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252489 · Antrag

Koalitionsantrag: Verbesserung der Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen

Nummer
252489
Art
Antrag
Veröffentlicht
31.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Einreichung erledigt · 31.01.2025
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 20.02.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 20.02.2025 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 252489-01 ST Koalitionsantrag: Verbesserung der Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen
  2. 252489-02 Koalitionsantrag: Verbesserung der Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen

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Antrag
öffentlich
252489
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Prof. Dr. Detmar Jobst
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Max Biniek
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Claudia Falk
Fabio Sánchez Copano
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
30.01.2025
Koalitionsantrag: Verbesserung der
Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
20.02.2025 Entscheidung
Inhalt des Antrags
1. Die Verwaltung wird gebeten, einen Bericht über die aktuelle Situation im
Bereich Schwangerschaftsabbrüche in Bonn vorzulegen. Der Bericht soll
folgende Aspekte umfassen:
• den aktuellen Stand des medizinischen Angebots für medikamentöse und
operative Schwangerschaftsabbrüche,
• die Anzahl gynäkologischer Praxen und Krankenhäuser, die entsprechende
medizinische Leistungen anbieten,
• die zeitliche Verfügbarkeit dieser Leistungen nach einer entsprechenden
Entscheidung der ungewollt Schwangeren,
• die Gründe, warum Gynäkolog*innen und/oder Krankenhäuser sich gegen die
Bereitstellung dieser Leistungen entscheiden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zur Sicherung eines
bedarfsgerechten Angebots mit Schwangerschaftsabbrüchen vorzuschlagen.
Dabei sollen auch Möglichkeiten geprüft werden, wie Hindernisse für
Gynäkolog*innen verringert und bestehende Räumlichkeiten in Praxen und
Krankenhäusern besser genutzt werden können. Welche unterstützenden
Aktivitäten seitens des Gesundheitsamts können dazu beitragen, den
organisatorischen, administrativen und personellen Aufwand – vor allem bei
operativen Abbrüchen – für Ärzt*innen zu reduzieren?
3. Der auf der Kommunalen Gesundheitskonferenz im Juni 2023 begonnene
Austausch soll im Fachausschuss im Rahmen einer Anhörung mit Expert*innen
fortgeführt werden.Seite 1 von 2
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Begründung
Nach Informationen der Antragstellenden stehen in Bonn aktuell zwei Ärzte für
operative Schwangerschaftsabbrüche zur Verfügung, von denen einer in
absehbarer Zeit in den Ruhestand treten wird. Die Versorgungslage für
ungewollt Schwangere könnte sich dadurch weiter verschlechtern. Es ist daher
dringend notwendig, mit kommunalen Möglichkeiten gegenzusteuern.
Reproduktive Selbstbestimmung ist ein fundamentales Recht, das in der Praxis
umsetzbar sein muss. Kommt eine Betroffene zu der Entscheidung, ihre
Schwangerschaft nicht fortsetzen zu wollen, so sollte auch die Stadt dafür
Sorge tragen, dass entsprechende sichere und zeitnah verfügbare
medizinische Leistungen vorhanden sind.
Der Arbeitskreis Bonner Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen Bonn hatte
bereits 2023 in Kooperation mit dem Gesundheitsamt eine Befragung
gynäkologischer Praxen durchgeführt. Die Ergebnisse wurden auf der
Kommunalen Gesundheitskonferenz im Juni 2023 vorgestellt. Ziel des Antrags
ist es nun, die Thematik stärker in den Fokus von Öffentlichkeit und Politik zu
rücken und in Zusammenarbeit mit allen Akteur*innen nachhaltige Lösungen zu
erarbeiten.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 23:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de