von zwei Ärzt*innen angeboten. Um das Versorgungsangebot vollständig erfassen zu können, findet im Mai 2025 ein Gespräch mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) und den Bonner Kliniken im Arbeitskreis „Notfallversorgung und Ethik in der Medizin“ statt. b. Die Anzahl gynäkologischer Praxen und Krankenhäuser, die entspre- chende medizinische Leistungen anbieten Entsprechend der Liste der Bundesärztekammer nach §13 Abs. 3 Schwanger- schaftskonfliktgesetz sind 23 Praxen und Kliniken innerhalb von 80 km erreich- bar, die verschiedene Methoden zum Schwangerschaftsabbruch anbieten. 12 der aufgeführten Praxen sind innerhalb von 40 Auto-Fahrminuten erreichbar (Startpunkt: Gesundheitsamt Bonn, Welschnonnenstraße 2, 53111 Bonn). c. Die zeitliche Verfügbarkeit dieser Leistungen nach einer entspre- chenden Entscheidung der ungewollt Schwangeren Die zeitliche Verfügbarkeit der Leistungen mit einer guten Erreichbarkeit (n = 12) (Erreichbarkeit mit dem Auto innerhalb von 40 Minuten) beläuft sich von täglich (werktags) bis einmal wöchentlich.Seite 1 von 5 Seite 2 d. Die Gründe, warum Gynäkolog*innen und/ oder Krankenhäuser sich gegen die Bereitstellung dieser Leistungen entscheiden Die Gründe gegen eine Bereitstellung der Leistung durch die niedergelassenen Gynäkolog*innen sind, gemäß der Umfrage der Bonner Schwangerschafts- konfliktberatungsstellen und der Geschäftsstelle der Kommunalen Gesund- heitskonferenz (KGK) der Bundestadt Bonn aus dem Jahr 2022, vielseitig. 12 der 74 angeschriebenen Praxen haben an der Online-Umfrage teilgenommen. 75 Prozent der befragten Ärzt*innen gaben u.a. an, nicht in diesem Bereich tätig sein zu wollen. Des Weiteren wurden vor allem monetäre und/ oder orga- nisatorische Gründe wie die geringe Vergütung der Leistung, aufwändige und kostspielige Anforderungen an die Praxis sowie das zusätzliche Arbeitspensum als Hindernis empfunden. Probleme mit Lebensschützer*innen und Kritik von den eigenen Stammpatientinnen wurden ebenfalls als Hindernis gesehen. Die unzureichende Ausbildung spielte sowohl bei den instrumentellen Abbrüchen als auch bei den medikamentösen Abbrüchen bei einigen der Befragten eine Rolle. Der Großteil fühlte sich für die Durchführung von Schwangerschaftsab- brüchen ausreichend ausgebildet. An dieser Stelle sei angemerkt, dass die notwendigen Kenntnisse in der mehrjährigen Weiterbildungszeit zum*r Fach- arzt*Fachärztin vermittelt und als Routineverfahren angesehen werden (gem. Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V.). 2. Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zur Sicherung eines bedarfsgerechten Angebots mit Schwangerschaftsabbrüchen vorzuschlagen. Dabei sollen auch Möglichkeiten geprüft werden, wie Hindernisse für Gynäkolog*innen verringert und bestehende Räum- lichkeiten in Praxen und Krankenhäusern besser genutzt werden kön- nen. Welche unterstützenden Aktivitäten seitens des Gesundheits- amts können dazu beitragen, den organisatorischen, administrativen und personellen Aufwand – vor allem bei operativen Abbrüchen – für Ärzt*innen zu reduzieren? Um geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten Ange- bots für Schwangerschaftsabbrüche zu entwickeln, wurde zunächst eine Re- cherche durchgeführt. Ziel war es, den im Koalitionsantrag formulierten Bedarf sowie eine mögliche Verschlechterung der Versorgungssituation in Bonn zu ermitteln. Dabei wurden sowohl bundesweite als auch lokale Informationen aus dem Bonner Raum berücksichtigt. Die Anzahl der Schwangerschaftskonfliktberatungen in Bonn sind in den letzten Jahren stabil um 1.200 Beratungsgespräche pro Jahr. Diese Zahl korreliert, nach Rücksprache mit pro familia, nicht mit den tatsächlich durchgeführten Schwangerschaftsabbrüchen. Dazu gibt es keine offiziellen Zahlen. Die Anzahl der bundesweit durchgeführten Abbrüche hat sich in den letzten 30 Jahren von jährlich ca.130.000 Abbrüchen auf ca. 100.000 Abbrüchen reduziert (im Wesentlichen durch die Abnahme der Anzahl von Frauen, die schwanger werden können, sog. Baby-Boomer-Effekt). In den Jahren 2022 und 2023 gab es wieder einen leichten Anstieg, die Zahlen für das Jahr 2024 liegen noch nicht vor. Circa 15 Prozent der ungewollten Schwangerschaften werden nach der Schwangerschaftsberatung nicht abgebrochen. Prinzipiell besteht bei den Frauen ein Kinderwunsch, dieser scheint in der Beratungsphase aktuell aber nicht in die Lebenssituation zu passen. Bundesweit nehmen die medikamentösen Abbrüche zu. Dieser Trend zeigt sich ebenfalls in Bonn (siehe Anlage 1, Abbildung 1).Seite 2 von 5 Seite 3 Während eine größere Studie (ELSA) der letzten Jahre unterstreicht, dass bun- desweit der Zugang zu einem sicheren Schwangerschaftsabbruch verbessert werden sollte, sieht der Leitlinienkoordinator der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) in der aktuellen wissenschaftlichen Leitlinie Schwangerschaftsabbruch keinen Anhalt für eine angespannte Versor- gungslage, da das Versorgungssystem die Zunahme der Schwangerschaftsab- brüche in den Jahren 2022 und 2023 kompensieren konnte. Wichtig sind u.a. die Hinweise der ELSA-Studie im Hinblick auf den Abbau von Hindernissen für die betroffenen Frauen, einen Abbruch vornehmen zu lassen. So werden als wichtige Gründe die Geheimhaltung des Eingriffs, die Angst vor Stigmatisierung und die Kostenfrage seitens der Betroffenen angeführt. Das Informationsangebot hat sich verbessert. In den letzten Jahren gibt es zunehmend politische Bestrebungen den Schwangerschaftsabbruch zu einer kostenfreien Gesundheitsleistung fortzu- entwickeln. Schwangerschaftsabbrüche in Kliniken haben von 9 Prozent in 2000, auf 3 Prozent ab 2003 abgenommen. Laut Bundesgesundheitsblatt 1/2025 ist dies auf eine Verschiebung der Abbrüche in frühere Schwangerschaftswochen zu begründen. In Anbetracht der Versorgungslage in Bonn und dem Umfeld (bis zu 80 km), § 76 SGB V - Freie Arztwahl, den o. g. Trends und der Mitversorgung von Perso- nen aus mindestens drei weiteren Gebieten (Rhein-Sieg-Kreis, Eifel und Rhein- land-Pfalz) kann keine Verschlechterung der Versorgungssituation in Bonn festgestellt werden. Trotz der derzeit ausreichenden Versorgungslage im Bonner Raum besteht weiterhin die Notwendigkeit, Hindernisse für die betroffenen Frauen abzubauen und bereits jetzt Maßnahmen zu ergreifen, um einer potenziellen Verschlechte- rung der Versorgungslage in der Zukunft entgegenzuwirken. Das Gesundheitsamt Bonn unterstützt dieses Vorhaben im Rahmen der Koor- dinierung, Vernetzung und Beratung der Akteur*innen der öffentlichen gesund- heitlichen Versorgung auf örtlicher Ebene. Folgende unterstützende Aktivitäten werden seitens des Gesundheitsamtes Bonn erbracht bzw. sind geplant: • Kontinuierlicher Dialog mit allen beteiligten Akteur*innen (Beratungs- stellen, KVNO und Kliniken) über die Ausweitung des Angebots • Erweiterung des Wissenstands mittels einer erneuten Umfrage in Ko- operation mit pro familia und der KVNO in den gynäkologischen Praxen • Weiterhin Sensibilisierung zur Thematik in den Sitzungen der Qualitäts- zirkel der Gynäkolog*innen 3. Der auf der Kommunalen Gesundheitskonferenz im Juni 2023 begon- nene Austausch soll im Fachausschuss im Rahmen einer Anhörung mit Expert*innen fortgeführt werden. Das Gesundheitsamt Bonn befindet sich in kontinuierlichem Austausch mit den Beratungsstellen, der KVNO und den Kliniken. Anlage/nSeite 3 von 5 Seite 4 1 Anlage 1 - Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche (öffentlich)Seite 4 von 5 Anlage 1 Abbildung 1: Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche medikamentös und operativ in der Bundesstadt Bonn 2017 bis 2023 (KV Nordrhein 2025)Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de